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Björn Tschöpe

26.03.2025 Sitzungen 21/21

In einem föderalen System wie der Bundesrepublik zu digitalisieren, beschäftigt dieses Parlament und den Senat ja an vielen Ecken und Stellen. Wer sich mit dem OZG-Reformprozess auseinandergesetzt hat oder mit der Einführung von „E-Justice“, wird feststellen, dass es ohne eine verbindliche Verpflichtung eines Enddatums vermutlich im föderalen System nicht gehen wird, also wäre ein solches Enddatum festzusetzen. Rechtstechnisch wird man das wahrscheinlich am einfachsten erreichen können über einen Staatsvertrag oder über eine Ländervereinbarung mit vergleichbarer Auswirkung. Ich habe noch nicht ganz aufgegeben, dass der Bund – obwohl er nicht für den Strafvollzug zuständig ist, aber ja sehr wohl für die digitale Rahmengesetzgebung – so etwas gegebenenfalls auch über ein Bundesgesetz machen kann. Dazu muss man aber wissen, wie in einem föderalen System so häufig, dass die Vorstellungen, was Digitalisierung im Strafvollzug bedeuten soll, in den Ländern sehr unterschiedlich sind. Manche Länder feiern noch, dass es Haftraumtelefonie gibt.

Alle Reden von Björn Tschöpe Protokoll (PDF) ↗