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Özlem Ünsal

26.03.2025 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bürgerschaft im letzten Jahr, nämlich im Mai 2024, habe ich in der Debatte zur Novelle der Landesbauordnung ausgeführt und gesagt, nach der Novelle ist vor der Novelle und das gilt auch weiterhin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Krise des Wohnungsbaus ist auch noch lange nicht überwunden, insofern begrüße ich ausdrücklich diese Debatte. Wir haben es heute Vormittag schon diskutiert: Insbesondere steigende Baukosten erschweren weiterhin den Wohnungsbau. Wie viele dringende benötigte Bauvorhaben werden entweder geparkt, geschoben, die Realisierungen sind gefährdet. Das kann niemand in diesem Hohen Haus wollen. In Bremen reagieren wir auf diese Entwicklung mit unterschiedlichen Maßnahmen, vor allem mit einer ganzheitlichen Betrachtung, nämlich einer umfassenden Stadtentwicklungs- und Wohnungsmarktstrategie, die Sie von mir schon an unterschiedlichster Stelle genannt bekommen haben. Ich will das aber trotzdem noch einmal aufgreifen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, das noch einmal zu vergegenwärtigen. Sie umfasst vor allen Dingen die gezielte Schaffung von Baurecht zur Förderung des Wohnungsneubaus, die Weiterentwicklung der Wohnraumförderung. Das ist natürlich ein ganz großes Ziel, auch der heutigen Debatte an vielen Stellen, damit wir auch die soziale Durchmischung in den Quartieren weiterhin sicherstellen können. Es gehört auch das Wohngeld Plus Gesetz für uns dazu, damit wir auch weiterhin die einkommensschwachen Familien, die betroffenen Menschen in den Haushalten insgesamt entlasten können. Natürlich ist ein weiterer wichtiger Baustein die Stärkung unserer kommunalen Wohnungsbaugesellschaften als wichtige Player am Markt und öffentlicher Akteure, die wir zwingend brauchen und zentral. Das ist der Schwerpunkt heute, die weitere Novelle, die zweite Novelle der Landesbauordnung, um zusätzliche Wohneinheiten im Bestand zu generieren. Deshalb begrüße ich diese Initiative ausdrücklich, nicht nur der Koalitionsfraktionen, sondern auch die Zustimmung der Opposition, denn sie bestärkt uns in der Umsetzung für die nächste LBO-Novelle. Was bringt sie ganz konkret? Wir haben ein paar Ausführungen Ihrerseits schon gehört. Da will ich gern anknüpfen und will auch sagen, dass die Architektenschaft und die Wohnungswirtschaft unsere Reformbemühungen, unsere Reform aktiv unterstützen. Wir sind auch weiterhin im engen Austausch mit der Bauwirtschaft, um sie zügig umzusetzen. Der Gesetzesentwurf zur Nachfolgenovelle der LBO 2024 wird derzeit in meinem Haus unter Einbindung der Architekten-, der Ingenieurkammer und wichtiger Player erarbeitet und soll Anfang 2026 hoffentlich beschlossen werden können. Gern möchte ich an dieser Stelle einige zentrale Eckpunkte ausführen, wenn diese etwas technisch werden, sehen Sie es mir bitte nach. Das umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO soll nur noch auf Sonderbauten angewendet werden. Die sogenannte Schlusspunktfunktion, die ist nicht ganz unwichtig, entfällt auch für § 64-Vorhaben. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 LBO soll zum Standard werden und auf den Nichtwohnungsbau bis zur Sonderbaugrenze ausgeweitet ausgeschöpft werden. Auch das haben wir gerade gehört, die Einführung der Bauvorhabenkonferenz nach dem Vorbild des Berliner Schneller Bauen Gesetzes ist natürlich auch für uns ein wichtiger Baustein als Teilkompensation für die soeben von mir genannte Schlusspunktzeichnung. Weitere Anpassungen an die Musterbauordnung, auch die sind auf dem Schirm und auf unserer Agenda. Ganz wichtig, das haben wir jetzt auch sehr eindringlich aus den Debatten gehört, ist die Fortschreibung der eingeführten Umbauordnung. Die ist natürlich ebenfalls Bestandteil und soll auch für den Umbau von Bestandsgebäuden weiter zur Erleichterung führen. Für 2026, verehrte Kolleginnen und Kollegen, planen wir also orientiert an Niedersachsen weitere Erleichterungen beim Ausbau und bei der Aufstockung von Bestandsgebäuden. Auch da sind wir im guten Austausch mit den Kolleg:innen und betteln immer ein bisschen, wer ist schneller, wer hat was zuerst auf der Agenda, aber wir sind da ganz weit vorn mit dabei. Unser Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen. Ganz nach dem Prinzip, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein bestehendes Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vor dem Umbau. Insofern sind wir ganz gut dabei. Der Punkt Digitalisierung des Bauverfahrens, ich habe es heute Vormittag schon einmal platziert, ist und bleibt ein wichtiger Punkt, auch in meiner Ressortzuständigkeit, und soll auch weiter im Bauantragsverfahren seine Anwendung finden. Herr Yazıcı, ich kann sehr klar und deutlich ausführen, sobald die letzten technischen Anpassungen erfolgt und abgeschlossen sind, soll der digitale Bauantrag dann in 2025 – –. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Das erzählen Sie seit einem Jahr! Seit einem Jahr erzählen Sie das!) Ich führe jetzt einen aktuellen Stand aus. Er soll in diesem Jahr zum Standard werden. Das ist unser Ziel. Das soll auch das papiergebundene Verfahren ablösen. Das ist unser Ziel. Das steht Bremen gut. Da wollen wir hin und wir haben uns das ambitionierte Ziel auch für 2025 vorgenommen. Im Fazit: Mit diesen Maßnahmen vereinfachen wir Vorschriften, streichen unnötige Hürden und machen das Bauen hoffentlich schneller und günstiger, gemeinsam mit all den Maßnahmen, die wir hier vorgenommen und vorgesehen haben. Das ist zugleich ein notwendiger und wichtiger Baustein und Beitrag meines Ressorts zur Planungsoptimierung und Beschleunigung in der sozialen Frage unserer Zeit. Das ist ein ganz zentrales Element für den bezahlbaren Wohnraum. Ich nehme das sehr ernst und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