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32. Sitzung (WP7)

23.06.2021 · 132 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (41)Die Linke (23)CDU (17)SPD (16)GRÜNE (13)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Gestatten Sie mir am Anfang der heutigen Plenarsitzung, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, einige Worte des Gedenkens und Erinnerns. Gestern vor 80 Jahren, am 22. Juni 1941, überfiel die deutsche Wehrmacht die Sowjetunion. Die Nationalsozialisten entfesselten einen Vernichtungskrieg von unvorstellbarem Ausmaß, der 27 Millionen Menschen, darunter zwei Drittel ermordete Zivilisten, das Leben kostete. Tausende Dörfer und Städte der Ukraine, Weißrusslands und Russlands wurden regelrecht bis auf die Grundmauern zerstört. Dieser ideologische Kreuzzug bedeutete überdies eine schwarze Stunde für das europäische Judentum. Die Endlösung der Judenfrage, der Holocaust, war einer der wesentlichen Gründe für den auf Vernichtung angelegten Weltanschauungskrieg. Im Lichte der Gegenwart sollte glaubhaftes Erinnern vor allem darin bestehen, weiter zur Versöhnung und zur Verständigung beizutragen, besonders gegenüber unseren östlichen Nachbarn, besonders gegenüber Russland. Eine Orientierung für unser Handeln heute geben uns dabei die in der Verfassung festgeschriebenen Grundwerte, allen Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich werde jetzt versuchen, das Rednerpult anzuschalten. Ich will Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darauf hinweisen: Wir haben heute einige Probleme mit unserer Redeanlage. Wir werden diese hier vorn operativ und aus der Regie überwinden. Das nur als kleiner Hinweis, wenn es da und dort vielleicht 20 Sekunden länger dauert – wie jetzt gerade. Bericht der Staatsregierung zur Corona-Pandemie: Ich übergebe das Wort an Frau Staatsministerin Köpping und Herrn Staatssekretär Popp. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie werden beginnen.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie mittlerweile üblich, dürfen wir zur Plenarsitzung zunächst die aktuelle Entwicklung der Corona-Lage darlegen. Das freut mich, weil es nach wie vor ein Thema ist, das auf der einen Seite eine dynamische Entwicklung nimmt und auf der anderen Seite immer wieder zur Vorsicht mahnt. Deshalb bin ich froh, dass wir diese Berichterstattung im Plenum jedes Mal vornehmen dürfen. voran die Unantastbarkeit der Menschenwürde als wirkmächtige Antwort auf die damals in deutschem Namen verübten unvorstellbaren Verbrechen. des 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kuge und Frau Springer. Weitere Entschuldigungen liegen uns nicht vor. Die Tagesordnung ist Ihnen zugegangen und liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 7 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 55 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 6 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden; aber die beiden fraktionslosen Kollegen haben keinen Redebedarf angemeldet. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 32. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren ich rufe auf zur Corona-Pandemie Zunächst zu den positiven Nachrichten aus Sachsen: Wir haben heute eine Inzidenz in Sachsen von 4,1. Das ist wirklich erfreulich, da die bundesweite Inzidenz mittlerweile bei 7,2 liegt; das heißt, wir befinden uns unter dem Bundesdurchschnitt. Wir haben keinen einzigen Landkreis mehr, der eine Inzidenz von über 10 hat. Das freut mich und deshalb möchte ich es noch einmal ausführlich darlegen. Ebenso entspannt ist die Lage momentan in unseren Krankenhäusern. Trotzdem gibt es noch 185 Patienten, die wegen einer Covid-Erkrankung auf Normalstationen im Krankenhaus liegen, und wir haben 69 Patienten, die sich noch auf den Intensivstationen befinden. Trotzdem wissen wir, dass die Zahlen in den Krankenhäusern gerade in unseren Hochinzidenzzeiten anders ausgesehen haben. Auch das ist eine erfreuliche Entwicklung. Ich möchte noch einmal auf das Thema der Delta-Mutation aufmerksam machen. Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass das eine Mutation ist, die deutschlandweit circa 20 % aller Neuinfektionen in Anspruch nimmt; auch in Sachsen haben wir einen Zuwachs zu verzeichnen. So haben wir diese Woche 41 Verdachtsfälle und 23 bestätigte Fälle, die die Delta-Variante bereits haben. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere Gesundheitsämter, die jetzt besonders darauf achten, dass, gerade wenn eine Delta-Mutation festgestellt worden ist, die Kontaktnachverfolgung schnell erfolgt und die Quarantäne eingeschaltet wird. Es ist wichtig, dass wir eine schnelle Reaktion haben. Meine Bitte: Alle Menschen, die Symptome haben – dieses Mal sind es Erkältungssymptome, die darauf hinweisen könnten, dass man positiv ist und eine Delta-Variante in sich trägt –, sollen schnell und zügig zum Testen gehen. Ich werde heute noch einmal zwei Themen herausgreifen: einmal das Thema der Kinder und Jugendlichen; das war in aller Munde. Wir haben im Landtag in der letzten Sitzung bereits Dinge beschlossen und wir haben im Kabinett neue Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Mir ist wichtig, dass man nicht sagt, dass die Auswirkungen von Corona unbeachtet bleiben. Nein, ganz im Gegenteil. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Wir waren eines der Bundesländer, die die Kinder- und Jugendarbeit so weit wie möglich während der gesamten Pandemie ermöglicht haben. Auch das ist eine Besonderheit gegenüber anderen Ländern. Wir haben zum Beispiel den Jugendklubs gesagt, wenn es dort eine Person gibt, die eine Qualifikation hat, dann kann der Jugendclub geöffnet bleiben. Was haben wir im Moment an neuen Dingen getan? Wir haben die Pauschale an die Jugendämter zur Stärkung der Jugend- und Jugendverbandsarbeit auf kommunaler Ebene erweitert und erhöht. Wir haben gleichzeitig das Thema der Sozialräume in der letzten Kabinettssitzung gemeinsam mit dem Justizministerium auf den Weg gebracht. Das heißt, dass wir zusätzliche Angebote machen können, wo man sich treffen kann, wie man sich treffen kann, und dass man Begegnungsräume ermöglicht und unterstützt. Wir haben gleichzeitig eine Plattform für Kinder und Jugendliche zur Anhörung von Politik geschaffen. Wir haben das Angebot von Internet-Cafés bzw. die Treffs für junge Leute erweitert. Wir haben die Förderung der Freiwilligendienste – auch dort haben wir zusätzliche Plätze für pädagogische Einsatzfelder geschaffen. Wir haben die Förderung der Schulsozialarbeit auf den Plan gebracht und mit unserem Haushalt erhöht und wir haben bei der mobilen Jugendarbeit zusätzliche Projekte, zum Beispiel die Schulverweigerungsprojekte und den Ausbau des Projektes Straßenschule, vorangebracht. Diese Maßnahmen haben wir im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt. In der letzten Landtagssitzung haben wir auch über das Ferienprogramm gesprochen, das mit 640 000 Euro des Landes für sozial schwache Familien bezuschusst wird. Außerdem gibt es weiteres Neues zu berichten, und zwar über die Studie von Herrn Prof. Vorländer. Er hat eine Studie angefertigt, wie in Sachsen die Sozialräume und politisch-kulturellen Rahmenbedingungen des Pandemiegeschehens bewertet werden. Ich finde, diese Studie über unsere geleistete Arbeit ist wirklich interessant und ausschlaggebend für das, was wir in Zukunft tun wollen: Das eine ist, dass in Sachsen die Corona-Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren ergriffen haben – es waren 34 Verordnungen, die wir mittlerweile festlegen mussten –, von der Mehrheit mitgetragen werden. Diese Mehrheit ist größer als die Zustimmung für die Corona-Maßnahmen, die der Bund ins Leben gerufen hat. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und dafür möchte ich den Menschen in Sachsen ganz herzlich danken; denn alle Corona-Maßnahmen, die wir hier beschließen, haben nur dann eine Wirkung, wenn sie die Bevölkerung mitträgt. Wir haben auch eine deutliche Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern, die sich impfen lassen möchten. Ich kann mich erinnern, dass wir mal eine Studie hier zitiert haben, wonach die Impfbereitschaft in Sachsen bei circa 68 bis 69 % lag. Laut der Vorländer-Studie liegt sie mittlerweile bei 73 %. Das ist eine Steigerung, aber wir wissen auch alle, dass durch die neue Mutation die 73 % noch nicht ausreichend sind. Wir haben auch dort noch Aufhol- bzw. Überzeugungsbedarf. Mir ist wichtig, dies heute im Rahmen der Landtagssitzung anzusprechen, weil es eine gemeinsame Aufgabe von uns allen ist, auf Fragen und Unsicherheiten der Bevölkerung einzugehen und Bürgerinnen und Bürger an entsprechende Fachstellen zu vermitteln, damit diejenigen, die vielleicht ängstlich sind, ihre Fragen beantwortet bekommen. Die Studie stellt auch fest, dass Sachsen nicht das Land der Querdenker und Impfskeptiker ist. Ja, wir haben sie auch, aber wir haben sie nicht überdurchschnittlich viel, wie das manchmal bei dem einen oder anderen zum Ausdruck kommt. Darüber bin ich, ehrlich gesagt, sehr froh. Wir haben genauso Befürworter wie Kritiker der Maßnahmen in einem ähnlichen Verhältnis wie anderswo auch. Die Studie liefert eine repräsentative Faktenbasis für zukünftiges Handeln. Deshalb ist sie für mich besonders wichtig. Aus der Studie ergibt sich, dass wir regional sehr große Unterschiede haben. Es gibt Regionen in Sachsen, in denen sowohl die Impfbereitschaft als auch das Handeln der Regierung eine sehr hohe Anerkennung haben, und es gibt Regionen, in denen es weniger der Fall ist. Diese regionalen Besonderheiten sollten wir gemeinsam für die zukünftige Arbeit beachten. Wo haben wir Nachhol- bzw. Aufklärungsbedarf? Wo sollte man vermehrt hingehen, wenn es um diese Dinge geht? Das ist für mich eine ganz wichtige Frage und eine Aufgabe, die noch vor uns steht. Ein Großteil der Menschen in Sachsen ist mit dem CoronaManagement zufrieden, manche hätten sich sogar härtere Maßnahmen gewünscht. Andere sind kritisch und schauen sehr genau, fragen nach, und auch das ist in Ordnung und richtig. Es ist erlaubt, seine Fragen zu stellen, und wichtig, dass man Antworten erhält. Es gehört zu den demokratischen Grundrechten, die nie eingeschränkt waren, was diese Fragemöglichkeiten betrifft. Wir haben immer genau abzuwägen, welche Freiheitseinschränkungen wirklich notwendig sind. Wir haben 34 Verordnungen, eine ganze Reihe von Klageverfahren und auch einige wenige, wo wir korrigieren mussten – so will ich es nennen, weil ich nicht von Gewinnern oder Verlierern sprechen möchte, wenn es darum geht, dass jemand sagt, das sieht er nicht ein, da fühlt er sich eingeschränkt und man möge begründen, warum man die eine oder andere Maßnahme durchführt. Wir haben aber auch gesehen, dass diese Pandemie besonders die soziale und psychische Belastung zeigt. Das heißt, eine Mehrheit der Bevölkerung sagt gar nicht, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen Sorgen hat, sondern dass die psychische und soziale Belastung für sie besonders stark war. Darauf müssen wir eingehen und deshalb habe ich im ersten Teil meiner Rede auf die Kinder und Jugendlichen abgehoben, wo wir nicht nur darüber reden, dass wir etwas tun müssen, sondern es bereits machen. Wirtschaftliche Ängste haben vor allem die Menschen mit einem Einkommen unter 1 500 Euro – auch das muss erwähnt werden. Sie haben besonders große Sorgen damit, wie es weitergehen soll, weil jeder Euro – sei es durch verkürzte Arbeitszeiten, sei es durch Kurzarbeitergeld – für sie eine wirtschaftliche Bedrohung bedeutet. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns genau zu dieser Gruppe abstimmen, wie wir dort helfen können. Erschreckend waren in der Studie die Meinungen, welche möglichen Nebenwirkungen der Impfstoff verschweigen würde. Es gab bösartige und falsche Darstellungen zu Nebenwirkungen. Dass jede Nebenwirkung in Sachsen dokumentiert wird, spielt keine Rolle und auch nicht, dass wir die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen würden, wenn es zu einer Dokumentation von Nebenwirkungen kommt. Das sieht man ganz deutlich beim Impfstoff AstraZeneca. Als über Nebenwirkungen gesprochen wurde, gab es eine Einschränkung der SIKO, wer diesen Impfstoff erhalten kann. Das sind alles Dinge, die wir sehr genau betrachten und wo man sagen muss, dass es falsch ist, dass Nebenwirkungen verschwiegen werden, dass über Nebenwirkungen nicht gesprochen wird und sie keine Auswirkungen auf den Einsatz des Impfstoffes haben. Ein letzter Punkt, den ich gern ansprechen möchte, sind die positiven Beispiele in Sachsen. Wir haben zeigen können, dass wir im Vogtland, wo von November bis Januar sehr hohe Fallzahlen bestanden, als wir den Lockdown des Bundes hatten, der zunächst relativ leicht war, mit den schärfsten Maßnahmen in ganz Deutschland, und durch eine schnelle eigene Reaktion des Vogtlands die Inzidenzen sehr schnell wieder senken konnten und dass wir durch die Maßnahmen, die die Staatsregierung ergriffen hat, sehr schnell zu einer umfassenden Teststrategie gekommen sind. Im Vogtland haben wir das Impfen für jeden möglich gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben gesehen, welche Auswirkungen es hat, wenn man so hohe Inzidenzen hat, und was eine Änderung des Verhaltens ausmacht. Diese drei Punkte haben dazu geführt, dass das Vogtland mittlerweile die niedrigsten Inzidenzen in ganz Sachsen hat. Mir ist das deshalb wichtig, weil die Studie auch ergeben hat, dass durch die Maßnahmen und durch diese Wechselwirkungen im Vogtland die Akzeptanz sowohl für die Maßnahmen des Landes als auch für das Impfen besonders hoch ist. Diese Wirkung ist noch einmal zu betrachten und auszuwerten. Das Gleiche haben wir in der Stadt Leipzig. Die Stadtverwaltung hatte von Anfang an in ihrem Krisenstab in der täglichen Beratung Fachleute mit am Tisch sitzen, sodass die Glaubwürdigkeit der Maßnahmen, die die Stadt Leipzig ergriffen hat, eine sehr hohe war, weil sie medizinisch begleitet worden sind. Zum Beispiel haben Mitarbeitende des Sankt-Georg-Krankenhauses im Gewandhaus Vorträge gehalten und eine Diskussion gestartet. Dort konnten alle gestellten Fragen beantwortet werden. Ich habe selbst Rücksprache mit Musikern des Gewandhauses gehalten, die geäußert haben, dass sie von den Medizinern überzeugt wurden. Diese Herangehensweise kann federführend für – hoffentlich ausbleibende – zukünftige Wellen, die wir eventuell bewältigen müssen, ausschlaggebend sein. So viel zunächst im ersten Teil meiner Rede. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Staatsministerin Köpping erteilte Bericht für die Staatsregierung und nun setzt Herr Staatssekretär Popp diesen Bericht für die Staatsregierung fort. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe an die Ausführungen von Frau Ministerin Köpping mit einem Blick auf die Staatsverwaltung während und nach der Corona-Pandemie an. Erlauben Sie mir einige Ausführungen zu Organisation, Personal und Informationstechnik. Ich blicke zunächst zurück. Zu Beginn des Jahres 2020 war niemand auf diese Pandemie und ihre Auswirkungen vorbereitet. Die Staatsverwaltung ging ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben nach und gewährleistete, was für die Aufrechterhaltung unserer geschätzten Demokratie essenziell ist: Verlässlichkeit, Beständigkeit, Rechtssicherheit. Die Behörden waren auf ein Präsenzideal getrimmt, mit einem Großteil der Bediensteten regelmäßig vor Ort im Büro. Nur einigen wenigen Bediensteten wurde Telearbeit ermöglicht, wenn gewichtige Gründe vorlagen. Die Tätigkeit in den Behörden wurde vielerorts bereits mit Informationstechnik unterstützt, wie beispielsweise mit der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung „eVA.SAX“. Damit sind wir im Übrigen im Ländervergleich sehr weit vorn. Technische Neuerungen wie Telefon- oder Videokonferenzen wurden aber eher skeptisch beäugt. Im Verlauf des letzten Jahres und auch weiter hinein in das Jahr 2021 hat sich die Staatsverwaltung mit unvorhergesehenen, tiefgreifenden und langanhaltenden Veränderungen auseinandersetzen müssen. Ich kann an dieser Stelle nur einige Facetten davon herausgreifen. Besonders dankbar bin ich dafür, in welchem Umfang und mit welchem Engagement die Kolleginnen und Kollegen aus den staatlichen Behörden die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützt haben. Für die jederzeit konstruktive Zusammenarbeit mit der Personalvertretung sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Über die letzten 12 bis 14 Monate hinweg haben sich insgesamt gut 700 Kolleginnen und Kollegen gefunden, die häufig von einem Tag auf den anderen ihren Schreibtisch im Finanzamt, im Landesamt, im Staatsbetrieb, in der Landesdirektion, im Polizeirevier, im Ministerium – um hier beispielhaft nur einige Behörden zu nennen – verlassen haben, um die Gesundheitsämter beim Nachverfolgen von Kontaktpersonen, beim Erstellen von Quarantänebescheiden oder beim Berichtswesen für das RKI zu unterstützen. Für jeden einzelnen Bediensteten hat sich dadurch nicht nur der Arbeitsweg und das kollegiale Umfeld verändert, sondern auch die Art und Weise der Tätigkeit. Plötzlich war Flexibilität gefragt, wo ansonsten immer nur auf Beständigkeit Wert gelegt wurde. Die Bediensteten, die in den Gesundheitsämtern ausgeholfen haben, spiegelten uns, dass die Tätigkeit dort zwar sehr erfüllend sei; aber angesichts der Schicksalslagen von Bürgerinnen und Bürgern, mit denen man dort in Kontakt kam, war es für sie auch psychisch sehr belastend. Die Arbeit im Team, das gegenseitige Unterstützen und das tägliche Hinzulernen sind dort wichtig für den gemeinsamen Erfolg mit den Kolleginnen und Kollegen von der kommunalen Ebene und mit den Unterstützungskräften von der Bundeswehr. Es ist schön, zu sehen und zu erleben, wenn sich die Landkreise und kreisfreien Städte nun herzlich für die Unterstützung des Landes bedanken und die Arbeitsbeziehungen gutheißen, die über föderale Ebenen hinweg entstanden sind. Das betrifft beispielsweise die sogenannte Kräftekoordinierung, die im Staatsministerium des Innern angesiedelt war. Wir dürfen aber an dieser Stelle nicht die Bediensteten vergessen, die in den staatlichen Behörden verblieben sind und die Aufgaben der Gesundheitsämter und der abgeordneten Kolleginnen und Kollegen mit erledigt haben. Häufig geht auch eine Belastung damit einher, wenn der Stapel an nicht bearbeiteten Vorgängen wächst und wächst. In vielen staatlichen Behörden hat sich ein Rückstau gebildet, der zum Teil erst in den kommenden Wochen und Monaten abgebaut werden kann, wie übrigens auch in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Hier bitte ich um Geduld – in den Behörden, bei den Antragstellern, aber auch in der Politik. Allen Engagierten und Unterstützern sei von diesem Hohen Hause aus noch einmal ausdrücklich gedankt. Nicht nur Dank, meine Damen und Herren, sondern vielmehr Respekt gebührt aber auch all denjenigen, die dazu beigetragen haben, die Staatsverwaltung in den Homeoffice-Modus zu versetzen. Tausende staatliche Bedienstete tauschten den Schreibtisch im Büro und die Kantine im Dienstgebäude gegen den Tisch im Wohnzimmer und die Versorgung aus der eigenen Küche. Der Anteil der Bediensteten im coronabedingten Homeoffice ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgeprägt gewesen. Selbstverständlich lassen sich nicht alle Tätigkeiten von zu Hause aus erledigen. Aber circa zwei Drittel der Bediensteten der allgemeinen staatlichen Verwaltung – das kann man wohl konstatieren – haben von zu Hause aus gearbeitet. Ausnahmen nach oben und unten bestätigen hier sicherlich die Regel. Um all dies zu ermöglichen, war mobile Informationstechnik in Größenordnungen zu beschaffen und einzurichten. Die zentralen IT-Infrastrukturkomponenten, insbesondere der sichere Netzzugang, das sogenannte Virtual Private Network (VPN), war deutlich größer und leistungsfähiger aufzustellen als bisher. Stockende Lieferketten auf den Weltmärkten erschwerten die Beschaffung. Auch Telefonund Videokonferenzen waren plötzlich eine schiere Notwendigkeit im Austausch, im Team und auch zur Führung. Mittlerweile weiß wohl jeder, denke ich, dass es besser ist, das Mikrofon auszuschalten, wenn man gerade nichts in der Videobesprechung vorzutragen hat. Ich will damit sagen: Die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung war jederzeit gewährleistet während der Pandemie. Ich denke, das ist ein sehr gutes Zeichen. Anerkennung gebührt denjenigen, die dies technisch-organisatorisch ermöglicht haben, und natürlich auch denjenigen, die dies mitgemacht und ihren Arbeitsalltag darauf eingestellt haben. Die entstehenden Mehrfachbelastungen aufgrund von gleichzeitigem Homeschooling der Kinder und Homeoffice des Partners oder der Partnerin kann ich nur andeuten. Sicherlich hat jeder hier im Hohen Hause, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ganz eigene Erfahrungen damit gemacht. Eine häufige Frage, die in diesen Tagen gestellt wird, lautet: Was lernen wir daraus? Was nehmen wir mit? Welche Veränderungen sollten wir beibehalten? Was lief nicht gut? Wie stellen wir uns für künftige Probleme dieser Größenordnung besser auf? Beim Nachdenken über die Staatsverwaltung nach der Corona-Pandemie fallen mir hierzu einige Kernsätze ein. Erstens: Die gelebte enge Kooperation zwischen den Behörden, zwischen Bund, Land und Kommunen ist bewahrenswert. Bei der Bewältigung der Pandemie zeigt sich, was möglich ist, wenn alle im besten gesamtstaatlichen Interesse zusammenwirken. Zweitens: Die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung besteht aus einem großen, alles durchdringenden, lang andauernden Belastungstest. Strukturen, Prozesse und Informationstechnik können schnell an neue Anforderungen angepasst werden. Drittens: Die Bediensteten sind in der Lage, sich auf neue Anforderungen und neue Umstände einzulassen. Sie bringen das Können und das Engagement mit, zur Bewältigung von Problemen mit hoher Komplexität und gesellschaftlicher Relevanz beizutragen. Viertens: Ein Arbeiten aus dem Homeoffice ist – siehe da! – durchaus möglich, ohne eine Behörde lahmzulegen. Ein Zurück auf Anfang nach der Krise kann es deshalb meines Erachtens nicht geben. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, wirkte die CoronaPandemie wie eine Lupe über den Problemzonen der Staatsverwaltung. Natürlich griffen nicht alle Zahnräder von vornherein gut geölt ineinander. Natürlich haben wir auch deutlich aufgezeigt bekommen, was passiert, wenn Prozesse noch nicht für das digitale Zeitalter durchdesignt sind und Aktenmeter um Aktenmeter an unleserlich ausgefüllten Papieranträgen eingehen. Natürlich sehen wir, wie kollegiale Bindungen in der Teamarbeit und vor allem in der Führungsarbeit leiden, wenn sich manche Beteiligten noch nicht für neue Modelle der Zusammenarbeit geöffnet haben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Leider können wir nicht ausschließen, dass unsere Gesellschaft erneut mit vergleichbaren Belastungen konfrontiert werden wird. Alle hier im Hohen Hause hoffen, dass es keine vierte Welle und kein Superspreading-Event mit der Delta-Variante des Coronavirus gibt. Nur, ausschließen dürfen und können wir es nicht. Als Beauftragter für Informationstechnologie des Freistaates wage ich kaum daran zu denken, was ein flächendeckender Ausfall der IT für Staat und Verwaltung bedeutet hätte oder bedeuten würde – oder ein nachhaltiger HackerAngriff auf kritische Infrastrukturen, wie wir ihn nahezu wöchentlich in irgendeinem Industrieland dieser Erde sehen. Deshalb sage ich: Die Augen dafür und davor dürfen wir nicht verschließen. Wir müssen deshalb wachsam bleiben. Ohne IT-Sicherheit gibt es keine funktionsfähige Digitalisierung. So wie ein Mensch seine Widerstandskraft gegen das Virus durch das Impfen stärkt, muss der Freistaat Sachsen seine Resilienz gegen unvorhergesehene, kurzfristige Problemlagen stärken. Welche Bestandteile müsste ein solcher Resilienzimpfstoff gleichsam für die Staatsverwaltung haben? Einerseits muss das Digitale der Grundstoff sein. Digital ist das neue „Normal“. Abläufe innerhalb der Verwaltung, aber natürlich auch der Kontakt zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen müssen von vornherein so gedacht und umgesetzt werden, dass sie nahtlos mit digitalen Verfahren unterstützt werden können. Dabei muss auf Standards, Interoperabilität, also Schnittstellen, und möglichst auch auf Open Source gesetzt werden. Die Digitalisierung der Prozesse in den staatlichen Strukturen muss noch mehr als Führungsaufgabe verstanden werden, denn für eine gelingende durchgreifende Digitalisierung müssen viele Folgefragen zur Gestaltung von Recht, Organisation und Fortbildung beantwortet werden. Zudem benötigen wir natürlich in der Staatsverwaltung auskömmliche personelle und finanzielle Ressourcen, um diese neue digitale Normalität auch verlässlich und sicher betreiben zu können. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 wurde die Trendwende bei den IT-Stellen eingeleitet. Dieser Trend muss weiter gestärkt werden. Jeder Behördenleiter muss sich darauf verlassen können, dass den fachlichen Erfordernissen auch eine adäquate IT-Mannschafft gegenübersteht. Aber jedes Fachministerium muss sich auch als Digitalisierungsministerium begreifen. Jede Fachbehörde ist eine Digitalisierungsbehörde, um die Fachverfahren aufs Gleis zu setzen. Hier gibt es noch viel zu tun. IT geht alle an! Die andere Zutat für eine Stärkung der Resilienz bezieht sich auf die Flexibilität der Personalzuführung zu besonders in den Krisensituationen geforderten Bereichen. Es ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn, jeden Bereich so ausstatten zu wollen, dass dort Krisensituationen in der jeweiligen Fachlichkeit alleine gemeistert werden können. Das ist weder effizient noch bezahlbar, noch auf dem Arbeitsmarkt zu realisieren; die demografische Situation ist hinlänglich bekannt. Es wird also auch weiterhin notwendig sein, Personal besonders geforderten Fachbereichen zuzuführen, zeitlich und fachlich auf die Notwendigkeit der jeweiligen besonderen Situation abgestimmt. Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir häufig auf Kolleginnen und Kollegen zurückgegriffen, deren spezifische Qualifikation nicht für die Tätigkeit in den Gesundheitsämtern benötigt wurde. An anderer Stelle fehlten diese Qualifikationen dann. Solch ein Missverhältnis kann nur eine begrenzte Zeit in einer absoluten Ausnahmesituation aufrechterhalten werden. Deshalb benötigen wir ein Verfahren, mit dem wir flexibel auf flexible Kräfte zugreifen können, und zwar genau auf dem Anforderungsniveau, das auch benötigt wird. Diese beiden Zutaten für mehr Resilienz, eine Stärkung der digitalen Basis und Struktur sowie eine Stärkung der Flexibilität im Personaleinsatz, sind also notwendig. Diese Grundgedanken werde ich in die strategische Weiterentwicklung der Staatsverwaltung einbringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Herrn Staatssekretär Popp. Ich danke beiden, Frau Staatsministerin Köpping und Herrn Staatssekretär Popp, für den Bericht der Staatsregierung. Wir kommen nun zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 20 Minuten, AfD 17 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten und SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; fraktionslose Abgeordnete, wie gesagt, kein Redebedarf. Die Aussprache wird eröffnet durch Herrn Kollegen Urban für die AfD-Fraktion.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben den Bericht der Staatsregierung zur Kenntnis genommen. Erwartungsgemäß reklamieren Sie wieder den aktuellen Rückgang der Neuerkrankungen als Ergebnis Ihrer wiederholten Lockdown-Maßnahmen, und Sie loben selbstverständlich die Arbeit der Regierung. Es wird Sie nicht überraschen, dass die AfD-Fraktion das anders sieht. Ihre Politik des Hoch- und Runterfahrens unseres Landes hat zwar Existenzen zerstört, Familien zerrüttet und unseren Kindern einen schwer aufholbaren Bildungsrückstand beschert; (Zurufe von der CDU und den LINKEN) diese Politik ist aber weder alternativlos noch verhältnismäßig, auch wenn Sie es immer wieder betonen, und zielführend ist sie schon gar nicht, weil positive Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen allenfalls begrenzt erkennbar sind. Genau das bestätigt inzwischen eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Demnach fallen der Beginn der Lockdown-Maßnahmen und das Absinken der Infektionszahlen nicht zusammen. (Beifall bei der AfD) Auch der Virologe Hendrik Streeck hatte auf den starken saisonalen Effekt der Ausbreitung des Coronavirus hingewiesen, und der „Focus“ titelte: „Niedrige Zahlen – kein Erfolg der Politik“. Schon im Frühjahr 2020 hatte sich ein ähnliches Bild abgezeichnet. Noch bevor die LockdownMaßnahmen angeordnet waren, sank die Zahl der Neuinfektionen. So wenig, wie Sie im vergangenen Sommer bereit waren, eine Langzeitstrategie für den Umgang mit dem Virus zu entwickeln, so ideenlos haben Sie agiert, als im Herbst eine weitere Infektionswelle begann. Statt Risikogruppen frühzeitig zu schützen und den Bürgern ihre Freiheit zu lassen, indem Sie auf Freiwilligkeit und Einsicht gesetzt hätten, so wie es unsere schwedischen Nachbarn tun, verfielen Sie wieder auf das Muster von Drohungen und Verboten. Warnende Stimmen aus der Wissenschaft wurden in den Wind geschlagen. So hatte eine Gruppe renommierter Mediziner und Gesundheitsfachleute Bund und Länder bereits im Oktober 2020 davor gewarnt, die Bevölkerung mit immer neuen Drohungen zur Disziplin zwingen zu wollen, und sie hatte einen Kurswechsel gefordert – ich zitiere –: „Es überwiegt der Eindruck, dass die Verantwortlichen auf den immer gleichen Vorgehensweisen beharren und Maßnahmen sogar noch verstärken, an deren Wirksamkeit und Akzeptanz es aus wissenschaftlicher Sicht größte Zweifel geben muss“. Dass große Teile unserer Wirtschaft auf der Strecke blieben, war Ihnen egal, obwohl zum Beispiel das Gastronomie- und Hotelgewerbe ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt und teure Investitionen getätigt hatte. Mehr als Lockdown fiel Ihnen auch im Herbst nicht ein. Populistischer Aktionismus bestimmte Ihr Tun, nicht aber realistische Gefahrenprognosen. (Vereinzelt Lachen bei den LINKEN) Dabei hatte doch beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung schon frühzeitig einen Strategiewechsel gefordert, weil der Lockdown kein tragfähiges Konzept sei. Einen Antrag der AfD, eine gesicherte Datenbasis von Infektionswegen zu schaffen und gruppenspezifisch ausgerichtete Schutzmaßnahmen vorzubereiten, hatten Sie ja bereits im Frühjahr 2020 abgelehnt. Als im Herbst 2020 die zweite Corona-Welle in Sachsen begann, hatten Sie, Frau Köpping, es versäumt, rechtzeitig Schnelltests zu beschaffen und das Pflegepersonal schulen zu lassen. Das Ergebnis war – im Vergleich zu anderen Bundesländern – eine sehr hohe Übersterblichkeit in Sachsens Alten- und Pflegeheimen. Das waren keine Corona-Toten. Das sind Menschen, die durch Ihr Missmanagement sterben mussten. (Beifall bei der AfD) Als die AfD forderte, die Grenzen zu schließen und eine lückenlose Infektionsverdachtserkennung – (Albrecht Pallas, SPD: Eine Unverschämtheit, Herr Urban!) – auf Flughäfen und Fernbahnhöfen durchzuführen, wurde diese Initiative abgelehnt. Jetzt räumen Sie ein, Frau Staatsministerin Köpping, dass es falsch war, die Grenzen im vergangenen Herbst nicht eher zu schließen. Dies wäre notwendig gewesen, weil Tschechien damals die weltweit höchsten Infektionszahlen hatte und durch Pendler das Virus nach Sachsen weitergetragen wurde. Das wussten Sie! Trotzdem hat Sie das im Dezember 2020 nicht davon abgehalten, einen Zusammenhang zwischen Regionen mit hohen Infiziertenzahlen und AfD-Wahlergebnissen herzustellen. Wie wäre es heute mit einer Entschuldigung gegenüber den sächsischen Bürgern, Frau Köpping? (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ende Oktober 2020 hatte unsere Fraktion verlangt, der Panikmache mit Augenmaß und Sachverstand zu begegnen. Wir haben damals gefordert, dass nicht nur der PCR-Test als Begründung der Lockdown-Maßnahmen herangezogen werden soll. Vielmehr sollten unter anderem die Anzahl der hospitalisierten Patienten, die Sterblichkeit sowie Belegung und Kapazitäten von Intensivbetten als weitere Kennziffern berücksichtigt werden. Sie haben auch diesen Antrag abgelehnt. Dabei ist die Aussagekraft der Anzahl positiver PCRTests mehr als zweifelhaft. Das hat gerade wieder eine Studie der Universität Duisburg bestätigt. Die Kernaussage der Studie lautet wie folgt: Die Ergebnisse von PCR-Tests allein haben eine zu geringe Aussagekraft, um damit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu begründen. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus, Frau Köpping? Wir nähern uns in Sachsen mittlerweile flächendeckend einem Inzidenzwert von nahezu null. Wie lange sollen denn die sogenannten Basismaßnahmen, die immer noch schwere Grundrechtseingriffe sind, nach Ihrer Meinung aufrechterhalten bleiben? Über den gesamten Sommer? Oder so lange, wie auf dem Papier die epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht? Oder, bis es auf der ganzen Welt kein Coronavirus mehr gibt? Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, Sie spielen hier die verantwortungsbewussten und uneigennützigen Menschenfreunde. Wir nehmen Ihnen das nicht ab. Viele Bürger nehmen Ihnen das auch nicht mehr ab. (Beifall bei der AfD) Ihr Handeln ist im besten Fall von Planlosigkeit und dem Zwang gekennzeichnet, Ihr Tun irgendwie zu rechtfertigen; im schlechtesten Fall von Vetternwirtschaft, Korruption und Selbstbereicherung. (Beifall bei der AfD) Sie haben die Menschen hingehalten. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Dirk Panter, SPD) Sie haben die Menschen zum Durchhalten und zur Disziplin aufgefordert, nur um immer neue Hürden aufzubauen, wenn es um die Rückkehr zur Normalität ging. Sie haben die Menschen gegeneinander aufgehetzt: Junge gegen Alte, Geimpfte gegen Ungeimpfte, vermeintlich Disziplinierte gegen angeblich Undisziplinierte. (Dirk Panter, SPD: Sie führen sie zusammen, oder?!) Sie haben die Gesellschaft gespalten. Sie spalten sie weiter. Wir erinnern uns ungern an die vergangenen Weihnachtsfeiertage, als den Bürgern Angst gemacht wurde und als die Bürger, im Vorgriff quasi, für zukünftige Corona-Tote verantwortlich gemacht wurden. Eine Mutter berichtete mir damals, wie ihre Tochter geweint hat, weil sie die Oma auch zu Weihnachten nicht im Krankenhaus besuchen konnte. Sie wollte nicht, dass die Oma stirbt, wenn sie sie trotzdem besucht. Eine direkte oder indirekte Impfpflicht wird es nicht geben, wurde von Ihnen im letzten Jahr gesagt. Jetzt liest man, dass Lockerungen oder die Aufhebung der LockdownMaßnahmen an eine bestimmte Impfquote gekoppelt sein könnten. Ist das kein indirekter Impfzwang? (Zuruf von der SPD: Nein!) Wenn bei Reisen oder beim Besuch von Veranstaltungen zwischen Geimpften, Genesenen und Gesunden unterschieden wird, ist das kein indirekter Impfzwang? (Zuruf von der SPD: Nein!) Was ist das überhaupt für eine Pandemie, in der man den Menschen das rettende Elixier aufdrängen muss? (Beifall bei der AfD) Alle derzeit angepriesenen Impfstoffe haben nur eine bedingte Zulassung, weil sie nicht ausreichend getestet wurden. Bei Kindern und Jugendlichen dürfte das Risiko schwerer Impfschäden größer sein als das Risiko, schwer an Corona zu erkranken. Die Schutzwirkung der Impfungen gegenüber neuen Mutationen des Covid-19-Virus ist mehr als zweifelhaft. Deshalb kündigt Herr Spahn auch schon die dritte Impfung im Herbst an. (Mario Beger, AfD: Genau!) Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten fordert die AfD eine strikte Gewährleistung der Freiwilligkeit bei Impfungen gegen das Corona-19-Virus. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen uns vor Augen halten, dass die Corona-Maßnahmen, über die wir seit eineinhalb Jahren reden, ganz empfindlich in die Grundrechte unserer Bürger eingreifen. Was wir als AfD-Fraktion sehen, ist, dass mit einer zunehmenden Lässigkeit über das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinweggegangen wird. Seit über einem Jahr bleiben Sie die wissenschaftlichen Nachweise der Wirksamkeit Ihrer Grundrechtseingriffe schuldig. Heute haben wir weniger als zehn positiv Getestete auf 100 000 Einwohner. Von diesen zehn sind laut Universität Duisburg acht nicht infektiös. Was passiert eigentlich, wenn nächste Woche niemand mehr positiv getestet wird? Wie lange möchten Sie Ihre wirkungslosen Zwangsmaßnahmen dann noch aufrechterhalten? (Beifall bei der AfD) Diese Antwort sind Sie auch heute dem Parlament schuldig geblieben, genauso wie in den vergangenen Monaten. Eine klare Öffnungsstrategie haben Sie dem Parlament niemals vorgestellt. Es findet nicht einmal eine Parlamentsdebatte im Vorfeld der Verordnungserlasse statt. Das hat mit unseren Vorstellungen von Demokratie wenig zu tun; (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Richtig!) mit Ihren offenbar schon. Sehr geehrte Kollegen, Sie hatten einen Antrag unserer Fraktion, welcher die parlamentarische Mitwirkung stärken sollte, abgelehnt. Sehr geehrte Frau Köpping! Sehr geehrter Herr Kretschmer in Abwesenheit! Wie sieht die Bilanz Ihres bisherigen Krisenmanagements aus? Es gibt über 10 000 Tote, damit ist Sachsen trauriger Spitzenreiter im Bundes-Länder-Vergleich, eine nie da gewesene Staatsverschuldung, Teile der Wirtschaft am Boden, ein verlorenes Schuljahr für Hunderttausende Schüler, die Gesellschaft gespalten, die Demokratie beschädigt. Eine klare Ausstiegsstrategie aus dem Lockdown-Regime? Fehlanzeige. Klare Strategien zur Verhinderung zukünftiger Lockdowns? Fehlanzeige. Ich hoffe, die sächsischen Bürger stellen Ihnen im Herbst über die von Ihnen angerichteten Schäden die Quittung aus. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache wurde durch Herrn Kollegen Urban für die AfD-Fraktion eröffnet. Jetzt folgt Kollege Dierks für die CDU-Fraktion hier vorn am Rednerpult. Bitte.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gerade Gehörte lässt mich fast sprachlos zurück. (Zurufe von der AfD: Oh!) Deshalb möchte ich zu Beginn meiner Rede das Aufgreifen, was Herr Popp in seiner Rede gesagt hat und auch in den Ausführungen von Petra Köpping zum Ausdruck kam. Ich möchte nämlich einen ganz herzlichen Dank aussprechen. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Nach anderthalb Jahren Pandemie können wir zuversichtlich in die Zukunft schauen. Wir müssen im Rückblick aber auch sagen, dass das nicht möglich gewesen wäre: natürlich durch die große Disziplin der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, vieler Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die über die Grenzen der Erschöpfung gearbeitet haben, aber auch nicht ohne die vielen fleißigen, kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung und in allen Bereichen unseres Staatswesens. Dafür ganz herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das, was Sie hier von sich geben, ist zutiefst ekelhaft. Das wissen Sie wahrscheinlich selbst. (Zurufe von der AfD: Oh!) Wenn Sie sich hier hinstellen und zum wiederholten Male die Toten dieser Pandemie – (Thomas Prantl, AfD: Lügenbaron!) – zur persönlichen Schuld derjenigen erklären, die in diesem Jahr Verantwortung getragen haben, dann ist das zutiefst ekelhaft. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, vor jedem Plenum die Reden anzuhören, die Sie zuvor hier gehalten haben. Sie drehen sich Ihre Argumentation nämlich immer so hin, wie Sie es gerade wollen. Jetzt sprechen Sie zumindest von Übersterblichkeit. Ich kann mich noch an Reden erinnern, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Richtig!) wonach es diese Übersterblichkeit vermeintlich überhaupt nicht gegeben hat. (Dirk Panter, SPD: Hört, hört! –

