Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Mit Beantwortung dieser Anfrage sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Zwangsdigitalisierung verhindern – Analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen sichern Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 19. Februar 2025 (Drucksache 21/1030) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Wiebke Stuhrberg. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwangsdigitalisierung verhindern, analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen sichern. Als wir in uns in der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND zum ersten Mal mit diesem Antrag beschäftigten, hatte ich anfangs meine Zweifel. Quasi zur gleichen Zeit erkrankte meine Schwiegermutter schwer. Die 80- jährige Frau benötigt dringend Fachärzte. Doch viele Arztpraxen sind inzwischen ausschließlich online zu erreichen. Leider hat meine Schwiegermutter kein WLAN. Seit ihrer Erkrankung ist meine Schwiegermutter auf meine Frau angewiesen, die für sie wichtige Arzttermine online erledigen muss. Das hat mich überzeugt, wie wichtig und richtig unser Antrag ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, 2022 lebten in Deutschland rund 3,4 Millionen Menschen zwischen 16 und 74, die noch nie das Internet genutzt haben. Das sind etwa 6 Prozent der Bevölkerung in diesem Alter. In der Altersgruppe der 65- bis 74-jährigen lebt beinahe jeder siebte Deutsche ohne Internet. In den Altersgruppen der über 74-jährigen ist die Quote noch höher. Was wäre gewesen, wenn meine Schwiegermutter keine helfende Tochter gehabt hätte? (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) In diesem Zusammenhang möchte ich Sie daran erinnern, dass Einsamkeit im Alter in diesem Hohen Haus auch schon ein großes und wichtiges Thema war. Meine Damen und Herren, die Zahl der Pflegebedürftigen wird von derzeit 5 Millionen auf 6,8 Millionen Senioren im Jahr 2055 steigen. Ich kann die kommenden Gegenargumente zu unserem wichtigen Antrag nachvollziehen, möchte sie aber entkräften. Es ist leider wahr, dass Deutschland immer noch ein digitales Entwicklungsland ist. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland unter den sieben wichtigsten Industrienationen auf dem vorletzten Platz. Deutlich hinter den europäischen Nachbarn Italien und Frankreich. Wir benötigen in Deutschland natürlich dringend eine Verbesserung der Digitalisierung, doch wir müssen auch die Schattenseite dieser Entwicklung betrachten. Eine vollständige Abkehr von analogen Angeboten führt dazu, dass Senioren, Behinderte und Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenz gesellschaftlich komplett abgehängt werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, wollen wir das? Wir leben in einer Gesellschaft, die sich für Vielfalt und Inklusion einsetzt. Leider nicht in allen Lebensbereichen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir müssen analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten. Jede Bremerin, jeder Bremer muss die Möglichkeit haben, wichtige Anliegen persönlich zu klären. Auch wenn Antragsteller und Betroffene, aus welchem Grund auch immer, keinen Zugang zur digitalen Plattform haben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine zwangsläufige absolute Abhängigkeit von digitalen Plattformen muss von uns, von der Legislative, verhindert werden. Wir müssen rechtlich sichern, dass die Menschen in unserem Bundesland analoge und barrierefreie Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, folgen Sie dem Antrag meiner Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Digitalisierung nicht zur Barriere wird. Wir müssen sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle Bremerinnen und Bremer in der zunehmenden digitalen Welt ihre Rechte und Ansprüche wahrnehmen können. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, sehr geehrter Kollege Fricke! Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND präsentiert uns heute ihr neues großes Thema, zumindest glaubt sie, es gefunden zu haben. Das Thema, nämlich die vermeintliche Zwangsdigitalisierung, das war Ihnen ja so wichtig, dass Sie dazu eine Pressekonferenz einberufen haben, und diese Pressekonferenz, in der Sie sich gegen Digitalisierung aussprechen, die haben Sie bei YouTube live gestreamt. (Lachen FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir haben das nicht live gestreamt!) Das fand ich schon das erste Highlight, dass man sich gegen Digitalisierung ausspricht und das dann bei YouTube live überträgt, zumindest ist es bei YouTube verfügbar. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist falsch, wir haben es nicht live gestreamt!) Sie haben es aufgenommen, es ist bei YouTube. Dann nicht live, aber es ist zumindest bei YouTube verfügbar. Sie sind ja generell sehr aktiv bei YouTube. Sie haben da ja sehr fetzige Videos. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Danke schön, davon können Sie sich mal eine Scheibe abschneiden!) YouTube-Videos gegen Digitalisierung, da fragen wir uns: Was kommt als Nächstes? (Lachen FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Pressekonferenzen bei McDonalds gegen Fastfood? (Lachen und Beifall FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Genug der Vorrede, zurück zum Antrag. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben den Antrag nicht verstanden, leider!) Zum Antrag: Das Grundproblem Ihres Antrags ist, Sie wollen etwas über Digitalisierung und über Freiheit schreiben, aber man merkt so ein bisschen, dass beide Themen Ihnen nicht so ganz liegen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach so, das kommt vom Richtigen!) Zweitens unterstellen Sie allerhand Dinge, die einfach faktisch nicht stimmen, und drittens bringen Sie auch ganz viel durcheinander. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) In der Überschrift geht es um analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen. Es geht also um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau!) Der vermeintliche Digitalzwang, den wollen Sie dem Onlinezugangsgesetz entnehmen, nämlich das sogenannte Once-Only-Prinzip. Das ist geregelt in § 1a des Onlinezugangsgesetzes und darin ist geregelt, dass Bund und Länder verpflichtet sind, ihre Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Außerdem sind Unternehmen mit Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Jahres verpflichtet, dass es da ausschließlich angeboten wird. Das gilt aber nicht für Bürger, das gilt für Unternehmen und das auch erst in fünf Jahren. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, diesen Digitalzwang für normale Bürger, den Sie hier konstruieren wollen, den gibt es nicht, der ist eine Fata Morgana. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Vizepräsidenten Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter zu? Sehr gern. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, haben Sie vielleicht eine Grundsteuerfeststellungserklärung abgegeben? Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Habe ich nicht, da ich kein Eigentümer bin, aber darum geht es jetzt auch gerade nicht. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ich kenne aber ganz viele Leute, die eine abgegeben haben, und sie musste digital abgegeben werden. Es gibt also faktisch einen Digitalzwang. Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen? Es gab keine analoge Möglichkeit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Die Linke: Doch! – Lachen Die Linke) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Das ist bei der Grundsteuer – –. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Nein! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ich kann dazu nicht so viel sagen, weil ich kein Eigentum habe. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Bitte seien Sie alle ein bisschen ruhiger, ich verstehe den Redner hier vorn nicht. – Herr Dr. Schröder, Sie haben das Wort! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ich selbst kann dazu nicht viel sagen, weil ich kein Eigentümer bin, aber den Ausführungen der Kollegen entnehme ich, dass das angeblich doch möglich gewesen sein kann. Darum geht es aber ja in Ihrem Antrag nicht. Sie rekurrieren hier ja genau auf dieses Onlinezugangsgesetz und da haben Sie verkannt, dass es hier um Unternehmen geht, mit diesem Once-Only-Prinzip. Da geht es nicht um Bürger. Sie haben einfach dieses Gesetz nicht richtig gelesen, das ist das Problem in Ihrem Antrag. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke] Ich finde es eigentlich schade, denn ich hatte so ein bisschen das Gefühl, dass es bei Ihnen mit der Digitalisierung langsam bergauf geht. Sie fingen mit Ihrem Antrag zum roten Telefonbuch an und mittlerweile hat sich der Kollege Degenhard sogar ein MacBook gekauft. Deswegen war ich guter Dinge, dass es bei Ihnen vorangeht. Der Kollege Leidreiter sagte ja am Dienstag auch zu den Mobilitäts-Apps, dass „eine digitale Mobilitäts-App in Zeiten des Smartphones zum Standard gehören sollte.“ (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist ja auch so!) Ja, aber das geht ja nicht parallel analog. Wie soll das denn analog gehen? Wie soll man eine Mobilitäts-App denn analog machen? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das nennt man Faltkarte oder Stadtplan!) Liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, wenn Sie sich mit solchen Themen beschäftigen, gerade wenn Sie das dann auch so groß aufbauschen, dann sollten Sie sich mit den Themen auch detaillierter beschäftigen, weil man ansonsten Gefahr läuft, dass man sich lächerlich macht. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben es nicht verstanden!) Um noch einmal den Blick nach vorn zu lenken: Aus unserer Sicht ist Digitalisierung nichts, wovor man Angst haben muss. Gerade für ältere Menschen und Menschen, die auf Teilhabe angewiesen sind, die auf Unterstützung angewiesen sind, denen kann Digitalisierung auch helfen. Beispielsweise Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, für die ist doch Telemedizin, zum Beispiel Arztgespräche per Video, ideal. Rezeptbestellung per App – jemand der vielleicht nicht mehr so gut zu Fuß ist, muss sich nicht mehr zur Apotheke schleppen. Der steckt sich da auch nicht mit irgendwelchen Krankheiten von kranken Leuten an, die in der Apothekenschlange stehen, sondern kann heutzutage von zu Hause aus per App Medizin bestellen. Smarthome: Es gibt viele digitale Assistenten, beispielsweise Sturzsensoren oder auch Smartwatches, mit denen man den Puls überwachen kann, und andere Dinge. Es gibt wirklich viele Chancen in der Digitalisierung, (Zuruf Abgeordneter Holger Fricke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) auch gerade für ältere und schwächere Menschen. Auch das Thema Einsamkeit, das wir häufiger diskutiert haben: Es gibt viele ältere Menschen, die die Chancen der Digitalisierung gern nutzen, um Videoanrufe mit ihren Verwandten zu machen, die sie sonst nicht so häufig sehen, um in Kontakt zu bleiben, um nicht einsam zu werden. Auch der Zugang zu Wissen und Unterhaltung ist durch die Digitalisierung viel einfacher. E-Books, Hörbücher, wenn man zum Beispiel nicht mehr so gut lesen kann, dann kann man sich Dinge heutzutage vorlesen lassen. Deswegen ist Digitalisierung auch eigentlich eine Chance für mehr Barrierefreiheit und auch für mehr digitale Teilhabe. Man muss sie aber natürlich richtig machen und richtig gestalten und das sollte doch unser politisches Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Ihr Antrag ist leider inhaltlich wirklich einfach nur schlecht. Als Grundlage für fetzige YouTubeVideos mag das reichen, für das Parlament ist das leider zu schlecht und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, erhält der Abgeordnete Piet Leidreiter das Wort zur Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Schröder, ich habe Sie eigentlich immer für einen sehr fähigen Politiker gehalten, aber was Sie hier gemacht haben, ist eine Verächtlichung eines Antrages, der inkludieren soll: Ältere Menschen, die nicht damit umgehen sollen, sollen nicht von der Teilhabe abgeschnitten werden. Das ins Lächerliche zu ziehen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können einfach nicht mit Kritik umgehen!) finde ich ziemlich peinlich für die FDP. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Sehr Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich bin ganz ehrlich, als ich den Antrag gelesen habe, musste ich auch erst ein bisschen schmunzeln. Sonst müssen wir uns hier immer vorwerfen lassen: „Die Digitalisierung dauert zu lange! Warum passiert da denn nichts? Wieso tut sich in der Digitalisierung nichts?“ Jetzt müssen wir uns plötzlich vorwerfen lassen, dass wir Zwangsdigitalisierung vornehmen. Das ist schon wirklich eine interessante Perspektive, möchte ich sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Manchmal würde ich mir fast wünschen, wir wären in dieser dramatischen Situation, die Sie beschreiben, denn in vielen Bereichen ist die Digitalisierung noch nicht soweit. Den Bericht, dass es Ärzt:innen gibt, bei denen man nur digital Termine machen kann, fand ich wirklich schräg. Ich ärgere mich oft über Ärzt:innen, bei denen ich nicht digital Termine machen kann. Auch deswegen, weil es Menschen gibt, die große Probleme haben, Kontakt zu suchen, für die ein Formular für einen Termin so viel einfacher wäre, als die Belastung in einer vielleicht psychischen Erkrankung auch noch telefonieren zu müssen. Daher sind wir da im Gegensatz zu einem Zwang viel zu weit entfernt von einem eigentlichen Ziel, an dem sicherlich weitergearbeitet werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Nach dem Titel der Zwangsdigitalisierung kam in Ihrem Antrag dann die Aufzählung der Zahlen, die ja in der Rede gerade auch noch einmal gefallen sind. Sehr irritiert hat mich da die Berechnung abseits der Zahlen, die sicher stimmen mögen, wie viele Menschen aktuell kein Internet nutzen können oder wollen, dass ja die Anzahl der Menschen über 75 Jahren bis 2055 deutlich zunehmen wird. Ja, das ist richtig, das nennt sich demografischer Wandel, aber die Menschen, die 2055 über 75 Jahre alt werden, sind heute ungefähr 45 Jahre alt. Diese Menschen nutzen ja in ihrem Alltag – – und da sind die Anteile sehr viel höher als bei der Personengruppe, die im Jahr 2025 über 75 ist. Da nutzen diese Menschen schon jetzt diese digitalen Geräte. Sie nutzen es in ihrem Arbeitsalltag, denn es gibt ja quasi keine Arbeit mehr, bei der man nicht in irgendeiner Form mit Digitalisierung und Internet zu tun hat. Das ist auch gut so und darum werden diese Menschen im Jahr 2055 auch sicherlich kein Problem damit haben, mit der Digitalisierung weiter zurechtzukommen. Daher, diese Sorge, dass sich dieser Prozentanteil der Personen, die älter sind, erhöht, und deswegen der Anteil der Personen, die kein Internet haben, sich auch erhöht, der ist wirklich sehr schräg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vielleicht ist das Konzept von Digitalisierung auf Ihrer Seite auch noch nicht richtig klar, denn Digitalisierung ist ja in erster Linie eine Effizienzsteigerung. Gerade, wenn wir in die Verwaltung gucken, geht es ja darum, Prozesse so umzusetzen, dass sie gut funktionieren, dass sie vereinfacht funktionieren, dass sie schneller ablaufen und die Verwaltung entlasten – also vor allem auch die Menschen, die in dem Bereich arbeiten, aber auch die Menschen, die zum Beispiel Probleme damit haben, zum Amt zu gehen oder da anzurufen, für die es so viel einfacher ist, den Antrag digital zu stellen. Jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag, es braucht das Recht darauf, das analog zu tun. Erstens gibt es die Möglichkeit immer. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein!) Es hat auch keiner vor, die Möglichkeit zu nehmen, zum Amt zu gehen und einen Termin zu machen, und das wird mit zunehmender Digitalisierung natürlich deutlich einfacher. Denn je mehr digital läuft, desto mehr hat das Personal für die Menschen, die vor Ort Unterstützung brauchen, auch Termine zur Verfügung. Von daher ist Digitalisierung der Weg, der den Menschen, die es nicht digital erledigen können, mehr hilft als weniger Digitalisierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Auch da mit Datenschutz zu argumentieren, finde ich ehrlich gesagt ziemlich schräg. Ich frage mich, was Sie für eine Vorstellung haben, was mit den Anträgen passiert, wenn man sie analog ausfüllt. Dann füllt man einen Papierantrag aus, der wird dann beim Amt abgegeben. Dann wird er wahrscheinlich abgetippt und ins Computersystem gegeben und weiterverarbeitet, weil irgendwie – was auch immer der Antrag fordert, ob es jetzt um irgendwelche Gelder geht, um irgendwelche Anträge auf Dokumente oder wie auch immer – muss der ja durchgeführt werden. Die Verwaltung arbeitet ja digital, die werden die Anträge nicht komplett analog bearbeiten. So funktioniert unsere Arbeitswelt zum Glück heute nicht mehr. Von daher sind da auch die Bedenken in Sachen Datenschutz wirklich schräg, denn unsere Behörden sind ja bekanntermaßen in Sachen Datenschutz wirklich gut aufgestellt und wirklich streng, was die Regelung angeht. Das wird sich auch nicht ändern, wenn die Prozesse weiter digital ablaufen. Von daher komme ich hier zum Schluss. Das Problem, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, besteht nicht. Wir lehnen den Antrag ab und sehen ganz klar, dass das, was Sie hier als Drama aufmachen, so nicht besteht. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schade, ich hatte jetzt mit Zustimmung gerechnet!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Simon Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wer einen Termin beim Arzt braucht, bekommt den übrigens auch – Serviceinfo – über die 116 117 per Telefon, ohne Internet. Bremen braucht Fortschritt statt Angst. Das bringt es aus meiner Sicht auf den Punkt. Der Antrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND zur angeblichen Zwangsdigitalisierung erweckt den Eindruck, als würden wir die Menschen ins Internet zerren wollen. Das ist schlicht falsch. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Natürlich wissen wir, dass nicht alle mit Smartphone, Tablet und PC aufgewachsen sind, aber als CDU sagen wir ganz klar: Wir wollen niemanden abhängen, aber den Begriff „Digitalzwang“ zu bemühen, ist ein künstliches Schreckgespenst, maßlos überzogen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein!) Digitalisierung bedeutet nicht, analoge Wege zu verbauen, sondern Abläufe zu vereinfachen und Dienstleistungen effizienter zu machen. Wer das Internet nicht nutzt, wird nicht ausgebremst. Unsere Verwaltung muss für alle funktionieren – digital und analog. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Digitale Angebote bedeuten: kürzere Wege, weniger Wartezeit, rund um die Uhr verfügbar. Das ist kein Zwang, sondern Service. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Bremerinnen und Bremer! Wir holen Sie da ab, wo Sie stehen, digital und analog. Genau das ist unser Ansatz. Darum setzen wir auf Schulungen, digitale Sprechstunden, Vor-Ort-Hilfe und barrierefreie Portale. Der Antrag aber zeichnet ein Zerrbild, als würde der Staat Menschen zur Internetpflicht nötigen. Das ist reine Panikmache und nichts weiter. (Beifall CDU) Was besonders irritiert: Noch letztes Jahr hat BÜNDNIS DEUTSCHLAND unseren Antrag „Digitalisierung first, Bedenken second“ mitgetragen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja genau, weil wir beides wollen!) Damals war man sich einig, mutig voranzugehen, Verwaltung ins digitale Zeitalter zu holen. Und heute? Heute warnen Sie vor einer angeblichen Zwangsdigitalisierung. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, schließt sich auch nicht aus!) Meine lieben Kollegen, das ist kein Kurswechsel. Das ist ein politisches Schleudertrauma. (Lachen FDP – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) „Zwangsdigitalisierung“, das ist ein Schreckgespenst. Wer so redet, malt Fantasien an die Wand und bremst echten Fortschritt aus. Ja, es gibt Offliner, und die brauchen Angebote zur Unterstützung. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach!) Aber die Behauptung, man müsse bald zwangsdigital kommunizieren, ist Unsinn. Wir bauen digitale Angebote aus und bieten Unterstützung, wo sie notwendig ist. Das ist verantwortungsvoll, nicht exklusiv, sondern inklusiv. Wer erst „Digitalisierung first“ ruft und dann „Zwangsdigitalisierung“ schreit, ist nicht konsequent, sondern konfus. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als CDU haben letztes Jahr einen Digitalcheck gefordert, um Gesetze und Prozesse digitaltauglich zu machen, unter den Leitlinien „Digital by Design“ und „Digital first“. BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat zugestimmt und heute tun Sie so, als ginge es um ein digitales Zwangsregime. Was ist denn bitte in den letzten Monaten passiert? (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben das nicht verstanden! – Lachen FDP) Wer damals für digitale Innovation und einen klaren Maßnahmenplan gestimmt hat, sollte jetzt nicht so tun, als würde das Land auf Teufel komm raus alle Bürgerinnen und Bürger ins Internet zerren. Papier und Digital ewig parallel, das ist Bürokratie zum Quadrat, bezahlt von unseren Steuergeldern. Zweifache Systeme, Papierstapel und Warteschlangen helfen niemandem. Analoge Wege bleiben ja, wo es Sinn ergibt, aber die Zukunft liegt im Abbau von Barrieren und nicht im Aufbau von Ängsten. Ganz ehrlich, wer online ein Bankkonto oder eine Versicherung verwalten kann, wird auch digitale Verwaltungsdienstleistungen nutzen können. Die Privatwirtschaft macht es längst vor. Doppelstrukturen wird sich dort niemand mehr leisten können. Der Antrag von den Rechtssitzern in der Bürgerschaft unterstellt auch, digital sei weniger sicher. Das ist zu kurz gedacht. Datenschutz ist kein Alleinstellungsmerkmal von Papier. Analoge Dokumente können verlorengehen, Akten falsch abgelegt, Unterlagen kopiert werden, ohne jede Nachverfolgung. Moderne Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Sicherheitsprotokolle – all das macht Digitales heute sicherer als das gute alte Papier. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Bremen, meine Damen und Herren, steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel und immer mehr Aufgaben. Wir brauchen Digitalisierung, um handlungsfähig zu bleiben. Wir brauchen mehr Mut und weniger Panikmache. Das ist Fakt. Digitalisierung heißt, Barrieren abzubauen, nicht neue zu errichten. Wer jetzt den digitalen Weltuntergang an die Wand malt, obwohl er letztes Jahr noch digital vorangehen wollte und diese Woche hier im Hause sagte – das wurde schon zitiert, ich mache es gern noch einmal –, ich zitiere den Kollegen Leidreiter: „Wir leben in einer mobilen Zeit und müssen als Stadt und Bundesland modern sein, weil fast alle Smartphones nutzen.“, der muss sich schon fragen lassen: Wo ist da noch Glaubwürdigkeit? Digitalisierung ist keine Gefahr, sondern eine Riesenchance. Wir holen alle ins Boot, statt Panik zu schüren. Wenn BÜNDNIS DEUTSCHLAND das hier als Kampf gegen eine eingebildete Digitaldiktatur inszenieren will, um sich zurück in die gute alte Zeit zu träumen, kann man nur sagen: Früher war nicht mehr Lametta. (Beifall CDU) Sie ahnen es: Wir lehnen den Antrag ab. Mein Appell: Lassen Sie uns die Zukunft nicht aus Angst verzögern, sondern so gestalten, dass alle mitgehen können. Fortschritt statt Panik, das ist unser Weg als CDUFraktion für alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen, egal ob jung oder alt. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes erhält das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter zu einer Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Zeimke, wir sind nicht rückwärtsgewandt, wir wollen nur inkludieren. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Steile These! – Zurufe) Darf ich mal ausreden? Noch etwas: Für die Grundsteuerfeststellungserklärung gab es einen Digitalzwang. Sie war nicht analog abzugeben. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Zur Sache!) Selbst Ihr Haushalts- und Finanzausschussvorsitzender, Herr Eckhoff, ist, wenn Sie sich erinnern, an dem Ausfüllen des ELSTER-Zertifikates oder mit ELSTER gescheitert. Verbreiten Sie hier keinen Unsinn! Es war die erste private Steuererklärung, die digitalzwangsmäßig abgegeben werden musste. Wenn Sie es nicht besser wissen, reden Sie besser nicht darüber, wir wollen hier keine Fake News. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind so was von rückwärtsgewandt!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt haben Sie ja die ganz große Keule gegen uns rausgeholt, wir würden Angst vor Digitalisierung machen und (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) wir wären digitalisierungsfeindlich. Das ja alles Humbug, das ist Quatsch, was Sie da erzählen, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig! – Unruhe) das ist dummes Zeug. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Augen auf bei der Wahl des Antragstitels!) Ich habe bereits in meiner vorangegangenen Rede ausgeführt, dass Deutschland immer noch digitales Entwicklungsland ist und das ist ja anscheinend besonders traumatisierend für Sie, liebe Kollegen der FDP, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) war Ihr abtrünniger Ex-Parteifreund Volker Wissing doch während der glanzvollen Ampel-Regierung für Digitalisierung zuständig. Nun ist der Wissing weg, doch die deutsche Digitalisierung hängt weltweit immer noch hinterher. Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Doch die Politik, auch hier in Bremen, gelobt natürlich Besserung: Wir machen das jetzt alles ganz toll und ganz digital. Trotzdem dürfen wir – –. Wir sperren uns da ja auch nicht, das ist Quatsch. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das haben wir ja gesagt!) Eben! Trotzdem dürfen wir Menschen, die keinen Internetzugang haben, nicht allein lassen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau, darum geht es!) Ich denke, für Hohn und Spott ist da kein Platz (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, leider gar nicht angemessen! und auch nicht für diese Polemisierung, die wir hier erleben müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND] Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Wiebke Stuhrberg das Wort. Staatsrätin Wiebke Stuhrberg: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser Debatte ist, glaube ich, eines deutlich geworden: Eine Zwangsdigitalisierung existiert nicht, (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) weder in Bremen noch anderswo. Vielmehr haben wir heute eine lebhafte Debatte, und das ist ganz schön, über die Herausforderungen und die Chancen der digitalen Welt erlebt und auch der digitalen Verwaltung geführt. Auch wenn hier jetzt ganz unterschiedliche Perspektiven diskutiert und vertreten wurden, zeigt sich doch: Die bremische Verwaltung setzt auf Modernisierung, die niemanden ausschließt. Vieles wurde in der vorangegangenen Debatte bereits gesagt, ich scheue mich aber nicht, die wichtigsten Punkte durch meinen Beitrag vielleicht noch einmal hervorzuheben beziehungsweise zu unterstreichen oder die eine oder andere Frage noch einmal aufzuklären. Der Antrag von Ihnen, von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, geht von einer Prämisse aus, die schlichtweg nicht zutrifft: Eine Verpflichtung zur ausschließlichen digitalen Nutzung von Verwaltungsleistungen gibt es nicht, (Zuruf BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weder in Bremen noch auf Bundesebene. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Gibt es mehr Beispiele als die Grundsteuer?) Dass die Bremer Bürger – –. Das Onlinezugangsgesetz gibt klar vor, dass digitale Angebote geschaffen werden sollen. Es schreibt aber nicht vor, dass die analogen Wege abgeschafft werden müssen. Ein Blick auf die Realität zeigt auch, dass die Verwaltung bereits heute eine breite Palette an Zugangswegen bereithält und bietet. Wer Anträge online stellen möchte, der kann dies tun, und wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, auch bei der Grundsteuererklärung, der kann das ebenfalls tun, weil er die Möglichkeit hat. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das war ein Gesetz!) Wer Unterstützung benötigt, bekommt sie auch, sei es in unseren Bürgerämtern oder durch digitale Schulungsangebote. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unsere Verwaltung entwickelt sich auch kontinuierlich weiter und das kann ich auch durch Zahlen belegen. Laut aktuellem Digitalindex nutzen bereits 65 Prozent der Bremerinnen und der Bremer digitale Verwaltungsleistungen. Das sind übrigens 9 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Eins möchte ich an dieser Stelle auch noch unterstreichen: Bremen liegt damit bundesweit an der Spitze insbesondere bei der mobilen Nutzung von E-Government-Angeboten. Das belegt: Unsere Bürgerinnen und Bürger sind digital affin und wir gestalten diesen Wandel aktiv mit. Gleichzeitig arbeiten wir daran, die digitale Kompetenz weiter zu stärken. So werden auch in den Bürgerämtern digitale Antragsstationen vorbereitet, an denen die Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung von Fachpersonal online Anträge stellen können, und auch Workshops, Schulungen sind Teil unserer Strategie, um die Akzeptanz und die Nutzung digitaler Angebote zu fördern. Digitalisierung soll schließlich kein Hindernis sein, sondern eine Erleichterung für alle. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf ein weiteres zentrales Argument des Antrags eingehen. Das ist die Forderung nach einem gesetzlichen Recht auf analoge Verwaltungsangebote. Hier muss man klarstellen: Dieses Recht besteht bereits, und zwar unmissverständlich. Niemand wird gezwungen, einen digitalen Weg zu gehen. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – das ist übrigens § 64 für diejenigen, die es nachlesen wollen – einen Antrag zur Niederschrift direkt bei der Behörde zu stellen. Diese Möglichkeit ist nicht nur Theorie, sondern sie ist auch gelebte Praxis, und sie wird auch weiterhin bestehen. Wer behauptet, dass Menschen hier vor verschlossenen Türen stehen, der verbreitet schlichtweg ein falsches Bild. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso ist der Zugang zu analogen Informationen längst geregelt. Behörden informieren ihre Bürgerinnen und Bürger über ganz unterschiedliche Kanäle – online, per Post, über Aushänge oder über persönliche Beratungen. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung würde hier überhaupt gar keine Verbesserungen bringen, sondern einfach nur zu unnötiger Bürokratie führen. Meine Damen und Herren, das Fazit ist klar: Der Antrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND suggeriert eine Problemlage, die nicht existiert. Er ignoriert, dass Bremen bereits einen klugen Weg gegangen ist und dabei die analoge Erreichbarkeit gar nicht gefährdet. Wir treiben die Digitalisierung voran und behalten dabei immer die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Blick. Niemand wird hier ausgeschlossen, und wir setzen auf sinnvolle Lösungen anstelle von Populismus. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Julia Tiedemann meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Der Senat beantwortet wohl keine Zwischenfrage!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Dann: Julia Tiedemann zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Julia Tiedemann (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es wurde gerade im vorigen Beitrag gesagt, dass die Digitalisierung eine Erleichterung für alle sein soll. Es gibt viele Gruppen in der Bevölkerung, denen die Digitalisierung keine Erleichterung, sondern eher nicht nur eine Schwierigkeit, sondern eine Belastung ist. (Zuruf Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]) Dementsprechend ist diesen Gruppen ebenfalls Aufmerksamkeit zu schenken und es sind entsprechende Angebote konstant zu unterbreiten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Abgeordneter Senihad Šator [SPD]: Das wurde doch eben erklärt!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Daher ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Herren, wenn wir in der Abstimmung sind, dann bitte ich Sie, diese Zwiegespräche zu unterlassen. Das stört mich hier im Ablauf. – Danke sehr! Den Rechtsstaat konsequent durchsetzen – Senat Bovenschulte darf keinen Missbrauch des Kirchenasyls in Bremen zulassen! Antrag der Fraktion der CDU vom 18. März 2025 (Drucksache 21/1067) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort Frank Imhoff. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier heute nochmals das Thema Kirchenasyl und ich möchte gleich eines vorwegsagen: Die CDUFraktion in der Bremischen Bürgerschaft steht aus christlicher humanitärer Überzeugung geschlossen zum Kirchenasyl. (Beifall CDU) Aber – Sie haben es natürlich geahnt– ebenso klar ist: Das Kirchenasyl ist kein zusätzlicher Rechtsweg für alle. Kirchenasyl ist und bleibt eine Ausnahme und daran gibt es auch nichts zu rütteln, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, FDP) Wir haben heute das Thema Kirchenasyl eingebracht, weil es zur „never ending story“ hier in unserem Bundesland wird. Dazu trägt vor allem das Verhalten der Zionsgemeinde aus der Bremer Neustadt bei. Doch was ist passiert? Im Dezember 2024 wurde auf der Innenministerkonferenz deutlich: In Bremen befinden sich überproportional viele Flüchtlinge im Kirchenasyl. In der Folge wurde versucht, ein Flüchtling aus der Zionsgemeinde nach dem Dublin-Verfahren nach Finnland auszuweisen. Das Ergebnis, wir haben das hier auch alles debattiert, kennen wir ja bereits. Danach folgten Gespräche zwischen dem Innensenator und der Evangelischen Kirche und das Ergebnis war, dass sich beide Seiten an das Dossierverfahren und das Kirchenasyl halten wollen und das Kirchenasyl auch nicht infrage gestellt wird. Meine Damen und Herren, dann hatten wir vorletzte Woche die Innendeputationssitzung, um uns berichten zu lassen, wie der Senator und die Evangelische Kirche denn jetzt verblieben sind. Dort wurde deutlich, dass die Evangelische Kirche zurzeit sechzig Anfragen pro Woche für das Kirchenasyl hat. Das zeigt: In der Vergangenheit wurde das Kirchenasyl in Bremen missbraucht. Das können und wollen wir als CDU-Fraktion nicht gutheißen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Dankenswerterweise prüft die Bremische Evangelische Kirche inzwischen sehr genau und lässt nur einzelne Härtefälle zu. Meine Damen und Herren, jetzt könnte man ja denken, dass alle Beteiligten wieder zum rechtsstaatlichen Verfahren zurückgekehrt sind und das Kirchenasyl jetzt ins ruhige Fahrwasser kommt, doch dann das: Die Zionsgemeinde und der Flüchtlingsrat rufen grundlos dazu auf, dass sich Flüchtlinge der Gemeinde versammeln, um einer rein theoretischen Abschiebung, die niemand geplant hatte, vorzubeugen. Was für eine Farce! Dabei wurde dazu aufgerufen, gegen das geltende Recht, gegen das DublinVerfahren zu demonstrieren. Dass der Flüchtlingsrat so etwas macht, das nehmen wir zur Kenntnis, aber dass die Verantwortlichen der Zionsgemeinde aktiv daran beteiligt sind, und das nach der Verständigung zwischen der Kirche und dem Innensenator, meine Damen und Herren, dafür hat die CDU-Fraktion kein Verständnis. (Beifall CDU, FDP) Wir begrüßen es übrigens ausdrücklich, dass die Bremische Evangelische Kirche sich von den Vorgängen distanziert hat. Das war die richtige Botschaft zur richtigen Zeit, und dafür sagen wir Danke. (Beifall CDU, FDP) Als richtige Maßnahme sehen wir auch das Moratorium an, das zwischen der Zionsgemeinde und der Evangelischen Kirche in Bremen vereinbart wurde. Der Presse war zu entnehmen, dass verabredet ist, dass bis auf Weiteres keine Geflüchteten in der Zionsgemeinde mit Kirchenasyl aufgenommen werden und dass auch keine Veranstaltungen zum Kirchenasyl mehr stattfinden, zumindest dort nicht. Dass sich die Vertreter der Zionsgemeinde angeblich nicht an diese Vereinbarung erinnern können, das spricht ja wirklich Bände. Jetzt geht es natürlich noch weiter, jetzt wird in der Gemeinde ein Weg beworben und beschritten, wie die Bezahlkarte für Flüchtlinge, die in Bremen ohnehin schon liberaler ist als in Niedersachsen, noch weiter umgangen wird. (Zuruf: Richtig!) Gutscheine werden gegen Bargeld umgetauscht. Das ist zwar leider legal, aber das ist nicht hinnehmbar, denn es untergräbt den Sinn der Bezahlkarte komplett, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Dass ein Sprecher aus dem Sozialressort diese Aktion noch als „normal“ bezeichnet, das finde ich schon beschämend, und ich frage mich: Was sind eigentlich die Vereinbarungen von Bremen im Bundesrat noch wert, die wir hier bei der Bezahlkarte bekommen haben? (Beifall CDU, FDP) Dann gab es noch diesen unsäglichen offenen Brief, auf den ich natürlich auch noch zu sprechen kommen möchte, von Wissenschaftlern, die sich angeblich so mit Bremen verbunden fühlen. Darin wird das Handeln der Zionsgemeinde übrigens ausdrücklich gelobt und gegen das DublinVerfahren argumentiert. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Ja, richtig so!) Das heißt, hier wird dem Verstoß gegen geltendes Recht das Wort gesprochen. Dass eine ehemalige grüne Abgeordnete hier aus unserem Haus den Brief mitunterschrieben hat: geschenkt! Dass wir von den Linken nichts anderes gewöhnt sind: vielleicht nicht normal, aber nehmen wir auch zur Kenntnis. Aber dass ein amtierender Richter des Staatsgerichtshofes in Bremen sich in einem offenen Brief gegen geltendes Recht stellt, das offenbart schon ein problematisches Verhältnis oder Verständnis von der Rolle eines Richters am höchsten Gericht. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Hier wäre mehr richterliche Zurückhaltung geboten und ein Beitrag zu mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat, meine Damen und Herren, das erwarte ich einfach. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, diese Entwicklungen zeigen, dass der Staat die Kontrolle behalten muss. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, der drei klare Punkte fordert: Wir möchten gern regelmäßig Berichte darüber, wie viele Menschen sich in Bremen im Kirchenasyl aufhalten. Wir möchten gern die befristete Umsetzung der Rückführung nach Dublin-III-Verfahren, dass die fristgerecht auch umgesetzt wird, das ist ganz wichtig. Wir wollen die Umsetzung und wir wollen die Einhaltung des geltenden Rechts von allen Beteiligten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Was die Zionsgemeinde macht und was dort passiert, das schadet am meisten übrigens dem Kirchenasyl. Wir stehen zum Kirchenasyl, aber noch mehr stehen wir zu unserem Rechtsstaat. Genau deshalb müssen und werden wir uns an das geltende Gesetz wieder halten müssen. – Vielen, vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute mit dem beginnen, was mein Kollege Tuncel gestern gesagt hat: Die derzeitige Bekämpfung von Menschen, die Schutz suchen, ist nur um den Preis zu haben, dass diese Menschen nicht in ihrer Heimat sterben, sondern an den Grenzen Europas. Zu Recht wird eine solche Politik der Missachtung von Menschenrechten in dem vor wenigen Tagen aus der Bremer Wissenschaft an die Bremer Evangelische Kirche gerichteten offenen Brief als Migrationsabwehr bezeichnet. (Beifall Die Linke) Ich will in meiner Rede die Debatte zum Kirchenasyl einmal ins Verhältnis zu dieser Politik setzen, denn seit Jahrzehnten haben deutsche Parlamente eine Asylrechtsverschärfung nach der nächsten beschlossen. Ich könnte jetzt mit der De-facto-Abschaffung des Asylrechts Anfang der 1990er anfangen, mit der man damals glaubte, die immer mehr werdenden Wähler rechtsextremer Parteien und wütenden Nazi-Mobs wie in Hoyerswerda und Lichtenhagen zu besänftigen. Ich fange aber 2014 an. Zwischen 2014 bis zum Antritt der Ampelregierung gab es achtzehn Verschärfungen im Asylrecht in acht Gesetzespaketen. Die Ampel selbst hatte im Koalitionsvertrag noch einige gute Vorhaben, führte in den drei Jahren aber mehr als zehn weitere Verschärfungen in diversen Gesetzespaketen mit so zynischen Namen wie „Rückführungsverbesserungsgesetz“ durch. Das sind also etwa dreißig Verschärfungen in zehn Jahren. Dazu kommt ein verschärftes Verwaltungshandeln, zuerst unter Horst Seehofer und weiter verschärft unter der Ampel. Jetzt werden auch bedrohte Minderheiten in Gegenden abgeschoben, in denen ihnen nach einem Genozid weitere systematische Verfolgung droht, wie zum Beispiel Jesid:innen im Irak. Der Familiennachzug für Minderjährige wurde in der Praxis des Auswärtigen Amtes eingeschränkt. Nach einem Jahrzehnt der Verschärfungen und der brutaleren Abschiebepraxis, die vielfach bereits jetzt gegen Europarecht und unsere Verfassung verstößt, sind Sie leider immer noch nicht zufrieden. Im letzten Jahr gingen knapp 230 000 Asylerstanträge in Deutschland ein. Das sind deutlich weniger als noch im Jahr davor. Dieser Zahl stehen bundesweit etwa 550 Kirchenasyle gegenüber. Das sind 0,2 Prozent! Dabei stammen nicht einmal alle Fälle aus dem gleichen Jahr der Antragstellung. Diese Menschen durchlaufen nach einem Kirchenasyl ein ganz normales Asylverfahren beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Sie werden wie alle anderen in Massenunterkünften untergebracht, sie bekommen keine Extrawurst. Insofern betreiben Sie mit Ihrem Antrag handfeste Desinformation, wenn Sie behaupten, mit dem Kirchenasyl werde ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland erzwungen. (Beifall Die Linke) Wir Linke haben schon in der letzten Debatte klargestellt, dass nicht die Kirchen die Abmachung mit dem BAMF aufgekündigt haben, sondern dass das BAMF sich weigert, seinen Teil umzusetzen. Die Dossiers werden einfach nicht bearbeitet, und wenn, dann mit Textbausteinen abgelehnt. (Beifall Die Linke – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) Das ist die Situation, das ist der Rahmen, in dem die CDU hier diesen Antrag stellt. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Ich möchte aber auch noch eine kleine Überraschung, die ich für Sie bereitgehalten habe, hier an dieser Stelle zeigen. Und zwar halte ich es zwar für ziemlich wirr, den Senat jetzt dazu aufzufordern, eine Vereinbarung anzuwenden, von der er kein Teil ist, aber ich stimme Ihnen zu, dass das ursprünglich beidseitig vereinbarte Verfahren vom BAMF wieder angewendet werden sollte. Ich habe ja eben erklärt, warum. Wenn Sie von der CDU aber schreiben, Sie erkennen das Kirchenasyl als eine humanitäre Notlösung in besonderen Einzelfällen an, dann ignorieren Sie, dass das, was vor zehn Jahren noch ein Einzelfall war, auch durch Ihre Politik heute immer notwendiger wird. (Beifall Die Linke) Ich habe Ihnen gerade schon ein paar Verschärfungen aufgezählt – es gibt natürlich noch weitere. Auch schwere Erkrankungen stehen einer Abschiebung nicht mehr im Wege, der Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge wurde ausgesetzt, den Betroffenen wird der Termin der Abschiebung nicht mehr mitgeteilt, sodass sie überfallartig abgeschoben werden. Die Menschen werden auf Jahre in Massenunterkünften untergebracht. Die Gründe für eine Abschiebehaft – also Knast ohne Verbrechen, das muss man an dieser Stelle mal so sagen – werden ausgeweitet, und da bin ich noch gar nicht bei den Verschärfungen der Ampel angekommen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Knast ohne Verbrechen, was ist das wieder für eine Formulierung!) die die Haftlager auch für Kinder an den Außengrenzen beschlossen hat. Wir Linke, wir sehen auch hier in Bremen kritisch, wie bisher nicht durchgeführte Abschiebungen in unsichere Länder angegangen werden sollen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Wir Linke sehen auch hier in Bremen kritisch, wie bisher nicht durchgeführte Abschiebungen in unsichere Länder angegangen werden sollen, wie noch beinahe Minderjährige nach Kroatien gebracht werden sollen, wo systematisch Gewalt angewandt wird, oder nach Albanien, wo sie jahrelang missbraucht wurden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wann haben wir denn zuletzt nach Kroatien abgeschoben? Das stimmt doch einfach nicht!) Herr Imhoff, offensichtlich kennen Sie die Organisation Amnesty International nicht. Geben Sie das mal bei Google ein und dann können Sie genau das nachlesen. (Beifall Die Linke) Vielen Dank an dieser Stelle an solche Organisationen, die solche Grausamkeiten aufdecken! (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Wir tragen das in Bremen nicht mit, wir setzen uns ein, dass wieder der Einzelfall, also der Mensch gesehen wird. Wenn heute das Alltag ist, was vor zehn Jahren noch brutale Ausnahme war, dann ist nicht der eine Mensch von 500 das Problem, der in einer Kirche Zuflucht sucht, um ein faires Verfahren zu erlangen. Aber ich weiß ja, was Sie vorhaben, denn langsam sind alle Verschärfungen durch, die in einem Rechtstaat, wie Sie es ja immer so vorhalten, möglich sind, in einer menschenrechtlich gebundenen Demokratie. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das haben wir nicht vor, das ist Fakt!) Deswegen richten Sie jetzt Ihren Verfolgungswillen auf diese Menschen. Sie wollen jetzt eine Statistik über sie anlegen und alle drei Monate darüber diskutieren, als gäbe es kaum etwas Dringenderes. Sie wollen die Menschen bestrafen, die Schutzsuchenden unter Wahrnehmung ihres Versammlungsrechtes beistehen, das gehört natürlich auch zu einem Rechtstaat dazu. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja!) Aber das ist Ihnen egal, denn Sie wollen Abschiebungen um jeden Preis. Sie wollen noch die letzten Nischen der Menschlichkeit für Schutzsuchende ausräuchern und es überrascht Sie nicht, dass wir die gegenteilige Position einnehmen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ich möchte meine Rede deshalb mit einem Dank schließen: Ich danke den engagierten Menschen, die sich seit Monaten organisieren, um Menschen zu schützen. – Ihr macht eine tolle Arbeit! Ich danke der engagierten, aktiven Gemeinde der Zionskirche und schließlich auch den Wissenschaftlern, die die BEK (Bremischen Evangelischen Kirche) in ihrem offenen Brief an ihre Pflicht erinnert haben! (Beifall Die Linke) Diese Menschen, das sind die Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Rechtsbrecher!) die unsere demokratischen Grundwerte verteidigen, auch wenn es schwierig wird. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das sind die, die Gesetze brechen! Nichts anderes!) Und zufällig sind es auch die Menschen, für die ich sehr gern hier stehe. (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hassanpour, aus unserer Sicht sind das Rechtsbrecher! