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Özlem Ünsal

26.03.2025 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste! Der Wohnberechtigungsschein, kurz B-Schein, ist das zentrale Instrument für den Zugang zu gefördertem Wohnraum. Er entscheidet darüber, ja, wer eine Sozialwohnung beziehen darf und zu welchen Voraussetzungen und auch in welchem Segment. Die Große Anfrage, die uns jetzt vorliegt, beschäftigt sich unter anderem mit genau dieser Fragestellung, nämlich mit den Einkommensgrenzen für die B-Schein-Erteilung und ihre Rolle für den Zugang, auch was die geförderten Wohneinheiten angeht. Abgefragt wurde insgesamt eine generelle Bewertung des Instruments hinsichtlich des Erreichens der unterschiedlichen Zielgruppen, das haben wir gerade auch schon gehört. Eine strukturierte Aufarbeitung ist ein laufender Prozess, das wissen Sie, und den haben wir auf dem Schirm und fortlaufend in meinem Haus in der Bearbeitung. In Bremen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unterscheiden wir derzeit zwischen zwei Arten von B-Scheinen. Der allgemeine B-Schein, den sie kennen, ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen den Zugang zu allen geförderten Wohnungen. Das ist der eine. Der zweite, der B-Schein für Neubauwohnungen, erlaubt Haushalten mit entsprechendem Einkommen den Zugang zu geförderten Wohnungen im Neubausegment. Diese Wohnungen habe eine höhere Nettokaltmiete von aktuell 6,80 Euro pro Quadratmeter. Mit der Förderung von Wohnungen im mittleren Preissegment entstehen nun neue Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen und hier, das konnten Sie unseren Antworten auch schon entnehmen, beträgt die Anfangsmiete 9 Euro pro Quadratmeter. Um dieser Gruppe den Zugang zu erleichtern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, soll der B-Schein für das mittlere Preissegment angepasst werden. Anders als bisher planen wir hierfür ein separates Antragsverfahren, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Haushalten und der Anzahl verfügbarer Wohnungen zu gewährleisten. Das ist notwendig. Zwei Punkte möchte ich hier einmal besonders hervorheben: einmal die Anpassung der Einkommensgrenzen – zu der Sie auch schon ausgeführt haben – und natürlich die Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens insgesamt. Es ist richtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Einkommensgrenzen jetzt lange nicht angefasst und folglich auch nicht angepasst wurden. Die Einkommensgrenzen wurden seit 2009 weder geändert noch evaluiert. 2022 wurde lediglich ein zweiter Förderweg für mittlere Einkommen ergänzt. Die Datenbasis dazu stammt aus dem Jahr davor, nämlich 2021. Daher ist es dringend erforderlich und auch angezeigt, eine Überprüfung vorzunehmen. Ich will auch sagen: Trotzdem ist vermutlich nicht zu erwarten, dass die jetzigen Einkommensgrenzen gänzlich ungeeignet sind. Das ist nicht meine aktuelle Einschätzung. Dennoch, eine Überprüfung ist sinnvoll. Das wollen wir auch, da wir dank der Wohnraumbedarfsprognose aktuelle Datengrundlagen vorliegen haben und damit die Ergebnisse aktualisiert bearbeiten können. Auf Basis dieser Datengrundlage sowie der Zusammenhänge mit anderen Förderungen – insbesondere dem Wohngeld und den Kosten der Unterkunft – sollen und wollen wir eine Bewertung der Einkommensgrenzen vornehmen. Diese ist aber auch in Abhängigkeit der Anzahl der geförderten Wohnungen zu betrachten, Sie haben das gerade schon sehr kontrovers diskutiert. Ich will auch dazu ausführen, dass nur mehr Haushalten Zugang zum jetzt schon engen Wohnungssegment zu ermöglichen nicht unmittelbar bedeutet, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht. Im Gegenteil, ich glaube, da entsteht noch mal ein zusätzlicher Druck und vermutlich auch ein weiterer Konkurrenzkampf unter den Berechtigten, mit dem wir entsprechend umgehen müssen. Wir setzen also darauf, den geförderten Wohnungsbau weiter zu stärken, das ist ganz, ganz zentral bei diesem Thema, und über die