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Jörg Urban AfD

In Alten- und Pflegeheimen!) Sie sprechen von einer Übersterblichkeit im Freistaat Sachsen, lobten aber noch im letzten Plenum die Vereinigten Staaten von Amerika als ganz besonders großes Vorbild. Die Vereinigten Staaten haben mit die höchste CoronaSterberate auf der ganzen Welt. Was wollen Sie denn eigentlich? (Zuruf von der CDU: Das wissen sie doch selbst nicht!) Legen Sie sich in Ihrer populistischen, blödsinnigen Argumentation doch wenigstens einmal auf einen konsistenten Strang fest. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Wir haben doch gemeinsam festgestellt – das gehört zum Wesen einer jeden Krise –, dass wir uns den Ausweg aus dieser Krise von Welle zu Welle neu und mit zusätzlichen Instrumenten erarbeiten müssen. In der ersten Phase dieser Pandemie hatten wir nicht viel mehr als das, was den Menschen vor über hundert Jahren zu Gebote stand, als es galt, die Spanische Grippe zu bekämpfen. Das sagen auch die führenden Virologen dieses Landes. Schon in jener Pandemie konnte man feststellen – das lässt sich ja nachlesen; es ist das Gute an Geschichte, dass sie meist niedergeschrieben ist –, dass es signifikante Unterschiede im Verlauf dieser Pandemie gab, schon vor hundert Jahren. Die Menschen hatten damals keine digitale Nachverfolgung. Sie hatten keine Tests. Sie hatten nur relativ primitive Masken. Die einzige Möglichkeit, die bestand, war, große Menschenansammlungen zu meiden, Veranstaltungen zu vermeiden, Abstand zu halten und dafür zu sorgen, dass die sozialen Kontakte, die Begegnungen zwischen Menschen auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden. Genau diesen Weg mussten wir in der ersten Phase dieser Pandemie auch gehen, weil, wie Herr Popp richtig gesagt hat, niemand auf diese Pandemie vorbereitet war. Natürlich kann man immer sagen: Es gab viele Warnungen; es war irgendwie absehbar, dass so etwas irgendwann auch einmal in Europa passieren würde. Aber ich gebe ganz offen zu: Als ich die ersten Meldungen aus China gehört habe, habe ich auch gedacht: Das betrifft uns wahrscheinlich wieder einmal nicht; wir in Europa haben doch solche gesundheitlichen Naturkatastrophen nicht. Nun sind wir von der Realität eines Besseren belehrt worden und müssen daraus jetzt die richtigen Schlüsse ziehen. Aber das Krisenmanagement, das sich von Welle zu Welle, von Monat zu Monat ausgefeilter dargestellt hat, das immer wieder verbessert wurde, nun als vollständigen Fehlschlag hinzustellen, widerspricht jeder realistischen Betrachtung. Dies gilt vor allem auch mit Blick auf die von Ihnen immer wieder benannten volkswirtschaftlichen Schäden; denn die deutsche Volkswirtschaft erholt sich allen Unkenrufen zum Trotz deutlich besser als erwartet. Die Wachstumsprognose für dieses Jahr ist jetzt deutlich nach oben korrigiert worden. Die deutsche Wirtschaft erholt sich deutlich besser als nahezu alle anderen Volkswirtschaften innerhalb Europas. Natürlich haben Sie recht, Herr Dr. Keiler, wenn ich Ihr Gestikulieren richtig interpretiere: Selbstverständlich hat diese Pandemie eine volkswirtschaftliche Bremsspur hinterlassen. Selbstverständlich gab es einen Einbruch in der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aber Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass eine der größten Herausforderungen der letzten hundert Jahre zu bewältigen gewesen wäre ohne irgendwelche negativen Begleiterscheinungen? Das ist doch Wolkenkuckucksheim – Entschuldigung. Das kann doch nicht ernsthaft Ihr Ansatz sein. Jetzt sind wir auf dem Weg: mit in der Masse verfügbaren Tests, mit einer stetig verbesserten digitalen Nachverfolgung – daran arbeitet die Staatsregierung ja mit vielen, vielen auch privatwirtschaftlichen Akteuren unter Hochdruck – und mit wirkungsvollen Impfstoffen. Wir sind auf dem Weg, uns möglicherweise auch Szenarien zu erarbeiten, wie man diese, aber auch andere Pandemien mit deutlich zielgerichteteren Maßnahmen bekämpfen kann, die es dann eben nicht mehr notwendig machen, zu so drastischen, die gesamte Gesellschaft erfassenden Mitteln zu greifen. Aber das ist doch selbstverständlich ein Lerneffekt gewesen. Das war ein Prozess, den wir uns gemeinsam erarbeiten mussten. Sich im Nachhinein immer hinzustellen und zu sagen: „Ja, wenn wir das damals schon gehabt hätten, wäre dieses nicht nötig gewesen“, oder: „Wenn wir das anders gemacht hätten, wäre jenes nicht nötig gewesen“, das ist doch kontrafaktisch. Wenn Sie sich heute wieder hinstellen und darüber reden, dass der Impfstoff ja im Grunde gar nicht richtig erprobt sei, dann betreiben Sie doch genau das Geschäft derjenigen, die immer alles schlechtreden und madigmachen, was uns zu Gebote steht, um aus dieser Situation herauszukommen. (Vereinzelt Beifall – Zuruf von der CDU) Sie sprechen von Impfzwang, Sie reden von der Gefährlichkeit der Impfstoffe – ich bin ja regelrecht dankbar, dass uns heute Ihr erstes Debattenthema zur Impfung der Kinder erspart geblieben ist. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Das Prinzip bei Ihnen ist immer: „Keiner fragt – die AfD antwortet.“ Kein Mensch hat davon gesprochen, dass wir Kinder „voreilig“ impfen wollen. (Unruhe bei der AfD) Im Gegenteil: Gerade an diesem Beispiel zeigt sich doch der zutiefst wissenschaftliche und verantwortungsbewusste Umgang der deutschen Experten, der deutschen Entscheidungsträger mit dem Thema Impfen, aber auch mit der Pandemie im Allgemeinen. (Zuruf von der AfD: Lügt, ohne rot zu werden!) Denn es gibt keine allgemeine Empfehlung zur Impfung von Kindern. Hier wird deutlich differenziert – eben weil, wie Sie angesprochen haben, die Frage, was im Zweifel das höhere Risiko birgt – die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung an Covid oder in kleinerer Zahl auftretende größere Impfschäden –, nicht abschließend beantwortet ist. Deshalb haben ja sowohl die Sächsische Impfkommission als auch die Impfkommission auf Bundesebene diese Frage so differenziert beantwortet. Darum geht es Ihnen aber eigentlich überhaupt nicht. Sie haben doch nur ein einziges Interesse: dass diese Krise – wie alle Krisen – fortdauert. (Carsten Hütter, AfD: Das ist doch eine widerliche Unterstellung im Wahlkampf!) Ihr einziges Interesse ist doch, Krisen durch Fehlinformationen, durch das Untergraben von Vertrauen in die Mittel, die zur Krisenbewältigung zur Verfügung stehen, aber auch durch das Untergraben des Vertrauens in diejenigen, die Verantwortung tragen, immer weiter zu verstärken. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung – Unruhe bei der AfD) Die hohe Bereitschaft zur Impfung, die inzwischen hohe Impfquote innerhalb Deutschlands zeigt doch, auch mit Blick auf die sinkenden Inzidenzen – ich meine, wir haben noch im letzten Monat über Inzidenzen von über 100 im Erzgebirge gesprochen –, dass diese Strategie nach und nach dem Virus seine Möglichkeiten zur Ausbreitung entzieht. Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Weg gegangen sind. Deshalb bin ich auch zutiefst zuversichtlich, zum ersten Mal seit Monaten und auch tatsächlich ehrlichen Herzens, dass es uns jetzt gelingt, über den Sommer zur Normalität zurückzukehren. Es ist auch richtig, immer weiter zu demonstrieren, dass die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, eben kein Selbstzweck sind, sondern immer einer intensiven Risikoabwägung unterliegen. Es geht eben mitnichten darum, Menschen aus Spaß an der Freude ihre Freiheitsrechte zu entziehen, sondern immer in der Abwägung zwischen dem Erfordernis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und individueller Freiheit Tag für Tag und Woche für Woche neu zu entscheiden. Ich bin dankbar, dass das in guter Gemeinschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land bis zu diesem Punkt gelungen ist. Ich bin dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Staatsregierung und ich bin zuversichtlich, dass wir diese Krise – auch vor dem Hintergrund, dass es noch einiger Vorsicht bedarf – gemeinsam gut bewältigen können. Ich bin mir auch sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger, um noch einmal Ihren Punkt aufzugreifen, zur Bundestagswahl 2021 sehr deutlich unterscheiden werden zwischen jenen, die in dieser Krise, in einer schwierigen Situation Verantwortung übernommen haben und bereit waren, Entscheidungen zu treffen, und denjenigen, die nichts anderes getan haben, als Öl ins Feuer zu gießen, und die keinen, aber wirklich überhaupt keinen Beitrag dazu geleistet haben, dass irgendetwas bei der Bewältigung dieser Krise besser, schneller oder effektiver gelaufen wäre. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dierks hatte gerade das Wort für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Köpping, vielen Dank für Ihren Bericht. Vielen Dank aber auch für Ihre Wortmeldung in den letzten Tagen, in denen Sie sich als Staatsministerin zum Ablauf der Pandemie und zu möglichen Fehlern geäußert haben. Ich teile zwar nicht alle Ihre Schlussfolgerungen, aber das ist ja auch nicht entscheidend. Der Blick auf die Pandemie, auf den Verlauf, auf das Agieren der handelnden Personen, auf Entscheiderinnen und Entscheider ist natürlich subjektiv. Sie sind Regierung, ich bin Opposition – deshalb müssen wir auch nicht immer in allen Fragen übereinstimmen. Aber ich stimme natürlich mit meiner Kollegin Schaper überein, die in der vergangenen Woche schon in ihrer Pressemitteilung getitelt hatte: „Evaluierung des Corona-Krisenmanagements ist Ausdruck positiver Fehlerkultur“. Das stimmt, und ich hätte mir heute vielleicht noch ein bisschen mehr gewünscht, aber okay. Ich freue mich aber vor allem dann, wenn Ideen von uns aufgegriffen oder aufgenommen werden – steter Tropfen höhlt den Stein –, zum Beispiel jetzt, als Sie ja das Landesgesundheitsamt wieder eingefordert haben, Frau Köpping, es ausdrücklich ins Spiel gebracht haben. Diese Überlegung halten wir als LINKE für eine extrem schlaue Idee. Ich verrate einmal allen ein kleines Geheimnis: Wir als LINKE-Fraktion hatten dazu hier im Parlament schon einen Änderungsantrag bei den Haushaltsberatungen gestellt. Wäre er denn beschlossen worden, könnten wir jetzt schon mit dem Landesgesundheitsamt arbeiten. Aber okay, einige hier im Haus brauchen noch ein bisschen länger, Frau Köpping. Vielleicht schaffen wir es doch noch gemeinsam. Politik ist schließlich das Bohren dicker Bretter, wusste schon Max Weber. Wer mehr wissen will zum Landesgesundheitsamt, dem kann ich nur unseren Änderungsantrag zum Haushaltsgesetzentwurf empfehlen, aber auch unseren Antrag, den wir im März hier im Plenum eingebracht und mit dem wir einen konkreten Aufgabenkatalog vorgeschlagen hatten. Liebe Frau Köpping, nach der Bilanz und aus dem Erkennen von Fehlern muss aber auch etwas folgen, gerade als Staatsregierung insgesamt. Der Herbst kommt in jedem Fall wie jedes Jahr; wir werden es nicht verhindern. Ich habe da so meine Befürchtungen, dass es uns genauso geht wie vor ein paar Monaten. Gefühlt sind wir an der gleichen Stelle. Es ist genau das Gleiche. Wir erleben ein Déjà-vu, dass die Koalition nichts lernt. Das scheint in Sachsen ein bisschen als Dauermotto zu gelten. Die Regierung leidet ein bisschen an chronischer Aufschieberitis: Der Sommer 2020 wurde verbummelt. Im Herbst wurde dann zu lange gewartet. Der Weg ist also bisher mit guten Vorsätzen gepflastert, aber leider bisher auch nicht mit mehr. Nun meine Frage: Was lernen wir, vor allem, was lernt die Regierung daraus? Wie ist der Plan? Frau Köpping hat laut ihrer Erzählung einen. Aber wie sieht es denn auch mit den anderen in der Regierung aus? Natürlich freuen wir uns alle auf den Sommer. Mit den Lockerungen kommen ja auch große Erleichterungen. Das ist verständlich. Es geht uns allen so. Damit dieses Gefühl aber nicht verloren geht und der Frust nicht schneller heran ist, als wir gucken können: Ist es doch vor allem Aufgabe der Politik, einen Anti-Frust-Plan zu schmieden. Aus guten Vorsätzen muss Handeln folgen, insbesondere, weil wir jetzt schon wieder von einer völlig neuen Virusvariante reden. Delta ist auf dem Vormarsch. Wir müssen nicht nur einen Blick auf Portugal oder auf Großbritannien werfen, wo die Inzidenz trotz hoher Impfquote sprunghaft angestiegen ist. Nein, es reicht auch ein Blick auf Dresden und auf einige Landkreise. Frau Ministerin, Sie haben dazu in Ihrem Bericht gerade Ausführungen gemacht. Die Zahlen steigen innerhalb kürzester Zeit. Das RKI sagte erst kürzlich, dass es nicht die Frage sei, ob Delta das Infektionsgeschehen in Deutschland dominiere, sondern wann. Das sollte uns wirklich zu denken geben. Das bedeutet: Wir müssen weiter vorsichtig sein und können nicht alle Gesundheitsmaßnahmen über Bord werfen, schon gar nicht, wenn jetzt wieder die große Reisewelle startet. Vorbereitung und ein gewisses Maß an Prävention sind notwendig und ein Plan. Ich weiß, viele können es vielleicht nicht mehr hören, aber sie können es auch deshalb nicht mehr hören, weil es bisher viele leere Worte gab. Das muss sich tatsächlich ändern. Tatsächlich gibt es doch auch genügend Anknüpfungspunkte, zumindest, wenn man sich die kürzlich veröffentlichte Studie von Herrn Prof. Vorländer – Frau Staatsministerin, Sie haben sie auch schon erwähnt – zu Fragen der Bewältigung der Corona-Pandemie ansieht. Es war sicher keine Überraschung, dass es Unterschiede in den Regionen, beim Alter und beim Geschlecht gibt. Aber die Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen befürwortet die Maskenpflicht und hat Verständnis für die Maßnahmen. Wesentlich kritischer werden Schul-, Kita- und Geschäftsschließungen gesehen. Die Impfbereitschaft liegt immerhin bei knapp 70 %, allerdings muss sie wohl eher bei 80 % plus liegen, damit wir laut Prof. Lübbert einen pandemiefreien Winter haben. Dazu kommt, dass im Prinzip alle Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren nicht geimpft sind bzw. Impfungen von Kindern ab 14 Jahren jetzt erst beginnen. Was ist eigentlich mit den Auffrischungsimpfungen? Parallel dazu sollen im Oktober die Impfzentren schließen und die Impfstoffe sind immer noch nicht in ausreichender Menge vorhanden. Nehmen wir alles zusammen, dann muss ich auf meine zu Beginn gestellte Frage zurückkommen: Was ist denn nun der Plan der Staatsregierung, und wie geht sie mit dem von mir beschriebenen Szenario um? Sie wissen es auch nach einem Jahr nicht wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern auch ein bisschen verantwortungslos gegenüber den Sächsinnen und Sachsen, die sich bisher mehrheitlich wirklich wacker geschlagen haben. Im Hinblick auf die sich ausbreitende Deltavariante und die Erfahrungen, die wir gemacht haben, braucht es aus unserer Sicht folgende Regelungen: Erstens: weiterhin Masken, Masken und nochmals Masken, zumindest in geschlossenen Räumen und in der Öffentlichkeit, wo sich Menschen über eine lange Zeit begegnen oder gemeinsam aufhalten. Eine Diskussion, wie sinnvoll sie sind oder ob man sie lieber abschaffen sollte, ist bei dem, was uns offenkundig bevorsteht, überhaupt nicht hilfreich, zumal es die meisten ja akzeptieren, wie wir aus der Studie wissen. Ich will auch noch einmal darauf verweisen, dass sie tatsächlich helfen, wenn ich mir die niedrigen Zahlen bei den Grippeerkrankungen in den zurückliegenden Monaten anschaue. Zweitens: Abstand und Hygiene. Mittlerweile, sollte man meinen, sollten wir alle doch wirklich dazugelernt haben, sowohl, was die Schulen und Kitas anbelangt, als auch, was das Thema Arbeitsschutz anbelangt. Es braucht nicht nur flächendeckend Luftfilter in allen möglichen Einrichtungen. Ich verstehe wirklich weder die Gegenargumente des Staatsministers Piwarz noch die von Frau Friedel, die sie erst vor wenigen Tagen hier in diesem Raum vorgetragen haben. Warum stellt die Bundesregierung dafür eigentlich 500 Millionen Euro zur Verfügung, wenn sie nichts bringen? Auch die Zeiten von Großraumbüros oder völlig überfüllten Callcentern ohne genügend Abstand sollten und müssen vorbei sein. Auch hierbei kann der Wirtschaftsminister über den Bereich Arbeitsschutz mithelfen, dass wir langfristig neue und bessere Konzepte entwickeln. Drittens: weiterhin Impfzentren. So, wie die aktuelle Lage ist, benötigen wir mindestens vier bis fünf Impfzentren in Sachsen, die mindestens noch im nächsten Jahr bestehen bleiben inklusive dazugehöriger mobiler Impfteams, um eventuell wieder in den Alters- und Pflegeheimen unterwegs sein zu können. Diese regionalen Impfzentren könnten Ankerpunkte sein, bei denen auch andere Impfungen gegen Grippe und Ähnliches stattfinden. Sie sollten auf jeden Fall zentral erreichbar sein, mit dem Auto, aber auch mit dem ÖPNV. Sie sollten langfristig in landeseigenen Immobilien untergebracht werden. Diese Impfzentren könnten dem Landesgesundheitsamt unterstellt werden und zu dauerhaften Gesundheitsvorsorgestützpunkten ausgebaut werden – langfristig gut angelegtes Geld. Im Übrigen hat Staatskanzleichef Schenk in seinem Bericht über die Erfahrungen und Konsequenzen aus der Pandemie an das Notparlament festgehalten, dass es beim öffentlichen Gesundheitsdienst und bei der Digitalisierung eine Katastrophe ist und dass es langfristige Lösungen braucht, zum Beispiel eine Digitalisierungsschnittstelle. – Das wäre mein vierter Schwerpunkt. Wir müssen die aktuell niedrigen Zahlen nutzen, um beim Thema Digitalisierung der Gesundheitsämter endlich einen großen Schritt voranzukommen. Wir benötigen endlich eine bundesweit einheitliche digitale Kontaktnachverfolgung. Dazu muss endlich das in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vereinbarte Programm SORMAS flächendeckend in Sachsen angewendet werden. Im Sommer muss auch die Zeit genutzt werden, um Menschen aus den Verwaltungen und nicht nur aus den Gesundheitsämtern mit den technischen Lösungen vertraut zu machen. Fünftens: Wir brauchen einen Plan dafür, wie eine mögliche Auffrischungsimpfung in Sachsen verabreicht wird. Es nützt auf Dauer niemandem, wenn wir ständig erklärt bekommen, dass beim Impfen doch alles ganz gut sei. Die Zahlen sprechen nun einmal eine andere Sprache. Es ist noch viel Luft nach oben. Sollte es wegen der Mutation mit dem Nachimpfen notwendig werden, dann möchte ich, dass wir als Sächsinnen und Sachsen nicht wieder von Beginn an die rote Laterne haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat jede und jeden von uns als Menschen und jedes Land unvorbereitet getroffen. Daraus folgen Irrtümer und oft auch Ratlosigkeit und Unverständnis. In der Krise vermehrt sich ein Typus besonders, nämlich der des Bescheidwissers, aber auch der des Selbstgerechten, und es vermehren sich die Typen, die meinen: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, heute ist ein neuer Tag. Wir kennen es auch hier aus dem Parlament. Die allermeisten Menschen verstehen, dass Corona eine Herausforderung ist, die nur gemeinsam bestanden werden kann. Sie verstehen, dass Masken, Abstand und Hygieneregeln notwendig waren und sein werden, wenn sie auch als lästig empfunden werden. Sie akzeptieren in der Mehrzahl auch scheinbar widersprüchliche Regelungen, weil sie wissen, es dient dazu, Menschenleben zu retten und die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Ja, zwischen 20 und 25 % der Bevölkerung sind anderer Meinung. Sie werden auch von einer Fraktion hier im Landtag vertreten. Vielleicht sollten wir uns ab und an in Erinnerung rufen, dass es eine Minderheit ist. Aufgabe der demokratischen Fraktionen ist es, dass es eine Minderheit bleibt und dass diese Minderheit kleiner wird. Maßnahmen müssen zielgerichtet, konsistent und nachvollziehbar sein. Sie bedürfen natürlich einer sozialen Abfederung. Es geht nicht nur um den Gesundheitsschutz jedes Einzelnen, sondern der Gesellschaft und vor allem um den Schutz von besonders verwundbaren Personengruppen. Für meine Fraktion und für mich gilt: Bei allem, was geplant und entschieden wird, müssen die soziale Frage und die Frage der Gerechtigkeit immer an erster Stelle stehen. Die Lasten und Kosten der Krise dürfen eben nicht die sogenannten kleinen Leute tragen. Also, freuen wir uns über die guten, aktuell niedrigen Zahlen, aber unterschätzen wir das Virus nicht. Noch ist es nicht besiegt. Gönnen wir den Menschen ihren Urlaub. Hoffen wir, dass viele endlich wieder ihrer geliebten Tätigkeit nachgehen und Geld verdienen können. Die Staatsregierung und die staatlichen Behörden dürfen jedoch noch keinen Urlaub machen. Sie müssen alles Notwendige unternehmen, damit das Virus nach der Urlaubszeit und der Reisetätigkeit so weit unter Kontrolle ist, dass eine weitere Welle auf niedrigem Niveau verbleibt. Dafür müssen noch die Aufgaben erfüllt werden, von denen ich sprach. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Gebhardt hatte das Wort für seine Fraktion DIE LINKE. Wir kommen jetzt zum nächsten Redner. Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Lippmann. Er spricht für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN hier im Hohen Haus.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Infektionsgeschehen in Sachsen ist aktuell auf niedrigem Niveau, und darüber sind wir alle froh. Der Sommer scheint unbeschwert zu werden. Wir atmen alle im wahrsten Sinne des Wortes auf und blicken dennoch mit Sorge auf unsere europäischen Nachbarn, bei denen das Virus gerade mit der Delta-Variante wieder Fahrt aufnimmt. Großbritannien und Portugal – so viel gleich einmal zu Ländervergleichen, die ja dann immer gern bemüht werden – hatten bereits viel eher als Sachsen ein viel geringeres Infektionsgeschehen. Innerhalb eines Monats ist beispielsweise die Inzidenz in Großbritannien von 15 wieder auf über 100 angestiegen. Das zeigt, dass Ländervergleiche bei Dynamiken eben auch schwierig sind, weil sie immer nur situativ sind. Wir kennen diese Entwicklung und vor allem auch das zeitverzögerte Geschehen in Deutschland mit Blick auf die letzten Monate. Es ist zu befürchten, dass die Delta-Variante auch in Deutschland und Sachsen in den nächsten Wochen weiter Verbreitung finden und früher oder später wahrscheinlich auch die vorherrschende Virusvariante in Deutschland sein wird. Aus diesem Grund sind dringend die Weichen zu stellen, um einen Anstieg der Infektionszahlen jetzt oder nach dem Sommer zu verhindern. An dieser Stelle in Richtung der AfD: Ich höre ja diese Redebeiträge, Herr Urban – es ist ein Vorteil, dass bei Ihnen immer der Fraktionsvorsitzende spricht –, sehr umfänglich an. Mir kommt es immer so vor, als würden Sie eine Art Urbanschen Textbausteingenerator verwenden, aus dem Sie für Ihre Rede zusammenklicken, was Sie erzählen wollen, ohne das Ganze auf Konsistenz zu prüfen. Ich fasse es einmal zusammen. Ihre Rede besteht in der Regel aus Staaten, Studien und Stückwerkstakkato, bei dem Sie nicht berücksichtigen, dass Sie das, was Sie in der letzten Rede erzählt haben, in der nachfolgenden Rede schon wieder dadurch revidieren, dass Sie eine vollkommen andere Auffassung vertreten. Vielleicht lohnt es sich einmal zu analysieren, was Sie immer vorgetragen haben, welchem Land man folgen sollte. Beim letzten Mal waren es Texas oder Schweden – Sie waren sich nicht ganz sicher –, um dann zu überlegen, ob das jeweils das gewesen wäre, was auf langfristige Sicht funktioniert hätte. Ich glaube, die Antwort heißt: Nein. Man kann sich in einer dynamischen Pandemielage nicht immer das herauspicken, was gerade im Einzelfall funktioniert, (Jörg Urban, AfD: Machen Sie es doch einfach einmal!) ohne danach so ehrlich zu sein zuzugeben, dass diese Staaten weit größere Probleme hatten als wir in der Bundesrepublik. Aber das ist ja das Ziel Ihrer Verlogenheit in der Debatte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU –

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Jörg Urban AfD

Das stimmt doch gar nicht!) Herr Urban, bei Ihren Äußerungen zur Impfpflicht wird es dann erheiternd. Wenn man die ganze Zeit erfolgreich die Impfstoffe madigmacht und vermeintlich eine Impfpflicht herbeischwurbelt, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Impfbereitschaft sinkt. Es ist Aufgabe verantwortungsvoller Politikerinnen und Politiker in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass wir diesen gigantischen Erfolg, den niemand für möglich gehalten hat, dass wir nämlich ein Jahr nach Beginn der Pandemie wirksame Impfstoffe haben, am Ende nutzen können, statt das Ganze zu verteufeln. Aber Sie wollen offenbar, dass es in Deutschland nicht so vorangeht, wie wir es wollen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass wir mit Blick auf den Sommer weiter angemessene, verhältnismäßige, aber auch wirksame Maßnahmen brauchen, um einen Ausbruch und ein Ansteigen der Delta-Variante zu verhindern. Dazu gehört für uns BÜNDNISGRÜNE, auch weiterhin einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu haben. Der Freistaat Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer seinerzeit die Testpflicht an Schulen eingeführt und damit schlagartig ein Infektions-Dunkelfeld in ein -Hellfeld verwandeln können. Neben der Testpflicht im Bereich Arbeit und Wirtschaft waren und sind die Schulen mit ihren wöchentlichen Testungen ein guter Anzeiger für das Infektionsgeschehen. Da gerade Kinder oft keine Symptome haben, ist das ein relevanter Punkt gewesen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bekommen. Wir BÜNDNISGRÜNE sind daher der festen Überzeugung, dass die Beibehaltung der Testpflicht ein Schlüssel zur Verhinderung einer gravierenden vierten Welle sein kann. Deshalb halten wir es weiterhin für nötig, die Testpflicht bei Personen mit Kundenkontakt beizubehalten. Ausreichende Testangebote am Arbeitsplatz sind gerade mit Blick auf Urlaubsrückkehrerinnen und Urlaubsrückkehrer aus unserer Sicht unverzichtbar. Zudem müssen wir mit Blick auf einen möglichen Wiederanstieg der Infektionen dafür sorgen, dass die gute Testinfrastruktur, die wir bis dato hatten und die sich in den letzten Monaten etabliert hat, auf dem notwendigen Niveau erhalten bleibt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier vorn als Rechtspolitiker stehe, dann möchte ich noch etwas zum Thema Corona-Schutz-Verordnung sagen: Zunehmende Bauchschmerzen habe ich nämlich hinsichtlich des systematischen Ansatzes der Corona-Schutz-Verordnung. Bereits vor einem Monat und auch am Montag wieder im Ausschuss im Landtag haben wir darauf hingewiesen, dass die Lösung der Corona-Schutz-Verordnung mithilfe eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalten, wie sie jetzt vorgesehen ist, rechtsstaatlich in erheblichem Maße problematisch erscheint. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, wenn Sie die CoronaSchutz-Verordnung lesen, dass der Betrieb einer Gaststätte oder eines Kinos zunächst grundsätzlich untersagt ist. Erst bei der Unterschreitung bestimmter Inzidenzen sind dann Ausnahmen vorgesehen. Im Verwaltungsrecht wird aber gerade das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in erster Linie für potenziell gefährliches Verhalten vorsorglich untersagt und ist erst beim Hinzutreten abstrakter oder konkreter Voraussetzungen erlaubt. Es ist auch mit Blick auf Akzeptanz und Perspektiven Zeit, die Verordnung andersherum aufzubauen, also die Beschreibung eines Normalzustandes, soweit es in einer Pandemie einen Normalzustand geben kann, und dann die Definition weiterer Einschränkungen nach oben, bei der Überschreitung von Inzidenzen. Der Normalfall ist nicht, dass alles verboten, sondern dass alles erlaubt ist. Das sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat selbst bei Verordnungen zur Bekämpfung einer Pandemie der Standard sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sommermonate sollten ferner dringend dazu genutzt werden, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Dazu gehört neben der raschen Umsetzung der personell und sachlich verbesserten Ausstattung auch die digitale Weiterentwicklung. Die Fehler vom letzten Jahr, als wir nach den Sommerferien in die zweite Welle starteten, dürfen sich so nicht wiederholen. Wir müssen vorbereitet sein mit Personal, mit Teststrategie und einer aufgeklärten Bevölkerung, die die Impfkampagne mitträgt. Mit Blick auf unsere Verwaltungsstrukturen gilt es zudem, bereits jetzt zu konstatieren, was wir aus der Pandemie lernen können. Vielen Dank an Herrn Popp für die umfassenden Darstellungen vorhin zu der Frage, was wir in der Verwaltung aus einer Pandemie lernen können und lernen müssen. Für mich gilt zunächst zu konstatieren: Ohne eine starke und funktionstüchtige Verwaltung kann man keine Pandemie bekämpfen. Das ist deutlich geworden. Es ist auch eine Erkenntnis in Richtung derjenigen, die die ganze Zeit etwas vom schlanken Staat faseln, dass es in Krisensituationen gut ist, wenn man eine gut ausgestattete und personell starke Verwaltung hat. An dieser Stelle eine Bemerkung in Richtung AfD: Ich musste schmunzeln, als ich kürzlich im Drucksacheneingang bei einem Antrag gesehen habe, dass Sie jetzt dringend mehr Personal für die Landesdirektion haben wollen, damit dort die entsprechenden Anträge auf Unterstützung bearbeitet werden können. Es war Ihr Finanzpolitiker Barth, der hier im Haushaltsplenum wortgewaltig vortrug, dass man die kw-Vermerke bei der Landesdirektion bitte nicht streichen möge. Sie wollten also einen Stellenabbau bei der Landesdirektion, um diese zu schwächen, um sich jetzt per Antrag darüber zu beschweren, dass bei Landesdirektion Stellen fehlen. Das ist typisch AfD – erst das Problem verursachen und dann das Problem lösen wollen. Das hat aber mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Dirk Panter, SPD: Hört, hört!) Für die Zukunft können wir konstatieren: Der öffentliche Dienst ist in der Zukunft der Arbeit angekommen. Mobiles Arbeiten ermöglicht eine hohe Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. Das ist ein großer und wichtiger Schritt, der sich für den Freistaat als Dienstherr vor allem dann auszahlen wird, wenn Kinder nicht mehr wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreut werden müssen. Die Landtagsanhörungen im vergangenen Herbst haben gezeigt, dass die Bediensteten des Freistaates Sachsen im Homeoffice in höchstem Maße leistungsbereit und leistungsfähig sind. Die seit letztem Jahr geschaffenen Möglichkeiten und Strukturen für modernes Arbeiten sollten wir daher dringend auch jenseits der Pandemie erhalten und fortentwickeln. Die an manchen Stellen fehlende datenschutzgerechte technische Ausstattung auch für Videokonferenzsysteme sollte in den nächsten Monaten weiter verbessert werden. Die Aus- und Fortbildung muss zukünftig ihren Schwerpunkt auf flexibles Arbeiten legen, damit auch Führungskräfte den Kontakt zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verlieren und die Motivationsfähigkeit auch beim Homeoffice erhalten bleibt. Richtig viel zu tun bleibt bekanntermaßen beim Thema Digitalisierung und Netzausbau. Eine stabile und leistungsstarke Internetverbindung ist eben Grundvoraussetzung nicht nur für eine gute Wirtschaft, sondern auch für eine funktionierende Verwaltung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die nächsten Wochen werden entscheidend dafür sein, wie wir im Herbst gegen eine mögliche vierte Welle bestehen können. Wir haben es gemeinsam in der Hand – durch Vorsicht, mit Augenmaß, aber vor allem mit gesundem Menschenverstand. Noch immer glauben wir BÜNDNISGRÜNEN übrigens, dass eine stärkere Beteiligung des Parlaments nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll wäre. Lassen Sie mich zum Schluss daher nochmals mein Bedauern darüber ausdrücken, dass wir uns immer noch nicht über eine stärkere Beteiligung an den Entscheidungen der Staatsregierung in dieser Pandemie innerhalb der Koalition durchringen konnten. Ich fühle mich an dieser Stelle schon etwas dem Älteren Cato nahe, wenn ich konstatiere, dass es gut wäre, endlich ein Parlamentsbeteiligungsgesetz zu haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Lippmann folgt jetzt Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich auf die aktuelle Situation in der Pandemie schaue, dann schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Zum einen haben wir die hocherfreuliche Entwicklung bei den Inzidenzzahlen, die uns alle etwas aufatmen lässt. Endlich sind wieder mehr Dinge möglich. Wir spüren einen Hauch von Normalität, nach der wir uns alle gesehnt haben. Zum anderen bereiten verschiedene Virusmutationen den Expertinnen und Experten Sorgen. In der sommerlichen Aufbruchsstimmung sind mahnende Worte zu hören. Die Bundesärztekammer warnt vor Reisen in sogenannte Corona-Variantengebiete. Virusmutationen können das Erreichen einer Herdenimmunität erschweren. Das alles führt uns immer wieder vor Augen, dass die Pandemie noch nicht überwunden ist. Sosehr es mich freut, wieder mehr Menschen mitten im Leben zu sehen, so sehr möchte ich an all jene appellieren, umsichtig zu bleiben und die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen. Die Sommermonate geben uns die Möglichkeit, uns so gut wie möglich auf den Herbst und eine mögliche vierte Welle vorzubereiten. Ein zentrales Element hierbei sind die Impfungen, sei es mit BioNTech, AstraZeneca, Moderna oder dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Seit Ostern leisten viele Hausärztinnen und Hausärzte einen riesigen Beitrag bei der Immunisierung der Bürgerinnen und Bürger. Seit dem 7. Juni ist die Priorisierung beim Impfen aufgehoben, und vergangene Woche hat sich Sachsen dazu entschieden, alle 13 Impfzentren bis Ende September offen zu lassen, um die Impfkapazitäten über den Sommer aufrechtzuerhalten. Das Ziel ist die Herdenimmunität. In diesem Zusammenhang stellt sich jetzt die Frage, ob Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Gerade die differenzierte Diskussion darüber verdeutlicht doch wieder einmal, dass wir als Gesellschaft dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sowohl die Ständige Impfkommission als auch die Sächsische Impfkommission empfehlen eine Impfung für Kinder ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen. Nichtsdestotrotz sind manche Eltern verunsichert darüber, welche die beste Entscheidung zum Wohl ihres Kindes ist. Hier kann ich nur dringend empfehlen, sich von den Kinderärztinnen und Kinderärzten beraten zu lassen. Gemeinsam mit den Ärzten und nach Rücksprache mit den Kindern kann so eine individuelle Entscheidung getroffen werden. In den nächsten Monaten werden wir an den Punkt kommen, an dem alle Menschen, die sich bislang um einen Impftermin bemühen, ihre Impfungen erhalten, und dies wird in gewisser Weise genau der Moment der Wahrheit sein; denn dann werden wir sehen, wie hoch die Impfquote tatsächlich ist und wie die Impfbereitschaft in den unterschiedlichen Regionen ausgeprägt ist. Spätestens an diesem Punkt kommen wir als Gesellschaft in eine Situation, für eine Impfung zu werben oder zu motivieren – auch durch persönliche Ansprache im Freundes- und Bekanntenkreis –; denn an diesem Punkt kommt die öffentliche Impfkampagne auch an ihre Grenzen. Zur Vorbereitung gehört die Stärkung unseres Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im vergangenen Jahr haben Bund und Länder einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vereinbart. Zentrale Ziele sind eine bessere Personalausstattung, attraktivere Arbeitsbedingungen und der Ausbau der Digitalisierung. Die anhaltende Pandemie hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, dass diese Verbesserungen dringend notwendig sind. Daher freut es mich, dass Staatsministerin Petra Köpping in Aussicht stellt, entsprechende Maßnahmen dem Kabinett zeitnah vorzulegen. Wir als SPD halten jedoch auch weiterhin daran fest, unsere Forderungen nach dem Landesgesundheitsamt offenzuhalten. Wir brauchen in Sachsen eine zentrale Koordinierungsstelle, die die Vernetzung verbessert und die kommunalen Ämter unterstützt. (Beifall bei der SPD) Andere Bundesländer zeigen, welche wichtige Aufgabe eine solche Behörde übernehmen kann. So richtig es ist, dass wir in diesem Rahmen über die Stärkung von Strukturen sprechen, so möchte ich zum Schluss noch einmal die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Sächsinnen und Sachsen zu bedanken, bei den Menschen, die diese Strukturen füllen, bei der öffentlichen Verwaltung, den Ärztinnen und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Impfzentren und bei den mobilen Teams, bei den Hausund Betriebsärzten bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter. Uns ist bewusst, dass ihre Arbeit in den vergangenen Wochen nicht einfach war. Umso mehr wissen wir dies zu schätzen. Ich danke Ihnen auf das Herzlichste. (Beifall bei der SPD und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Lang sind wir am Ende der Rederunde angekommen und eröffnen jetzt eine weitere. Das Wort ergreift für die einbringende AfD-Fraktion Herr Kollege Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dierks, Sie waren also sprachlos, als Sie Herrn Urban zugehört haben. Vielleicht waren Sie ja sprachlos, weil er den Finger in die Wunde gelegt hat. Er hat von der Übersterblichkeit in den Pflegeheimen gesprochen. Wenn bei mir in Mittelsachsen zum Jahreswechsel zwei Drittel der Corona-Toten aus Alten- und Pflegeheimen kommen, dann ist das ein Versagen dieser Regierung; denn es waren keine Antigen-Schnelltests vorhanden. (Beifall bei der AfD) Sie haben ja vorhin die Staatsregierung für die Digitalisierung gelobt. Also sind Sie jetzt weggekommen vom Fax, das ja die ganze Zeit noch vorgeherrscht hat. Die Ärzte haben mit dem Gesundheitsamt noch per Fax kommuniziert, wie unsere Kleinen Anfragen aufgedeckt haben. Das ist eine ganz super Sache. Wenn Sie jetzt an einem Pandemieplan arbeiten, dann zeigt es mir, dass Sie aus der Risikoanalyse 2012 nichts gelernt haben. Zum Letzten, zur Impfpflicht. Wenn ich sage, ich möchte in die nächste Corona-Schutz-Verordnung eine Impfquote einbauen, dann ist das eine Impfpflicht durch die Hintertür. Denn das klingt genau nach: Sei du die letzten zwei Prozent bis zur Herdenimmunität! Durch die Hintertür, das lehnen wir entschieden ab. (Beifall bei der AfD) Es gibt jetzt in Sachsen eine eigene Verordnung für Kitas und Schulen. Am Anfang war ich sogar erfreut, weil ich dachte: Jetzt geht Herr Piwarz seinen eigenen Weg, er kommt ein bisschen ab und es gibt deutlich mehr Lockerungen. Dann kam der Entwurf der neuen Verordnung, die ab nächste Woche gelten soll. Wir können uns trefflich darüber streiten, wo die Zehner-Inzidenz, unterhalb derer die Testpflicht abgeschafft werden sollte, herkommt und ob sie sinnvoll ist. Am Montag hatten wir hier im Sonderausschuss die Diskussion. Dabei hat man gemerkt: SPD und GRÜNEN geht das nicht weit genug. Sie wollen testen, testen, testen. Herr Piwarz, Sie haben dann das gemacht, was Sie am besten können: Sie sind umgefallen, und es gibt weiterhin die Testpflicht an den Schulen. Es kostet ja nichts. Seit April 22 Millionen Euro in Sachsen, bis zum Schuljahresende noch einmal 6 Millionen obendrauf – davon hätten wir gut und gerne zehn Kitas in Sachsen bauen oder sanieren können. (Beifall bei der AfD –

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Holger Mann SPD

Das ist gut angelegtes Geld!) Aber Sie fischen ja auch so viel heraus. Schauen wir uns die Zahlen an: vorvorletzte Woche 0,02 % positiv getestete Schüler in den Schulen, vorletzte Woche 0,01 %, letzte Woche 0,01 %. Schulen sind keine Hotspots. Beenden Sie endlich diesen Testirrsinn und diese Steuergeldverschwendung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD) Frau Köpping, Sie haben vorhin die Covid-Studie vorgestellt. Sie haben aber dabei einige Sachen vergessen zu sagen: Knapp 50 % der Sachsen sind mit der Medienberichterstattung unzufrieden und finden sie übertrieben. 42 % der Sachsen haben Verständnis für die Corona-Proteste und 54 % der Sachsen lehnen Schul- und Kitaschließungen ab. Aber diese Panikmache ist noch nicht aus der Welt. Erst am Wochenende kündigte Gesundheitsminister Spahn an: ab Herbst wieder Wechselunterricht. (Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD) Jetzt frage ich mich: Was machen wir dann in Sachsen, wenn im Bund die nächste Notbremse kommt? Stellen wir uns dann wieder hin und sagen, das gefällt uns alles nicht, das lehnen wir ab, und im Bundesrat tragen wir es schön mit und meckern eigentlich nur herum? Wir brauchen keinen Distanzunterricht, denn das ist wirklich Bildungsverlust. Das zeigt auch die Studie der Goethe-Universität in Frankfurt. Sie kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis: Distanzunterricht ist so effektiv wie Sommerferien. Die Eltern brauchen endlich Klarheit und Bildungssicherheiten, und das heißt für uns als AfD eine Garantie für den Präsenzunterricht. (Beifall bei der AfD) Das heißt aber nicht, dass wir über eine Kinderimpfung diskutieren. Das lehnen wir als AfD entschieden ab. Erstens. Die Infektion mit Corona verläuft bei Kindern sehr harmlos. 1 % der positiv getesteten Kinder kommt möglicherweise in das Krankenhaus, nur 1 % davon wiederum auf die ITS. Das ist ein wahnsinnig geringer Bereich. Darauf hat Prof. Mertens noch einmal hingewiesen. Er sagt, dass der Krankheitsverlauf bei Kindern mit einer Grippe vergleichbar ist, und deshalb sollten wir hier mit Augenmaß agieren. Zweitens, die Bildungseinrichtungen. Das zeigen auch die Zahlen in Sachsen; auf diese Situation sind Sie auch nicht eingegangen. Hinsichtlich der Delta-Variante in Dresden an der Schule hat man sieben Bildungseinrichtungen getestet und ausgewertet: Von knapp 3 000 Schülern war ein Kind positiv. Wo ist endlich die Entwarnung in den Medien, das herunterzufahren und deutlich zu machen, dass die Kinder keine Träger dieser Pandemie sind und wir keine große Angst haben müssen? Dazu höre ich nichts von dieser Staatsregierung. (Beifall bei der AfD) Drittens. Der Grund, warum wir diese Impfung ablehnen, sind die Nebenwirkungen, die wir für die Kinder nicht ausschließen können. Der Körper ist noch in der Entwicklung. Jedem Politiker, der sagt, er möchte trotzdem ein Impfangebot für die Schüler, für die Kinder schaffen, muss ich ganz ehrlich sagen, er sollte sich auch hinstellen und sagen: Ich übernehme dann auch persönlich die Haftung dafür. Das erwarten wir als AfD. (Beifall bei der AfD) Es braucht Verhältnismäßigkeit und klaren Kopf in der Bildung, das heißt für uns: Heben Sie die Maskenpflicht im ÖPNV für die Kinder auf, besonders, wenn es jetzt wieder sommerlich wird, 35 Grad. Wenn Sie von mir von Freiberg nach Siebenlehn zurückfahren – 50 Minuten im Bus ohne Klimatisierung –, da wird der Lappen vorm Mund nur noch ein Schweißfilter. Die Vergleichsarbeiten nennen Sie „pädagogische Diagnostik“, das heißt: AfD wirkt, unsere Forderung dazu wurde aufgenommen. Animieren Sie noch einmal die Lehrer zu Elterngesprächen, damit sie wissen, wo die Schüler am Ende stehen.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Packen Sie ordentlich an! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: In dieser zweiten Runde sprach gerade Herr Dr. Weigand. Übrigens muss ich mich korrigieren: Einbringend war die AfD-Fraktion nicht – wir sind bei der Aussprache über den Bericht der Staatsregierung. Jetzt ist die Frage nach weiterem Redebedarf. – Ist es Redebedarf, Frau Kollegin Lang, oder ist es eine Kurzintervention? – Bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank – eine Kurzintervention. Ich möchte noch einmal etwas richtigstellen, und zwar zu den Aussagen von Herrn Weigand, was die Testpflicht betrifft. Also erstens, eine Testpflicht wurde sofort umgesetzt, nachdem das freigegeben worden ist. Zweitens, es wurden immer, sobald ein positiver Fall aufgetreten ist, alle Bewohner getestet – die Möglichkeit war immer gegeben. Das Dritte ist, dass auch viele Pflegeheime in Sachsen getestet wurden, auch wenn es keinen positiven Fall gab, um dort entsprechende Erkenntnisse zu haben. Das möchte ich ganz klar richtigstellen, weil das Falschaussagen sind, und das kann ich so nicht stehen lassen. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Rente mit Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: „Blühende Strukturwandel-Gelder nicht länger demokratisch, transparent & sozial Antrag der Fraktion Die Fraktion der AfD hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Thema ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern und demzufolge liegen mir die oben genannten und rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention am Mikrofon 2. Jetzt kommt die Reaktion des angesprochenen Kollegen Dr. Weigand am Mikrofon 7, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Lang, Sie vergessen einen wesentlichen Punkt, nämlich den Zeitpunkt zu nennen, ab wann die Tests vorhanden waren. Am 8. Dezember standen die Tests flächendeckend zur Verfügung. Schauen Sie sich die Situation an, wo wir im Dezember schon standen. Da hatten wir in den Alten- und Pflegeheimen schon eine riesengroße Ausbreitung. Zwei Wochen später haben wir es dann nämlich genau gesehen in den gesamten Verläufen im Gesundheitssystem. Am 8. Dezember waren erst die Schnelltests da, und da war es schon viel zu weit vorgedrungen, da hatten wir schon die großen Probleme. Das ist doch genau das Versagen dieser Regierung gewesen, weil man monatelang gebraucht hat zu entscheiden, wer die Kosten trägt. Das war das Problem, das haben wir angesprochen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Reaktion am Mikrofon 7. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung ist beendet, der Tagesordnungspunkt 1 auch. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Stunde 67, 68 oder 70? – Wer bietet mehr? Fraktion AfD Landschaften“ 2.0 verhindern: nach Gutsherren-Art verteilen, sondern – mehr Mitbestimmung wagen! DIE LINKE Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Erste Aktuelle Rente mit 67, 68 oder Antrag der Zunächst hat natürlich die Antragstellerin das Wort und das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Wendt; bitte.

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André Wendt AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Rente mit 67, 68 oder 70? – Wer bietet mehr?“ – heutzutage eine durchaus berechtigte Frage; denn nachdem vor geraumer Zeit das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben worden ist, möchte nun das Expertengremium beim Bundeswirtschaftsministerium noch mal ein Jahr drauflegen und die Rente mit 68 festzurren. Wenn es also nach den Plänen dieses Gremiums geht, sollen unsere Rentner nach einem harten Arbeitsleben nur noch ein paar Jahre ihre wohlverdiente Ruhe – meist mit einer mickrigen Rente – genießen können, bevor sie diese Welt verlassen. Aber ist es denn nicht schon schlimm genug, dass in den letzten Jahren das Rentenniveau abgesenkt worden ist und dass trotz Arbeit Millionen Rentner Renten auf Grundsicherungsniveau oder darunter haben? Das, was von diesem Beirat vorgeschlagen wird, ist meines Erachtens eine weitere Rentenkürzung durch die Hintertür und muss natürlich fraktionsübergreifend, parteiübergreifend abgelehnt werden. Da wirkt es wie ein Hoffnungsschimmer am Horizont, dass erst einmal ein Sturm der Ablehnung, ja, sogar der Entrüstung losbrach. Parteifunktionäre aller Parteien meldeten sich zu Wort und erteilten diesen Überlegungen eine ganz klare Absage. Wirtschaftsminister Altmaier sagte, dass das Renteneintrittsalter momentan kein Thema sei. „Momentan“ – aber vielleicht nach der Wahl? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gremium ohne Auftrag gearbeitet hat; das bleibt aber natürlich reine Spekulation. Auch die LINKEN, die GRÜNEN und die SPD machten sich lautstark Luft und verurteilten die neuerlichen Vorschläge. Frau Hennig-Wellsow von den LINKEN sprach von einem asozialen Oberhammer, Bundesarbeitsminister Heil hält dies für den falschen Weg und Frau GöringEckardt bezeichnet die Pläne als fantasielos. Natürlich haben auch wir als AfD dazu Stellung bezogen – leider hat die Presse nicht darüber berichtet. (Oooh-Rufe) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten die Pläne natürlich auch für völlig inakzeptabel. Stellen Sie sich doch einmal eine 68- oder vielleicht 70-jährige Pflegefachkraft vor, die eine gleichaltrige Pflegebedürftige aus dem Bett heben muss. Oder stellen Sie sich einen 68- oder 70-jährigen Gerüstbauer vor, der in schwindelerregender Debatte 70? – Wer bietet mehr? Fraktion AfD Höhe Probleme mit dem Gleichgewicht oder schweren Gerüstteilen hat. Da bekannt ist, dass das Reaktions- und Urteilsvermögen im Alter abnimmt, stellen Sie sich bitte einmal eine 68-jährige Busfahrerin oder einen 70-jährigen Lokomotivführer vor und stellen sich die Frage, inwieweit diese beiden Personen der besonderen Verantwortung der Personenbeförderung überhaupt noch gerecht werden können. Natürlich sind viele Bürger auch im Alter noch fit, aber viele eben nicht. Auch wenn die Lebenserwartung steigt, heißt das nicht automatisch im Umkehrschluss, dass alle älteren Bürger unseres Landes länger gesund und leistungsfähig sind. Natürlich sollen ältere Bürger nicht aufs Abstellgleis geschoben werden, aber irgendwann muss mit Arbeit auch mal Schluss sein. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, außerdem haben Arbeitnehmer ab 50 Jahren oft schon Schwierigkeiten, überhaupt eine Anstellung zu finden, weil sie mittlerweile schon als zu alt gelten. (Sabine Friedel, SPD: Will die AfD die Rente ab 50?) Deshalb ist es wichtig zu betonen: Wer länger arbeiten möchte, kann das gerne tun; wer das entsprechende Alter hat, soll aber auch in die wohlverdiente Rente gehen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD: Was ist denn das entsprechende Alter?)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Wendt für die AfD-Fraktion – in diesem Falle wirklich einbringend. Wir kommen jetzt zu den weiteren Rednern: CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Ritter; bitte.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Staatssekretär Popp hat mit einem Rückblick begonnen, und das möchte auch ich machen. Freitag, der 18. Juni – man munkelt von hektischer Betriebsamkeit auf dem Flur des Antragstellers. Ist der Debattentitel „Kein voreiliges Impfen unserer Kinder“ wirklich eine gute Idee? Stimmung machen gegen die Impfung gefährdet vielleicht die weitere Präsenzbeschulung von Marie, Paul und den anderen Kindern. (Oh-Rufe von der AfD) Herr Dr. Weigand, Sie haben es vorhin erwähnt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie haben mitgeschrieben?) – Ja, genau. – Diesen Vorwurf wollte man sich nun doch nicht ans Revers heften lassen. Also brauchten Sie ein neues Thema. Wie bekommt man an einem Tag, an dem 80 Millionen Deutsche darauf hoffen, dass ihre Mannschaft ins Achtelfinale kommt, größtmögliche Aufmerksamkeit? (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Vielleicht probiert man es mit der Lieblingsfeindin Angela Merkel. Keine gute Idee, das Maßband im Kanzleramt ist bereits angeschnitten. (Zurufe von der AfD) – Nein, nein, auf dem Fax steht 18:00 Uhr, kein Problem. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie schauen also keinen Fußball?) Und am Ende gibt es eine Lösung. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Man einigt sich auf die Rentendebatte. Die gehört zwar nicht hier in das Hohe Haus, aber frei nach einem Comedian formuliert: „Die Frage isch halt: Wen juckt‘s?“ Der Sächsische Landtag ist für die Festlegung des Renteneintrittsalters im Speziellen nicht zuständig und im Rentenrecht im Allgemeinen auch nicht. Also: falsches Thema am falschen Ort. Die Diskussionen zum Thema Rente bedürfen einer sachlichen und nicht polemischen Auseinandersetzung, liebe Kollegen der AfD. Das Rentensystem steht vor großen Herausforderungen, da machen wir uns nichts vor, das wissen alle. Hangeln wir uns einmal an der Faktenlage entlang: 2015 bis 2020 waren goldene Zeiten für unsere Rentnerinnen und Rentner. Aus 1 000 Euro Bruttorente wurden in der ersten Jahreshälfte 2015 im Westen 1 195 Euro und im Osten sogar 1 228 Euro brutto. Der stete Aufwärtstrend legt 2021 eine Pause ein. Im Westen gibt es keine Rentenerhöhung und am 1. Juli 2021 steigt sie im Osten um 0,72 %. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass durch die demografische Entwicklung weniger Beitragszahler für mehr Rentner aufkommen müssen. Dem kann man sich nicht verschließen. 2019 kamen auf 100 Beitragszahler 51 Rentner. Im Jahr 2033 wird dieser Wert voraussichtlich auf 68 Rentner steigen. Das ist eine immense Last. Die Renten steigen dadurch langsamer und die Beiträge für die Erwerbstätigen müssen wahrscheinlich erhöht werden. Der finanzielle Spielraum wird geringer und für eine freiwillige Altersvorsorge bleibt wenig Platz. Ohne Reform steigen in der Folge die Beiträge für die Rentenversicherung auf mehr als 22 %. Was heißt das nun? Es bedarf Lösungsansätzen und Überlegungen, welche Stellschrauben geändert werden, um die Balance zwischen der Generation der Beitragszahler und der der Rentner besser zu justieren. Kommen wir zu dem, was bei uns im Wahlprogramm steht. Ich gehe einmal davon aus, so tiefgründig sind Sie noch nicht vorgestoßen; denn – die Vergangenheit hat es gezeigt – auf eine Corona-Schutz-Verordnung, die 14 Tage auslag, waren Sie nicht in der Lage, in diesen 14 Tagen zu reagieren. Unser Wahlprogramm ist erst am Montag herausgekommen; ich kann Ihnen nicht einmal übelnehmen, dass Sie noch nicht so tiefgründig darin gelesen haben. Was steht im Wahlprogramm der CDU für die Bundestagswahl? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Mit den GRÜNEN koalieren!) Die Rente ist mehr als ein Einkommen im Alter. Sie ist Lohn für Lebensleistung. (Zuruf von der AfD: „Die Rente ist sicher!“ – Heiterkeit bei der AfD) – Ja, genau. – Es gelten drei klare Prinzipien: Erstens. Leistung muss sich lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Haben Sie Ihr Wahlprogramm nicht im Kopf?) Zweitens: Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss immer mehr sein als nur Armutsbekämpfung. (Beifall bei der CDU) Drittens: Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein. (Beifall bei der CDU) Was nicht darin steht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Zahl zum Eintritt in die Rente. Sie können es suchen. Aber Sie werden es nicht finden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD – Weitere Zurufe – Heiterkeit) Kurzgefasst: In den vergangenen Jahren sind hier im Osten die Renten um 23 % gestiegen. Eine gute Wirtschaftspolitik zeichnet das aus, was wir auch in Zukunft machen können: Wenn es in der Wirtschaft gut läuft, können wir eine gute Sozialpolitik machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Ritter, CDU-Fraktion, folgt Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. – Wir sind nicht so schnell, wir müssen noch schnell hier reinigen. – Bitte, Sie haben das Wort, Frau Kollegin.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder in einer gewissen verlässlichen Regelmäßigkeit kommt irgendeine Expert(inn)enrunde oder eine Denkfabrik, ein von Vertretern besetzter Beirat der Bundesregierung oder Ähnliches um die Ecke und macht die Forderung nach Erhöhung des Renteneintrittsalters auf. Man könnte das fast als politische Folklore bezeichnen. Die Menschen würden immer älter werden, die Lebensarbeitszeit steige, die gesetzliche Rente werde unbezahlbar und irgendetwas von Generationsgerechtigkeit – so weit das neoliberale Unsinnsbingo dieser „Expert(inn)en. Dabei wird aber nicht erwähnt, dass es ein Großteil der Arbeitnehmer(innen) nicht einmal in die Runde bis 67 schafft. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag 2019 bei knapp 64 Jahren. 17 % sterben bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters. Knapp 23 % gingen 2019 vorzeitig mit Abzügen in den Ruhestand. Jeder Vierte wird laut Aktuar-Verband berufsunfähig. Über 50 % von denen, die arbeitsunfähig werden, sind über 50. Kaum ein Dachdecker oder eine Altenpflegerin werden das Renteneintrittsalter von 67 schaffen. Viele müssen aufgrund der gesundheitlichen Probleme viel früher aufhören – außer bei Physikerinnen; das ist der Beruf, in dem es am wenigsten zu solchen Erkrankungen kommt. Hier sind es nur 3 %, die eine EU-Rente beantragen. Vielleicht ist das der Grund, warum die Bundesregierung leichtfertig mit dem Renteneintrittsalter umgeht. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Es ist doch so. – Jede Erhöhung des Renteneintrittsalters ist de facto eine Rentensenkung für einen erheblichen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist ein Skandal, diesen hart arbeitenden Menschen mit Debatten über die Erhöhung des Renteneintrittsalters ihre sauer verdiente, nicht üppige Rente kürzen zu wollen. Außerdem ist in unserem Land Altersarmut bereits jetzt ein Problem. Ich empfehle hier den berühmten Blick über den Tellerrand hinaus, zum Beispiel in unsere Nachbarländer. In Österreich sind zwar die Beiträge etwas höher, doch die Beschäftigten haben eine deutlich höhere Rente als in Deutschland. Warum? Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen in Österreich einen leicht höheren Betrag als ihre Beschäftigten, ohne dass die Wirtschaft kurz vor dem Kollaps stünde. Zudem müssen in Österreich auch Selbstständige und Beamte in die Rentenkasse einzahlen, was wir LINKE seit Jahren für Deutschland fordern. Damit sind die umzulegenden Mittel gewaltig, was sich in der zu erwartenden Rente widerspiegelt. Zum Vergleich: In Österreich sind es 26 577 Euro und in Deutschland gerade einmal 10 900 Euro. In anderen Nachbarländern, zum Beispiel Polen, können die Frauen bereits seit 2017 mit 60 in Rente gehen und die Männer mit 65. Oder schauen wir in die Schweiz: Dort kann man mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wir wollen daher das Rentenniveau sofort auf 53 % anheben: ein Topf für alle, in den alle einzahlen, auch Beamte, Freiberufler(innen) und auch Politiker(innen). Wir möchten die solidarische Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro – das Aktuelle bei dem Thema sind wahrscheinlich die aktuell beschlossenen Wahlprogramme; deshalb wollen wir uns an der Stelle nicht zurücknehmen – und drei Entgeltpunkte für jedes Kind, egal, ob 1960 oder 2010 geboren und egal ob in Stuttgart oder in Chemnitz geboren. Wir möchten eine Überführung der gescheiterten Riester- und Rürup-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung und die Abschaffung der Doppelbesteuerung. Im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung sollte aus unserer Sicht eine sichere Rente, bei der Beschäftigte etwas von ihren Beiträgen haben und die für ein würdiges und selbstbestimmtes Leben im Alter reicht, eine Selbstverständlichkeit sein. Lobbyarbeit für private Versicherungsunternehmen ist Ausdruck der politischen Agenda der Arbeitgeberverbände, an der wir uns zu keinem Zeitpunkt beteiligen wollen.

