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Claudia Bernhard

26.03.2025 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Am 15. Januar 2025 ist die Pilotierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in mehr als 300 teilnehmenden Einrichtungen in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie Nordrhein-Westfalen schrittweise erfolgt. Wichtige Erkenntnisse über das Zusammenspiel einzelner Komponenten und Dienste konnten bereits gewonnen und notwendige Anpassungen angestoßen werden. Auch die ersten Rückmeldungen der an der Erprobung teilnehmenden Leistungserbringenden sind positiv und konstruktiv. Damit erfüllt die Pilotphase ihren vorgesehenen Zweck. Die Einführung der ePA in Modellregionen dient unter anderem auch dem Zweck, die Anforderungen an den Datenschutz zu überprüfen. Die öffentlich gewordenen Sicherheitslücken konnten nach Auskunft der „gematik“ aktuell vollständig behoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht daher davon aus, dass die Patient:innendaten durch die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen umfassend geschützt sind. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit angezweifelt werden müsste. Die bundesweite Einführung der ePA soll zum 15. April 2025 erfolgen. Zu Frage 2: Das Land Bremen gehört nicht zu den Modellregionen für den Primär-Rollout, in denen derzeit die Einführung der ePA getestet wird. Entsprechend einer Mitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft werde in den Modellregionen im vertragsärztlichen Bereich bereits in einigen pilotierten Arztpraxen mit der ePA gearbeitet, während die Einführung in den an der Pilotierung teilnehmenden Krankenhäusern langsamer verläuft. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen seien in den niedergelassenen Praxen Bremens die technischen Voraussetzungen bereits gegeben. Mit Blick auf die Krankenhäuser müssen die Softwarehersteller der Klinikinformationssysteme noch Programmierungen vornehmen. Zu Frage 3: Die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und somit auch für die ePA trägt die „gematik“. Zur Meldung von Störungen, Problemen und Datenlecks hat sie einen Stördienst eingerichtet. Darüber hinaus stehen für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen im niedergelassenen Bereich die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme als Ansprechpartner:innen bei Störungen und Problemen zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können sich in Fällen eines möglichen Datenlecks beziehungsweise Datenmissbrauchs an ihre jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen wenden. Zusätzlich verfügen die Krankenkassen über Ombudsstellen für die ePA, welche die Versicherten bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte beraten. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