Ute Reimers-Bruns
Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Vorkehrungen für Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre von Patient:innen in der elektronischen Patientenakte vor der bundesweiten Einführung? 2. Wie stellen Bund und Länder sicher, dass alle Krankenhäuser, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie weitere Leistungserbringer rechtzeitig mit der notwendigen technischen Infrastruktur ausgestattet sind, um die elektronische Patientenakte effektiv zu nutzen? 3. Welche Möglichkeiten für Meldung, Beratung und Unterstützung haben Patient:innen, Krankenhäuser, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie weitere Leistungserbringer:innen, wenn sie Störungen, Probleme oder Datenlecks entdecken?
