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Volker Stahmann

SPD 26.03.2025 Sitzungen 21/21

Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist ja vom 2. September 2024 und richtet sich an den Senat, um über den Bundesrat folgende Forderung einzusetzen. Man fragt sich natürlich schon, weil zu der Zeit hatte die Partei, die den gestellt hat, noch einen eigenen Finanzminister, wieso das nicht da eingebracht worden ist. Das ist aus meiner Sicht ein bisschen merkwürdig, zumal wir ja eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar hatten, was damals auch schon in der Diskussion war. Darauf gehe ich aber gleich noch ein. Wenn man die Überschrift „Verbesserung für Gründer“ liest, denkt man: „Ja, ein wichtiges Thema!“ Ich finde auch diesen Ausdruck „Verbesserung“ gut, weil wir gerade in Bremen für die Gründer eine sehr breit gefächerte Landschaft von Unterstützung haben. Die Handelskammer, Handwerkskammer, bfw – Unternehmen für Bildung und nicht zuletzt die Bremer Aufbau-Bank (BAB) machen Beratung, unterstützen das auch finanziell mit Krediten. Wenn man dann aber weiterliest und sagt: „Bürokratie abbauen und Unternehmertum stärken“, dann fehlt ja ein Punkt, der in dem Antrag eine wesentliche Rolle spielt, nämlich: Steuern sparen, Steuern sparen, Steuern sparen. Ich will mal ein paar Fragen zu dem Antrag stellen, weil er an vielen Stellen aus meiner Sicht einfach viel zu unkonkret und handwerklich schlecht ist. Das fängt mit Punkt 1 an: zusätzlicher Steuerfreibetrag von 10 000 Euro. Ist das pro Jahr gemeint? Ist das für die Dauer der Kleinunternehmerregel gemeint oder was heißt das? Für wann, in welchem Zeitraum und für welche Dauer? Es ist eine offene Frage. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Zweite Frage, unter Punkt 2 steht: „Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist zeitlich unbegrenzt (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) und unabhängig von Umsatzschwellen zu ermöglichen, damit Kleinunternehmer dauerhaft von vereinfachten steuerlichen Regelungen profitieren können.“ Also: unbegrenzt und unabhängig von Umsatzschwellen. In 2a) steht dann aber: „Die Kleinunternehmergrenze für Unternehmen“ – ich lasse den anderen Text weg – „soll auf 35 000 Euro angehoben werden.“ Was denn jetzt? Unbegrenzt und unabhängig oder 35 000 Euro? In 2b) steht dann: „Zu prüfen ist, inwieweit die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 85 000 Euro möglich ist.“ Auch das steht im Widerspruch zu 2. Was mich aber viel mehr irritiert, ist – –. Jetzt ist der Antrag aus September, ich will das zugestehen, aber normalerweise lässt man in eine Debatte in diesem Haus die aktuelle Gesetzeslage einfließen. Wir haben gerade zum 1. Januar eine Änderung des § 19 Umsatzsteuergesetz gehabt, nämlich in der Festlegung, in welchen Fällen Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Das war in 2024 noch 22 000 Euro im Vorjahr und 50 000 Euro im Folgejahr. Beziehen sich die beiden Zahlen der FDP jetzt auf das Vorjahr, die 35 000 Euro und dann auf die 85 000 Euro? Oder wie ist das zu verstehen? Selbst wenn das so ist, muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass die Werte seit dem 1. Januar 2025 geändert sind, weil es da eine Erhöhung auf 25 000 Euro im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr gab. Wieso spielt das hier keine Rolle? Übrigens sind sich alle einig, dass die Erhöhung der Summen eine erhebliche Entbürokratisierung darstellt. Warum ist das so? Aus zwei Gründen: Zum einen, weil junge Start-ups in der Lage sind, auch größere Aufträge anzunehmen, ohne gleich über die 50 000 Euro oder über die anderen Werte zu kommen, weil man mit 100 000 Euro wesentlich mehr Spielraum hat. Zum zweiten ist es eine Entbürokratisierung, weil man in den Jahren nicht mal über die Summe von 50 000 Euro kommt und mal darunterliegt, denn der Spielraum ist größer. Deswegen ist es viel besser, wenn man diese Erhöhung macht. Mir ist völlig unklar, erstens, was Sie in Punkt 2 damit meinen, also unbegrenzt und unabhängig, oder diese Summen, die Sie da reingeschrieben haben, die völlig überholt sind. Die neuen haben Sie offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen, oder was heißt das Verhältnis an der Stelle? Dann haben wir in Punkt 4 die Ausschüttung an Gesellschafter. Das ist ja ein Steuersparmodell für diejenigen, die dort investieren, oder wie verstehe ich das? Dann finde ich in Punkt 6 förderschädliche Zuschüsse. Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, egal wie viel Fremdkapital ein Gründer kriegt, er hat trotzdem einen Anspruch auf Förderung. Das würden wir an der Stelle auch nicht mitgehen. Es gibt, und damit will ich mit dem Positiven enden, ein paar gute Ansätze und vielleicht sind die anderen auch gut, wenn Sie sie erklären können. Es gibt die Vereinfachung des Formulars oder das Once-Only-Prinzip, das finden wir wirklich überlegenswert, darüber kann man wirklich nachdenken, das reicht aber leider nicht für eine Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Volker Stahmann Protokoll (PDF) ↗