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Susanne Schaper Die Linke

Beides ist natürlich in der Demokratie legitim. Aber orientieren wir uns bitte am Allgemeinwohl und lassen das mit dieser politischen Folklore. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE. Jetzt erteile ich das Wort Frau Kollegin Kuhfuß von den BÜNDNISGRÜNEN.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zum CDU-Kollegen hatte ich mich gedanklich schon damit abgefunden, zum x-ten Mal hier zu erklären, dass weder der Freistaat noch die Bundesrepublik irgendjemanden zum Impfen tragen wird und dass Kinder und Jugendliche sich auch nicht dafür instrumentalisieren lassen sollten, dass wir ihnen ein Impfangebot machen. Gerade unter der momentanen – auch wissenschaftlichen – Betrachtung der Gefahr einer Delta-Variante hätte sich das auch nicht erlaubt. Aber nun gehen wir zur Bundespolitik und steigen ein in den Bundestagswahlkampf. Was mich irritiert, ist die Art und Weise, wie über Seniorinnen und Senioren, über Menschen in der Altersrente bei der AfD gesprochen wird. Wenn man sich vorstellt, dass es ein Teil ihrer Wählerklientel ist, dann würde ich mir schon einen positiveren Blick auf diese Lebensphase wünschen. Aber der Bundestagswahlkampf lässt grüßen und der Debattentitel der AfD-Fraktion lässt zumindest nicht daran zweifeln, ob es darum geht, über die konkrete Lebenswelt von Menschen zu beraten, oder ob die Sorgen von Menschen instrumentalisiert werden. Schon allein der Debattentitel macht das Thema lächerlich. Es ist der Versuch, das Rentensystem, das schon lange nicht mehr generationengerecht ist und aus unserer Sicht seit Jahrzehnten reformiert werden sollte, die Frage des Renteneintrittsalters zu reduzieren und damit den Eindruck zu erwecken, wir seien hier auf einem Basar. Wir BÜNDNISGRÜNE haben schon etwas länger als andere ein beschlossenes Bundestagswahlprogramm. Ich gehe nicht davon aus, dass die rechte Seite reingeschaut hat, deshalb mal die Kurzzusammenfassung. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Zum Thema!) Wir stehen für tiefgreifende Veränderungen, aber auch dafür, das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren zu belassen. Wir wollen flexible Übergänge in den Ruhestand fördern, zum Beispiel durch eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr und den Verbleib am Arbeitsplatz. Denn ja, es gibt sie, die Menschen, die gern länger arbeiten wollen. Auch die Kombination von Erwerbseinkommen, von Teilzeitarbeit und Teilrente soll erleichtert werden. Wir haben ein klares Konzept, wie die gesetzliche Rentenversicherung ausgestaltet werden soll. Mit einer Bürgerversicherung wollen wir erreichen, dass Schritt für Schritt jede und jeder in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen wird, solidarisch und am Einkommen bemessen. In einem ersten Schritt sollen die bisher nicht Abgesicherten, zum Beispiel Selbstständige oder auch Abgeordnete, in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden, aber danach auch andere Gruppen, wie die Beamtinnen und Beamten. Geringverdiener(innen), denen heute die Grundsicherung zusteht, sollen mehr erhalten. Wir wollen die Grundrente weiterentwickeln und so Altersarmut vermeiden und auch das Vertrauen der jungen Generation in das System Rente stärken. Wir dürfen die Menschen nicht aus dem Blick verlieren, die schon deutlich eher aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bekommen, die heute oft nicht zum Leben ausreicht. Das Arbeitsleben muss so gestaltet werden, dass der Beruf auch für Menschen, die keine Physikerinnen und Physiker sind, bis zum Renteneintrittsalter zu schaffen ist und dass Menschen nicht unter der Last, physisch wie psychisch, zusammenbrechen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere der jüngeren Generationen dürfen nicht immer mehr einzahlen und immer weniger herausbekommen, weil das nicht generationengerecht ist. In der jährlichen Information der Deutschen Rentenversicherung wird deutlich auf diese Versorgungslücke hingewiesen und zu einer ergänzenden Altersvorsorge geraten. Das schafft kein Vertrauen in das aktuelle System. Auch dafür haben wir einen Vorschlag. Wir wollen die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen. Dadurch kann Menschen mit kleinen und mittelgroßen Ersparnissen eine risikoarme und vor allem extrem preiswerte Anlageform angeboten werden und die Bürgerinnen und Bürger werden an den Wohlstandsgewinnen beteiligt. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist für die Breite der Bevölkerung gedacht. Es zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. Dennoch kann ein solcher Bürgerfonds nicht die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen. Um diese Details geht es der AfD-Fraktion aber nicht. Sie zeigen mit Ihrem bisherigen Redebeitrag, dass es nicht um Reformpolitik geht, von der alle profitieren, sondern dass es Ihnen um Spaltung geht und nicht um Solidarität in der Rentenfrage. Ein Blick in das AfD-Wahlprogramm zeigt das: Die Rechtspopulisten wollen das deutsche Rentensystem auf Kosten des Klimaschutzes, der Migrationspolitik und der EU-Politik umbauen; denn an dieser Stelle soll gespart werden. Die AfD möchte als Staat in private Lebensentwürfe hineinregieren, indem zum Beispiel Kinderlose zur Kasse gebeten und andersherum Eltern bei Rentenbezügen begünstigt werden. Die AfD will dadurch die sogenannte Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen herstellen. Das lässt sich vielleicht leicht begründen, ist aber noch lange nicht gerecht. Auch wir unterstützen Kinder, und wenn es nach uns geht, so direkt wie möglich: durch gute Kita- und Bildungslandschaften, durch Kindergrundsicherung, bezahlbaren Wohnraum, günstige Mobilität und, und, und. Aber wir fordern keine genormten Lebensentwürfe. Wir unterstützen –

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

– vielfältige Lebenslagen je nach Bedarf. Herzlich Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Kuhfuß für die BÜNDNISGRÜNEN. Nun ergreift Frau Kollegin Simone Lang das Wort für die SPD-Fraktion.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Würde altern heißt Respekt vor dem Geleisteten. Genau das sollte das Ziel unserer Politik sein. Diesem Wunsch steht die Forderung, wonach die Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen, unversöhnlich gegenüber. Immer wieder wird diese Forderung aus nahezu identischen Kreisen kundgetan; die mantraartige Wiederholung macht es jedoch nicht richtiger. Soziale Politik sieht anders aus. Das Argument, das dabei ins Feld geführt wird, lautet sehr oft, man sollte das Rentenalter und die Lebenserwartung koppeln. Das hat mit Respekt und der Realität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch wenig zu tun. Was meine ich damit? Die SPD lehnt eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gerade deshalb ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine massive Rentenkürzung bedeuten würde und daher schlicht und ergreifend ungerecht wäre. Es geht nicht um die Frage, wie alt ein Mensch wird, sondern darum, ob er im Alter noch arbeiten kann. Neben dem Können geht es mir auch um das Sollen, denn in einer solidarischen Gesellschaft tragen die starken Schultern die schwachen. Fest steht für meine Fraktion: Wir brauchen keine Debatte über die Anhebung des Renteneintrittsalters, sondern wir müssen über eine gute Rente im Alter reden, eine Rente, von der Sächsinnen und Sachsen gut leben und mit der sie in Würde altern können. Das ist nicht weniger als eine Frage des Respekts und der Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit. Dafür gilt es das Rentensystem zu reformieren und zukunftsfest zu machen. Genau darauf will ich in zwei Schritten eingehen. Erstens. Was wurde in den letzten Monaten erreicht? Zweitens. Was muss noch angepackt werden? Zum ersten Punkt: Ein wichtiger Erfolg war die Grundrente, die wir erfolgreich erstritten haben, und das gegen sehr großen Widerstand. Die SPD zeigt damit klare Kante gegen Altersarmut, ein Meilenstein, der besonders auch in Sachsen seine Wirkung entfalten wird, auch wenn es nur der Anfang ist. (Beifall bei der SPD) Ich habe an dieser Stelle vor allem viele Frauen in Sachsen vor Augen, die durch die Grundrente aus der Altersarmut herauskommen. Sie haben hart gearbeitet für niedrige Löhne, Kinder aufgezogen und unser Land aufgebaut; und im Alter erkennen wir ihre Lebensleistung mit einer Minirente an, von der niemand leben kann. Altersarmut ist weiblich und damit muss Schluss sein! Zum zweiten Punkt: Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente sicher sein. Zentrale Grundlage hierfür ist immer noch die gesetzliche Rentenversicherung. Solidarität bei der Altersversicherung bedeutet für uns, dass alle der gesetzlichen Rentenversicherung angehören müssen. Sondersysteme müssen auf lange Sicht überwunden werden. Vor Altersarmut schützen bedeutet für die SPD erstens, die Armutsrisiken bei der Erwerbsminderungsrente zu minimieren, zweitens, eine geschlechtergerechte Rente auf den Weg zu bringen, drittens, die Zahl der Beschäftigten in der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen, viertens, die Vollverbeitragung beziehungsweise Doppelverbeitragung von Betriebsrenten vollständig abzuschaffen und fünftens die Attraktivität sowie Effektivität der ergänzenden privaten Altersvorsorge zu erhöhen. Zum Schluss möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der mir besonders wichtig ist, denn nur gute Arbeit schützt vor effektiver Altersarmut. Die Menschen in Sachsen arbeiten im Schnitt 14 Tage länger und verdienen dabei 700 Euro weniger als in Westdeutschland. Das wirkt sich natürlich auch auf die Rente aus. Lange Zeit galt das Motto: „Sozial ist, was Arbeit schafft.“ Das war kurzsichtig, denn viele Sachsen und Sächsinnen drohen nun unter die Armutsgrenze zu rutschen. Dabei hat Wirtschaftsminister Martin Dulig bereits vor Jahren deutlich gemacht, dass wir den Aufholprozess nicht mit einem Billiglohnimage gestalten können. Für uns ist wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung kein Gegensatz. Hierzu gehört ein fairer Mindestlohn von 12 Euro, eine deutlich höhere Tarifbindung in Sachsen sowie ein Vergabegesetz. Dafür stehen wir als SPD, dafür kämpfen wir – auch gegen Widerstand. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als Nächstes ist die AfD-Fraktion an der Reihe. Herr Wendt, bitte.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke schon, dass das Thema Rente hier ins Parlament gehört – zum einen, weil es uns alle betrifft, und zum anderen, weil schon mehrfach Debatten über das Thema Rente hier im Plenum geführt worden sind. Auch haben wir hier schon des Öfteren über diese Thematik gesprochen, wobei auch Anträge seitens der Fraktion eingebracht wurden, die das Thema Rente zum Inhalt hatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für nicht angebracht, jetzt schon Forderungen bezüglich des Renteneintrittsalters aufzustellen, die über das Jahr 2040 hinausgehen. Das schafft zum einen Unsicherheit, zum anderen lenkt es im Prinzip auch von den selbstgemachten Problemen ab. Wir müssen erst einmal unseren Haushalt in den Griff bekommen, um zu verhindern, dass Bürger dieses Landes mit 68 oder 70 Jahren noch arbeiten müssen. Fakt ist: Wir überstrapazieren momentan unsere Haushalte. Daran ist nicht nur die fehlerhafte Zuwanderungspolitik schuld, sondern auch die Tatsache, dass wir mit unseren Steuergeldern hochverschuldeten Staaten, die auch weiter hochverschuldet bleiben werden, finanziell unter die Arme greifen. (Zuruf von der SPD: Das stimmt doch nicht!) Wir bezahlen damit sogar den früheren Renteneintritt und die höheren Renten der Rentner in Südeuropa, wie Prof. Raffelhüschen von der Universität Freiburg feststellt. Zudem leisten wir uns viel zu große Parlamente, zu viel Personal in den Ministerien, (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) zu viel Bürokratie, zu viel Missmanagement und eine ganze Menge Schlamperei, wie der Bundesrechnungshof im letzten Jahr feststellte. (Holger Mann, SPD: Haben Sie auch etwas zum Thema Rente zu sagen?) Es fehlt aber auch an einer Prioritätensetzung. Luxusprojekte kann man sich nur leisten, wenn die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllt sind – und das sind sie eben nicht. (Beifall bei der AfD) Das sind sie eben nicht, wenn man feststellen muss, dass die Altersarmut einen Höchststand erreicht hat und weiter voranschreitet. In Deutschland muss immer länger gearbeitet werden, um überhaupt in den Genuss einer Rente zu kommen, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir das einmal genauer angeschaut: Ein Durchschnittsverdiener mit 2 900 Euro brutto im Monat muss beim derzeitigen Rentenniveau 28,5 Jahre ohne Unterbrechung arbeiten, um eine Rente auf dem Grundsicherungsniveau zu erhalten. Besonders dramatisch ist die Situation von Geringverdienern: Wer nur 60 % des Durchschnittswertes verdient, also etwa 1 450 Euro brutto im Monat, der muss derzeit 47,6 Jahre für eine Rente auf Grundsicherungsniveau arbeiten. In meinen Augen ist das ein unfassbarer Zustand, der mich oft auch nicht schlafen lässt. Wenn man dann in die Nachbarländer schaut und sieht, dass die Deutschen beispielsweise länger arbeiten müssen als die Menschen in Frankreich oder Italien und die Rente im Verhältnis zum Lohnniveau in beiden Ländern viel höher ist, dann kann man verstehen, dass die meisten Bürger dafür kein Verständnis mehr haben. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir uns parteiübergreifend der Renten- und Haushaltsthematik annehmen, damit unsere Rentner am Lebensabend eine anständige Rente haben und die junge Generation nicht übermäßig belastet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Die SPD-Fraktion hat eine Kurzintervention angemeldet.

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Holger Mann SPD

Tatsächlich möchte ich eine Kurzintervention in Bezug auf den Beitrag von Herrn Wendt machen. Ehrlich gesagt habe ich gedacht, Sie referieren hier einmal, wie Sie sich eine echte Rentenreform vorstellen, denn Sie haben ja weit über fünf Jahre gebraucht, um überhaupt als Partei ein Konzept zu beschließen. Ehrlich gesagt, haben mich Ihre zwei Beiträge allerdings ziemlich ratlos zurückgelassen. Sie haben ein wildes Konvolut von Wünsch-dir-was, Renteneintrittsalter, Steuerzuschüssen und anderem referiert. (Widerspruch bei der AfD) Prüfen wir das einmal ab: Wenn Sie verhindern wollen, dass Menschen über 40 Jahre arbeiten müssen, dann sollten Sie sich klar und deutlich für die Grundrente aussprechen, wie wir das als SPD machen und wofür wir gekämpft haben in den letzten Jahren. Das hilft vielen ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das in den vergangenen Jahren getan haben und die teilweise schon nach 35 Jahren Anspruch auf Rente haben. Sie haben hier mehrfach über Arbeitsmigration gesprochen. Zur Realität gehört, dass Migranten in Deutschland dafür gesorgt haben, dass die Renten- und Sozialkassen um zweistellige Milliardenbeiträge gefüllt wurden. Sie sind also keine Belastung für das Sozialsystem, sondern haben es in den vergangenen Jahren entlastet. Das könnte man auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Zurufe der Abg. André Barth und André Wendt, AfD) Zu guter Letzt frage ich mich, wie Sie das denn alles finanzieren wollen. Ihr zusammengestückeltes Programm referiert keine Steuererhöhungen, sagt aber gleichzeitig, die Rente solle weiter aus Steuerbeiträgen gestützt werden. Ganz im Gegenteil: Sie referieren sogar, Sie wollen Steuerentlastungen. Sie wollen Sondererstattungen aus der Rentenkasse finanzieren – womit denn, bitte schön? Sie haben nichts dafür getan, dass die Rente stabiler wird. Sie machen keine konkreten Aussagen, wie sich die Situation gerade von Geringverdienern verbessern soll. Alles, was Sie vorschlagen, ist ein flexibles Renteneintrittsalter. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten wird dieses flexible Renteneintrittsalter ohne Absicherung eher eine Falle als ein Angebot. Deswegen lehnen wir Ihr Konzept ab und fordern Sie auf, endlich klare Kante zu beziehen, wie Sie das finanzieren wollen. Die CDU hat in ihrem Wahlprogramm wenigstens einiges unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Mann, bitte kommen Sie zum Ende.

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Holger Mann SPD

Sie jedoch stellen sich hier hin und sagen, das finanziere sich irgendwie, wissen aber nicht, wie. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Wendt wird jetzt auf diese Kurzintervention reagieren.

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André Wendt AfD

Sehr geehrter Herr Mann, ich habe ja mehrere Problemfelder aufgezeigt. Darunter war einmal das Thema fehlerhafte Zuwanderungspolitik – das muss man auch benennen dürfen, wenn es denn nun einmal so ist. Aber ich habe weitere Themen genannt. Es ist übrigens auch vom Bundesrechnungshof angemahnt worden, dass hier Gelder zum Teil wirklich verschleudert werden. Ich habe auch angesprochen, dass wir viel zu große Parlamente haben, dass wir zu viel Personalaufwuchs haben in den Ministerien, zu viel Bürokratie, zu viel Missmanagement usw. (Zurufe der Abg. Henning Homann, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich habe außerdem gesagt, dass wir in hochverschuldete Staaten Gelder schicken, die auch hier in Deutschland sehr gut aufgehoben wären. Über diese und andere Posten kann man beispielsweise auch solche Rentenmaßnahmen finanzieren, wie wir sie jetzt in unserem dritten Redebeitrag vorschlagen werden. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Herr Wendt noch einmal? – Gut, dann die AfD-Fraktion.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Umlagesystem eingehen. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Wenn wir das Umlagesystem wieder auf solide Füße stellen wollen, dann müssen wir im ersten Schritt endlich dafür sorgen, dass die Selbstständigen, die keine private Rentenversicherung vorweisen können, ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das gilt auch für uns Parlamentarier. Das wäre ein erster wichtiger Schritt, der in unserem Land vollzogen werden müsste. (Beifall bei der AfD) Wir müssen zudem die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben beschränken. Somit könnte ein großer Teil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass in der Familienpolitik neue Wege gegangen werden. Jahrzehntelang wurde dies sträflich vernachlässigt. Die nachfolgenden Generationen sind die zukünftigen Rentenzahler. Das müssen wir uns in diesem Zusammenhang immer vor Augen halten. Doch leider ist Kinderkriegen immer noch mit großen finanziellen, gesellschaftlichen und persönlichen Einbußen verbunden. Deshalb müssen Politik und Gesellschaft genau dort ansetzen. Steuerentlastung, gesellschaftliche Anerkennung, Förderung von Wohneigentum, Ehestartkredite, ein Staatsspardepot für Kinder bis zum 18. Lebensjahr – das ist von der CDU übernommen worden – und eine sofortige Rentenerstattung für jedes Kind in Höhe von 20 000 Euro, ohne dass sich dadurch die Rentenansprüche für die Eltern verringern, wären mögliche Ansatzpunkte. (Beifall bei der AfD) Aber auch der Wiedereinstieg von Eltern nach der Babypause sollte durch lohnunterstützende Maßnahmen an die Arbeitgeber vereinfacht werden. Zudem müssen wir dringend etwas tun, um die drohende Altersarmut für eine Vielzahl künftiger Rentner abzuwenden. Ich bin der Meinung, dass die neu eingeführte Grundrente, Herr Mann, dieses Problem nicht lösen wird, zumal der Rentenzuschlag an das Vorhandensein von mindestens 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten geknüpft ist. Viele Bürger werden deshalb leer ausgehen. Wir halten es für wichtig, dass auch diejenigen, die weniger als 33 Jahre gearbeitet haben, einen Aufschlag auf ihre kleinen Renten erhalten. Daher wollen wir, dass grundsätzlich 25 % der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Mit dieser Maßnahme könnte das Gesamteinkommen von Menschen mit niedrigen Renten insgesamt verbessert werden. Wenn wir gut haushalten und Prioritäten setzen, den Arbeitsmarkt stärken und den Mittelstand entlasten, können wir diese Maßnahmen finanzieren und endlich die notwendige Wende in der Rentenpolitik einleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue noch einmal in die Fraktionen, um zu sehen, ob doch noch jemand sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Ministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Sozialstaat ist ein Versprechen auf Sicherheit; das muss die Grundprämisse sein, und es ist unsere Aufgabe, dieses Versprechen mit Leben zu erfüllen. Teil des Versprechens muss sein: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, der muss von seiner Rente würdevoll leben können. Die Grundrente – das ist heute schon erwähnt worden – war dafür ein wichtiger Zwischenschritt, auch das betone ich außerordentlich: ein Zwischenschritt, und in diesem Jahr wird er gestaffelt, denn wer lange gearbeitet oder Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt hat, der darf im Alter nicht auf eine Grundsicherung angewiesen sein. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland, davon im Übrigen viele Ostdeutsche und viele Sachsen, werden davon profitieren, und das nennt man Respekt vor Lebensleistung. Der Vorschlag für die Rente mit 68 erzeugt dagegen nicht diesen Respekt. Das Argument, die Menschen leben länger, müssen also länger arbeiten, ist aus unserer Sicht grundfalsch. Es ignoriert, wie in vielen Bereichen Menschen leben und arbeiten. Es gibt einfach Berufe, wo man nicht länger arbeiten kann. Das sind zum Beispiel unsere Pflegerinnen und Pfleger oder Maurer, Berufe, die also tatsächlich im handwerklichen Bereich angesiedelt sind. Der soziale Status – auch das spielt eine Rolle – muss in die Berufsbelastung einbezogen werden. Zur aktuellen Lage: Die Altersgrenze für den Renteneintritt ohne Abschläge wird ab 2019 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Langjährig Versicherte können bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Bis 2025 ist gewährleistet, dass das Rentenniveau nicht unter 48 % sinkt und gleichzeitig der Beitragssatz nicht über 20 % ansteigt. Entsprechender Haltelinien bedarf es auch für die Zukunft, und daran muss man jetzt arbeiten; denn das erst stärkt Vertrauen der Beitragszahler in die Rentenversicherung. Natürlich gehören finanzielle Herausforderungen aufgrund des demografischen Wandels dazu. Es ist auch eine nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung notwendig, ohne dass die Beitragszahler über Gebühr belastet werden. Forderungen nach einer längeren Arbeitszeit durch Anhebung des abschlagsfreien Renteneintrittsalters lehnen wir daher entschieden ab. Für viele, die nicht länger arbeiten können, bedeutet das schlichtweg eine Rentenkürzung, weil sie es nicht schaffen, später in Rente zu gehen. Trotzdem bleibt eine andere Seite wichtigste Aufgabe, und das sind ordentliche Löhne. Deswegen: Ein Mindestlohn als unterste Grenze sichert gleichzeitig, dass niemand in die Altersarmut rutscht. Gleichzeitig brauchen wir Tariflöhne; auch das ist nicht neu und hängt ganz eng mit der Rente, die man später bezieht, zusammen. Wer gut verdient, hat eben auch eine ordentliche Rente. Verantwortung ist hier durch die Wirtschaft und die Politik gemeinsam zu tragen. Sachsen hat nach wie vor eine extrem geringe Tarifbindung. Ich bin froh zu sehen, dass jetzt viele in die Gewerkschaften eintreten und dagegen kämpfen. Martin Dulig nennt es zu Recht „eine neue Arbeiterbewegung“. Kämpfen für Lohnangleichung Ost/West, mit Erfolg in kleinen Betrieben, besonders im Nahrungsmittelbereich, oder auch in großen, wie zum Beispiel im Rahmen der IG Metall. Hier spricht ein ostdeutsches neues Selbstbewusstsein, das sich einen gerechten Lohn erkämpft. Ordentliche Löhne sichern und stabilisieren ist auch notwendig für die Rentenversicherung. Viele Schultern tragen die finanziellen Belastungen besser. Deswegen ist es sinnvoll – auch das ist heute schon angesprochen worden –, Zweite Aktuelle „Blühende Landschaften“ 2.0 nicht länger nach Gutsherren-Art demokratisch, transparent & sozial Antrag der Fraktion Es spricht zuerst für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Mertsching.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Lausitz ist eine ländlich geprägte Region. Sie ist auch historisch industriell geprägt, aber derzeit vor allem gekennzeichnet durch Abwanderung; besonders die jungen Frauen verlassen die Region. Die Region ist gekennzeichnet durch Überalterung – 50 % meiner Landsleute sind über 50 Jahre alt – und ein unausgeglichenes Geschlechterverhältnis in allen Alterskohorten; es gibt mehr Männer als Frauen. Außerdem ist die Region gekennzeichnet durch ein Lohnungleichgewicht. Wer bei der LEAG arbeitet, verdient das Doppelte des Durchschnittsgehalts in der Region, und wir leben jetzt schon mit einem Fachkräftemangel. Wir sind durch Straße und Schiene schlecht angebunden, und mit Internet und Mobilfunk sieht es stellenweise sehr grau bzw. weiß aus. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dann wurde auch noch der Kohleausstieg angekündigt. Zu den zehn größten Kohleemittenten Europas gehören die deutschen Braunkohlekraftwerke und damit alle drei, die in der Lausitz stehen. Daraufhin wurde eine Kohlekommission eingerichtet, die aus vielen verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern bestand. Diese haben sich über ein halbes Jahr lang einen Kopf gemacht, wie man den Strukturwandel gerecht gestalten kann. Sie haben einige Ziele formuliert, die wie folgt lauten: zum Beispiel eine langfristige Begleitung des Kohleausstiegs, eine sichtbare Verankerung des Strukturwandelprozesses vor Ort, die besondere Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, ein besonderes Augenmerk auf die kernbetroffenen weitere Personengruppen einzubeziehen. Flankierend sollten betriebliche oder private Altersversorgungen verbessert werden. Fazit: Bei höherem Rentenalter wird eigentlich über Rentenkürzungen geredet. Stattdessen sollte das Ziel ein gerechtes und solidarisches Rentensystem sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir beginnen die Debatte verhindern: Strukturwandel-Gelder verteilen, sondern – mehr Mitbestimmung wagen! DIE LINKE Gemeinden und vor allen Dingen transparente und möglichst messbare Kriterien bei der Umsetzung des Kohleausstiegs zu legen. Was macht die Sächsische Staatsregierung? Sie hat Regionale Begleitausschüsse einberufen und am Ende über eine Geschäftsordnung mit den Landkreisen abgestimmt. Diese werden Montag und Dienstag nächster Woche in den beiden Revieren tagen. Im Lausitzer Revier sitzen 13 ordentliche Mitglieder, sieben davon sind entweder von der CDU oder vom sächsischen Regionalministerium. Es ist dann wohl nicht weit hergeholt, sich zu überlegen, dass die Landesprojekte, die in diesem regionalen Begleitausschuss vorgeschlagen werden, auch ihre Mehrheit finden können. Von den Projekten, die dem regionalen Begleitausschuss vorliegen, – diese haben ein Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro –, sind 500 Millionen Euro für Landesprojekte vorgesehen. Eine Quote, dass es mehr kommunale als Landesprojekte geben solle, wurde abgelehnt. Jetzt sehen wir schon, dass sie den größten Finanzanteil beanspruchen. Zum Beispiel soll der Umzug der Landesuntersuchungsanstalt von Dresden nach Bischofswerda für 150 Millionen Euro aus diesem Topf finanziert werden. Es ist eine Frechheit, dass die Staatsregierung so etwas vorlegt. Ich frage mich, was der Umzug der Landesuntersuchungsanstalt für einen Beitrag zum Strukturwandel in der Region darstellt. Bei den beratenden Mitgliedern handelt es sich um verschiedene Vertreter der Interessengruppen. Ich habe noch einmal nachgeschaut, wann wir das erste Mal im Ausschuss über die regionalen Begleitausschüsse gesprochen haben. Das war letztes Jahr im September. Die Interessengruppenvertreter haben Anfang April dieses Jahres das erste Mal einen Brief bekommen, dass sie Mitglied im regionalen Begleitausschuss sein sollen. Innerhalb einer Woche sollten Leute, die sich teilweise noch nicht einmal kennen, darüber abstimmen, wer Sprecherin oder Sprecher ihrer Interessengruppe sein soll. Dann bekommen die zum größten Teil ehrenamtlichen Mitglieder des Regionalen Begleitausschusses 40 Projektvorschläge sowie zwölf Landesprojekte vorgelegt und sollen innerhalb von zwei Wochen eine Bewertung abgeben. Sie haben noch nicht einmal die Möglichkeit, sich die Projekte vor Ort im regionalen Begleitausschuss vorstellen zu lassen oder Nachfragen dazu zu stellen. Es gibt nur ein Papier, auf dem fünf Zeilen stehen, in denen erklärt wird, worum es eigentlich geht. Die Landesprojekte wurden noch nicht einmal gescort wie die der Kommunen. Die Mitglieder des Regionalen Begleitausschusses sind auch nicht öffentlich bekannt. Ich habe vor zwei Wochen im Ausschuss nachgefragt, wer diejenigen in den Interessengruppen und wer die Sprecher der Gruppen sind. Auf der Seite des Regionalministeriums findet man dazu nichts. – So viel zum Thema Transparenz. Zu der interministeriellen Arbeitsgruppe, die die Projekte vorher bewertet hat, gibt es keine Veröffentlichungen, wie sie bewertet wurden oder nach welchen Maßstäben sie bewertet werden. Im Regionalausschuss wurden die Landesprojekte auch nicht vorgestellt. Es ist auch mein Verschulden, ich hätte nachfragen können. Im Prinzip geht der Strukturwandel fast am Hohen Haus vorbei – an den Kreistagen sowieso. Das Thema Transparenz, welches dazugehört, also die Leute in der Region mitzunehmen, was die erste Stufe der Beteiligung wäre, wird massiv vernachlässigt. Ich werde in einer dritten Runde darauf eingehen, was für den Strukturwandel nötig ist. Ich möchte jetzt nur Folgendes deutlich machen: Wenn Sie den Strukturwandel nicht mit einer besseren Kommunikation und Transparenz in die Region bringen, werden Sie die Leute vor Ort nicht mitnehmen. Dann ist dieses Projekt von Anfang an zum Scheitern verurteilt, obwohl es gerade für die anstehende große Transformation eine Vorbildfunktion einnehmen sollte. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte. Es spricht Herr Abg. Dr. Meyer.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Mertsching, da Sie drei Runden angekündigt haben, werde ich meine Rede auch etwas aufteilen. Ich möchte zunächst einmal etwas zu dem Debattentitel „‘Blühende Landschaften‘ 2.0 verhindern“ sagen. Sie sind nicht darauf eingegangen, was Sie konkret darunter verstehen. Ich möchte nur einmal etwas zu meiner Vorstellung von blühenden Landschaften sagen. Ich komme aus einer Region um Zittau, die zu DDR-Zeiten das „Schwarze Dreieck“ genannt wurde. Mittlerweile gibt es dort den Naturpark „Zittauer Gebirge“. Es gibt saubere Flüsse. Es gibt mehr Artenvielfalt und es gibt natürlich auch – das ist die andere Seite der blühenden Landschaften – eine Wirtschaftsentwicklung, die kleinere Unternehmen zu Mittelständlern entwickelt hat und auch Hidden Champions hervorgebracht hat. Große Konzerne, Sie hatten die LEAG angesprochen, wurden ebenso hervorgebracht und stabilisieren die Region. Das ist auch eine blühende Landschaft. Das ist eine Entwicklung, die faktisch stattgefunden hat. Ich möchte auch auf den Norden des Landkreises eingehen. Er hat mich immer wieder fasziniert, weil man dort tatsächlich in einer strukturschwächeren Landschaft etwas geschaffen hat, was sich sehen lassen kann und was ausstrahlt. Wenn man sich zum Beispiel den Tourismus infolge der Tagebaufolgeentwicklung anschaut, mit dem Findlingspark in Nochten, dem Freilufttheater „Am Ohr“ am Bärwalder See oder der Kulturinsel Einsiedel, dann sieht man, was kreative und engagierte Menschen geschaffen haben. Der Titel „‘Blühende Landschaften‘ 2.0 verhindern“ ist an dieser Stelle völlig falsch und entspricht de facto nicht der Realität. Ich bin unlängst mit Staatsminister Schmidt anlässlich der Verkündung des Landeserntedankfestes in Zittau gewesen. Dort steht man vor einem Gebäude, das sich Marstall, das Salzhaus, nennt. Ich habe der Delegation ein Foto gezeigt, wie das Haus zu DDR-Zeiten ausgesehen hat und wie es jetzt aussieht. Wenn Sie durch die Innenstädte und Dorfkerne gehen, nicht nur in der Lausitz, sondern auch im mitteldeutschen Revier oder in vielen anderen sächsischen Städten, dann sehen Sie, wie sich die Welt verändert hat und wie schön sie geworden ist. Deshalb seien Sie ganz vorsichtig mit solchen Aussagen wie „‘Blühende Landschaften‘ 2.0 verhindern“. (Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Thomas Schmidt) Das eigentliche Thema ist aber, dass Sie behaupten, es würde nach Gutsherrenart Strukturgeld verteilt werden. Das ist auch nicht richtig. (André Barth, AfD: Wie ist es denn dann?) Es ist letztlich ein ganz wichtiges Anliegen, das sagt Staatsminister Schmidt überall, wo er ist, dass es darum geht, die Ideen aus den Regionen umzusetzen. Der Freistaat Sachsen ist das einzige Bundesland, welches überhaupt regionale Begleitausschüsse hat, die den Strukturwandelprozess mit begleiten sollen. Darüber hinaus gibt es in den Regionen die Wirtschaftsförderungen, die mit speziell eingesetzten Personen die Kommunen begleiten und Projekte voranbringen. Man muss dazusagen, dass unsere Erwartungshaltungen nach dem Kohlekompromiss deutlich höhere waren. Meine persönliche war auch höher. Jetzt sind wir in der Realität angekommen. Artikel 104 b Grundgesetz schränkt die Fördermöglichkeiten leider sehr stark ein. Alles, was wir uns vorgestellt haben, kann so nicht stattfinden. Es sind in erster Linie öffentliche Projekte, Landesund kommunale Projekte. Wobei ich den Begriff Landesprojekt nicht für richtig halte, weil es Projekte sind, die in den Regionen im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz umgesetzt werden sollen. Es sind keine Projekte, die jemandem in Dresden gefallen sollen. Sie haben ihre Wirkung in der Region. Deshalb unterscheide ich nicht zwischen den kommunalen Ideen und Landesideen. Es sind Projekte, die für die Regionen wirken sollen. Die Entscheidungen werden auch von öffentlichen Gremien getroffen, weil es eben keine Unternehmens- oder Vereinsförderung ist. (André Barth, AfD: Wie sind die demokratisch legitimiert?) Es ist auch richtig, dass es dann entsprechend in den Begleitausschüssen bei den stimmberechtigten Mitgliedern die Vertreter gibt. Dass in der Oberlausitz beide Landräte von der CDU sind, ist Ausdruck der Demokratie. Letztlich sind die Vertreter der kommunalen Ebene durch den Städte- und Gemeindetag bestimmt worden. Deshalb ist Ihre Kritik falsch, die Sie hier vorgebracht haben. Sie haben auch angesprochen, dass es eine Reihe von Interessengruppen gibt, die sich in den Begleitausschüssen ebenfalls einbringen können. Ich möchte sie einmal aufzählen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass es eine Minigruppe sei, die nicht die Gesellschaft abbilden würde. Wir haben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Sozialbereich, die Inklusion. (Marco Böhme, DIE LINKE: Haben kein Stimmrecht! –

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Thomas Thumm AfD

Stimmt, Herr Böhme!) Wissenschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Sport, Umwelt, Naturschutz, Klima, Energie, Land- und Forstwirtschaft, die Planungsverbände, die LEADER-Gebiete, Kinder- und Jugend- sowie zivilgesellschaftliche Netzwerke sind dort vertreten. (Zuruf der Abg. Marco Böhme und Mirko Schultze, DIE LINKE) Ich werde in der nächsten Runde darauf eingehen, wie diese Gruppen in den Gremien mitwirken, weil sie auch mit ihrer Stimme und der Beratung Einfluss auf die Entscheidungen nehmen. Dazu dann später mehr. (Beifall bei der CDU und der SPD –

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André Barth AfD

So eine Pseudoargumentation!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht nun der Abg. Thumm, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Frau Mertsching, heute, das kann ich Ihnen schon einmal ankündigen, wird es wenig Dissens geben. Ich bin Ihnen auch dankbar für die Debatte, die Sie hier eingebracht haben. Wir alle wissen: Kohle stinkt, wenn man diese verbrennt. Dabei wird auch viel CO freigesetzt. Kohle ist aber auch eine Ressource, die im eigenen Land vorkommt, die 10 000 Arbeitsplätze in den sächsischen Revieren sichert und die einen erheblichen Beitrag zur Absicherung der Grundlast und für die Stabilität des Stromnetzes leistet. Mit dem Kohleausstieg bis 2038 will die herrschende Politik die zukünftige Energieversorgung in Deutschland durch erneuerbare Energien sicherstellen, auch dann, wenn die Sonne nicht scheint und wenn kein Wind weht. Viele Experten, Kraftwerksingenieure, Mathematiker und Physiker sehen das kritisch. Aber kritische Stimmen scheinen, um es wohlwollend zu formulieren, in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Parlamenten keine Lobby mehr zu haben. Stattdessen wird den Bürgern eine grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock präsentiert, die allen Ernstes fragt, woher der Kobold kommt, (Oh-Rufe von den BÜNDNISGRÜNEN) der zukünftig die batteriebetriebenen E-Fahrzeuge antreibt. Völlig absurd wird es, wenn Annalena Baerbock das Stromnetz als Speicher betrachtet und fordert, in Supermärkten die Temperatur in den Tiefkühlzellen von - 22 auf - 20 °C zu erhöhen, um Spannungsspitzen im deutschen Stromnetz auszugleichen bzw. das Netz stabil zu halten. (Zuruf des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Mit Verlaub, auch bei den GRÜNEN scheinen die Äpfel nicht mehr an den Bäumen zu wachsen. (Beifall bei der AfD) Wohin sind wir in diesem Land eigentlich gekommen, wenn die Tiefkühlhühner von Aldi zukünftig die deutsche Stromversorgung sichern sollen? Meine Damen und Herren! Für den durch den Bund beschlossenen Kohleausstieg stehen dem Land Sachsen für den Strukturwandel Finanzhilfen in atemberaubender Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern bis zum Jahr 2038 zur Verfügung. Dazu kommt noch ein Sondervermögen des Landes in Höhe von circa 86 Millionen Euro. Das weckt Begehrlichkeiten. Die CDU versucht diese Steuergelder für den eigenen politischen Vorteil zu nutzen. Hierfür wurden in den Regionalen Begleitausschüssen Strukturen und Verfahrensabläufe implementiert, die vor Intransparenz, Hinterzimmerpolitik und Kungelei nur so strotzen – was aber nach 31 Jahren CDU-Herrschaft in Sachsen wiederum nicht überrascht. (André Barth, AfD: Sehen Sie, jetzt sind wir beim Thema!) Die Sitzungen dieser Ausschüsse sind nicht öffentlich, und das SMR behält sich ein Vetorecht vor, das in demokratischen Gremien eigentlich nichts zu suchen hat. Der Landtag und die gewählten kommunalen Vertretungen wurden und werden bei wichtigen und grundsätzlichen Entscheidungen sowie bei der Besetzung der Begleitausschüsse nicht einbezogen. Auch das Informieren der Kreistage oder des Landtags ist in den Geschäftsordnungen dieser Ausschüsse nicht festgelegt. Die Staatsregierung hätte aber durchaus die Chance gehabt, die Bürger sowie die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Kohlerevieren an entscheidender Stelle mit ins Boot zu holen, um so die Weichen für zukunftsfähige Arbeitsplätze zu stellen. Stattdessen wurden wieder einmal die CDU-Parteiinteressen über das Wohl der Bürger gestellt. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Statt den Betroffenen vor Ort ein Mitspracherecht zu geben und transparente Ausschüsse zu schaffen, hat man sich im CDU-geführten Staatsministerium für Regionalentwicklung dafür entschieden, sich parteiintern die Entscheidungsgewalt über die Steuermilliarden zu sichern – insgesamt ein Gebaren, das an Verhältnisse in Süditalien oder Albanien erinnert. (Oh-Rufe von der CDU –

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Dr. Stephan Meyer CDU

Da kennt ihr euch aus!) Meine Damen und Herren! Das muss beendet werden. Damit es eine lebenswerte Zukunft für die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier gibt, muss dort der politisch gewollte Strukturwandel von unten nach oben wachsen. Daher fordert die AfD, dass dieser demokratisch, transparent, sozial gerecht, bürgernah und unbürokratisch erfolgen muss. Vor allem aber muss der Strukturwandel den Bürgern sowie den kleinen und mittelständischen Betrieben vor Ort zugutekommen. Daher muss die Verteilung der Gelder für den Strukturwandel, die Verteilung der Geldmittel grundlegend überarbeitet werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die SPDFraktion, bitte. – Ach nein, zuerst die BÜNDNISGRÜNEN, Entschuldigung. Frau Abg. Kummer, bitte.

