Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Land Bremen circa 18 000 Menschen, die ihre Wurzeln in Syrien haben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Bilder, die wir alle in der Tagesschau über die Massaker gesehen haben, auf diese Menschen nachhaltig gewirkt haben. Von daher ist es richtig und notwendig, dieses Thema zu diskutieren. Ich hätte eigentlich erwartet, dass wir da vielleicht etwas vertiefter einsteigen, denn das Lagebild ist weiterhin völlig ungeklärt. Wir wissen nicht, wer verantwortlich ist. Wir wissen nicht, was dahinter passiert ist, und insgesamt haben wir keine Sicherheit, dass unsere Erwartungen, dass sich in Syrien nun eine friedliche Gesellschaft entwickelt, wo auch Minderheiten respektiert werden, wo Frauen respektiert werden, wo sich demokratische Errungenschaften breitmachen, – –. Ob das der Weg ist. Das war unsere Hoffnung, und ich glaube, diese Massaker haben uns gezeigt, davon ist Syrien noch sehr weit entfernt. Insofern ist es wichtig, das alles zu beobachten. Die Bundesregierung hat bisher sehr vorsichtig operiert. (Glocke) Die Botschaft ist noch nicht geöffnet, sondern es sind die ersten Kontakte geknüpft worden, was auch notwendig ist, um mit dem jetzigen Regime, welches sich da etabliert, überhaupt ins Gespräch zu kommen. Es wird keinen anderen Weg geben, als diesen Dialog aufzunehmen, um zu schauen, was in Syrien real passiert. Eine völlig andere Frage ist: Wie reagiert Bremen, wie reagiert der Bund auf diese Entwicklung? Da, muss ich sagen, sind einige Beiträge heute für mich sehr irritierend, denn sie schüren nur Panik. Panik, für die es überhaupt keine Veranlassung gibt. Wenn wir uns dieses Themas nüchtern annehmen, so sehen wir, dass inzwischen viele Syrerinnen und Syrer in Bremen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die sind sicher. Dann haben wir 2 000 Personen, auch in Bremen, die haben die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Das ist quasi so etwas wie eine deutsche Staatsbürgerschaft. Das heißt, auch die müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie es weitergeht. Dann gibt es die Gruppe, die als subsidiär Schutzberechtigte, das heißt, als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt sind. Die haben erst einmal einen positiven Bescheid, dass sie bleiben dürfen. Da kann natürlich, wenn wir eine Situation haben, dass sich die Verhältnisse in Syrien grundlegend verändern, so, wie wir das erwarten, dass es da Wahlen gibt, dass – wie gesagt – auch Minderheiten geschützt werden – –. Dann ist es Sache der Bundesregierung und dann des Bundesamtes für Migration, zu entscheiden, ob diese Bescheide widerrufen werden. Das heißt, rechtlich gesehen wird das immer so aussehen, es muss ein neuer Bescheid kommen, mit dem festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtling nicht mehr existieren. Diese Entscheidung trifft aber nicht allein die Bundesregierung, sondern das bedarf erst einmal einer internationalen Klärung. Dann hat natürlich jeder die Möglichkeiten, auch dagegen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das heißt, jede einzelne Entscheidung ist zu überprüfen. Das ist das eine. Das heißt, wir haben hier Sicherheit für viele, dass nicht ohne Entscheidungen der Gerichte Abschiebungen organisiert werden. Dann kommt hinzu, dass viele Menschen, die von Syrien in die Bundesrepublik gekommen sind, inzwischen hier zu Hause sind. Wir sehen, dass diese Personengruppe in vielen Bereichen stark vertreten ist. Sie arbeiten, sie zahlen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, und es gibt ein hohes Interesse daran, dass diese Personen bleiben, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) einfach, weil wir uns das gar nicht leisten können. Von daher gesehen ist auch hier jede Panik absolut fehl am Platze. Wenn man in das hineinschaut, was inzwischen aus den Vereinbarungen zwischen SPD und CDU bekannt geworden ist: Ja, da gibt es einige Dinge, die mag man so oder so sehen. Es ist völlig klar, dass die Programme zur Aufnahme für Syrien und Afghanistan auf Bundesebene nicht fortgesetzt werden. Das heißt, es gibt auch keine neuen Programme. Wenn Länder neue Programme auflegen, brauchen wir die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Die wird es nicht geben. Insofern ist das ein Punkt, darüber kann man diskutieren, aber das ist nach den Papieren, die wir so kennen, eigentlich vereinbart. Zweitens ist vereinbart worden, dass die Bundesregierung ihren Kurs fortsetzen wird: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan gelten in erster Linie für Personen, die als Straftäter oder Gefährder im Fokus der Behörden stehen. Dann hängt es von der weiteren Entwicklung ab, wie sich die Verhältnisse in Syrien entwickeln. Wie gesagt, auch in der Frage „Wie geht man um mit den Menschen, die hier integriert sind?“, habe ich die Hoffnung und bin überzeugt davon, dass auch die neue Bundesregierung klar erkennen wird, was diese Republik braucht: insbesondere Arbeitskräfte. Von daher sehe ich nicht, dass diese Personengruppe überhaupt gefährdet ist. Ich habe noch niemanden gesehen, der bisher auf die Idee gekommen ist, zu sagen: Wenn jemand hier integriert ist, wenn er eine verlässliche Tätigkeit ausübt, sollen wir ihn abschieben. Das ist absurd. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Daher habe ich die herzliche Bitte, gerade an Die Linke, die Kirche im Dorf zu lassen, wenn jetzt die Glocken klingen, und nicht die vielen Syrerinnen und Syrer zu verunsichern. Die neue Bundesregierung wird sehr sensibel mit diesem Thema umgehen, und das Gleiche gilt auch für uns hier in Bremen. Wir werden uns jedes Verfahren anschauen, jeden Einzelfall prüfen. Von daher rate ich zur Gelassenheit und Umsicht. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