Herausforderungen und weitere Anker, die wir ja auch noch haben und auch vorsehen, werden wir in der Tat heute Nachmittag noch intensiver debattieren. In den letzten Jahren wurden die Fördermittel auf Bundes- und Landesebene massiv erhöht. Das begrüße ich ausdrücklich, das hat auch zum Erfolg hier vor Ort bei uns beigetragen. Ich will ein paar Zahlen nennen: 2024 wurden erstmals mehr Projekte angemeldet – wir wissen das alle, weil wir uns auch schon hier in der Debatte ausführlich dazu geäußert haben – als wir bereits fördern konnten. Auch 2025 werden wir mit einem gezielten Wohnraumförderungsprogramm nachsteuern. Das wollen wir, das ist angezeigt und dennoch stehen wir auch vor den Herausforderungen, die Sie gerade genannt haben. Die Krise des Wohnungsbaus ist noch längst nicht überwunden. Das heißt, wir müssen uns weiter damit auseinandersetzen, Stichwort: gestiegene Baukosten und Zinsen machen weiterhin den Neubau teuer, Bauflächen müssen verfügbar sein. Deshalb arbeiten wir beispielsweise an sogenannten sektoralen Bebauungsplänen und haben diese schon ausführlich in unserer Deputation vorgestellt. Bauvorschriften müssen effizienter werden. Darum novellieren wir die Landesbauordnung. Dazu später mehr. Aber – und da will ich ausdrücklich noch mal den Punkt unterstreichen, Sie wissen, der bedeutet mir sehr viel – die Förderprogramme brauchen auch langfristig eine solide Finanzierung, allem voran unsere Wohnraumförderung. Auch diese Auseinandersetzung – weil das jüngst auch noch mal der Presse zu entnehmen war, die Senatskommission „Wohnungsbau“ beschäftigt sich genau mit solchen Fragestellungen –, all das ist miteinander verknüpft. Wir brauchen einen Schub des Baus, wir brauchen Entschlackung, wir brauchen Beschleunigung, wir brauchen Verfahrensoptimierung, um auch die Bezahlbarkeit sicherzustellen und natürlich das Bauen in Bremen nicht zum Erliegen zu bringen. Der zweite Punkt, dazu will ich auch gerne abschließend ausführen, ist das Thema „Mehr Bürgerfreundlichkeit zu den Verfahren“. Der zweite Punkt betrifft genau das, und hier haben wir bereits erste Schritte unternommen. Ich will ein paar Blitzlichter dazu geben: 2023 haben wir die Antragsformulare vereinfacht, um weitere Nachfragen zu reduzieren und bürgerfreundlicher zu werden. 2024 wurden die Bescheide überarbeitet, verehrte Kollegen, um sie verständlicher zu gestalten; die Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt maximal zehn Tage. Wir planen die Abschaffung der Gebühren, um das Verfahren schlanker und gerechter zu gestalten, und die Erreichbarkeit der zuständigen Stellen bei uns wurde verbessert. Das betrifft sowohl die persönliche Beratung – zweimal die Woche persönliche Ansprache ist möglich, telefonisch, per Mail, Hotline – und alles andere konnten Sie unseren Antworten schon entnehmen. Ein weiterer wichtiger Schritt, der mir mindestens genauso viel bedeutet, ist das ganze Thema der Digitalisierung unserer Verfahren. Auch da sind wir auf einem guten Weg. Dazu wollen wir künftig den Antragstellenden ein Onlinetool zur Verfügung stellen, ihr bereinigtes Einkommen selbst berechnen zu können, da dies nicht einfach aus dem Brutto- und Nettoeinkommen ableitbar ist. Die digitale Antragstellung wird kommen, inklusive einer direkten Verknüpfung mit dem Bearbeitungssystem. Dadurch entfallen manuelle Dateneingaben und die Bearbeitungszeit wird damit aus meiner Sicht deutlich verkürzt werden können. Meine Damen und Herren, wir sind auf dem richtigen Weg. Unser Ziel ist klar: mehr geförderter Wohnraum, eine gerechte Verteilung und ein bürgerfreundlicher, einfacherer Zugang zum B-Schein. Das ist das Ziel, das ist der Auftrag, den wir auch aus dieser Debatte mitnehmen. Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Aber wir sind wie gesagt auf einem guten Weg. Mit Ihrer Unterstützung werden wir eine gute Balance finden, das Thema sozial gerecht und effizient für die Verwaltung weiterzuverfolgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