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit der Besetzung der Zionskirche am 9. Dezember durch Asylaktivisten erlebt Bremen Diskussionen um das Kirchenasyl. Neben einer offensichtlich schlecht organisierten Asylverwaltung zeigt das doch vor allem eins, nämlich, dass es maßgeblichen Protagonisten in Bremen an Respekt vor dem Rechtsstaat und seinen Verfahren fehlt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Um das Rechtsstaats- und Demokratieverständnis von Vertretern des Senats, Teilen der evangelischen Kirche und der sogenannten Zivilgesellschaft geht es in erster Linie und erst in zweiter Linie um die Frage, wie viele Fälle von Kirchenasyl es in Bremen konkret gibt und wie mit diesen Fällen im Einzelnen umgegangen wird. Um nicht missverstanden zu werden: Das sind wichtige Fragen und zurecht kritisiert die CDU-Fraktion die diesbezüglich unkonkreten Auskünfte des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer. Dass der Senat nicht weiß, meine Damen und Herren, wer sich als Asylbewerber in Bremen aufhält, ist mehr als peinlich. Dass der Senator keinen Überblick über die Zahlen der Fremdunterbringungsfälle hat, das sind ja die Fälle abgelehnter Asylbewerber, die aus anderen Bundesländern nach Bremen ins Kirchenasyl ziehen, zeigt wieder einmal die chaotischen Zustände im Asylwesen, einmal bundesweit, aber vor allem in Bremen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Befremdlich, meine Damen und Herren, an den Auskünften des Senats ist, dass zwischen den Ausländerbehörden Bremens und anderen Bundesländern offenbar kein Informationsaustausch stattfindet und in Bremen Informationen fehlen sollen, die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber vorliegen. Ob diesen Wissenslücken Dilettantismus oder politisches Kalkül zugrunde liegt, muss dahingestellt bleiben. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Fehlende Digitalisierung ist das!) Der Senat ist verpflichtet, für Transparenz zu sorgen und der Innendeputation die Fallzahlen mitzuteilen, denn durch einen kompetenten Austausch der Fachpolitiker könnte das Aufenthaltsrecht besser durchgesetzt werden, meine Damen und Herren! Es geht um die Einhaltung geltenden Rechts, denn das Kirchenasyl ist keine gesetzliche Institution, aus der Gewährung eines Kirchenasyls folgt kein Aufenthaltsrecht. Über den Schutzstatus von Asylbewerbern entscheiden das BAMF und gegebenenfalls die Verwaltungsgerichte, aber kein Priester und kein Pastor, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn so sehen es das Aufenthaltsgesetz und die Dublin-Bestimmungen vor. Deshalb ergibt sich aus dem Kirchenasyl auch kein eigener Anspruch auf Duldung, wie das Oberverwaltungsgericht München bereits 2018 feststellte. Schon 2014 hat der damalige Präsident des BAMF die Instrumentalisierung des Kirchenasyls zur Systemkritik an den Dublin-Verfahren kritisiert. Daraufhin wurde 2015 zwischen dem BAMF und Kirchenvertretern das Dossierverfahren vereinbart. Die Vereinbarung stellt fest, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Seitens des BAMF wurde eine Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich möglichen zugesichert. Zu diesem Zweck verpflichteten sich die Kirchenvertreter frühzeitig, schon vor dem Eintritt in das Kirchenasyl, ein Härtefalldossier vorzulegen. Die kirchlichen Asylhelfer erhalten so die Chance, neue Argumente in die Einzelfallprüfung einzubringen. Unabhängig davon, wie man zu dieser Vereinbarung und der Frage des Kirchenasyls steht, meine Damen und Herren, ob es befürwortet oder abgelehnt wird, ist die Vereinbarung einzuhalten, solange sie nicht aufgehoben wird, denn in einem Rechtsstaat gilt: Verträge sind einzuhalten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zu dieser Vereinbarung hat sich der Vertreter der Bremer Evangelischen Kirche kürzlich in der Innendeputation bekannt. Herr Imhoff hatte das auch noch einmal angeregt. Auch der zuständige Kirchenausschuss hat öffentlich erklärt, dass es ihm beim Kirchenasyl nicht um die systematische Kritik am Dublin-System gehe oder darum, den Rechtsstaat infrage zu stellen. Diese Erklärung, fand ich, kam spät – aber besser spät als nie. Ob dieser Erklärung auch in der Praxis eine größere Rechtstreue folgt, muss sich noch zeigen, denn nirgendwo sonst in Deutschland wurde in den letzten Jahren so großzügig Kirchenasyl gewährt wie in Bremens evangelischen Gemeinden. Übrigens, es gibt kein Kirchenasyl in Bremens katholischen Gemeinden, das finde ich auch noch mal ganz bemerkenswert, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sehr bedauerlich!) nur in den evangelischen Gemeinden wird das Kirchenasyl angewendet. Die Häufung von Kirchenasylfällen in Bremen war so auffällig, meine Damen und Herren, dass dies sogar zu einem Thema in der Innenministerkonferenz wurde. Dort wurde kritisiert, dass sich abgelehnte Asylbewerber den zuständigen Behörden durch eine Flucht in das Bremer Kirchenasyl entziehen. Offensichtlich ist die Aufnahmebereitschaft bremischer Kirchengemeinden bundesweit ebenso bekannt, wie die Toleranz des Senats hinsichtlich des Aufenthaltsrechts und besonders der Abschiebung. Exemplarisch für das Bremer Problem ist die Zionskirchengemeinde, meine Vorredner hatten es schon angesprochen. Erst vor wenigen Tagen fand dort eine Protestaktion gegen eine Überstellung nach Kroatien statt, die sich gegen die Rückführung eines abgängigen Syrers nach Kroatien richtete. Ob die Beteiligten ihm beim Untertauchen geholfen haben, sollte dringend mal untersucht werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn da, meine Damen und Herren, liegt genau das Problem: Über das Dublin-System kann man streiten, wie überhaupt in einer Demokratie alles kritisiert werden darf, aber geltendes Recht ist einzuhalten, ob es jemandem nun gefällt oder nicht. Das bekommt nämlich der Normalbürger zu spüren, der durch unzählige, oft kaum verständliche Regeln, Steuern und Abgaben in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Dieselbe Rechtsgehorsamkeit muss auch von Menschenrechtsaktivisten eingefordert werden, auch wenn sie mit der Asylpolitik unzufrieden sind. Wenn dieser Personenkreis die Asylpolitik verändern möchte, dann muss dafür politisch gestritten werden, (Glocke) es müssen Mehrheiten geschaffen werden. Geltendes Recht zu sabotieren, meine Damen und Herren, das ist undemokratisch und inakzeptabel. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. Das sollte auch einem dezidiert linken Juristen wie Andreas Fischer-Lescano bewusst sein. Dass Fischer-Lescano in einem offenen Brief die Zionsgemeinde – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ja. Dass – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Jetzt! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Dass Herr FischerLescano in einem offenen Brief die Zionskirchengemeinde unterstützt und die Erklärung der evangelischen Kirchen – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Der letzte Satz noch, bitte, weil der noch wichtig ist. Also, dass Herr Fischer-Lescano – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Also, Herr Abgeordneter, – –. (Unruhe – Glocke) Herr Abgeordneter, jetzt einen Satz noch und dann haben Sie bitte zum Schluss zu kommen. Sie haben Ihre Zeit schon überschritten. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Frau Präsidentin, ich wollte ihn nur zu Ende führen. Sie haben mich aber zweimal in diesem Satz unterbrochen, der war noch nicht zu Ende. (Unruhe – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil Ihre Redezeit vorbei ist!) Also, dass Herr Fischer-Lescano in einem offenen Brief die Zionskirchengemeinde unterstützt und die Erklärung der Bremischen Evangelischen Kirche zur Einhaltung des mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbarten Verfahren ablehnt, Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): ist eines Verfassungsrichters unwürdig. (Glocke) – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar leider legal, aber nicht hinnehmbar, dass ein Zitat von Ihnen, Herr Imhoff, in dem Zusammenhang – –. Dass Sie den Rechtsstaat explizit hervorgehoben haben, das finde ich schon stark, aber das steht auch sinnbildlich für das Niveau der Debatte, die wir hier gerade führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe extra noch einmal nachgeschaut, in meiner letzten Rede zum Kirchenasyl habe ich Sie gelobt, Herr Kollege Imhoff. Drei Monate später und ich habe heute leider kein Lob für Sie. (Abgeordneter Frank Imhoff CDU: Keine Rose?) Man hat bei Ihnen das Gefühl, dass, wenn Sie in Ihrer Fraktion ein WordDokument aufmachen, da immer schon „Senat Bovenschulte“ steht, dass das so ein vorgefertigter Textbaustein ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Formatvorlage!) So ist das auch bei diesem Antrag. Da bin ich schon ein bisschen verwirrt. Sie haben vieles angesprochen. Sie haben die Zionsgemeinde angesprochen. Ich habe jetzt nicht nachgeguckt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Senat Bovenschulte nicht Mitglied der Zionsgemeinde ist. Sie haben den offenen Brief angesprochen. Ich habe nachgeguckt, der Senat Bovenschulte hat diesen offenen Brief nicht unterschrieben, und Sie haben Herrn Fischer-Lescano angesprochen und auch da habe ich geguckt, der ist auch nicht Mitglied des Senats Bovenschulte. Passen Sie doch mal auf, in welche Richtung Ihre Anträge formuliert werden und dann halten Sie sich wenigstens vorn bei den Reden daran, was Sie vorher aufgeschrieben haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich finde es spannend, dass das Thema Inneres von Ihrer Fraktion immer als Spielball zur Selbstinszenierung genutzt wird. Eine Abschiebedebatte reihte sich in der Vergangenheit an die nächste Abschiebedebatte und als wir uns gerade fragten, was ist bloß mit Frau Dr. Winter los, kommt heute Herr Imhoff um die Ecke und stimmt eine Debatte an, die Senator Mäurer schon längst gelöst hat. Ihr Antragstext beginnt spannend, ich zitiere: „Seit Monaten schwelt in Bremen eine Debatte rund um das Kirchenasyl.“ heißt es dort. In meiner Wahrnehmung ist das so nicht der Fall. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee!) Das Kirchenasyl war Ende letzten Jahres Thema und wurde zurecht hier in der Bremischen Bürgerschaft und in der Innendeputation thematisiert. Worum ging es im Dezember? Das Innenressort und nicht die CDUOpposition fand heraus und gab bekannt, dass es in Bremen überproportional viele Fälle von Kirchenasyl gab. Es gab auch viele Fälle von Menschen, die nicht aus Bremen kamen und hierherkamen, um mit dem Mechanismus des Kirchenasyls ihrer Abschiebung, ihrer Überführung zu entgehen. Es gab also eine systematische Ausnutzung der Regel und wir, da schließe ich Sie jetzt ein, Herr Imhoff, wir waren uns einig, dass nur unangemessene Härtefälle korrigiert werden sollen und dass das Kirchenasyl nicht zum Regelfall werden darf. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So habe ich heute auch gesprochen!) Deshalb wurde das Kirchenasyl in der Öffentlichkeit und in der politischen Debatte ja auch kritisch hinterfragt. Es wurde kritisch hinterfragt, weil wir uns alle einig waren, dass es katastrophal gewesen wäre, wenn das BAMF die Dossierregelung für Bremen kassiert hätte, nur, weil einzelne Akteure hier Schabernack mit dieser Regel getrieben haben. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Schabernack!) Diese Sorge trieb uns alle um und deswegen haben wir uns als SPDFraktion dafür eingesetzt, dass Härtefallregelungen innerhalb des bestehenden Rechtssystems abermals gestärkt werden, um besonders schützenswerten Menschen zu helfen, ohne die Prinzipien unseres Rechtsstaates zu gefährden. Den systematischen Missbrauch haben wir in Rücksprache mit der BEK und mit einer gesunden Portion Druck aus dem Ressort, der Politik und auch der Gesellschaft beendet. Wie ist die Situation heute? Es wurden viele Gespräche mit der BEK geführt. Es wurde eine gemeinsame Diskussionsebene gefunden und hierfür danke ich Senator Mäurer, der BEK und allen weiteren beteiligten Akteuren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eine Problemstellung mit einer Gemeinde, mit einer Gemeinde in der Bremer Neustadt. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Wir haben ein Problem in ganz vielen Gemeinden, außer in einer!) Ich gehe davon aus, dass uns bald ein Antrag oder eine Aktuelle Stunde zu den Geschehnissen in der Gemeinde in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete beglückt und diesen Problemstellungen gehen wir natürlich weiter nach. Sie werten die Situation dieser einen Gemeinde durch Ihren Antrag völlig unnötig auf. Statt einer Randnotiz ist es nun Thema hier in der Bremischen Bürgerschaft und dazu gesellt sich dann der Name Imhoff. Das ist die Selbstinszenierung, die ich meinte. Aber gut, es stehen bald Wahlen an. Vielleicht tut es Not. Wir sind nicht mehr in derselben Situation wie im Dezember. Wir sind an einem ganz anderen Punkt angelangt, ohne dass Sonderfahrzeuge der Polizei die Gemeindetüren von Kirchen einbrechen, wie es der Kollege Imhoff gern hätte. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Er bringt absolut keinen Mehrwert, denn er ist in Teilen unnötig. Wenn Sie einen wiederkehrenden Bericht zum Kirchenasyl in der Innendeputation haben wollen, dann schreiben Sie eine E-Mail an die Stabstelle beim Senator für Inneres und es passiert. Das wäre aber wahrscheinlich zu pragmatisch gewesen und dann hätte hier die Bühne gefehlt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie wissen es ja selber nicht!) Also, Herr Imhoff, ich frage Sie, gehen wir mal zurück zu Ihrem Antrag und nicht den Nebelkerzen, die Sie in Ihrer Rede geworfen haben. Herr Imhoff, wollen Sie, dass die Bremer Polizei mit Gewalt in Kirchen eindringt? Keine Antwort. Dann präzisiere ich das noch einmal. Wollen Sie, dass die Bremer Polizei gegen den Widerstand von Protestierenden mit Gewalt in Kirchen eindringt? (Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Wollen Sie, dass die Bremer Polizei mit körperlicher Gewalt gegen Gemeindemitglieder vorgeht? (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Bitte mit ja oder nein antworten!) Laut Ihrem Text würde der Innensenator den Rechtsstaat nicht konsequent durchsetzen und von notwendigen Rückführungsmaßnahmen absehen. Verklausuliert fordern Sie, zu handeln. Die Handlungen habe ich eben beschrieben, dass wollen Sie nicht, das trauen Sie sich nicht, laut hier zu sagen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Kolleginnen und Kollegen, wir haben den systematischen Missbrauch des Kirchenasyls in Bremen gestoppt. Im Dialog mit der BEK, mitunter auch mit verstärkter Höflichkeit wie letztens in der Innendeputation, Sie waren dabei, aber stets im Dialog. Dabei werden wir auch bleiben, Kolleginnen und Kollegen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordneter Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte um das Kirchenasyl ist auf bestem Weg, sich zu einer echten Bremensie zu entwickeln. Vor allem aber ist sie auch ein Lehrstück über den viel zu laschen Umgang in Bremen mit Linksextremismus. (Beifall FDP, CDU) Ich glaube, beim Thema Kirchenasyl sieht man mal wieder, dass sich in Bremen über Jahre und Jahrzehnte Strukturen verfestigt haben, die keinerlei Respekt vor demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren haben, ihre Ideologie mit aller Macht durchsetzen wollen und damit auch noch durchkommen. Beim Kirchenasyl, bei der aktuellen Problematik werden rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das ist gefährlich. Die Demokratie, die beruht auf dem besten Argument und auf Verfahren, die für alle gelten. (Beifall FDP, CDU) Wem das Asylrecht nicht weit genug geht, liebe Linken, der hat in einer Demokratie alle Möglichkeiten, sich politische Mehrheiten dafür zu suchen. Sie dürfen Ihre Meinung gern haben, aber bis sich eine solche Mehrheit gefunden hat, sind die bis dahin getroffenen demokratischen Entscheidungen zu respektieren. Wer das nicht akzeptieren kann, der ist kein Demokrat. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Rechtslage zum Kirchenasyl habe ich letztes Mal lang und breit erläutert. Das hat auch Herr Imhoff noch einmal treffend zusammengefasst, das muss ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Es geht darum, dass das Kirchenasyl nicht dazu missbraucht werden darf, systematische Kritik am Dublin-Verfahren zu üben. Aber das ist genau das, was in der Zionsgemeinde passiert und das ist auch genau das, was Herr Hassanpour gerade wieder getan hat. Das sieht man auch an dieser Umtauschaktion mit der Bezahlkarte in der Zionsgemeinde. Herr Imhoff ist auch schon darauf eingegangen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ich dachte, es gilt der Rechtsstaat?) Wir haben uns dazu entschieden, eine Bezahlkarte einzuführen, um Schlepperkriminalität zu verhindern. Der Sinn und Zweck dieser Regelung, weshalb wir die eingeführt haben, wird doch umgangen, wenn das in Bargeld wieder umgetauscht werden kann. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Es ist aber legal, oder?) Es ist legal, und wir haben gestern einen Antrag eingereicht, das zu verbieten, weil wir das politisch für falsch halten. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Antiliberale Grundhaltung!) Hier wird der Sinn und Zweck der Regelung der Bezahlkarte umgangen und das zeigt einfach, dass die Zionsgemeinde von Linksradikalen unterwandert wurde. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Die Erfahrung mit Linksradikalen in Bremen zeigt doch: Wenn man ihnen den kleinen Finger reicht, dann nehmen sie die ganze Hand. (Beifall FDP) Je früher man dem einen Riegel vorschiebt, desto besser. Wenn der Rechtsstaat vor Linksradikalen kapituliert, Herr Mäurer, wenn Sie vor Ihren linken Koalitionspartnern kapitulieren, dann führt das dazu, dass das Land Bremen sich wieder einmal deutschlandweit lächerlich macht, dann spaltet das die Gesellschaft und dann ist das ein Armutszeugnis für diesen Senat. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Und ja, Herr Lenkeit, das hat was mit dem Senat zu tun, denn der Senat ist die Exekutive und er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, geltendes Recht durchzusetzen. Deswegen, Herr Mäurer, fordern wir Sie auf: Lassen Sie sich nicht länger am Nasenring durch die Manege ziehen, handeln Sie, setzen Sie rechtliche Regeln durch! Deswegen werden wir dem Antrag der CDU zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Im Gegensatz zum Redner gerade werden wir den Antrag der CDU ablehnen. Meine erste Bitte wäre: Ich weiß, dass der Kollege Imhoff gleich noch einmal kommt, er bereitet sich nämlich für den zweiten Redebeitrag vor, und ich würde gern noch einmal etwas übersetzt haben. Es geht in die Richtung von den Fragestellungen vom Kollegen Lenkeit, Beschlusspunkt 3, „den Rechtsstaat auch gegen den Widerstand von Personen konsequent durchsetzen“. Ich würde gern einmal wissen, was Sie damit genau meinen. Was meinen Sie damit ganz genau, wenn wir uns die Situation in der Zionsgemeinde vorstellen, nämlich eine Demonstration von Zivilgesellschaft, die sich vielleicht schützend vor einen Flüchtling stellt? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das, was bei Castortransporten auch galt: Durchsetzung des Rechtsstaats!) Was heißt dann „konsequent gegen den Widerstand durchsetzen“? Das würde ich gern einmal wissen, damit wir auch das Bild vor Augen haben, was Sie hier unter Beschlusspunkt 3 erwarten, dem wir zustimmen sollen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Erklären Sie doch einmal umgekehrt, was Sie eigentlich vorhaben!) Frau Ahrens, ich habe das Wort gerade, vielleicht lassen Sie mich einfach aussprechen, vielen Dank. Zur Sache: Wir haben im Dezember das letzte Mal hier sehr leidenschaftlich das Kirchenasyl miteinander besprochen. Auch damals sind schon sehr deutliche Haltungen klargeworden, die sich sehr voneinander unterschieden haben. Im Anschluss an diese Debatte hat sehr viel Austauschmöglichkeiten und haben Austausche stattgefunden zwischen der Bremischen Evangelischen Kirche und dem Senat, zwischen nahezu allen Fraktionen mit der Bremischen Evangelischen Kirche, mit dem Senat, mit der Zionsgemeinde und damals auch noch anderen Gemeinden in Bremen. Seither haben wir eine neue Vereinbarung zwischen dem Senat und der Bremischen Evangelischen Kirche, die ich ausdrücklich richtig finde. Ich gehe davon aus, dass beide Seiten sich an die Vereinbarungen auch halten. Ich vertraue da sowohl dem Senat als auch der Bremischen Evangelischen Kirche. Ich vertraue auch darauf, dass die Bremische Evangelische Kirche im Austausch mit der Zionsgemeinde Lösungen finden wird, sodass alle in Bremen sich an die Vereinbarung zum Kirchenasyl halten. Das ist es, was ich heute zum Kirchenasyl sagen will. Ich glaube, mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Selbst Herr Imhoff hat in dem eigenen ersten Redebeitrag zum Anlass dieses Antrages gesagt: Mehr als eine Demo war da nicht. Weil eine Demo vor einer Kirchengemeinde stattfindet, beantragen Sie so einen Antrag und zwingen uns hier in so eine Debatte. Ich halte das wirklich für überflüssig. Die Debatte um das Kirchenasyl ist an dieser Stelle hier heute überflüssig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was ich aber schon gern intensiver besprechen will – und von daher freue ich mich auch auf Ihren zweiten Redebeitrag – ist: Welches Verständnis von Zivilgesellschaft haben Sie eigentlich inzwischen? (Beifall Die Linke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja!) Es wird problematisiert, dass Menschen demonstrieren; es wird problematisiert, dass Menschen offene Briefe schreiben; es wird sogar problematisiert, dass Menschen offene Briefe unterschreiben. Alles legitime Mittel der Meinungsäußerung. Mehr ist es nicht. Alles legitime Mittel der Meinungsäußerung, und die gefährden wir nicht, lieber Kollege Imhoff. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich will es auch deutlich sagen: Man muss das nicht alles gut finden. Ich finde auch nicht jede Einlassung von Organisationen, die sich in der Zionsgemeinde aufhalten, gut oder hilfreich in der Sache – finde ich auch nicht. Aber deswegen mit einem Beschlusspunkt 3 zu kommen so wie er hier steht, das finde ich ein bisschen maßlos angesichts der – –, was auch immer sie sich da schuldig gemacht haben sollen, außer ihrer Meinungsfreiheit, ihrer Versammlungsfreiheit nachzugehen. Auch das möchte ich einmal sehr deutlich sagen, weil ich aus einer Region komme, wo wir es nicht mit solchen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu tun haben, sondern wo immer noch in regelmäßiger Manier Demonstrationen, Versammlungen von Bürgerinnen und Bürgern vor Flüchtlingsheimen stattfinden, wo laut gerufen wird nach Rückkehrplänen, wo es massiv auch gewalttätig gegen Geflüchtete vorgeht: Mir ist eine Zivilgesellschaft, die wir in Bremen haben, die sich schützend vor Geflüchtete stellt, lieber als all das, was wir in vielen anderen Regionen dieser Bundesrepublik sehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Sie messen mit zweierlei Maß! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir lehnen beides ab!) Das ist gut zu hören. Ich glaube, dass es wirklich nicht zu viel verlangt ist und schon gar nicht etwas ist, wo man sich so in Furor dagegen aufbauen muss, wenn es zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt, die sich für den Schutz und für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, wenn im öffentlichen Diskurs es ausschließlich um den Abbau von Rechten von Geflüchteten geht. Es ist nicht zu viel verlangt, auch denen zuzuhören, die sich noch für die Rechte von Geflüchteten einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier einiges zu dem Thema, was uns seit Monaten hier in Bremen und Bremerhaven auch schon beschäftigt, gesagt. Ich möchte dazu erst einmal sagen, vielleicht zu den Linken: Ich glaube, dass hier öfter mal Äpfel und Birnen verwechselt werden. Wenn wir hier über das Asylgesetz sprechen, über die Verschärfungen der Bundesregierung, dann muss ich persönlich sagen, stehe ich dahinter, dass das Asylgesetz verschärft wird. Ich glaube, dass es jedem Flüchtling in Deutschland und auch im Land Bremen wie auch in der Stadt Bremerhaven gut geht. Es wird sich um jeden gekümmert. Es wird jeder versorgt und von daher geht es eigentlich jedem gut, aber dennoch wissen wir, was hier los ist und ich glaube, da muss das Gesetz schon verschärft werden. Das vielleicht einmal zu dem Thema. Ich akzeptiere das Wort Kirchenasyl, wenn es darum geht. Ich stehe aber nicht dahinter. Das sage ich hier ganz offen und ehrlich, weil ich habe eine andere Vorstellung davon. Ich habe davon eine andere Vorstellung, das ist ja auch jedem seine Sache. Warum gehen wir eigentlich in die Kirche? Das ist meine Frage. Wenn ich in die Kirche gehe – ich bin auch überzeugter Christ und ich gehe auch öfter mal in die Kirche und ich habe auch ehrenamtlich in der Kirche gearbeitet –, gehe ich in die Kirche, um mich in der Gemeinde wohlzufühlen, ich möchte in der Kirche gestärkt werden. Man sagt, ich möchte das Wort Gottes hören, dazu gehe ich nämlich in die Kirche. Das sollte eigentlich der Hauptgrund sein. Alle Gläubigen, die auch in diese Kirche gehen oder die sogar zu einer Gemeinde gehören, die möchten genau das erleben und nicht erleben, dass ich vielleicht irgendeinen Flüchtling da sitzen habe. Ich sage das hier ganz klar. (Widerspruch) Ja, das ist so. Ich möchte gestärkt werden. Ja, ich möchte gestärkt werden und ich möchte auch zufrieden wieder nach Hause gehen. Das sage ich. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Sie wollen nicht neben einem Flüchtling sitzen? – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ist denn ein Gotteshaus nicht für alle offen? Nicht für Geflüchtete?) Ja, genau. Natürlich, da kann jeder hingehen. (Abgeordnete Heike Kretschmann [SPD]: Jesus war auch ein Flüchtling!) Ja, da verwechseln Sie vielleicht was. Sie können ja gern hier vortragen, wenn Sie möchten. Ich sehe das so. Das Kirchenasyl darf auch nicht über den Rechtsstaat gesetzt werden, über den Gesetzen stehen, die in der Bundesregierung gemacht werden. (Widerspruch – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Schön, dass Sie Ihren Rassismus wenigstens offen zeigen!) Ich fordere unseren Innensenator weiterhin auf – er hat ja in der Sache auch eine gewisse Haltung gezeigt, das finde ich zum Beispiel gut – –. Ich hoffe, dass er weiterhin eine klare Aussage und eine klare Meinung hat und sich hier eben nicht von Links-Grün am Nasenring durch die Manege ziehen lässt, denn das halte ich für unklug. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ohne Nasenring!) Ja, genau. Wie gesagt, ich glaube, meine Zeit ist auch schon wieder um. – Danke schön fürs Zuhören! Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Frank Imhoff. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht mehr ganz viel Zeit, aber ich wollte schon auf die Ausführungen von Herrn Lenkeit eingehen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Ja!) Herr Lenkeit hat in den letzten sechs Jahren seiner Parlamentszugehörigkeit eine Sache wirklich perfektioniert, und zwar Probleme kleinzureden und Nebelkerzen zu werfen, (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) um den Streit in der Koalition hier irgendwie zu verdecken, meine Damen und Herren. Das hat er perfektioniert, zur Sache leider ganz wenig gesprochen. (Glocke) Ich komme zum Schluss und weil ich gern auch noch auf Frau Dr. Müller eingehen wollte, möchte ich sagen: Natürlich kann man demonstrieren, natürlich kann man einen offenen Brief schreiben, aber natürlich können wir auch eine andere Meinung dazu haben und die sagen wir auch genau hier in diesem Parlament, weil es hierher auch gehört. (Beifall CDU) Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie den Antrag heute ablehnen, dann wollen Sie keine Zahlen. Wir wollen, dass zum Dossierverfahren zurückgekehrt wird und wenn wir wieder beim Dossierverfahren sind, sich alle daran halten, dann brauchen wir auch gar keine weiteren Maßnahmen vorzunehmen. (Glocke) Das ist so! – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer für den Senat das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was halten Sie davon, wenn wir auch bei diesem Thema etwas abrüsten und uns einfach mal mit dem Sachverhalt beschäftigen, bevor wir hier solche Emotionen lostreten? Wir haben zuletzt am 11. Dezember 2024 dieses Thema in der Bürgerschaft diskutiert und die Frage ist natürlich: Was hat sich seitdem getan? Sie haben damals mitbekommen, dass wir irritiert gewesen sind, dass es in Bremen – und da muss man präzise bleiben – nicht in der Stadt Bremen, sondern in Bremerhaven 140 Fälle mit Personen gegeben hat, die ein Kirchenasyl erhalten haben, aber nicht ihren Wohnsitz in Bremerhaven hatten. Diese Fakten waren uns alle unbekannt und der Vorwurf heute, dass wir nicht wissen, was in Bremen Sache ist, geht total an dem Thema vorbei. Man muss eines wissen: Wir haben eine sehr präzise Vorstellung davon, wie viele Asylverfahren es in Bremen und Bremerhaven gibt, in den Bereichen, für die unsere Ausländerbehörden zuständig sind. Das hängt einfach damit zusammen, dass wir zu jedem Dossierverfahren, wenn es beim BAMF eingeht, wir automatisch die Mitteilung bekommen, dass da ein Verfahren anhängig ist. Wir werden über die weitere Entwicklung informiert. Was aber niemand von uns wusste, war, dass es möglich ist, aus München, aus Dortmund in Bremerhaven ein Asylverfahren durchzuführen. Das BAMF hat natürlich die Ausländerbehörden in München und in Dortmund darüber informiert, aber niemand ist dort auf die Idee gekommen, uns darüber zu informieren. Als wir die Bremische Evangelische Kirche angesprochen haben, waren die auch ratlos, weil sie sich diese Zahlen nicht erklären konnten. Wir haben dann im Dezember eine Vereinbarung geschlossen, die in Punkt 1 sagt, dass wir gemeinsam darauf achten werden, dass es zukünftig keine Kirchenasylverfahren für Personen gibt, die keinen Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven haben. Wir haben auch mit dem BAMF verabredet, dass unabhängig davon, wer von wo kommt, wir über alle Verfahren informiert werden. Diese Vereinbarung trägt! So haben wir im März dieses Jahres zum ersten Mal eine Mitteilung vom BAMF bekommen, dass in Bremerhaven vier Personen im Kirchenasyl sind, die, wie gesagt, nicht ihren Wohnsitz hier haben. Wir haben darauf reagiert und haben diese Fälle der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gemeldet und wir werden mit dieser Kirche, der Landeskirche, dann auch in den Dialog eintreten, um das aufzuklären. Aber die Vereinbarung sagt eindeutig: Keine Kirchenasylverfahren mehr in dieser Qualität. Ich bin überzeugt davon, dass diese Vereinbarung auch schon die ersten Wirkungen zeigt. Es waren im letzten Jahr 140 Fälle, heute reden wir über vier. Das heißt, wir sind da, glaube ich, schon auf der Zielgeraden und ich bin überzeugt davon, dass auch die Kirche, die Landeskirche in Hannover, gemeinsam dafür Sorge tragen wird, dass auch diese Fälle geklärt und aufbereitet werden. Das ist das eine. Dann zur Entwicklung der Kirchenasylverfahren in Bremen: Auch da zeigt diese Vereinbarung erste Wirkungen. Wir haben gegenwärtig 15 Personen im Kirchenasyl in Bremen und Bremerhaven, die in unserer Zuständigkeit sind. Im letzten Jahr waren das 80. Auch da, glaube ich, ist diese Botschaft verstanden worden. Deswegen werden wir weiterhin den Dialog auch mit den Kirchengemeinden führen. Da muss auch zur Wahrheit gesagt werden: Es sind ja ganz wenige, die da so extrem überzogen haben. Die Mehrzahl ist vernünftig und auch die Bremische Evangelische Kirchenleitung steht auf unserer Seite. Sie möchte, dass das Kirchenasyl weiter in einem vernünftigen Rahmen praktiziert wird, aber sie muss natürlich auch dieses Kirchenasyl schützen, weil es in der Tat gefährdet ist, wenn man so weitergemacht hätte wie im vergangenen Jahr. Mein Fazit ist: Es gibt überhaupt keinen Anlass zur Panik. Die Fallzahlen sind deutlich rückläufig. Wir sind in einem sehr engen Dialog und wir haben eine ganz klare Zielsetzung. Jetzt gibt es einige Dinge, die eigentlich mit dem Kirchenasyl gar nichts zu tun haben. Ja, das Thema Bezahlkarte: Ich habe das gesehen, was „buten un binnen“ dazu berichtet hat. Ich weiß aus anderen Bundesländern, dass diese Praxis inzwischen schon weit verbreitet ist. Ich sage allen, die das so hoch loben: Es ist eine schiere Provokation! Einen Staat, der sich das bieten lässt, kann ich mir nicht vorstellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Deswegen sage ich allen, die dieses weitermachen – –. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Warum klatschen Sie nicht bei Ihrem Senator? – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das kann Ihnen doch egal sein!) Im Grunde genommen gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für die zukünftige Bundesregierung. Entweder wird dieser Umtausch unter Strafe gestellt oder aber man geht einen Schritt weiter und es gibt zukünftig nur noch Barleistungen. Das ist die schiere Konsequenz aus einer Praxis. Deswegen fordere ich alle auf, diese Praxis einzustellen. Sie hilft uns nicht! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCLAND]: Ja, genau! – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Das ist übrigens Ihr Senator! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Unbezahlbar, echt!) Dann das Thema Zionsgemeinde: Fakt ist, wir haben keinen konkreten Fall gehabt im letzten Monat im Bereich der Zionsgemeinde, der etwas mit dem Thema Kirchenasyl zu tun hatte. Was Sie da erlebt haben, das war eine Solidaritätsveranstaltung des Flüchtlingsrates in der Gemeinde, in den Räumlichkeiten der Zionsgemeinde. Das ist ein Thema, dafür bin ich als Innensenator nicht zuständig. Das muss die evangelische Kirchenleitung mit ihrer Gemeinde klären. (Zurufe BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es kann hier jeder demonstrieren, wo er will, auch in kirchlichen Gebäuden. Das ist nicht unsere Kollekte. (Beifall SPD) Von daher gesehen rate ich, auch da wirklich genauer hinzuschauen. Der Prozess, den wir eingeleitet haben, werden wir konsequent zu Ende führen. Wie gesagt, alle Kritik von links und rechts in dieser Frage geht an dem eigentlichen Thema vorbei. – Schönen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. (Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD]: Keine Nebelkerzen! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Erklären Sie doch noch einmal die Position der SPD! – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Er muss jetzt seinen eigenen Senator korrigieren!) Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich musste gerade an dieses Meme von Captain Jack Sparrow denken: „Sie sind der schlechteste Pirat, von dem ich jemals gehört habe. – Aber Sie haben von mir gehört.“ Daher vielen Dank, Herr Imhoff, für das Lob! Ich habe kurz überlegt, inwieweit ich das zurückgeben kann. Sie sind ja seit über einem Vierteljahrhundert Mitglied dieses Hauses und ich muss feststellen, eine Sache, die Sie auszeichnet, ist wohl die selektive Taubheit. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es ja geschafft, auf etwas einzugehen, das gar nicht Thema meiner Rede war, aber die Fragen, die ich Ihnen gestellt habe, die haben Sie ausgeblendet. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, meine auch!) Die Fragen, die die Kollegin Dr. Müller gestellt hat, die haben Sie auch ausgeblendet. (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht er seit einem Vierteljahrhundert so!) Das hat mich so ein bisschen an die Diskussion zu Asylverfahren in Drittstaaten erinnert. Da hat Bürgermeister Dr. Bovenschulte Sie nämlich von hier vorn eingeschult und die Fragen, die er damals gestellt hat, zehn Minuten lang hat er Ihnen Fragen gestellt, haben Sie auch nicht beantwortet. Das ist die Definition von Populismus, sich hier hinzustellen und danach nicht eine einzige Frage beantworten zu können. Hören Sie mir also auf damit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Kinderehen in Bremen – Weichen stellen für den Schutz der Opfer! Antrag der Fraktion der FDP vom 3. September 2024 (Drucksache 21/734) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder das Wort. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dreimal ist Bremer Recht, auch an einem Donnerstagvormittag. Zurück zur Sache: Es geht uns hier wirklich um ein Thema, bei dem es uns nicht um Show geht oder darum, irgendwelche Schuldigen zu suchen. Es geht uns bei diesem Thema wirklich um die Sache, denn Kinderehen sind verboten, und das ist auch gut so. Früh verheirateten Kindern und Jugendlichen werden Lebenschancen genommen, werden häufig Menschenrechte wie das Recht auf Bildung genommen und werden letztendlich auch das einfache Kindsein und die Jugend genommen durch die Kinderehe. Das betrifft in allererster Linie fast ausschließlich Mädchen, und laut Unicef erleben sie in der Kinderehe oft physische Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt. verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen. Es ist unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass wir dieser Schutzpflicht gerecht werden und gegebenenfalls auftretende Schutzlücken schließen, und genau darum geht es in diesem Antrag. Geregelt ist der Umgang mit Kinderehen im BGB folgendermaßen: Es gibt einmal die unwirksame Minderjährigenehe, die ist schon kraft Gesetz unwirksam, und dann gibt es die aufhebbare Minderjährigenehe, die muss erst vom Gericht aufgehoben werden. Bei der unwirksamen Minderjährigenehe ist es so: Selbst, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam sein sollte, ist sie für den deutschen Rechtskreis unwirksam, wenn ein Ehepartner unter 16 ist. Bei der aufhebbaren Minderjährigenehe ist es so, die liegt dann vor, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung 16, aber noch nicht 18 ist. Wie funktioniert das dann in der Praxis? Die aufhebbaren Eheschließungen sind der zuständigen Verwaltungsbehörde bekannt zu geben, beispielsweise, wenn das durch andere Behörden bekannt wird, zum Beispiel das Jugendamt. Das ist in Bremen das Standesamt. Die Standesämter bekommen dann die erforderlichen Daten, die sie brauchen, von der Meldebehörde und gehen dann damit zum Gericht. Es sind mehrere Behörden, die hier gemeinsam im Zusammenspiel sind. Das erste Problem, das wir identifiziert haben, ist, dass Meldebehörden zwar zur Übermittlung der dafür erforderlichen Daten berechtigt, aber nicht verpflichtet sind. Da sind wir der Auffassung, das sollte man verbindlicher gestalten. Deswegen ist Forderung 1.1 – damit die Behörden frühestmöglich Kenntnis erlangen –, dass man die Meldebehörden dazu verpflichten sollte, in jedem Fall die Daten zuzuliefern. Das ist auch eigentlich das Zweite, nämlich die schlechte Datenlage aufgrund der nicht vorhandenen statistischen Erfassung. Wenn Minderjährigenehen bekannt werden, dann passiert das leider häufig erst dann, wenn das Mädchen selbst Kinder bekommt, weil in dem Zuge im Krankenhaus im Prozess mit der Geburtsurkunde, die dann erforderlich ist und so weiter, das Ganze häufig erst bekannt wird. Dann greift allerdings die Härtefallregelung des § 1315 Absatz 1.1b) BGB, wonach, wenn ein Kind vorliegt, die Aufhebung der Ehe häufig abgelehnt wird, denn das Kind soll ja am besten mit Eltern zusammen aufwachsen. In dem Fall wird die Aufhebung der Ehe häufig abgelehnt. Das heißt, es ist leider häufig schon zu spät, wenn davon Kenntnis erlangt wird. Diesen Teufelskreis, den wollen wir gern durchbrechen, indem wir dafür sorgen, dass die Behörden früher Kenntnis von Minderjährigenehen erlangen. Deswegen möchten wir gern die Datenlage und den Austausch zwischen den Behörden verbessern. Die Anzahl der Fälle, die hier bekannt wurde, ist auch eher gering tatsächlich, und das liegt wahrscheinlich auch an der schlechten Datenlage. Wahrscheinlich ist die Dunkelziffer deutlich höher. Wie gesagt, es kommt entweder nur dann zutage, wenn das Mädchen selbst ein Kind bekommt oder wenn es bereits volljährig ist. In 23 von 33 Fällen war das Mädchen bereits volljährig, als das aufgetreten ist. Deswegen sind wir der Auffassung: Die Datenlage muss verbessert werden, wir brauchen eine statistische Erfassung. Wir haben einige Kleine Anfragen dazu gestellt, wo wir die Behörden gefragt haben, was aus ihrer Sicht dagegenspräche. Da haben die Behörden vor allem damit argumentiert: Unwirksame Minderjährigenehen, die sind ja schon kraft Gesetzes unwirksam. Da müssen wir eigentlich nichts mehr machen (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, ist klar!) und es bedarf keines behördlichen Verfahrens mehr dazu. Ja, das stimmt, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, dass man den Mädchen Hilfsangebote unterbreiten kann, wenn man das früher weiß. Deswegen wäre eine statistische Erfassung oder eine frühere oder bessere Datenlage in jedem Fall hilfreich. Dann wurde der Datenschutz angeführt. Da sind wir der Auffassung, das sollten wir vielleicht einmal detailliert prüfen lassen durch unseren Landesdatenschutzbeauftragten, und wenn wir als Bürgerschaft dann hier eine Rechtsgrundlage einführen müssen für die Datenverarbeitung, dann spricht zumindest aus unserer Sicht als FDP – uns ist Datenschutz ja immer wichtig – aber an der Stelle, glaube ich, der Kinderschutz dann doch vorrangig vor dem Datenschutz. Es gibt noch zahlreiche weitere Themen, wo man noch Verbesserungen erzielen kann, zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern oder mit den Ausländerbehörden, aber das führt an der Stelle etwas zu weit. Deswegen hätten wir das Thema gern in der Fachdeputation weiter diskutiert. Mir wurde im Vorfeld bereits signalisiert, dass es hierzu wohl leider keine Bereitschaft gibt, aber ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. Deswegen freue ich mich auf die Debatte, und wir bitten um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Sehr Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen. Ich finde es grundsätzlich gut, dass Sie, liebe Kollegen von der FDP, mit Ihrem Antrag Ihr Herz für Kinder-, Gleichstellungs-, Armutsbekämpfungs- und Entwicklungshilfepolitik zeigen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Was hat das mit Entwicklungshilfepolitik zu tun? Das ist Kinderschutz!) Weltweit sind Hunderte von Millionen Menschen betroffen, überwiegend Mädchen. 2016 belief sich die Zahl der Kinderehen in Deutschland auf etwa 1 500. Unter ihnen sind vor allem minderjährige Verheiratete aus Syrien, Afghanistan, Irak, Bulgarien, Polen, Rumänien und Griechenland. Diese Zahl ist nach dem neuen Gesetzesbeschluss 2017 schon um circa achtzig Prozent zurückgegangen. Dennoch ist es richtig und wichtig, Kinderehen zu ächten. Gerade wenn es ein erhebliches Machtgefälle gibt, also wenn ein Ehepartner volljährig ist, können Ehen mit Minderjährigen, in diesem Fall mit jungen Mädchen, Zukunftsaussichten zerstören. Es drohen mangelnde Bildungsabschlüsse, frühzeitige Schwangerschaften und viele weitere Probleme. Auch bei diesem Thema muss man differenzieren. Es gibt Fälle von Zwangsverheiratung, Liebesehen, Ehen, die eine bereits eingetretene Schwangerschaft legitimieren sollen, und Ehen, die in der Hoffnung geschlossen werden, dass sie Schutz auf der Flucht bieten. Es kann sich um Minderjährige, häufig Mädchen handeln, die mit einem sehr viel älteren Mann verheiratet sind. Es kann sich aber auch um zwei verheiratete Minderjährige handeln oder um einen Ehepartner, bei dem zwar einer der Partner minderjährig, der Altersunterschied aber lediglich gering ist. Daher muss immer Raum für Einzelfallprüfungen bleiben, um der konkreten Lebenslage der betroffenen Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Das Kindeswohl steht an erster Stelle, aber es kann nicht ohne Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ermittelt werden. Das ergibt sich auch aus den Kinderrechten, die wir 2021 in die Landesverfassung geschrieben haben. Ich möchte drei Sätze aus Artikel 25 unserer Landesverfassung dazu zitieren. Absatz 1 Satz 1: „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Absatz 2 Satz 1 sagt: „Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen.“ Absatz 2 Satz 2: „Kinder haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung, auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihres Alters und ihrer Reife.“ Die FDP-Forderung, bei verheirateten Geflüchteten mit mindestens einem minderjährigen Ehepartner eine gemeinsame Unterbringung pauschal zu unterbinden, lehnen wir deshalb ab. Eine getrennte Unterbringung kann richtig und notwendig sein, um die minderjährige Person zu schützen. Sie kann aber auch eine schwere zusätzliche Belastung für eine ohnehin besonders vulnerable Person darstellen. Jedes Kind ist anders und jede Situation muss der Besonderheit des einzelnen Kindes entsprechend bewertet werden. Ganz wichtig ist in der Tat ein gutes Zusammenwirken der beteiligten Behörden, da stimmen wir Ihnen zu, insbesondere mit dem Bürgeramt, Migrationsamt, Jugendamt und Standesamt. Wir hätten auch nichts gegen eine ausdrückliche Meldepflicht. By the way: Auch hier ist der Bundestag nicht untätig geblieben und hat im letzten Jahr noch vor der Sommerpause ein Gesetz beschlossen, mit dem Kinder und Jugendliche bei Auslandsehen besser geschützt werden sollen. Ehen, bei denen mindestens eine der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein. Neu hinzugekommen ist, dass die Betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden. Zudem räumt das Gesetz die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe ein. Das heißt, eine für unwirksam erklärte Ehe kann bei Erreichen des erforderlichen Alters rechtmäßig neu geschlossen werden, wenn die Beteiligten das wollen. Zurück zur vorgeschlagenen Änderung der Bremischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten: Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, müsste die Änderung vom Senat erlassen werden. So, wie es der FDP-Antrag vorsieht, also einen Gesetzentwurf des Senats, der in die Bürgerschaft eingebracht werden soll, so geht es aus formalrechtlichen Gründen selbstverständlich nicht. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Präsidentin Antje Grotheer: Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Bevor ich meinen eigentlichen Einleitungssatz vorlese, muss ich ehrlich sagen, Herr Labetzke, bei Ihrer Rede wird mir schlecht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In Deutschland geduldete oder ignorierte Kinderehen, egal, ob sie rechtlich wirksam sind oder nicht, sind nichts weiter als legitimer Kindesmissbrauch. Das, sehr geehrter Kollege Herr Labetzke, haben Sie im Prinzip gerade verteidigt. Sie haben gesagt, jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Wie jetzt? Jeder einzelne Fall von Kindesmissbrauch muss einzeln betrachtet werden, oder was? (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Kindesmissbrauch ist Kindesmissbrauch und hat gefälligst geahndet (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und hier in Deutschland unterbunden zu werden. So, nun zu meiner eigentlichen Rede: Heute reden wir über den Antrag der FDP zur besseren Erkennung von Kinderehen, denn die statistische Erfassung und die Datenlage sind extrem dünn und auch die damit einhergehenden Konsequenzen für die Täter, anders kann man das nicht nennen, und die entsprechenden Opfer, gestalten sich sehr schwierig. Hier geht es um den Schutz von Kindern, meine Damen und Herren. Kinderehen sind in Deutschland zwar nicht wirksam, wenn die Ehe mit einer Person geschlossen wurde, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber es handelt sich trotzdem immer wieder – –, oder es kommt immer wieder vor, dass es in Deutschland zu eheähnlichen Lebensgemeinschaften zwischen Erwachsenen und Kindern kommt, die damals in den Heimatländern getroffen wurden. Hier hat Deutschland definitiv einen massiven Nachbesserungsbedarf, um diesem Problem Herr zu werden. Herr Labetzke, Sie sagten unter anderem, dass die Kinderehen bundesweit von 1 600 Fällen um 80 Prozent reduziert wurden auf 160 Fälle, habe ich hier bei mir stehen. Das liegt aber daran, dass Kinderehen statistisch nicht mehr erfasst werden, weil es keine Kinderehen mehr gibt. Diese 160 Fälle, die ich hier stehen habe, diese 20 Prozent, die Sie dann noch hatten, beziehen sich auf die, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die sind nur schwebend. Die können außer Kraft gesetzt werden, müssen es aber nicht, bestehen also offiziell erst einmal weiter, weil das Kind immer noch minderjährig ist, aber über 16. Im Land Bremen werden entsprechende Fälle nur bekannt oder fast nur bekannt, wenn eine entsprechende Beurkundung zu erfolgen hat, also bei der Geburt eines Kindes. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Genau!) Wenn ein Kind ein Kind bekommt, erst dann erfahren wir davon, dass hier ein Erwachsener und ein Kind Geschlechtsverkehr hatten und daraus sogar noch ein Kind entstanden ist. Bei einem solchen Aufklärungsengagement will ich, ehrlich gesagt, glaube ich, gar nicht so genau wissen, wie die Dunkelziffer ist, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das ist Unsinn!) weil das sind Zahlen, da werden uns die Knie schlottern, wenn wir die irgendwann einmal haben sollten, aber ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag ja eh ablehnen werden. Von daher werden wir das wahrscheinlich nie erfahren, was wirklich frustriert und dem Kinderschutz nicht angemessen ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Man kann argumentieren, klar, es handelt sich nur um Einzelfälle, wenn wir uns die Druckvorlagen anschauen und da nur von zwei, drei, vier Fällen berichtet wird, aber gerade, was Kinder angeht und den Schutz von Kindern dürfen wir nicht von Einzelfällen sprechen. Wir dürfen die Einzelfälle nicht unberücksichtigt lassen. Jeder Fall ist wichtig. Nur, weil sie nicht die Masse ausmachen, heißt das nicht, dass sie ignoriert werden dürfen. Was man auch nicht vergessen darf, ist, dass Kinder, die in einem solchen Verhältnis leben, psychisch abhängig sind. Sie sind meistens indoktriniert. Sie sind von ihrer Kultur darauf gepolt worden, diese Ehe beizubehalten. Sie kennen es nicht anders. Sie sind nicht in der Lage, das selbst zu beurteilen. Sie sind darauf angewiesen, dass wir ihnen Unterstützung geben, dass wir sie aus dieser Lage herausholen. Wenn sie dann irgendwann sagen: „Ich möchte wieder zu meinem Ehemann zurück“, ist das etwas anderes, aber sie müssen erst einmal aus diesem Gefüge raus. Sie müssen psychische Behandlung bekommen, sie müssen wissen, was für Optionen sie hier in Deutschland haben. Sie müssen keine Kinderbräute sein, sie müssen keine eigenen Kinder kriegen, wenn sie selbst noch Kinder sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie müssen nicht Sex hergeben, oder sie müssen sich nicht selbst hergeben, um Schutz zu finden. Wir sind hier schließlich in Deutschland. Denn das, meine Damen und Herren, das ist der Deal, den die Eltern mit den Kindern und den Männern eingehen, nämlich: Es ist ein Handel – Versorgung des Kindes gegen Sex und Hausfrauentätigkeit. Nichts anderes ist das. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir reden hier von Pädophilie, Kindesmissbrauch und letztlich Menschenhandel, meine Damen und Herren. Wir haben einen massiven Aufhol- und Aufklärungsbedarf. Es darf in diesem Bereich keine Dunkelziffern mehr geben. Es darf keine Duldung und kein Augenverschließen geben. Die Kinder brauchen Schutz, psychologische Betreuung, die Möglichkeit, sich aufgeklärt über ihre Lage und ihre Rechte Gedanken zu machen. Liebe Koalition, ich hoffe inständig, obwohl wir schon die ersten Argumente gehört haben, dass Sie nicht wieder Ausreden finden, um einen Antrag zum Kindesschutz abzulehnen. Wir von BÜNDNIS DEUTSCHLAND unterstützen diesen Antrag ausdrücklich. Wir erwarten, egal, ob es ein oder hundert Fälle bei uns in Bremen gibt, wir erwarten eine Weisung der Justizsenatorin an die Familiengerichte, wenn Kinderehen auffallen, dass dann die Kinder aus diesen Familien rausgeholt werden, egal, ob sie schon Kinder haben oder nicht. Diese Familiengefüge müssen aufgebrochen werden, die Kinder müssen zu ihrem Schutz raus aus dieser Beziehung, nichts anderes geht. Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen wirklich nur empfehlen, das Buch ist 2008 rausgekommen, ich habe es damals kurz nach der Veröffentlichung gelesen: „Ich, Nojoud, zehn Jahre, geschieden“. Hier geht es um ein zehnjährige Kind, das in eine Zwangsehe, in eine Kinderheirat gezwungen wurde, das den Weg daraus gefunden hat, das damals zum Gericht gegangen ist und das in ihrem Heimatland wirklich durchgesetzt hat. Viele der Argumente, die hier drin sind, die Empfindungen, die Erfahrungen, die dieses Kind gemacht hat, sind genauso auf die Kinder zu übertragen, die hier sind. Sie sind in der gleichen Lage, denn sie wissen nicht, welche Rechte sie haben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU hat sich auf Bundesebene früh und entschlossen gegen Kinderehen positioniert. Unser Ziel war es immer, Kinder und Jugendliche zu schützen, nicht zu romantisieren oder irgendetwas zu relativieren. Die Ehe ist kein Ort für Minderjährige, nicht in Deutschland und schon gar nicht in unserer Rechtsordnung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) 2017 hatten wir damals das Gesetz eingebracht, gerade, weil die Ehen mit Minderjährigen durch die Zuzüge aus anderen Ländern mit anderen Ehetraditionen zugenommen haben und weil wir uns damit nicht einverstanden erklären wollten. Weil wir nicht wollten, dass immer mehr Kinder Kinder bekommen, weil wir nicht wollten, dass hier nicht auf Augenhöhe – –. Das, Herr Labetzke, sehe ich sehr deutlich so: Minderjährige können nicht selbstbestimmt in eine Ehe eintreten. Sie ist nicht freiwillig, selbstbestimmt und auf Augenhöhe geschlossen. Wir reden hier nicht im Normalfall bei diesen Kinderehen von dem 18-Jährigen, der die 14- oder 15- Jährige heiratet, sondern wir reden von dem erwachsenen Mann, von 25, 35, 40 Jahren et cetera, der sich die junge hübsche Dame besorgt, die nicht so widersprechen kann, weil es keine Augenhöhe gibt. Nicht umsonst sind bei uns junge Menschen erst mit 18 vollumfänglich geschäftsfähig und können ab dann, so sieht es das Gesetz vor, eigenverantwortlich handeln. Das gilt in allen Lebenslagen, auch bei so etwas Wichtigem wie der Ehe. Oft sind Kinderehen nicht freiwillig. Wer sich mit den Beratungsinstitutionen, die wir auch hier in Bremen haben, die übrigens in den Antworten an die FDP – und ich bedanke mich für die wirklich umfassende Aufarbeitung, die Sie haben vornehmen lassen durch Ihre Kleinen Anfragen und den Antrag – noch nicht einmal beantwortet sind. Wenn Sie sich mit der Beratungsstelle der AWO (Arbeiterwohlfahrt) unterhalten, dann wissen Sie, dass wir hier in Bremen, was Zwangsverheiratungen angeht, eher steigende Zahlen haben und dass sich die betroffenen Fachkräfte in Bremen, die versuchen, die Kinder und jugendlichen Mädchen zu schützen, große Sorgen machen. Mädchen sind nämlich besonders betroffen – psychisch, physisch, sexuell gefährdet. Der Verlust von Kindheit, Bildung, Perspektiven ist aufgeführt worden. In Deutschland, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, gilt das Prinzip der individuellen Freiheit und Gleichberechtigung. Unsere Gesellschaft schützt die Schwächsten, und das sind in diesem Fall die Kinder, das sind in diesem Fall die Kinderbräute, die jungen Frauen, die hier in Bremen auch erst auffallen, wenn sie Kinder bekommen. Das ist ein Fall der doppelten Kindeswohlsicherung: „Kinder kriegen Kinder“ ist eines der Themen, das hat Frau Tiedemann schon aufgeführt, die wir hier in Bremen damals auch sehr intensiv diskutiert haben – ich mache das ja schon ein paar Jahre länger. Wir haben in Bremen eines der am stärksten ausgebauten Hilfesysteme mit ganz vielen Institutionen, die sich um genau diese jungen Mütter auch schon in der Vergangenheit gekümmert haben, weil wir auch viele Fälle in Bremen hatten von jungen Müttern. Hier geht es jetzt noch einmal darum, dass die Ehe dazukommt. Und ich sage Ihnen: Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein! Da hat die FDP ganz deutlich die bestehenden Regelungslücken aufgeführt. Ich sage Ihnen, wir als CDU-Fraktion werden daher genau wie die FDP diesem Antrag zustimmen, weil die Regelungslücken zu schließen sind! (Beifall CDU, FDP) Ich sage es noch einmal: Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein! Das heißt nicht, Herr Labetzke, und da bin ich an Ihrer Seite, dass man keine Einzelfallprüfung machen soll. Selbstverständlich, wie in allem: Ein Rechtsstaat ist immer überprüfbar. Deswegen haben wir Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und Judikative, und die müssen auch ihre Arbeit unabhängig voneinander tun. Aber noch einmal: Wenn wir als Exekutive hier schlecht aufgestellt sind und auf einem Auge blind sind und das Ergebnis ist, dass im Krankenhaus ein 15-jähriges Mädchen ein Kind bekommt, was mit einer erhöhten Mortalität für sie einhergeht, mit einer erhöhten Gefährdung, und dann hinterher vielleicht auch noch andere Dinge dabei rauskommen, dann sage ich Ihnen an dieser Stelle, dann hat das Jugendamt viel früher zu reagieren, dann haben die Behörden viel früher zu reagieren. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen: Nein, also das gucken wir uns nicht an, und da wollen wir noch nicht einmal in der Deputation darüber reden, wie wir das beenden können – das kann ich nicht nachvollziehen, meine Damen und Herren, und das lassen wir als CDU auch nicht zu. (Beifall CDU) Da werden wir mit weiteren Initiativen gucken, wie wir Regelungslücken schließen und was es für Möglichkeiten gibt. Ich hoffe sehr, dass wir da einen gemeinsamen Weg finden, weil ich glaube im Ziel, das Sie auch als Grüne von dem Irrweg, den Ihre Partei vor vielen Jahren hatte, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, bitte. Jetzt habe ich die Faxen dicke! Das ist unmöglich! Sie sind unmöglich!) natürlich zurückgekommen sind und das anders sehen, dass wir da an dieser Stelle eine gemeinsame Lösung finden. Ich sage es noch einmal: Wenn man hier nachliest, in der Drucksache 21/594 steht beispielsweise, dass „nicht das Bestehen einer Minderjährigenehe als solche Anknüpfungspunkt des jugendamtlichen Tätigwerdens ist“, sondern nur, wenn „ein erzieherischer Bedarf oder eine Gefährdung des Kindeswohles“ dann noch stattfindet, dann finde ich das ausgesprochen schwierig, denn Sie widersprechen sich. In der Drucksache 21/679 auf Seite 3 weisen Sie nämlich darauf hin, dass verheiratete Minderjährige, wenn sie ohne Personen- und Erziehungsberechtigte reisen, gar nicht handlungsfähig sind. Genau, weil sie erst ab 18 tatsächlich für ihre eigenen Tätigkeiten vollumfänglich handlungsfähig sind! Deswegen müssen wir uns tatsächlich hier an dieser Stelle auch darüber Gedanken machen – weil die jungen Frauen eben nicht um ihre Rechte wissen –, wie wir hier eine Beratungsmöglichkeit machen an dieser Stelle, wie wir es dann hinbekommen. Dann, sage ich Ihnen ganz deutlich, muss auch hier an dieser Stelle gelten, dass das Jugendamt auch ohne sofortiges Einverständnis der betroffenen Minderjährigen, des Mädchens, eine Meldung machen kann und dass man dann dort entsprechend guckt, wie man das Kindeswohl schützt, im Zweifel vielleicht sogar einen doppelten Kindeswohlschutzsicherungsauftrag durchsetzt, wenn dann auch noch ein Kind in dieser Ehe gewesen ist. Das bedeutet aber nicht, dass man das nicht gerichtlich überprüfen lassen soll, ganz im Gegenteil, sondern es muss so, wie es in einem Rechtsstaat notwendig ist, die Überprüfung erfolgen. Aber ich sage Ihnen noch einmal im Vergleich: Jugendliche dürfen Verträge nicht allein schließen, aber Sie dürfen anscheinend zum Teil heiraten. Wir schützen Jugendliche vor Alkohol, vor Glücksspiel und Tattoos, aber hier an dieser Stelle mit der Regelungslücke vielleicht zu spät, weil wir es gar nicht sehen, nicht vor der Ehe mit einem Erwachsenen. (Glocke) Das wäre ein Widerspruch, ich komme zum Schluss, den wir als CDU nicht akzeptieren wollen. Es gibt eine Drucksache aus dem Bundestag, die letztes Mal von uns als CDU eingereicht aber abgelehnt wurde, die 20/10725. Dort waren damals fünf Antragspunkte, einen davon haben Sie jetzt aufgegriffen auch in Ihrem Antrag. Ich empfehle, den noch einmal nachzulesen, weil die Beratung der betroffenen Frauen ist notwendig, und natürlich wollen wir nicht, wenn sie aus der Ehe rauskommen, dass sie (Glocke) daraus hinterher noch weitere Schäden haben, sondern dann müssen sie unterstützt werden. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete! Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Danke schön! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Als ich die Überschrift des Antrages der FDP gelesen habe und die Befassung mit der Frage nach Kinderschutz und Kinderehen, habe ich am Anfang gedacht, das ist mit Sicherheit relativ einfach, da ist klar, es gibt Kinder, die verheiratet wurden, die geheiratet haben, und dieses Eheverhältnis ist offensichtlich zu ihren Ungunsten. Ich finde, da gibt es eine relativ schnelle emotionale Übereinkunft. Ich finde, man muss sich dann aber die Mühe machen, sich Stellungnahmen von Betroffenen-Organisationen, von Expert:innen, von Menschen, die die UN-Kinderrechtskonvention auswerten, angucken und auf dieser Grundlage dann Entscheidungen treffen, die tatsächlich im Interesse der Kinder sind, um die es gehen sollte, und nicht bloß rechtstheoretisch richtige Annahmen darstellen. Ich fand es interessant, dass hier noch einmal so vehement darauf hingewiesen wurde, dass es Länder gibt, in denen diese Eheschließungen legal vollzogen wurden und hier als unwirksam betrachtet werden, wenn sie mindestens einen Ehepartner beinhalten, der oder die unter 16 ist. Da gibt es insofern keine Debatte, weil diese Ehen in Deutschland niemals als Ehen anerkannt werden können. Dann gibt es den Bereich der zwischen 16- und 18-Jährigen von einem Ehepartner. Das sind die Ehen, die als ungültig erklärt werden können, da wurde so ein schwebender Begriff genutzt: Die „können“ in Verfahren als unwirksam erklärt werden. Nun muss man sich die Frage stellen: Warum passiert das nicht automatisch? Dagegen gibt es auch jetzt schon im Gesetz Grundlagen, die diese automatische Aufhebung verhindern; nämlich zum einen, wenn die beiden mittlerweile volljährig und einverstanden sind mit der Fortführung ihrer Ehe, und zweitens, wenn es außergewöhnliche Härten gibt, dass damit deutliche rechtliche Einbußen oder tatsächliche Einbußen für einen Ehepartner vorliegen. In dem Gesetz ist also verankert: Es ist nicht ganz so einfach, dass jede so geschlossene Ehe immer aus Perspektive des Kindes für ungültig zu erklären ist. Ein Staat übrigens ist besonders auffällig, was Kinderehen angeht, mit 300 000 Eheschließungen zwischen den Jahren 2000 bis 2018. Bevor man jetzt hier von rechts „Somalia“ ruft oder so: Das sind die USA. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja!) Eine Kollegin hat mich eben zu Recht darauf hingewiesen – von der SPD, danke, Selin Arpaz –, dass wir dort 300 000 Eheschließungen bei Minderjährigen haben – fünf Bundesstaaten, da gibt es überhaupt keine Untergrenze. Bevor jetzt hier so eine Kulturkampfdebatte aufgemacht wird: Da liegen die Probleme tatsächlich auch im religiösen Fundamentalismus begründet, auch in christlichen Staaten. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, das streitet niemand ab! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Überall falsch! – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ich finde, wir müssen einmal betrachten: Welche Schutzstrukturen gibt es eigentlich im Land Bremen? Im Land Bremen gibt es Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Das sind unter anderem „Schattenriss e. V.“, das „Bremer JungenBüro e. V.“, der Kinderschutzbund, der Allgemeine Soziale Dienst, Erziehungsberatungsstellen, auch die „OPB“ (Ortspolizeibehörde Bremerhaven) und „Pro Familia“. Ich glaube, es ist wichtig, auch diese Beratungsstellen in den Fokus zu nehmen, um zum Ausdruck zu bringen, dass einem Schutz der Kinderrechte besonders gut gedient ist, wenn die Betroffenen über ihre Rechte informiert und in die Lage versetzt werden, ihre Rechte auch wahrzunehmen und damit auch in den entsprechenden Verfahren zu begleiten. Ich finde die Aussagen, die Sie in Ihrem Antrag treffen, teilweise unzutreffend, weil sie nicht aus der Perspektive der Kinder getroffen sind. Wenn Sie davon sprechen, es soll eine Datenübermittlung ohne Einverständnis der Betroffenen stattfinden – –. Wir haben bereits jetzt die Situation, dass, wenn Minderjährige einreisen, beispielweise unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), also, wenn Minderjährige einreisen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, sie im jetzigen System als Unbegleitete geführt und auch so in Obhut genommen werden. Wenn wir hier davon ausgehen würden, dass man die Menschen am besten immer getrennt unterbringt, dann können wir uns das Beispiel aus Dänemark angucken. Es gab in Dänemark 2016 genau diese Regelung, die Sie im Kern vorschlagen, dass im Ausland legal geschlossene, aber nach geltender Rechtsordnung schwebende Ehen zwangsläufig immer automatisch zu trennen sind. Danach gab es erhebliche Hinweise auf suizidale und selbstgefährdende Aktionen und psychosoziale Problemlagen und am Ende in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention eine Abschaffung dieser Regelung, die über alle hinweg ohne Einzelfallprüfung Regelungen trifft. Man ist zurück zu einer Einzelfallprüfung gekommen, um individuell zu überprüfen, ob es im Interesse der einzelnen Kinder und Jugendlichen ist, diese Trennung vorzunehmen oder nicht. Ich finde, an diesem Grundsatz müssen wir festhalten, weil wir feststellen müssen: Im Mittelpunkt dieser Debatte muss stehen, zu beraten, wie wir die Kinder, die Jugendlichen in ausbeuterischen, in unterdrückerischen und auch in sehr vulnerablen Zuständen in Kindeswohlgefährdungslagen davor schützen. Das muss im Mittelpunkt der Debatte stehen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat auch zu dem jetzt im Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf Stellung bezogen und spricht davon, dass die generelle Unwirksamkeit der Ehe als Ausdruck der Missbilligung von Minderjährigenehen sich im konkreten Einzelfall mit Blick auf den rechtlich garantierten Schutz der Betroffenen oftmals als wenig hilfreich darstellt. Das ist kompliziert formuliert, sagt aber im Kern genau das Gleiche, nämlich, dass es nicht hilft, aus einem übergeordneten Interesse den Einzelnen gegebenenfalls Schutzfunktionen zu entziehen, die vorhanden sind. Dafür braucht es eine gute und gezielte Abwägung der Interessenslagen, und dafür braucht es selbstverständlich die Absicherung, dass in diesem Konstrukt keine Kindeswohlgefährdung stattfindet. Das ist die Aufgabe, die der Staat leisten muss, statt eine generelle Regelung zu fassen. Ich finde auch, dass man sich angucken muss, was andere Einwände in diesem Verfahren waren. Da lohnt sich der Blick, ich kann jetzt in der Zeit nicht mehr alles zitieren, da lohnt sich wirklich der Blick auf die Fachleute, die sich auseinandersetzen mit der Frage der Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechte und aus der Position ableitbar zu sagen, sobald Kindeswohlgefährdung vorliegt, braucht es ein klares Stoppschild. Es braucht auch das Begleiten der Personen in die Beratungsangebote. Eine Statistik kann helfen, zu erfassen, welchen Beratungsbedarf es gibt. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, genau!) Das finde ich eine legitime Zielsetzung, aber hier generelle Regelungen zu schaffen, die nicht aus der individuellen Perspektive der Betroffenen agieren, damit gehen Sie am Ziel vorbei. Das ist auch in dem Gesetz unzureichend abgebildet. Daher, auch wenn ich Ihren Ausgangspunkt verstehe, hier die Kinderrechte zu schützen, glaube ich, dass dieser Antrag keinen ausreichenden Beitrag dazu leistet. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Präsidentin Antje Grotheer: Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wirklich gedacht, dass das eine Debatte ist, wo man vernünftig miteinander debattieren kann, ohne polemisch zu werden, ohne in irgendeiner unnötigen Art und Weise zu polarisieren. Frau Tiedemann nehme ich jetzt einmal außen vor, aber dann kam auch noch Frau Ahrens. Wirklich in einer absoluten Unnötigkeit (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mehr zu ertragen!) hier diese Schärfe in die Diskussion zu bringen – –. Also wirklich: „Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein.“ Wie dumm ist das bitte schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In Bremen gilt das Bundesrecht, was Ihre Partei zusammen mit unserer im Deutschen Bundestag 2017 beschlossen hat. Erzählen Sie doch nicht so einen Quatsch! Das ist doch schrecklich. Das lässt sich nicht mehr aushalten. Jedes Mal! Wirklich! Kolleginnen und Kollegen, ich glaube meine Vorredner – ich gendere das jetzt mal nicht – haben deutlich gemacht, dass das Thema Kinderehen ein Thema ist, das es verdient, hier thematisiert zu werden. Wir werden den Antrag – und das ist schon durchgekommen – ablehnen. Ich möchte der FDP-Fraktion trotzdem für den Antrag danken und auch für die Kleine Anfrage zu dem Thema. Insbesondere die Antworten des Senats auf die Kleine Anfrage zeigen aus unserer Sicht sehr deutlich, dass bereits richtige und wichtige Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unternommen wurden. Denn – Frau Ahrens, aufpassen – seit dem 22. Juli 2017 ist die Ehemündigkeit zum Schutz von Kindern auf 18 Jahre festgelegt. Das ist erst acht Jahre her. Es war also ein später Schritt, aber es war ein richtiger Schritt. Kinderehen passten und passen nicht in unser Gesellschaftsbild. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Grundsätzlich – und auch das wurde hier schon angesprochen – unterscheidet das Gesetz zwischen unwirksamen Ehen – dies ist der Fall, wenn ein Individuum zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war/ist – und anderen Ehen, wo das Individuum zwischen 16 und 17 Jahren alt war/ist. Kinderehen betreffen vor allem – nicht nur, aber vor allem – Mädchen. Wir sprechen hier also über den Schutz von nicht volljährigen Frauen, denn wie bereits auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt wurde, sind den Standesämtern keine Fälle bekannt geworden, in denen beide Eheleute minderjährig waren. Es sind immer nur Frauen gewesen. Auch hier hilft es nicht, irgendwelche Zerrbilder zu zeichnen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion machen sehr deutlich: Die Minderjährigen waren zwischen 16 und 17 Jahre alt. Die volljährigen Partner waren zwischen 18 und 32 Jahre alt. Wir reden hier also nicht von dem zehnjährigen Mädchen, das mit einem 42-jährigen Mann verheiratet war. Das in aller Deutlichkeit. Kinderehen sind illegal. Ehen, die trotzdem geschlossen wurden, sind unwirksam. Auch für Ehen, in denen die Ehemündigkeit eines Verlobten ausländischem Recht unterliegt, geltend die genannten Grundsätze. Sie sind unwirksam und werden von deutschen Gerichten aufgehoben. Es gibt aber auch – der Kollege Janßen hat das angeteasert – skurrile Ausnahmen. Sind die Ehen beispielsweise im EU-Ausland geschlossen und betreffen EUAusländer, dann entscheiden Gerichte mitunter aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gegen eine Aufhebung der Ehe. Kolleginnen und Kollegen, der Idee einer Kinderehe begegnen wir zu Recht ablehnend. Unsere gesellschaftliche Prägung, die Überzeugung einer Gleichstellung von Frau und Mann, passt nicht mit dem patriarchalischen System der Kinderehe überein. Und doch müssen wir feststellen, dass Betroffene zum Teil überrascht oder gar entsetzt reagieren, wenn ihnen eröffnet wird, dass ihre Ehe nach deutschem Recht nichtig ist. In jedem einzelnen Aufhebungsverfahren in Bremen wünschten die betroffenen Frauen die Fortführung ihrer Ehe. In keinem einzigen Aufhebungsverfahren in Bremen haben sich Anhaltspunkte für eine Zwangsehe ergeben. Das mag schwer vorstellbar sein und ist es auch für mich. So ist jedoch die Realität. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und funktionieren. Natürlich können und werden unsere Gesetze keinen Einfluss auf Eheschließungen in anderen Ländern nehmen. Hier erscheint vor allem die Idee einer feministischen Außenpolitik als zielführend, um jungen Frauen und Mädchen überall auf der Welt zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen glücklicherweise über Ausnahmen. Deswegen lehnen wir den Antrag mit den geforderten statistischen Erfassungen von Kinderehen ab. Dies würde allein für Bremen die händische Erfassung von mehr als 50 000 Geburtsurkunden bedeuten. Ich denke, Sie stimmen mir zu, dass wir dieses Bürokratiemonster nicht schaffen wollen, zumal die geringen Fallzahlen einen solchen Aufwand nicht rechtfertigen. Wir haben restriktive Kontrollen, und wir könnten diese Kontrollen noch weiter nachschärfen. Wir erleben aber auch, dass noch schärfere Kontrollen noch einfacher übergangen werden können, denn natürlich spricht es sich rum, und auf die Frage, ob es sich um die Ehefrau handelt, diese Frage wird dann verneint, dann ist es die kleine Schwester oder die Cousine. Will sagen, wir lehnen den Antrag ab, weil die geschaffenen Regularien gezeigt haben, dass sie wirken, nicht, weil wir die Stoßrichtung der FDP nicht teilen würden. Die Datenlage ist nicht perfekt, lässt aber leider auch keinen Rückschluss auf etwaige Dunkelziffern zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und danke Ihnen für die sachliche Debatte, Frau Ahrens und Frau Tiedemann fühlen sich jetzt einmal nicht angesprochen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für die sachliche Debatte bedanken. Es war in der Tat nicht unser Ziel, hier irgendwie Polemik zu befördern. Ich möchte auf zwei, drei Punkte noch eingehen. Herr Labetzke, die Kritik mit dem Gesetzentwurf: Da geht es darum, dass es hier ja um Datenschutz geht, und wenn man gegen den Willen eines Betroffenen Daten übermittelt, dann könnte es sein, dass man dazu aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes ein Gesetz machen muss, um dem Datenschutz gerecht zu werden, der DSGVO (DatenschutzGrundverordnung). Deswegen haben wir das in diesem Gesetzentwurf drin, weil es gut sein kann, dass dann die Verordnung nicht mehr reicht. Ansonsten wurde noch kritisiert die Trennung aufhebbarer Ehen bei Geflüchteten. Da ist selbstverständlich nicht das Ziel, die getrennten Minderjährigen dann allein zu lassen, wie das in Dänemark der Fall ist. Das ist selbstverständlich nicht das Ziel. Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzentwurfs ist ja gerade, die Datenlage zu verbessern, damit früher Hilfsangebote unterbreitet werden können. Da, Herr Lenkeit, finde ich es einen Zirkelschluss, zu sagen, wir haben nur wenige Fälle, deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf. Unser Antrag zielt ja gerade darauf ab, zu schauen: Haben wir vielleicht noch mehr Fälle, weil die Datenlage nicht so gut ist? Da glauben wir schon, dass wir da an der einen oder anderen Stelle einen Punkt haben. Ansonsten gab es ja auch nicht viel Kritik an dem Antrag. Wir hätten es nach wie vor schön gefunden, (Glocke) wenn wir darüber in der Fachdeputation weiterdiskutieren können. Da werden wir vielleicht noch mal schauen, ob wir das hinkriegen. Vielen Dank für die Debatte trotzdem! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Olaf Bull das Wort. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist ernst, und Personenstandsthemen stehen zu Recht auf Ihrer Agenda in der Bürgerschaft, und die Koalition im Bund hat sich da auch einiges vorgenommen. Dieser Antrag aber – und das hätten wir vielleicht auch in einem Fachgespräch, Herr Schröder, mit Vertretern des Standesamts Bremen-Mitte klären können – geht auf eine Lücke, die so nicht besteht. Ich finde es fast schade, dass wir dieses Gespräch nicht initiiert haben vor der Debatte. Die erfassten Fallzahlen belegen nicht das Klischee, das hier in der Debatte in Teilen getriggert wurde, nämlich das von ausländischen älteren Männern, die minderjährige Frauen gegen ihren Willen heiraten, hierher mitbringen, sie nachholen und dann schändlich behandeln. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen werden in Bremen penibel umgesetzt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Alle sind sich einig: Kinderehen passen nicht in unseren Wertekodex und müssen von den Behörden in Deutschland verhindert werden. Kulturrelativismus ist hier völlig fehl am Platze. Eheschließungen Minderjähriger sind in Deutschland erst seit Juli 2017 vollumfänglich unterbunden, das muss man sich klarmachen. Vorher waren – und das waren die Wertvorstellungen damals – zur Vermeidung unehelicher Kinder diese Ehen in Ausnahmefällen möglich. Zu den Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, wurde die neue Systematik schon berichtet: gänzlich unwirksam unter 16 und danach aufhebbar. Der Staat korrigiert also nachträglich, was zuvor im Ausland geschehen ist. Dies tut er nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Ampel hat im Jahr 2023 eine Korrektur vorgenommen für eine nachträgliche Heilung beim Eintritt der Volljährigkeit und – ganz besonders wichtig für die betroffenen Frauen und Kinder – die Regelung von Unterhaltsansprüchen im Nachhinein für Mutter und „Ehefrau“. Die Frage ist: Wen wollen wir wie schützen, und vor allem: schützen wir die Menschen oder stellen wir unseren Wertekodex in unzulässiger Weise über ihre Bedürfnisse? Die Praktiker berichten mir jedenfalls, dass Frauen, die im Ausland minderjährig geheiratet haben und nun in Deutschland leben, oft förmlich entsetzt sind, wenn ihre Ehe infrage gestellt wird. Sie verstehen nicht, warum Deutschland ihre Ehe nicht anerkennt. Standesämter, Jugendämter und Gerichte prüfen aber diese Situation sehr genau. Das zentral zuständige Standesamt Bremen-Mitte führt diese Gespräche mit den betroffenen Frauen, um zu klären, ob sie zur Ehe gezwungen wurden oder ob sie ihre Ehe fortführen möchten. Das Ergebnis in Bremen wurde in einer Kleinen Anfrage bereits dargestellt: In keinem einzigen Fall gab es diese Anhaltspunkte für eine Zwangsehe und in jedem Fall wünschten die betroffenen Frauen die Fortführung ihrer Ehe. Die Fälle, die bei der Verabschiedung des Gesetzes auf Bundesebene im Fokus standen, scheinen hier in Bremen nicht vorzukommen. Dennoch stellt das Standesamt regelhaft Anträge beim Familiengericht – da gibt es auch kein Ermessen – zur Überprüfung durch das Familiengericht. Dort wird aber in den meisten Fällen, wenn die Mädchen über 16 sind und die Ehemänner über 18, die Ehe – oder hier in den meisten Fällen – als Härtefall nach dem BGB, Herr Schröder, bestätigt. Ein weiteres Kriterium bei dieser Betrachtung des Familiengerichts ist auch die Freizügigkeit in der EU. Viele Fälle aus Bulgarien werden auch danach entschieden. Gleichzeitig gibt es jedoch eine andere Realität, die das Gesetz nicht erfasst. Wenn zum Beispiel die Ehe eines vierzehnjährigen Mädchens mit einem älteren Mann im Ausland geschlossen wird, wird sie in Deutschland ja gar nicht anerkannt. Weil das in den betreffenden Personen- und Kulturkreisen bekannt ist, gibt es für sie keinen Grund, die Ehe offiziell anzugehen. Die minderjährige Ehefrau wird dann als Nichte, Cousine oder andere Verwandte ausgegeben. Die Konsequenz: Diese Fälle werden gar nicht bekannt. Die Männer hätten nämlich, wenn Sie das angeben würden, nur Nachteile zu befürchten: Strafverfolgung, Inobhutnahme der Kinder und so weiter. Also wird geschwiegen. Diese Ehen, die bleiben im Verborgenen, solange niemand aus dem direkten Umfeld das Schweigen bricht. Dieses Schweigen, das können wir nicht mit einem Gesetz brechen, auch nicht mit einer Übermittlungsverordnung, egal, ob sie von Senat und/oder Bürgerschaft beschlossen wird. Umso mehr gilt es, für die Kinder, deren Notlage wir erkennen können, den bestmöglichen Schutz durch die Beratungsstellen zu gewährleisten. Warum sind Ihre Forderungen der FDP heute dennoch abzulehnen? Die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden bereits konsequent in Ihrem Sinne umgesetzt. Die Praxis zeigt, dass das eigentliche Problem nicht diese aufzuhebenden Ehen sind, sondern die, die nicht bekannt werden. Wir brauchen echte Maßnahmen und ganz hohe Sensibilität, die den Schutz von betroffenen Minderjährigen ermöglicht und das Schweigen in problematischen Fällen bricht. Da übernehmen nicht nur die Beschäftigten der Behörden, aber auch sie, und die vielen Beratungsstellen aus voller Überzeugung Verantwortung. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir treten in eine Mittagspause bis 14:45 Uhr ein. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 13:15 Uhr) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:45 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen in der Tagesordnung fort. „Begleitetes Trinken“ abschaffen – Jugendliche besser schützen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1078) Dazu als Vertreterin des Senat Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In diesem Haus wird oft – und das auch zu Recht – betont, dass wir eine besondere Verpflichtung und Fürsorge für die jungen Menschen in unserem Land haben. Zumeist geht es darum, dass wir die Schuldenbremse lockern müssen, um die Infrastruktur in unserem Bundesland, aber auch in Deutschland insgesamt verbessern und erneuern zu können, um der nachfolgenden Generation einen guten Start hin zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen. Oder es gilt, durch politische Entscheidungen den Klimawandel nicht weiter zu beschleunigen, sondern aufzuhalten, damit die nachfolgende Generation eine Chance hat, in einer Umwelt aufzuwachsen, die ein gutes und gesundes Leben ermöglicht. Oder es geht ganz konkret wie in dem vorliegenden Antrag darum, die Gesundheit der Jugendlichen zu schützen, indem das „begleitete Trinken“ nach § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes abgeschafft werden soll, denn die gesundheitlichen Folgen eines frühzeitigen Alkoholkonsums sind gravierend. Für Jugendliche sind selbst geringe Mengen Alkohol sehr schädlich, da sie sich in der Wachstumsphase befinden und zum Beispiel in ihrem Gehirn wichtige Entwicklungsprozesse stattfinden, die wiederum durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt werden. Alle Körperzellen können aber bereits durch wenig Alkoholkonsum geschädigt werden. Die Haut wird fahler, der Magen-Darm-Trakt wird gereizt, Verdauungsstörungen treten auf, Stimmungsschwankungen können dazukommen. Darüber hinaus kann Alkoholkonsum zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen, und er erhöht das Krebsrisiko. Dem Alkoholatlas 2022 ist zu entnehmen, dass sich etwa 20 000 Krebsneuerkrankungen auf Alkoholkonsum zurückführen lassen. Bereits seit Ende der 1990er-Jahre ist bekannt, dass die Gefahr, im Lebensverlauf eine Alkoholsucht zu entwickeln, bei den Jugendlichen viermal höher ist – viermal höher ist! –, die vor dem 15. Lebensjahr regelmäßig Alkohol konsumiert haben. Dennoch, trotzdem es diese wissenschaftlichen Ergebnisse gibt, existiert in Deutschland bis heute eine völlig unzeitgemäße Regelung, die ein trauriges Alleinstellungsmerkmal im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist. Das Jugendschutzgesetz erlaubt Gaststätten und Verkaufsstellen, Jugendlichen bereits ab 14 Jahren Bier, Wein und Sekt im Beisein einer sorgeberechtigten Person auszuschenken oder ihnen den Konsum zu gestatten. Diese Ausnahmeregelung steht in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol in jungen Jahren einhergehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Alkoholkonsum ist für Jugendliche nicht weniger schädlich, wenn Sorgeberechtigte in der Nähe sind. Vielmehr verharmlost die derzeitige Regelung die Gefahren von Alkohol. Befragungen zeigen auch, dass die Bevölkerung in Deutschland längst bereit für eine Veränderung der Rechtslage ist. Eine Umfrage der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2022 ergab, dass die Mehrheit der Befragten eine Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Alkohol sogar auf 18 Jahre befürwortet. So meint es auch und ist davon fest überzeugt der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, der dasselbe fordert. Selbstverständlich ist die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ nicht das Allheilmittel, um Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten und der Normalisierung und Verharmlosung von Alkoholkonsum in Deutschland entgegenzuwirken, aber diese Neuregelung ist eine notwendige Gesetzesanpassung, ein wichtiger Schritt, um Jugendliche zu schützen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Schutz dieser Jugendlichen, also aller Jugendlichen, das sind die Motivation und das Ziel unseres koalitionären Antrags. Bereits auf der Gesundheitsminister:innenkonferenz im Juni 2024 wurde auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns einstimmig beschlossen, dass das „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abgeschafft werden soll. Auch der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich wiederholt für die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ für 14- bis 16-Jährige ausgesprochen. Meine Fraktion hält die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ im Sinne des Jugendschutzes für längst überfällig und aus gesundheitspolitischer Sicht für notwendig, um möglichst frühzeitig für die Gefahren von Alkohol zu sensibilisieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir wollen damit aber auch ein Signal an die Eltern und alle weiteren Sorgeberechtigten senden: Ihr seid nicht allein mit der Aufgabe, Eure Kinder so lange wie möglich von Alkohol fernzuhalten. Wir unterstützen euch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich gern auf der Besuchertribüne Herrn Padabo Kelem Tata, Vizebürgermeister der Präfektur Kozah im Norden von Togo und Professor für Soziologie an der Universität von Kara begrüßen. – Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall) Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1952, wonach Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 16 in Begleitung ihrer Eltern auch in Gaststätten Alkohol trinken dürfen, die soll vom Tisch. Diese Auffassung, das hat die Kollegin Reimers-Bruns eben gesagt, ist sowohl eine Forderung, eine einhellige Forderung der Gesundheitsministerkonferenz und auch die Fachleute von den Obersten Landesgesundheitsbehörden sind dieser Auffassung. Es haben sich auch sehr viele Landesgesundheitsministerinnen und -minister und Senatoren und Senatorinnen, mit teilweise sehr deutlichen Worten, gemeldet. Ich finde, es ist tatsächlich der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Zitat es wirklich wert ist, hier auch mal zitiert zu werden. Er hat zu dieser Angelegenheit gesagt: „Gesundheitspolitisch kann es in dieser Frage gar nicht zwei Meinungen geben.“ Dieser Auffassung schließen wir uns an, wir unterstützen Sie mit Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kollegin Ute Reimers-Bruns hat das, finde ich, am Anfang sehr glaubwürdig gesagt: Oftmals geht es hier um ganz andere große Fragen, aber heute geht es auch mal sehr genau und sehr gezielt um Jugendschutz. Ich verstehe das wirklich als Einladung an uns alle. Sie erleben jetzt keinen Oppositionspolitiker, der nach einer Nische sucht und sagt: „Hau drauf und stell die schlecht dar.“ Ganz im Gegenteil, ich unterstelle Ihnen tatsächlich, Sie meinen es richtig gut, wenn es um Kinder- und Jugendschutz in Verbindung mit Gesundheitspolitik geht. Das erlebe ich ja auch in der Deputation. Das ist schon das Stichwort für das Nächste, das ich in dieser Debatte hier unbedingt ansprechen möchte, an das vielleicht keiner denkt, außer dem Kollegen Ralph Saxe: Wir haben in der jüngsten Gesundheitsdeputation die Thematik Suizidprävention gehabt. Wer den „Weser-Kurier“ gelesen hat, hat ja auch die Pressemitteilung vom geschätzten grünen Kollegen zur Suizidprävention gelesen. Ich weiß auch, warum er das will: Nicht nur die aktuelle Zahlenlage gibt das her, auch jüngste Studien geben das her, Stichwort: Cannabis. Ich weiß, jetzt mache ich wieder ein Fass auf, aber letztendlich ist es so. Schauen Sie mal in das Medienecho vom Montag dieser Woche. Der führende Suchtmediziner an der Universitätsklinik Frankfurt hat das ganz klar zum Ausdruck gebracht. Er bezieht sich auf seine eigenen Erfahrungen nach einem Jahr Teillegalisierung Cannabis und er bezieht sich auf kanadische Studien, die schon weitreichender sind, die die Entwicklung seit 2018 beobachten. Es ist Fakt: Die Kliniken, die Suchtkliniken, die psychiatrischen Kliniken haben einen Zuwachs von 25 Prozent. Das muss uns zu denken geben, und wenn dann die Studienergebnisse auch noch sagen, dass mit Cannabiskonsum und Alkoholkonsum ein enorm erhöhtes Suizidrisiko einhergeht, dann müssen wir das ernst nehmen und dann müssen wir zumindest mal evaluieren und genau hinschauen, ob es nicht klug wäre, diese Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen. Wir als CDU, wir wollen das sehr gern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deswegen, Kollege Ralph Saxe, ist mit dieser Einladung zum Runden Tisch „Suizidprävention“ ja auch ein Ziel verbunden, nämlich dafür zu sorgen, dass weniger Menschen sich überhaupt mit dem Gedanken tragen, sich das Leben zu nehmen. Aber da muss auch wirklich alles auf den Tisch: Alkohol, Cannabis, psychosoziale Probleme, familiäre Probleme, soziale Ungleichheit und vieles andere mehr, das dazu führen kann. Ich will das nur sagen und ich würde mich auch freuen, wenn wir in den nächsten Monaten und auch Jahren sehr zielgerichtet daran arbeiten, das, was in unserer Gesellschaft nicht gut ist, was wir aber vielleicht mal für gut gehalten haben, auf den Prüfstand zu stellen. Keine harte ideologische Debatte, sondern wirklich eine zielgerichtete, und da hat die Kollegin Reimers-Bruns, finde ich, einen richtig guten Anfang gemacht. Deswegen möchte ich auch diese Chance nutzen, Sie genau dazu einzuladen, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Wir haben viel zu tun, denn wir haben aufgrund der anderen großen Trends, nämlich demografischer Wandel, Fachkräftemangel und ganz speziell auch noch innerhalb des Gesundheitsbereichs einen enormen Fachkräftemangel, – –. Wenn die Zahlen dort zunehmen, wie ich eben gesagt habe, in den Suchtkliniken, in den Psychiatrien, dann wird die Sache noch herausfordernder. Deswegen verstehe ich diese Debatte heute als eine Chance, mal ein bisschen über den Tellerrand zu schauen und jetzt schon mal zu antizipieren, was in den nächsten Monaten und Jahren dann noch kommen könnte. Ich bin sehr gespannt, was die sich anbahnende Hoffnungskoalition (Lachen FDP) im Bund dazu beitragen wird, die gesellschaftlichen und vor allen Dingen auch die gesundheitspolitischen Probleme anzugehen. Da gibt es sehr viel zu tun. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mit etwas Positivem anfangen. Das habe ich so gelernt und das kommt auch immer gut. Ich finde, das ist das Angenehme, auch in der Gesundheitsdeputation, das gilt für fast alle, die da sind, dass wir sehr an der Sache orientiert und im Sinne der Gesundheit unterwegs sind. Das ist, mit Verlaub, in meinem anderen Thema Mobilität nicht ganz so; da wird die Debatte etwas ideologischer geführt. Hier geht es am Ende darum, die gesundheitlichen Bedingungen der Menschen in unserem Bundesland und überhaupt zu verbessern, und da möchte ich allen eine große Wertschätzung entgegenbringen. Das ist dort immer eine sehr gute Atmosphäre. Deswegen muss ich nicht mit allem einverstanden sein, was der geschätzte Kollege Bensch gerade gesagt hat. Hoffnungskoalition – das kann man so als Begrifflichkeit im Raum stehen lassen. Das werden wir zwei, drei Jahre später beantworten, ob das wirklich so gewesen ist (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) oder ob die Latte so hoch gewesen ist, dass selbst Sie darüber gefallen sind. Das werden wir dann feststellen. Zu Cannabis habe ich sicherlich auch eine differenziertere Meinung, obwohl ich das natürlich akzeptiere, was Sie da an Argumenten gesagt haben. Das Irre bei dem, was wir hier eigentlich haben, ist aber, dass das „begleitete Trinken“ immer noch erlaubt ist, und zwar seit Anfang der Fünfzigerjahre. Seit mittlerweile 75 Jahren ist es erlaubt, in Begleitung von Erwachsenen Alkohol zu trinken. Wenn ich meinen kleinen Sohn, der inzwischen 1,84 m groß ist, begleiten würde und ein Bier bestellen würde, dann würde der ein Bier mit mir in der Gaststätte trinken. Das ist natürlich vollkommen daneben, weil man quasi diese Akzeptanz des Genusses von Alkohol tatsächlich so weit überhöht, das man auch dieses Verhalten, das ja gesellschaftlich akzeptiert ist, dann auch Kindern zumutet. Ich sage wirklich „zumutet“, weil, das hat die Kollegin, finde ich, gut dargestellt, Kinder in der Wachstumsphase sind. Das betrifft die Organe, das betrifft das Gehirn und natürlich ist Alkohol da ein Gift. Selbst in kleinen Dosen ist das der vollkommen falsche Weg. Es wird dabei am Ende auch etwas erlernt, was wirklich nicht erlernt werden darf und deswegen sind wir wirklich sehr glücklich, dass wir diesen Antrag zusammen hier auch unter großem Konsens auf den Weg bringen. Selbst da gibt es noch verschiedene Meinungen, habe ich mitbekommen. Der Brauereiverband hat erfreulicherweise dieses Anliegen unterstützt, das ehrt den Brauereiverband. Es gibt einen gesundheitspolitischen Sprecher einer Partei, die hier ziemlich in der Mitte ist, ich nenne aber den Namen nicht, weil das alles so eine harmonische Debatte ist – –. (Zuruf) Genau, die waren das, die haben das leider auch vertreten und auch der Gaststättenverband hat es leider vertreten. Deswegen wird es aber in keiner Weise besser! Die müssen wirklich normverdeutlichende Gespräche bekommen, ganz viele, weil das kein erwünschtes Verhalten ist, das wir hier haben. Ich wollte am Schluss, weil wir uns da so einig sind, trotzdem noch zwei weiterführende Gedanken äußern, auf den einen hat mich der Kollege Bensch gebracht. Diese Suchtmittel führen bei Menschen, die lebensmüde sind, tatsächlich dazu, dass diese Neigung verstärkt wird. Das ist eindeutig so und das trifft eben auch auf Alkohol zu. Da wollte ich was zur Suizidprävention sagen: Da hat der Kollege zu Recht gesagt, das Thema geht mir nahe, wenn ich mitbekomme, dass hier in der Stadt jedes Jahr 90 Menschen sterben – wir wissen gar nicht, warum und wieso – und in großer seelischer Not ihrem Leben ein vorzeitiges Ende setzen. Das macht mich unheimlich betroffen, weil wir da nicht so richtig rankommen, weil ich merke, dass wir uns gar nicht darum kümmern, und weil ich merke, dass es immer noch tabuisiert ist und wir nicht darüber reden. Umso wichtiger ist es, dass der Kollege das jetzt angesprochen hat, weil wir uns diesem Thema widmen müssen, denn jeder von denen ist einer zu viel. Bei einer Altersgruppe, über die wir jetzt reden, nämlich im Prinzip bei Jugendlichen unter 30 Jahren ist das die häufigste Todesursache, die wir haben, und es wird häufig verstärkt. Wer sich damit ein bisschen auseinandersetzt, der wird wahrnehmen: Das hat man nicht den ganzen Tag, dass man das Gefühl hat, dass man lebensmüde ist, sondern es ist oft nur ein kurzer zeitlicher Korridor, in dem das passiert. Wenn dann noch Alkohol ins Spiel kommt, dann kann das am Ende tödlich sein. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen. Wir haben vorgeschlagen, so einen Runden Tisch zu machen. Das habe ich mir auch nicht allein ausgedacht, sondern hatte unter anderem ein Gespräch mit Herrn Professor Dr. Gonther von den AMEOS-Kliniken, der einer der besten Fachleute auf dem Gebiet ist und der gesagt hat: „Bitte, bitte! Seit vielen Jahren versuchen wir das!“ Wenn wir das jetzt parteiübergreifend miteinander angehen, es zum Erfolg werden lassen und dann auch die nötigen Mittel da reinbringen, dann wäre es wunderbar. Ich will mal noch, weil wir hier im Landtag sind, das „Nachtcafé“ erwähnen. Das hat mich total geärgert. Das war ein Projekt, das es auch in Bremen gibt, wo also Betroffene anrufen können, nachts. Das ist ein ausgesprochen wichtiges Angebot. In Bremen wird das fortgesetzt, in Bremerhaven gab es eine Projektförderung dafür, die lief aus, und dann hat das Land gesagt: Okay, wir zahlen euch 84,5 Prozent dafür. Und bisher konnte Bremerhaven diese 7 000 Euro in diesem Jahr und die 14 000 Euro im nächsten Jahr nicht finden. Da sollten wir alle miteinander – nicht mit Häme oder sonst wie – versuchen, dass wir da eine Lösung hinbekommen, die auch gesichtswahrend für alle ist, die ihr Gesicht sehr weit im Augenblick rausgestreckt haben, damit wir das am Ende hinbekommen. Dann wollte ich noch einen letzten Gedanken mit Ihnen teilen, den wir uns in der Fraktion gemacht haben: Auch wir hier, dieses Hohe Haus, und auch der Senat haben eine Vorbildfunktion. Vorbildlich ist es nicht unbedingt, dass es zu jedem der Ereignisse, die wir miteinander zelebrieren – sei es Neujahrsempfang oder auch Senatsempfang –, es ist nicht unbedingt immer Vorbildfunktion, wenn es da ordentlich Alkohol zu trinken gibt. Deswegen würde ich sehr dafür werben, dass wir uns mal überlegen, ob das noch zeitgemäß ist und im Sinne unserer Vorbildfunktion. Unsere Fraktion ist jedenfalls der Meinung, das ist nicht so. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ehrt mich sehr, dass ich hier nach dem Weinhändler sprechen darf. (Heiterkeit, Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Herr Saxe, zuhören!) Es ist unbestritten: Alkohol ist ein gefährliches Suchtmittel, besonders für Jugendliche. Auch wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sehen die Gefahr durch Alkoholmissbrauch im Jugendalter. Dennoch, meine Damen und Herren, wäre es ein politischer Fehler, diese Debatte allein auf die moralische Ebene zu schieben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die entscheidende Frage ist, wie wir als Gesellschaft verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit diesem Wissen umgehen. Da geht uns Ihr Antrag einfach zu weit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das Problem liegt nicht in § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes. Es liegt auch nicht beim Vater, der mit seinem Sohn auf der Konfirmation ein Glas Bier trinkt. Es liegt in einer ausgearteten modernen Trinkkultur, die weit über das Jugendalter hinausgeht. Wer glaubt, man kann diese Kultur mit Paragrafen und Verboten verändern, der glaubt an die Allmacht des Staates (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und seine Fähigkeiten, durch Gesetze das menschliche Verhalten zu steuern. Wer Verbote erlässt, ohne gleichzeitig an der Gesellschaft und der zugrundeliegenden Kultur zu arbeiten, betreibt Symbolpolitik. § 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz erlaubt Jugendlichen ab 14, in Begleitung ihrer Eltern Bier oder Wein zu konsumieren. Diese Regelung bedeutet nicht, dass Jugendliche hemmungslos saufen dürfen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten die Kontrolle behalten. Wer das „begleitete Trinken“ verbieten will, sagt im Grunde: Wir trauen den Eltern nicht. (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie haben keine Kinder!) Aber wir dürfen Eltern nicht entmündigen. Wir müssen sie in ihrer Erziehungsfunktion bestärken, nicht durch staatliche Pauschalurteile ersetzen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Natürlich: Der Antrag zitiert Studien, nach denen Jugendliche, die früh Alkohol konsumieren, später häufig suchtkrank werden. Jugendliche, die in prekären Verhältnissen aufwachsen, sind dabei besonders gefährdet, unabhängig davon, ob sie auf einer Familienfeier einmal ein Glas Sekt trinken dürfen, aber wer wirklich helfen will – –. – Sorry, ich muss was trinken. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Aber keinen Alkohol!) Prost. Aber wer wirklich helfen will, muss an die sozialen Ursachen des Alkoholmissbrauchs heran: Perspektivlosigkeit, familiäre Konflikte, fehlende Vorbilder. Das sind die wahren Risikofaktoren. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und das wollen Sie vorschreiben?) Wer Vaterfiguren diffamiert und die traditionelle Familie demontiert, der produziert genau jene Unsicherheit, in der Jugendliche Halt im Alkohol suchen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Antrag schreibt: „Alkoholkonsum ist für Jugendliche nicht weniger schädlich, wenn Erziehungsberechtigte anwesend sind.“ Das mag biologisch stimmen, aber pädagogisch ist es ein Trugschluss, denn entscheidend ist häufig das soziale Umfeld, in dem diese Erfahrung gemacht wird. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt!) Alkohol im Schutzraum Familie ist etwas ganz anderes als Alkohol auf dem Spielplatz, im Park oder bei dubiosen Feten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist Lebenswirklichkeit!) Ein moderner Jugend- und Gesundheitsschutz muss differenzieren. Er muss Verantwortung fördern, nicht Vermeidung. Was passiert, wenn Sie das „begleitete Trinken“ per Gesetz verbieten? Die Realität ist doch: Jugendliche, die trinken wollen, kommen an Alkohol, ob mit oder ohne Gesetz. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann brauchen wir ja gar keine Gesetze!) Aber während das „begleitete Trinken“ im Elternhaus kontrolliert abläuft, verlagern Sie durch ein Verbot den Konsum in unkontrollierte Räume, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, das ist es!) in denen kein Maß, kein Schutz herrscht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist wie mit dem heimlichen Rauchen!) Sie ersetzen begleitende Erfahrung durch heimliches Ausprobieren mit allen Konsequenzen: Komasaufen, Gruppenzwang, Enthemmung, Kontrollverlust. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dann loben Sie sich dafür, ein Zeichen gesetzt zu haben für den Schutz der Jugend, für eine bessere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, ein Verbot, das die Realität ignoriert und die Verantwortung auf dem Papier abgibt, ist aber kein Jugendschutz. Es ist eine Ausflucht, ein moralisches Alibi, das Sie sich selbst ausstellen, um sich in der Illusion staatlicher Fürsorge zu sonnen. Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagen „Ja“ zum Jugendschutz, aber „Nein“ zur staatlichen Bevormundung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) „Ja“ zur Aufklärung, aber „Nein“ zur gesetzlichen Entmündigung der Eltern. „Ja“ zur Kontrolle – aber dort, wo sie Sinn ergibt: im Elternhaus, in der Schule, in der Gesellschaft. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, meine Damen und Herren, dann sorgen Sie für eine Bildungspolitik, die Werte vermittelt, dann fördern Sie starke Familien. Dann können Sie auch aufhören, jeden Lebensbereich überregulieren zu wollen. Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich darf ehrlich zu Ihnen sein: Das Thema des „begleiteten Trinkens“ hat bei uns in der Fraktion für sehr hitzige Diskussionen geführt in den vergangenen Tagen, selbst bis kurz vor der Debatte, wenn ich das so sagen darf. Jetzt gehen wir mal darauf ein, in welche Richtung die Tendenz unserer Abstimmung heute gehen wird. Meine Damen und Herren, da muss ich leider Wasser in den Wein gießen, im wahrsten Sinne des Wortes: Unsere Fraktion wird sich heute bei diesem Punkt enthalten. Warum? Weil Ihr Antrag keine konkreten Maßnahmen beinhaltet, die tatsächlich einen nachhaltigen und positiven Einfluss auf die Situation der Alkoholabhängigkeit in Bremen haben. Lassen Sie uns aber, bevor wir weiter auf Ihren Antrag eingehen, auf die Fakten schauen: Ein Artikel des „Weser-Kurier“ aus dem Januar 2024 beleuchtete ein ernstes Problem: Bremen hat im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich mehr alkoholabhängige Menschen. Die „BARMER“ hat im Januar 2025 einen Bericht veröffentlicht, der belegt, dass der Bevölkerungsanteil mit diagnostizierter Alkoholabhängigkeit in Bremen bei 2,02 Prozent liegt; im Vergleich zum Bundesdurchschnitt: dort liegt er bei 1,7 Prozent. Dies ist alarmierend und zeigt, dass wir hier in Bremen dringenden Handlungsbedarf haben. Doch während die Zahlen für Alkoholabhängigkeit bei minderjährigen suchtgefährdeten Jugendlichen ansteigen, beobachten wir, dass die Zahl der Menschen, die Hilfe suchen, rückläufig ist. Dies deutet darauf hin, dass das bestehende Angebot nicht effektiv im Hilfesystem ankommt oder die Menschen diese Hilfe nicht erreichen. Es ist aber unsere Verantwortung, dieses Missverhältnis zu adressieren, und genau dies vermisse ich hier im aktuellen Antrag. Denn in Ihrem aktuellen Antrag geht es um eine Bundesratsinitiative und nicht um Maßnahmen, die wir hier in Bremen direkt umsetzen könnten, um Menschen mit Alkoholabhängigkeit zu unterstützen. Wir wissen, dass das regelmäßige Trinken bei jungen Menschen zwar abnimmt, exzessiver Alkoholkonsum jedoch zunimmt. Trotzdem gab es laut dem „DAK“-Report (Report der Deutschen Angestellten Krankenkasse) im Jahr 2023 ganze 42 jugendliche Rauschtrinker in Bremen – ein Rückgang von 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Daten zeigen, dass wir Fortschritte machen, aber auch, dass wir auf diesem Weg noch lange nicht nachlassen dürfen. Der Antrag zum „begleiteten Trinken“ könnte auf den ersten Blick wie eine Lösung erscheinen. Doch lassen Sie mich klarstellen: Verbote allein sind kein geeigneter Weg, um das Trinkverhalten von jungen Menschen und Jugendlichen zu ändern. Oftmals – das haben wir vielleicht in einer etwas differenzierteren Art und Weise heute gehört – führen Verbote zur Verlockung, dass Alkohol noch reizvoller erscheint. Was wir stattdessen brauchen, ist ein verstärktes Problembewusstsein in der Gesellschaft und auch unter den Eltern. Diese sollten als Vorbilder agieren, um den Umgang der Jugendlichen, den verantwortungsbewussten Umgang der Jugendlichen mit Alkohol zu vermitteln. Statt symbolischer Politik, die hier tatsächlich mit diesem Antrag stattfindet, plädieren wir als FDP für einen echten Präventionsansatz. Initiativen wie „bunt statt blau“ könnten wertvolle Beiträge leisten, um das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol zu verschärfen. Wir sollten auch den Ansatz in Betracht ziehen, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in einem geschützten Raum und unter Aufsicht Alkohol zu konsumieren. Dies könnte sie vor riskanten Situationen bewahren, die in unkontrollierten Umgebungen entstehen. Meine Damen und Herren, wenn wir mal tiefer reingehen und in die Gesellschaft und auch unter die Elternschaft schauen, glaube ich, dass viele Eltern gar nicht wissen, dass ihre Kinder ab 14 trinken dürfen im öffentlichen Raum – was eine gute Entwicklung ist, wie ich finde, denn dann wird auch nicht großartig darüber diskutiert, sondern es gibt keinen Alkohol mit 14 und fertig. Ein Gespräch heute Morgen mit einem Vater hat mir genau dies gezeigt, wo ich erzählte, was denn heute so für Themen auf der Tagesordnung standen, und der junge Vater sagte mir: „Ach, spannend, das ist so? Was für ein Quatsch, dass darüber debattiert wird.“ Statt symbolischer Ansätze haben wir als FDP den Ansatz, dass wir weiterhin dafür sorgen, dass wir eine vernünftige Strategie hier in dieser Stadt brauchen, die unterschiedliche Facetten der Alkoholproblematiken ins Auge fasst. Nur so können wir langfristig effektive Hilfe anbieten und das Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Jugendlichen, der Kinder fördern. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wird sich die FDPFraktion heute bei diesem Antrag enthalten. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Konzept arbeiten, das echten Handlungsbedarf adressiert und nicht bloß auf Bundesratsinitiativen und bloße Symbolpolitik setzt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Alkoholkonsum unter Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ein großes Problem. Es gab einen Einbruch 2023, aber jetzt sagen uns Berichte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass etwa zwei Drittel der männlichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren Alkohol trinkt, bei den Frauen sind es etwa 60 Prozent. Ein Teil davon – 7 Prozent bei den Frauen, 12,5 Prozent und damit jeder achte Mann oder Jugendliche – geben an, mindestens einmal wöchentlich zu trinken. Wir wissen, dass Alkoholkonsum, insbesondere übermäßiger und rauschhafter Alkoholkonsum, gerade in der Entwicklungsphase zu erheblichen körperlichen Folgen führen kann und auch langfristig das Risiko einer Suchterkrankung deutlich erhöht. Daher finde ich, das Thema ist gut gesetzt, und ja, es ist nicht das Einzige, was in diesem Bereich passieren muss. Alkoholkonsum im Kinder- und Jugendalter hat schädliche Auswirkungen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischem Alkoholkonsum ist daher wichtig, gerade, weil Alkohol in der Entwicklungsphase riskant ist. Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche vor schwerwiegendem und suchthaften Alkoholkonsum zu schützen und insbesondere in einer Altersgruppe, wo die Orientierung noch aussteht, auch der Vorbildfunktion nachzukommen. Ich glaube, der Eindruck, es gäbe diese Situation, man setzt sich mit 15 ins Wohnzimmer und sagt: „Hier ist ein halbes Glas Bier, wir trinken das und in einer Viertelstunde gucken wir mal, wie es dir geht und diskutieren darüber und diskutieren damit über einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum“, ist nicht die Realität. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nee, das ist richtig!) Mein Eindruck: Die Realität ist, zum 17. Geburtstag des großen Bruders klopft der Vater einem herzhaft auf die Schulter und sagt: „Na, willst du nicht auch ein Bier trinken?“ 10 Minuten später merkt der Jugendliche zwar, das war jetzt etwas viel, kommt aber aus der Nummer auch nicht mehr raus und ist jetzt endlich in die Erwachsenengesellschaft aufgenommen. Ich glaube, diese Bierkultur herauszufordern ist Teil dieses Antrages und auch Teil unserer Verantwortung. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Damit sage ich nicht, dass es keinen verantwortungsvollen Umgang und Debatte in Elternhäusern zu Alkoholkonsum gibt. Das möchte ich nicht in Abrede stellen. Ich glaube dennoch, dass wir eine Kultur in Deutschland haben, in der es normal ist, dass Alkohol beworben wird in der Öffentlichkeit, dass auf jedem zweiten Volksfest irgendjemand medienwirksame Fotos von Alkoholkonsum von sich schießen lässt. Stellen Sie sich mal vor, das würde jemand mit einem Joint machen, da wäre aber hier der halbe Saal am Toben. Daher glaube ich schon, dass es gerechtfertigt ist, diese Debatte auch ernsthaft zu führen. Wir brauchen uns nicht einzubilden, dass mit einem solchen Antrag die Problemlagen von problematischem Alkoholkonsum oder Alkoholkonsum insgesamt gelöst werden. Meinem Eindruck nach braucht es ein Werbeverbot für Alkohol im öffentlichen Raum. Wir brauchen eine Debatte darüber, wie wir Alkoholkonsum normalisieren. Es ist völlig legitim, dass Menschen konsumieren, aber sie müssen auch angeleitet und unterstützt werden, dies verantwortungsvoll zu tun, insbesondere bei Jugendlichen. Ich tue mich immer schwer, wenn die Antwort auf Drogenpolitik ist, Repressionen zu verabschieden. Das ist immer eine große Herausforderung. Ich glaube aber, dass es ein Beitrag ist, den Eltern zu sagen, es ist nicht normal und im Sinne deines Kindes, wenn du auch noch Anreizstrukturen dafür entwickelst. Ich glaube, wir brauchen insgesamt gute Begleit- und Aufklärungsstrukturen in Schule, im Bildungsbereich. Wir brauchen eine Stärkung der Organisationen, die sich zivilgesellschaftlich schon lange mit Fragen von Konsum auseinandersetzen. Selbstverständlich brauchen wir auch gute Entgiftungs- und Ausstiegsprogramme für Menschen, die wirklich in einer verfestigten Sucht feststecken, und natürlich brauchen wir eine kritische Auseinandersetzung auch mit den Eltern und Erziehungsverantwortlichen, weil es nicht reicht, mit einem Beschluss einmal den Eindruck zu erwecken, das wäre alles abgeschlossen. Da aber niemand von uns diesen Eindruck erweckt, hiermit ein Problem aufzulösen, sondern wir einen Teil eines Problems adressieren möchten, bei dem die Normalisierung von Alkohol für Kinder und Jugendliche angegangen werden soll, glaube ich, dass darüber eigentlich bis auf wenige Ausnahmen ein relativ breiter Konsens entstehen kann. Daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde eben schon alles richtig gesagt. Ich glaube, wir haben hier eine gute Debatte bisher über das Thema erlebt. Wir müssen immer daran denken, dass Jugendliche diejenigen von morgen sind. Da sollte uns ganz besonders die Gesundheit von ihnen auch am Herzen liegen. Deshalb müssen wir darauf achten, dass es ihnen gut geht und dass das Jugendschutzgesetz so, wie es in diesem Antrag ist, auch dahingehend mal geändert wird. Ich habe selbst mit sehr vielen Jugendlichen zu tun, habe selbst einen Jugendlichen mal gehabt, den ich aus dem Drogensumpf geholt habe, wo auch der Alkohol eine große Rolle gespielt hat, unter 18 Jahre wie gesagt. Von daher ist es mir persönlich auch wichtig, dass hier irgendwo an einer Stelle angesetzt wird. Wir haben vieles gehört, Herr Janßen hat noch mal richtigerweise gesagt, dass man zum Beispiel in der Schule eine besondere Schulaufklärung oder in der Schule eine Aufklärung leistet. Das ist immer sinnvoll. Ich glaube, das wird auch schon getan, aber da bin ich auch der Meinung, das könnte man noch mal intensivieren. Nur wir dürfen uns natürlich auch – ich bin ja selbst Vater – nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch wir als Eltern haben eine Verantwortung, einfach Verantwortungsbewusstsein – eine Vorbildfunktion, so hat es Herr Saxe, glaube ich, gesagt. Die sollten wir auch hier an den Tag legen, da bin ich zum Beispiel auch Ihrer Meinung und finde sehr gut, was Sie gesagt haben. Herr Bensch, Sie haben, glaube ich, gesagt, dass man auch über vieles andere sprechen kann wie über Cannabis, so habe ich es verstanden, dass man da auch noch mal drüber reden kann. Auch darüber, bin ich der Meinung, könnte man ruhig noch mal sprechen. Da bin ich persönlich ein großer Freund von. Frau Reimers-Bruns, Ihre Rede fand ich echt super, muss ich sagen, die hat mir sehr gut gefallen. Da unterstreiche ich auch alles. Ich werde den Antrag persönlich auch unterstützen und ich hoffe, dass man das dann auch umsetzen kann, wie Sie es in Ihrem Antrag haben, und dass wir schnell zu einer Lösung kommen mit den anderen Bundesländern, sodass man das dann weiter voranbringt. Danke schön bis hierher. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit! Als nächste Rednerin erhält Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da bin ich aber mal gespannt! Ihr zieht den Antrag doch jetzt nicht zurück?) Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ganz bestimmt nicht, lieber Frank Imhoff. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich möchte mich noch mal bedanken für diese gute Diskussion, die wir hier geführt haben, und ich möchte noch mal die Motivation auch ein bisschen erklären. Wenn man sich einem Thema widmet, dann guckt man sich natürlich jede Menge Gesetzesvorhaben oder -vorlagen an. Wir haben ja damit angefangen, mit dem Jugendschutzgesetz. Ich sehe das als einen Aufschlag, dass wir uns das angeguckt haben. Da haben wir erst mal aufgeräumt und saubergemacht und gelüftet, und jetzt gucken wir mal, wie es weitergeht. Auf jeden Fall darf die Verharmlosung des Alkoholkonsums insgesamt nicht weiter fortgeführt werden. Wir sind ja so ein bisschen in den letzten Jahren – auch ich bin – in diese Richtung gebrieft worden: Ja, wenn man nur ein bisschen trinkt, das ist ja alles nicht so schlimm. Nein, eigentlich ist jeder Tropfen Alkohol Gift. Wenn wir uns das zu Gemüte führen und das noch mal durchdenken, dann müssen wir ganz besonders aufpassen. Wir sind Erwachsene, wir können uns selbst vergiften, so viel wir wollen, das ist auch meine Freiheit. Aber wir haben eine Vorbildfunktion, und wir müssen den jungen Menschen dazu bringen, dass er selbst auch diese Entscheidung treffen kann, aber das kann er nicht mit 14 Jahren, wenn er angehalten wird, auch mal eine Flasche Bier oder ein Glas Sekt oder ein Glas Wein trinken zu können. Deshalb danke ich für diese Diskussion. Wie gesagt, es ist ein Aufschlag und wir werden auf jeden Fall noch weiter in diese Richtung arbeiten. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße es, dass sich die vergangenen Woche der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden auf Bundesebene intensiv mit dem „begleiteten Trinken“ befasst. Wir haben es bereits mehrfach gehört: Die einhellige Meinung der Gesundheitsexpert:innen ist: Der Zugang zu Alkohol sollte dringend beschränkt werden, das „begleitete Trinken“ gefährdet Kinder und Jugendliche. Es geht einher mit einem insgesamt höheren Alkoholkonsum für die spätere Biografie, mit verstärkter Suchtgefahr, großen Risiken für die Schädigung des zentralen Nervensystems, verbunden mit kognitiven Leistungseinschränkungen. Muss man das riskieren? Nein, muss man nicht. Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von 14- und 15-Jährigen. Das „begleitete Trinken“ gehört auf den Müllhaufen der Geschichte und das lieber heute als morgen. Ich danke für den Impuls, der von diesem Haus ausgeht und freue mich darauf, den Bundesrat mit diesem Ansinnen zu befassen. Allerdings ist der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nicht nur in diesem Punkt dringend reformbedürftig, meine Vorrednerin hat es gerade auch angesprochen. Die letzte grundlegende Novellierung liegt inzwischen mehr als zwanzig Jahre zurück. Eine Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen ist längst überfällig. Das gilt zum Beispiel auch für das Thema „erziehungsbeauftragte Personen“, also für den sogenannten „Muttizettel“ für den Besuch in der Disco und im Club; das gilt für die Alters- und Zeitvorgaben für Kinobesuche oder den Versandhandel mit Alkohol und Tabak. Nicht zuletzt gilt das für das Aufstellen von Verkaufsautomaten, in denen Alkohol oder auch legale Drogen verkauft werden, die sogenannten Legal Highs. Auch in diesen Bereichen brauchen wir dringend klare, zeitgemäße und wirksame Regelungen, die den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt stellen. Insofern danke ich der Koalition für ihren Antrag und werbe gleichzeitig dafür, dass wir uns nicht mit der Streichung von § 9 Absatz 2 begnügen, sondern das Jugendschutzgesetz umfassender auf den Prüfstand stellen – die Signale habe ich ja schon vernommen, darüber freue ich mich. Ich will dabei auch die Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) mitnehmen. Dabei hoffe ich sehr, dass sich die Jugend- und Familienministerkonferenz auch der Haltung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) anschließen kann, die nach meiner Wahrnehmung die Abkehr vom „begleiteten Trinken“ derzeit sehr zielstrebig antreibt. In diesem Dreiklang – GMK, JFMK und Bundesratsinitiative – verspreche ich mir eine erhebliche Dynamik für die notwendigen Beschlüsse auf Bundesebene. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Budget-Planung 2025 zum Ausbildungsunterstützungsfonds Mitteilung des Senat vom 26. November 2024 (Drucksache 21/873) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen Mitteilung des Senats vom 18. März 2025 (Drucksache 21/1070) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Wir kommen zur ersten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, hat der Staatsgerichtshof am 16. Dezember 2024 das Gesetz zum Ausbildungsfonds bestätigt. Ich freue mich darüber, denn nach wie vor wollen wir doch alle dasselbe. (Unruhe) Wir wollen, dass mehr jungen Bremerinnen und Bremern der Schritt in die betriebliche Ausbildung gelingt und wir wollen, dass sie ihre Ausbildungen erfolgreich absolvieren. Der Bremer Senat ist davon überzeugt, dass der Ausbildungsunterstützungsfonds dafür ein wertvolles und sinnvolles Instrument ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das sagt ja nicht mal mehr Herr Heil!) Wie Sie alle sicherlich wissen, ist das Urteil des Staatsgerichtshofs mit vier zu drei Richterstimmen ergangen. Im Minderheitenvotum wurden insbesondere Unklarheiten bei der gesetzlichen Eingrenzung der durch das Gesetz betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber thematisiert. Hier soll der Änderungsvorschlag, in dem die entsprechenden Paragrafen im Gesetzestext angepasst worden sind, für Klarheit sorgen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und ein Richter ist übrigens zurückgetreten!) Meine Hoffnung ist, dass wir auf diese Weise in Zukunft Rechtsunsicherheiten gar nicht erst entstehen lassen und Einigkeit über die Auslegung besteht. Darüber hinaus enthält der Entwurf Präzisierungen zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der im Gesetz vorgesehenen Leistungen der Bestimmung der Arbeitnehmerbruttolohnsumme. Was die Umsetzung des Ausbildungsunterstützungsfonds angeht: Seit dem 2. Januar 2025 sind im digitalen Meldeportal etwas mehr als 7 000 Meldungen eingegangen und übrigens in den letzten drei Tagen noch einmal 600. Zu Beginn haben wir, wie erwartet, überwiegend die kleineren Betriebe gemeldet, die ausbilden und dadurch vom Fonds über eine Auszahlung profitieren. Es freut mich, dass wir auch kurzfristig dem Wunsch der Steuerberaterkammer nachkommen konnten und es seit Ende Februar eine Lösung zur Eingabe für die Mandant:innen gibt. Wir werden aufgrund der Einführungsphase des Gesetzes und der damit verbundenen Fragen und Unsicherheiten auch aus Aktualitätsgründen übergangsweise darauf verzichten, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Meldungen einzuleiten. Meine Damen und Herren, Sie wissen, denn so steht es ja auch im Gesetz: Das Ziel des Fonds ist es nicht nur, dass künftig mehr Betriebe ausbilden. Ziel ist es vielmehr auch, das Matching zwischen Nachfrage und Angebot zu verbessern und vor allem Betriebe im Umgang mit Auszubildenden mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen, denn das ist nötig. Wir wollen und wir können die jungen Menschen nicht allein lassen, vor allem dann nicht, wenn Sie schwierigere Startbedingungen haben als andere. Berufliche Perspektiven zu ermöglichen bedeutet aus meiner Sicht auch, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sowohl die jungen Menschen als auch die Betriebe finanziell wie inhaltlich profitieren werden von den Hilfen, die der Fonds bietet. Neben der Anpassung des Gesetzes steht heute auch die Berichterstattung zur Budgetplanung des Ausbildungsunterstützungsfonds im Fokus. Denn auch, was die erwarteten Fondseinnahmen und die Gelder für Maßnahmen zur Erreichung der zuvor genannten Ziele angeht, arbeitet mein Ressort völlig transparent. Bis zum ersten Jahresabschluss des Fonds müssen wir mit Prognosen rechnen. Herangezogen wurden Berechnung der Prognos GmbH sowie für die erwartete Bruttolohnsumme 2024 die ifo-Konjunkturprognose aus Herbst 2022. Für die Auszubildendenzahlen haben wir Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz zu Schülerinnen- und Schülerzahlen zugrunde gelegt. Wir gehen von rund 37 Millionen Euro im Fonds aus, von denen wir direkt wieder rund 31 Millionen Euro an die ausbildenden Betriebe im Land Bremen ausschütten. Nach aktueller Planung werden wir ab September ansteigend bis Juni 2026 sukzessive die zur Verfügung stehende Fondsliquidität von am Ende rund 6 bis 6,5 Millionen Euro für die Beauftragung und den Start von Maßnahmen nutzen. Wir werden voraussichtlich ab Mai genauere Prognosen zur Meldebereitschaft und der zur Verfügung stehenden Fondsliquidität für erste Maßnahmen haben. Was ich noch einmal betonen möchte: Dass Jugendliche ausgebildet werden, dass sie gut ausgebildet werden, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gerade weil diese Aufgabe so groß und umfassend ist, ist der Ausbildungsunterstützungsfonds auch nur ein zusätzliches in einem ganzen Bündel von Instrumenten, mit denen wir in Bremen die berufliche Ausbildung fördern. Mit der Jugendberufsagentur und zahlreichen anderen Projekten setzen wir auf ganz verschiedenen Ebenen an: bei der Berufsorientierung und der Unterstützung, bei beruflichen Übergängen bis hin zu Projekten, damit weniger Ausbildungen vorzeitig abgebrochen werden. Denn das übergeordnete Ziel ist ja, und dafür steht auch der Ausbildungsunterstützungsfonds: Wir wollen etwas gegen die Langzeitarbeitslosigkeit tun und gegen die prekäre Beschäftigung. Unsere bremische Wirtschaft braucht eine große Zahl guter und qualifizierter Fachkräfte. Je eher es gelingt, sie auszubilden, umso besser ist es für die Zukunft unseres Bundeslandes. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Ich stehe hier heute, und Sie können es sich vorstellen, ich habe es oft genug gesagt: Ich bin wirklich wütend. Wieder einmal erleben wir hier eine Politik, die sich mit kosmetischen Korrekturen an einem handwerklich misslungenen Gesetz aufhält, anstatt die einzig richtige Konsequenz zu ziehen: den bremischen Ausbildungsfonds abzuschaffen. (Beifall CDU, FDP) Sie, Frau Müller, haben es in Ihrer Pressemitteilung treffend formuliert: Zum Bürokratieabbau gehört auch, neue Instrumente pragmatisch zu gestalten. Doch was erleben wir hier? Einen Bürokratiewahnsinn, der seinesgleichen sucht. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor einem bürokratischen Hürdenlauf. Erst dürfen Steuerberater nicht für ihre Mandanten tätig werden, dann müssen sich Unternehmen eigene ELSTER-Zugänge organisieren. Das ist mittlerweile gelöst, doch wer am Ende des Prozesses vergisst, ein kleines Häkchen bei der Beitragsbefreiung zu setzen, zahlt, egal ob er überhaupt abgabepflichtig wäre oder nicht. Das hat nichts mit freiwilliger Teilnahme zu tun, das ist keine Erhebung – das ist eine Falle. (Beifall CDU) Der Bremer Ausbildungsfonds ist ein Paradebeispiel für sinnlose Bürokratie. Von Unternehmen geschätzte 80 Prozent der Daten, die hier erfasst werden müssen, liegen den Behörden längst vor. Trotzdem werden Unternehmen gezwungen, die gleichen Informationen erneut in ein System einzugeben, das Fehler nicht verzeiht und Strafen von bis zu einer halben Million Euro androht. Das ist Bürokratie in Reinform. Was mich dabei zunehmend empört, ist die Tatsache, dass vermutlich jedes Jahr Tausende Unternehmen erneut auf das ELSTER-Portal zugreifen müssen, nicht, um eine Abgabe zu entrichten, sondern um zu erklären, dass sie gar nicht unter die gesetzliche Regelung fallen. Diese verpflichtende Negativmeldung ist ein bürokratischer Anachronismus. (Beifall CDU) Man kann es vergleichen: Wenn ich in Bremen einen Hund habe, zahle ich Hundesteuer. Wenn ich keinen Hund habe, habe ich mit der Steuer schlicht nichts zu tun. Beim Ausbildungsfonds gilt das Gegenteil. Es spielt keine Rolle, ob ein Unternehmen betroffen ist oder nicht. Die Pflicht zur jährlichen Rückmeldung besteht in jedem Fall. Unternehmen müssen aktiv nachweisen, dass sie nicht zahlungspflichtig sind, und wenn sie das versäumen, drohen empfindliche Konsequenzen. Gerade bei Firmen mit zahlreichen Tochtergesellschaften oder komplexen Holding-Strukturen wächst der Aufwand ins Absurde. Dieses Verfahren ist in einer Praxis kaum zu rechtfertigen, und außerhalb Bremens stößt es regelmäßig auf völliges Unverständnis. (Beifall CDU) Ich habe mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen. Die wenigsten haben weniger als eine Stunde gebraucht, die meisten deutlich mehr und das, obwohl sie vorher alles zurechtgelegt hatten für jedes Unternehmen. Das ist eine Zumutung, und die Reaktion der Koalition: Die Grünen fordern eine Fristverlängerung, von Linken und SPD keine Reaktion. Liebe Frau Schilling, der Senat mag überzeugt sein, aber Bürgermeister Bovenschulte, der Mann, der sonst keine Gelegenheit auslässt, seine Meinung bei Twitter kundzutun, hat seit 2023 nichts mehr auffindbar bei Twitter in der Presse oder bei LinkedIn zu diesem Thema gesagt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aha!) Er meidet dieses Thema wie ein Wespennestprojekt, als wäre es hochgefährlich. Er weiß genau, dass dieser Fonds politisch brisant und wirtschaftlich ein Desaster ist. (Beifall CDU) Die Unsicherheit über die rechtliche Grundlage dieses Fonds ist eine Farce. Ein seltenes Minderheitsvotum im Staatsgerichtshof hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausbildungsfonds geäußert. Unklare Definitionen im Gesetz, eine fragwürdige Belastungsverteilung – dieses Gesetz ist auf Sand gebaut. Ein ehemaliger Richter des Staatsgerichtshofs hält das Gesetz für unwirksam. Ich sage es Ihnen: Diese handwerklichen Mängel sehe ich auch mit der Novelle nicht behoben. (Beifall CDU) Wir befinden uns inmitten wirtschaftlicher Unsicherheiten, einer Wirtschaftskrise. Der Mittelstand blutet aus, Unternehmen kämpfen um ihre Existenz. Was macht der Senat Bovenschulte? Er zieht ihnen mit diesem Fonds noch mehr Geld aus der Tasche. Besonders perfide: Viele Unternehmen müssen zahlen, ohne jemals zu profitieren. Schausteller, Hinkelstein-Lieferanten, Tätowierer, Taxifahrer, Fahrlehrer: Sie alle müssen die Abgabe leisten, obwohl sie nie einen einzigen Euro aus dem Fonds zurückbekommen haben. Sie können schlicht nicht anerkannt ausbilden. Während kleine Betriebe für Azubi-Werbung und den Fonds zahlen, bleibt die versprochene Unterstützung aus. Was bedeutet das für den Verbraucher? Höhere Kosten. Wer sich über steigende Preise bei Dienstleistungen oder die demnächst noch teureren Pommes auf dem Freimarkt wundert: Hier liegt die Antwort. Danke, Bovi! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Und es bleibt nicht nur beim Mittelstand, der Ausbildungsfonds ist auch für Großunternehmen ein massives Problem. Mercedes zahlt jährlich einen siebenstelligen Betrag in diesen Fonds ohne adäquate Rückerstattung, obwohl sie bereits ganze Berufsschulklassen mit ihren Azubis füllen. Diese zusätzlichen Kosten verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Standorts im Vergleich zu anderen Werken. Wer will sich unter solchen Bedingungen noch in Bremen ansiedeln? Warum sollte ein Start-up, das in den ersten Jahren kaum Gewinne macht, zusätzlich Tausende Euros an diesen Fonds zahlen, wenn es in einem anderen Bundesland günstiger geht? Das verstehe ich nicht. (Beifall CDU) Die Wahrheit ist: Dieser Ausbildungsfonds hat keine Zukunft, dieses System ist nicht reformierbar. Es muss weg! (Beifall CDU) Wir brauchen eine Politik, die Unternehmen unterstützt, statt sie zu bestrafen. Wir brauchen echte Förderung, nicht bürokratischen Irrsinn. Ich sage Ihnen eins: Die Unternehmerinnen und Unternehmer in Bremen werden sich das nicht länger gefallen lassen! Asterix sagte: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh nein!) „Am Ende zählt nicht, wie groß das Imperium ist, sondern wie stark das Dorf zusammenhält.“ Lassen Sie uns diesen Fehler heute korrigieren! Lassen Sie uns diesen Fonds abschaffen und endlich echte Lösungen für die Ausbildung in Bremen schaffen! – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Das gibt einen Hinkelstein. Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen sind zwar seit dem ursprünglichen Beschluss des Gesetzes zum Ausbildungsunterstützungsfonds gut zwei Jahre vergangen, aber siehe da: Was viele von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, seinerzeit so prophezeiten, traf ein. So beschäftigt sich also dieses Hohe Haus heute einmal mehr mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds der Koalition. Dieser war nämlich, man glaubt es kaum, nicht nur in der Sache das völlig falsche Mittel der Wahl, sondern – inzwischen steht es fest – handwerklich gar nicht mal so gut, gar nicht mal so gut von Ihnen gemacht! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Daran ändert auch ein ohnehin eh sehr knapper Sieg vor dem Staatsgerichtshof eher wenig, weil man weiß ja auch noch gar nicht, was noch folgen wird juristisch. Das haben Sie nämlich völlig unterschlagen. Immerhin gingen wohl nicht zuletzt auch deshalb unmittelbar nach Urteilsverkündung sämtliche Alarmlichter beim Senat Bovenschulte 2.0 an. Worauf dieser sich inzwischen in höchstmöglichem Aktionismus verfallen dazu entschied, das gesetzliche Gesamtkonstrukt noch einmal einer juristischen Überprüfung zu unterziehen, um in Erwartung weiterer möglicher Klagen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bei näherer Betrachtung der Änderungen im Gesetz macht allerdings Sinn, dass Sie endlich dann doch noch präzisiert haben, wer jetzt als Adressat definitiv oder definiert davon betroffen ist und dabei sogar zumindest auch noch eine sinnvolle Erweiterung stattfand, so, wie die Festlegung auf Behörden des Bundes und anderer Länder mit Sitz in Bremen. Nun, besser wird es davon aber auch nicht. Auch hinsichtlich der Ressortzuständigkeit für das Gesetz wurde präzisiert von Ihnen, ferner auch hinsichtlich der Frage, wer Mittel aus dem Fonds bekommen kann und unter welchen Umständen sich kein Anspruch definiert, wurde nachgebessert. Dadurch sehen wir die Frage der möglichen Ausgleichszuweisungen schon einmal als hinreichend geklärt an, auch wenn wir den von Ihnen vorgetragenen Solidargedanken, den Sie ja in der ganzen Sache von Anfang an wie eine Monstranz vor sich hergetragen haben, da nun, sagen wir zwar mal, schon angedacht aber definitiv von Ihnen nicht praxisorientiert umgesetzt wiederfinden. Dazu dann im Folgenden gern auch gleich noch etwas mehr. Kommen wir mal zu Ihrer Budgetplanung. Das ist ja immer so eine Sache bei Ihnen, da ist man ja über die Jahre einiges von Ihnen gewohnt, und zwar ausschließlich meistens in aller Regel recht starke Stücke, recht starken Tobak, weil das liest sich ja oft gar nicht mal so schlecht. Was dann in der Praxis dabei rauskommt, das steht bei Ihnen dann wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier. Nur dieses Blatt Papier liefern Sie ja aus ihrer Sichtweise vernünftigerweise uns gar nicht erst mit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Mit Blick auf ihre Budgetplanung offenbart sich vor allem das, was eh zu erwarten war, meine Damen und Herren, ein, wie von Ihnen gewohnt, weiterer Verwaltungsposten. Dass dieser sich natürlich nicht selbsttätig managt, steht außer Frage. Von daher sind die so häufig an Sie gerichteten Vorwürfe, Sie hätten das nächste Bürokratiemonster erschaffen, auch in der Tat nicht an den Haaren herbeigezogen. Deshalb, Sie haben sicherlich damit gerechnet, die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND – daran ändert sich nicht das Geringste – lehnt den Ausbildungsunterstützungsfonds generell geschlossen ab, da wir ihn auch als ungerecht gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen betrachten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dadurch, dass Sie nun Ihr Bürokratiegebilde doch noch möglichst rechtssicher machen wollen, belegen Sie am Ende des Tages eigentlich nur eines: Sie waren in Ihrer Hybris derart davon überzeugt, den ganz großen arbeitsmarktpolitischen Wurf zu landen, der nun die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt löst, dass Sie sich den juristischen Feinheiten erst gar nicht im ausreichenden Maße gewidmet haben oder davon auch gar nichts wissen wollten. Nichts anderes belegt doch eine Fülle oder die Fülle der Änderungen, meine Damen und Herren von der Koalition, mit denen wir uns jetzt beschäftigen aktuell. Konkret kritisieren wir unter anderem, dass Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen eine Abgabe leisten müssen, obwohl es regelmäßig an geeigneten Bewerbern mangelt. Daran wird sich auch angesichts Ihrer Bildungspolitik absehbar überhaupt nicht das Geringste ändern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das muss Ihnen doch eigentlich so sachte selbst auch einmal eingehen, meine Damen und Herren! Aber Einsicht Ihrerseits? Fehlanzeige, weil das ist eigentlich auch wieder immer das Gleiche mit Ihnen, immer, wenn Ihre sozialistischen Rezepte nicht greifen, und das tun sie in aller Regel nicht, kann nach Ihrer Wahrnehmung ja nicht der Sozialismus, den Sie praktizieren wollen, schuld sein. Nein, es war immer nur – und auch das gleicht sich jedes Mal – am Ende die sozialistische Dosis, die Sie verabreichen und umsetzen wollen, noch zu gering, und deswegen sind Sie gescheitert. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Boah, noch einmal und ich drehe durch!) Wir kennen das aus der Vergangenheit. Die Beispiele sind Legion. Die Zeche werden am Ende des Tages dann zuvorderst die zwangsverpflichteten Betriebe zahlen, welche die Mittel in den Fonds einzahlen, welche Sie dann an die größeren Unternehmen auskehren, welche sich aufgrund der oftmals sehr viel höheren Attraktivität Ihres Angebots regelmäßig die geeignetsten Bewerber am Markt aussuchen können. Es ist absehbar, dass viele vor allem eines sein werden, nämlich Einzahler. Wenn Sie da jetzt auch noch einen Solidargedanken trefflich umgesetzt sehen Ihrerseits, spricht das nicht unbedingt in dieser Sache für Sie, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es waren Stand 31. Juli 2024 in Bremen noch sage und schreibe 1 900 Ausbildungsplätze unbesetzt, was zumindest nach unserer Situationsbewertung doch die Bereitschaft der Unternehmen zur Ausbildung ganz klar glaubhaft belegt. Wir fordern Sie auf, erst einmal endlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungssituation im Land Bremen auf den Weg zu bringen, und unterstützen Sie dabei natürlich auch so gern wie andererseits notwendigerweise. Es ist Ihre Aufgabe, wirksame Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Ausbildungsmarkt zu schaffen. Davon sind Sie aktuell meilenweit entfernt, meine Damen und Herren. Da ist eindeutig Luft nach oben, füllen Sie die! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuallererst sagen: Ich freue mich sehr darüber, dass der Staatsgerichtshof den Ausbildungsfonds als rechtmäßig anerkannt hat. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Mit welchem Ergebnis?) Herr Imhoff, dieses Urteil war ein Signal, und zwar: Solidarische Prinzipien zur gerechten Verteilung von Ausbildungsplätzen und zur gerechten Finanzierung von Maßnahmen für Auszubildende sind selbstverständlich nicht verfassungswidrig, wie Sie ja immer behaupten. Nein, diese Maßnahmen sind sogar nötig. Mit den Einnahmen aus der Ausbildungsabgabe können wir nämlich mehr qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze schaffen, mehr junge Menschen in Ausbildung bringen und vor allem Unternehmen unterstützen. Das müsste doch eigentlich auch in Ihrem Sinne sein. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: „Zur Kasse bitten“ hätten Sie sagen sollen!) Aber es gibt eine Sache, über die ich auch sehr glücklich bin, an dieser Stelle: (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Dieses politisch motivierte Rechtsverfahren und die damit einhergehende Stimmungsmache sind endlich vorbei. (Beifall Die Linke) Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Diesen Spruch haben Sie sicher mal gehört. Für Fachkräfte muss man investieren, und das tun wir im Gegensatz zu Ihnen, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das tut jedes Unternehmen jeden Tag! – Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) denn das Einzige, worin Sie und Ihre Unterstützer bisher investiert haben, ist eine Kampagne gegen den Ausbildungsfonds. Übrigens, Sie haben damit nicht nur viel Geld verbrannt, sondern die Klage führt nun auch dazu, dass gemeinnützige Einrichtungen in Privatrechtsform ebenfalls einzahlen müssen. Ich finde das nicht gut, die gGmbHs sicherlich auch nicht, aber es ist eine unmittelbare Folge des Urteils des Staatsgerichtshofs. Ich bin mir sicher, sie sind sehr dankbar für das, was Sie getan haben. Sie haben ihnen ein Bärendienst erwiesen. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Sie machen ein schlechtes Gesetz und wir sind schuld?) Um es noch mal klarzustellen: Der Fonds wird nicht nur die Situation von Auszubildenden, sondern auch von Unternehmen, insbesondere vieler Kleinbetriebe, verbessern, weil er in den Betrieben für einen Fachkräftenachwuchs sorgen wird. Betriebe, die ausbilden, bekommen in der Regel mehr zurück, als sie eingezahlt haben, und wer nicht ausbildet, beteiligt sich durch die Abgabe (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das stimmt nicht! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Leute, ich will gern zuhören!) an der Ausbildungsleistung der anderen. Das schafft einen gerechten Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Das nennt man auch Solidarprinzip. Dass Ihnen das Wort unbekannt ist, wundert mich nicht. Gerade kleine und mittlere Betriebe, die mehr ausbilden als große, aber eine Ausbildung allein nicht hinbekommen, profitieren doch vom Ausbildungsfonds. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun sie leider nicht!) Zudem können über den Fonds Unterstützungsangebote für Betriebe, Auszubildende und auch Ausbildungsplatzsuchende organisiert und finanziert werden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das glauben Sie doch alles selbst nicht!) Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt hin zu einem langfristigen Ziel, und ich weiß, langfristige Ziele sind Ihnen ja nicht ein großes Anliegen, weil Sie ja immer nur von der einen Wahl zur nächsten Wahl denken (Widerspruch CDU, FDP – Unruhe) und wie man jetzt am besten die Stimmen von irgendwelchen Rechtspopulisten (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU] – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das sagt der Linkspopulist, ist klar!) bekommt, damit man zwei Prozent über den stehenden Umfragen – –. Hat sich ja gelohnt. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das kommt vom Linkspopulisten!) Ja, ja, hat sich auf jeden Fall sehr gelohnt. Schauen Sie doch mal in die letzten Sonntagsfragen! Da stehen Sie gerade bei 26, die AfD bei 24. Vielleicht sollten Sie Ihre Strategie noch einmal überdenken. (Beifall Die Linke) Das langfristige Ziel ist, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der wir uns für die Inklusion und Teilhabe aller einsetzen. Der Ausbildungsfonds dient dem Ziel einer gerechten Verteilung von Ausbildung. Er hilft dabei, prekärer Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) in dem er dabei unterstützt, die Teilhabechancen aller Jugendlichen am Arbeitsmarkt zu verbessern. (Beifall Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP] – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Leute, das nervt!) Alle Jugendlichen, das sind auch die Jugendlichen, die Förderung brauchen, denn auch diese Menschen haben eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt verdient. Diese Menschen vergessen Sie leider. Wir vergessen sie nicht, und deswegen stehen wir heute hier. (Beifall Die Linke) Ich hätte echt gedacht, bei der Debatte um das Kirchenasyl würden Sie viel aufbrausender sein. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Kaputtgemacht kriegen sie alles!) Ich verstehe jetzt gar nicht, was das hier an dieser Stelle soll. Natürlich haben wir auch Kritik. Es ist ja nicht so, dass wir eine rosarote Brille aufhaben und alles toll finden, was kommt. Das Anschreiben an die Unternehmen, das ist Ihnen sicherlich bekannt. Das habe ich jetzt gerade nicht mitbekommen, dass das prominent in Erscheinung getreten ist in der Debatte. Vielleicht kann ich ein Wort dazu sagen. Ich hätte dieses Anschreiben so in dieser Tonalität nicht gemacht. Mir steht da viel zu wenig darüber, was der Ausbildungsfonds wirklich bewirkt und welche Vorteile Unternehmen dadurch haben, also Aufklärung. (Beifall Die Linke) Das Anschreiben, finde ich, macht ein bisschen viel Druck, Zahlen zu melden, da ansonsten hohe Strafen drohen. Das ist kein guter Stil, das gebe ich zu. In dem Anschreiben steht zum Beispiel auch keine Telefonnummer, das hätte ich auch anders gemacht und das Onlineportal ist im Übrigen auch nicht perfekt. Zwar finde ich die Website viel schicker als andere Webseiten, die wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hatten, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Funktioniert nur nicht! – Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) allerdings ist auch da noch Luft nach oben, was die Qualitätskontrolle angeht. Mir wurde zum Beispiel berichtet von einer Entweder-oder-Frage, die man ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten konnte. Macht nicht so viel Sinn. Das haben wir auch dem Ressort bereits mitgeteilt, und dass bis vor zwei Wochen neue ELSTER-Zugänge benötigt wurden, hätte auch nicht sein müssen. Das sind aber Fehler, die man korrigieren kann. Das Ressort wird das sicherlich tun, während Sie weiter pöbeln und keine substanziellen Vorschläge haben. (Zurufe FDP) Peinlich und traurig. (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. (Vizepräsidentin Christine Schnittker [CDU]: Der sieht aber nicht so motiviert aus!) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin sagte, ich sehe gerade nicht so motiviert aus. Ich glaube, man kann bei mir im Gesicht nicht so gut unterscheiden, ob ich nicht motiviert bin oder ob ich gerade stinksauer bin. (Heiterkeit FDP) Das ist, glaube ich, noch nicht so offen herauszulesen. Wir haben ja in diesem Haus schon einige Male zum Ausbildungsfonds debattiert, und wir haben ja auch eine Anfrage gestellt, eine Kleine Anfrage. Zufällig sind die Antworten auf diese Kleine Anfrage gerade diese Woche schriftlich geliefert worden, und wir haben unter anderem danach gefragt, wie Sie beispielsweise mit Betrieben umgehen, die gar nicht ausbilden können. Wir haben es von Frau Kollegin Gröninger schon gehört, beispielsweise Tätowierer oder Fahrschulen, die auch durchaus viel Personal haben können, das ist kein offizieller Ausbildungsberuf. Das heißt, die könnten sich wirklich auf die Hinterbeine stellen und machen, was sie wollen. Die kommen da nicht raus. Sie haben uns auf diese Frage, wie mit diesen Betrieben umgegangen werden soll, wie eigentlich sichergestellt werden soll, dass die nicht unter diesem Ausbildungsfonds leiden, weil die kommen ja aus diesem System nicht raus, die können ja gar nicht ausbilden, in den schriftlichen Antworten keine Antwort geliefert. Selbst, wenn wir von diesen besonderen Fällen mal weggehen, wird hier immer wieder gesagt, wie wichtig das für die Unternehmen ist und wie sehr sich die Unternehmen darüber freuen, dass das jetzt kommt. Am 10. September sind die Wirtschaftsjunioren hier im Haus. Sie können die ja mal fragen, wie klasse die dieses Thema finden. Herr Stahmann, Sie haben in der Vergangenheit immer mal wieder auch bei Debatten zu diesem Thema gesagt, es gibt Betriebe, die das wirklich abfeiern, die Ihnen das mitgeteilt hätten, wie wichtig das ist und wie toll die das finden. Auch nach, weiß ich nicht, einem Jahr, das jetzt vergangen ist, ist mir noch kein einziger Betrieb untergekommen, der das Thema toll findet und der sich dafür bedankt, dass dieses Thema so in Bremen umgesetzt wird. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Es ist eine bodenlose Frechheit, den Unternehmen in Bremen gegenüber, die hier Verantwortung übernehmen, die hier in Bremen ihre Leistung erbringen, die hier Steuern zahlen und die hier in Bremen Ausbildungsplätze anbieten, die sie nicht besetzt bekommen aufgrund Ihres schlechten Bildungssystems, diesen Menschen vorzuwerfen, dass sie hier in Bremen investieren würden. Das ist eine bodenlose Frechheit. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ist im Übrigen ja auch sehr auffällig, dass hier vorn am Redepult immer erklärt wird von Menschen, dass die Unternehmen sich darüber freuen, dass sie das ganz problemlos kompensieren können. Das wird immer hier vorn erklärt von Menschen, die nachweislich in Unternehmen selber noch nie in verantwortungsvoller Position gearbeitet haben. Auch das ist ja auffällig. Vielleicht sollten wir in Zukunft mal fordern, dass mehr Menschen auch in die Politik gehen, die vorher schon mal in Unternehmen gearbeitet und Verantwortung gesammelt haben. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vielleicht noch mal ein paar Zahlen: Wir haben ja in unserer Kleinen Anfrage ganz konkrete Fragen gestellt, unter anderem auch die Frage, wie viele Betriebe eigentlich angeschrieben worden sind, weil wir wissen wollten: Wie läuft das Thema jetzt an? Wie ist der weitere Prozess? Da haben Sie geantwortet „22 000 Betriebe wurden angeschrieben.“ Da haben wir gefragt: „Wie viele haben sich denn da überhaupt auf dieses Schreiben gemeldet? Wie viele haben reagiert und sich im Portal angemeldet? Das waren 6 799 von 22 000 Betrieben, die Sie angeschrieben haben. Das sind fast genau 30 Prozent, die reagiert haben. Die Frist ist jetzt abgelaufen. Das heißt, 70 Prozent der Betriebe haben auf Ihr Schreiben überhaupt nicht reagiert. Ich könnte Ihnen jetzt ganz viel dazu sagen, warum das so ist. Interessant ist aber – und das ist der eigentliche Punkt, worauf ich hinauswill – wir fragen ja dann auch ab: Was passiert mit den Betrieben, die nicht reagieren? Da sagen Sie in den Antworten: „Na ja, wir müssen die sanktionieren, und es drohen hohe Geldstrafen.“ Sie sagen aber auch gleichzeitig: „Es ist für uns vom Aufwand her überhaupt nicht zu leisten, das ganze System umzusetzen und diese Betriebe zu administrieren, zu sanktionieren, Geld einzutreiben. Deswegen passiert erst einmal nichts.“ Das ist die Antwort, wie Sie mit diesem Bürokratiemonster, was Sie hier geschaffen haben, umgehen wollen. Geben Sie es doch endlich mal zu: Sie haben hier ein Bürokratiemonster geschaffen, dem Sie hier in Bremen nicht mehr Herr werden, und das Sie hier überhaupt nicht umgesetzt bekommen. Das ist doch die unbequeme Wahrheit. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn wir jetzt mal ehrlich sind: Die 30 Prozent der Betriebe, die überhaupt auf Ihr Schreiben reagiert haben: Man könnte jetzt ja die berechtigte Annahme treffen, dass das mehrheitlich Betriebe sind, die sich erhoffen, etwas aus diesem Fonds herauszubekommen. Und wenn das zutrifft, dass jetzt vor allem die Betriebe sich gemeldet haben, die etwas aus diesem Fonds herausbekommen wollen, führt das ja dazu, dass am Ende mehr Geld aus dem Fonds abfließt, als überhaupt einfließt. Da kann man nur sagen, da haben Sie sich hier in Bremen ein klasse 1A Schneeballsystem selber geschaffen. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lassen Sie mich abschließen mit dem Zitat eines ehemaligen Bremer grünen Abgeordnetenkollegen, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Lieber mit Asterix! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Bücking?) mit dem ich immer sehr gern hier Debatten geführt habe, damals noch stärker zum Bereich „Bau und Verkehr“. Er hat damals in einer seiner letzten Reden hier im Haus gesagt, und ich hoffe, ich zitiere ihn jetzt einigermaßen sinngemäß richtig: „Jetzt, wo ich bald nicht mehr diesem Haus angehöre, kann ich das ja offen sagen: Wir haben uns beim Ausbildungsfonds komplett verrannt. Wir hätten das so niemals machen sollen.“ Dieser Kollege, muss ich ehrlich sagen, fehlt in Ihren Reihen heute, denn er hatte recht. Sie haben mit diesem Ausbildungsfonds ein Bürokratiemonster geschaffen, das nur Bürokratie schafft, das hohe Kosten schafft, aber das die eigentlichen Probleme, warum die Unternehmen auf der einen Seite Tausende Ausbildungsplätze haben, die sie nicht besetzt bekommen und auf der anderen Seite ganz, ganz viele junge Menschen keine Ausbildung finden. Diese Probleme kriegen Sie mit diesem Ausbildungsfonds nicht gelöst, denn das eigentliche Problem ist, dass wir hier ein Bildungssystem haben, das die Leute nicht ausbildungsfähig in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt entlässt. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass diese Stellen – ich glaube, Sie haben sich 5,5 Stellen freigeben lassen – nur für die Verwaltung und Administration dieses ganzen Apparats, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Sieben Stellen!) und Sie stellen jetzt schon fest, das reicht nicht. Diese 5,5 Stellen wären deutlich besser angelegt gewesen in den Schulen oder in den Kitas dieses Bundeslandes, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Kurzum: Ich glaube, es wird immer deutlicher, und das hat ja auch die damalige Rede des Kollegen Bücking gesagt: Dieser Ausbildungsfonds, er war in der Vergangenheit schon Quatsch, er ist heute Quatsch, und er wird auch immer Quatsch bleiben. Schaffen Sie diesen Ausbildungsfonds ab! Kehren Sie um! Es gibt deutlich bessere Wege. Kümmern Sie sich in dieser frei werdenden Zeit vielleicht mal besser um das Bremer Bildungssystem! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte geht ja anscheinend nicht um die Gesetzesänderung und die Budgetplanung, so, wie es eigentlich in der Tagesordnung steht, sondern noch mal wieder um die ideologische Grundsatzdebatte. Das ist auch alles in Ordnung, nützt aber nichts. Der Staatsgerichtshof hat entschieden, und damit ist er rechtens. Und weil wir den Staatsgerichtshof ernst nehmen, und zwar nicht nur in seiner Entscheidung, sondern auch in seinem Sondervotum, ist noch mal geguckt worden, wie kann man damit umgehen. Weil wir ignorieren nicht einfach ein Sondervotum, sondern wir beziehen es in unser politisches Denken mit ein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Schäck, wenn Sie hier das Bild der weißen Ritter der Unternehmer zeichnen, dann muss man sich einfach die Zahlen mal angucken. 20 Prozent der Bremer Betriebe bilden aus, 20 Prozent. 80 Prozent bilden nicht aus. Wir wollen nicht die 20 Prozent treffen, sondern die 80 Prozent, und zwar nicht mit einer Bestrafung, sondern mit der Unterstützung und der Anregung, dass sie auch ausbilden. Es geht nicht nur um die Rückzahlung, die Unternehmen erhalten. Natürlich kriegt Mercedes auch Geld zurück, weil die 400 Auszubildende haben. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Aber natürlich zahlen sie auch etwas ein, und das ist auch gewollt. Was sie nicht da herauskriegen, das ist kein Investment, das ist nicht Return of Invest, (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) sondern die kriegen eine Unterstützung. Wir wollen damit Unterstützung organisieren, Unterstützung für Betriebe und in dem Matching – –. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Bin ich dran oder nicht? Wirklich! Sich hier vorn hinzustellen, als wenn man nicht im Parlament ist, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) sondern im Hörsaal und irgendwelche Asterix-Vorlesungen zu machen und dann immer nur zwischenquaken, aber da kommt dann nichts außer Ideologie. Gucken Sie sich das doch mal tatsächlich an! Wir haben eine Umlage, und wir reagieren auf eine Gesetzesänderung und sagen, ja, es muss angepasst werden, viele redaktionelle Dinge, das Ressort hat gewechselt, das sind redaktionelle Dinge, viele inhaltliche Dinge, Klarstellungen zum Bruttolohn. Das sind alles notwendige Dinge. Meine Prognose ist: Es wird auch nicht die letzte Änderung sein, sondern wir werden da, wo es notwendig ist, anpassen. Eine Anpassung war, dass wir aus den Betrieben und von den Steuerberatern gehört haben, es gibt keinen Mandantenzugang bei ELSTER. ELSTER ist übrigens ein bundesweites Verfahren, das Unternehmen anwenden. Ganz viele haben das schon. Einige müssen das jetzt neu einrichten, weil sie bisher nicht damit gearbeitet haben. Das ist aber Digitalisierung zwischen dem Unternehmen, dem Instrument ELSTER und der Verwaltung, und zwar in ganz vielen Fragen. Wird gemacht aus Bayern. Aber wir haben dann geguckt: Was müssen wir denn tun? Dann ist das nachprogrammiert worden, und wir haben jetzt die Rückmeldung sowohl von den einzelnen Steuerberatern als auch von der Steuerberatervereinigung: Es funktioniert reibungslos mit dem Mandantenzugang. Wir entwickeln das weiter. Man macht ja nicht alles richtig, natürlich, man denkt nicht an alle Sachen, aber es ist die Aufgabe, es weiterzuentwickeln. Natürlich machen wir das. Den 10. September, Wirtschaftsjunioren, habe ich mir notiert. Da gehen wir in die Debatte. Sie haben das angeboten, ich mache das. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das wird kein schöner Tag für Sie! – Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gökhan Akkamis zu? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Aber selbstverständlich! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bitte schön! Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Herr Stahmann, Sie werden mir doch beipflichten, wenn man die Steuerberater ermächtigt, einen Tag vor Fristende für die Mandanten tätig zu werden, die vorher all ihre Aufgaben outgesourct haben an die Steuerberater, dass das einen Tacken zu kurz ist? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Ja. Ja, das ist zu kurz. Noch eine Frage? Wir haben das aufgenommen, wir haben das geändert. Alles richtig. Wir haben auch diese Frage zum Ende der Frist. Natürlich gibt es da eine Frist. Die steht im Gesetz, 28. Februar. Aber natürlich haben wir auch kommuniziert, dass wir im ersten Jahr keine Bescheide verschicken. Der Brief, der rumgegangen ist, will ich auch noch einmal sagen, ist abgestimmt mit der Handelskammer und der Handwerkskammer, und ist in dem Verwaltungsrat erklärt worden, warum wir das jetzt machen, und was der Sinn und Zweck ist. Das ist nicht so, dass wir diese Briefe schreiben, sondern natürlich ist das so: Wenn es eine gesetzliche Frist gibt, muss es auch eine Aufforderung geben. Es ist aber immer gesagt worden, übrigens auch in der Arbeitsdeputation, Herr Akkamis, wo Sie Mitglied sind, dass wir jetzt keine Gebührenbescheide verschicken aus Opportunitätsgründen. (Zuruf Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]) Das hätten Sie eigentlich wissen können. Noch einmal zu den Budgetfragen: Wir sind im ersten Jahr, und das sind Planungswerte. Die Senatorin hat gesagt auf welcher Grundlage. Wir haben versucht, das so realistisch wie möglich zu machen, aber wir haben noch keine Erfahrungswerte. Aus dem Verhältnis, was wir kriegen, nämlich 38 Millionen Euro – ich runde das jetzt einmal – Einnahmen, ungefähr, eine Rücklage bilden von 700 000 Euro für die nächsten Jahre, weil man nicht weiß, was ist, weil auch die Einnahmen und die Auszahlungen angepasst werden können möglicherweise, nicht von diesem Haus, sondern vom Verwaltungsrat. Aber auch die Rückzahlung und die Höhe der Rückzahlung mit 31 Millionen zeigt schon, dass das System einfach auch das honoriert, wer ausbildet, und diejenigen, die nicht ausbilden, die tragen ihren Teil dazu bei. Das nennt man Solidarität. Solidargemeinschaft, ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt vorkommt? In der Rente ist das so, dass die Jungen für die Alten zahlen. (Zurufe Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND] – Zurufe Abgeordneter Martin Michalik [CDU]) In der Krankenversicherung ist das so, dass die Gesunden für die Kranken zahlen, und in der Arbeitslosenversicherung ist das auch so, dass es eine Solidarität gibt. In diesem Fall ist das so, dass die Betriebe, die nicht ausbilden, mit ihrem finanziellen Beitrag einen Beitrag dazu leisten, dass wir die anderen Betriebe unterstützen können. Das ist richtig, und das bleibt so. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank für die lebhafte Debatte – war nicht anders zu erwarten – an die Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: War nicht anders zu erwarten!) Ich muss trotzdem sagen, dass mich das zunehmend ermüdet, weil die Argumente werden ja nicht neu. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie können uns davon erlösen! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Einfach abschaffen!) Für die eine Seite ist alles des Teufels, für die andere Seite bricht das Paradies aus. Beides ist falsch, und beides ist auch relativ müßig. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Für wen bricht denn das Paradies aus? – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Für die Linken!) Wir reden hier nämlich erst mal nur über ein Instrument der Arbeitsmarktoder beziehungsweise der Ausbildungsförderung. Was am Ende rauskommt, das liegt ja in unseren Händen. Da bin ich auch nicht an allen Stellen, oder ich sage mal andersherum nicht an wenigen Stellen glücklich. Dazu sage ich gleich etwas. Es wäre aber wirklich für die Debatte – –. Wir reden ja eigentlich über Ausbildung. Wir reden nicht über einen Ausbildungsfonds, und wer zahlt wann wie viel ein, oder wir müssten eigentlich über Ausbildungsmaßnahmen reden. Wir kommen nicht dazu, weil wir uns gefühlt jetzt seit fünf Jahren über diesen Ausbildungsfonds streiten. Ich finde es müßig. Das Gericht hat geurteilt. Das war gut, dass es eine Klage gab. Das Gericht hat geurteilt, wir haben eine klare Ansage. Wir können weiterarbeiten. Das muss Ihnen nicht gefallen. Man muss aber vielleicht irgendwann mal die Tatsachen dann auch realisieren und weitermachen, einfach mal Haken dran und weitermachen. „Das muss weg“, ist keine Politik, liebe Kollegin Gröninger. Ich finde, das ist ein bisschen wenig. Kommen wir zu den Ärgernissen: Auch ich habe mich in den letzten Wochen wirklich massiv geärgert, weil ich tagtäglich E-Mails bekomme von Betrieben. Vielleicht müssen wir uns irgendwann auch noch mal darüber unterhalten, wer Betriebe sind und wer aufgefordert wird, in diesen Fonds einzuzahlen. Da sind schon sehr viele Menschen dabei, die irgendwann in ihrem Leben mal eine studentische Hilfskraft hatten, die aber weit davon entfernt sind, Betriebe zu sein. Das ist ein Fehler, und das nervt Leute, und das hätte vermieden werden können, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Korrekt!) wenn man mit einer anderen vernünftigen ordentlichen Datengrundlage gearbeitet hätte und wirklich Betriebe, also im Sinne des Wortes „Betriebe“ angeschrieben hätte und dann auch nur einmal und nicht dreimal. – Okay. Ist so. Das ist wirklich ärgerlich, Punkt 1. Punkt 2: Ich kann nachempfinden, dass man es zutiefst ungerecht findet, wenn man selber nicht ausbilden kann, wenn man definitiv keinen Ausbildungsberuf anbieten kann im eigenen Kleinunternehmen. Das ist ja nicht nur der berühmte Taxifahrer oder die Fahrschule. Das ist auch der Kiosk und, und, und, und trotzdem einzahlen muss. Das kann man so regeln, aber man muss auch mal ein bisschen Empathie dafür aufbringen, dass das als ungerecht empfunden wird, nur empathisch aufnehmen und mal mit den Leuten darüber reden. Da haben Sie einen Punkt. Da haben Sie einfach einen Punkt. Das fühlt sich ungerecht an. Das kann man nicht abwatschen mit: „Das ist ein Solidarsystem“, finde ich. (Beifall CDU) Der nächste Punkt: Ich finde gut, dass das Ressort da schnell reagiert hat. Die Fristsetzung, dass das für viele Unternehmen so nicht möglich war, hat sich relativ schnell rumgesprochen auch bis zu uns, und fand es wirklich gut, dass dann spätestens in der Arbeitsdeputation das Ressort bekanntgegeben hat: „Wir nehmen es nicht so genau mit der Frist, und wir warten jetzt ab, was reinkommt.“ Das finde ich angemessen angesichts des Theaters, das viele Unternehmen und Betriebe sowohl mit der Homepage als auch mit ELSTER und mit diesem ganzen Gedöns hatten. Der letzte Punkt, der ärgert mich am allermeisten. Der Ausbildungsfonds ist seit vielen, vielen Jahren in massiver Kritik. Die Unternehmen haben immer wieder gesagt, was sie daran kritisieren. Wir wollen aber ja gemeinsam mit den Unternehmen daran arbeiten, dass wir Ausbildungsunterstützungsmaßnahmen für junge Menschen auf die Straße bringen. Das heißt, wenn es irgendwann mal läuft, wenn Geld eingenommen wird und wir uns Maßnahmen ausdenken und Maßnahmen auf die Straße bringen wollen, können und wollen wir das mit den Unternehmen. Also muss ich bei den Unternehmen mit jedem Schriftstück, das ich dahin schicke, darum werben, dass sie mitmachen. Ob jetzt die Handelskammer und die Handwerkskammer da einen Haken drangemacht haben, ist mir relativ egal. Wichtig ist, dass man eine Ansprache findet, die Unternehmen mitzunehmen und ihnen doch bei dem Hinweis darauf „Übrigens erwarten wir, dass Sie jetzt ein bisschen einzahlen“ sofort sagt, was sie am Ende dabei herausbekommen, nämlich Unterstützung im Betrieb für die Jugendlichen, die ein bisschen mehr Arbeitskraft aufbringen müssen dann in der Ausbildung. Das ist nicht zu viel verlangt, den Unternehmen das wirklich, wie heißt das, Appetit zu machen? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zu vermitteln!) Ja, sie mitzunehmen (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Schmackhaft machen!) und zu sagen: „Sie haben wirklich was davon. Deswegen bitten wir darum: Geben Sie uns mal Ihre Daten!“ Kommunikativ ist da wirklich noch Luft nach oben, würde ich sagen, beim Ressort und hier im Haus. – Ich habe noch eine Minute. Deswegen noch einmal die Mahnung: Es ist ein bisschen anstrengend, so in der Mitte zwischen diesen beiden Ideologieblöcken zu sitzen, ganz ehrlich, wo es doch eigentlich darum geht – und wir müssen endlich loslegen –, es geht um Ausbildungsunterstützungsmaßnahmen. Es geht darum, dass wir unglaublich viele junge Menschen haben – und da haben Sie ja recht –, die so, wie sie aus der Schule kommen, nicht ausbildungsfähig sind. Also brauchen wir da Maßnahmen, um es in den Betrieben trotzdem hinzubekommen, dass diese jungen Leute ausgebildet werden, und ich hätte gern diese Maßnahmen jetzt, anstatt immer über diesen Fonds herumzudiskutieren. Man kann Sie nicht überzeugen, dass er toll ist und Sie nicht überzeugen, na ja, schauen wir mal, wie toll es sein wird. Wir müssen aber über Ausbildung reden. Wir müssen hier im Haus, wenigstens hier im Haus über unsere Ausbildungsstrategie im Land Bremen reden. Vielleicht kriegen wir das in einer der nächsten Sitzungen mal hin. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Wie viel Zeit habe ich denn noch? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Eine Minute, zwölf. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Eine Minute, zwölf. Das heißt, ich muss ein paar Punkte, ein paar Anmerkungen streichen. (Abgeordneter Frank Imhoff: [CDU]: Zack, zack, zack!) Genau. „Zack, zack, zack“ ist das richtige Stichwort an der Stelle. Ich will noch mal auf zwei Punkte eingehen. Das eine ist, die Datenlage ist schlecht. Ja, das ist so. Wir sind am Anfang, vielleicht kann die Senatorin das gleich noch einmal erklären. Die Datenlage ist in der Tat schlecht. Wir können nur auf Daten zugreifen, die wir haben. Das muss verbessert werden. Zweiter Punkt: Ich nehme mal die Punkte auf von Frau Dr. Müller. Gefühlt ungerecht, weil man nicht ausbilden kann: Ja, das ist so. Wir haben ein Problem mit der Abgrenzung, und gefördert wird Ausbildung. Das gilt für Fahrschüler und Fahrlehrer genauso wie zum Beispiel für Dualis. Dual Studierende haben wir zwei verschiedene Arten Mäuse, nämlich die, die eine betriebliche Ausbildung machen und dann den Bachelor obendrauf setzen, die werden gefördert, und die, die einen eigenen StudierendenArbeitsvertrag mit den Betrieben haben und nur den Bachelor machen ohne Ausbildung, die werden nicht gefördert. Wir haben zum Beispiel Betriebe, die beide Sorten Mäuse im Betrieb haben und deswegen für den einen Teil etwas kriegen, für den anderen nicht. Insofern haben wir da Nachholbedarf. Das ist so. Jetzt ist leider meine Zeit zu Ende. Deswegen, ich würde gern auf ein paar Punkte noch einmal eingehen. (Beifall SPD – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir gehen Kaffeetrinken!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, eine Minute: Herr Stahmann, der ist für Sie: Man kann sehr überzeugt sein und trotzdem völlig daneben liegen. Fragen Sie mal die Römer! (Beifall CDU, FDP – Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Frau Müller, ich habe hier schon oft darüber geredet. Ich gebe mir wirklich Mühe, immer neue Argumente zu finden, um Ihnen deutlich zu machen, dass wir vom Ausbildungsfonds wirklich gar nichts halten. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich verstanden!) Dann einmal in Replik auf den Kollegen Hassanpour: Ich erinnere daran, dass dank des Buchungsfehlers und des Senats Bovenschulte die Kassen für die Unterstützung für Jugendliche mit schwierigen Ausbildungsperspektiven leergelaufenen sind und diese Unterstützungsorganisationen kurz vor der Insolvenz stehen und massiv ihre Mitarbeiter entlassen haben. (Beifall CDU, FDP) Nur weil Sie nicht mit Geld umgehen können, können die Unternehmen das nicht fixen. (Beifall CDU, FDP – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber das Jobcenter!) Ich freue mich sehr, dass wir hier noch mal über die Budgetverteilung ausführlich sprechen, und ich muss es doch wirklich sagen: Ohne Unternehmen – und die Ausbildungsplätze wurden gerade eher vernichtet als hier in Bremen hinzugefügt – ist ein Ausbildungsfonds unser kleinstes Problem. Wir sollten es den Unternehmern schmackhaft (Glocke) machen. – Danke! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. – Mit 32 Sekunden sind Sie dabei. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): 32 Sekunden, Frau Präsidentin, ich mache es kurz. Man kann, glaube ich, jetzt viel darüber diskutieren, wo wir im Prozess bei diesem Thema sind. Ich glaube, was uns alle eint, ist doch die Tatsache, dass wir hier ein Problem haben, weil viel zu viele junge Menschen ohne Ausbildungsplatz dastehen. Mein Eindruck ist, das man hier zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Unternehmen im Lande Bremen übergangen und komplett verloren hat. Das zeigen zumindest sämtliche Demonstrationen, die wir von den Unternehmerinnen und Unternehmern gesehen haben. Deswegen noch einmal der Appell: Ich glaube, dieses Thema ist ehrlicherweise nicht mehr zu retten in Bremen. Es wäre also sehr geholfen, wenn Sie sich das einmal eingestehen, ehrlich, dass dieser Ausbildungsfonds beerdigt werden muss. (Glocke) Holen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer an den Tisch und besprechen Sie mit denen gemeinsam, wie man es lösen kann, dass wir mehr junge Menschen in die Ausbildung bringen können, und ich verspreche Ihnen, die Unternehmerinnen und Unternehmer werden bereitstehen und sich mit Ihnen diesem Thema widmen und Sie dabei unterstützen. Aber machen Sie es nicht gegen die Unternehmer, machen Sie es bitte für die Unternehmer und mit den Unternehmern! – Danke schön! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt aus Ihren Reihen nicht. Deswegen erhält Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für diese durchaus spannende Diskussion, muntere Diskussion, und ja, natürlich ist es so: Wenn wir ein neues Instrument einführen, gibt es zu Anfang Ruppelichkeiten. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Zu Recht!) Natürlich! Das werden Sie immer wieder haben, wenn Sie neue EDVProgramme einführen, (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: EDV?!) und das haben wir auch erlebt. Wir haben uns immer wieder den Anforderungen gestellt. Wir haben zum Beispiel das Steuerberatermodul sehr schnell etabliert, das muss man auch mal sagen, und ich fand, das ist auch eine Leistung derjenigen, die daran mitgearbeitet haben. Zu einem Punkt, den ich hier nur noch einmal aufgreifen wollte, ohne wieder Aufregung hier hineinzubringen: Ja, wir hatten eine schlechte Datengrundlage, und ich glaube, Herr Schäck hat es angesprochen: Wir haben 22 000 Unternehmen angeschrieben. Warum war das so? Weil wir nur auf die Daten aus dem Gewerberegister zurückgreifen konnten. Die waren nicht in jeglicher Hinsicht gepflegt. Unsere Leute haben sich zum Teil händisch hingesetzt und haben versucht, die Daten zu überprüfen. Darum heißt es, wir werden nicht 22 000 Unternehmen haben. Deswegen stimmt es auch nicht ganz mit dem Drittel, weil einige Unternehmen und Betriebe, die im Gewerberegister gemeldet waren, nicht mehr am Start waren. Wir haben jetzt eine Meldequote von – ich habe das einmal überschlagen – es müssten inzwischen 7 600 sein. Wir können da noch besser sein. Natürlich, wir nehmen auf die – – oder ich, es ist bei mir angekommen, dass Sie unsere Schreiben kritisieren. War bisher bei mir noch nicht angekommen. Wir überdenken das gern noch einmal, werden unternehmerfreundlicher in den Anschreiben. – Ich danke Ihnen für die Diskussion! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Einen kleinen Augenblick! Ich bräuchte mal eben die Technik. Einen ganz kleinen Augenblick, bitte! Entschuldigung. Herr Akkamis für eine Kurzintervention. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich hatte tatsächlich gehofft, Frau Schilling, dass Sie einen Tacken länger sprechen, weil vielleicht hätten Sie diese Frage beantwortet, oder ich hätte die Frage stellen können, deswegen in der Form der Kurzintervention: Herr Stahmann hat vorhin gesagt, man würde im ersten Jahr noch keine Bußgeldbescheide erlassen. In der Deputation, zumindest meine Erinnerung – es ist an der Stelle wichtig, das klarzustellen – haben wir eher von ein, zwei, vielleicht auch drei Monaten gesprochen, es mal so laufen zu lassen. Es macht ja einen Unterschied, ob wir über ein Jahr reden oder über ein, zwei Monate. Vielleicht könnten Sie das noch klarstellen, damit wir in der Öffentlichkeit auch die richtigen Informationen verbreiten können? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Dr. Claudia Schilling, Frau Senatorin, Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben gesagt, dass wir uns jetzt erst mal anschauen, wie – –. Wir haben ein Erinnerungsschreiben rausgeschickt an die Unternehmen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Stimmt, das habe ich auch gekriegt!) Wir warten jetzt die Rückläufe ab und dann werden wir entscheiden, wie wir damit weiter umgehen. Aber wir haben gesagt, in dem ersten Jahr werden wir großzügig mit der Frage der Bußgeldbescheide umgehen. Nicht über Jahre. Vizepräsidentin Christine Schnittker: So, meine Damen und Herren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats mit der Drucksache 21/873 Kenntnis. Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes Mitteilung des Senats vom 11. März 2025 (Drucksache 21/1059) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldung liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. August 2024 (Drucksache 21/710) Dazu Mitteilung des Senats vom 15. Oktober 2024 (Drucksache 21/791) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Wiebke Stuhrberg. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute dürfen wir wieder über eine weitere Dauerbaustelle des Senats debattieren. Man könnte schon fast sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Denn mit der Großen Anfrage zum Thema Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden im Land Bremen hat der Senat erneut in kürzester Zeit bewiesen, dass die Datenerhebung nicht seine Stärke ist. Kurz gesagt kann man auch sagen: Der Senat kann keine Zahlen. (Beifall CDU) Es ist gerade einmal einen Monat her, da saß hier Staatsrat Bull für Inneres, und da haben wir darüber gestritten, dass uns die Zahlen für die Arbeit eines Ausschusses – hier in dem Fall des Klimacontrollingausschusses – einfach nicht vorliegen, weil Inneres sich verweigert hat, entsprechende Personalressourcen bereitzustellen, um Daten zu erheben. Demütig hat Herr Bull dann vorgetragen und Besserung gelobt und möchte auch demnächst Zahlen vorstellen, leider mit Verzug. Es geht heute natürlich nicht um den Klimacontrollingausschuss, es geht hier um Immobilien in öffentlicher Hand. Das Problem ist aber das gleiche: Wir haben hier wieder einmal das Problem mit der Datenerhebung – diese ist mangelhaft. Mittlerweile könnte man annehmen, dass das Ganze Strategie hat, denn offensichtlich will sich der Senat nicht messen lassen. Es ist auch ein Offenbarungseid, denn, wenn man sich messen lassen würde, würde man hier sehr viele Fehler und Versäumnisse feststellen, und das ist ein klassischer Fall bei Ihnen. (Beifall CDU) Laut § 9 Absatz 3 des Bremischen Klima- und Energiegesetzes sollen das Land Bremen, die Gemeinden und ihre Betriebe oder Sondervermögen ein Controlling des Energieverbrauches der öffentlichen Gebäude nutzen. Dieses Controlling oder besser gesagt diese Zahlen sollen jährlich erhoben werden. Und jetzt kommt es: Der letzte Bericht ist von 2019 und bezieht sich auf die Zahlen von 2017. Meine Damen und Herren, das ist acht Jahre her! Das heißt, das jährliche Controlling findet nicht statt. Wir haben Zahlen, die acht Jahre alt sind, und ganz ernsthaft: Hätte die CDU-Fraktion nicht nachgefragt, wäre Ihnen das wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So!) Aber Schweigen ist manchmal der lauteste Schrei. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das war jetzt sehr tiefgründig!) Das macht es uns als Opposition recht einfach, denn wir wissen ganz genau, wo wir reingucken können. Das Schlimme an der Antwort zu der Großen Anfrage ist, sie ist sehr dünn. Es fehlen Zahlen, die Zahlen sind nicht vollständig und Sie haben da einen Taschenspielertrick rausgeholt, der da gar nicht hingehört. Sie begründen die Versäumnisse dieser Zahlen mit der Coronapandemie und mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Das halte ich wirklich für sehr unlauter, solche Gründe aufzuführen, nur, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. (Beifall CDU) Dieses Verhalten und auch der Mangel an diesen Daten, der untergräbt auch die Planbarkeit von öffentlichen Immobilien, denn wenn diese Daten nicht vorhanden sind, dann wissen wir eigentlich gar nicht, wo wir wie, was, wann sanieren wollen. Dann würde eine Sanierung ins Blaue hinein geschehen. Das Ganze klingt sehr theoretisch, aber im praktischen Leben kann man das ganz gut unterbrechen. Ich nenne ein gutes Beispiel, das habe ich mir hier notiert, aus dem „Weser-Kurier“ vom 14. September 2024. Man schlägt die Zeitung auf, und dann steht da ein Satz wie: „Die Ausgaben im Bereich Energie und Versorgung an Schulen waren höher als erwartet.“ Warum? Weil man nicht gemessen hat. Das führt dann dazu, dass falsch geplant wird und dann dazu, dass man im Millionenbereich nachsteuern muss. Das ist genau das Problem. Weiter läuft auch gerade eine Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude. Ich bin gespannt, was Sie gleich vortragen werden, wie diese Strategie aussieht. Wenn Ihnen gar nicht die Energieverbrauchszahlen vorliegen, dann frage ich mich einfach: Wo wollen Sie denn anknüpfen? Was ist denn der Anhaltspunkt, Gebäude zu sanieren, wenn man einfach nicht weiß, wie welches Gebäude funktioniert oder was welches Gebäude verbraucht? Das klingt für mich ziemlich willkürlich, und ich bin sehr gespannt auf Ihren Vortrag. Ich sage es Ihnen immer wieder: Sie müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Jeder Mensch kriegt es zu Hause hin, den Zähler abzulesen, die Daten einzutragen und Ähnliches. Jeder Mensch kann sich selbst die Frage zu Hause beantworten, was wie saniert werden muss. Dass Sie es im großen Stil nicht hinkriegen, ist schon wirklich peinlich, gerade in Zeiten der Digitalisierung, wo man einfach viel mehr Möglichkeiten hat als vorher. (Beifall CDU) Lassen Sie mich mit einem Zitat aus meinem Lieblingsfilm „Forrest Gump“ enden: „Das Leben ist eine Pralinenschachtel: Man weiß nie, was man kriegt.“ Bei Ihnen ist es anders: Bei Ihnen weiß man immer, was man nicht kriegt, und das sind verlässliche Daten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Herr Michalik, bei dieser Rede hätte ich ein Taschentuch gebraucht! Sehr rührend!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt widmen wir uns dem Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden im Rahmen der Große Anfrage der CDU und der Antwort des Senats. In Bremen stellt die Situation eine große Herausforderung dar. Von rund 850 öffentlichen Gebäuden der Stadt Bremen benötigen etwa 580 eine energetische Sanierung. Dies verdeutlicht den enormen Sanierungsbedarf in der Stadt. Das Bremische Klimaschutzund Energiegesetz verpflichtet sowohl das Land als auch die Kommunen, ein wirksames Energiecontrolling für öffentliche Gebäude einzuführen. Dieses Gesetz hat nicht nur das Ziel, die Klimaziele zu erreichen, sondern trägt auch zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO -Emissionen bei. Die Herausforderungen, die durch die Coronakrise und dem Konflikt in der Ukraine und den daraus resultierenden Energieengpässen entstanden sind, haben einen erheblichen Einfluss auf den Sektor ausgeübt. Diese Entwicklungen haben nicht nur die Kosten der Energie der Rohstoffe in die Höhe getrieben, sondern auch die Planungssicherheit für Unternehmer stark beeinträchtigt. Gleichzeitig wird der Mangel an Fachkräften durch die Krise verstärkt, da zahlreiche Unternehmen Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Breit werden Maßnahmen ergriffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Geplante Investitionen zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude und zur Auswertung des Fernwärmenetzes sind Schritte in die richtige Richtung. Besonders bei den PV-Anlagen in den Jahren 2022 und 2023 lässt sich ein mehrfaches Wachstum erkennen. Es ist notwendig, ein transparentes und standardisiertes System zur Bewertung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu entwickeln. Dies ermöglicht eine objektive und einheitliche Einschätzung des Ist-Zustands. Der Senat hat bereits ein kontinuierliches Energiecontrolling etabliert, das die Erfassung der Verbraucherdaten in eine zentrale Datenbank umfasst. Immobilien Bremen ist nur für die Auswertung dieser Daten zuständig und soll die Ergebnisse jährlich veröffentlichen, um den Fortschritt transparent darzustellen. Es ist wichtig, dass das Energiecontrolling den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen überwacht und gegebenenfalls angepasst werden kann. Auf lange Sicht können diese Maßnahmen dazu beitragen, die Betriebskosten öffentlicher Gebäude zu reduzieren, was zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunenhaushalte führt. Diese gestiegenen Energiekosten selbst bei den konstanten oder in einigen Fällen sinkenden Verbrauchen zeigen deutlich, wie bedeutend es ist, uns von fossilen Energien unabhängig zu machen. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen muss dringend beschleunigt werden. (Beifall Die Linke) Allerdings erschweren auf der einen Seite fehlende Haushaltsmittel und auf der anderen Seite Fachkräftemangel die Situation erheblich. Die CDU hat gegen die erforderlichen finanziellen Spielräume geklagt und aktiv die Reform der Schuldenbremse behindert. Daher ist das unangemessen, jetzt zu fragen, ob in Bremen/Bremerhaven die energetische Sanierung der Gebäude danach erfolgt ist. (Beifall Die Linke) Die steigenden Energiekosten belasten die kommunalen Haushalte zusätzlich und verdeutlichen, dass wir die Energiewende dringend vorantreiben müssen. Daher appelliere ich an den Bund, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen finanziellen Mittel für die Energiewende verfügbar zu stellen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber nicht heute!) – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt kommt der Obersanierer!) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beneide jeden, der noch die Energie aufbringt, sich über dieses Thema aufzuregen. (Heiterkeit FDP) Ich bin über diesen Punkt eigentlich mittlerweile drüber, muss ich ganz ehrlich sagen. Es wurde eigentlich schon ganz gut zusammengefasst von Herrn Michalik, täglich grüßt das Murmeltier. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wegen der Uhrzeit?) Das Controlling der Klimamaßnahmen in Bremen ist und bleibt ein Trauerspiel. Das ergibt sich auch wieder aus den Antworten auf diese Große Anfrage. Es fragt sich wirklich so ein bisschen, wo die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei diesem Thema bleibt. Wie will man überhaupt den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft vermitteln oder den Unternehmerinnen und Unternehmern, dass sie Anstrengungen beim Klimaschutz erbringen müssen, wenn man selber kaum etwas auf die Reihe bekommt? Das sieht man vor allem in Bremen selbst. Wir hatten im Klimacontrollingausschuss auch schon mal Immobilien Bremen da. Da konnte man uns nicht einmal sagen, beziehungsweise Immobilien Bremen weiß nicht einmal, welche Energieklassen die öffentlichen Gebäude haben. Darüber haben die keinen Überblick. Da fragt man sich: Wie will man denn Gebäude sanieren, wenn man nicht weiß, welche Energieklassen die haben? Da geht es wirklich schon bei Adam und Eva los mit den Problemen. In Bremerhaven, muss man allerdings sagen, da klappt es deutlich besser. Die Klimacontrollingausschuss-Sitzung in Bremerhaven war erfreulich, das muss man schon sagen. Auch generell hat man das Gefühl, dass Seestadt Immobilien viel agiler ist. Da fragt man sich: Woran hat es gelegen? Da haben wir die Vermutung, dass es daran liegt, dass das kleiner ist und dass da kürzere Wege sind. Vielleicht sollte man mal generell darüber nachdenken, Immobilien Bremen zu reformieren, weil ich glaube, das ist das eigentliche Problem. (Beifall FDP) Was kann man erzählen zu der Anfrage? Es gibt halt so ein paar Aussagen, die wenig erschöpfend sind. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das war es dann!) Es gibt auch irgendwie keine klare Systematik in den Antworten. Es werden immer so ein paar konkrete Projekte genannt, aber das sind dann so einzelne Projekte, die man irgendwie auch nicht einordnen kann. Eine systematische Analyse ist nicht möglich, weil keine systematische Erfassung stattfindet, und dann sind auch keine systematische Analyse und auch keine systematische Politik möglich. Statistik zu Gründächern ist aufgrund der geringen Fallzahlen und der dafür notwendigen nicht unerheblichen Verwaltungsarbeit in Planung, nein, nicht in Planung. Ha, es wäre noch schöner, wenn es sogar in Planung wäre. Es ist nicht mal in Planung. Ich glaube, das fasst es sehr gut zusammen: Es ist wirklich ein Trauerspiel. Ich glaube, es wird auch nicht besser, wenn ich noch mehr vorlese. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Sie müssen es jetzt nicht vorlesen. – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Es wird auch nicht besser!) – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt gibt es ein Loblied auf die Koalition! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir sind auf einem guten Weg!) Abgeordneter Philipp Bruck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Das ist so eine Debatte, wo man sich als Abgeordneter der Koalition vielleicht überlegt, ob man sich nicht lieber krankmeldet. Ich habe mich dagegen entschieden. (Heiterkeit) Herr Michalik, Sie legen hier den Finger in eine Wunde, wo es tatsächlich schmerzt, und ich glaube, es gibt auch nichts daran schönzureden, dass es zuletzt für das Jahr 2017 einen Energiebericht gab. Wirklich besser ist es in Bremerhaven nicht. Da wurde ja zuletzt auch um den Zeitraum etwas veröffentlicht, aber das spielt hier keine Rolle. Der Senat führt für 2020 mit Corona zunächst, finde ich, nachvollziehbare Gründe an, warum das vielleicht in dem Moment nicht die höchste Priorität ist, Energieberichte zu veröffentlichen, wenn gerade eine globale Krise gemanagt werden muss, auch für die Bremer Gebäudebestände. Es ist aber natürlich ein begrenzter Zeitraum. Kurz später folgte mit der Energiekrise die nächste Krise, wo Energie natürlich ein ganz anders relevantes Thema ist. Auch der Verweis auf die Enquetekommission basiert ja nun am Ende auf den Energieverbräuchen der Gebäude. Wenn wir die Energieverbräuche – egal ob um unabhängig von russischem Erdgas zu werden oder um Klimaschutz zu betreiben –, wenn wir die Energieverbräuche dafür reduzieren wollen, dann ist es natürlich auch wichtig, zu wissen: Wie sind die Energieverbräuche, wo sind sie, wie entwickeln sie sich, um damit auch Energieberichte zu haben. Im Ergebnis haben wir hier also eine Berichtsbitte, die schmerzt, und ja, das ist nicht gut. Ich bin froh, dass der Senator für Finanzen in den Antworten zumindest in Aussicht gestellt hat, dass diese Lücke bald geschlossen wird und wir dann in Zukunft auch wieder hier solche Berichte diskutieren können. Manche Antworten aus der Vorlage sind auch kurios bis entlarvend. Wenn nach der Sanierungsquote der öffentlichen Gebäude gefragt wird, und – ich will mal drei Beispiele geben – das Universum darauf verweist, dass Fernwärme und Ökostrom keine Emissionen verursachen würden – danach war nicht gefragt –, die WFB antwortet, dass Zitat „im Stadthaus Vegesack begonnen wurde, die Beleuchtung auf LED umzustellen“ – danach war auch nicht gefragt, ist auch fast ein bisschen niedlich, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sehr fortschrittlich!) oder die Kliniken antworten, dass man nicht sagen könne, wie viele Gebäude man saniert, weil Zitat „die benötigten Mittel zur vollständigen Klimaneutralität bisher nicht berechnet wurden“, da ist es doch ganz gut, dass wir die Beteiligungsgesellschaften Bremens in der nächsten Sitzung in dem Controllingausschuss einladen und noch einmal über solche Themen sprechen können. Von diesen bitteren Informationslücken abgesehen: Was ergibt sich jetzt aus diesen Antworten, was lernen wir daraus? Ich glaube, wesentlich ist, was sich immer wieder zeigt, der Sanierungsstau, die niedrige Sanierungsquote, und das dahinterliegende Problem ist natürlich der Mangel an Investitionsmitteln. Deswegen ist es gut, dass sich die wahrscheinlich zukünftige Regierung zusammen mit den GRÜNEN im Bund auf ein umfassendes Investitionspaket geeinigt hat, was auch neue Investitionsmittel für Bremen zur Verfügung stellen wird. Das kann hier einige Probleme lösen, wenn die Mittel auch wirklich in zusätzlichen Investitionen landen. Darauf werden wir genau schauen müssen. Wir brauchen also erstens Investitionsmittel in hoher Höhe. Über alle Einheiten, über Betriebe, Gebietskörperschaften und so weiter sind das in Summe einige Milliarden Euro. Wir brauchen eine vernünftige Koordinierung in den jeweiligen Ressorts und Gesellschaften, um diese Aufgabe zu stemmen. Weil nicht jedes Ressort, jede Beteiligungsgesellschaft und so weiter alles neu erfinden sollte, ist es natürlich auch sinnvoll, eine übergreifende Koordinierung über die öffentlichen Gebäudebestände einzuführen, um Synergien zu nutzen und auch, um voneinander zu lernen. Die Potenziale dafür hat die Anfrage ganz gut aufgezeigt. Wenn das erfolgt, dann klappt es sicher auch wieder mit den Energieberichten. Ich freue mich, wenn wir dann nächstes Jahr hier nicht so eine Anfrage diskutieren müssen, sondern einen Energiebericht vorliegen haben und die Entwicklung im Gebäudebestand betrachten können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat keinen Spaß gemacht, die Antworten auf diese Große Anfrage zu lesen. Seit 2017 kein Energiebericht, bis heute keine CO - Bilanzen, eine wissenschaftliche Studie für einen Sanierungsfahrplan, die man vorsichtshalber nicht veröffentlicht hat und dass alles unterlegt mit einer chronischen Unterfinanzierung. Letztere erklärt sicherlich einiges, eine vollständige Entschuldigung ist das aber nicht. Was schlussfolgert jetzt daraus? Wir können natürlich das Augenmerk darauf legen, was alles versäumt worden ist, den Finger darauf legen. Das wird uns nur nichts bringen. Wir müssen nach vorn gucken. Ich denke, es sind vor allen Dingen drei Punkte, die jetzt mit etwas anderer Energie und mit anderen, schnelleren Ergebnissen angegangen werden müssen. Erstens, unsere Energiekosten liegen bei rund 30 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, wir brauchen jetzt ein höheres Tempo, damit wir wirklich einen Energiebericht bekommen. Wenn jetzt noch darüber diskutiert wird, ob man erst eine objektspezifische Software entwickeln will oder eine objektübergreifende, dann habe ich das dringende Bedürfnis, dass man uns im Klimacontrollingausschuss erklärt, was das für ein Problem ist und wie wir helfen können, indem wir da schneller definieren, was wir uns gerne wünschen. Das ist der Punkt 1. Punkt 2: Wir haben das Thema der CO -Bilanzen für Gesamt-Bremen ausführlich diskutiert, aber wir haben doch die verdammte Pflicht, auch zu zeigen, wie diese Entwicklung bei uns, bei unseren eigenen Immobilien ist. Das kann kein Hexenwerk sein, dass wir in diesem Bereich relativ schnell zu Ergebnissen kommen, zumindest zu aussagekräftigen Indikatoren, die zeigen, wie wir in dem Bereich vorankommen. Wenn wir eine Energiegrundlage haben, dann kann das kein Hindernis mehr sein. Der dritte Punkt, Philipp Bruck hat das angesprochen: Sanierungsfahrplan. Wir haben jetzt so, wie es aussieht, eine große Chance vor uns, mit den Mitteln was zu machen. Da ist dann keine Zeit mehr, in der wir erst wissenschaftliche Studien darüber bemühen müssen, was man macht, sondern wir müssen jetzt ziemlich schnell dahin kommen, wo die Prioritäten liegen, wie die Schrittfolge ist und dass wir das auch umgesetzt kriegen. Danach werden wir uns bei den großen Sanierungsrückständen, die wir immer noch haben, sicherlich auch über eine weitergehende Strategie Gedanken machen müssen. Aber das, was jetzt vor uns liegt, ist in der Tat das, was Philipp Bruck auch unterstrichen hat: Wir wollen im nächsten Jahr andere Ergebnisse sehen als dieses Jahr. – Danke! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In dieser Großen Anfrage der CDU zum Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden wird das gesamte Spektrum abgefragt. Es geht um Energieberichte, um Energieverbrauch, um Energiekosten, um Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung und um Sanierungsquoten der öffentlichen Gebäude. Die Antworten ergeben ein differenziertes Bild. In einigen Bereichen wie zum Beispiel Wärmeverbrauch in öffentlichen Gebäuden konnte ein allerdings nur marginaler Rückgang im Vergleich 2022 zu 2018 festgestellt werden. In anderen Bereichen wiederum gibt es gegenläufige Messwerte. Besonders ernüchternd sind die Zahlen im Bereich der Sanierungsquoten öffentlicher Gebäude. Angestrebt waren 3 Prozent jährlich, für dieses Jahr sogar 5 Prozent. Tatsächlich liegt man weit darunter, was vor allem an unzureichenden finanziellen Mitteln und fehlenden personellen Kapazitäten liegt. Ein realistisches Ziel, diese Quote zu erreichen wird derzeit durch den Senat nicht in Aussicht gestellt, da größere Sanierungsprojekte eine lange Vorlaufzeit benötigen. Den jährlichen Energiebericht hat man laut Antwort des Senats 2020 eingestellt. Ich bin aber eher der Meinung von Herrn Gottschalk, dass es den seit 2017 schon nicht mehr gibt. Begründung: Corona und dann der Ukrainekrieg, der für so vieles herhalten muss. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Viel mehr Substanzielles ist den Antworten des Senates nicht zu entnehmen. Machen wir es kurz: Der Motor der ideologisch klimaorientierten Energiepolitik der Koalition läuft nicht rund. Er stottert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die im Dezember und Januar hier diskutierte Bankrotterklärung bezüglich der nicht möglichen Erfassung der CO -Emissionen, weil sechs Personalstellen nicht besetzt wurden, ist nur ein drastischer Beleg dafür. Die Gesamtheit der Antworten des Senats gibt kein einheitliches Bild. Man gewinnt nicht den Eindruck, dass alle Beteiligten und Verantwortlichen mit dem gleichen Impetus an die Sache herangehen, dass sogar im einen oder anderen Fall die Ziele konterkariert werden. Viele Dinge wurden meist ideologisch unterlegt angeschoben, aber häufig nicht weiterverfolgt oder bearbeitet. In großen Teilen enthält die Antwort des Senats nur Entschuldigungen und Begründungen, warum dies und jenes einfach nicht ging oder geliefert werden konnte. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Durch dieses fortlaufende Versagen stellt der Senat seine Klimapolitik eigentlich selbst auf den Prüfstand. Die hohen Investitionskosten, die mit der Investition von Photovoltaikanlagen und der Sanierung von Gebäuden verbunden sind, werfen auch grundsätzlich die Frage auf, ob diese Maßnahmen überhaupt im besten Interesse der Steuerzahler und der öffentlichen Haushalte sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Insbesondere vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Haushaltslage (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) sind die langfristigen Kosten für solche Projekte fragwürdig. Das gegebenenfalls zu erwartende frische Geld aus dem Sonderschuldenfonds der neuen Koalition in Berlin wird daran nur wenig ändern. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob diese weitreichenden Umstellungen wirklich das richtige Mittel sind, um eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiepolitik zu gewährleisten. Es ist vielmehr zu befürchten, dass durch die forcierte Umsetzung von Klimazielen ohne ausreichende Berücksichtigung wirtschaftlicher Realitäten die breite Bevölkerung und die Unternehmen unnötig belastet werden. Wir fordern daher, bei der Umsetzung dieser Projekte mehr Realismus und Augenmaß an den Tag zu legen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vor allem aber sollten sie ideologiefrei angegangen werden, denn die vorherrschende Ideologie, die oft auf allzu schnelles Handeln ohne die nötige Berücksichtigung praktischer und finanzieller Aspekte setzt, könnte sich langfristig als problematisch erweisen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zählt das auch für Ihre Meinung? Vor allem: Trennen Sie sich schleunigst nicht nur wegen der desolaten Kassenlage von Ihrer Hybris und dem vermessenen Ziel der Klimaneutralität bereits in 2035. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Recht hat er!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Wiebke Stuhrberg das Wort. Staatsrätin Wiebke Stuhrberg: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema, das nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit eine zentrale Rolle spielt: Wie können wir unsere öffentlichen Gebäude effizienter, nachhaltiger und auch zukunftsfähiger betreiben und das vor dem Hintergrund fehlender finanzieller Mittel und Krisen, die uns alle beschäftigen. Und wie sorgen wir dafür, dass ein Energiecontrolling dabei auch kein bürokratischer Selbstzweck ist, sondern wirklich einen echten Beitrag zur Energiewende leistet? Die Debatte heute zeigt, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, wie wichtig doch eine belastbare Datengrundlage und eine gezielte Steuerung des Energieverbrauchs sind. Das freut mich, da wir auf Bundes- und europäischer Ebene zumindest mit den Oppositionsparteien beim Stichwort Nachhaltigkeitsberichterstattung, was einen ähnlichen Hintergrund hat, schon des Öfteren mal einen Dissens bei diesem Thema hatten. Darum geht es uns nämlich auch wie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es geht uns um Transparenz, es geht uns um Steuerung und vor allen Dingen auch um wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung und am Ende auch CO -Reduktion damit. In den vergangenen Jahren standen wir also vor außergewöhnlichen Herausforderungen, das haben wir erläutert. Die Coronapandemie und auch der Krieg in der Ukraine haben unsere Ressourcen stark beansprucht. Diese Krisen haben nicht nur kurzfristig unser Handeln beeinflusst, sondern auch die ohnehin schon schwierige Personalsituation weiter verschärft. Es ist kein Geheimnis, dass der Fachkräftemangel in vielen Bereichen leider spürbar ist, auch im Bereich der Gebäudetechnik und im Bereich des Energiecontrollings. Diese unvorhergesehenen Belastungen haben uns an einigen Stellen ausgebremst, ja, aber angesichts der zusätzlich erledigten Aufgaben zur Krisenbewältigung auch keineswegs untätig gemacht. Und ja, die jährlichen Gesamtberichte wurden seit einigen Jahren nicht mehr vorgelegt, und ja, das ist nicht schön, aber es ist erklärbar. Wichtig ist mir jetzt, den Blick nach vorn zu richten und für eine nachhaltige Lösung zu sorgen. Wir sind aktuell dabei, grundlegend strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Die Struktur der Energiedatenverarbeitung in Bremen war historisch gewachsen, und sie war bisher nicht auf eine zentrale und auf eine transparente und automatisierte Datenerfassung ausgerichtet. Die Zuständigkeiten waren auf viele verschiedene Akteure verteilt. Da gab es Immobilien Bremen, da sind die Ressorts, da sind die Hochschulen und da sind auch die Eigenbetriebe. Ein einheitliches und ein zentralisiertes Berichtswesen gab es nicht. Vor diesem Hintergrund machen wir jetzt auch einen Schnitt, und wir arbeiten an einer tragfähigen und auch an einer modernen Lösung. Wir brauchen eine systematische, eine fortlaufende und auch eine digitale Erfassung und Auswertung aller relevanten Daten, da stimmen wir Ihnen zu, die uns dann auch eine echte Steuerung ermöglichen. Diese Lösung ist nicht nur effizienter, sie ist dann auch transparenter und nachhaltiger. Meine Damen und Herren, es handelt sich hier aber leider nicht um einen kleinen administrativen Prozess, sondern um eine strukturelle Umstellung, die auch langfristig für erhebliche Effizienzgewinne sorgen wird. In Bremen aber auch in Bremerhaven haben wir bisher keine zentrale Plattform, die alle Energiedaten in einem System zusammenführt. Stattdessen haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen, das habe ich eben schon einmal angerissen. Öffentliche Gebäude werden von verschiedenen Stellen betreut, sei es durch Immobilien Bremen oder die Ressorts oder auch die Eigenbetriebe. Zudem gibt es noch nicht flächendeckend Verbrauchszähler, digitale Verbrauchszähler, die eine nahtlose Integration von diesen Daten schneller ermöglicht. Genau dieser Herausforderung nehmen wir uns an, und wir arbeiten Schritt für Schritt an einer Lösung. Wir verknüpfen bestehende Datenquellen und schaffen eine moderne Infrastruktur, die uns langfristig genau diese exakte datengetriebene Steuerung ermöglicht, die hier auch zu Recht gefordert wird. Die Digitalisierung der Energieerfassung ist keine Aufgabe, die sich in wenigen Monaten auflösen lässt. Wir haben bereits viel erreicht: Das moderne Energiecontrolling bei Immobilien Bremen ist etabliert, das hat sich mittlerweile sogar bewährt, und den Prozess bauen wir sukzessive weiter aus. Was meine ich damit? Indem wir zusätzliche Liegenschaften nach und nach und sukzessive in dieses Monitoringsystem integrieren und die erforderlichen digitalen Verbrauchszähler einführen. Damit sind übrigens erhebliche Kosten verbunden, die aber dem Ziel eines modernen Energiecontrollings oder die auf das Ziel eines modernen Energiecontrollings dann einzahlen werden. Parallel dazu – wir haben in der Debatte auch kurz das Thema Software gehabt – haben wir auch eine Softwarereform begonnen, die uns auf lange Sicht eine deutlich vereinfachte Auswertung der Daten ermöglicht. Die alte Software, die bereits seit 1987 genutzt wurde, ist mittlerweile ersetzt. Der Ausschreibungsprozess für die neue Software war erfolgreich, und der Startschuss für die Einführung des Systems ist bereits gefallen. Mit diesem neuen System können wir dann auch die Erstellung von Gebäudeverbrauchs- und -kostenberichten deutlich beschleunigen und damit die Grundlage für eine bessere Steuerung schaffen. Erstmals werden wir in der Lage sein, nicht nur gebäudespezifische, sondern auch die angesprochenen gebäudeübergreifenden Auswertungen zu erstellen, die dann auch bereits ab Ende 2025 verfügbar sein werden. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Natürlich ist ein solches System nur dann erfolgreich, wenn es auch entsprechend genutzt und ausgewertet wird. Deswegen ist es ebenso wichtig, genau die richtigen Fachkräfte für die Analysen der Daten zu gewinnen. Daran arbeiten wir, und wir arbeiten auch daran, unser Personal entsprechend fortzubilden und zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, um das System optimal zu nutzen. Lassen Sie mich noch auf zwei Themen eingehen, weil es hier angesprochen wurde: Das Thema „Erneuerbare Energien“ als Strategie oder unsere Ausbaustrategie ist natürlich auch eine wichtige Säule. Bis November 2024 haben wir 77 Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude der Kernverwaltung installiert. Das ist übrigens ein Anstieg um 65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aber, meine Damen und Herren, Photovoltaik passiert auch nicht im luftleeren Raum. Wir brauchen dafür bauliche Prüfungen, wir brauchen statische Gutachten, wir brauchen Netzkapazitäten und vor allem Fachkräfte. Da haben wir sie wieder. Die Sanierungsquote war ein Thema. Ja, wir haben ambitionierte Ziele, und diese müssen aber auch finanziert werden. Die Spielräume auf Bundesebene werden uns da hoffentlich auch weiterhelfen. Noch ist nicht endgültig geklärt, wie wir hiervon profitieren, aber ich kann Ihnen zusagen, dass wir sukzessive daran arbeiten. Ein letzter Satz zum Thema Contracting, (Glocke) weil es wird oft als eine Lösung präsentiert, als beste Option in diesen Bereichen. Das machen wir da, wo es sinnvoll und wo es wirtschaftlich auch möglich ist, aber wer das fordert, sollte auch benennen, wo diese Mehrausgaben im Haushalt am Ende eingeplant werden sollten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mir einen zweiten Teil sparen, aber zunächst erst einmal: Herr Bruck und Herr Gottschalk, vielen Dank für diese Einsicht. Das ist nicht selbstverständlich, dass die Koalition hier einen Fehler so offen ausspricht. Ich werde Sie auch daran messen. Ich hoffe auch, dass Sie entsprechend intern den Druck aufrechterhalten, damit wir diese Zahlen kriegen, so, wie sie dort angekündigt sind. Wir brauchen diese Zahlen an so vielen Stellen, und dafür haben wir jahrelang wirklich gearbeitet. Deswegen finde ich es ja gerade so peinlich, dass wir mit Zahlen arbeiten müssen in diesem Bereich, die acht Jahre alt sind. Herr Degenhard, ich glaube, Sie haben den Gesamtzusammenhang irgendwie nicht verstanden. Sie sagen immer, das alles bringt nichts und das kostet nur Geld. Das ist natürlich Quatsch. Wenn wir genau wissen, was ein Gebäude verbraucht, und zwar an Energie, an Wärme und sonst was, dann weiß man ganz genau, wo man nachsteuern kann, damit man nicht diese Energiekosten von 30 Millionen Euro im Jahr hat, sondern weniger. Langfristig wird sich das für uns lohnen, weil wir einfach viel weniger Geld für Energie ausgeben müssen und nachhaltig vernünftig Gebäude gebaut haben. Frau Staatsrätin, Sie waren da sehr allgemein, und spätestens in dem Moment mit dem PV-Ausbau und Weiterem und der Statik musste ich schon ein bisschen aufhorchen. Das ist schon eine ziemlich alte Leier. Als ich hier das erste Mal stand vor fünfeinhalb Jahren, da war mein erster Antrag: „Mit gutem Beispiel vorangehen – mehr PV auf den Dächern“, vor allem auf den öffentlichen, und da wurde genau dieser Punkt vorgetragen. Das ist jetzt sechs Jahre her, und scheinbar haben Sie dieses Problem nach sechs Jahren immer noch nicht in den Griff gekriegt, und das ist wirklich peinlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/791, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage: Wie reagiert der Senat Bovenschulte auf die anhaltende Bedrohungslage im Land Bremen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 3. September 2024 (Drucksache 21/735) Dazu Mitteilung des Senats vom 12. November 2024 (Drucksache 21/852) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Theresa Gröninger das Wort. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Ich mache das wie die FDP. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Immer eine gute Empfehlung!) Leute, das ist jetzt ein ernstes Thema. (Heiterkeit) Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Wenn irgendwo in Bremen ein Feuer ausbricht, wissen wir alle: Die Feuerwehr ist in wenigen Minuten vor Ort. Sie löscht das Feuer, verhindert Schlimmeres, rettet Existenzen. Doch was passiert, wenn ein Bremer Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs wird, wenn Kriminelle die IT lahmlegen, Daten stehlen oder Kontodaten auf Rechnungen manipulieren? Dann kommt im besten Fall das LKA, aber eine digitale Feuerwehr, die kommt nicht. Denn während Cyberangriffe immer professioneller, aggressiver und teurer werden, fehlt Bremen eine zentrale, handlungsfähige Eingreiftruppe. Wir brauchen eine Cyberfeuerwehr für Bremen: ein Team, das sofort handelt, wenn ein Unternehmen attackiert wird, ohne sich erst durch Zuständigkeiten zu kämpfen oder auf den Bund zu verweisen! Die Gefahr ist real. Das zeigen Zahlen und Praxis. Wir haben es mit der Anfrage schwarz auf weiß: Die Bedrohungslage ist hoch für Unternehmen, für kritische Infrastruktur und auch für die Verwaltung. Die Polizei erfasst jährlich Tausende Cyberstraftaten, doch die Dunkelziffer ist enorm. Laut „Bitkom e. V.“ belief sich der 2023 durch Cyberangriffe verursachte gesamtwirtschaftliche Schaden auf 148 Millionen Euro – erneut ein erschreckend hohes Niveau. Das ist kein neues Phänomen. Ich erinnere an den Fall meines Vorgängers Christoph Weiss: 2021 wurde sein Unternehmen Opfer eines massiven Angriffs. Die Daten wurden verschlüsselt, Lösegeld gefordert, der Betrieb lahmgelegt. Er sprach offen darüber. Doch wie viele Unternehmer schweigen? Wie viele zahlen still oder kämpfen mit langfristigen Folgen? Oft beginnt es ganz harmlos: eine manipulierte Rechnung, eine geänderte Kontoverbindung, und schon landet das Geld nicht beim Lieferanten, sondern irgendwo auf der Welt und das Unternehmen merkt es erst Wochen später. Dann gibt es die großen Angriffe: Ransomware, die Betriebe lahmlegt; Datendiebstahl, bei dem sensible Informationen verkauft werden; Angriffe auf Krankenhäuser, die Menschenleben gefährden. Wir haben den Senat gefragt: Welche Angebote gibt es für bremische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen, um sich besser vor Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage zu schützen? In der Antwort – und das kann man sich auf der Zunge zergehen lassen – verweist der Senat Bovenschulte auf eine Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler: „Hack Attack – Die Hacker kommen“. Verstehen Sie mich nicht falsch: Frühe Sensibilisierung ist wichtig, aber Schülerinnen und Schüler sind nicht die, die heute aktiv gegen Wirtschaftsspionage vorangehen können. Sie sind die Entwickler von morgen, aber sie können die heutige Bedrohung heute noch nicht eindämmen. (Beifall CDU) Es gibt auch positive Entwicklungen. Die Aufklärungsquote bei Cybercrime ist von 10,7 Prozent 2020 auf 13,4 Prozent 2023 gestiegen, bei Wirtschaftsspionage sogar von 10,5 auf 14,8 Prozent. Doch das bedeutet auch: Über 85 Prozent der Fälle bleiben weiterhin unaufgeklärt. Unternehmen brauchen jetzt Schutz, nicht erst in zehn Jahren. Sensibilisierung ist ein Baustein, aber wenn der Angriff läuft, braucht es schnelle, kompetente Hilfe und Aufklärung. Das ist nur ein Teil des Problems. Auch die Behörden im Konzern Bremen haben oft unzureichende Schutzmechanismen. Öffentliche Institutionen sind längst Ziel von Angriffen, das zeigen die Schlagzeilen. Die Kooperation mit der Wirtschaft ist aktuell lückenhaft. Während andere Bundesländer gezielt Unternehmen mit Präventions- und Notfallkonzepten unterstützen, fehlt in Bremen ein funktionierendes Netzwerk für den Mittelstand. In Ihrer Antwort steht, dass Prävention durch die „ZAC“ (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) aktuell als Nebenaufgabe der Ermittler und Ermittlerinnen, ohne zusätzliche Mittel, auf Anfrage betrieben wird. So bleibt es ein Kampf „David gegen Goliath“ mit unzureichender staatlicher Unterstützung. Besonders auffällig: Wirtschaftsspionage bleibt weitgehend unerfasst. Die Bedrohung durch ausländische Nachrichtendienste und Konkurrenten ist real. Doch es fehlt an systematischer Erfassung und wirksamen Gegenmaßnahmen. (Beifall CDU) „Um schwerwiegende Gefahren durch Cyberkriminalität und Schäden durch Wirtschaftsspionage besser abwehren zu können, ist eine ganzheitliche Betrachtung dieser Phänomene sowie eine abgestimmte Vorgehensweise der beteiligten Institutionen und föderalen Ebenen erforderlich. Die Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste müssen dafür auch im Land Bremen gestärkt werden.“ Das, meine Damen und Herren, ist ein Zitat aus der Antwort des Senats Bovenschulte. Daran werden wir Sie insbesondere in der Haushaltsaufstellung in Zukunft sehr gern erinnern. (Beifall CDU) Auch in unserem Wahlprogramm haben wir uns klar positioniert. Der Mittelstand ist ein bevorzugtes Angriffsziel internationaler Konkurrenten, fremder Nachrichtendienste und Krimineller. Wir wollen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen besser informiert, sensibilisiert und vor allem geschützt werden. Wir fordern, für Cybersicherheitsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen steuerlich zu entlasten und günstige Finanzierung bereitzustellen. Digitale Resilienz darf keine Frage der Unternehmensgröße sein. Damit ist es nicht getan. Wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen, die Bremen widerstandsfähiger machen. (Beifall CDU) Was muss passieren? Eine zentrale Eingriffstruppe für Cyberangriffe, die digitale Feuerwehr Bremens, zweitens mehr Unterstützung für den Mittelstand. Sie können Beratungsangebote ausbauen, steuerliche Anreize und Finanzierung ermöglichen, Kooperationen mit Cybersicherheitsexperten fördern, Cyberkriminalität konsequenter verfolgen, Aufklärungsquoten steigern und die Cyberkriminalitätsstelle leistungsstärker personell und technisch noch besser ausstatten. Was passiert, wenn wir es nicht tun? Unternehmen gehen pleite, weil sie erpresst werden, öffentliche Infrastruktur fällt aus, weil IT-Systeme versagen, Vertrauen schwindet, weil Politik nicht entschlossen handelt. Die Frage ist nicht, ob Bremen wieder Ziel eines Cyberangriffs wird, die Frage ist nur, wann und ob wir vorbereitet sind. Ich fordere den Senat auf: Hören Sie auf mit den bloßen Analysen! Hören Sie auf mit der Vertröstung auf den Bund! Sorgen Sie endlich dafür, dass Bremen ein resilientes gallisches Dorf in einer Welt voller hackender Legionäre wird! – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute eine Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der CDU, welche es wirklich in sich hat. Nach Studium der wirklich umfangreichen Senatsantwort steht wohl gesichert das Eine fest: Die Bedrohung durch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage stellt auch für das Land Bremen eine durchaus ernstzunehmende Herausforderung dar. Unternehmen und staatliche Institutionen sind da gleichermaßen betroffen. Um diese Entwicklungen erst einmal überhaupt realistisch einschätzen zu können, darf man sich gar keinen Illusionen hingeben. Dieser Bereich wird dauerhaft ein Wettrennen und -rüsten zwischen Angreifern und Betroffenen bleiben; einfach schon deshalb – die Senatsantwort gibt das auch ganz klar wieder –, weil Kräfte und Akteure am Start sind, welche teils übergreifend staatlich wie auch privatwirtschaftlich sowie auch aus kriminellen Finanzquellen finanziert werden und allein dadurch bereits in aller Regel auch über ausreichende finanzielle und organisatorische Ressourcen verfügen, die ihr Treiben ermöglichen. Das ist eigentlich auch relativ selbsterklärend. Da geht es nicht um den „Chaos Computer Club“ oder interessierte Freizeithacker. Da geht es um den Gewinn von sicherheitsrelevanten Informationen, technischen Knowhows, Betriebsinterna und so weiter. Der Bremer Senat muss von daher gezielte Maßnahmen ergreifen, um die digitale Sicherheit zu stärken und den Wirtschaftsstandort in dieser Frage auch bestmöglich abzusichern. Welche Ansätze bieten sich da an? Während die Unternehmen schon aus Eigeninteresse oft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch das tun, was zu tun ist, gibt es natürlich auch noch weitere Baustellen. Da geht es dann um die Stärkung der IT-Sicherheitsinfrastrukturen, auch in den Behörden und innerhalb der Verwaltung, um das mal grob zu umspannen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist deshalb die Stärkung der ITSicherheitsstrukturen in Verwaltung und Wirtschaft. Hierzu könnte der Senat die Zentralstelle für Cybersicherheit, welche inzwischen eingerichtet ist, vollumfänglich einsatzfähig machen. Der Laie wundert sich, der Fachmann noch mehr. Man fragt sich: Warum ist das noch nicht passiert? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ferner regelmäßige IT-Sicherheitsaudits in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes vorschreiben, sofern dies noch nicht erfolgt ist – meiner Kenntnis entsprechend noch nicht. Dann geht es auch noch um die Mindeststandards für IT-Sicherheit innerhalb der Verwaltung, welche vielleicht klarer definiert werden müssten, und deren Einhaltung auch sachkompetent kontrolliert werden muss. Ferner geht es um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft, um den Bogen mal wieder zu spannen. Cyberkriminelle haben oft Unternehmen im Visier, die über sensible Daten und technologische Innovationen verfügen. Der Bremer Senat könnte folgende Maßnahmen ergreifen: Eine wesentlich engere Zusammenarbeit mit den Kammern und Branchenverbänden könnte gefördert werden, um Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen und dementsprechend anzugehen. Unternehmen brauchen finanzielle Anreize und Investitionen in ITSicherheit. Das muss Ihnen aber auch geboten werden. Branchenübergreifende Notfälle für Cyberangriffe könnten entwickelt werden, um im Ernstfall schnellstmöglich reagieren zu können. Man könnte auch sagen, ein Frühwarnsystem käme durchaus zur richtigen Zeit. Dann geht es natürlich auch noch um den Ausbau der Strafverfolgung und die notwendigen Ermittlungskapazitäten in diesem Deliktfeld. Um gegen Cyberkriminalität wirksam vorgehen zu können, muss die Strafverfolgung gestärkt und ausgebaut werden. Das heißt, der Senat könnte spezialisierte Cybercrimeeinheiten innerhalb der Bremer Polizei und Staatsanwaltschaft schaffen, dauerhaft installieren und ausbauen sowie die Kooperation mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik intensivieren. Das wäre vielleicht Thema einer weiteren Frage, wie weit Sie da inzwischen sind. Eine Meldepflicht für Cyberangriffe in bestimmten Wirtschaftsbereichen könnte auch eingeführt werden, um ein zeitnahes und besseres Lagebild zu generieren. Dann braucht es natürlich auch Sensibilisierung und Schulung, nicht nur innerhalb der bremischen Unternehmen oder der bremischen Verwaltung, sondern generell in der Bevölkerung. Viele Angriffe erfolgen über Phishing oder Social Engineering. Deshalb ist diesbezüglich eine umfassende Sensibilisierung der Bürger und Unternehmen sowie der Verwaltung notwendig. Die Aufklärungskampagnen zur IT-Sicherheit in Schulen, Universitäten und Unternehmen bedürfen also ganz klar einer Intensivierung. Regelmäßige Workshops und Trainings für kleine und mittlere Unternehmen zu organisieren, wäre ebenfalls eine gute Idee. Eine Plattform für Sicherheitsinformationen und aktuelle Bedrohungen sollte die Konsequenz sein, die allen Bürgern und Unternehmen zum Austausch, zum Erfahrungsaustausch – der ist nämlich wichtig – zur Verfügung steht. Dann geht es um Investitionen in moderne Technologien, denn ohne diese wird es künftig nicht gehen. Technologische Innovationen können dementsprechend helfen, Bedrohungen und Potenziale, Schadpotenziale frühzeitig zu erkennen und kompetent abzuwehren. Der Bremer Senat sollte daher Forschungsprojekte im Bereich KI zur Bedrohungserkennung fördern und die Entwicklung von regionalen IT-Sicherheitsunternehmen dahingehend unterstützen, allein schon, um den Wirtschaftsstandort als Solches zu stärken, denn die zahlen natürlich auch hier ein, wenn sie bei uns tätig sind. Cloud- und Verschlüsselungstechnologien für öffentliche Institutionen standardisieren und fördern, das heißt – –. Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage sind ernsthafte Bedrohungen, die nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen in die digitalen Infrastrukturen untergraben. Der Bremer Senat, (Glocke) ich komme zum Ende, Frau Präsidentin, hat die Möglichkeit, durch präventive Maßnahmen, gezielte Investitionen und eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft den Schutz vor Digitalangriffen noch erheblich zu verbessern. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz, der nichts außen vor lässt, der sowohl die technischen als auch die menschlichen Faktoren in den Fragen der Cybersicherheit berücksichtigt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz vorausschicken: Ich vertrete an dieser Stelle meinen Kollegen Michael Labetzke, der für die Debatte leider verhindert ist, aber mir freundlicherweise seine Notizen zur Verfügung gestellt hat. Wundern Sie sich also nicht, wenn ich jetzt sehr am Gerät klebe und zweitens, falls sich inhaltliche Nachfragen ergeben, das nehme ich gern mit. (Heiterkeit – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Gibt es extra Applaus?) Sehr geehrte Kolleg:innen, die Antwort des Senats auf die Fragen macht deutlich, dass Bremen seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zunehmend Gegenstand von Cyberspionage ist, so, wie jeder andere bedeutende Standort von Hochtechnologie, Wirtschaft und wissenschaftlicher Exzellenz in Deutschland. Cyberkriminelle agieren global, wechseln häufig ihre Standorte und verlagern regelmäßig ihre technische Infrastruktur. Dies erschwert die eindeutige räumliche Zuordnung von Gefahrenorten im Cyberraum, da die Bedrohungen länderübergreifend auftreten und der Ort der Gefahrenentwicklung nicht vorhersehbar ist. Cyberkriminalität hinterlässt massive wirtschaftliche Schäden. Im Rahmen der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2024“ wird der Gesamtschaden infolge von Cyberkriminalität in Deutschland auf 266 Milliarden Euro geschätzt, also durchaus noch einmal ein Sprung im Vergleich zu der Vorjahreszahl, die Kollegin Gröninger gerade genannt hat. Cybersicherheit im Land Bremen ist kein neues Handlungsfeld. Es bestehen vielfältige Initiativen und Maßnahmen, um IT-Strukturen resilienter zu machen, Mitarbeiter:innen besser auf Cybergefahren vorzubereiten und Verbraucher:innen besser zu schützen. Ein wichtiger Schritt bestand darin, einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten und Akteur:innen zu erhalten und die erlangten Informationen zu strukturieren. Dies ist mit der Bremischen Cybersicherheitsstrategie 2023 geschehen. Einige Punkte, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden, sollen hier beispielhaft angeführt werden: So wurde 2023 die Zentralstelle Cybersicherheit beim Senator für Inneres eingerichtet. Sie ist Ansprechstelle für staatliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Akteure und soll zur Steigerung der digitalen Resilienz im Land Bremen beitragen. Neben der Einrichtung als sogenannter Single Point of Contact, also als zentrale Anlaufstelle für das Thema Cybersicherheit, ist eine Hauptaufgabe der Zentralstelle die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und Regelungen im Bereich Cybersicherheit, also nationale, internationale Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Hierzu zählt zum Beispiel die Umsetzung der Network and Information Security-Richtlinie der Europäischen Union. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union. Im Rahmen der weiteren Umsetzung dieser Richtlinie wird der Senat prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen sind, um angemessen auf bestehende Bedrohungslagen reagieren zu können. Darüber hinaus haben im August des vergangenen Jahres das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Freie Hansestadt Bremen eine vertiefte Kooperation im Bereich Cyber- und Informationssicherheit vereinbart. Die Kooperationsvereinbarung konkretisiert die bisherige Zusammenarbeit in zehn Kooperationsfeldern. Es geht dabei unter anderem um einen zielgerichteten Austausch von Cybersicherheitsinformationen, gemeinsame Sensibilisierungsmaßnahmen für Bürger:innen sowie gegenseitige Hospitationen. Der Bericht zeigt auf, dass es sich sowohl bei der Kriminalität als auch der Spionage nicht um lokale, sondern wenigstens nationale beziehungsweise in einer Vielzahl von Fällen um internationale Kriminalität handelt. Von daher ist insbesondere der Bund gefragt, den Rahmen und den Umfang der Cyberabwehr sicherzustellen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich gerade erst in einem Schreiben zur Zeitenwende in der inneren Sicherheit an die Fraktionsspitzen von Union und SPD gewandt und durch eine Grundgesetzänderung und Übertragung der originären Zuständigkeiten an das BKA die Schaffung einer Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr schwerwiegender Cybergefahren im Bund gefordert. Eine Forderung, die wir als Grüne ausdrücklich unterstützen, denn die Cyberkriminalität im engeren Sinn ist nicht nur eine der agilsten Formen digitaler Kriminalität, sie stellt zunehmend eine Bedrohung für kritische Infrastruktur und staatliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen dar, ist mithin eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die föderale Struktur Deutschlands, in der die Bundesländer mit unterschiedlichen Befugnissen für die Gefahrenabwehr zuständig sind, erschwert eine effektive Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Gegensatz zum Terrorismusbereich verfügt das Bundeskriminalamt im Bereich Cybercrime nicht über zentrale Möglichkeiten zur Abwehr herausragender Cybergefahr. Es mangelt folglich in Deutschland derzeit an einer effektiven Umsetzung gezielter polizeilicher Gefahrenabwehrmaßnahmen im Cyberraum, insbesondere bei komplexen und groß angelegten Cyberangriffen. An dieser Stelle ist von Bedeutung, dass gerade auf Druck der Grünen im Bund im Rahmen der beschlossenen Finanzpakete auch finanzieller Spielraum für Cybersicherheit geschaffen wurde. Zum Fazit: Bremen ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gut aufgestellt und wird sich weiterhin intensiv mit dem Thema beschäftigen und Maßnahmen weiterentwickeln. Die Bedrohungslage ist hoch und wird auch weiterhin hoch bleiben. Alle Bereiche sind berührt, werden zunehmend stärker von Angriffen betroffen und sind Gefahren ausgesetzt. An der Stelle ist es entscheidend, dass Bund und Länder Hand in Hand vorangehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gökhan Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist außerordentlich wichtig, vielleicht zu wichtig, um es am Donnerstagabend um 17:30 Uhr zu diskutieren. Aber warum eigentlich nicht? Zunächst einmal ganz, ganz herzlichen Dank an die CDU für die Stellung dieser Großen Anfrage! Ich glaube, die Bedeutung dessen, was wir da erfahren haben, ist für uns alle in unserer politischen Arbeit relevant. Ganz lieben Dank auch an den Senat, weil ich zumindest das Gefühl hatte, dass man die Frage wirklich inhaltlich beantworten wollte, weil man bei diesem Thema relativ unideologisch gemeinsam einen Konsens finden kann. Es ist nicht so, dass wir uns alle auf Neuland bewegen. Gleichwohl ist die Dimension von Cyberangriffen immer größer geworden. Allein von 2023 auf 2024 gab es bei den wirtschaftlichen Schäden eine Steigerung von 25 Prozent. Wir reden mittlerweile von Schäden im Bereich von 266 Milliarden Euro bundesweit. Das ist eine gigantische Zahl. Das wäre etwa ein Viertel des letzten Bundeshaushalts gewesen, also des regulären, um das mal zu vergegenwärtigen. Ich persönlich habe die Antwort des Senats wohlwollend aufgenommen. Es gibt da relativ viele Sachen, an die man anknüpfen könnte. Es führt technisch zu weit, wenn ich Ihnen jetzt etwas über NIS-2-Richtlinie, kritische Infrastruktur erzählen würde. Ich weiß gar nicht, ob das alle interessiert, vor allem, weil wir auch über eine Große Anfrage reden. Da frage ich mich natürlich – –. Eine Cyberfeuerwehr, die Sie da beschrieben haben, Frau Gröninger: Ich fände sie ja wirklich cool. Vielleicht beantragen wir die und reden darüber, statt über die Große Anfrage als Bestandsaufnahme. Ich bin mir aber sicher, dass schaffen wir im zweiten Schritt. Darüber würde ich mich wirklich sehr freuen. Die Meldepflicht, die mein Kollege von BÜNDNIS DEUTSCHLAND gerade angesprochen hat, die gibt es aktuell bereits peripher. Wenn wir über personenbezogene Daten reden, dann muss nämlich gemeldet werden, wenn es da zu – –. Wie heißt das denn, dieses Wort? (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Data Beaches!) Ja, Data Breaches kam, genau, dann muss das gemeldet werden. Aktuell ist es aber nicht der Fall, dass ein Unternehmen melden muss, wenn es einen Ransomware-Vorfall bei sich im Unternehmen hatte. Dabei ist das ein Vorgang, der passiert gar nicht so selten. Der passiert bei sehr, sehr vielen Unternehmen. Die allermeisten schämen sich, und die allermeisten bezahlen tatsächlich auch. Wenn ihre Maschinen, wenn ihre Infrastruktur stehen bleibt und sie nicht mehr produzieren können, ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, obwohl die nichts tun können, dann ist ganz schnell der Weg da, den Erpressern das Lösegeld zu bezahlen. Die Lösegeldzahlungen selbst erfolgen dann oft über Kryptowährungen und Ähnlichem, das ist ein Thema für sich, was ich jetzt gar nicht fortführen will. Vielleicht möchte ich an dieser Stelle das Augenmerk gar nicht so sehr auf den technischen Part legen, sondern auf den Social-Engineering-Part. Den finde ich persönlich superspannend. Cybersecurity spielt sich nicht nur von außen nach innen ab. Das sind nicht nur die Russen und Nordkoreaner, die uns hacken und angreifen wollen. Die können teilweise auch Teil unserer Gesellschaft sein. Es ist nicht ausgeschlossen, tatsächlich, dass so mancher zukünftige Abgeordnete nichts anderes ist als tatsächlich ein heimlicher Agent. Etwas sehr Ähnliches haben wir gesehen beim ehemaligen EuropaAbgeordneten Maximilian Krah, der einen Mitarbeiter hatte, der mutmaßlich für die chinesische Regierung spioniert hat. Da darf man sich natürlich fragen: Auf welche [Red. Anm.: akustisch unverständlich] hatte er Zugriff? Höchstwahrscheinlich auf alle, die innerhalb der Europäischen Kommission oder im Europäischen Parlament behandelt worden sind. Weil das denkbar ist, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass die größte Sicherheitslücke, die wir vor Ort haben, Bequemlichkeit ist. Ja, wir alle sind potenzielle Ziele. Ich weiß jetzt gar nicht, ich möchte keine Bestandsaufnahme an Mobiltelefonen machen, wer ein chinesisches Gerät hat. Es gibt viele chinesische Autos, die über Bremerhaven umgeschlagen werden. Auch die wiederum relativ bedenklich. Machen wir es anders: Ich bin mir sicher, Sie alle sind jetzt mit dem WLANNetzwerk der Bremischen Bürgerschaft verknüpft. Wussten Sie, dass Ihr Endgerät per Grundeinstellungen das Netzwerk aufschlüsselt nach dem Namen, nicht nach einer internen ID, die einzigartig sein könnte, sondern tatsächlich nach dem Namen? Das ist leicht gemerkt, wenn zu Hause Ihre FRITZ!Box genauso heißt wie bei den Eltern, aber das Passwort nicht und sich dann trotzdem die ganze Zeit versucht, einzuwählen. Das heißt, ich hätte eigentlich nur ein WLAN-Netzwerk starten müssen, das genauso heißt wie das der Bremischen Bürgerschaft, um dann all Ihre Datenpakete abzugreifen. Ich bin mir da relativ sicher, das hätte bei dem ein oder anderen geklappt. Es ist tatsächlich so, wir haben viele verschiedene Möglichkeiten, Opfer von Lauschangriffen zu werden. Da müssen wir uns alle an die Nase fassen und überlegen: Wie können wir dagegen vorgehen? Es sind diese vielen kleinteiligen Schritte, die auch in der Bremischen Cybersicherheitsstrategie 2023 beschrieben worden sind. Ich glaube, wir brauchen am Ende des Tages mehr Fachkräfte, die das Thema überhaupt abwickeln oder abdecken können, denn es ist nicht so, dass ich jetzt als Mensch, der zehn Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich hat, Cybersecurityexperte wäre. Das ist wirklich ein superspezifisches Nischenfeld, was sich unheimlich schnell entwickelt, weil das wirtschaftliche Potenzial der Ausnutzung durch Kriminelle so immens ist. Genau deswegen finde ich den Vorschlag eigentlich auch so sexy, zu sagen, hey, eine Cyberfeuerwehr, warum eigentlich nicht? Eine Taskforce, die kann ich anrufen, und die versucht mir dann zu helfen. Wir alle müssen uns aber auch fragen: Was tun wir im Inneren? Haben wir eine redundante IT-Infrastruktur? Können wir darauf setzen, dass, wenn wir Opfer eines DDoS-Angriffs sind, dann alle Abläufe weiterhin funktionieren? Wir haben gesehen, dass bei einer ganz normalen Routineumstellung der internen Software für den Plenardienst zwei Wochen lang fast nichts ging. Da müssen wir uns gar nicht fragen, wie es aussähe, wenn wir mal angegriffen oder ausspioniert werden sollten. Da gibt es viele, viele Themen, die wir eigentlich mal bespielen müssen, wo ich sehr viel Potenzial sehe, sie auch undogmatisch voranzutreiben. Lassen Sie uns das gern auch in den Ausschüssen machen. Ich sehe da Inneres und Wirtschaft gefordert, es führt jetzt zu weit, da jeweils in die Kleinigkeiten reinzugehen. Wie gesagt, viel Raum zum Gestalten. Lassen Sie uns doch anpacken! Dann bin ich sogar ziemlich sicher, ich hoffe es zumindest, dass wir das relativ einstimmig beschließen können, weil uns allen an Sicherheit gelegen ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Ihnen nicht daran gelegen ist. – Insofern vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Akkamis, ich habe jetzt erst einmal mein WLAN ausgeschaltet. (Heiterkeit FDP) So viel kriminelle Energie in der FDP-Fraktion, der Raubkopierer (Heiterkeit) in der ersten Reihe, der Phishingexperte in der letzten Reihe. (Heiterkeit FDP) Mein Gott! Sehr geehrte Frau Präsidentin, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Warm anziehen! – Heiterkeit) Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, warm anziehen!) Eine Debatte zu einer Mitteilung des Senats als Replik auf eine Große Anfrage der CDU mit einem Umfang von knapp 40 Seiten am Donnerstag um 17:30 Uhr: Einen Dank an die Fraktionsvorsitzenden in der interfraktionellen Besprechung! (Heiterkeit SPD) „Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage: Wie reagiert der Senat Bovenschulte“ – wer sonst – (Heiterkeit SPD) „auf die anhaltende Bedrohungslage im Land Bremen?