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Ines Kummer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerade jetzt stehen viele Ackerränder in voller Blüte. Auf so manchem Bio-Bauernhof wiegen zwischen Weizen oder Gerste auch Rittersporn und Mohn im Feld. Da frage ich mich: Was soll man gegen blühende Landschaften haben? Aber darum geht es in dieser Debatte ja nicht. Die Fraktion DIE LINKE malt mit dem Titel der Debatte in gewagten sprachlichen Bildern ein doch etwas düsteres Panorama: Die Staatsregierung handle nicht demokratisch, nicht transparent und nicht sozial. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Aber ist das wirklich so? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) Der Strukturwandelprozess wurde und wird sowohl durch den Bundestag als auch durch den Sächsischen Landtag begleitet. Natürlich wünschen wir uns da noch mehr an Begleitung, aber wir sind daran beteiligt. Dabei ist es kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE, genau wie Sie, die Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, uns gerade auf Bundesebene andere Schwerpunkte und vor allem weitreichendere Ziele gesetzt hätten. Aber nur, weil einem das Ergebnis nicht passt, heißt das nicht, dass Entscheidungen nicht demokratisch gefallen wären. Das Verfahren zur Förderung von Strukturwandelprojekten ist neu, komplex und alles andere als einfach. Es gibt noch ganz viele Fragezeichen und Missverständnisse, nicht nur, aber vor allem bei den Menschen in den Revieren – da stimme ich Ihnen zu. Wir alle befinden uns hier in einem Lernprozess. Es gibt aber auch schon gute Beispiele, etwa in der Kommune Krauschwitz. Dort gibt es ein Konzept mit einem klaren Fokus auf Bürgerbeteiligung, Energiewende und Standortentwicklung durch Ausbildung und das Nutzen der Chancen, die die Digitalisierung und der damit einhergehende Fachkräftebedarf mit sich bringen. Damit der Strukturwandel aber sozial ausgestaltet werden kann, ist es wichtig, dass auch Arbeit jenseits der hoch bezahlten Jobs in der Energiebranche gut entlohnt wird. Es wird nicht möglich sein, innerhalb kürzester Zeit das Äquivalent an Industriearbeitsplätzen von oben zu erzeugen. Wer nur darauf pocht, wird nicht erfolgreich sein können. (Zuruf von der AfD: Darum geht es aber!) Die sächsischen Regionen nicht nur in den Revieren lebenswert zu gestalten, macht sie für Unternehmen und für Fachkräfte attraktiv. Das kommt Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aller Branchen zugute. Der Lausitz-Monitor hat gezeigt, dass es ein ganz wichtiger Baustein ist, junge Frauen in den Regionen zu halten oder Menschen zur Rückkehr in die Region zu bewegen. Ja, und dafür braucht es mehr als nur warme Worte oder überdimensionierte Straßen. Um noch einmal auf die gewagten Sprachbilder zurückzukommen: Hier war von „Gutsherrenart“ die Rede. Ich finde das falsch. Der Gutsherr sah nur auf sein eigenes Fleckchen Erde. Im Strukturwandel haben wir aber ganze Regionen im Blick. Damit sind wir bei der Mitbestimmung. Die Regionalen Begleitausschüsse, über deren Zusammensetzung ja heftig diskutiert wurde, werden in Kürze das erste Mal zur Beratung zusammenkommen. Sie sind ein wichtiger und notwendiger Beteiligungsbaustein. Doch es braucht mehr. Wenn es nicht gelingt, die Menschen im Strukturwandel mitzunehmen und ihnen Mitsprache einzuräumen, dann vernachlässigt man einen ganz entscheidenden Aspekt, der für den Erfolg wichtig ist. Der wirtschaftliche Strukturwandel ist in einen gesellschaftlichen eingebettet – und deshalb brauchen wir die Menschen. Ich habe beispielsweise bei Besuchen im Lausitzer Revier, aber auch bei verschiedenen Veranstaltungen Menschen kennengelernt, die mit Kreativität und Engagement den Wandel in ihren Regionen mitgestalten wollen. Beteiligung braucht also Ressourcen, und sie muss in respektvollem Umgang, transparent und auf Augenhöhe zwischen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft stattfinden. Diesbezüglich gebe ich Ihnen recht: Da ist auf jeden Fall noch Luft nach oben. Fazit: Nichts ist perfekt. Wir werden uns als BÜNDNISGRÜNE und gemeinsam in der Koalition immer für Verbesserungen einsetzen, damit Regierungshandeln als demokratisch, transparent und sozial empfunden wird. Dafür tragen wir hier im Parlament genauso Verantwortung wie alle, die für unser Gemeinwesen arbeiten, sei es im Ministerium, in der Gemeindeverwaltung oder ehrenamtlich in Vereinen, Initiativen und Parteien. Das sollten wir bei aller notwendigen Kritik wertschätzen. Wir haben uns in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier gemeinsam auf den Weg gemacht. Ich glaube, dass es normal ist, wenn in einem neuen Prozess nicht von Anfang an alles glattläuft. Einige Weichen sind zwar bereits gestellt; aber mit einer Fortschreibung des Handlungsprogramms und der Förderrichtlinie können auftretende Probleme auch korrigiert werden. Wir BÜNDNISGRÜNE werden die Entwicklung konstruktiv begleiten. Dafür bin ich genauso wie meine Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen mit offenen Augen und Ohren im Freistaat unterwegs. Zunächst muss das ganze Verfahren aber erst einmal richtig zum Laufen kommen. Dazu tagen in der kommenden Woche das erste Mal die Regionalen Begleitausschüsse – ich hatte es bereits erwähnt. Wenn man den Strukturwandelprozess bis zur Marke 2038 mit einem Marathon vergleicht, dann sind wir bei Kilometer 2 von rund 42. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Ines Kummer GRÜNE

Ein Anfang ist gemacht, aber es liegt noch ganz viel Wegstrecke vor uns. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es wird eine Kurzintervention gewünscht am Mikrofon 1.

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Marco Böhme Die Linke

Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kummer, ich bin echt darüber verwundert, dass ausgerechnet Sie als Vertreterin der Fraktion der GRÜNEN diese Strukturwandelpolitik, wie sie aus dem Hause der CDU gerade vollzogen wird, hier verteidigen. Das ist mir schon echt unklar. Das, was hier passiert, ist nicht Strukturwandel von unten, wie wir ihn uns eigentlich wünschen, sondern Strukturwandel von oben. Er ist intransparent und an den Menschen vorbei. Das ist doch das, was gerade Realität ist und was wir hier ansprechen. Das Beispiel aus Krauschwitz, das Sie gerade hatten: Es ist sicherlich gut, kommunal perfekt ausgearbeitet und bestimmt sehr sinnvoll, mit einem ganz konkreten Vorhaben. Doch das, was die CDU-Landesregierung jetzt in den Begleitausschüssen macht, ist, zu genau solchen kommunalen Projekten, die sich einen Kopf darüber machen, wie Strukturwandel vor Ort passieren kann, eine Stellungnahme abzugeben und zu sagen: Das ist vom Scoring her nicht wirtschaftlich, es lohnt sich nicht oder wir wollen es nicht und lehnen es ab. – Das ist doch das, was gerade passiert. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Das ist doch Quatsch!) All diese regionalen, kommunalen Projekte werden gerade von der Landesebene in den Begleitausschüssen abgelehnt. Das kritisieren wir. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Sie werden nicht abgelehnt!) – Ja, aber es gibt Stellungnahmen dazu. Das ist ja das Absurde. Es gab noch nicht einmal eine Tagung dazu. Schon vor der Tagung der Begleitausschüsse wird Ablehnung signalisiert. Noch ein zweiter Satz zu den – – (Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt) – Ich kann es Ihnen zeigen. Ich habe alle Unterlagen hier. Ihr Ministerium lehnt alle kommunalen Projekte zum Beispiel im Raum Leipzig ab. (Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt) Zum Thema „blühende Landschaften“, weil Sie es jetzt angesprochen haben und Herr Meyer vorhin auch. Ich glaube, die Mehrheit der Menschen weiß genau, was mit blühenden Landschaften assoziiert wird und was damit gemeint ist. Die Mehrheit sieht es sehr negativ, weil damals die sozialen Verwerfungen und Strukturumbrüche zu vernehmen waren. (Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt) Genau das kritisieren wir, dass es jetzt wieder passieren kann, wenn wir so weitermachen, wie es gerade läuft, und das darf nicht sein. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Böhme von der Linksfraktion. – Frau Abg. Kummer wollten Sie sich äußern? – Nein. Dann rufe ich jetzt für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Winkler auf.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dort anknüpfen, wo Herr Meyer letztlich seine Rede begonnen hat. „‘Blühende Landschaften’ 2.0 verhindern“ – Kollege Böhm hat es gerade noch einmal angesprochen –, allein über diese Forderung der LINKEN könnte man lange Debatten hier im Hohen Haus führen. Diese bildhafte Vision des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl als ökonomische Zukunftsperspektive für die neuen Bundesländer hat in der Vergangenheit schon öfter für Diskussionen gesorgt, aber mehr als 30 Jahre nach der Wende, nach einer guten Entwicklung hier im Osten; (Marco Böhme, DIE LINKE: Niedriglöhne, Abwanderung, keine Rente!) und in Anbetracht der Startbedingungen, die damals vorlagen, denke ich, sollte sich DIE LINKE mit solchen Vergleichen an dieser Stelle zurückhalten. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD – Zuruf von der AfD: Er hat recht! –

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Marco Böhme Die Linke

Die CDU verteidigen?) Ja, man kann fast so weit gehen, aus dem Gehörten den Strukturwandel als zweite Chance nach der Wiedervereinigung zu betrachten mit der Möglichkeit, Fehler, die damals unbestritten begangen wurden, nicht erneut zu begehen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen bietet die Chance, etwas vollkommen Neues aufzubauen und auch viel besser zu machen als in der Vergangenheit. Dazu braucht es jedoch Planungssicherheit und Kontinuität. Es ist letztlich kontraproduktiv, dass DIE LINKE fordert, den Kohleausstieg vorzuziehen. Wir müssen Festhalten am Kompromiss zum Kohleausstieg. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ein früherer Ausstieg als ausgehandelt würde die Durchführung bzw. das Wirksamwerden des Strukturwandels gravierend erschweren und uns außerdem die Möglichkeit rauben, die Menschen mitzunehmen – genau das, was Sie gerade als Ihren Willen bekundet haben. Sie sind dabei gewesen bei der Exkursion ins Mitteldeutsche Braunkohlerevier, bei der Prof. Berkner ganz deutlich darauf hingewiesen hat, dass ein früherer Ausstieg den Strukturwandel gefährdet. Dazu passend ein Zitat aus dem Zukunftsprogramm der SPD – nicht, dass Sie denken, das seien meine Worte und meine Gedanken –: „Es gilt, was wir beschlossen haben: Strukturhilfen für die vom Ausstieg betroffenen Bergbauregionen, aber auch darüber hinaus. Die verlässliche Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfung und zukunftsfähiger Arbeitsplätze hat oberste Priorität – ebenso die Wiedernutzbarmachung und Nachsorge bergbaulicher Flächen.“ Es geht aber nicht nur um das Geldverteilen, was uns die LINKEN hier suggerieren wollen. Vielmehr können wir jetzt neue Rahmenbedingungen für erfolgreiche neue Formen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens ausprobieren. Genau diese Chance sollten wir nutzen. Es ist auch ein Experimentierfeld für neues Wirtschaften. Ich denke an ganz neue Gesellschaftsformen, die jetzt in der Diskussion stehen, die Gesellschaft im Verantwortungseigentum. An dieser Stelle ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag: „Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen Kommunen entstehen kann.“ Kurzum: Wir brauchen keine Sonderwirtschaftszonen, in denen eventuell Arbeitnehmerrechte geschliffen werden und das Natur- und Umweltrecht missachtet wird. Wir brauchen vielmehr einen Chancenraum, in dem auch innovative Ideen unbürokratisch verwirklicht werden können. Ziel muss eine nachhaltige und am Gemeinwohl orientierte Entwicklung sein. Die Auswahl der Projekte und innovativen Ideen und letztlich die Verteilung der Strukturwandelgelder, wie schon von meinen Kolleginnen und Kollegen der Koalition dargelegt, sind auf Mitbestimmung angelegt. Das ist so. Vom Verfahren der Mittelbeantragung haben wir schon gehört, ich denke, auch umfassend. Auch die Kriterien für die Mittelverteilung wurden dargelegt. Das ist im Gesetzgebungsprozess so angelegt. Wer das Geld bereitstellt, der bestimmt auch, wofür es ausgegeben wird. Das ist nun einmal so. Die vielfältige Arbeit und damit verbundene Verantwortung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Begleitausschüsse ist immens. Sie haben großes Mitspracherecht, sortieren und priorisieren die Anträge. Es ist mir – ich habe es schon per Zuruf gesagt – ein Rätsel, warum die Arbeit eines Begleitausschusses jetzt schon kritisiert wird, obwohl er erst in der nächsten Woche anfängt zu arbeiten. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU –

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Antonia Mertsching Die Linke

Es wird nicht die Arbeit des Begleitausschusses kritisiert, sondern der Prozess davor!) Ohne in Versuchung zu geraten, die Arbeit der Begleitausschüsse herabzuwürdigen, schlage ich dennoch vor, nach einer bestimmten Zeit die Arbeit, vor allem aber die Zusammensetzung zu evaluieren. Was hält uns in Zukunft davon ab, mehr zivilgesellschaftlichen Vertretern Stimmrecht einzuräumen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Fordern wir!) Wir machen es in Sachsen in den LEADER-Gebieten ja vor, und zwar mit großem Erfolg. Vielleicht lässt sich das nach einer Evaluation durchaus einrichten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hätte man aber jetzt schon haben können!) Wir sollten mit der Zusammensetzung der Begleitausschüsse auch dafür Sorge tragen, dass Verteilungs- und Machtkämpfe, aber auch Mitnahmeeffekte vermieden werden. Das Hauptanliegen der Strukturstärkung muss in den nächsten Jahren darin bestehen, gerade in den hauptsächlich betroffenen Kernrevieren durch die Etablierung innovativer, neuer Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten Zeichen zu setzen. Die frühzeitige Einbeziehung der Raumordnungsplanung sowie die Einordnung von Einzelmaßnahmen in schlüssige Gesamtkonzepte bilden die Grundvoraussetzungen, um den Strukturwandel chancenorientiert zu gestalten – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Volkmar Winkler SPD

– und um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen wieder mit der Linksfraktion. Herr Abg. Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in dieser Debatte zunächst an eine Debatte von vor sechs Jahren erinnern. Damals haben wir als Linksfraktion Ihnen hier im Hohen Haus den Entwurf eines Strukturbewältigungsgesetzes vorgelegt. Damals haben Sie noch verneint, dass wir so etwas brauchen, weil es so etwas wie Strukturwandel nicht brauche, weil der Kohleausstieg noch nicht kommen werde oder nicht kommen solle. Herr von Breitenbuch zum Beispiel von der CDU hat damals gesagt: „Kohleausstieg bis zum Jahr 2040 finden wir falsch.“ Oder SPD, Kollege Baum, damals: „Mindestens ein Zeitfenster bis 2050 ist nötig, um über den Kohleausstieg zu sprechen.“ Von der AfD will ich erst gar nicht reden. Die sagten nur: „Tatsächlich brauchen wir diesen Strukturwandel nicht.“ Ihre Worte damals, Herr Urban. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) So viel zu damals. Was ist heute los? Die Landesregierung hat aus meiner Sicht – oder: aus unserer Sicht – bis heute verhindert bzw. darauf verzichtet, der Bevölkerung darzustellen, dass es beim Thema Strukturwandel und Kohleverstromung eigentlich nur zwei Alternativen gibt, nämlich entweder einen abrupten Ausstieg aus der Kohleverstromung, von heute auf morgen. Bei Vattenfall war das fast der Fall. Auch die LEAG wird, wenn es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt, dann auch einfach handeln. Genau das sollte nicht passieren. Die zweite Möglichkeit wäre, dass wir einen geplanten Kohleausstieg gehen mit den Möglichkeiten des Strukturwandels vor Ort und dem Gestalten – und das auf gesetzlicher und politischer Ebene. Wir sind gesellschaftlich gerade dabei, die zweite Variante durchzusetzen, aber eben nicht, weil der Freistaat das wollte oder sich dafür eingebracht und das vorangebracht hätte, sondern weil international Menschen auf die Straße gegangen sind, wie „Fridays for Future“ oder „Ende Gelände“, die gemeinsam dafür gekämpft und die Europäische Union und die Bundesregierung unter Druck gesetzt haben, die dann auch gehandelt haben, sodass es einen Kohleausstieg gibt, zwar klimapolitisch zu spät – das wird womöglich auch noch korrigiert –, aber es gibt ihn. Ihn gibt es auch mit Strukturhilfen. Genau das ist überhaupt die erste und einzige Chance für eine Region wie die Lausitz oder das Mitteldeutsche Revier, dann nicht in eine Depression zu schlingern, sondern eben einen Aufbruch zu schaffen, auch demografisch, der dort, zum Beispiel in der Lausitz, bitter nötig ist. Doch was macht Sachsen in der Frage? Eben weiter so. Es macht weiter so in typischer CDU-Manier: nämlich Ungerechtigkeiten schaffen und intransparent arbeiten. Da komme ich als Beispiel auf den sächsischen Teil des mitteldeutschen Reviers zu sprechen. Für dieses Revier sind ja 1,1 Milliarden Euro laut Bundesgesetz vorgesehen, die dort vor Ort entwickelt, investiert und auch entschieden werden können. 1,1 Milliarden Euro sind eine Menge Geld – würde man meinen. Eigentlich müsste ich besser sagen: Es war eine Menge Geld, denn von den 1,1 Milliarden Euro ist womöglich nur noch die Hälfte da. Der Bund hat davon wieder 400 Millionen Euro abgezogen, und zwar mit Zustimmung des Freistaates Sachsen, weil für eigene Infrastrukturprojekte Geld nötig wurde. Das wurde erst letzte Woche im Bundesfinanzausschuss bekannt gegeben. Die betreffenden Kommunen, die nächste Woche das erste Mal im Begleitausschuss tagen, darüber abstimmen und natürlich davon ausgehen, dass sie insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung haben, wurden bis heute noch nicht darüber informiert. Das ist der erste Skandal. Der zweite Skandal ist, dass von den 1,1 Milliarden Euro schon im letzten Jahr 100 Millionen Euro abgezogen wurden, und zwar als Sofortmaßnahmen, die das Land durchgesetzt hat. Das geschah vielleicht zu Recht, weil es damals noch keine Begleitausschüsse gab. Aber trotzdem muss man den beteiligten Akteuren sagen, dass nur noch die Hälfte des Geldes zur Verfügung steht, dass eben nicht mehr eine Milliarde Euro für die Region, für die Menschen vor Ort, für den Strukturwandel von unten zur Verfügung steht, sondern das halbiert wurde. Das finden wir nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. Die Begleitausschüsse sind nun einmal kein Gremium, das, wie man erwarten könnte, den Strukturwandel von unten ermöglicht. Nein, das ist nicht so. Auch hier hat die CDU festgelegt, wer in den Ausschüssen sitzen darf und wer Stimmrecht hat. Da sind wir bei dem Thema, Herr Meyer, das Sie angesprochen haben. Es sind nämlich genau die Leute drin, die kein Stimmrecht haben. Die Leute, die der Strukturwandel wirklich betrifft, nämlich die Leute vor Ort, (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine gewerkschaftliche Vertretung mit Stimmrecht haben, beraten dort nur. Auch die Umweltgruppen, die diesen Strukturwandel überhaupt erst ermöglicht haben, haben dort kein Stimmrecht. Sie sitzen dort nur drin. Das ist grundsätzlich falsch. Ich rede hier vom Leipziger Revier. Ich frage mich außerdem, warum es bisher noch keine einzige öffentliche Diskussion zu den Projekten gab. Es tagt alles geheim und ist nicht transparent. Es kann doch nicht sein, dass wir hier über Milliarden am Parlament und Haushalt vorbei entscheiden und es nirgendwo Debatten dazu gibt. (Dr. Stephan Meyer, CDU: So ein Quark!) Fragen Sie doch irgendjemanden, was in den Ausschüssen nächste Woche entschieden wird. Diese Unterlagen sind nicht öffentlich einsehbar. Die Entscheidung wird aber nächste Woche schon gefällt. Das kann aus meiner Sicht nicht sein. (Beifall bei den LINKEN) Wir fordern die Staatsregierung und vor allem den Staatsminister dazu auf, hier Korrekturen vorzunehmen, nämlich endlich einen Strukturwandel von unten zu ermöglichen, den Menschen vor Ort Möglichkeiten in die Hand zu geben und ein transparentes Verfahren zu ermöglichen, damit die Leute mitgenommen werden und das demokratisch passieren kann – nicht so, wie es jetzt läuft. Das geht völlig schief. Wir lehnen das ab und sprechen es deshalb hier so kritisch an. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion; Herr Abg. Meyer, bitte.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhme, was haben Sie für eine Demokratievorstellung, wenn Sie der Meinung sind, dass Repräsentanten von den betroffenen Gebietskörperschaften, also von den Landkreisen und Gemeinden vor Ort, keine Vertreter sind, die Stimmrecht haben? Letztlich ist ein Bürgermeister, ein Landrat wohl ein gewähltes Mitglied einer Gebietskörperschaft, die dort Mitsprache haben sollen. Wenn das nicht die stimmberechtigten Personen sind, wenn es um öffentliche, um kommunale Projekte geht, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) dann habe ich irgendwie ein anderes Verständnis. Ich bin vorhin in meiner Rede auf die Interessengruppen eingegangen. Das ist ein sehr breites Spektrum mit vielen Frauen und Männern, mit engagierten Menschen, die in den regionalen Begleitausschüssen mitwirken, sich einbringen und natürlich mit ihrer Stimme Einfluss haben. Das ist gut und richtig so. Es ist nicht so, dass die regionalen Begleitausschüsse die Projekte ablehnen. Es ist ein Verfahren, das fortlaufend ist, damit Projekte, die in der ersten Runde womöglich nicht die Förderfähigkeit bekommen, weiterqualifiziert werden können. Das ist ein fortlaufender Prozess. Sie können nicht etwas kritisieren, das noch nicht wirklich begonnen hat. Das geht erst nächste Woche los. Deshalb ist es fair, diesen Prozess erst einmal anlaufen zu lassen. Wir sind als Parlamentarier – so sehe auch ich meine Aufgabe hier – diejenigen, die unsere Staatsregierung in ihrer Arbeit kontrollieren und begleiten sollen. Deshalb möchte ich diesen Teil der Rede nutzen, um aus meiner Sicht ein paar kritische Punkte anzusprechen. In erster Linie – es ist schon von einigen Rednerinnen und Rednern gesagt worden – möchte ich mit Blick auf den Bund sehr deutlich machen, dass mich das Verfahren, wie es sich jetzt entwickelt, ärgert. Wir sprechen von einer Zusätzlichkeit der Maßnahmen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich die Maßnahmen, die der Bund jetzt vornimmt, als Taschenspielertricks bezeichne. Die Projekte, die seit Langem in der Fachförderung sind – ob der Bundesverkehrswegeplan oder andere Fachförderungen im Wissenschaftsbereich –, sollen plötzlich über den Strukturwandel finanziert werden. Diese müssen künftig nachfinanziert werden. Wir brauchen dieses Geld im Strukturwandel. Es geht um eine Zusätzlichkeit. An der Stelle bin ich hart und werde immer wieder vorbringen, dass der Bund die Mittel, die anderweitig eingesetzt werden, nachführen muss. So wie es jetzt geplant ist, kann es nicht sein. Das wird dem Strukturwandel nicht gerecht. Wir brauchen auf Landesebene die Fortschreibung von Planungsinstrumenten. Mein Kollege Volkmar Winkler ist schon darauf eingegangen. Beispielsweise glaube ich, dass auch der Landesentwicklungsplan angepackt werden muss. Wir müssen die Regionalpläne fortschreiben, auch mit Blick auf die Seenlandschaften im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz. Wir müssen das jetzt beschlossene Energie- und Klimaschutzprogramm als Grundlage für den Strukturwandel nutzen. Von daher sind auch unsere Planungen auf Landesebene anzupassen. Wir müssen den Prozess bis 2038 als fortlaufenden Prozess verstehen. Das heißt, dass das, was jetzt anläuft und in den Begleitausschüssen überlegt wird, immer wieder hinterfragt und angepasst werden muss. Das gilt beispielsweise für Fördergegenstände, die jetzt nicht förderfähig sind. Da ist in erster Linie die Diskussion mit dem Bund zu führen, was beispielsweise kommunalen Straßenbau oder zivilgesellschaftliche Projekte angeht, aber auch das Thema der Unternehmensförderung. Ich denke, dass dort noch nicht das letzte Wort gesprochen sein kann. Wir brauchen Industriearbeitsplätze und wir brauchen Wertschöpfung in der Region. Deshalb ist die Unterstützung von Unternehmen, ob über den Strukturwandel oder den European Transition Fund, ein ganz wichtiger Aspekt, den wir bis 2038 immer wieder ansprechen müssen. Es muss uns gelingen, genau diese Arbeitsplätze zu schaffen, ansonsten ist das alles nicht erfolgreich. Daher müssen wir als Parlamentarier den ganzen Prozess kritisch begleiten. Zum Abschluss möchte ich mich bei Staatsminister Schmidt bedanken, der wirklich nicht als Gutsherr fungiert, sondern unglaublich aktiv in den Regionen unterwegs ist, im Mitteldeutschen Revier, aber auch in der Region, aus der ich komme, in der Oberlausitz. Er ist sehr präsent, sucht das Gespräch mit den Akteuren vor Ort und unterstützt die Prozesse und Ideen von der Basis und versucht sie umzusetzen. Das ist ein Prozess, der jetzt anläuft. Ich schätze es sehr, dass Staatsminister Schmidt gerade die Einbeziehung der Regionen in die Entscheidungen für sich zum Maßstab gemacht hat, damit nicht von Dresden heraus Entscheidungen getroffen werden, sondern mit den Akteuren vor Ort. Das schätze ich sehr und bin Thomas Schmidt an der Stelle dankbar. Ich möchte mich für die Debatte bedanken. Ich behalte mir vor, noch einmal einzusteigen, je nachdem, was Frau Mertsching sagt. Ich denke, es ist wichtig, dass wir immer wieder hier im Hohen Hause den Strukturwandel mit Anträgen und Gesetzesinitiativen begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Kuhnert, bitte.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vorfeld ist bereits einiges gesagt worden. Es geht um ein ganz, ganz großes und wichtiges Projekt: den sogenannten Strukturwandel. Es ist davon gesprochen worden, dass die Lausitz Vorreiter sei, was einen Strukturwandel betrifft. Dem müssen wir vehement widersprechen. Es hat bisher keinen Strukturwandel gegeben, sondern einen rigorosen Kahlschlag. Lassen Sie uns doch einen tieferen Blick in die Materie wagen. Wie bereits gesagt wurde, sind diese Ausschüsse die Schlüsselstelle für die Vergabe der Fördergelder und somit zuständig für die Realisierung der Projekte. Sie sind also von grundlegender Bedeutung für den Strukturwandel im Freistaat und vor allem für die Bürger in den betroffenen Kernregionen. Bei der Betrachtung der Ausschüsse fällt jedoch auf, dass die Staatsregierung sie mithilfe einer Förderrichtlinie ins Leben gerufen hat. Wenn man bedenkt, dass man im Verwaltungsrecht unter Richtlinien lediglich interne Verwaltungsvorschriften versteht und Förderrichtlinien eigentlich nur den Kreis der Zuwendungsempfänger erreichen sowie die von der Bewilligungsbehörde zu beachtenden Verfahrensvorschriften regeln sollen, dann ist das schon sehr erstaunlich – zumal sich die Regierung in Sachsen-Anhalt mit ihrer Richtlinie REVIER 2038 genau darauf beschränkt hat. Doch nicht so in Sachsen. Die Geschäftsordnungen der Begleitausschüsse konnten nur im Einvernehmen mit dem SMR beschlossen werden. Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen jedoch, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle zwingend vorliegen muss – in diesem Fall also das Einverständnis des SMR. Das bedeutet de facto, dass das CDU-geführte SMR im Vorfeld bestimmte, was in den Geschäftsordnungen drinzustehen hat und was nicht, sonst hätte es sein Einverständnis nicht erteilt. Das gilt übrigens auch für mögliche nachträgliche Änderungen dieser Geschäftsordnung; denn in den nun geltenden Geschäftsordnungen heißt es wörtlich: Änderungen und Ergänzungen bedürfen des Einvernehmens mit dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Von einem unabhängigen Gremium kann also bei den Regionalen Begleitausschüssen keine Rede sein. Auch von Transparenz ist man in den Ausschüssen verdammt weit entfernt; denn die Sitzungsunterlagen sowie der Sitzungsverlauf der Ausschusstreffen sind vertraulich und auch die Sitzungsdurchführungen sind nicht öffentlich. Geheimniskrämerei ist also bei der Arbeit der Begleitausschüsse an der Tagesordnung und von der Staatsregierung auch gewollt, sonst hätte sie ja nicht ihr Einverständnis zu dieser Geschäftsordnung gegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass weitere stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse durch die jeweiligen Landratsämter der betroffenen Kreise ohne demokratische Legitimation der Kreistage gestellt werden. Auch bei den jeweils zwei Gemeinden in den Ausschüssen ist nicht ersichtlich, aufgrund welcher demokratischen Legitimation deren Vertreter entsandt wurden. Das sind Punkte, die mir als direkt gewähltem Abgeordneten, Stadtrat und Mitglied des Kreistages – beheimatet in der Kernregion Weißwasser – besonders an die Nieren gehen. Zudem ist das SMR auch noch stimmberechtigtes Mitglied, also genau das CDU-geführte Ministerium, das zu allen grundsätzlichen Dingen im Ausschuss ein Vetorecht hat. Die Staatsregierung hat sich damit faktisch eine von der Öffentlichkeit und dem Landtag abgeschottete Blackbox geschaffen, in der sie ohne parlamentarische Kontrolle über Milliarden Euro Steuergeld und deren Verwendung verfügen kann. Wo man solche Zustände regulär antrifft, dazu muss ich jetzt nichts Vergleichbares extra benennen. Das würde auch durch die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder der Ausschüsse nicht besser. Sieht man in die Geschäftsordnungen der Begleitausschüsse, dann findet man dort Vertreter sogenannter zivilgesellschaftlicher Netzwerke für Klima und Energie oder Vertreter für Inklusion oder/und Geschlechtergerechtigkeit. Welchen Parteien diese Vertreter nahestehen, dürfte jedem klar denkenden Menschen bewusst sein. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Roberto Kuhnert AfD

Für uns als AfD-Fraktion sind das unhaltbare Zustände. Wenn der Strukturwandel vermeidbar ist und regional derart tiefgreifende Einschnitte bedeutet, dann muss er transparent, sozialverträglich, rechtsstaatlich, demokratisch und bürgernah erfolgen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Roberto Kuhnert AfD

Deshalb sage ich Ihnen jetzt und hier, dass wir die Förderrichtlinie und die Geschäftsordnung der Regionalbegleitausschüsse nicht nur rechtlich prüfen lassen, sondern auch eine Initiative in den Landtag einbringen werden, Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abgeordneter, ich habe Sie schon zweimal ermahnt!

