Falk-Constantin Wagner
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesverfassung macht den Menschen in Bremen und Bremerhaven ein Versprechen, sie sagt: Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Die Betonung dabei liegt auf „jeder“, denn Wohnen ist ein Grundrecht, dessen jeder Mensch bedarf. Wir müssen uns deshalb vergegenwärtigen: Wenn die Landesverfassung den Menschen in Bremen und Bremerhaven ein Versprechen macht, dann ist das auch ein Auftrag. Ein Auftrag an die Bürgerschaft und an den Senat, sich immer wieder neu zu fragen: Lösen wir dieses Versprechen ein und was können wir auf der Höhe der Zeit tun, um dieses Versprechen noch besser zu erfüllen? Genau diese Frage haben wir mit unserer Großen Anfrage zu den Einkommensgrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen gestellt. Wir haben uns das Thema nicht deshalb rausgesucht, weil es die größte Stellschraube am Wohnungsmarkt wäre – das ist sicherlich das soziale Mietrecht, das die Bezahlbarkeit von Wohnen im Bestand schützt, das ist auch der Neubau von Wohnungen, mit dem man die Zahl der Wohnungen, die zur Verfügung stehen an die gewachsenen Bedarfe einer auch wachsenden Bevölkerung anpasst –, aber der soziale Wohnungsbau und der Zugang zu den sozial geförderten Wohnungen sind eine Größe, ohne die sich mancher am Wohnungsmarkt überhaupt nicht aus eigener Kraft versorgen kann. Auch an einem sonst funktionierenden Wohnungsmarkt wird es immer Bevölkerungsgruppen geben, deren Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten so gering ist, dass sie es ohne eine preisgebundene Wohnung nicht schaffen können. Das sind zum Beispiel Auszubildende und Studierende, die die erste eigene Wohnung beziehen wollen, das sind Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, das sind Alleinerziehende, das sind kinderreiche Familien, es sind selbstverständlich auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und gleichzeitig sind es trotzdem noch so viele mehr. Sie alle sind auf preisgebundene Wohnungen angewiesen, und für sie ist der soziale Wohnungsbau eine unverzichtbare Säule, ihr Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Ihnen und ihrem Anspruch wollen wir uns mit dem sozialen Wohnungsbau widmen. Vor allem im Neubau kann man beobachten, dass viele Menschen mit kleinen und durchaus auch mittlerem Einkommen nur auf diesem Wege eine Chance haben, sich zu versorgen, weil Neubauquartiere in der Regel teuer sind. Der Blick in die Überseestadt zum Beispiel zeigt sehr deutlich: Gäbe es dort keine preisgebundenen Wohnungen, dann wäre der ganze Ortsteil für die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht zu leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb braucht es den Zugang zu Sozialwohnungen, damit auch Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen die Chance haben, sich angemessen zu versorgen. Das haben sie auf diesem Wege, oder besser gesagt, sie sollten sie haben, denn die Einkommensgrenzen für den Bezug von preisgebundenen Wohnungen sind seit 2006 nicht mehr angepasst worden. Ein Single darf heute im Land Bremen maximal 19 200 Euro Jahreseinkommen haben, um Anspruch auf eine geförderte Wohnung zu haben. Rund 19 000 Euro Jahreseinkommen: Mal zu Vergleich, wenn Sie Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, dann verdienen Sie schon knapp 26 000 Euro. Das zeigt sehr deutlich, die Einkommensgrenzen sind für erhebliche Teile der Zielgruppe aus der Zeit gefallen. Das gilt nicht für alle Beteiligte. Für Familien sind die Einkommensgrenzen durchaus großzügiger, auch Alleinerziehende können es selbst mit einem ordentlichen Einkommen noch schaffen, aber jedenfalls für Singles und Paare haut es einfach nicht mehr hin. Aus diesem Grund machen wir uns heute mit dem Beschlussvorschlag, den wir Ihnen vorlegen, passend zu unserer Großen Anfrage, auf den Weg. Wir bitten den Senat darum, uns innerhalb von sechs Monaten einen Vorschlag zu machen, wie die Einkommensgrenzen auf die Höhe der Zeit gebracht werden können. Das ist das eine. Das andere ist, wir möchten nicht nur die Einkommensgrenzen anpassen und wieder mehr Menschen Zugang zu geförderten Wohnungen verschaffen, wir möchten bei dieser Gelegenheit auch dafür sorgen, dass der faktische Zugang erleichtert wird, nämlich dass die Information darüber, wer bekommt eigentlich einen sogenannten BSchein, im Internet deutlich verständlicher und transparenter gemacht wird, als das aktuell der Fall ist – da haben wir, glaube ich, Nachholbedarf –, und dass auch die Behördenkommunikation mit den Antragstellenden vereinfacht wird. Die Bescheide, die ausgestellt wurden, haben durchaus Optimierungspotenzial dahingehend, dass sie für den Normalbürger, die Normalbürgerin verständlich sind. (Beifall SPD, Die Linke – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Jetzt kann man einen Einwand machen, der da lautet: Na ja, weil die Koalition jetzt den Kuchen gerechter verteilen will, ist der Kuchen ja noch nicht größer. Das ist richtig, und die Antwort darauf lautet: Das eine tun und das andere nicht lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Richtig!) Der Neubau ist wichtig, um die wachsende Bevölkerung mit einer steigenden Zahl an Wohnungen zu versorgen. Das soziale Mietrecht ist wichtig, um die Menschen in ihren Bestandswohnungen zu schützen. Trotzdem ist es auch richtig, dass Menschen im Niedriglohnsektor wieder Zugang zu preisgebundenen Wohnungen haben, denn Artikel 14 unser Landesverfassung sagt: Jeder Bewohner, jede Bewohnerin der Freien Hansestadt Bremen hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Dieses Versprechen müssen wir gerade bezogen auf Menschen im Niedriglohnbereich wieder besser einlösen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
