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Kirsten Kreuzer

26.03.2025 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die kommerzielle Veröffentlichung von Fotos, Videos sowie persönlichen Informationen von Kindern in sozialen Medien durch Familieninfluencer äußerst kritisch. Die Veröffentlichungen können die Rechte zum Schutz von Kindern auf mehreren Ebenen verletzen, vor allem hinsichtlich Persönlichkeitsrechten, Datenschutz sowie Kinderund Jugendschutz. Dabei befinden sich Familieninfluencer regelmäßig in einem Konflikt zwischen den eigenen und den Interessen ihrer Kinder, deren Belange sie als Sorgeberechtigte vertreten. Anders als in Frankreich existiert in diesem Kontext in Deutschland bislang aber kein eigenständiges Recht zum Schutz von Kindern. Zu Frage 2: Der Schutz der digitalen Persönlichkeit des Kindes muss konkretisiert und durchgesetzt werden. Zwar ist es in erster Linie Aufgabe der Sorgeberechtigten, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, es muss aber davon ausgegangen werden, dass vielen die Tragweite von Entscheidungen im Umgang mit sozialen Medien nicht vollumfänglich bewusst ist. Daher besteht Handlungsbedarf in der Aufklärung, wie sie beispielsweise das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. leistet, das in diesem Zusammenhang bereits rechtliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen herausgegeben hat. Handlungsbedarf sieht der Senat auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssten Sorgeberechtigte die Tätigkeiten ihrer Kinder im Kontext Familieninfluencing genehmigen lassen. Das geschieht aber kaum, somit ist es den Behörden so gut wie unmöglich, die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überwachen. Zu Frage 3: Die Freie Hansestadt Bremen steht mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den anderen Bundesländern im Austausch zum Thema Familien- bzw. Kinderinfluencing. Zuletzt hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2024 den Bund einstimmig zur Nachbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zum besseren Schutz von Kinderinfluencerinnen und -influencern aufgefordert. Eine Bundesratsinitiative Bremens wird geprüft. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