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Roberto Kuhnert AfD

– um diese Zustände zu beenden. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den BÜNDNISGRÜNEN noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Damit kommen wir wieder zur Linksfraktion. Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank. – Typisch AfD, die ganze Zeit politisch nichts zu tun, aber dann juristisch prüfen lassen wollen. Herr Meyer: Blühende Landschaften 2.0. Ich habe Ihnen vorhin einige Kennzeichen der Lausitz mitgegeben: Abwanderung – besonders junger Frauen –, Überalterung usw. Das verstehe ich unter „blühenden Landschaften“; deshalb spreche ich nicht von „unten“ – Zittau –, sondern von dem, was bei uns „da oben“ los ist. Ich finde es auch witzig, dass Sie auf den Bund zeigen und sagen, die Zusätzlichkeit der Projekte soll gegeben sein. Und dann zieht die Landesregierung die Landesuntersuchungsanstalt, die schon seit Jahren umziehen soll, aus der Schublade – auch noch als kostenintensivsten Punkt der Maßnahmen, die jetzt im Regionalen Begleitausschuss vorliegen – und sagt: Och, können wir das nicht aus den Strukturwandelgeldern finanzieren? Kein Arbeitsplatz mehr wird in der Region geschaffen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Vielleicht Ausbildungsplätze, aber kein Arbeitsplatz mehr. Ich finde, das ist das Problem. Es ist ja richtig, wenn Sie sagen, die Landesprojekte wirken auch in den Regionen. Trotzdem können die Regionen kein Veto gegen diese Projekte einlegen, sondern es sind nur Stellungnahmen, die abgegeben werden dürfen. Dann könnte man als Landesregierung ja am Ende rotzfrech sagen: Machen wir halt trotzdem; denn es entlastet unseren Haushalt. Die Staatsregierung hat ja auch eine Möglichkeit, innerhalb des Regionalen Begleitausschusses ein Vetorecht gegen kommunale Projekte einzulegen. Warum können es dann die Kommunen nicht auch gegenüber den Landesprojekten? Sie hatten nämlich bei denen, die im letzten Jahr entschieden worden sind, das Problem, dass sie vorher in der Region gar nicht kommuniziert worden sind. Das ist das Problem: dass nicht miteinander gesprochen wird. Vom Kompetenzzentrum für nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei wusste vor Ort gar keiner, dass es dort hinkommen soll. Damit bin ich auch schon bei dem Geld, über das derzeit verhandelt wird. Auf der einen Seite wird nicht transparent dargestellt, dass es jetzt darum geht. Bis 2026 geht es um 894 Millionen Euro, die ausgegeben werden können – also jährlich sind es eigentlich gerade 135 Millionen Euro. In dem Topf liegen aber gerade 700 Millionen Euro – das zur Vorstellung. Dabei liegen bei der SAS zusätzlich noch 50 Projekte aus dem Landkreis Görlitz und 40 von Bautzen vor. Wenn der Regionale Begleitausschuss jetzt sagen würde, wir winken das alles durch, plus das Geld, das wir letztes Jahr schon ausgegeben haben, dann ist es bis 2026 alle. Dann hat noch kein Beteiligungsprozess in einer Kommune stattgefunden, die Bürger(innen) hatten noch keine Informationen darüber, wer überhaupt alles im Regionalen Begleitausschuss drinsitzt und wer über was entscheidet. Es war überhaupt keine Zeit, sich mit diesem ganzen Prozess vertraut zu machen. Das sehen wir als Problem, und das bezeichne ich dann auch als Gutsherrenart, weil es vor Ort nicht ankommt. Die Kommunen brauchen einfach Zeit, und sie brauchen Personal. Wir im Landkreis Görlitz haben doch gerade erst die zehn Stellen bekommen, sie können jetzt erst anfangen zu arbeiten. Wenn aber das Geld schon ausgegeben ist, dann sagen wir, 2027 könnt ihr ja wiederkommen, dann gibt es wieder neues Geld zum Verteilen. Ich finde es schwierig. Es gibt keine Struktur, die das Ganze verhandelt. Mit Gutsherrenart meine ich auch, dass bereits jetzt auf Bundesebene darüber diskutiert wird, welche Gelder prioritär von der Bundesebene ausgegeben werden sollen, weil der Topf schon komplett überzeichnet ist. Dazu sagt die Staatsregierung dann: Unsere Priorität ist in jedem Fall der Ausbau des Truppenübungsplatzes. – In eine Region mit Männerüberschuss noch 1 000 Soldaten zu schicken – Superidee! Das hebt die Stimmung in der Region bestimmt ungemein. (Heiterkeit bei der CDU und der AfD – Zurufe von der AfD: Ach!) Das meine ich mit den Strukturen: Wir brauchen bundes-, landes- und kommunalübergreifende Strukturen von gewählten und nicht gewählten Vertreter(inne)n, die sich den ganzen Prozess anschauen und dann sagen: Das läuft gut, und das läuft schlecht. Es muss evaluiert werden, was jetzt im regionalen Begleitausschuss passiert, und vor allem müssen dort auch die ehrenamtlichen Mitglieder befragt werden, wie man diesen Prozess aufsetzen kann. Es ist nicht das erste Mal, dass so ein Prozess initiiert wird. Gerade jetzt wäre die Chance gewesen – da es um solch einen großen Transformationsprozess geht –, ihn mit mehr Zeit anzulegen. Jetzt loszurennen und Angst zu haben, das Geld würde am Ende nicht ausgegeben – wobei jetzt so viele Projekte vorliegen –, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich weiß, dass es für Sie eine Bredouille ist, weil das Gelingen des Strukturwandels von einer Gruppe von Menschen abhängt, die nicht zu Ihrem Wähler(innen)potenzial gehört. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Aber Sie müssen sich trotzdem überlegen, ob Sie ihnen nicht ein wenig Macht abgeben; denn ansonsten wird es mit der Schlechte-Laune-Fraktion hier drüben noch etwas anstrengender bei uns im Landkreis. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Somit bitte ich nun die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schmidt, bitte.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine sehr angeregte Debatte, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich froh bin, einige Dinge geraderücken zu können, die hier falsch dargestellt wurden. Schon über den Debattentitel, auf den mein Kollege Dr. Meyer eingegangen ist, muss diskutiert werden, wenn man infrage stellt, ob blühende Landschaften entstanden sind oder nicht und ob es Beteiligungen der Regionen gibt oder nicht. Sie sagten: Blühende Landschaften 2.0 wollen wir nicht noch einmal. – Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Was in diesem Land in den letzten 30 Jahren – herzlichen Dank auch an Herrn Kollegen Winkler, wie Sie es deutlich gemacht haben – hier entstanden ist, das war eine Leistung der Menschen. Es war ein nationaler Solidaritätsakt der Finanzierung, aber es war am Ende eine Leistung der Menschen, egal, wo sie aktiv sind: ob in den Kommunen, in der Wirtschaft, in der Politik oder in anderen Bereichen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wer das infrage stellt, greift diese Leistung der Menschen an, und das muss ich ganz entschieden zurückweisen. Hier ist Großes geleistet worden. (Beifall bei der CDU) Die immer wieder zitierte Abwanderung, das war doch nicht ein Ergebnis der Neunzigerjahre. Das war die völlig kaputte Wirtschaft der DDR. Es war die völlig zerschlissene Landschaft, gerade in den Revieren. Es war die unglaublich belastete Umwelt in vielen Teilen dieser Regionen, in denen keine Zukunftschancen vorhanden waren. Deshalb sind doch die Menschen gegangen, und nicht wegen dem, was danach stattfand. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Schauen Sie mal nach Bad Schlema – Herr Thumm; aus dieser Ecke kommen Sie doch –, was dort entstanden ist und welche Qualität dort eingekehrt ist. (Thomas Thumm, AfD: Sie können auch mal nach Johanngeorgenstadt kommen!) Genau das Gleiche gilt für die Braunkohlereviere. Den unglaublichen Aufwand, der dort in den letzten Jahren betrieben worden ist und weiter betrieben wird, muss man einfach anerkennen. Wir haben seit ungefähr zehn Jahren eine positive Wanderungsbewegung nach Sachsen. Die Leute kommen zurück, sie kommen auch in die Lausitz zurück. Sie setzen Hoffnungen auf die Zukunft dieser Regionen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Seit 2014 haben wir Leute verloren! –

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Marco Böhme Die Linke

In die Großstädte gehen die!) – Nein, das ist völlig falsch. Es gibt auch ein großes Interesse, wieder in die kleineren Städte und ländlichen Räume zurückzukehren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen ist gerade insgesamt negativ! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Aber nicht in der Fläche! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Weitere Zurufe von den LINKEN) Wir kommen zum Prinzip der Entscheidung – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Bilanz ist in Sachsen insgesamt negativ!) – Die demografische Entwicklung ist negativ, aber nicht die Wanderung. Es wandern nicht mehr Leute ab als zurückkommen. (Dr. Rolf Weigand: Aber nicht in der Fläche!) Kommen wir zur Beteiligung, auch zu der Unterstellung, dass das SMR oder ich persönlich hier nach Gutsherrenart arbeiten würde: Gerade wir als Staatsministerium stehen dafür, Prozesse Bottom-up zu gestalten. Nehmen wir das LEADER-Prinzip in der ländlichen Entwicklung. Solch weitgehende Entscheidungen herunterzugeben, das gibt es in keinem anderen Bundesland, in keiner anderen Region Europas und in keinem Bundesland, in dem DIE LINKE mitregiert hat oder heute noch den Ministerpräsidenten stellt. Das gibt es nur in Sachsen, dieses Vertrauen in die Menschen vor Ort. Es setzt sich fort in die Wettbewerbe, die damals als simul+-Wettbewerbe für den ländlichen Raum gestartet wurden. Später wurde durch die Staatskanzlei der Mitmachfonds aufgesetzt. Selbst mit diesem neuen Staatsministerium entwickeln wir eine Dachstrategie für das Zusammenwachsen des Hauses – nicht etwa durch die Hausleitung, sondern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist das Grundprinzip, das wir ansetzen, wo es nur geht. So ist es, und so soll es bei der Entwicklung der vom Strukturwandel betroffenen Regionen sein. Natürlich sind es strenge Vorgaben des Bundes, die uns nicht unbedingt immer in allen Fällen begeistern. Es ist aber auch sehr viel Geld. In der Zeit der Pandemie ist die Entscheidung getroffen worden, dass man zu diesem Kompromiss steht. Wir hätten uns gewünscht – wie damals beim Solidarpakt –, sogenannte SoBEZs, Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, in den Landeshaushalt zu geben. Es ist aber bei einer Bundesförderung nach § 104 b Grundgesetz geblieben. Das macht es nicht einfacher; aber ich bin trotzdem dankbar und froh, dass wir das Geld in unseren Regionen umsetzen können. Was mich bei der ganzen Debatte gewundert hat: dass Sie, wenn es um Mitwirkung und Einbeziehung der Bevölkerung geht, immer nur über die Begleitausschüsse gesprochen haben. – Aber das ist doch das Ende der Kette! Die Beteiligung muss doch ganz am Anfang stattfinden, wenn die Projekte entstehen, wenn sie in den Kommunen und Regionen entwickelt werden. Dort ist doch der entscheidende Punkt anzusetzen, um die Menschen einzubeziehen. Auch dazu entwickeln wir noch gemeinsam ein Bürgerbeteiligungskonzept. Wir stehen ganz am Anfang; Frau Kummer sagte es: zwei Kilometer vom Marathon. Wir werden die Prozesse alle noch einmal überprüfen und evaluieren, wenn es notwendig sein wird. Auch das wurde mehrmals angesprochen. Es ist fast undenkbar, dass bei solch einer neuen Entwicklung, einer riesengroßen Herausforderung, von Anfang an jede Entscheidung richtig war. Ich denke, dass sich in den regionalen Begleitausschüssen die Zusammenarbeit erst entwickeln und man lernen muss. Dass von Anfang an alles völlig problemlos läuft – seien wir doch einmal ehrlich –, ist doch völlig undenkbar. Selbstverständlich muss auch dort erst eine Kultur des Miteinanders entwickelt werden. Wie gesagt, die Entwicklung der Projekte beginnt in den Kommunen mit den Bürgern zusammen, begleitet durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung; sie geht weiter über die fachlichen Stellungnahmen in den Staatsministerien bis in den regionalen Begleitausschuss. Warum haben Sie dieses unfassbare Misstrauen gegenüber gewählten Vertretern? Der Oberbürgermeister von Weißwasser sitzt in diesem Ausschuss. Warum haben Sie eigentlich solch ein extremes Misstrauen gegenüber diesem Mann und meinen, dass er die beratenden Interessengruppen nicht beachten würde? Das ist doch völliger Unsinn! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nichts gegen Herrn Pötzsch! Gegenüber Herrn Pötzsch habe ich kein Misstrauen!) Am Ende haben wir als Staatsministerium für Regionalentwicklung in diesem Begleitausschuss eine einzige Stimme, aber kein Vetorecht. Wir können dort mitstimmen, haben aber ganz bewusst kein Vetorecht in diesem regionalen Begleitausschuss, der am Ende die Entscheidung fällt. So werden wir jetzt diesen Prozess beginnen: extrem anspruchsvoll, extrem konfliktbeladen; das ist natürlich klar am Anfang dieses Marathons – ich nehme dieses Wort jetzt auch noch einmal in den Mund. Ich bitte Sie alle, diesen Prozess positiv-progressiv zu begleiten. Das politische Kapital, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, werden andere ernten, wenn Sie in dieser Form der Pauschalkritik weitermachen. Das nützt Ihnen am Ende nichts. Auch den regionalen Begleitausschüssen ist qua Geschäftsordnung das Einvernehmen der Rechtsaufsicht – wie auch über andere Satzungen – erteilt worden, was ein ganz normaler Prozess ist. Aber auch die Besetzung selbst, welche Personen darinsitzen, hat nicht etwa das SMR vorgeschrieben, sondern sie haben sich selbst konstituiert und entschieden, wer darinsitzt. Dabei gibt es auch Rotationsprinzipien. Dort ist also noch viel Bewegung drin, auch in den nächsten Jahren; und ich sage Ihnen auch zu, nicht nur den Ausschuss weiterhin zu informieren, sondern auch, die ganzen Prozesse – wie von verschiedenen Leuten bereits angesprochen – sehr früh, wenn es notwendig ist, zu evaluieren und bestimmte Dinge, die nicht gut funktionieren, zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit sind die Aktuellen Debatten abgearbeitet. Es folgt eine Kurzintervention. Herr Böhme, bitte, am Mikrofon 1.

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Marco Böhme Die Linke

Zunächst vielen Dank. Da Sie uns jetzt vorgeworfen haben, wir würden mit Pauschalkritik kommen: Ich glaube nicht, dass das Pauschalkritik war. Wir haben an sehr konkreten Punkten benannt, was wir kritisieren. Sie wiederum sind kaum auf das Thema eingegangen, zum Beispiel auf die Begleitausschüsse. Sie sagten auch, dass das Thema Beteiligung bereits viel früher, vor den Begleitausschüssen, beraten werden muss: Dazu bin ich voll Ihrer Meinung; wir sind voll dafür. Aber darum ging es ja gar nicht, das war überhaupt nicht unsere Kritik. Unsere Kritik war, dass das eben auch nicht passiert. Also, wenn wir das jetzt ansprechen, könnte ich genauso sagen: Es passiert ja auch nichts vor den Begleitausschüssen. Oder gibt es irgendwo öffentliche Debatten darüber, dass das nächste Woche in beiden Revieren entschieden wird? Kein Mensch in den Regionen weiß, welche Anträge dort verhandelt werden, weil es nicht öffentlich und nicht transparent ist und weil selbst die Mitglieder des Begleitausschusses nicht einmal miteinander und untereinander diskutieren konnten. Nächste Woche ist, zumindest laut Tagesordnung, nur eine Abstimmung vorgesehen – nicht einmal eine Diskussion, eine Debatte oder ein Pro und Kontra zu den Millionenbeträgen, usw. Ich glaube auch, dass es Ihnen nicht gerade sehr geholfen hat, dass das Ministerium – also nicht Sie persönlich – faktisch alle kommunalen Vorschläge, die dort in der nächsten Woche vorgelegt werden – zumindest aus dem Revier Leipzig weiß ich es –, mit einer ablehnenden Stellungnahme beantwortet hat und hofft, dass die Mehrheit dann auch dagegen ist. Mal schauen, ob es so kommen wird! Ich glaube nicht, weil sich die Kommunen selbstbewusst zusammenschließen und alle wieder gegen Ihre Vorschläge agieren – was auch nicht in Ihrem Interesse sein kann. Auch die Landesebene hat meiner Ansicht nach einfach Anträge am Verfahren vorbei an die Begleitausschüsse gegeben, ohne vorher ein Scoring-Verfahren durchgeführt zu haben, ohne die ganzen Prüfkriterien erfüllen zu müssen und ohne ausführliche Informationen bereitzustellen – was die Kommunen alles tun mussten. Das haben sie einfach alles ganz kurzfristig und mehr oder weniger hinterrücks dem Ausschuss vorgelegt. Das führt natürlich zu Frust bei den Kommunen und am Ende dazu, dass diese dann auch alles ablehnen, was Sie wollen. Es kann doch nicht das Ziel einer Lösung sein, dass man sich gegenseitig blockiert. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

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Thomas Schmidt

Wir haben eben unterschiedliche Demokratievorstellungen. Selbstverständlich ist es, wenn ein Staatsministerium eine kritische Stellungnahme abgibt und die Gemeinde oder der Begleitausschuss es dann anders auswählen, ein Prozess in der Demokratie. Das müssen Sie vielleicht noch lernen, wie das ist. Und ja, natürlich haben Sie pauschal kritisiert. Sie haben doch wieder Klassenkampf betrieben. Alles lag an der CDU. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: CDU ist keine Klasse! – Heiterkeit bei den LINKEN) Sie haben das doch nicht nur an Tatsachen festgemacht, Sie haben einfach nur pauschal Ihre Kritik durchgezogen, und das war das Ziel. Es ging doch um ganz andere Dinge. Es geht Ihnen doch nicht um die Region. Machen Sie sich doch nicht lächerlich! Das war doch deutlich zu erkennen. Wie ich sagte, haben wir am 1. April diese Richtlinie in Kraft gesetzt, die jetzt gilt. Wir haben am 19. Mai den Haushalt beschlossen. Also, wir konnten überhaupt nicht Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Schutz des Wege und Plätze im Drucksache 7/4800, Gesetzentwurf Drucksache 7/6768, für Wirtschaft, Wünscht zuerst der Berichterstatter Herr Homann – den ich nicht sehe –, das Wort zu nehmen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit kommen wir nun zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Abg. Feiks, bitte.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit unserem Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen sicherstellen, dass derzeit genutzte öffentliche Wege auch in Zukunft und über 2023 hinaus erhalten bleiben. Derzeit beinhaltet das Sächsische Straßengesetz eine Widmungsfiktion. Das bedeutet vereinfacht, dass Wege, die bis 1993 öffentlich genutzt wurden, bislang auch als öffentlich gelten. Öffentliche Nutzung bedeutet dabei unter anderem die Nutzung durch einen unbestimmten Personenkreis, und die Gerichte sind sich einig, dass historische Karten – Wanderkarten – als Indizien genutzt werden können, genauso wie Nutzungsspuren, Wanderschilder, Bodenbelag usw. als Anhaltspunkte dafür dienen. vorher agieren, weil wir das Sondervermögen noch brauchten. Deshalb – darin gebe ich Ihnen in Teilen recht – war das Verfahren extrem kurz. Dafür muss es in Zukunft mehr Zeit geben. Aber wir hatten die Wahl: Entweder wir bringen es noch vor der Sommerpause in die Begleitausschüsse, oder das Verfahren verzögert sich noch mehr. Deshalb entstand ein gewisser Zeitdruck, der in Zukunft in dieser Form allerdings nicht entstehen darf. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Das sind Zwänge am Anfang, die wir in Zukunft vermeiden wollen; aber bei so einem neuen Verfahren ist es eben so. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Marco Böhme Die Linke

Das Geld ist aber schon weg!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war noch einmal Herr Staatsminister Schmidt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und wir kommen zu des Entwurfs Bestands öffentlicher Straßen, Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Verkehr Diese Widmungsfiktion ist allerdings ab 2023 nicht mehr existent. Das bedeutet, dass alle Wege, die nicht öffentlich gewidmet und in den Bestandsverzeichnissen der Kommunen erfasst sind, dann als privat gelten. Im FAG sind für die sogenannten sonstigen Straßen gemäß Sächsischem Straßengesetz keine Mittel vorgesehen. Deshalb war möglicherweise das Interesse der Kommunen nicht allzu groß, alle kleinen Wege zu erfassen, bzw. hatte dies keine Priorität. Nichtsdestotrotz haben sich Kommunen und/oder Wegewarte um diese Wege gekümmert, Bänke aufgestellt, beschildert, gesichert usw. Der Stand der Vervollständigung der Bestandsverzeichnisse ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. Bei den Bestandsverzeichnissen selbst reicht die Bandbreite von der guten alten Karteikarte bis hin zum Themenstadtplan, der online zu finden ist. Es ist nur in sehr unterschiedlichem Maße bekannt, welche Bedeutung die öffentliche Widmung hat bzw. welche Konsequenzen die Nichtwidmung ab 2023 haben könnte. Oder aber die Kommunen haben schlichtweg keine Ressourcen, um diese sehr umfängliche Aufgabe vernünftig zu stemmen. Dies hat zur Folge, dass in Sachsen bis zu 10 000 Wegekilometer entfallen könnten. Ich will mich nicht über die Zahl streiten, sondern vielmehr deutlich machen, dass das Problem der Widmung der öffentlichen Wege quasi vor jeder Haustür liegt. Ein schönes Beispiel: Der Radweg zwischen dem Plenarsaal und der Elbe, also direkt vor unserer Haustür, ist nicht öffentlich gewidmet. Wenn der Grundstückseigentümer den Weg am 1. Januar 2023 sperrt, ist dieser weg. Das kann er nicht, wenn der Weg bis 2023 als öffentlicher Weg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen wird. Wir haben es also weder mit einem Problem nur jenseits der großen Städte zu tun, noch ist es weit weg, wie ich eben beschrieben habe. Warum ist uns LINKEN die öffentliche Widmung der Wege und die Bestandsverzeichnisse so wichtig? Wir sprechen bei der Wegenutzung über Lebensqualität, über Naherholung, aber eben auch über Sicherheit. Es geht um den Zugang zur Natur: Wege in und durch Wälder, Wege zu Badeseen, Wege off the beaten tracks, wie man so schön sagt; und derzeit werden unzählige nicht öffentliche Wege als Wander-, Reit-, Radwege oder auch als kleine Verbindungswege zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern genutzt, um den Schulweg zurückzulegen. Sachsen will gern ein Tourismusland sein. Wir sind der Auffassung, dass dafür die Infrastruktur stimmen und das Wegesystem entsprechend erhalten bleiben muss, so wie es jetzt ist. Zur Lebensqualität in Sachsens Orten gehört schlicht und ergreifend, dass kleine Wege nutzbar bleiben. Wer will schon an einer viel befahrenen Straße Fahrrad fahren oder gar seine Kinder auf viel befahrenen Straßen täglich mit dem Rad in die Schule im Nachbarort fahren lassen? Auch handelt es sich bei den „sonstigen Wegen“ um sehr viele landwirtschaftlich genutzte Wege. Bis 2023, wie gesagt, kümmern sich die Kommunen und die Wegewarte um diese Wege; ab 2023 können die Eigentümer(innen) machen, was sie wollen, wenn die Wege nicht öffentlich gewidmet sind. Diese Wege im Nachgang öffentlich zu widmen funktioniert dann nur mit Zustimmung der Eigentümer in einem sehr aufwendigen Verfahren, bzw. müssen die Kommunen die Grundstücke in relativ kurzen Fristen erwerben, siehe § 13 Straßengesetz. Noch einmal: Wir wollen die Kommunen weder mehr belasten, noch wollen wir neue Wege hinzufügen, sondern uns geht es einzig und allein darum, den Status quo zu erhalten. Falsch wäre es, darauf zu beharren, dass die Fristen ja schon seit ewigen Zeiten stünden. Wir alle wissen, denke ich, wie die Situation gerade in kleineren Kommunen aussieht und dass gerade die letzten Monate zusätzliche Belastungen gebracht haben. Aber auch ohne Corona wäre der Stand vermutlich kein besserer. Es wäre falsch, die Fristen verstreichen zu lassen, denn dann haben wir, gelinde gesagt, den Salat. In unserem ursprünglichen Gesetzentwurf wollten wir die Fristen für die vereinfachte öffentliche Widmung von Wegen gänzlich streichen, sodass die Widmungsfiktion fortwirkt. Wir haben uns allerdings von den Sachverständigen in der Anhörung überzeugen lassen, dass eine Frist im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sinnvoll ist, und einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht. Mit der deutlich verlängerten Frist in unserem Änderungsantrag bekommen die Kommunen die notwendige Zeit, die sie brauchen und die ihnen im Sinne aller gegeben werden sollte. Bei Gesprächen mit Betroffenen ist an sehr vielen Stellen deutlich geworden, dass es ebenso sinnvoll ist, die Beweislast im Grunde genommen umzukehren: Jetzt müssen Betroffene nachweisen, dass der Weg öffentlich genutzt wird. Aufgrund der sehr unbestimmten Begriffsbestimmung der öffentlichen Nutzung wurden und werden unzählige Anträge von Betroffenen in den Kommunen zur öffentlichen Widmung abgewiesen. Mit unserem Änderungsantrag besteht dann ein öffentliches Interesse, wenn jemand einen Weg öffentlich widmen möchte, und die Kommune muss gegebenenfalls nachweisen, dass es rechtliche Bedenken gibt, dass kein öffentliches Interesse besteht. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass es uns LINKEN mit dem Gesetz nicht um Klein-Klein geht, sondern darum, dass wir Lebensqualität und öffentliche Infrastruktur in den Regionen erhalten wollen und müssen. Wir haben auch eine ganze Zahl von Ausschüssen mit diesem Thema malträtiert, da es eben so viele Facetten hat und so viele Lebens- und Politikbereiche betrifft. Ich gehe fest davon aus, dass dieses Gesetz nicht nur in unserem Interesse liegt, sondern im Interesse aller demokratischen Fraktionen hier im Hause liegen muss. Die Probleme, die auf uns zukommen, sind überhaupt nicht so weit weg, wie ich am Beispiel des Radweges direkt hier am Haus deutlich gemacht habe. Dies alles ist sehr greifbar, deshalb bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte, Herr Abg. Hippold.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Corona-Maßnahmen irgendwie auch unsere Sitzungen entschleunigen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Feiks, mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf – auch wenn Sie versucht haben, hier den Eindruck zu erwecken, dass es nicht so sei – versuchen Sie, zumindest nach unserer Einschätzung, sich als, ich sage einmal, Unterstützer der Kommunen zu inszenieren, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) allerdings mit einem vollkommen falschen Fokus. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ich möchte nicht allzu viel Zeit damit verbringen, Ihnen zu erläutern, warum Sie falsch liegen; aber zwei Aspekte müssen nach meiner Einschätzung schon ganz klar genannt werden: Erstens. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die CDU hat recht!) Gute Politik lebt von Verlässlichkeit. Das gilt auch im Fall des Sächsischen Straßengesetzes. Bereits seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1993 hatten die sächsischen Städte und Gemeinden die Aufgabe, ein erstmaliges Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze anzulegen, dieses zu pflegen und immer wieder auf Richtigkeit zu überprüfen. Bisher gilt: keine volle positive und negative Publizität des Bestandsverzeichnisses. Straßen, die bestandskräftig eingetragen sind, gelten natürlich als öffentlich gewidmet; jedoch kann aus der Nichteintragung eben nicht das Gegenteil abgeleitet werden. Mit der Novelle des Gesetzes haben wir seit dem 20. August 2019 endlich Rechtssicherheit geschaffen. Dies war nach unserer Überzeugung dringend notwendig. Die Bestandsverzeichnisfrist nun bis zum Jahr 2029 oder, noch schlimmer, auf unbestimmte Zeit nach hinten zu verschieben, würde den mit der damaligen Novelle verbundenen Zielen insgesamt entgegenstehen. Praktisch wäre dies zudem ein vollkommen falsches Zeichen gegenüber den Kommunen, die stets sorgfältig in die Anlegung ihrer Bestandsverzeichnisse investiert haben. Das ist mit uns nicht zu machen; denn es ist ein zentrales Grundprinzip verlässlicher Politik, dass die gesetzlichen Regelungen, die in diesem Hohen Haus beschlossen werden, eben nicht nach Gutdünken alle paar Jahre wieder verändert, neu ausgelegt oder zurückgestellt werden. Zudem bezweifle ich, dass eine Verlagerung der Frist der nachhaltigen Linderung des kommunalen Aufgabendrucks wirklich zuträglich wäre, wie Sie es versucht haben zu vermitteln, Frau Feiks; denn oft tritt erst kurz vor dem Stichtag – das haben wir bei vielen Gesetzen gelernt – das, in Anführungszeichen, helle Erwachen ein, und wer weiß, welche Krise bis dahin wieder ansteht. Zweitens möchte ich betonen, dass das Verhältnis zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen von einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe geprägt ist. In diesem Sinne kann es selbstverständlich vorkommen, dass durch veränderte Rahmenbedingungen auch Nachbesserungen an Rechtsnormen notwendig werden. Dann ist es aber für die entsprechenden Bedenkenträger auch zumutbar, schlüssige Argumente zu liefern und auf Probleme hinzuweisen. In der Anhörung zu dem heute abzulehnenden Gesetzentwurf hingegen wurde nichts vorgebracht, was nach unserer Einschätzung eine Fristverlängerung der Publizitätspflicht im Bestandsverzeichnis rechtfertigen würde. Darüber hinaus – auch das möchte ich an dieser Stelle betonen – haben wir mit § 54 Abs. 4 Satz 3 eine mildernde Formulierung implementiert, die die Möglichkeit eröffnet, formelle oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse auch im Nachhinein zu heilen. Insgesamt ist klar zu begrüßen, dass mit dem Sächsischen Straßengesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endlich grundsätzliche Rechtssicherheit geschaffen wird; denn es hilft niemandem – und am wenigsten unseren Kommunen –, wenn der Umsetzungsprozess künstlich verlängert wird. Wir brauchen hier rechtliche Klarheit und politische Verlässlichkeit, wovon alle Akteure maßgeblich profitieren. Einen merklichen Verlust öffentlicher Infrastruktur, wie von Ihnen proklamiert, wird es nach unserer Überzeugung nicht geben, was auch durch die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände zum einen und die unabhängigen Fachanwälte zum anderen bestätigt wurde. Im Übrigen sehen auch die kommunalen Spitzenverbände – es ist für uns auch ein klares Zeichen, dass dem so ist – selbst keinen Nachsteuerungsbedarf; und selbstverständlich, Frau Feiks, wird es auch im Gesetz in Zukunft möglich sein, neue Infrastrukturprojekte anzuschieben und zukunftsorientiert umzusetzen. Ebenfalls wird es zukünftig möglich bleiben, Anträge zur Aufnahme von Straßen, Wegen und Plätzen in das Bestandsverzeichnis der Kommunen zu stellen. Diese werden dann geprüft, und sofern die Kommune oder das kommunale Gremium dieses Erfordernis ebenfalls sehen, steht es der Kommune selbstverständlich frei, diesem Antrag nachzukommen. Sie nannten das schöne Beispiel des Radwegs an der Elbe: Wenn es der Stadt Dresden besonders wichtig wäre, würde auch dort die Möglichkeit bestehen, diesen Weg noch zu widmen. Ihr Antrag ist nach unserer Überzeugung somit ein Versuch, Themen übersteigert darzustellen, um politisch davon zu profitieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Doch, Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen wir nie!) Diese Art von Politik lehnen wir entschieden ab – und damit auch Ihren Gesetzentwurf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Keller.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Linksfraktion eingebrachte Gesetzentwurf bzw. dessen Änderungsantrag behandelt ohne Frage ein wichtiges Anliegen, nämlich den Erhalt vieler öffentlicher Straßen und Wege; denn unserem sächsischen Wegenetz droht ab 2023 eine drastische Verkleinerung. Doch kommt es dazu? Die kurz vor der Landtagswahl beschlossene und Ende 2019 in Kraft getretene Änderung des Sächsischen Straßengesetzes hat insbesondere mit dem neuen § 54 weitreichende rechtliche Wirkungen geschaffen. So verlieren Straßen, Wege und Plätze im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 letztlich noch Ende des Jahres 2022 ihren Status als öffentlich gewidmete Straße, sofern Eigentümer und Rechtsnachfolger nicht bis zum 31.12.2020 aktiv gewesen sind und eine schriftliche Anzeige bei der entsprechenden Gemeinde gestellt hatten. Das hat weitreichende Konsequenzen, da mit dem Widmungsstatus Unterhaltspflichten und Zufahrtsrechte einhergehen. Der betroffene Bürger hat also lediglich ein Jahr Zeit, über diese medial unterschwellig kommunizierte Gesetzesänderung informiert zu werden und sich bei seiner Gemeinde zu melden – und das alles auch noch im Corona-Jahr 2020, als viele Bürger nun wirklich andere Probleme und alltägliche Sorgen hatten. Von dem zu erwartenden Wegewegfall sind verschiedenste Personengruppen betroffen, zum Beispiel Land- und Forstwirte. Diese sind oft selbst Eigentümer und sowieso starke Nutzer von ländlichen Feld- und Waldwegen. Viele Betriebe sind im ländlichen Raum oftmals in kleinteiligen Strukturen tätig. Glauben Sie ernsthaft, dass die Mehrzahl der Betriebe mit beispielsweise fünf oder sechs Mitarbeitern auf dem Feld oder im Wald Personal mit hervorragendem verwaltungsrechtlichem Fachwissen besitzt und regelmäßig Gesetzesveröffentlichungen sichtet? Diesbezüglich müssen wir Sie enttäuschen. Viele Unternehmen sind vorrangig – vor allem im letzten, turbulenten Jahr 2020 – mit sich selbst, ihrer Wertschöpfung und dem Erhalt der Arbeitsplätze beschäftigt. Allgemein droht Land- und Forstwirten im Falle der kraft Gesetzes automatisch stattfindenden Entwidmung vielerlei Ungemach. Sind diese selbst Eigentümer, müssen sie 2023 die Unterhaltung der Wege auf eigene Kosten stemmen. Weiterhin können sie dann auch Zufahrtsrechte erteilen oder verwehren, was in dörflichen Gemeinden für einigen sozialen Sprengstoff sorgen wird. Oder nehmen wir den umgekehrten Fall an: Eigentümer der Wege ist eine betriebsfremde Person, die eine Entwidmung ihrer Wege, sei es bewusst oder unbewusst, hinnimmt. Dieser Eigentümer sieht sich auch mit der Wegeunterhaltung konfrontiert und kann zudem noch die Nutzung seiner Wege durch „liegen gebliebene“ Bäume unattraktiv machen. Die Bewirtschafter haben zwar ein Notwegerecht, aber diese Situation der sich verhärtenden Konflikte bis hin zu zivilrechtlichen Gerichtsverfahren ist auf keinen Fall wünschenswert. Weitere betroffene Personengruppen der massenweisen Entwidmungen sind Radfahrer, Wanderer und einfach Leute, die diese umgangssprachlichen Schleichwege tagtäglich benutzen. Nicht ohne Grund hat der Vertreter des ADFC in der Anhörung vom 9. März gewarnt, dass im Zuge des bereits geänderten Sächsischen Straßengesetzes circa 10 % des Wegenetzes wegfallen könnten. Hierbei drohen bei Umwidmungen nicht nur Nutzungsentgelte oder Streckenschließungen, sondern es ist auch die mangelnde Ertüchtigung vieler touristischer Wege, die mitunter in Verkehrskonzepten bereits enthalten sind, zu erwarten. Zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr traten vielfältige Interessenvertreter auf. Sie haben die Folgen des aktuellen Straßengesetzes nachvollziehbar kritisiert. Zu den Verteidigern gehören jedoch neben juristischen Architekten der derzeitigen Fassung des Gesetzes auch Vertreter der Kommunen. Dabei drängt sich hier der Verdacht auf, dass vielen sowieso schon finanziell klammen Kommunen die kurze Anzeigefrist und die dadurch überdurchschnittlich vielen entwidmeten Wege durchaus entgegenkommen; denn möglichst viele private Wege innerhalb einer Gebietskörperschaft bedeuten immer weniger Unterhaltspflichten und damit geringere Kosten. Diese Abwälzung auf den Bürger kann jedoch nicht ernsthaft das Ziel sein. Meine Damen und Herren! In folgendem Punkt sind wir uns hoffentlich einig: Die flächendeckende Einführung von kommunalen Bestandsverzeichnissen und die Beendigung des rechtlichen Schwebezustandes vieler Wege ist grundsätzlich zu begrüßen. Der unverhältnismäßigen kurzen Anzeigefrist von berechtigten Interesseninhabern muss durch eine Verlängerung abgeholfen werden. Jedoch schießt der geplante Zeitraum des LINKEN-Antrages, nun knapp zehn Jahre zu verwenden, weit über das Ziel hinaus. Da ich gerade bei Ihrer Fraktion links außen bin: Es ist handwerklich ein Armutszeugnis, einen Gesetzentwurf einzubringen, der von fast allen Sachverständigen in der Anhörung dermaßen um die Ohren gehauen wird, dass Sie sich bemüßigt sehen, dann noch einen deutlich entschärften, realitätsnäheren Änderungsantrag nachzureichen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Dafür macht man doch Anhörungen! – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Antje Feiks, DIE LINKE –

