Björn Tschöpe
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen des „Erasmus Plus“- Projektes DIGICOR ergab sich für die JVA Bremen die Möglichkeit eines testweisen Betriebes von insgesamt drei digitalen Kommunikationsterminals auf ausgewählten Vollzugsabteilungen. Sowohl die Hard- als auch die Software wurden vom DIGICOR-Projektpartner Telio Communications GmbH im Rahmen der Projektlaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Evaluation des Testbetriebs zeigte sowohl die Chancen als auch die Risiken in der Nutzung entsprechender Kommunikationsterminals auf. Die Gefangenen bemängelten regelmäßig technikbedingte Systemausfälle, die letztlich doch zu einer analogen Antragstellung mittels Papier führten. Die Mitarbeitenden in der Antragsbearbeitung schätzten das arbeitserleichternde Potenzial der Digitalisierung als sehr hoch ein. Allerdings wurden die konkreten Arbeitsabläufe durch die Medienbrüche zu anderen Fachverfahren und digitalen Organisationssystemen der JVA, die für die Weiterverarbeitung des digital gestellten Antrags notwendig sind, mitunter erheblich verzögert. Die Terminals wurden daher nach Ablauf der Testphase außer Betrieb genommen. Zu Frage 2: Bremer Projekte wie die Digital Terminals zeigen deutlich auf, dass für eine Digitalisierung des Justizvollzuges zwar sowohl für die Mitarbeitenden im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung als auch die Gefangenen hinsichtlich digitaler Resozialisierung und Teilhabe eine umfassende Planung und Umsetzung unter dem Blickwinkel von modernen, sicheren End-to-End-Lösungen notwendig ist. Digitale Lösungen dieser Art sind jedoch zwangsläufig mit der Schaffung von wartungs- und damit kostenintensiven Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren des Justizvollzuges verbunden. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden, die das Land Bremen allein in keinem Fall wird tragen können. Die Planung, Beschaffung und Umsetzung dieser kostenintensiven Lösungen dürfte nur im Rahmen eines bundesweiten Zusammenschlusses, zumindest jedoch in Mehr-Länder-Verbünden finanziell abbildbar sein. Hinsichtlich der erfolgreichen Justizdigitalisierung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland wurden mit der ElektronischeRechtsverkehr-Verordnung (ERVV) die Rahmenbedingungen per Bundesgesetzgebung für alle Länder gleichermaßen festgelegt. Dies wird für den Justizvollzug in Deutschland nicht möglich sein, da dieser Ländersache ist. Sinnhafterweise muss sich der geregelte Internetzugang von Gefangenen in die vorstehend beschriebene erforderliche Verwaltungsmodernisierung und die damit zusammenhängende digitale Haftraumtelefonie einfügen. Zu Frage 3: Resozialisierung ohne digitale Partizipationsbausteine ist schon aktuell kaum vorstellbar. Neben der allgegenwärtigen Nutzung von digitalen Medien zur Informationsbeschaffung, Kommunikation und beispielsweise Online-Shopping führt nicht zuletzt das Onlinezugangsgesetz (OZG) dazu, dass perspektivisch auch alle Verwaltungsleistungen digital bearbeitet werden. So werden insbesondere Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen, Wohnungs- und Jobinserate auf entsprechenden Onlineplattformen suchen müssen. Auch die Beantwortung von sozialen Transferleistungen findet idealerweise noch vor der Haftentlassung statt, sodass die Entlassenen auf weitestgehend geklärte und gesicherte Verhältnisse treffen können, sobald sie die Mauern der Justizvollzugsanstalt hinter sich gelassen haben. Zudem wird neben den bereits bestehenden PC-Lernplätzen in der Schule der JVA in einer Pilotphase die Nutzung der digitalen Lernplattform „elis“ (E-Learning im Strafvollzug) ausgeweitet. Somit werden Gefangene bestimmter Vollzugsabteilungen jeweils einen eigenen PC-Raum für den Zugriff auf die „elis“-Plattform erhalten. Neben dem Zugriff auf klassische Bildungsangebote bietet „elis“ dabei einen gespiegelten und damit sicheren Zugriff auf die Nachrichtenportale und Mediatheken und auf digitale Inhalte der Haftentlassungsvorbereitung, die durch die Sozialdienste aller an „elis“ beteiligten Länder in Deutschland gemeinsam entwickelt wurden. In einem ersten Testlauf werden dabei die Gefangenen der Vollzugsabteilung 25 erstmalig in der JVA Bremen einen eigenen maximal gesicherten E-Mail-Account über „elis“-Mail erhalten, um beispielsweise die digitalen Angebote des Jobcenters Bremen noch aus der Haft heraus beantragen zu können. Sollte sich sowohl die Ausweitung der allgemeinen „elis“-Nutzung als auch die Nutzung von „elis“-Mail im Speziellen bewähren, ist eine flächendeckende Ausweitung in der JVA Bremen geplant. – So weit die Antworten des Senats!