“, so der Titel der Großen Anfrage. Hierzu sei festgestellt, die Anmerkung sei erlaubt, dass die Bedrohungslage im Land Bremen vergleichsweise hoch ist, wie in allen anderen Bundesländern auch. Hier handelt es sich also nicht um eine Bremensie. Dreizehn Anfragen der CDU, umfangreich beantwortet durch den Senat. Herr Staatsrat Bull, haben Sie und Ihr Haus vielen Dank für die Beantwortung! Mit Blick auf die Uhr will ich es heute Abend nicht mehr ausreizen. Trotzdem lassen Sie mich vor allem aus innenpolitischer Sicht ein paar Punkte ansprechen: Im Bevölkerungsschutz können Angriffe auf Notrufsysteme, Feuerwehr oder Katastrophenschutzleitstellen zu erheblichen Verzögerungen bei Rettungseinsätzen führen. Hacker könnten zudem Warnsysteme manipulieren oder falsche Meldungen verbreiten, was Chaos und Unsicherheit in der Bevölkerung auslösen würde. Zudem muss die Frage erlaubt sein: Wie kommunizieren wir, wenn unsere digitalen Kommunikationsgeräte ausfallen? Die Versorgungssicherheit ist im Bereich der Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft besonders gefährdet. Angriffe auf Versorgungsstellen oder Versorgungsunternehmen könnten zu Stromausfällen, Wasserverunreinigung oder Störungen im Abfallmanagement führen. Wir streben eine dezentrale Energieversorgung an, müssen aber feststellen, dass ein Cyberangriff auf unsere Versorgungsnetze trotzdem das Licht überall ausgehen lassen würde. Die Resilienz von Städten und Gemeinden hängt davon ab, wie gut sie auf Cyberangriffe vorbereitet sind. Viele Kommunen, das müssen wir feststellen, haben veraltete IT-Systeme, unzureichende Sicherheitskonzepte und zu wenig geschultes Personal. Dadurch steigt das Risiko von Ransomware-Angriffen, Datenlecks oder Manipulationen kommunaler Verwaltungssoftware. Die digitale Infrastruktur von Kommunen ist natürlich ein attraktives Ziel für Cyberangriffe, da sensible Daten verwaltet werden und kritische Infrastruktur bereitsteht. Wir wissen, dass diese sensiblen Daten natürlich nicht nur für Kriminelle von großem Interesse sind, natürlich auch für staatliche Akteure. Was würde wohl passieren, wenn personenbezogene Daten von Polizisten und Richtern im Netz auftauchen würden? Dann hätten wir ein richtig großes Problem. Um die Cybersicherheit nachhaltig zu stärken, müssen Städte und Gemeinden verstärkt in moderne Sicherheitsarchitekturen investieren. Das Thema hat also auch eine nicht zu vernachlässigende Haushaltskomponente. Die lässt sich nicht nur durch die Streichung der FreiKarte ausgleichen. Da, Frau Gröninger, möchte ich an Sie appellieren: Es reicht nicht, uns daran zu erinnern. Da erwarten wir auch ausnahmsweise einmal konkrete Vorschläge in den Haushaltsberatungen durch die CDU. Dazu gehören der flächendeckende Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, mehrstufige Authentifizierungsverfahren und regelmäßige Sicherheitsupdates für IT-Systeme. Das sind besonders im kommunalen Bereich besondere Herausforderungen, denn Sie alle wissen: Unsere Ressorts arbeiten nicht unbedingt mit 08/15-Software, sondern mitunter Software, die speziell für das Land Bremen, speziell für die Kommune Bremen, speziell für die Kommune Bremerhaven oder den Nordverbund entwickelt wurden. Lösungen von der Stange gibt es da leider mitunter nicht, und das bedeutet auch hier, dass sie sehr kostenintensiv sind. Ein zentraler Baustein – und auch das wurde hier schon angesprochen – ist die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitern durch Schulungen zu Cybergefahren und Phishingangriffen. Gleichzeitig müssen Kommunen und Länder eng mit staatlichen und privaten Akteuren kooperieren und Bedrohungsanalysen teilen, um eine gemeinsame Abwehrstrategie zu entwickeln. Kooperation lautet also das Gebot der Stunde, nicht nur zwischen Bundesländern und dem Bund, sondern auch zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren. Auch gesetzliche Vorgaben wie das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen konsequent umgesetzt werden. Ergänzend sollten kommunale Cybersicherheitszentren aufgebaut, die Angriffe in Echtzeit überwacht und frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Was ein bisschen nach Science-Fiction klingt, wird in ein paar Jahren Realität sein. Nur durch diese Kombination aus technischer Aufrüstung, präventiven Maßnahmen und interkommunaler Zusammenarbeit kann die digitale Resilienz langfristig gesichert werden. Kolleginnen und Kollegen, hierbei handelt es sich sicherlich um eine Herkulesaufgabe. Das Gute ist: Wir fangen nicht bei null an. Das zeigt die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU. Wir sind da ganz okay aufgestellt. IT-Sicherheit ist auch Zivil- und Bevölkerungsschutz. Von daher bin ich den Parteien von CDU, SPD und Grünen sehr dankbar, dass Sie sich auf Bundesebene darauf verständigt haben, dass dieser Bereich von der Schuldenbremse zukünftig ausgenommen werden soll. Wir werden da also auf Bundesebene zukünftig mehr Geld zur Verfügung haben, das wir investieren können. Wir müssen pragmatische Lösungen finden. Der öffentliche Bereich im Zusammenhang mit der Privatwirtschaft, aber auch – ich glaube, Herr Dr. Herold, Sie hatten das gesagt – zusammen mit der Wissenschaft in Kooperation. Das ist nämlich die dritte wichtige Säule in diesem Bereich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Der CDU-Fraktion vielen Dank für die Große Anfrage! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Große Anfrage zu Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. Ich glaube, die Debatte eignet sich für mehrere Debatten. Wir führen mehrere Diskussionen parallel, aber sie sind auf der Höhe der Zeit. Deshalb glaube ich, dass das ein guter Anlass ist, das eine oder andere Thema einmal anzuschneiden. Die CDU fragt nach unterschiedlichen Themenkomplexen, zum einen nach der Bedrohungslage aus Sicht des Senates, nach betroffenen Institutionen, aber auch nach Betroffenen Behörden und öffentlichen Betrieben und Stiftungen und auch nach dem Schwerpunkt der kritischen Infrastruktur. Es geht auch um die Entwicklung in den letzten Jahren und die Ausstattung. Aus Sicht des Senates, auch das ist schon hier gefallen, handelt es sich um eine Situation, die durchaus bedenklich ist, in der seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Spektrum und der Umfang von Bedrohungslagen sich erweitert hat. Es geht dabei nicht nur um Desinformation, sondern auch um Hacks und Leaks und um die gezielte Unterwanderung von staatlichen Akteuren und auch den Angriff auf Logistikunternehmen, auf Rüstungsunternehmen und die kritische Infrastruktur. Das Ganze ist verbunden, weil immer mehr Teile unseres Informationsaustausches, unserer Infrastruktur digitalisiert sind, und damit liegt auch hier ein großes Bedrohungspotenzial. Die Gefahr durch Ausspähung und Datendiebstahl ist auch in Bezug auf Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen real. Deutschlandweit bilanzierte das BKA beispielsweise schon 2023 einen Gesamtschaden von über 200 Milliarden Euro. Eine gewaltige Summe, die auch in den nächsten Jahren mit Sicherheit in ähnlicher Größenordnung zu befürchten ist. Für das Land Bremen ist es schwieriger, konkrete Zahlen zu nennen, weil mit Sicherheit viele Unternehmen Schaden gar nicht melden, erst recht dann, wenn Daten beispielsweise verschlüsselt, Zugänge verschleiert werden und damit Schaden in Form von Erpressung erlangt wird, die uns gar nicht bekannt wird. Im Bereich der Cyberspionage und Cybersabotage ist es auch schwierig, hier eine öffentliche Debatte zu führen, weil der Großteil dieser Zuständigkeit beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegt und damit auch als Verschlusssache gehandhabt wird. Ich glaube, das wird für die zukünftige Sicherheitsarchitektur auch noch eine Herausforderung sein. Wenn sich das hier nicht um eine polizeiliche Aufgabe handelt, sondern bei den Nachrichtendiensten liegt, dann wird es herausfordernder für Parlamente, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen. Ich glaube daher, dass es sinnvoll ist, die Sicherheitsarchitektur so aufzustellen, dass auch die Zuständigkeiten hier noch einmal überarbeitet werden. Die Betreiber von kritischer Infrastruktur sind schon heute gesetzlich zu hohen Schutzstandards verpflichtet und haben auch ein entsprechend hohes Risikobewusstsein. Der Bund setzt mit Richtlinien derzeit europäisches Recht um. In der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene ist es durch die Neuwahlen zu Verzögerungen gekommen, sodass wir auch hier noch Regelungslücken haben. Zu Recht wird ein großer Teil der digitalen Sicherheitsinfrastruktur in Deutschland auf Bundesebene geregelt. Es würde wenig Sinn machen, wenn jedes Bundesland eigene Wege geht, aber jedes Bundesland muss eigene Infrastruktur vorhalten, um hier dieser Bedrohungslage entgegenzutreten. Im Land Bremen sind in den Jahren 2020 bis 2023 mehrere Angriffe auf Behörden dokumentiert. Es handelt sich dabei um diverse DDoS-Angriffe. Das ist ärgerlich, lästig, aber im Ergebnis sind keine hohen Schadenswerte entstanden. 2021 gab es aber durchaus Zugriff auf Daten im Bereich der BSAG. Dort wurden unerwünschte Mails verschickt. Das ist schon mehr als nur ein bisschen lästig. Das sind schon auch größere Datenverstöße. 2023 sind bei der GeNo (Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen) in erheblichem Umfang Daten gestohlen worden. Das sind mit Sicherheit auch Ergebnisse, wo es um kritische Infrastruktur geht, wo eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der GeNo auch schon zu einer Aufrüstung in der digitalen Abwehr geführt hat, mit Sicherheit aber symptomatisch für die Anfälligkeit von Systemen darstellt. Es gab, Gott sei Dank, nur einen folgenlosen sogenannten Zero-Day-Exploit, wo Sicherheitslücken gezielt ausgenutzt wurden. Ich glaube auch, dass wir in diesem Zusammenhang gezielt darüber sprechen müssen, wie wir mit Sicherheitslücken, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind, umgehen. Ich halte es nach wie vor für falsch, dass bekannte Sicherheitslücken von Sicherheitsbehörden nicht geschlossen werden. Ich hielte es für richtig, dass die Betreiber von Software, denen solche Sicherheitslücken entweder bekannt sind oder die sogar eingebaut wurden, um Einfallstor für staatliche Akteure zu halten, diese öffentlich zu machen, um diese Sicherheitslücken zu schließen. Ich halte das Aufrechterhalten dieser Sicherheitslücken für ein reales Sicherheitsrisiko. Wir müssen uns nicht einbilden, immer schlauer zu sein als Hacker. Dieses Sicherheitsrisiko gehört geschlossen. Wir müssen feststellen, oder wir können feststellen, dass es in Bremen bereits einige wesentliche Eckpfeiler beispielsweise bei Dataport gibt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) grundschutzzertifizierte Rechenzentrum gehört zu der Strategie genauso wie ein 10-Schichten-Modell für IT-Sicherheit. Es gibt Warn- und Informationsdienst, es gibt ein Zugangsnetz nach entsprechender Zertifizierung. So gesehen sind wir mit Sicherheit nicht am Ende einer Debatte, aber wir stehen auch nicht mehr ganz am Anfang. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir sind mittendrin!) Wir sind mittendrin in der Diskussion, und ich finde, das ist auch eine Bestandsaufnahme, die ehrlich ist, wo man weder verkünden kann, hier ist alles sicher und alles geregelt, aber man muss auch nicht den Eindruck erwecken, wir stünden noch ganz am Anfang. Die Polizei verfügt über Einheiten sowohl im K134 Cybercrime als auch im Bereich der Spionage beim Staatsschutz und verfügt nach Senatsaussage über einen angemessenen Personalkörper. Selbstverständlich wird in der Zukunft eine Überprüfung dieses Personalkörpers im Hinblick auf zunehmende Herausforderungen angebracht sein. Spionage und Cyberabwehr obliegt, wie eben schon angeschnitten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und auch dem LfV. Hier sind mit Sicherheit eine enge Zusammenarbeit und auch eine Überprüfung der Zuständigkeiten in Zukunft wünschenswert und richtig. Wir werden auf Bundesebene durch die Verzögerung der vorgezogenen Neuwahlen mit Sicherheit auch im Bundesrat in den nächsten Jahren mit der Thematik zu tun haben. Zu Recht wird ein großer Teil weiterhin auf Bundesebene in der Verantwortung liegen. Bremen ist im derzeitigen Zeitplan recht gut aufgestellt, hat bereits eine Sicherheitsstrategie und eine Zentralstelle. Die Koalition arbeitet an einem Cybersicherheitsgesetz. Es gilt die Sicherheitslücken, die bekannt sind, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind, zu schließen. Ich finde auch wichtig, eine Debatte über Codes zu führen, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, um abzusichern, dass diese Codes auch öffentlich zugänglich sind. Die Vorstellung, man könnte möglichst viel Geheimwissen horten und damit die Sicherheitsarchitektur stärken, stellt sich als Holzweg dar. Wir müssen digitale Sicherheit als öffentliche Sicherheit begreifen und sie auch so öffentlich überprüfbar machen. Gesellschaft und Staat werden immer tiefer digital vernetzt. Wir brauchen eine entsprechende Strategie aber auch eine öffentliche Debatte über Sicherheit und dürfen dabei nicht (Glocke) die Sicherheitsarchitektur in die Hände von Privatleuten legen. Wozu das führen kann, erleben wir nicht zuletzt in den USA. Wir brauchen gut aufgestellte öffentliche Sicherheitssysteme. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Herold, Sie haben das toll vorgetragen. Mit Herrn Labetzke wäre ich nicht so gnädig gewesen. Da waren in den Notizen ein paar Ungenauigkeiten versteckt, und auf eine Ungenauigkeit möchte ich in meinen letzten 26 Sekunden noch einmal eingehen. Deswegen rede ich in zweifacher Geschwindigkeit. Es wurde der Kooperationsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und BSI im August 2024 geschlossen. Ende November wurde die Anfrage beantwortet, und da steht, dass die ersten Gespräche für gemeinsame Vorhaben im vierten Quartal stattfinden. Das wären noch so drei Wochen gewesen, die man Zeit gehabt hätte. Da stand nichts von einer Terminierung. Ich gehe also davon aus, dass die Termine Ende November schwierig waren, und das meine ich damit, dass Bremen es sich nicht mehr leisten kann, auf den Bund zu warten und selbst Schritt machen kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel: (Glocke) Wir wollen Bremen cybersicherer machen, und wir haben eine ungleiche Vorstellung von der Geschwindigkeit. Lassen Sie uns der Pacemaker sein! Wir stehen gern bereit und geben die Geschwindigkeit vor. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns heute völlig einig, wie so häufig in der Innenpolitik: Die Bedrohung durch Cyberkriminalität – –. (Heiterkeit – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Sie meinen wir und Sie oder Sie und die Linken?) Das Hohe Haus. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt, wo sich alle einig sind, da kommt er nach vorn!) Die Bedrohung durch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage ist für Bremen und die ganze Welt buten un binnen eine heftige Herausforderung. Da wir uns heute sehr auf diese Cyberangriffe, auf Infrastrukturen und Unternehmen konzentrieren, wollte ich noch einmal hervorheben, dass der ganz wesentliche Anteil der Cyberkriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf Computerbetrug zurückgeht. Fast alle Anwesenden haben bestimmt damit schon eine Erfahrung gemacht oder sind Opfer geworden, wo es die Täter auf das private Portemonnaie anlegen. Die reale Gefahr durch Cyberangriffe in Bremen zeigen die jüngsten Angriffe auf die BSAG, den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen und auch die Polizei Bremen. Diese Attacken wurden von der russischen Hackergruppe NoName durchgeführt, die sich in einer Art hybriden Kriegsführung gegen NATO-Staaten sieht. Die Täter agieren oft aus Staaten, in denen eine strafrechtliche Verfolgung kaum stattfindet, allen voran Russland. Diese organisierten Gruppen greifen mit DDoS-Angriffen gezielt öffentliche und private IT-Systeme an. Solche Attacken mögen kurzfristig nur Webseiten lahmlegen, doch Angriffe auf echte Kerninfrastruktur drohen. Diese erfolgreichen kleinen Angriffe zeigen die Angriffspunkte auch für Wirtschaftsspionage, die in der heutigen Debatte ein bisschen hinten ansteht aus dem folgenden Grund: über Wirtschaftsspionage wird in der Kontrollkommission berichtet. Wo steht Bremen hinsichtlich Prävention und Abwehr? Die Polizei Bremen bietet mit ihrer zentralen Ansprechstelle „ZAC“ bereits regelmäßig Präventionsveranstaltungen an mit der Maxime: Die digitalen Türen zuzuhalten. Allein im Jahr 2024 fanden rund 40 solcher Veranstaltungen statt. Das ist ein Zeichen dafür, wie hoch der Bedarf in Unternehmen und im öffentlichen Bereich ist. Doch Prävention reicht natürlich nicht allein aus. Wir müssen uns fragen: Wie gut ist Bremen tatsächlich vorbereitet? Bremen hat mit der Cybersicherheitsstrategie 2023 die bereits erwähnten frühen wichtigen Schritte eingeleitet. Auch die Zentralstelle für Cybersicherheit beim Senator für Inneres ist etabliert. Dennoch bestehen große Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, befindet sich das Bremische Cybersicherheitsbasisgesetz in der abschließenden Vorbereitung. Es soll sehr kurzfristig notwendige Regelungen zur Cybersicherheit in der öffentlichen Verwaltung schaffen. Dabei wird die Aufgabenverteilung zwischen der Zentralstelle und dem Senator für Finanzen geregelt. Zudem schafft es spezifische gesetzliche Grundlagen für notwendige Datenverarbeitungen. Bremen kann die Gefahren aber nicht allein bannen, und der Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird meines Erachtens die Rolle des Bundes bei der aktiven Abwehr definieren. Eine echte Gefahrenabwehr, eine echte effektive Abwehr ist nur durch eine zentrale Steuerung möglich. Das BSI verfügt über diese nötigen technischen Fähigkeiten und Netzwerke. Schon Bundesinnenminister Seehofer hat seinerzeit diese Kompetenzzuschreibung für den Bund angeregt und vorgesehen. Bayern war es dann aber später, die dieses Verfahren sabotiert haben mit ebenfalls besonders potenten Bundesländern wie Hessen und Baden-Württemberg. Welche Maßnahmen sind nun in Bremen noch zu tun? Wir müssen Bremen widerstandsfähiger machen, und dazu gehört in erster Linie, dass wir Investitionen in den Schutz kritischer Systeme aufbieten, und wir schielen selbstverständlich auf diesen Schuldenpakt. Anreize für IT-Fachkräfte sind auch unverzichtbar. Wir brauchen Quereinsteigerprogramme im Wettstreit um die Köpfe. Notfallpläne für Cyberangriffe, die sind auch vonnöten, damit Verwaltungen und Unternehmen wissen, wie sie im Ernstfall reagieren müssen. Mit dem BSI zusammen bereiten wir gerade einen Pentest vor, der ein wichtiges Element ist für die Vorbereitung auf solche Fälle. Für die Geschäftsführung von mittelgroßen Unternehmen hat die EU mit einer Richtlinie Pflichten festgelegt, die das Sicherheitsniveau auch in Bremen heben soll. Um die Verantwortlichen in den Unternehmen nicht allein zu lassen, greift ein von der Innenministerkonferenz (IMK) beratenes Beratungsmodell für kleine und mittlere Unternehmen für Cybersicherheit quasi Hand in Hand mit der Wirtschaft, was Sie in Ihren Beiträgen gefordert haben. Im Kern geht es dabei darum, dass nicht nur RansomwareErpressungen gemeldet werden, sodass dann im nächsten Schritt von dem BSI zertifizierten Betrieben der Angriff abgewehrt werden kann – das ist die Mitigation. Das LKA kommt dann und ergreift die strafprozessualen Maßnahmen, und schließlich werden die Behördenexperten die Angriffsvektoren zur Abwehr künftiger Angriffe analysieren. So ist die Systematik gedacht. Cyberangriffe können existenzbedrohende Auswirkungen für Bürger:innen, Unternehmen und Behörden haben. Es ist unser Job, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung bestmöglich zu schützen. Cybersicherheit nehmen wir genauso ernst wie die physische Sicherheit. Deshalb wird sie auch immer ein fester Bestandteil der Katastrophenschutz- und Krisenstäbe sein. Unsere nächsten Schritte sind klar: Wir regeln Kompetenzen, bauen die Strukturen weiter aus – die Zentralstelle Cybersicherheit – und arbeiten an der Implementierung eines Computer Security Incident Response Teams. Sie können es auch mit Ihren Worten „Feuerwehr“ nennen. Sehr geehrte Damen und Herren, durch gezielte Prävention, Vernetzung der zuständigen Stellen und Sicherheitsmaßnahmen sind wir dabei, Bremen ein Stück widerstandsfähiger gegen digitale Angriffe zu machen. Wir stellen uns dieser Herkulesaufgabe und sind mittendrin. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/852, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt noch folgende siebzehn Tagesordnungspunkte auf. – Nein, das tue ich tatsächlich nicht. (Heiterkeit – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Warum nicht?) Wir sind am Ende der Tagesordnung für heute angelangt, so, wie sie vereinbart worden ist. Deswegen entlasse ich Sie jetzt in den Feierabend oder was Sie auch sonst immer vorhaben mögen. Ich schließe die Sitzung. – Vielen Dank! (Beifall) (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. März 2025 und 27. März 2025 Anfrage 8: US-Forscher:innen für das Land Bremen gewinnen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kooperationen gibt es an Instituten des Landes Bremen mit USamerikanischen Forschungsinstituten? 2. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die durch die TrumpRegierung geplanten Kürzungen in der Forschung, insbesondere im Bereich der Klima- und Gesundheitsforschung? 3. Inwiefern bemüht sich das Land Bremen darum, sich für Forschende aus den USA als attraktiven Standort zu präsentieren und um US-Fachkräfte zu werben, und sind angesichts der politischen Entwicklungen in den USA weitere Maßnahmen geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Wissenschaftseinrichtungen im Lande Bremen ist die Kooperation mit US-amerikanischen Forschungsinstituten von herausgehobener Bedeutung. Es gibt eine strategische Partnerschaft der Universität Bremen mit der Universität von North Carolina in Chapel Hill. Weitere zahlreiche Kooperationen der Forschungsinstitute bestehen unter anderem mit der Harvard-Universität, der Stanford-Universität, der Universität von Kalifornien, Berkeley und der Georgia Tech. In vielen Wissenschaftsbereichen sind die USA weltweit führend, eine enge Kooperation ist daher in hohem Maße im Interesse der landesbremischen Wissenschaft. Zu Frage 2: Mittels Präsidialverordnungen greift die Trump-Administration in das gewachsene Gefüge der US-amerikanischen Wissenschaftslandschaft ein. Politisch unliebsame Forschungsrichtungen und ganze Wissenschaftsbereiche wie die Geschlechter- oder die Klimafolgenforschung geraten unter massiven Druck und werden in ihren Finanzierungsgrundlagen angegriffen. Auch wenn die Gerichte viele Verordnungen stoppen, gilt: Das Vorgehen der Trump-Regierung entspricht nicht den Werten einer freien Forschung, die unabhängige Ergebnisse für die gesamte Gesellschaft fördert. Der Bremer Senat steht ein für die Freiheit der Forschung und eine auskömmliche Finanzierung der Wissenschaft. Zu Frage 3: Das Land Bremen ist ein hoch attraktiver Wissenschaftsstandort, der durch ein enges und kooperatives Miteinander von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gekennzeichnet ist. Die sich hieraus ergebenden Potenziale für den Wechsel US-amerikanischer Fachkräfte und Forscher:innen gilt es zu nutzen. Dabei kommt den aufgebauten Beratungseinrichtungen wie dem Welcome Center der U Bremen Research Alliance eine herausgehobene Bedeutung zu. Die wissenschaftlichen Einrichtungen stellen sich in vielfältiger Weise international als attraktiven Wissenschafts- und Innovationsstandort dar. Die Einrichtungen sprechen internationale Forschende an, wo es aus Sicht des jeweiligen Forschungsfeldes sinnvoll erscheint, beziehungsweise wo künftige Kooperationen aus wissenschaftlicher Sicht vielversprechend sind. Dies gilt auch für die USA. Anfrage 9: Werden im Land Bremen neue Wege bei der Beratung von Gewaltbetroffenen sowie der Täterarbeit beschritten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Vorgaben plant der Senat unter Berücksichtigung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention bei der Neuausschreibung der Beratung von Betroffenen geschlechterspezifischer Gewalt sowie der Täterarbeit und wie wird sich das Auswahlgremium zur Bewertung der Konzepte zusammensetzen? 2. Über welche Qualifikation und Kompetenzen hat eine Erstberatungsstelle nach Ansicht des Senats zu verfügen, insbesondere unter Beachtung der Istanbul-Konvention und des kürzlich verabschiedeten Gewalthilfegesetzes? 3. Welches Risiko sieht der Senat, dass bei Nichteinhaltung anerkannter Standards durch eine Erstberatungsstelle das Vertrauen in die Institution sinken und die Dunkelziffer steigen kann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat plant, sich in der Ausschreibung auf folgende Bausteine zu beziehen: 1. ein proaktives Beratungsangebot für Betroffene von Partnerschaftsgewalt zur Verfügung zu stellen, das an den bundesweit anerkannten Standards des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, kurz bff, ausgerichtet ist und auch sogenannten Selbstmelder:innen zur Verfügung steht, 2. ein proaktives Angebot für Täter:innen zur Verfügung zu stellen, das an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft „Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V.“ ausgerichtet ist, 3. jeweils entsprechende Fortbildungsangebote zu Partnerschaftsgewalt/häuslicher Gewalt für Fachkräfte anderer Institutionen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren werden die Anforderungen der allgemeinen Verpflichtungen aus Artikel 18 Absatz 3 und 4 der Istanbul-Konvention zu erfüllen sein. Das Auswahlgremium wird aus Vertreter:innen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, der Senatorin für Justiz und Verfassung sowie des Senators für Inneres und Sport bestehen. Die Hinzuziehung von externer Expertise ist derzeit noch in der Prüfung. Zu Frage 2: Im „Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (Gewalthilfegesetz) sind unterschiedliche Vorgaben für das Hilfesystem verankert. Exemplarisch sei hier der Beratungsanspruch in § 3 Absatz 3 zitiert: „Der Anspruch auf fachliche Beratung umfasst Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Person insbesondere zur kurz- oder langfristigen Bewältigung der Gewaltsituation sowie zur Überwindung und Verarbeitung der Gewalterfahrung.“ Nach den Standards für Fachberatungsstellen des bff verfolgen die Beratungsstellen einen parteilichen und gesellschaftskritischen Ansatz, der sich aus der Analyse gesellschaftlicher Machtverhältnisse ableitet. Wenngleich Einschätzung und Bewältigungsprozesse einer Gewalttat individuell unterschiedlich sind, ist Gewalt nicht (nur) als persönliches Problem, sondern immer im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten. In der Beratung und Unterstützung steht das individuelle Erleben der Betroffenen im Mittelpunkt. Parteilichkeit ist dabei nicht mit unkritischer Parteinahme zu verwechseln. Ziel parteilicher Unterstützung ist es, die Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Parteilichkeit bedeutet auch, Unrecht zu benennen und sich gegen Gewalt und Diskriminierung zu positionieren. Die Verantwortung für die Gewalttat liegt beim Täter beziehungsweise der tatausübenden Person. Diese Verantwortungszuweisung ist eindeutig, ohne Betroffene zu idealisieren oder Täter:innen zu dämonisieren. Parteilichkeit kann auch bedeuten, gewalttätige beziehungsweise grenzverletzende Anteile oder Verhaltensweisen von Betroffenen zu benennen, zu begrenzen und – soweit möglich – gemeinsam mit den Betroffenen zu bearbeiten. In einigen Fällen kann auch eine Weiterverweisung oder Beendigung der Beratung durch die Fachberatungsstelle erforderlich sein. Außerdem stellen Beratungsstellen sicher, dass individuelle Schutzbedürfnisse und geschlechtsspezifische Bedarfe berücksichtigt werden. Die Zurückgewinnung von Autonomie und Kontrolle beziehungsweise die Stärkung von Selbstwirksamkeit sind deshalb für die Betroffenen existenziell wichtig. Deshalb ist die Zusicherung der Selbstbestimmung im Bewältigungsprozess besonders relevant. Selbstbestimmung bezieht sich auf die Kontaktaufnahme zur Einrichtung, eine mögliche Anonymität im Beratungskontakt, die Kontrolle über eine Weitergabe von Informationen, die Gestaltung der Beratung und der Beratungsinhalte sowie Transparenz des Vorgehens. Die Bundesstandards zur Täterarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit machen dezidierte Vorgaben zu Vernetzung und Kooperation, dem durchzuführenden Täterprogramm, Datenschutz und Schweigepflicht, dem Personal sowie institutionellen Rahmenbedingungen. Zu Frage 3: Der Senat sieht das Risiko, dass gewaltbetroffene Personen, zu einem sehr hohen Anteil Frauen, durch nicht für sie passende Beratungskonzepte von einer Inanspruchnahme dieses wichtigen Angebots absehen. Die Istanbul-Konvention gibt jedoch vor, dass die Rechte des Opfers in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden. Dies soll über die aktualisierte Ausschreibung der Angebote gewährleistet werden. Anfrage 10: Referendarszahlen im Blick: Der aktuelle Stand der Lehrkräfteausbildung in Bremen Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Referendare haben zum 1. Februar 2025 in Bremen ihre Ausbildung zur Lehrkraft begonnen, und wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf an Lehrkräften? 3. Welche Ursachen sieht der Senat für diese Entwicklung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum 1. Februar 2025 sind insgesamt 234 Personen in die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung (Referendariat) eingetreten. Hierzu zählen 225 Referendarinnen und Referendare, die eine grundständige universitäre Lehrkräfteausbildung abgelegt haben und nun Ausbildungsschulen in Bremen oder Bremerhaven zugewiesen wurden. Ebenfalls wurden neun Personen eingestellt, deren Hochschulabschluss als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen anerkannt wurde und die nun ebenfalls regelhaft das Referendariat aufnehmen. Von den 234 Referendarinnen und Referendaren sind 177 Personen an einer stadtbremischen Ausbildungsschule eingesetzt, 57 Personen (beziehungsweise 24,4 Prozent) entfallen auf die Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven. Ebenfalls werden regelmäßig Personen eingestellt, die bereits über eine ausländische Lehrkräfteberufsqualifikation verfügen und die zur Erlangung der Gleichwertigkeit des Lehramts noch einen beruflichen Anpassungslehrgang am Landesinstitut für Schule absolvieren müssen (sogenannte Anpasser). Zum 1. Februar 2025 umfasst diese Personengruppe neun Personen, die Ausbildungsschulen liegen zu diesem Einstellungstermin alle in der Stadtgemeinde Bremen. Verwaltungsseitig werden diese Auszubildenden wie Referendarinnen und Referendare im eigentlichen Sinne behandelt, da auch bei ihnen der noch fehlende praktische Ausbildungsanteil im Vordergrund steht. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 werden damit erneut mehr angehende Lehrkräfte am Landesinstitut für Schule ausgebildet: Zum 1. Februar 2024 waren es 237 Personen, zum 1. August 2024 lag die Zahl bei 199. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch 20 neue Teilnehmende des Programms „back to school“ zum 1. Februar 2025 ihre Qualifizierung begonnen haben. Zu Frage 2: Im Jahr 2024 hat es mit der Einstellungskohorte 1. Februar 2024 erstmals eine sehr große Gruppe an neuen Referendarinnen und Referendaren gegeben, nachdem das Einstellungsverfahren erheblich vereinfacht und modernisiert wurde. Zum 1. August 2024 lag die Zahl der Auszubildenden immer noch höher als in den Vorjahren, aber näher am „Normalniveau“. Zum 1. Februar 2025 konnten erneut deutlich mehr Referendarinnen und Referendare eingestellt werden. Nach wie vor ist der Bedarf an Lehrkräften in beiden Stadtgemeinden sehr hoch, sodass die erneute hohe Anzahl an neuen Referendarinnen und Referendaren einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen. Zu Frage 3: Der Senat stellt fest, dass das Land Bremen mit seinen Schulen und auch das Landesinstitut für Schule ein attraktiver Lebensbeziehungsweise Ausbildungsort ist. Faktoren wie Wohnortnähe, familiäre oder andere persönliche Bindungen und Kontakte, aber auch die Qualität der Ausbildung und die gute Zusammenarbeit in den Schulen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für Bremen als Lebens- und Referendariatsort. Hinzu kommt mit hohem Gewicht der Faktor, bereits in bremischen Schulen tätig gewesen zu sein. Die in diesem Rahmen gemachten Erfahrungen tragen offensichtlich zu einem positiven Bild des Referendariats und der Arbeit in einer Bremer oder Bremerhavener Schule bei. Anfrage 11: Krankenhausreform: Wie will Bremen den Eigenanteil der Transformationsfonds-Förderung sicherstellen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie plant der Senat im Zuge der Krankenhausreform die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Transformationsfonds-Förderung zu erfüllen und in welcher Höhe sind künftig Haushaltsmittel zur Erbringung des Eigenanteils vorgesehen? 2. Welche Kriterien werden bei zu fördernden Vorhaben angelegt und gibt es bereits konkrete Projekte oder Krankenhäuser, die für eine Förderung vorgesehen sind? 3. Inwiefern ist eine finanzielle Beteiligung der Krankenhausträger vorgesehen und wie wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme der Transformationsfonds-Förderung nicht zu neuen finanziellen Belastungen für die Bremer Krankenhäuser führt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit finden Gespräche zur Haushaltsaufstellung 2026/2027 statt. Die Mittelbedarfe im Kontext der Kofinanzierung des Transformationsfonds werden aktuell im Zug der Haushaltsberatungen 2026/2027 geprüft. Zu Frage 2: Die Kriterien zur Förderung ergeben sich aus der noch zu erlassenden Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung durch den Bund. Ein Entwurf einer solchen Verordnung wurde vom Bundesgesundheitsministerium erstellt. Der Verordnungsentwurf bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesrates. Die entsprechende Bundesratssitzung hat am 21. März 2025 stattgefunden. Erst, wenn diese Verordnung verkündet wurde, stehen die Förderkriterien fest. Diesen folgend wird die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im nächsten Schritt ein Verfahren auf der Landesebene ausgestalten. Zu Frage 3: Die Frage der finanziellen Beteiligung der Krankenhausträger an der Kofinanzierung des Transformationsfonds ist noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Krankenhäuser erscheint eine Eigenbeteiligung der Krankenhausträger aus Sicht der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz kaum möglich. Anfrage 12: Wie gut ist Bremen beim Opferschutz in Terrorlagen aufgestellt? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Liegen erprobte Konzepte für Opferschutz in Geisel-, Terror- oder Amoklagen in Bremen vor, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche? 2. Sollten Konzepte vorliegen: Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wurden sie abgestimmt und mit welchen staatlichen Stellen hinsichtlich der Prozesse in entsprechenden Lagen? 3. Inwiefern gehen etwaige Opferschutzkonzepte auf Schilderungen von Betroffenen und Angehörigen aus vergangenen Terrorlagen wie beispielsweise in Magdeburg oder Hanau hinsichtlich Information, Betreuung, Unterstützung, falschen Beschuldigungen und sonstigen Versäumnissen ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den erwähnten Geisel-, Terror- oder Amoklagen richtet die Polizei Bremen im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation einen Einsatzabschnitt „Erste Betreuung“ ein. Wesentlicher Bestandteil hierbei ist das sogenannte Haus der Betreuung. In diesem findet die Erstversorgung der Betroffenen mit Unterstützung externer Kräfte vor allem in psychologischer beziehungsweise seelsorgerischer und – in leichteren Fällen – in medizinischer Hinsicht statt. Das Haus der Betreuung, welches örtlich möglichst in der Nähe des Ereignisortes liegt und vornehmlich in Schulen eingerichtet werden soll, dient als Anlaufstelle für Betroffene und gegebenenfalls auch der polizeilichen Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenbefragungen. Durch diese Struktur soll vermieden werden, dass betroffene und möglicherweise traumatisierte Personen durch Ortswechsel zusätzlichen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Weiterhin ist in den genannten Fällen vorgesehen, dass sich der Landesopferbeauftragte als ständige und zentrale Ansprechperson der Betroffenen und ihrer Angehörigen annimmt. Der Landesopferbeauftragte geht dabei aktiv auf die Betroffenen und ihre Angehörigen zu. Zu seinen Aufgaben gehören dabei die Beratung hinsichtlich psychosozialer, finanzieller und sonstiger Hilfen, die Weitergabe relevanter Informationen an die Betroffenen einerseits sowie an zuständige staatliche Stellen und Opferberatungseinrichtungen andererseits sowie die Koordinierung der Beratung und Hilfen für Betroffene und Angehörige. Eine Erprobung hat mehrfach stattgefunden, so nach dem Vorfall im Lloyd-Gymnasium in Bremerhaven sowie den Anschlägen in Wien, Brokstedt und Magdeburg. Zu Frage 2: Die weitere Ausgestaltung des Konzepts, nach dem der Landesopferbeauftragte tätig wird, soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen und dabei mit staatlichen Stellen wie dem Senator für Inneres und Sport, der Polizei Bremen, dem Magistrat Bremerhaven, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, dem Amt für Versorgung und Integration Bremen und der Unfallkasse Bremen sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren wie Opferhilfevereinen, zum Beispiel dem Weissen Ring, abgestimmt werden. Der im Herbst 2025 stattfindende nunmehr Dritte Fachtag Opferschutz wird sich schwerpunktmäßig mit dem Konzept sowie den Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen wie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren befassen. Das Konzept wird Ende 2025, wie gesetzlich vorgesehen, der staatlichen Deputation für Inneres vorgestellt. Zu Frage 3: Das Konzept geht auf die berechtigten Anliegen von Betroffenen von stattgefundenen Terrorlagen ein. Aus gemachten Erfahrungen wurde kritisiert, dass sich der Staat zu wenig um individuelle Bedürfnisse gekümmert habe. Viele Betroffenen haben sich allein gelassen gefühlt und wussten nicht, an welche Behörden oder Institutionen sie sich wenden sollten. Daher hat der Landesopferbeauftragte einen proaktiven Ansatz, das heißt, er geht aktiv auf Betroffene zu, um seine Unterstützung anzubieten. Dieser Ansatz wurde bereits mehrfach erprobt und hat sich als sinnvoll und zielführend erwiesen. Dazu kommt, dass die Zuständigkeit des Landesopferbeauftragten ohne zeitliche Begrenzung besteht. Das heißt, dass sich Betroffene jederzeit und auch noch Jahre nach dem Ereignisfall an ihn wenden können. Die Bedürfnisse der Betroffenen der in den unterschiedlichen Ländern stattgefundenen Terrorlagen sind Gegenstand eines engen fachlichen Austausches zwischen dem Landesopferbeauftragten Bremen und den Opferbeauftragten der anderen Länder und des Bundes. So haben bei den vergangenen Fachtagen Opferschutz in Bremen die Landesopferbeauftragten aus Kiel und Stuttgart über die Attacken in Brokstedt und Mannheim berichtet. Die Landesopferbeauftragten und der Bundesopferbeauftragte stehen im regelmäßigen engen fachlichen Kontakt und tauschen sich dabei auch hinsichtlich der Konzepte und deren Fortentwicklung aus, wobei Informationen, Betreuung und Unterstützung der Betroffenen dabei stets einen Schwerpunkt bilden. Anfrage 13: Werden im Land Bremen neue Wege bei der Beratung von Gewaltbetroffenen sowie der Täterarbeit beschritten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 14: Wird das Rückführungspotenzial vom Senat Bovenschulte ausgeschöpft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Nachdem zum Stichtag 30. November 2024 3 906 ausreisepflichtige Personen im Land Bremen lebten, wovon 3 475 einen Duldungsstatus hatten, befanden sich zu dem Zeitpunkt 431 Personen ohne Duldungsstatus oder sonstiges Bleiberecht in Bremen. Was hinderte den Bremer Senat daran, diese Menschen in ihre Heimaltländer zurückzuführen? 2. Wie viele Abschiebeversuche haben bei dem skizzierten Personenkreis bislang insgesamt in Summe stattgefunden? 3. Inwieweit zählen die 75 ausreisepflichtigen Straftäter aus der Justizvollzugsanstalt Bremen ebenfalls zu den 431 Personen und wie viele Rückversuche gab es insoweit? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Zahl der laut Ausländerzentralregister im Land Bremen Ausreisepflichtigen ohne Duldungsstatus beträgt zum 31. Januar 2025 noch 414 Personen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts ist eine ausreisepflichtige, ausländische Person immer zu dulden, sobald ihre Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. Einzige Ausnahmen bilden Personen, die entweder der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz oder Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung unterliegen. Dem Senator für Inneres und Sport sind keine Personen bekannt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht zumindest über eine kurzfristige Duldung aus binnenorganisatorischen Gründen verfügen. Er geht daher davon aus, dass es sich weit überwiegend um Personen handelt, die fälschlich im Ausländerzentralregister dem Personenkreis der Ausreispflichtigen zugeordnet sind. Um die Zahl weiter aufzuklären, hat der Senator für Inneres und Sport beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deshalb bereits Ende letzten Jahres eine Sonderauswertung beauftragt, deren Ergebnisse nun vorliegen und aktuell ausgewertet werden. Hierbei konnte schon bei 132 dieser Personen festgestellt werden, dass sie EU-Bürger und 91 Personen mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende registriert sind. Beide Personengruppen sind in der Regel nicht ausreisepflichtig. Ein weiterer Grund kann immer auch ein zeitlicher Versatz sein, etwa wenn die Ausreise von Personen noch nicht erfasst ist, oder die Verlängerung einer Duldung erst verspätet beantragt wird. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der überwiegenden Anzahl der Personen um Fälle handelt, die im Ausländerzentralregister bereinigt werden müssen, weil die Ausreisepflicht entweder nicht mehr besteht, oder die Personen sich nicht mehr in Bremen befinden. Sofern keine Ausnahme besteht, ist grundsätzlich jede ausreisepflichtige Person von der Ausländerbehörde zu dulden, sofern ihre Abschiebung nicht zeitnah bevorsteht. Wenn sich unter den 414 Personen daher tatsächlich solche befinden sollten, die sich in Bremen aufhalten, so wäre diesen zunächst eine unter Umständen auch nur kurz befristete Duldung auszustellen und erst anschließend eine konkrete Abschiebungsplanung vorzunehmen. Zu Frage 3: Bei Personen in Strafhaft besteht die Besonderheit, dass sie in der Regel keiner Duldungsbescheinigung zur Dokumentation ihres Aufenthaltsstatus bedürfen. Daher wird ihnen nur eine Duldung ausgestellt, wenn sie diese ausdrücklich beantragen. Erfolgt kein solcher Antrag, würde die Person im Ausländerzentralregister tatsächlich als ausreisepflichtig und ohne Duldung geführt. Inwieweit die aufgeführten Straftäter zu dem benannten Personenkreis der Ausreisepflichtigen zählen, kann erst nach erfolgter Bereinigung des Ausländerzentralregisters bestimmt werden. Anfrage 15: Dublin-III-Center im Land Bremen – Wahlkampfbedingte Nebelkerze oder Migrationswende? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann hat der Bremer Senat beschlossen, spezielle Dublin-III-Center im Land Bremen einzurichten und durch welche Neuerungen an den Standorten werden die bisherigen Flüchtlingsunterkünfte zu Dublin-IIICentern? 2. An welchen beiden Standorten wurden die in der Presse verkündeten Dublin-III-Center im Land Bremen eingerichtet und wann? 3. Welchen Mehrwert hat die Einrichtung der beiden Dublin-III-Center in Bremen in der jetzigen Ausgestaltung und wie wird dadurch die Fallbearbeitung und Rückführung beschleunigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen hat im Januar 2025 entschieden, Dublinfälle im Allgemeinen vorläufig nur noch in bestimmten Einrichtungen aufzunehmen. Damit wurde dem Wunsch des Bundesministeriums des Inneren in diesem Sinne entsprochen und zudem die Abstimmung von Organisationsprozessen zwischen den zuständigen Behörden und Ämtern optimiert. Weitere Neuerungen sind nicht eingeführt worden. Die Praktikabilität dieses Verfahrens wird im Weiteren überprüft. Zu Frage 2: Alle Dublinfälle durchlaufen, wie bisher, in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße den regulären Aufnahmeprozess. Eine dauerhafte Unterbringung in der Lindenstraße ist aber nicht möglich, weil dort die notwendigen Aufnahmekapazitäten für neu ankommende Personen vorgehalten werden müssen. Dublinfälle werden schwerpunktmäßig auf andere Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt. Alleinreisende werden derzeit in der Birkenfelsstraße untergebracht, Familien in der Duckwitzstraße. Besonders vulnerable Personen aus der Gruppe der Dublinfälle – wie zum Beispiel Schwerkranke – werden unabhängig von dieser Regelung in der am besten für sie geeigneten Unterkunft untergebracht. Eine eigenständige Einrichtung ausschließlich für Dublinfälle ist nach derzeitigem Sachstand nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Für die Umsetzung des Dublinverfahrens ist eine besonders enge Abstimmung und Kooperation aller zuständiger Stellen erforderlich. Die Beschränkung auf wenige Standorte ist mit dem Ziel verbunden, auf personeller Ebene Kompetenzschwerpunkte für die Gegebenheiten des Verfahrens auszubilden. Das Bundesministerium des Inneren hat für den Fall der gemeinsamen Unterbringung zugesagt, dass die Bundespolizei im Rahmen ihrer Kapazitäten bei der Zuführung zu den Flughäfen unterstützen wird. Demgegenüber stehen die konkreten Bedarfe der Schutzsuchenden im Einzelfall, dem die Fallbearbeitung auch gerecht werden muss. Anfrage 16: Was geschieht mit Bauschutt aus dem Straßen- und Wegebau? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie wird in Bremen und Bremerhaven mit Straßen- und Wegeaufbruch verfahren? 2. Wie gedenkt der Senat die Recyclingquote für mineralische Bauabfälle aus dem Straßen- und Wegebau im Land Bremen signifikant zu erhöhen, um eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu fördern? 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um bundesweit einheitliche Regelungen für die Einstufung und Behandlung von schadstoffhaltigem Straßen- und Wegeaufbruch durchzusetzen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gemäß der Ersatzbaustoffverordnung und den Vorgaben der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie den anerkannten Regeln der Technik werden Ausbaustoffe im Straßenbau abfalltechnisch bewertet. Im Rahmen der Bauverträge gehen Ausbaustoffe in das Eigentum der Auftragnehmer über und werden im Rahmen der Bewertung wiederverwendet beziehungsweise fachgerecht entsorgt. In der Regel wird im Bestand gebaut, dabei steht grundsätzlich ein schonender Umgang mit den Ressourcen im Fokus. Schichten, die unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften wiederverwendet werden können, werden gegebenenfalls aufbereitet und wieder eingebaut beziehungsweise verbleiben im Baugrund, sodass Abfälle reduziert werden. In der Asphaltindustrie ist die Recyclingquote relativ hoch. Die Wiederverwertung von Asphalt wird auch in Bremen praktiziert. Dabei wird primär bei der Herstellung von Asphalten in den Mischwerken recycelt, indem Ausbauasphalt beigefügt wird, sodass in der Regel jeder gelieferte Asphalt zum Teil aus Ausbauasphalt besteht. Zu Frage 2: Der Senat setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht bei Ausschreibungen von Straßen- und Wegebauten auch die Verwendung von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der dafür geltenden Vorschriften und umweltfachlichen Anforderungen beachtet wird. Weiterhin prüft der Senat, inwieweit für den Anwendungsbereich der Bremischen Landesbauordnung deren Regelungen auch künftig im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden können. Das Projekt „Bündnis Kreislaufwirtschaft Bauwesen Metropolregion Nordwest“ führt außerdem seit 2023 die Belange einzelner Akteure zusammen und soll eine Kooperationsebene für die mittlerweile über 40 teilnehmenden Institutionen und Unternehmen aus Bremen und der Region schaffen. Das Projekt erarbeitet Kooperationsmodelle und sorgt für Wissenstransfer zur Erhöhung der Akzeptanz des Einsatzes von gebrauchten Bauteilen, Materialien und Sekundärbaustoffen. Außerdem werden rechtliche Fragestellungen bearbeitet, die sich mit den Ursachen der bisher nicht ausreichenden Anwendung der vorhandenen gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, dem Thema Ende der Abfalleigenschaft, aber auch Fragestellungen im bauordnungsrechtlichen Bereich und dem Gewährleistungs- und Haftungsrecht beschäftigen. Zu Frage 3: Der Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften ist Ländersache. Der Senat setzt sich in den Gremien der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall bereits für eine Harmonisierung der Einstufung von schadstoffhaltigem Straßen- und Wegeaufbruch ein. Eine einheitliche Behandlung ist allerdings nicht immer zielführend. Vielmehr geht es um eine hochwertige Verwertung, die regional unterschiedlich ausfallen kann. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine hochwertige Verwertung wurde mit der Übersendung des Strategiepapiers „Ausgestaltung weitergehender rechtlicher Regelungen zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz Bremens der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall initiiert. Anfrage 17: Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken – Wie unterstützt der Senat die Bürgerinnen und Bürger? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Silvia Neumeyer, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Unterstützungsleistungen bietet der Senat (beziehungsweise die Unteren Naturschutzbehörden) insgesamt für Privatleute an, um (alte) Bäume mit großem Stammumfang auf Privatgrundstücken und Gärten zu erhalten? 2. Welche (Sicherungs-)Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt solcher Bäume können hierbei beim Senat (beziehungsweise bei den Unteren Naturschutzbehörden) beantragt werden? 3. Wie und wo können sich Bürgerinnen und Bürger gezielt zum Umgang mit Bäumen auf Privatgrundstücken und Gärten informieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden aus dem Bereich Baumschutz der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gehört unter anderem die Beratung von Bürger:innen in Fragen des Baumschutzes. Auf Antrag prüfen die Mitarbeitenden in diesem Zusammenhang die Bäume vor Ort. Auf Grundlage der visuellen Untersuchung werden den Baumbesitzer:innen Handlungsempfehlungen gegeben. Die Mitarbeitenden sind auch telefonisch und per E-Mail für Anfragen von Bürger:innen erreichbar, einige Grundlagenthemen kann auch das Bürgertelefon beantworten. Zu Frage 2: Es können alle zum Erhalt der Bäume sinnvollen beziehungsweise notwendigen Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherheit des Baumes, bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft beantragt werden. Dabei können auch größere Rückschnitte wie zum Beispiel Kronenerhaltungsschnitte als notwendig erachtet und genehmigt werden. Nach erfolgter Genehmigung obliegt die Beauftragung und Finanzierung der Maßnahme der Privatperson. Die für den Weiterbestand der Bäume erforderlichen fachgerechten Pflegemaßnahmen, wie etwa der Einbau von Kronensicherungen oder Pflegeschnitte, sind antragsfrei. Zu Frage 3: Es gibt sowohl vom Hause der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als auch vom Magistrat Bremerhaven jeweils einen Internetauftritt, in welchem Grundlagen zum Baumschutz dargelegt sowie die Ansprechpartner:innen benannt werden. Die Bürger:innen können sich hier die „Baumschutzfiebel“, in der Wissenswertes über Nutzen, Wert und Ansprüche unserer Stadtbäume dargestellt wird, die Baumschutzverordnung sowie Anträge auf Befreiung herunterladen. Des Weiteren gibt es ein digitales Antragsformular, welches Bürger:innen, die Maßnahmen an geschützten Bäumen durchführen möchten, durch den Antragsprozess führt. Anfrage 18: Wie wichtig ist dem Senat die Armutsbekämpfung in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte und von der Senatskanzlei einzusetzende „Arbeitsgruppe auf Staatsräteebene zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut“ bis heute nicht eingesetzt? 2. Welche Vorteile hätte es für die Arbeit der „Senatskommission Sozialleistungen“, wenn die „Arbeitsgruppe auf Staatsräteebene zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut“, auf die sich die Koalition in Bremen bereits im Juni 2023 geeinigt hatte, ihre Arbeit direkt aufgenommen und die Armutsbekämpfung in Bremen inzwischen gezielter adressiert hätte? 3. Wann hat der Senat erkannt, dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut ohne eine Arbeitsgruppe auf Senatsebene in Bremen hinter dem erforderlichen Maß zurückbleiben wird? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einer solidarischen Gesellschaft, in der Ungerechtigkeiten bekämpft, Armut verringert, allen Menschen gleiche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet und gerechte Teilhabe für alle ermöglicht wird, ist erklärtes Ziel des Senats. In Bremen existieren eine Vielzahl von Programmen und Projekten, die sich diesem Thema widmen. Allerdings ist Armutsbekämpfung eine kontinuierliche Aufgabe und erfordert fortlaufende Maßnahmen auf Bundes, Landes- und kommunaler Ebene. Sie erfordert gleichzeitig ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Lebenslagenberichterstattung für das Land Bremen soll neu aufgestellt und durch ein ressortübergreifendes Handlungskonzept Armutsbekämpfung ergänzt werden. Getrennt von diesem Ziel ist die Frage zu betrachten, ob aktuell ein weiteres Gremium für die Zielerreichung erforderlich ist. Ressortübergreifende Steuerungs- und Lenkungsgruppen sind ein Instrument, um behördenübergreifende Konzeptentwicklung zu ermöglichen, gemeinsame Prozesse effizient zu steuern und Reibungsverluste zwischen verschiedenen Akteuren zu minimieren. Sie sind jedoch weder das einzige, denkbare Instrument noch eine notwendige Voraussetzung zur Zielerreichung. Bestehen im selben Themenfeld bereits Strukturen und Arbeitsprozesse, kann statt verbesserter Steuerung auch zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungserfordernisse, Doppelstrukturen und Verantwortungsdiffusionen entstehen. Deshalb ist jeweils im konkreten Einzelfall über den Zusatznutzen einer weiteren Steuerungsstruktur zu entscheiden. Der Senat hat die Gründung einer Staatsrät:innenarbeitsstruktur im Kontext Arbeitslosigkeit und Armut bisher zurückgestellt, da in dem Themenfeld mit den ebenfalls in dieser Legislaturperiode neu eingesetzten Gremien, der Senatskommission Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und dem Transformationsrat sowie nunmehr mit der in der Fragestellung ebenfalls erwähnten Senatskommission Sozialleistungen, bereits drei ressortübergreifende Arbeitsstrukturen auf Leitungsebene bestehen. Daneben gibt es vielfältige Prozesse der ressortübergreifenden Zusammenarbeit auf der Fachebene. Aufgrund dieser breiten bereits existierenden Gremienstruktur, die sowohl mittel- wie auch unmittelbar ebenfalls die durch eine Lenkungsgruppe zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Arbeit intendierten Zielsetzungen im Fokus haben, erscheint die Einsetzung eines weiteren Gremiums in diesem Bereich derzeit nicht zielführend. Sollte sich die Sachlage oder die Einschätzung des Senats hierzu ändern, kann die ursprüngliche Strukturidee problemlos wieder aufgegriffen werden. Anfrage 19: Umsetzung des Rampenprogramms – Mobile Rampen für die Gastronomie und Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 6. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welcher Betrag von den 30 000 Euro, die auf Antrag der Koalitionsfraktionen in den Landeshaushalt 2024 eingestellt wurden, damit das Netzwerk „Inklusives Bremerhaven“ und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V. (LAGS) mobile Rampen kaufen und kostenlos an Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte und kulturelle Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven verteilen können, wurde bis jetzt ausgeschöpft? 2. Wie viele Anträge auf mobile Rampen wurden bis jetzt durch Betreiber:innen von Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen gestellt und wie viele mobile Rampen konnten bereits angeschafft und verteilt werden? 3. Wie bewertet der Senat das Programm „Mobile Rampen für die Gastronomie bezuschussen“, auch im Hinblick auf eine etwaige Fortsetzung im Haushalt 2026? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 000 Euro wurden noch im Jahr 2024 den Zuwendungsempfänger:innen in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung in Bremerhaven wurden 5 000 Euro an das Netzwerk „Inklusives Bremerhaven“ ausgezahlt und bereits vollständig ausgeschöpft. Für die Umsetzung in Bremen wurden 25 000 Euro an die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V. ausgezahlt, das Projekt befindet sich in der Umsetzung und die Mittel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zu Frage 2: In Bremerhaven ist die Umsetzung des Projektes bereits abgeschlossen. Hier konnten insgesamt 15 mobile Rampen sowie ergänzend 19 Serviceklingeln angeschafft und verteilt werden. Die Klingeln ermöglichen es mobilitätseingeschränkten Personen, sich bemerkbar zu machen und Unterstützung anzufordern, während die Rampen den Zugang zu Geschäften und Einrichtungen erleichtern. In Bremen ist die Umsetzung des Projektes noch nicht abgeschlossen. Zum aktuellen Stand wurden 30 mobile Rampen angeschafft und verteilt. Es liegen in etwa weitere 30 Anträge vor. Darüber hinaus können noch bis zu 50 zusätzliche mobile Rampen im Rahmen des Projektes beschafft werden, sodass weitere Anträge gestellt und bedient werden können. Zu Frage 3: Das Programm „Mobile Rampen für die Gastronomie und Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven“ konnte dazu beitragen, Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen beim Zugang zu Gastronomie, Einzelhandelsbetrieben und weiteren Einrichtungen abzubauen. Außerdem hat das Projekt für die beteiligten Betriebe einen niederschwelligen ersten Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit geboten. Die bestehenden Möglichkeiten für nächste Schritte werden auf der Website www.barrierefrei.bremen.de im Bereich „So wird Ihre Einrichtung barrierefrei“ dargestellt. Eine Fortsetzung des Programms im Haushalt 2026 ist nach aktuellem Stand nicht geplant. Eine Projektevaluation soll nach Abschluss des laufenden Projektes in Bremen erfolgen. Anfrage 20: Wie unabhängig sind Landestierschutzbeauftragte und Tierschutzbeirat? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass die strukturelle Weisungsfreiheit der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten in der Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde ohne landesrechtliche Regelungen zur Unabhängigkeit gewährleistet ist? 2. Wie wird sichergestellt, dass Tierschutzbeirat und Landestierschutzbeauftragte ihre fachlichen Einschätzungen unabhängig vertreten können, insbesondere bei öffentlichen Meinungsäußerungen? 3. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des Senats erforderlich, um die Bekanntheit, Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit der Landestierschutzbeauftragten zu steigern, und welche Kapazitäten wären dafür erforderlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Schaffung der Stelle der Landestierschutzbeauftragten, LTB, erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses der Deputationen für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie. Die Ansiedlung erfolgte als Stabsstelle außerhalb der Linienorganisation und außerhalb der Fachabteilung mit direktem Vortragsrecht bei der Senatorin und der Staatsrätin. Die Angliederung der LTB in einem Stabsbereich der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht einer vollständigen Unabhängigkeit dieser Stelle entgegen. Eine weitgehende Selbstständigkeit der Aufgabenwahrnehmung ist durch den Geschäftsverteilungsplan sichergestellt, der den Mitarbeitenden dieser Stabsstelle einen Arbeitsbereich außerhalb der Kernaufgaben des Ressorts zuweist. Zudem ist der Stabsbereich neben der LTB mit juristischem und verwaltungstechnischem Personal ausgestattet, sodass eine Einbindung in die regulären Verwaltungsabläufe nicht gegeben ist. Auf diese Weise kann eine weitreichende, wenn auch nicht vollständige strukturelle Unabhängigkeit der LTB sichergestellt werden. Zu Frage 2: Hinsichtlich der LTB verweist der Senat auf die Antwort zu Frage 1. Hinsichtlich des Tierschutzbeirats ist darauf hinzuweisen, dass dieser aufgrund seiner Funktion als beratendes Gremium der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nicht vollständig unabhängig agieren kann. Eine unabhängige Tätigkeit wäre einem Gremium möglich, dass nicht einem bestimmten Ressort zugeordnet ist, sondern seine Aufgaben eigenständig auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses oder einer landesrechtlichen Vorschrift wahrnimmt. Als Beispiel hierfür könnte die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ gelten, die Anfang 2020 eingesetzt worden ist. Zu Frage 3: Grundvoraussetzung für Bekanntheit, Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit der LTB sind entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine fachliche breite Aufstellung. Leider kollidieren die Interessen von Tieren sehr häufig mit finanziellen und persönlichen Interessen von Menschen. Zwangsläufig führt daher eine konsequente Aufzeigung von Missständen zu erheblichen Kollisionen im politischen und gesellschaftlichen Kontext. Ein konsequenter Tierschutz für alle Tiere muss nicht nur politisches Handeln fordern, sondern auch jeden einzelnen an seine ethische Verantwortung erinnern. Bekanntheit kann grundsätzlich erlangt werden über öffentliche und soziale Medien und über Werbekampagnen, Wahrnehmung über Vernetzung und über die Quantität an und die Qualität von Beiträgen. Auch diese Aspekte sind mit personellen und finanziellen Ressourcen und mit der fachlich breiten Aufstellung verbunden. Speziell eigene Social-Media-Kanäle erfordern das entsprechende Know-how und eine regelmäßige und konsequente Pflege. Die Erstellung von Werbespots oder kleinen Informationsfilmen ist in der Regel ohne finanzielle Mittel nicht möglich. Völlig kostenneutral ist die Herausgabe von Pressemitteilungen und die Pflege der zur Verfügung gestellten Homepage. Anfrage 21: Förderung von Sozialkaufhäusern, Repair-Cafés und mehr: Wachsende „Kreislaufwirtschaft“ in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele nicht kommerzielle Sozialkaufhäuser, (Kleider-)Tauschbörsen, Umsonstläden, Repair-Cafés, offene Werkstätten oder ähnliches gibt es in welchen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens? (Bitte die Entwicklung seit 2020 tabellarisch darstellen.) 2. Welchen Zweck erfüllen diese Angebote für die Menschen allgemein und welche Bedeutung misst der Bremer Senat diesen Angeboten insbesondere im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz bei? 3. Aus welchen Gründen bleibt eine positive Entwicklung durch stetig steigende Zahlen und ein Ausbau von solchen oder ähnlichen Angeboten – zunehmend auch „für alle“ – trotz aller positiven Argumente dafür, weit hinter den Erwartungen zurück und was wird der Senat zukünftig tun, um diese Form von Nachhaltigkeit in Bremen und Bremerhaven, auch im Sinne der Beschlüsse der Klimaenquetekommission stärker zu fördern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Übersicht über Reparaturinitiativen bietet die Broschüre „Nachhaltige Nutzung in Bremen“ der KlimaWerkStadt, die im Rahmen einer Sonderausschreibung für gemeinnützige Klimaschutzprojekte von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Jahr 2021 bezuschusst wurde. Eine Neuauflage der Broschüre wird zurzeit geprüft. Auf der „#senk mit“-Internetseite der Klimaschutzagentur energiekonsens ist eine Auflistung verschiedener Initiativen sortiert nach Stadtteilen zu finden: https://senkmit.de/klimaschutzorte. Darüber hinaus liegt dem Senat keine vollständige Auflistung aller nicht kommerziellen Unternehmungen und Organisationen im Kontext Kreislaufwirtschaft vor, sodass eine Entwicklung seit 2020 nicht vollumfänglich dargestellt werden kann. Aktuell wird über die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation eine Studie umgesetzt, welche Unternehmen abbilden soll, die sozial innovativ und gemeinwohlorientiert wirtschaften, um Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltiger und solidarischer zu machen. Dazu zählen zum Beispiel Sozialunternehmen und Social Entrepreneurs. Die Ergebnisse werden Ende April 2025 vorliegen und auch Unternehmen und Organisationen umfassen, die Ansätze der Kreislaufwirtschaft verfolgen. Zu Frage 2: Nicht kommerzielle Unternehmungen dieser Art ermöglichen den Menschen positive Selbstwirksamkeitserfahrungen und die Möglichkeit, sich für den Umwelt- und Klimaschutz zu engagieren. Der Senat misst diesen Aktivitäten daher hohe Bedeutung bei. Zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzstrategie 2038 fördert das Land Bremen unter anderem über die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Nachbarschaften, Stadtteilen und Quartieren seit 2022 Projekte in Bremen und Bremerhaven, die auf stadtteil- oder quartiersbezogener Ebene Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten im Alltag schaffen. In diesem Rahmen kommt der Reparatur, Abfallvermeidung und Verlängerung der Produktlebenszyklen als wichtige Komponente von klimarelevantem Alltagshandeln eine wichtige Rolle zu. Um die Potenziale für Klimaschutzverhalten im Alltag zu nutzen, spielen sowohl Maßnahmen eine Rolle, die zu verstärktem Klimabewusstsein und nachhaltigeren Verhaltensänderungen führen, als auch die Schaffung konkreter Infrastrukturen zur Unterstützung von klimaschonendem Handeln im persönlichen Wohn- und Lebensumfeld. Eine Evaluation des Förderprogramms bezüglich der Projektergebnisse und Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz wird aktuell durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2025 vorliegen. Zu Frage 3: Im Bereich der Förderung nicht kommerzieller Unternehmungen und Organisationen im Kontext Kreislaufwirtschaft finden aktuell verstärkte und zielgerichtete Aktivitäten statt, die der Bedeutung der Anliegen gerecht werden und ihr angemessen sind. Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation stehen im Kontext des Aktionsplans Klimaschutz in der Maßnahme „Förderung und Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Bremen und Bremerhaven: unternehmensbezogene Aktivitäten“ solche Betriebe im Fokus, deren Tätigkeit das Reparieren, Recyceln, Weiternutzen, Tauschen oder Teilen von Produkten ermöglicht. In diesem Kontext soll eine Förderung von Einzelhandelsbetrieben aus dem Segment Secondhand, Tauschläden, und Sozialkaufhäusern konzipiert werden, deren Fokus auf der Attraktivierung und Professionalisierung dieser Angebote „Für Alle“ liegt. Die Fortführung des Förderprogrammes „Klimaschutz im Alltag“ durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in der zweiten Förderperiode seit dem 1. März 2025 und die Ausweitung auf neue Stadtteile sind weitere wichtige Schritte, um solche Initiativen voranzutreiben. Die Bremer Stadtreinigung, DBS, wird erstmals vom 11. bis zum 13. September 2025 die ReDays organisieren. Das von Wien inspirierte Nachhaltigkeitsfestival soll die Aspekte REthink (Konsumverhalten überdenken), REduce (Konsum und Abfall reduzieren), REcycle (wiederverwerten) und REuse (wiederverwenden) zusammenführen und dazu passende Angebote zentral in der Innenstadt für alle Bürger:innen zugänglich machen. Weiterhin planen die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und die DBS die Errichtung und den Betrieb eines Kreislaufwirtschaftszentrums. Anfrage 22: Integrationskurse unter Druck – Auswirkungen der Kürzungen des Bundes in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich das Angebot an Integrationskursen in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 in Bezug auf die Anzahl und Ausrichtung der Kurse, die verfügbaren Plätze und die Wartezeiten verändert? 2. Welche weiteren Angebote/Möglichkeiten gibt es neben den Integrationskursen in Bremen, um Deutsch zu lernen? (Bitte tabellarisch nach Stadtteilen und Trägerstruktur darstellen.) 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die durch den Rückzug des Bundes entstehenden Lücken in der Integrations- und Sprachförderung in Bremen und Bremerhaven zu schließen und sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Angebote für Zugewanderte zur Verfügung stehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die aktuellste offizielle Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, bezieht sich auf das erste Halbjahr 2024. Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 wurden insgesamt 141 Integrationskurse im Land Bremen begonnen. Für das Jahr 2025 liegen noch keine offiziellen Statistiken zu den Integrationskursen vor. Laut BAMF-Navi sind im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 insgesamt 97 Integrationskurse im Land Bremen begonnen worden oder der Kursbeginn ist in Planung. Das BAMF-Navi gibt Auskunft über die aktuell laufenden Kurse und die aktuell vorliegende Kursplanung. Erfahrungsgemäß werden weitere Integrationskurse später in der ersten Jahreshälfte starten, die jedoch noch nicht gemeldet wurden und daher im BAMF-Navi noch nicht abgebildet sind. Entsprechend ist 2025 mit einem vergleichbaren Angebot an Integrationskursen wie in 2024 zurechnen. Mit Beschluss der Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung, IntV, Ende November 2024 werden keine Anträge auf Wiederholung eines Integrationskurses mehr bewilligt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anzahl der sogenannten Wiederholerkurse im Vergleich zu 2024 gesunken ist. Weitere Auswirkungen der Änderung der IntV werden sich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte bemerkbar machen. Spezielle Kursformate für Eltern, Frauen und junge Menschen mit höherem Stundenumfang können ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr begonnen werden. Erkenntnisse zu den aktuellen Wartezeiten liegen nicht vor. Zu Frage 2: Liste aktuell laufender und für 2025 vorläufig geplanter Kurse im Land Bremen: Kursort Kursangebot Bremen Blockdiek Kommunaler Sprachkurs Blumenthal - Integrationskurs - Erstorientierungskurs (geplant) - Mama-lernt-Deutsch Gröpelingen - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Häfen Integrationskurs Horn-Lehe Kommunaler Sprachkurs Huchting - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Neustadt - Berufssprachkurs - Erstorientierungskurs (geplant) - Integrationskurs Mitte - Berufssprachkurs - Erstorientierungskurs - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Osterholz-Tenever - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Östliche Vorstadt - Berufssprachkurs - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Schwachhausen - Berufssprachkurs - Kommunaler Sprachkurs Vahr - Integrationskurs - Mama-lernt-Deutsch - MiA-Kurs Vegesack - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Walle - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Bremerhaven Geestemünde - Berufssprachkurs - Integrationskurs Lehe - Integrationskurs - MiA-Kurs Mitte - Integrationskurs Neben den Integrationskursen werden Berufssprachkurse, BSK, vom BAMF gefördert, die ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache auf den Integrationskursen auf. Im Jahr 2025 ist das Kursangebot der BSK jedoch stark eingeschränkt, da aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht ausreichend Mittel bereitgestellt werden. Das Angebotsniveau ist im Vergleich zum Vorjahr dadurch erheblich gesunken. Seitens des Bundes werden sogenannte arbeitsplatzbezogene BSK priorisiert gefördert und kontingentiert. Diese umfassen die Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe und die sogenannte Anerkennungs-BSK (BSK nach § 13 Absatz 1 Nr. 1 DeuFöV). Alle anderen BSK mit den Zielsprachniveaus A2, B1, C1 und C2 können nicht stattfinden. Neben den Angeboten des Gesamtprogramms Sprache (Integrations- und Berufs-sprachkurse) werden im Land Bremen Erstorientierungskurse, EOK, angeboten. In der Stadt Bremen werden derzeit acht EOK von der Bremer Volkshochschule in Bremen-Mitte angeboten. Aktuell werden Gespräche mit interessierten Trägern für weitere Kurse in den Stadtteilen Neustadt und Blumenthal sowie in Bremerhaven geführt. Um das Angebot des Bundes zu ergänzen, werden in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2025 circa 40 sogenannte kommunale Sprachkurse angeboten. Ihr Format ist an die Integrationskurse des Bundes angelehnt. Die Kurse werden von der Bremer Volkshochschule in Bremen-Mitte angeboten. Darüber hinaus finden 2025 Kurse in der Östlichen Vorstadt, Gröpelingen, Osterholz-Tenever, Schweizer Viertel, Walle, Horn-Lehe, Blockdiek, Huchting, Vegesack, und Schwachhausen statt. Des Weiteren gibt es insbesondere für Frauen niedrigschwellige Deutschlernangebote. Diese umfassen die auf Empowerment ausgerichteten und durch das BAMF geförderten Sprachformate „Migrantinnen einfach stark im Alltag“, MiA-Kurse, sowie die von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration geförderten Mamalernt-Deutsch-Kurse. Die MiA-Kurse werden von fünf Trägern in Bremen und Bremerhaven angeboten. Für 2025 sind derzeit 38 Kurse geplant, davon 24 in Bremerhaven. Die aus kommunalen Mitteln geförderten Mama-lerntDeutsch-Kurse werden vom Paritätischen Bildungswerk an verschiedenen Standorten in allen Bremer Stadtbezirken angeboten. Zu Frage 3: Die Verpflichtung zur Sprachförderung von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten liegt laut Aufenthaltsgesetz beim Bund. Der Senat setzt sich daher auf Bundesebene aktiv für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache ein. Im Rahmen der im April 2025 stattfindenden Integrationsminister:innenkonferenz bringt das Land Bremen die Forderung ein, die Änderungen der IntV zurückzunehmen und die Finanzierungslücke im Bereich der Berufssprachkurse zu schließen, um so die bewährte Kursvielfalt aufrechtzuerhalten. Zudem wird gefordert, dass zeitnah über die Mittelausstattung der Integrations- und Berufssprachkurse entschieden wird, um die Planungssicherheit für die Kursträger zu gewährleisten. Anfrage 23: Wann kommt die Videoaufklärung an der Haltestelle Brunnenstraße? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ergebnisse hat die durchgeführte Festlegung hinsichtlich der geplanten Videoaufklärungssysteme an der Haltestelle Brunnenstraße für den zu videografierenden Bereich und die datenschutzrechtliche Bewertung ergeben, wann wurde das Planungsbüro beauftragt und welche Kosten sind dafür entstanden? 2. Wann wird nach derzeitiger Planung des Senats mit der dauerhaften Einrichtung der Videoaufklärungssysteme im Umfeld der Brunnenstraße begonnen und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen? 3. Nachdem in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDUBürgerschaftsfraktion (Drucksache 21/676) die Kosten für ein Videoaufklärungssystem mit circa 125 000 bis 250 000 Euro angegeben werden, wie will der Bremer Senat mit den derzeit vorhandenen Mitteln in Höhe von 50 000 Euro pro Jahr auskommen für das geplante Projekt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund des Kriminalitätsgeschehens und damit einhergehender Beschwerdelage im Steintor beabsichtigt der Senator für Inneres und Sport gemäß § 32 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BremPolG eine Überwachung der besonders belasteten Fläche des Haltestellenbereichs Brunnenstraße einschließlich Ziegenmarkt per Videotechnik und (Video)Kontaktsäulen einzurichten. Die Planung wird mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Das Planungsbüro wurde am 26. August 2024 mit der Erstellung eines Videoüberwachungskonzepts beauftragt. Hierfür sind bislang Kosten in Höhe von circa 8 000 Euro entstanden. Zu Frage 2: Der Beginn der dauerhaften Einrichtung der Videoüberwachung ist noch im Jahr 2025 angestrebt, nach positivem Votum des Beirats und Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Inneres. Die Kosten hierfür sind abhängig vom gewählten Überwachungsumfang, jedoch sind mindestens 180 000 Euro zuzüglich jährlicher Betriebskosten zu erwarten. Hinzu kommen anteilig Kosten von circa 150 000 Euro für die notwendige Kapazitätserweiterung der Videoleitstelle der Polizei Bremen. Zu Frage 3: Auch die Finanzierung der Videotechnik und der zwingend erforderlichen Erweiterung der Videoleitstelle steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungsmöglichkeit. Anfrage 24: Die Novellierung der Baumschutzverordnung – Das umweltpolitische Warten auf Godot? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 13. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann ist mit der Novellierung der Baumschutzverordnung und der damit verbundenen Einigung der Koalition zu rechnen? 2. Welche Veränderungen wird es bezüglich des Baumschutzes in Bremen geben und was verspricht sich die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in diesem Zusammenhang von der Novellierung? 3. Welcher Vorteil (Kosten/Nutzen) entsteht zukünftig im Zusammenhang mit der Novellierung der Baumschutzverordnung für die Stadt und die Gesellschaft? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die finale Fassung der Baumschutzverordnung befindet sich in der Abstimmung. Ziel ist, die Novelle der Baumschutzverordnung nach erfolgter Abstimmung zu beschließen. Zu Frage 2: Die geplante neue Baumschutzverordnung wird mehr Bäume im Land Bremen schützen und der hohen Wertigkeit und den großen Wohlfahrtseffekten von Bäumen besser Rechnung tragen. Grundsätzlich sollen mit wenigen Ausnahmen alle Bäume unter Schutz stehen, wenn diese einen Stammumfang von mindestens 80 cm vorweisen. Bisher unterliegen zum Beispiel Laubbäume diesem Schutz erst ab einem Stammumfang von 120 Zentimetern. Darüber hinaus erfüllt die neue Baumschutzverordnung gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Bestimmtheit behördlicher Entscheidungen, insbesondere zu Ausgleichsanordnungen und Ersatzgeldern. Nicht zuletzt gibt die neue Verordnung Antworten auf dringende Fragen wie zum Beispiel den Umgang mit invasiven Arten oder dem Verhältnis zum Baurecht oder dem Hochwasserschutz. Zu Frage 3: Bäume haben in unseren Städten eine wichtige Funktion. Sie filtern unsere Luft, sie kühlen die Stadt, sie nehmen Wasser auf und sie bieten vielen Tierarten ein Zuhause. Bäume sind darüber hinaus für viele Menschen Identifikationspunkt im eigenen Stadtteil. Bäume leisten einen entscheidenden Beitrag zur Anpassung an die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels und tragen maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität bei. So nehmen sie erhebliche Mengen an Wasser auf, speichern dieses und geben es in Trocken- beziehungsweise Hitzephasen wieder ab. Damit sind Bäume wichtiges Element für das Leitbild einer Schwammstadt. Bäume auf entsiegelten Flächen helfen Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu reduzieren. Bäume sind damit eine Möglichkeit materielle, aber gerade auch gesundheitliche Schäden abzumildern, die die Klimakrise insbesondere in Städten verursacht. Die neue Baumschutzverordnung balanciert unterschiedliche öffentliche Interessen aus. Ob ein Baum künftig als geschützt gilt, wird weniger von seiner Art bestimmt als von seinem Standort. So stehen beispielsweise Bäume an oder auf Deichen oder in der unmittelbaren Nähe von Eisenbahntrassen nicht mehr unter Schutz. Insgesamt profitiert der Naturschutz jedoch von der neuen Verordnung dadurch, dass mehr Bäume einen Schutzstatus erhalten. Die neue Verordnung nimmt auch Regelungen auf, die zu einem Bürokratieabbau führen werden. So sollen Bäume zukünftig nicht mehr unter Schutz stehen, wenn über ihre konkrete Beseitigung im Rahmen der Eingriff-Ausgleichsregelung oder der Vorschriften des Baugesetzbuches entschieden worden ist. Dadurch werden Doppelbefassungen abgeschafft, die Verwaltung entlastet und die Realisierung von Bauprojekten beschleunigt. Anfrage 25: Wie ist der aktuelle Stand für Seiteneinsteiger:innen als Lehrkräfte im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen werden zurzeit über die Seiteneinstiege A, B, U, das Programm „Back to school“, das Berufseinsteiger:innenprogramm, BEP, sowie das Anerkennungsverfahren auswärtiger Lehrbefähigungen zu Lehrkräften qualifiziert und wie viele Personen haben diese Programme in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahr und Qualifikationspfad aufschlüsseln)? 2. Wie viele der in den letzten fünf Jahren über die Programme aus Frage 1 qualifizierten Personen wurden anschließend als Lehrkräfte an Schulen im Land Bremen übernommen und wie groß war ihr Anteil an den insgesamt neu eingestellten Lehrkräften? (Bitte nach Jahr und Qualifikationspfad aufschlüsseln.) 3. Gab es in den letzten fünf Jahren Personen, denen nach Abschluss einer der Lehrbefähigungen aus Frage 1 die Übernahme an eine Bremer oder Bremerhavener Schule verwehrt wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die stadtbremischen Teilnehmer:innen und Absolvent:innen an Seiteneinstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen führt die Senatorin für Kinder und Bildung keine auswertbaren Datenbanken, anhand derer Verläufe nachskizziert werden können. Die nachfolgenden Übersichten sind das Ergebnis der Abgleiche von zu verschiedenen Zwecken genutzten Listen und Übersichten und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übernahmen Akt. Programm Teiln. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Back to school 81 4 39 Seiteneinstieg A 29 nicht erfasst; Übernahme aus Referendariat Seiteneinstieg B 36 6 13 16 5 2 4 Seiteneinstieg U 5 3 5 Anpass.-maßn. 12 nicht erfasst Aktuell gibt es damit in der Stadtgemeinde Bremen 163 Teilnehmer:innen an Seiteneinstiegen und Anpassungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation. In den vergangenen fünf Jahren sind 97 Teilnehmer:innen in den stadtbremischen Schuldienst übernommen worden. Laut der Datenabgleiche haben neun Teilnehmer:innen an „Backto-school“, sieben Teilnehmer:innen am Seiteneinstieg B und drei Teilnehmer:innen am Seiteneinstieg U die Maßnahme nicht beendet. In Bremerhaven nehmen aktuell 46 Personen an Seiteneinstiegs- und Anpassungsmaßnahmen sowie am Berufseinsteigendenprogramm teil. Der nächste Durchgang des Berufseinsteigenden Programms startet zum 1. April 2025 mit acht weiteren Teilnehmer:innen. Tabelle 1: Teilnehmer am Berufseinsteigenden Programm Aktueller Stand zum Berufseinsteigenden 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Programm/ Einstellungsjahr Aktuelle Teilnehmer/innen 4 8 12 Kündigungen (arbeiteber1 5 3 9 und arbeitnehmerseitig) Teilnehmer/innen, welche nach dem BEP übernommen 1 13 8 22 wurden Teilnehmer/innen, welche 8 8 zum 01.04.2025 starten Gesamtergebnis 2 18 15 8 8 51 Die Anzahl der Teilnehmer:innen an den sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Schule ergibt sich aus der Tabelle 2 zu Frage 2. Einschließlich der Absolvent:innen aus dem Berufseinsteigendenprogramm wurden in den letzten fünf Jahren 71 Lehrkräfte in den Schuldienst der Stadt Bremerhaven übernommen. 20 Personen wurden nicht übernommen. In Bremerhaven gab/gibt es bislang keine Teilnehmer:innen am Programm „Back to school“. Zu Frage 2: Für die stadtbremischen Teilnehmer:innen und Absolvent:innen an Seiteneinstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen ergibt sich die Antwort aus der Übersicht zu Frage 1. Für die Bremerhavener Teilnehmer:innen am Berufseinsteigendenprogramm ergibt sich die Antwort aus der Übersicht zu Frage 1. Für die Teilnehmer:innen der sonstigen Seiteneinstiegsmaßnahmen und Anpassungslehrgänge ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich, wann sie diese beendet haben und ob eine Nachfolgebeschäftigung beim Magistrat der Stadt Bremerhaven erfolgte. Zu berücksichtigen ist, dass bei den nicht übernommenen Teilnehmer:innen auch jene aufgeführt sind, die die Maßnahme abgebrochen oder nicht bestanden haben. Tabelle 2: Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen des Landesinstituts für Schule Ausbildungsmaßnahmen und Teilnehmer Jahr zum Ende der berufsp. AnpassungsMaßnahme lehrgang Seiteneinsteig A Seiteneinsteig B Seiteneinstieg U Gesamt 2020 1 1 Übernommen 1 1 2021 1 1 2 Nicht übernommen 1 1 Übernommen 1 1 2022 4 5 9 Nicht übernommen 1 1 Übernommen 3 5 8 2023 7 6 4 17 Nicht übernommen 4 4 Übernommen 2 6 3 11 Übernommen aber zwischenzeitlich 1 1 2 ausgeschieden 2024 4 4 8 5 21 Nicht übernommen 1 2 3 Übernommen 3 2 8 5 18 2025 3 7 10 Nicht übernommen 2 2 Übernommen 1 7 8 Gesamtergebnis 5 19 19 17 60 Zu Frage 3: Fälle, in denen Absolvent:innen trotz Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen die Übernahme versagt wurde, sind für die Stadtgemeinde Bremen nicht bekannt. In Bremerhaven wurden alle Lehrkräfte nach erfolgreichem Abschluss der Lehrbefähigung übernommen. Anfrage 26: Neuer Messenger, neues Ermittlerglück – Wie ist Senat Bovenschulte auf „Anom“ vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle zur strafrechtlichen Ermittlung liegen bei der Polizei im Land Bremen bereits vor, die aus der Entschlüsselung des Messengerdienstes „Anom“ stammen? 2. Sollten bislang noch keine Fälle vorliegen, mit wie vielen Fällen rechnet der Senat, die auf die Bremer Ermittlungsbehörden zukommen? 3. Welche Vorkehrungen trifft der Senat, um auf das gegebenenfalls zusätzliche Aufkommen von „Anom-Fällen“ vorbereitet zu sein? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Polizei Bremen liegen insgesamt drei Fälle des Kryptodienstanbieters „Anom“ zur strafrechtlichen Bearbeitung vor. Von den drei Fällen wurden zwei Ermittlungsverfahren im Zuge bereits bestehender Verfahren im Zusammenhang mit anderen Kryptodienstanbietern bearbeitet. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gab es keinen Fall. Die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen erwarten keine weiteren Ermittlungsverfahren im Kontext des Kryptodienstanbieters „Anom“, die auf die Bremer Ermittlungsbehörden zukommen könnten. Aus den bereits gesammelten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren anderer Kryptodienstanbieter konnten Arbeitsabläufe effektiver gestaltet werden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse wurden auf den Kryptodienstanbieter „Anom“ angewendet. Personelle oder organisatorische Anpassungen aufgrund der Entschlüsselung von „Anom“ sind in Bremen zurzeit nicht notwendig. Der Senator für Inneres und Sport wird diesen Prozess, wie bereits zuvor anlässlich der übermittelten Daten aus dem Komplex „EncroChat“, unterstützen und bei einem unerwarteten Mehraufkommen rechtzeitig auf eine Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen hinwirken. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 21. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TOP Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Cybermobbing bekämpfen – Prävention einstimmig den Antrag zur Beratung und stärken und Täter zur Verantwortung Berichterstattung an den Ausschuss für ziehen Wissenschaft, Medien, Datenschutz, 24. Antrag der Fraktion der CDU vom 3. Informationsfreiheit und Digitalisierung Dezember 2024 (federführend), den Rechtsausschuss, die (Drucksache 21/882) staatliche Deputation für Inneres und die staatliche Deputation für Kinder und Bildung Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtliche Staatsverträge (6. Medienänderungsstaatsvertrag) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 37. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1022) Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 38. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1023) Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 39. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1024) Gesetz über die Landesregulierungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 48. Mitteilung des Senats vom 25. Februar einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1044) TOP Vorlage Behandlung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 50. Mitteilung des Senats vom 28. Januar einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. (Drucksache 21/979) Doppischer Jahresabschluss, Haushaltsrechnung und Abschlussbericht Die Bürgerschaft (Landtag) erteilt dem Senat 51. Produktgruppenhaushalt 2022 für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig Mitteilung des Senats vom 5. Entlastung. Dezember 2023 (Drucksache 21/196) Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen: Jahresbericht 2024 – Land – nach § 97 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 52. Landeshaushaltsordnung (LHO) Bericht Kenntnis. Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 7. März 2024 (Drucksache 21/318) Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2022, Mitteilung des Senats vom 5. Die Bürgerschaft (Landtag) tritt einstimmig Dezember 2023 (Drs. 21/196) und Jahresbericht 2024 – Land – des den Bemerkungen im Bericht des 53. Rechnungshofs vom 7. März 2024 (Drs. Ausschusses bei. 21/318) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht und Antrag des staatlichen Bericht Kenntnis. Rechnungsprüfungsausschusses vom 6. März 2025 (Drucksache 21/1056) Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 55. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 11. März Lesung. (Drucksache 21/1060) TOP Vorlage Behandlung Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 56. Mitteilung des Senats vom 11. März einstimmig das Gesetz in erster und zweiter 2025 Lesung. (Drucksache 21/1061) Bericht Nr. 17 des staatlichen Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 57. Bericht und Antrag des Ausschusses einstimmig die Behandlung der Petitionen für Petitionen vom 18. März 2025 wie vom Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/1065) Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über den Datenschutz im Jahr 2023 im Land Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 60. Bremen Bericht der Landesbeauftragten Kenntnis. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 18. März 2024 (Drucksache 21/341) Stellungnahme des Senats zum 6. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung über den Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 61. Datenschutz im Jahr 2023 im Land Stellungnahme des Senats Kenntnis. Bremen Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/739) 6. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 62. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1076) TOP Vorlage Behandlung 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit über die Informationsfreiheit im Jahr 2023 im Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 63. Land Bremen Bericht der Landesbeauftragten Kenntnis. Bericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 18. März (Drucksache 21/342) Stellungnahme des Senats zum 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 64. Mitteilung des Senats vom 3. Stellungnahme des Senats Kenntnis. September 2024 (Drucksache 21/738) 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 65. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1077) Gesetz zur Novellierung des Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einstimmig das Gesetz in der durch die 68. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Drucksache 21/1043 geänderten Fassung in zweiter Lesung. (Drucksache 21/1025) Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Bericht und Antrag der staatlichen Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 69. Deputation für Inneres vom 20. März Bericht Kenntnis. (Drucksache 21/1079) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