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André Barth AfD

Getroffene Hunde bellen!) Der gesamte Ursprungsentwurf war einfach nicht zu Ende gedacht. Wir werden diese parlamentarische Initiative der LINKEN ablehnen. Gleichzeitig bringen wir dazu einen eigenen Änderungsantrag ein, der eine verhältnismäßige Frist setzt. (Zurufe der Abg. Kerstin Köditz und Antje Feiks, DIE LINKE) Dazu aber später mehr. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte; Herr Abg. Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein umfangreiches, fein verzweigtes Wegenetz ist ohne Frage eines der wichtigen Qualitätsmerkmale für den Rad- und Fußverkehr. Damit wir im Alltag, aber auch in der Freizeit gerne zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, braucht es direkte, kurze Verbindungen, die keine Umwege erfordern. Ein solch dichtes Wegenetz aus großen, aber auch aus vielen kleinen Wegen in Sachsen zu erhalten ist ein hohes Gut und daher natürlich unser Ziel. Die Intention sowohl des ursprünglichen Gesetzentwurfes als auch des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE, den Bestand an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu sichern, können wir BÜNDNISGRÜNE daher grundsätzlich gut nachvollziehen. Auch wir sehen an der einen oder anderen Stelle Nachsteuerungsbedarf, was die Eintragungen der Straßen in die Bestandsverzeichnisse und die öffentliche Beteiligung angeht. Das will ich gleich zu Beginn einräumen. Allerdings schießen die vorliegenden Initiativen der Einreicherin nach wie vor über das Ziel hinaus und wägen weder die Erfordernisse in den Kommunen noch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausreichend ab. Grundsätzlich begrüßen wir, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf und die Streichung der Abs. 3 und 4 des § 54 Sächsisches Straßengesetz als Konsequenz aus der Anhörung zurückgenommen bzw. durch einen Änderungsantrag angepasst wurden. Dadurch erkennt DIE LINKE an, dass es der Rechtssicherheit bezüglich der Wegewidmung über die Eintragung in die Bestandsverzeichnisse bedarf. Die Beibehaltung der fiktiven Wegewidmung ist damit vom Tisch, und das ist gut so. Allerdings sind auch die neuerlich eingebrachten Vorschläge nicht umsetzungstauglich. Auch wenn man erkennt, dass die aktuelle Fristsetzung zur Eintragung in die Bestandsverzeichnisse die Kommunen vor Herausforderungen stellt – und das tun wir –, ist eine Verlängerung der Frist um zehn Jahre aus unserer Sicht viel zu weit gegriffen. Wir befürchten dadurch ein erneutes Aus-dem-BlickGeraten der Problematik. Stattdessen müssten Zeithorizonte gewählt werden, die sowohl überschaubar als auch machbar sind. Eine Fristverlängerung bis Ende 2030 würde die Kenntnis, ob eine Straße 1993 – also 37 Jahre zuvor – ausschließlich öffentlich oder betrieblich genutzt war, nicht wirklich vereinfachen. Bereits heute ist dies teils nicht mehr nachvollziehbar, und das war einer der Gründe, warum das Sächsische Straßengesetz 2019 entsprechend geändert wurde: Rechtssicherheit sollte hergestellt werden. Über eine angemessene Fristverlängerung sind wir derzeit im Gespräch und werden auch weitere Problemstellungen in diesem Zusammenhang erörtern. So wurde beispielsweise in der Handhabung der Landeshauptstadt Dresden deutlich, wie unterschiedlich dieses Gesetz interpretierbar ist. Das Gesetz intendiert, dass Personen, die berechtigtes Interesse an der Eintragung eines Weges, einer Straße oder eines Platzes haben, dies den Gemeinden mitteilen können. Entsprechend der Gesetzesbegründung wurden jedoch zunächst nur Vorschläge von Anliegern im nahen Umfeld als berechtigt anerkannt. Die umfangreichen Vorschläge von Vereinen, Verbänden und den politischen Gremien nach dem breiten öffentlichen Aufruf der Stadtverwaltung wurden so gänzlich nichtig. Ein entsprechender Eilantrag zur Heilung dieser Problematik und zur Erstellung und politischen Abwägung eines Verzeichnisses über die bestehenden öffentlichen und nicht öffentlich gewidmeten Wege sowie die Vorschläge zur Aufnahme in das Bestandsverzeichnis wurde kürzlich von CDU und BÜNDNISGRÜNEN in den Dresdner Stadtrat eingebracht. Eine Generalrevision war ursprünglich auch eine Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes im Rahmen der Änderung des Straßengesetzes 2019. Ein solches Bestandsverzeichnis ist allerdings in den meisten Kommunen nicht umgesetzt worden, da es weder eine derartige Empfehlung noch die notwendigen Finanzmittel gab. Chemnitz ist da ein rühmlicher Vorreiter. In anderen Kommunen wird noch mit Karteikarten gearbeitet statt mit modernen Geoinformationssystemen. Von der Transparenz dieser Karteiregister brauche ich jetzt nichts zu erzählen. Die Sachverständigenanhörung im März verdeutlichte, dass jede Kommune das Gesetz und dessen Begründung unterschiedlich interpretiert und im Zweifelsfall eher restriktiv mit der Angelegenheit umgeht, als die wichtigen vorhandenen Spielräume auch im Sinne der öffentlichen verkehrswichtigen Wegeverbindung ausreichend zu nutzen. Denn machen wir uns nichts vor: Letzten Endes hängt ein großer Teil an den Finanzen. Mehr Straßen, Wege und Plätze in den Bestandsverzeichnissen der Kommunen – und damit unter öffentlicher Widmung – bedeuten auch mehr Unterhaltslast und Kosten für die Gemeinden. Werte Kolleginnen und Kollegen, die unterschiedliche Handhabung in den Kommunen und Fristproblematik lässt uns aufhorchen und verdeutlicht den Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber an dieser Stelle. Das wurde auch in den Sachverständigenanhörungen deutlich. Die Problemlösung soll allerdings nicht pauschal mit der Holzhammermethode und unabgestimmt mit den Kommunen erfolgen. In der Forderung des LINKEN-Änderungsantrages, sämtliche Wege ausnahmslos in die Bestandsverzeichnisse aufzunehmen, sind die daraus folgenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Kommunen überhaupt nicht absehbar. Solche umfangreichen Änderungen sollten nicht ohne deren Konsultation auf den Weg gebracht werden. Das war weder Gegenstand der Anhörung, noch wurde dies von einem der Sachverständigen so gefordert. Vielmehr wurde deutlich, dass es Handlungsempfehlungen für die Kommunen braucht, die sich an die aktuelle Rechtsprechung anlehnen, was – so wie es Chemnitz vorgemacht hat – nun auch der Dresdner Stadtratsantrag von CDU und BÜNDNISGRÜNEN intendiert. Es ist eine umfassende und transparente Bestandsaufnahme als Grundlage für eine fachpolitische Entscheidung in Abwägung aller Belange nötig. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Homann, bitte.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen und Plätze im Freistaat Sachsen ist heute Gegenstand der Debatte. Es geht konkret darum, dass Städte und Gemeinden bis Ende 2020 zu prüfen hatten, welche übergeleiteten Straßen sie in ihr Bestandsverzeichnis aufnehmen. Es ist keine banale Sache, es ist auch keine langweilige Sache, sondern im Kern geht es darum, dass in Zukunft nur Straßen und Wege, die in dieses Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, zwingend öffentlich bleiben – was natürlich wichtig sein kann für Unternehmen, für Bauern, für die Radwege- und Fußwegenetze der Zukunft. Aber damit ist natürlich auch immer eine Verantwortung verbunden, denn dann ist die Kommune für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb dieser Straßen und Wege zuständig. Deshalb gilt es hier als Kommunen sorgsam abzuwägen – und zwar nicht nur für das Heute, sondern auch zu antizipieren, welche öffentliche Infrastruktur in Form von Wegen man für die Mobilitätsinfrastruktur, für das Radwegenetz der Zukunft braucht. Genau das tun die Kommunen seit vielen Jahren. Sie holen damit auch einen Prozess nach, der in vielen ostdeutschen Bundesländern bereits abgeschlossen ist. Wir als SPD sagen natürlich, wir wollen an dieser Stelle den Schutz des öffentlichen Raumes, um ihn für die Allgemeinheit verfügbar und für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Deshalb sind wir natürlich selbst auch am Abwägen. Wir sind auf der einen Seite in Gesprächen mit den Kommunen, auf der anderen Seite natürlich auch mit dem ADFC, mit Agrargenossenschaften und Bauernverbänden, um genau zu sehen, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Eines steht fest: Eine völlige Entfristung der Regelung, wie ursprünglich von der LINKEN eingebracht, löst keine Probleme. Auch die Frist von zehn Jahren erscheint – sehen Sie es mir nach – ein wenig als ein hilfloser Versuch, einen verunglückten Antrag zu heilen. Deshalb bleibt es dabei – und darüber besteht auch große Einigkeit –, dass wir uns die Sache in Ruhe anschauen und dann entscheiden, ob es Nachsteuerungsbedarf gibt; und wenn es Nachsteuerungsbedarf gibt, werden wir auch in dieser Koalition noch einmal tätig werden. Denn eines ist klar: Wir müssen hier ein sehr sorgsames Gleichgewicht zwischen der Verantwortung der Kommunen auf der einen Seite und dem berechtigten Gemeinwohl dieser Gesellschaft an öffentlich nutzbarem Raum auf der anderen Seite finden. Genau dieser Verantwortung fühlen wir uns als Koalition verpflichtet. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung; Herr Minister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Straßen, das sind die Lebensadern unserer Gesellschaft – dazu gehören die Radwege, die Dorfplätze, die Fußgängerzone und der Weg zur Kirche genauso wie der Weg zum Vereinshaus. Die Bestandsverzeichnisse der Gemeinde sind dabei ein wichtiges Instrument, um einen strukturierten Überblick über die öffentlichen Straßen zu erhalten. Diesen Überblick benötigen nicht nur die Gemeinden selbst, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Der Sächsische Landtag hat 2019 das Sächsische Straßengesetz geändert, und dabei wurde bewusst entschieden, dass für die Bestandsverzeichnisse ab dem 1. Januar 2023 eine negative Publizität eingeführt wird. Was heißt das konkret? In Zukunft sind Straßen im Bestandsverzeichnis einer Gemeinde öffentlich. Straßen, die nicht im Bestandsverzeichnis aufgeführt werden, sind nicht öffentlich. Mit dieser geplanten negativen Publizität wird für alle Beteiligten jetzt Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen. Diese Regelung wurde im Gesetzgebungsverfahren damals von den kommunalen Landesverbänden begrüßt. Auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN im März 2021 haben die Kommunen noch einmal erklärt, dass sie diese Regelung sinnvoll finden, und zwar ohne eine Änderung und ohne Fristverlängerung. Von der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Sommer 2019, bis zur neuen Rechtslage ab dem 1. Januar 2023, liegt ein langer Zeitraum. Dieser wird für die Prüfung in den Gemeinden als ausreichend erachtet. Es gab im SMWA keine einzige Beschwerde einer Gemeinde, dass die Frist zu kurz sei. Wir müssen ehrlich sein und sagen: Das Sächsische Straßengesetz wurde 1993 erlassen. Es ist bereits seit 1993 die Aufgabe jeder Gemeinde, sich über die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit ihrer Straßen Gedanken zu machen. Die Ergebnisse dieser kommunalen Abwägungen sind in den Bestandsverzeichnissen abzubilden. Viele Gemeinden haben dies in der Vergangenheit getan. Es geht aktuell nur noch um eine Prüfung, ob noch irgendwo eine Straße vergessen wurde und einzutragen ist. Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag der LINKEN würde die notwendige Dynamik in dieser wichtigen Angelegenheit bremsen, und dem können wir nicht zustimmen. Es ist notwendig, dass die Prüfungen in den Gemeinden bis Ende 2022 durchgeführt und abgeschlossen werden. Nur so kann die beabsichtigte Rechtsklarheit zeitnah eintreten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Dulig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf, zu dem zwei Änderungsanträge vorliegen. Es liegen der Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/6831, Änderungsantrag der Fraktion AfD, der Änderungsantrag mit der Drucksache 7/6842, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Ich beginne ich mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wird hierzu Einbringung gewünscht? (Zuruf von der AfD: Ja!) – Herr Kollege Keller, bitte schön.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits in der vorherigen Rederunde skizziert, sind die Fristen zur Anzeige von Straßen und Wegen zur Integrierung in kommunale Bestandsverzeichnisse schlichtweg zu kurz. Das wiegt deshalb so schwer, weil die rechtlichen Folgen einer automatischen Straßenumwidmung weitreichend sind. Es kann und darf nicht unser Ziel als Gesetzgeber sein, den Bürgern wegen eines – hoffentlich unbeabsichtigten – Konstruktionsfehlers des § 54 einen großen Teil ihres vertrauten Wegenetzes wegzunehmen. Der zu erwartende Wegfall einer großen Anzahl öffentlicher Straßen und Wege stellt für viele Bürger in unserem Freistaat einen herben Verlust dar, seien es Akteure im Tourismus, Radfahrer, Wanderer, Land- und Forstwirte oder Personen, die am Feierabend beim Gassigehen ihren altbekannten Schleichweg benutzen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag Bürgern mit berechtigtem Interesse die Möglichkeit bis 2022 gewähren, sich in ihrer Kommune zu melden. So kann vor dem Hintergrund der weitreichenden rechtlichen Veränderungen und im Zuge der angesprochenen Entwidmungen eine ausreichende Verhältnismäßigkeit hergestellt werden. Weiterhin wird die Frist der Kommunen zur Erstellung von Bestandsverzeichnissen bis Ende 2024 verlängert. Diese zwei Jahre Zeitversetzung – nach der beschriebenen Anzeigefrist –, bildet im Übrigen im Vergleich zur bestehenden Fassung des Sächsischen Straßengesetzes keine Änderung. Die Kommunen haben zur Bestandsverzeichniserstellung nach dem letzten zulässigen Meldetermin genauso lange Zeit. Mit den Fristverlängerungen zum Ende 2020 bzw. 2024 setzen wir auf ein austariertes Verhältnis zwischen berechtigten Bürgerinteressen und dem andererseits entstehenden Verwaltungsaufwand der bearbeitenden Kommune. Daher bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion brachte Kollege Keller den Änderungsantrag ein. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist der Änderungsantrag bei einigen Fürstimmen, aber mit einer Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/6842. Bitte schön, Frau Kollegin Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe vorhin viele Teile unseres Änderungsantrages genannt. Wir wollen eine deutliche Fristverlängerung, weil wir sehen, wenn man von Karteikarte zu einem möglicherweise elektronisch verfügbaren Bestandsverzeichnis umsteigen will, dass das gerade in den kleineren Kommunen eine Weile dauern wird. Das ist nicht innerhalb von anderthalb Jahren zu machen. Wenn man über Bürgerbeteiligung redet, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass die Pläne und die Bestandsverzeichnisse eingesehen werden können. Insofern kann ich das Argument nicht nachvollziehen, dass das alles ausreichend ist. Wir wollen die Beweislastumkehr – das habe ich schon gesagt –, und wir wollen vor allen Dingen die Frist verkürzen, in denen Kommunen auf die Anmeldung des berechtigten Interesses reagieren können. Herr Hippold, der SSG war in der Anhörung die einzige kritische Stimme zu dem Anliegen. Das, was an Kritik hervorgebracht wurde, haben wir versucht, mit dem Änderungsantrag aufzunehmen. Zu dem nicht existenten Schreckgespenst, das ich hier male, kann ich nur sagen: Schauen Sie nach Brandenburg, was dort passiert ist. Wie viele Seen sind nicht mehr über öffentliche Wege zu erreichen? Uns zu unterstellen, die Vorkämpferin für Kommunen zu sein, das können Sie gern machen. Das sind wir auch gerne. Aber uns geht es am Ende um die Menschen, dass Naherholung gesichert ist, dass der Zugang zur Natur gesichert ist, touristische Infrastruktur und Lebensqualität vor Ort gesichert sind. Uns ist auch wichtig, dass die Beteiligung funktionieren kann. Das funktioniert nur, wenn Verzeichnisse vorliegen, aus denen man etwas erkennen kann. Das ist nicht überall der Fall. Theoretisch müssten CDU und GRÜNE heute zumindest dem Änderungsantrag zum Gesetz zustimmen; denn – das wurde schon erwähnt – die Stadtratsfraktionen von CDU und GRÜNEN haben im Dresdner Stadtrat einen Antrag eingebracht, dass dringend ein Verzeichnis über alle bekannten unter das Sächsische Straßengesetz fallenden und bislang nicht öffentlich gewidmeten Straßen und Wege zu erstellen ist und Vorschläge unterbreitet werden, welche Wege öffentlich gewidmet werden sollen. Dort wurde das Problem erkannt. Ich gehe davon aus, dass wir uns hier im Hause einig sind, dass dieses Turbotempo von Dresden andere, kleinere Kommunen mit weniger Geld nicht hinlegen können, zumal die erste Frist der Beteiligung, dass sich Betroffene bei den Kommunen melden können, längst verstrichen ist. Dementsprechend sollten Sie heute unserem Antrag zustimmen; denn das wäre tatsächlich konsistente Politik von der Kommune bis auf die Landesebene. Insofern hoffe ich, dass Sie Ihre Meinung doch noch ändern. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Feiks mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/4800, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Wir stimmen im Block über die Überschrift, über Artikel 1 Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur die gemeinsame Berufsvertretung der und Kinder- und Drucksache 7/6081, Gesetzentwurf Drucksache 7/6769, für Soziales und Vor der Einzelberatung kann der Berichterstatter das Wort ergreifen. Frau Nagel, wird das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Dierks von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Zustimmung des Sächsischen Landtags zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgesehen und damit seine Überführung in Landesrecht – ein komplizierter Titel, den ich auch mehrmals nicht fehlerfrei ausgesprochen habe; heute ist es mir tatsächlich gelungen. Die Überführung des Staatsvertrages in Landesrecht verdient es, in gebotener Kürze auf die Inhalte des vorliegenden Staatsvertrages einzugehen. Zum einen geht es um die Bildung einer gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Sitz im schönen Leipzig. Die damit einhergehende Kammerversammlung soll aus Änderung des Sächsischen Straßengesetzes und Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer dieser Überschrift und diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit ist den beiden Kapiteln und der Überschrift zum Gesetz mit Mehrheit nicht zugestimmt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. – Das sehe ich nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu des Entwurfs Änderung des Staatsvertrages über Psychologischen Psychotherapeuten Jugendlichenpsychotherapeuten der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt 35 Mitgliedern bestehen, die logischerweise gewählt werden und die sich zu gleichen Teilen aus Berufsangehörigen der jeweiligen Länder zusammensetzen. Insofern kann ich lediglich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf werben. Es ist ein Gesetz, zu dem Zustimmung unstreitig sein sollte und das fraglos Zustimmung verdient. Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Dierks. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion. Kollege Schaufel, bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Psychotherapeuten-Kammergesetzes werden Anpassungen aufgrund der Novellierung der Ausbildung zum Psychotherapeuten durch den Bundesgesetzgeber vorgenommen und das Gesetz damit an die bestehende Rechtslage angepasst. Mit der Novellierung der Ausbildung auf Bundesebene sind fortan zum Beispiel ein Direktstudium zum Psychotherapeuten möglich, und es gibt finanzielle Verbesserungen für die Psychotherapeuten in Ausbildung. Dies war auch dringend notwendig. Nicht wenige gehen mit hohen Schulden aus der Ausbildung in die Berufstätigkeit. Eine Reform des Berufsbildes zur Sicherung des wohl immer weiter steigenden Fachkräftebedarfs in diesem Bereich war damit unabdingbar. Einen Aspekt möchte ich in diesem Zusammenhang noch kurz anreißen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung für die Niederlassungsmöglichkeiten der Psychotherapeuten sollte aufgrund des gestiegenen Bedarfs, der zunehmenden Morbiditätslast psychischer Erkrankungen und der langen Wartezeiten in den Blick genommen werden. Die zuvor genannten Änderungen auf Bundesebene führen nun dazu, dass die Kammermitgliedschaft nicht mehr umfassend geregelt ist. Dies wird nun mit dieser Vorlage angepasst. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schaufel für die AfD-Fraktion. Nun erhält das Wort die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Schaper, bitte schön. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider geht es jetzt nicht um die Physiotherapeuten, (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) sondern um die Psychotherapeuten. Der vorliegende Gesetzentwurf hat einen sehr überschaubaren Beschlussgegenstand. Das zeigen auch die kurzen Beiträge der Vorredner. Wahrscheinlich halte ich jetzt die längste Rede; aber ich bemühe mich um eine Kurzfassung. (Sören Voigt, CDU: Das kann ja heiter werden!) Es geht um die Zustimmung des Sächsischen Landtags zur Anpassung des Staatsvertrages, der die Rechtsgrundlage der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. Das ist aus unserer Sicht lange überfällig, und es wurde bereits ausgeführt, dass die Veränderungen erforderlich geworden sind. Das heißt, dass unter anderem anstelle der Berufsbezeichnung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nun nur noch die Bezeichnung Psychotherapeutin und Psychotherapeut verwendet wird. Wie bereits ausgeführt, ist das wegweisend. Der Staatsvertrag ist insofern als Rechtsform notwendig, weil in den fünf ostdeutschen Flächenländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gegensatz zu allen anderen elf Bundesländern keine Länderkammern für diesen Berufsstand existieren. Damals wurde mit dem Staatsvertrag die Grundlage der gemeinsamen Kammer der fünf Länder geschaffen. Diesen Anpassungen können und wollen wir uns als Fraktion DIE LINKE selbstverständlich nicht verschließen, weshalb wir zustimmen, zumal der Anpassungsbedarf völlig unumstritten ist. Außerdem wurden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen bereits Debatten geführt, die auch aufgrund des Staatsvertrages zustande kamen. Sie können sich sicherlich erinnern, dass durch einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz das Sächsische Heilberufekammergesetz novelliert wurde, um Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung die freiwillige Kammermitgliedschaft zu ermöglichen. Kritisch vermerken möchten wir lediglich ein paar Sätze zum Zeitpunkt. Zum Ersten stammt das Bundesgesetz vom November 2019 und trat bis auf wenige vorher datierte Ausnahmen schon am 1. September 2020, also vor fast zehn Monaten, in Kraft. Wir kennen die verspätete Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht bereits aus der letzten Legislaturperiode zur Genüge. Das hat uns immer gestört. Deswegen nutzen wir das Podium hier, um das noch einmal anzusprechen. Selten war ein Beschlussgegenstand so übersichtlich wie der heutige. Insofern wünschen wir uns in Zukunft eine bessere Beachtung der Bearbeitungszeiträume auch für die Legislative, damit man einen ernsthaften Austausch darüber vornehmen kann. Es sollte vermieden werden, dass im Bereich der relevanten Bundesgesetze der letzten Monate und Jahre eine solche Verspätung zum Standard wird. Zum Zweiten könnte, selbst wenn noch irgendetwas wäre, die Abstimmung leider nicht verschoben werden, weil das Gesetz heute beschlossen werden muss, da die Ratifikationsurkunde bis zum 30.06.2021 hinterlegt werden muss. Ansonsten wird die ausgehandelte Änderung des Staatsvertrages hinfällig. Das heißt, diese Plenarwoche ist die letzte Chance. Ich schaue auf die rechte Seite, obwohl mir das heute schwerfällt; aber da ist gerade keiner. Deswegen möchten wir darauf hinweisen, dass ein Personalaufbau im SMS vonnöten wäre, um den steigenden Umfang der Aufgaben, der auf das Sozial- und Gesundheitsministerium zukommen wird, zu bewältigen. Nicht nur pandemiebedingt muss das SMS gewappnet sein. Damit auch dort die Belastung des Personals nicht zunimmt, würden wir auch als Oppositionsfraktion die Koalition noch einmal auffordern, das Personalkonzept des Sozialministeriums dringend zu überarbeiten, weil kaum etwas so lebensnah ist wie dieser Bereich. Denn kaum etwas ist so lebensnah wie dieser Bereich, und am Ende geschieht es zugunsten der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Sachsen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Schaper sprach für die Linksfraktion. – Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Kuhfuß, bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Catering muss auch stimmen, selbst wenn das, was wir beschließen, gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit ist, die wir nachzeichnen. Ich möchte ein Stück weiter ausholen: Die Psychotherapie ist noch ein sehr junges Fachgebiet; die ersten psychotherapeutischen Ansätze wurden erst im 19. Jahrhundert entwickelt. Für den einen oder anderen ist es noch heute sehr befremdlich, zum Psychotherapeuten zu gehen. Der eine oder andere hat sich aber in dem seit den 1970er-Jahren von der WHO international klassifizierten System der psychischen Erkrankungen auch schon wiedergefunden, hat diese Hilfe in Anspruch genommen und es ist ihm geholfen worden. In Deutschland haben wir erst seit 1999 ein Psychotherapeutengesetz. Genau dieses Gesetz haben wir jetzt auf Bundesebene reformiert. Was war das Ziel dieses Gesetzes? Das Ziel war, die Behandlung und Versorgung in der Psychotherapie zu verbessern. Diese gesetzliche Novelle macht jetzt auch die Änderung des Staatsvertrages notwendig. Zu den Details haben meine Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Daher möchte ich den Blick noch einmal kurz auf die Versorgungslage in Sachsen bezüglich der Psychotherapie richten. Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer von 2018 liegt Sachsen mit einer Wartezeit von knapp fünf Wochen bis zu einem Erstgespräch unter dem Bundesdurchschnitt. Das klingt zwar nach einer guten Nachricht, aber fünf Wochen sind verdammt lang, wenn es um ein Erstgespräch geht, bei dem nur entschieden wird, ob man auf eine Warteliste kommt oder ob es akuten oder vielleicht sogar stationären Behandlungsbedarf gibt. Solche langen Wartezeiten sind deswegen nicht akzeptabel. Besonders dramatisch gestaltet sich die Lage für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei der stationären Versorgung. Hier fehlen auch die Anschlusshilfen. Man muss aber dazu sagen: Sachsen tut einiges, um das zu verbessern. Wir haben zusätzliche Weiterbildungsstellen in Krankenhäusern geschaffen – sowohl für die Fachgebiete der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch der Psychiatrie, also für die Versorgung der Erwachsenen. Außerdem wurde zur Nachwuchsgewinnung für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten der Fortbildungsverbund gegründet, der Fortbildungen anbietet. Dies ist in Sachsen mittlerweile etabliert. Für alle, die sich noch an die Haushaltsverhandlungen erinnern können: Wir haben auch auf diesem Wege etwas getan, und zwar haben wir auf dem Weg die Kammermitgliedschaft für all diejenigen geebnet, die in der Übergangsphase der Ausbildung zum Psychotherapeuten sind, aber noch keine Approbation erhalten haben. Wir haben die Ausbildungssituation in dem Sinne verbessert, dass diese Auszubildenden, die auch PiAs genannt werden, jetzt Kammermitglied werden können. Das bedeutet nicht nur, dass sie eine politische Teilhabe ausfüllen können, sondern dass sie im Versorgungswerk der Psychotherapeuten auch jetzt schon aktive Altersvorsorge betreiben können. Eine Studie vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen untersucht seit 2020 für drei Jahre, ob sich die Versorgung mit Psychotherapie durch diese Reform verbessert. Deshalb müssen auch wir spätestens in drei Jahren genau hinschauen, ob sich die Versorgungslage mit dieser Reform nachhaltig verbessert hat. Darüber werden wir also später sprechen. Jetzt bitte ich Sie zunächst um Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrages. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Lang von der SPDFraktion.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Titel dieses Tagesordnungspunktes ist wahrlich kompliziert und schwer verständlich. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine wichtige gesetzliche Anpassung, nämlich das Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz. Dies war Ende 2019 ein bedeutender Schritt für die Psychotherapie in Deutschland, der die Qualifizierung der heutigen Psychologischen Psychotherapeut(inn)en sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en neu strukturiert hat. Seitdem gibt es ein Studium, das mit der Approbationsprüfung abgeschlossen werden kann. Danach folgt eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Seit Inkrafttreten der Reform können somit Universitäten ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich ein dreijähriges Bachelor- und in ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation – sprich: die Erlaubnis zur Behandlung – wird bei bestandener Prüfung erteilt und an das Studium wird eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen angeschlossen. Ebenfalls neu geregelt wurde eine Mindestvergütung von monatlich 1 000 Euro während der praktischen Tätigkeit in Vollzeit; vorher gab es dazu keine Festlegungen. Es ist also gut so, dass es jetzt etwas gibt. Um die Änderungen auch im Landesrecht nachzuvollziehen, muss der Staatsvertrag hier angepasst werden. Laut Artikel 65 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen muss dieser Änderung nicht nur die Staatsregierung zustimmen, sondern auch der Landtag. Diese Zustimmung geben wir als SPD-Fraktion sehr gern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen diesbezüglich noch Gesprächsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich für die Diskussionen. Ich möchte es gar nicht so sehr lang machen, aber auf einen Punkt schon gern noch einmal hinweisen, und zwar auf den Zeitraum der Pandemie. Viele reden davon, dass die psychosoziale Belastung in der Pandemie besonders hoch ist. Das ist auch ein solcher Zeitpunkt, wo man sagen muss, dass gerade unseren Psychotherapeuten nach der Pandemie noch einmal eine besondere Rolle zukommen wird. Wir haben heute schon über eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir im Kinder- und Jugendbereich durchführen wollen, debattiert. Gleichzeitig ist heute auch in der Diskussion deutlich geworden, wie notwendig die Einführung einer ähnlichen Möglichkeit für Menschen ist, die durch die Pandemie psychische Belastungen haben, sodass sie dort Hilfe mit Rat und Tat erhalten können. Ich glaube, zur Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen muss ich nichts weiter ausführen. Wir in Sachsen sind Sitz der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Diese ist bundesweit die größte Kammer im Bereich aller Heilberufe – auch das wurde heute bereits gesagt. Sie umfasst die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Jahr 2005 wurde die Kammer durch den Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten errichtet. Ausschlaggebend für den Aufbau einer gemeinsamen länderübergreifenden Kammer war damals der Wunsch, organisatorische und finanzielle Synergieeffekte zu nutzen. In fünf Bundesländern sollte eine gemeinsame Basis für die vertretenen Berufsgruppen entwickelt werden. Das ist auch gelungen. Diese erfolgreiche und vor allem sehr geschätzte Arbeit der Kammer soll weiter fortgesetzt werden. Dafür ist die Anpassung des Staatsvertrages erforderlich, und nur so kann die reibungslose Arbeit der Kammer weiter gewährleistet sowie der Übergang vom alten Berufsbild hin zum neuen Berufsbild abgesichert werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird dem angepassten Staatsvertrag zugestimmt, und er kann ratifiziert werden. Die Reform der psychotherapeutischen Ausbildung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Heilberufe zu stärken. Die Anpassung des Staatsvertrages ist eine direkte Folge dessen. Ich bitte deshalb heute um Ihre Zustimmung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch einmal ganz herzlich zu bedanken! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Drucksache 7/6081, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt, Drucksache 7/6769. Es liegen uns hierzu keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so: Wir stimmen im Block ab über das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie über Artikel 1 und Artikel 2. Wer der neuen Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Somit ist der neuen Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 einstimmig zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Drucksache 7/6081, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Somit ist diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würde ich dem so entsprechen. – Widerspruch gibt es nicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Modellprojekt FSC-Zertifizierung Drucksache 7/6612, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an Herrn von Breitenbuch von der CDU-Fraktion.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 300 Jahre Nachhaltigkeit in Sachsen, Bewirtschaftung unserer Wälder – auch hier im Landtag immer wieder Thema: Wie gehen wir mit Waldbau um? Wie geht es in den Wäldern bei uns weiter? Holz aus nachhaltigen Herkunftsquellen ist in den letzten Jahren ein wichtiges Thema geworden. Wo kommt das Holz her? Wie wird es produziert? Inzwischen sind 80 % der Waldfläche in Deutschland deswegen zertifiziert, unabhängig zertifiziert von Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. Es gibt unterschiedliche Systeme. Das erste System war FSC, das von Umweltverbänden, Wirtschaftsunternehmen und Gewerkschaften mit dem Ziel gegründet wurde, einheitliche Standards bei der Holzherstellung und Holz-Zurverfügungstellung zu gewährleisten ist. In Deutschland ist ungefähr eine Million Hektar damit zertifiziert. Vor allem politisch gewollte Entscheidungen für öffentliche Wälder sind hier abzulesen. So sind in Sachsen vor allem der Stadtwald in Chemnitz und in Leipzig letztendlich hier mit FSC unterwegs. FSC ist 1994 gegründet worden. 1998 kamen die privaten Waldeigentümer mit einem eigenen Zertifizierungssystem, das entsprechend genauso die Dinge abzubilden versucht hat, es preiswerter zu machen, hier ein anderes System insgesamt hineinzubringen und trotzdem die Aspekte zu berücksichtigen, die hierzu nötig sind. Insofern ist also PEFC mit 8 Millionen Hektar auf einem Großteil der Flächen, gerade auch Kleinprivatwald. Forstbetriebsgemeinschaften sind dort zertifiziert und kommen deswegen auch mit diesem Label an den Markt, weil manche Holzkäufer sagen: Wir kaufen nur zertifiziertes Holz. Insgesamt sind hier die Unterschiede also vielfältig. Ich möchte darauf noch einmal eingehen. Es gibt dort eine Konkurrenz, einen Streit, der auch teilweise politisch ausgetragen wird. Es geht um unterschiedliche Standards, die bei FSC, dem älteren Zertifizierungssystem, höher sind. Man darf 5 % der Waldfläche nicht bewirtschaften; man muss zehn Bäume pro Hektar stehenlassen als Habitatsbäume; chemischer Pflanzenschutz ist nur mit behördlicher Anordnung erlaubt. Der Abstand von Rückegassen ist ein großes Thema, entsprechend die Kosten der Holzrückung, weil dann zugefällt werden muss, entsprechend höher. Insgesamt gibt es dann mehr Kosten, weniger Holzertrag, weniger Arbeitskräfte in diesen Betrieben und einen Vermögensverlust. im sächsischen Staatswald CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung Wir haben in den Koalitionsverhandlungen dieses Thema kontrovers besprochen und uns verständigt, dass in einem Teil des Sachsenforstes – unsere Vorstellung war eigentlich in drei Revieren, einem in der Fichte, einem in der Kiefer und einem dazwischen, letztlich im Laubwaldgürtel in Sachsen –, dies ausprobiert und ein Vergleich geschaffen wird – zusammen mit der TU Dresden: Was kostet das, was bringt das? –, sodass man hier eine Probe macht und ein Pilotprojekt installiert. Das haben wir letztlich vereinbart, das steht in diesem Antrag. Entsprechend wollen wir wissen, was die Vorteile und die Nachteile dieser FSC-Zertifizierung gegenüber der bisher auch im Sachsenforst angewandten PEFC-Zertifizierung sind, was die finanziellen, personellen, bürokratischen Aufwendungen dazu sind und wie vielleicht auch die positive Vermarktungswirkung ist. Es könnte auch sein, dass es Leute gibt, die sagen: Genau das suchen wir, und nur das. Die Frage ist, wie man dann mit einer Doppelzertifizierung umgeht. Das wollen wir uns in Ruhe anschauen. Deswegen dieser Antrag, und deswegen bitten wir hier um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die Fraktion der CDU. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herr Kollege Zschocke, bitte schön.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ist es angesichts der dramatischen Waldkrise und der enormen Probleme der Forstwirtschaft wirklich der richtige Zeitpunkt, über Fragen der Zertifizierung hier zu diskutieren? Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen: Ja, denn die Zertifizierung ist für die Zukunftsfähigkeit von Wald und der Forstwirtschaft von zentraler Bedeutung. Mit dem vorliegenden Antrag sollen in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine zukunftsweisende Entscheidung geschaffen werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir zusammen mit der TU Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften, in Tharandt die Potenziale und Herausforderungen einer Bewirtschaftung des Staatswaldes nach den Kriterien der FSC Deutschland 3.0 untersuchen, unter anderem auch im Rahmen eines Modellprojekts. Der sächsische Staatswald ist bereits seit 2001 nach den Kriterien des PEFC – Kollege von Breitenbuch hat es erläutert – zertifiziert. Unabhängige, qualifizierte und akkreditierte Experten überprüfen im Rahmen jährlicher Stichproben vor Ort, ob die forstliche Praxis die Standards nachhaltiger Waldwirtschaft auch tatsächlich erfüllt. Erstmals soll nun auch die Anwendung der Kriterien des FSC-Standards für den Staatswald untersucht werden. Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss, denn es gibt unterschiedliche Sichtweisen in der Forstwirtschaft und auch in der sächsischen Koalition, welches der beiden Siegel für die anstehenden Herausforderungen nun geeigneter ist. Es gibt in Sachsen Erfahrungen mit FSC. So hat sich zum Beispiel meine Heimatstadt Chemnitz per Stadtratsbeschluss seit dem Jahr 2002 an die strengen Kriterien des deutschen FSC-Standards gebunden und nimmt damit eine gewisse Vorreiterrolle ein. Auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt: FSC bei Holz ist so etwas wie das Biosiegel bei Nahrungsmitteln. Es geht also um höhere Anforderungen, die aber auch zu Vorteilen führen. FSC steht für hohe ökologische und soziale Standards im Wald. PEFC-Standards hingegen bewirken in der Praxis eine demgegenüber geringere ökologische Aufwertung der zertifizierten Wälder. FSC schreibt zum Beispiel einen Anteil von Naturwaldentwicklungsflächen vor, um Informationen über die natürliche Waldentwicklung zu bekommen. FSC-Forstwirtschaft muss auch frei von gentechnisch veränderten Pflanzen bleiben, Pestizide dürfen nur auf der Grundlage einzelner Ausnahmegenehmigungen eingesetzt werden, und Kahlschläge als Mittel der Holzernte sind nicht erlaubt. FSC-Wälder sollen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren und sich zu einer solchen hinentwickeln. Zudem müssen Biotop- und Totholzbäume als wichtige Lebensräume im Wald erhalten werden. PEFC ist zwar kein unökologisches Siegel; die Anforderungen beim Umweltschutz gehen aber nur unwesentlich über das hinaus, was gesetzlich, also auch ohne Siegel, sowieso vorgeschrieben ist. Chemnitz muss nun seit der Zertifizierung jedes Jahr bei einem Audit nachweisen, dass die Wälder als Ökosysteme gesichert werden, dass im Sinne von Carlowitz eine langfristige Nutzung von Holz gewährleistet wird und die Arbeit im Wald sicher und fair erfolgt. Das hat das zuständige Grünflächenamt seit nunmehr fast 20 Jahren ununterbrochen durchgehalten, obwohl das nicht immer einfach ist. Es ist eine gewisse Honorierung, wenn im Rahmen der Bundeswaldprämie für FSC-zertifizierte Waldflächen jetzt 20 Euro je Hektar mehr als für PEFC-zertifizierte Waldflächen gezahlt werden. Die Umstellung auf FSC bedeutet für Chemnitz mit gerade einmal 1 400 Hektar Wald einen vergleichsweise hohen Aufwand. Deswegen musste mit dem politischen Bekenntnis zu FSC auch ein Bekenntnis zur Absicherung der damit verbundenen Aufgaben verbunden sein. Das geforderte hohe Niveau der Waldpflege und Bewirtschaftung erfordert Ressourcen, die dann auch zur Verfügung stehen müssen, und das bei steigender Belastung durch die aktuelle Waldschadenskrise bei beschleunigtem Waldumbau und bei gestiegenen Anforderungen der Öffentlichkeit an den Wald als Erholungsort. Das gilt natürlich auch für den Staatsforst. Die Etablierung eines zusätzlichen Zertifizierungssystems wäre mit zusätzlichen Aufwendungen zur Abdeckung neuer Aufgaben verbunden. Mehraufwendungen entstehen zum Beispiel bei der Dokumentation. Je größer aber ein Betrieb ist, desto besser kann der FSC-Standard untersetzt werden. Viele Grundlagen müssen im Vergleich zu dem eher kleinen Körperschaftswald in Chemnitz beim Sachsenforst nicht erst aufgebaut werden. Gerade die notwendigen digitalen Grundlagen für Flächen, Rückegassen oder für das gesamte Auftragsmanagement sind weitgehend vorhanden. Viele FSC-Prinzipien, wie beispielsweise die Vermeidung der Vollbaumnutzung, die Erweiterung der Biotopbaumziele, die Förderung von Waldinnen- und -außensäumen und die Begrenzung des Anteils nicht einheimischer Baumarten ließen sich in der Bewirtschaftung des Sächsischen Staatswaldes auch ohne wesentlichen Zusatzaufwand integrieren. Bei den in der Stellungnahme der Staatsregierung dargestellten Betriebsteilen, die für das Modellprojekt ausgewählt werden, ist mit den Großschutzgebieten auch bereits ein hoher Anteil der geforderten Prozessschutzflächen dabei. Jetzt höre ich oft die Meinung: FSC oder PEFC das ist doch egal, Hauptsache ein Siegel. Die Unterschiede sind sehr gering, ist immer das Argument. Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen: Nein, das ist nicht egal. Die Standards von FSC und PEFC unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, zum Beispiel bei der Befahrung der Bestände, bei den Regelungen zu den Kahlschlägen und Stilllegungsflächen, auch bei den Anforderungen an Totholz oder bei der tariflichen Entlohnung beim Einsatz der Unternehmen. Hierzu sind die Forderungen des FSC-Standards weitreichender und konkreter. Das wäre für das Image des Staatsbetriebs und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand von großer Bedeutung. Das kann bei wachsendem Umweltbewusstsein auch zu einem unmittelbaren Vermarktungsvorteil von FSCHolz führen. Es spricht viel dafür, die konkreten Effekte anhand von modellhaften Betriebsteilen zu ermitteln. Die hierfür benötigten Mittel sind im Doppelhaushalt eingeplant. Die im Antrag geforderte externe und vergleichende Begutachtung stellt eine umfassende und neutrale Beurteilung der Ergebnisse sicher. Andere Staatsforstbetriebe zum Beispiel in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein machen gute Erfahrungen mit dem FSC-Siegel. Wir entscheiden hier und heute noch nicht über eine oder die künftige Zertifizierung des Staatswaldes. Wir schaffen aber in dieser Legislatur eine qualifizierte Grundlage für diese Entscheidung, um diese transparent und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse treffen zu können. Ich bitte um Unterstützung für diesen Weg. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion. Kollege Winkler, bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle reden zurzeit von Mobilitäts- und Energiewende – eine Waldwende brauchen wir aber auch. Der Waldumbau hin zu klimaangepassten und resilienten Wäldern ist und bleibt die Hauptaufgabe im Forstbereich. Der Klimawandel selbst stellt uns hierbei vor eine jahrzehnte-, wenn nicht sogar jahrhundertlange Generationenaufgabe, die auch noch dynamischen und nicht final abzuschätzenden Prozessen unterliegt. Eigentlich haben wir diese Zeit nicht, meine Damen und Herren. Der Zustand unserer Wälder bereitet uns jetzt schon große Sorgen. Dies verdeutlichen auch die letzten Waldzustandsberichte zum sächsischen Wald, die die Notwendigkeit einer solchen Strategie eindringlich unterscheiden und unterstreichen. Zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gehört auch die Einhaltung von bestimmten Standards, die mit den bislang gebräuchlichen Zertifikaten PEFC und FSC nachgewiesen werden. Die zertifizierte Waldfläche in Sachsen beträgt gut 54 %, wobei bislang überwiegend – das ist durch meine Kollegen schon gesagt worden – PEFC zur Anwendung kommt. Es gibt auch Beispiele für eine Zertifizierung nach FSC im Leipziger und Chemnitzer Kommunalwald. Dazu ist auch schon ausgeführt worden. Ich möchte auf diese beiden Zertifizierungssysteme nicht spezifisch eingehen, sondern sehr allgemein zu dieser Problematik sprechen. Es ist auch schon gesagt worden, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, im Staatsbetrieb Sachsenforst die Zertifizierung nach FSC nur modellhaft und unter Beteiligung von externem Sachverstand aus der TU Dresden zu erproben. Dazu haben wir diesen Antrag erarbeitet, den wir erst einmal recht offen formuliert haben, weil wir den Ergebnissen der Modellprojekte nicht vorgreifen können und auch nicht möchten. Es ist aber gewiss, dass uns das Modellprojekt hier und da am Ende nicht sehr weit helfen wird. Der Waldumbau erfordert eine generalstabsmäßige und großangelegte Strategie, die auch mit entsprechenden finanziellen und personellen Mitteln unterlegt werden muss, sonst werden wir hier scheitern. Das wäre für uns alle fatal. Daher haben wir im Koalitionsvertrag auch weitere Punkte vereinbart. Die Staatsregierung ist gehalten, diese umzusetzen. Ich möchte hier nur einige davon nennen: Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Millionen Bäume im Staatswald sowie privaten Körperschaftswald gepflanzt werden. Im Staatswald sollen jährlich 1 300 Hektar Wald umgebaut werden. Private Waldbesitzer werden finanziell unterstützt, generell oder bei Problemlagen. Das Waldgesetz wird novelliert. Dabei werden die sächsischen Strukturen beim Waldumbau in den Blick genommen. Wir möchten den Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten Waldfläche langfristig auf 5 % steigern. Wir fangen hier aber keineswegs von vorn an. Das möchte ich dabei betonen. Der Freistaat verfügt bereits über eine „Waldstrategie 2050“, die seit einigen Jahren als Maßstab für uns alle angelegt ist. Sie sehen, dass wir uns einiges vorgenommen haben. Das ist richtig und notwendig. Ich gehe noch weiter, einige oder mehrere Kollegen werden mir sicherlich zustimmen: Der Waldschutz fängt beim Klimaschutz an und nicht andersherum. Wenn wir einmal dabei sind, müssen wir auch eingehend überlegen, welche Funktionen Wälder zukünftig haben, wie wir die verschiedenen Nutzungsarten besser in Einklang bringen und ökonomische Aspekte möglicherweise wieder in den Hintergrund treten müssen. Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass die von EU und Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den Wald und Waldumbau in der Fläche ankommen und wir auch die kleinen Körperschaftswaldbesitzer und die Kommunen als Waldbesitzer mitnehmen und unterstützen. Vielleicht ist die entscheidende Frage am Ende gar nicht, wie viel Wald zertifiziert ist oder welches Siegel sich langfristig durchsetzt. Wir müssen vielmehr gezielte Anreize für eine Beschleunigung des überfälligen Waldumbaus hin zu naturnahen, klimastabilen Wäldern oder die Entlohnung biodiversitätsfordernder Bewirtschaftung setzen. Dem Staatsbetrieb Sachsenforst kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, die gesellschaftlich und ökonomisch mindestens genauso wichtig ist, wie technologische und wissenschaftliche Errungenschaften in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz oder Ressourcenverbrauch. Dieser ist daher langfristig zu stärken und auch mit dem entsprechenden Personal auszustatten. Klein und klein können wir uns hierbei nicht erlauben. Hier muss der Staat aktiv und massiv vorgehen. Eine Zertifizierung von Wäldern nach ökologisch nachhaltigen Kriterien ist dabei ein Punkt unter vielen, aber trotzdem einer, den wir verfolgen sollten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion. Kollege Hein, bitte schön.

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René Hein AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst mit einem Zitat beginnen. „Eine Zertifizierung des sächsischen Staatswaldes nach den Kriterien des FSC ist mit höheren Zuschüssen aus dem Haushalt verbunden. Wirtschaft und Endverbraucher sind nicht bereit, dafür zu bezahlen. Unabhängig davon ist eine FSC-Zertifizierung aus fachlichen Gründen abzulehnen.“ Werte Kollegen! Mit dieser Begründung hat die Staatsregierung den Antrag der GRÜNEN zur Einführung des FSC-Siegels im Staatswald abgelehnt. Das war 2018 – Herr von Breitenbuch wird sich erinnern. Heute will die Staatsregierung genau diese Zertifizierung. Zumindest soll geprüft werden, ob sie eingeführt wird. Woher kommt diese 180-Grad-Wende? Weil die GRÜNEN es fordern. In den Wahlprogrammen zur Landtagswahl 2019 – Sie hatten das schon gesagt, Herr Kollege – steht bei CDU und SPD dazu nichts. (Volkmar Winkler, SPD: Neue Situation!) Unlängst sagte aber unser geehrter Ministerpräsident Herr Kretschmer, die GRÜNEN seien in Regierungsämtern – Zitat – „übergriffig“. Sind sie das, oder hat man ihnen nur das Feld überlassen? Schaut man sich die Gesetze und Anträge der Koalition zur Umwelt und Landwirtschaft an, drängt sich genau dieser Eindruck auf. (Zuruf des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Schutzstatus Wolf, Baumschutz auf Privatgrundstücken und jetzt eben dieses FSC-Siegel: Eine 8-%-Partei (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 8,6 %! – Heiterkeit) regiert eine 32-%-Partei an die Wand. Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegen von der CDU! (Beifall bei der AfD) Jetzt zu den Kosten. Sie wollen ein Modellprojekt starten – okay. Ich kann Ihnen aber schon ungefähr sagen, was es kostet, denn in Thüringen wurde ein ähnliches Vorhaben vor fünf Jahren gestartet. Laut dem Thüringer Landesforst summieren sich der Mehraufwand und die Mindererträge plus Zusatzbürokratie auf knapp 8 Millionen Euro pro Jahr. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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René Hein AfD

Von Herrn von Breitenbuch doch immer gerne. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte das Mikrofon 4 aktivieren.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Ist aktiviert, danke. – Sehr geehrter Kollege Hein! Ist Ihnen bekannt, dass es ein Unterschied ist, ob ich den gesamten Staatswald sofort, wie von den GRÜNEN im Wahlprogramm und vorher gefordert, auf FSC umstelle, oder ob wir ein Pilotprojekt in drei Revieren starten, womit wir uns letztendlich vorsichtig an das Thema herantasten?

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René Hein AfD

Vielen Dank für die Frage. Selbstverständlich ist das ein Unterschied, aber wir wissen doch genau, wohin dann schlussendlich die Reise gehen soll. Sonst würde man es ja nicht tun, oder? Vielen Dank. Wo war ich stehen geblieben? Wie so oft bei unseren grünen Wettbewerbern – jetzt werde ich ein bisschen polemisch –: (Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Sabine Friedel, SPD: Oh, ganz neu!) Unsinnige Projekte zu unsinnigen Kosten zu einer Unzeit. Für die Schadensbeseitigung im Zusammenhang mit Borkenkäfern und Extremwetterereignissen brauchte der Sachsenforst allein 2020 Haushaltsmittel in Höhe von über 50 Millionen Euro. Wir wissen: Der Waldumbau wird auch künftig viel Geld kosten, und zukünftige Steuerprognosen werden uns sicherlich keine größeren Spielräume für teure Millionenprojekte geben. Schlussendlich ist diese FSC-Zertifizierung nichts anderes als – wie immer – moderner Ablasshandel eines ökopopulistisch agierenden grünen Ministeriums. Hinzu kommt: Der sächsische Staatswald ist bereits zum Großteil, wie allgemein schon gesagt, nach dem PEFCStandard zertifiziert. Dieser wurde mit Ansatz der Eigenverantwortung speziell für die europäischen Bedürfnisse der Forstwirtschaft entwickelt. Der FSC-Standard hingegen wurde in den Neunzigerjahren ursprünglich für die Tropenholznutzung entwickelt. Er verfolgt einen vollständig anderen Ansatz, weil es in den betreffenden Ländern oft keine oder keine wirksamen demokratischen Strukturen gab oder gibt, geschweige denn funktionierende Umwelt- und Arbeitsschutzstandards. Illegaler Holzeinschlag, Ausbeutung von Waldarbeitern, Vertreibung von indigenen Volksgruppen und Raubbau an der Natur stehen dort leider auf der Tagesordnung. Um den Benachteiligten eine Stimme zu geben, führte man zu Recht ein Drei-Kammer-System aus Wirtschaft, Sozialem und Umwelt ein. Außerdem sollte die Unabhängigkeit des FSC durch externe Begutachtungen sichergestellt werden. Die Frage ist: Braucht der Sachsenforst das? Haben wir Angst vor illegalem Holzeinschlag im Sachsenforst? Vor der Ausbeutung unserer größtenteils verbeamteten Sachsenforst-Mitarbeiter? (Heiterkeit bei der AfD) Oder vielleicht vor der Vertreibung noch unentdeckter indigener Völker, zum Beispiel im Erzgebirge? (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Aber Scherz beiseite. Die deutschen Waldgesetze gehören zu den strengsten weltweit. Der Sachsenforst beschäftigt seine Mitarbeiter sicherlich nicht in prekären Verhältnissen oder schlägt illegal Holz ein. Jetzt werden unsere grünen Wettbewerber entgegnen: Das FSC-Siegel definiert aber auch strengere ökologische Ziele als das PEFC-Siegel, richtig; aber viele ökologische Zielsetzungen werden durch nationale Gesetze und Regelungen bereits erfüllt. Das FSC-Siegel verlangt 10 % des Staatswaldes als Naturentwicklungsfläche. Das ist bereits eine Zielvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Die Forderung nach 5 % Flächenstilllegung im Gesamtwald ist im nationalen Biodiversitätsprogramm bereits 2007 festgeschrieben worden. Das Ziel wurde in Sachsen verfehlt, okay, aber das kann man sicherlich nicht dem Sachsenforst in die Schuhe schieben. Noch ein kleiner Aspekt aus der Jagd: Das FSC-Siegel verlangt bleifreie Büchsenmunition. Das ist im Sachsenforst schon lange als solches üblich und Pflicht. Für uns bringt das Siegel keinen Mehrwert. Eine Zertifizierung ist aus unserer Sicht überflüssig und daher abzulehnen. Unterstützen Sie mit den 8 Millionen Euro pro Jahr lieber die Kleinwaldbesitzer bei der Beseitigung der Schäden durch den Borkenkäfer. Zudem gebe ich zu bedenken, dass noch strengere ökologische Ziele – auch das hat Herr von Breitenbuch bereits gesagt – weniger Ertrag und damit weniger heimisches Holz bedeuten. Längere Transportwege, längere Lieferketten, höhere Preise werden folgen. Typisch grüne Umweltpolitik: Im eigenen Land Fläche stilllegen, um Holz aus Primärwäldern und Schweinefutter aus Regenwaldgebieten tausende Kilometer hierher zu karren. Im Nachhinein entpuppt sich das grüne Gebot „Im Einklang mit der Natur“ oft als ökologisches Desaster. Aber so funktioniert halt die grüne Welt. Die Produktion wird dorthin verlagert, wo die Standards niedrig sind. Nahrungsmittel, Rohstoffe und Energie werden hier unsinnig teuer gemacht, damit sich das grüne Gewissen so richtig wohlfühlen kann. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist Kapitalismus und nicht grün!) – Kapitalismus sicherlich. Aber das, was Sie vertreten, möchte ich dann auch nicht, danke. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Lassen Sie mich bitte weiter ausführen. – Wenn wir über nachhaltige Landnutzung sprechen, dann können wir in Sachsen schnell große Erfolge erzielen. Der Energiepflanzenanbau verbraucht 125 000 Hektar in Sachsen, 125 000 Hektar, die ökologisch tot sind. Wo bleibt hier die Nachhaltigkeit? Allen Natur- und Artenschutzzielen, allen Forderungen nach Wildnis könnte Raum gegeben werden, wenn dieser Frevel beendet würde. Solche Diskussionen werden mangels Argumenten aber lieber mit der Klimakeule weggeprügelt. Noch einmal: Das FSC-Siegel für den Sachsenforst ist und bleibt unsinnig, ist unsinnig teuer und kommt zur Unzeit – gerade jetzt, wo Handwerksbetriebe ein Vielfaches für Bauholz bezahlen müssen, wenn sie überhaupt noch welches bekommen. Aber, und das ist als solches auch noch zu erwähnen, das FSC-Siegel ist noch lange kein Garant für Nachhaltigkeit. Suchen Sie in der ARD-Mediathek zum Beispiel nach der Reportage „Kahlschlag für Ökoholz“. Der Papierhersteller Stora-Enso rodet uralte Nadelbaumbestände in Schweden – mit freundlicher Unterstützung des FSC. Oder schauen Sie nach Rumänien: Große Teile der natürlichen Wälder sind auch dort FSC-zertifiziert und sehen aus wie Mondlandschaften. Was will ich damit sagen? Auch das FSC-Siegel kann letztlich gekauft werden. Eine Waldbewirtschaftung kann nur so nachhaltig sein, wie sie durch die Akteure umgesetzt wird. Da helfen Siegel denkbar wenig. Wir reden beim sächsischen Staatswald nicht von einem Märchenwald, sondern über eine sehr alte Kulturlandschaft. In den vergangenen Jahrzehnten änderten sich die Bewirtschaftungsziele schneller als der Wald wuchs. Musste der Wald nach dem Krieg bedingungslos für Reparationshiebe herhalten, benötigte der Wiederaufbau schnellwüchsiges und günstiges Holz. Das brachte eine entsprechend standortfremde Bestockung mit sich. Gegen Ende des Jahrtausends setzte ein Umdenken zum standortgerechten Mischwald ein. Aber obwohl dieser Waldumbau noch lange nicht abgeschlossen ist, will man dem Wald nun ein neues Regime überstülpen, und wieder einmal soll alles besser werden. Werte Kollegen! Der heutige Wald ist ein Spiegelbild der Politik von gestern. Förster und Waldarbeiter werden von einem Bewirtschaftungsregime ins nächste gepresst. Ein Berufsstamm, der sich seit Jahrzehnten redlich bemüht, einen Ausgleich zwischen politischen Überbietungswettkämpfen in Forstwirtschaft und Waldbau zu finden, soll nach dem Willen der Koalition nun auch noch unter externe Aufsicht der FSC-Gutachter gestellt werden – für 8 Millionen Euro pro Jahr. Hieran zeigt sich das Misstrauen des grünen Ministeriums gegenüber seinen eigenen Staatsbediensteten wieder ganz deutlich. Gesunde Mischbestände, artenreiche Biotopstrukturen und hochwertige Holzsortimente werden durch waldbaulichen Sachverstand gemacht und nicht durch gekaufte Siegel. Setzen Sie die eingesparten Millionen lieber für die Aufforstung unserer geschädigten Wälder ein. Das ist besser für das Klima. Das ist besser für den sächsischen Wald und schlussendlich besser für Sachsen. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Mertsching, bitte schön.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich anschaut, dass die GRÜNEN im Wahlprogramm hatten, dass der Staatswald FSC-zertifiziert wird, dass die CDU-Fraktion – oder: Herr von Breitenbuch – das nicht will und der Kompromiss jetzt darin besteht, dass man ein Modellprojekt bekommt, dann kann man eigentlich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! – leider nur bis zum Jahr 2024, aber dazu komme ich später. Wir werden dem Antrag zustimmen; denn der sächsische Staatswald ist bisher vor allem PEFC-zertifiziert. Das kann man aber eigentlich gleich lassen; denn das Totholz und Höhlenbäume sollen ja nur in angemessenem Umfang erhalten werden – was auch immer ein „angemessener Umfang“ ist. Die Wahl der Baumarten soll standortgerecht getroffen werden. Das ist dann auch die Entscheidung jedes Einzelnen. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel soll auf das nötige Maß begrenzt werden, also frei nach Gusto. Es gibt ab und zu eine Kontrolle in einem vereinfachten Verfahren. – Also, das Geld könnte man sich sparen. Wer hat etwas von dieser Zertifizierung außer der Zertifizierungsstelle? Ein Modellprojekt FSC dagegen hat bessere, da höhere Ansprüche. Sie wurden schon angesprochen. 10 % der Fläche werden aus der Bewirtschaftung genommen. Das Totholz bekommt ein eigenes Management und damit auch eine eigene Funktion, die sehr wichtig für den Artenschutz im Wald ist. Der Anteil nicht heimischer Baumarten wird begrenzt, was auch nötig ist. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel muss behördlich genehmigt werden und ist damit nicht so fahrlässig einsetzbar wie bei der PEFC-Zertifizierung. FSC-Standards bieten sinnvolle Perspektiven für eine naturverträglichere Waldbewirtschaftung. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. Genauso ist es eine verantwortungsvolle Alternative zum PEFC. Wenn man es einmal mit einem Textilsiegel vergleichen würde, dann ist PEFC wahrscheinlich so etwas wie BSCI, das Unternehmenssiegel. Man verspricht sich untereinander die Standards in die Hand und sagt: Passt schon. – FSC dagegen hat nachvollziehbare Ansprüche, deren Einhaltung auch regelmäßig kontrolliert wird. Jeder Betrieb wird einmal im Jahr besucht. Das ist auch mindestens nötig, um zu überprüfen, ob das Ganze gut funktioniert. Der Antrag sieht auch noch eine wissenschaftliche Begleitung vor. Wir freuen uns auch schon auf die umfangreichen Informationen für den Landtag. Das bekommen wir hier nicht immer und in jedem Fall – von daher. Das einzige Manko ist, dass es nur ein Modellprojekt bis zum Jahr 2024 ist. Es ist ein bisschen zu kurz, um die tatsächlichen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Ökosystemleistungen zu überprüfen, aber besser als gar nichts. Immerhin wird dann auch wieder gewählt. – Vielleicht heulen Sie von der AfD dann wieder herum, dass Sie es leider nicht in die Regierung geschafft haben. Ich hoffe aber, dass das Modellprojekt danach weitergeht. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Günther, bitte schön.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In dem Antrag fordert die Koalition die Regierung auf, modellhaft FSC-Zertifizierungen im Staatswald umzusetzen, Betonung auf „modellhaft“. Wir haben dazu gerade einiges gehört. Warum FSC? Es ist als Siegel in abrechenbarer Art und Weise auf eine naturgemäßere Forstbewirtschaftung ausgerichtet und vor allem auf eine integrierte Forstbewirtschaftung, die den Naturschutzgedanken in die gesamte Flächenbewirtschaftung integriert, und das eben nicht nur mit unbestimmten Begriffen, sondern abrechenbar und konkret. Ja, der Ursprung dieses FSC-Siegels liegt tatsächlich beim Tropenholz und der gesamten Problematik, wie Regenwälder illegal abgeholzt werden. Das ist nicht unser Problem, aber genau deswegen gibt es FSC-Richtlinien, die für uns in Deutschland gelten und eben nicht dieselben sind wie die, die etwa in Südamerika gelten. Wir haben es von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört: Es gibt eben Unterschiede zu dem bestehenden Zertifizierungssystem PEFC, also ganz wesentlich die Prozessschutzflächen von 10 %, aber auch die Bodenbearbeitung, eben kein Eingreifen in den Mineralboden, kein flächiges Eingreifen, keinen Vollumbruch. Das stärkt einfach die natürlichen Kräfte des Bodens. Eine Begrenzung nicht standortheimischer Baumarten auf 20 % ist ein Beitrag zur Biodiversität, weil fremdländische Arten mit Sicherheit nicht komplett ausgeschlossen sind. Man sagt immer, Pi mal Daumen leben an einer einheimischen Pflanze 20 andere Arten, und bei fremdländischen Arten ist es eben nur ein Bruchteil davon. Auch dieser Aufgabe der Schaffung von mehr Biodiversität müssen wir uns stellen. Es gibt keine schematischen Erntenutzungs- und Verjüngungsverfahren. Explizit ist auch der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung. Auch diese Werte lernen wir zunehmend zu schätzen. Gerade in Anbetracht der Folgen des Klimawandels merken wir, dass Pflanzgut, das von der Naturverjüngung kommt, regelmäßig viel stabiler ist, um den Widrigkeiten zu trotzen. Auch das ist also ein wertvoller Baustein, was Waldumbau und Wiederbewaldung anbelangt. Saat- und Pflanzgut kommt aus Forstbaumschulen mit wenig Pflanzenschutzmittel- und Düngereinsatz. Wir haben eine gemeinsame Strategie, wie wir diese Werte senken. Das ist eine Strategie, die wir bundesweit – auch in Sachsen – beschlossen haben. Sie braucht natürlich immer einzelne Maßnahmen, mit denen sie dann konkret umgesetzt werden soll. Der Rückegassenabstand von 40 Metern zum Schutz des Bodens ist ganz wesentlich. Biotop- und Totholzstrategie: unter anderem die zehn Biotopbäume je Hektar. Das ist auch eine abrechenbare Größe, ganz wichtig. Vor allen Dingen: der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden nur nach einer behördlichen Anordnung, das Ganze also mit einer unabhängigen Instanz. Bleifreie Munition bei der Jagd, natürliche Waldgesellschaft, Verjüngung ohne Schutz, ohne Zaun. Auch das ist ein wichtiges Anliegen: dass man es hinbekommt, dass das ganze Geld nicht nur in die Umzäunung fließt, weil das schnell falsch ausgegebenes Geld sein kann. Wenn irgendein Sturm das umlegt, dann ist der Jungbestand ganz schnell wieder weggefressen. Nicht zuletzt: die tarifliche Entlohnung der beteiligten Betriebe. Tatsächlich ist das auch noch ein Thema hier in Deutschland, dass wir, was die Einhaltung des Tariflohns anbelangt, noch lange nicht am Ziel angekommen sind. Wegen dieser konkreten Vorteile, dieser abrechenbaren Vorteile, sind wir auch nicht die Einzigen, die sich auf den Weg machen. In Deutschland sind es die Landesforstbetriebe und Staatsforste in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein, die schon komplett auf FSC umgestellt haben. Es gibt also schon ganz viele Vorerfahrungen. In Sachsen sind es immerhin die Körperschaftswälder. Wir haben schon von Chemnitz gehört, aber auch von Leipzig. Weltweit, muss man sagen, sind es schon 226 Millionen Hektar. Im Vergleich sind es weltweit 330 Millionen Hektar für PEFC. In Deutschland sind mittlerweile schon 12 % der Waldfläche FSC-zertifiziert. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir das Ganze erst einmal modellhaft angehen. Deswegen: Was sind die nächsten Schritte? Vielleicht noch einen Satz dazu, warum es auch betriebswirtschaftlich klug ist; denn zunehmend mehr Abnehmer und auch Weiterverarbeiter von Holz, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf solch ein Zertifikat. Wir wollen uns das Ziel setzen, auch in Sachsen tatsächlich geschlossene Wertschöpfungsketten aufzubauen. Wir bemerken jetzt gerade die Probleme, der starke Export von Rundholz und von Schnittholz nach China, nach Amerika, wobei wir sagen, wir brauchen es hier auch für unsere Bauwirtschaft. Es gibt einen ganz starken Bedarf nach zertifiziertem Holz und zertifizierten Weiterverarbeitungsprodukten. Es ist gut, wenn wir als Sachsenforst genau das liefern können, was zunehmend auch honoriert wird. Zertifizierung ist nicht nur ein Thema im Wald. Wir kennen es auch aus der Tierhaltung. Wir kennen es auch aus vielen anderen Bereichen, dass es für immer mehr Menschen eine große Rolle spielt. Wie gehen wir jetzt damit um? Wir werden drei von insgesamt zwölf Forstbezirken, die wir in Sachsen haben, in dieses System einbeziehen: den Forstbezirk Chemnitz – das ist ein Waldumbauschwerpunkt von der Fichte zu Laubmischwäldern, jetzt genau im Übergang, wo wir das ausprobieren –, den Forstbezirk Marienberg – dort besteht auch ein hoher Waldumbaubedarf in der Regulation, gerade mit den Schalenwildbeständen als Herausforderung – und den Forstbezirk Neustadt, im Vergleich auch zum angrenzenden Nationalpark Sächsische Schweiz mit einer naturnahen integrativen Waldbewirtschaftung und weil dort praktisch eigentlich weitgehend solche Bestimmungen schon gelten. Dazu kommen unsere drei Großschutzgebiete. Das betrifft erstens den Nationalpark Sächsische Schweiz selbst, wo wir vor allem auch viel Prozessschutz machen wollen mit den Fichtenwäldern und starker Erholungsnutzung. Es ist interessant, wie man das zusammenbekommt, auch in Zeiten des Borkenkäfers. Zweitens ist es das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mit seinen Kiefernwäldern. Auch das sind spannende Bogen zwischen menschlicher Nutzung und Biosphärenkriterien. Drittens betrachten wir die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain als das größte Wildnisgebiet in Sachsen. Das ist der Umfang, in dem wir das Ganze modellhaft probieren. Es werden am 29. Juni Sondierungsgespräche stattfinden mit Prof. Sven Wagner, Professor für Waldbau, und Prof. Goddert von Oheimb, Professor für Biodiversität und Naturschutz an der Technischen Universität Dresden, zur fachlichen Abstimmung dieser Aufgaben und der Begleitung dieses Modellprojekts, das danach starten soll. Der Zeitplan für das zweite Halbjahr ist, dass der Sachsenforst an ein Zertifizierungsunternehmen den Auftrag gibt, ein Voraudit durchzuführen, damit man die Unterschiede, die es zwischen den verschiedenen Zertifizierungssystemen gibt, genau herausarbeitet. Das Ganze wird in Begleitung durch Verbände stattfinden. Das sind mehrere Partner, unter anderem der Sächsische Forstunternehmerverband und der Sächsische Waldbesitzerverband. Die jeweils angrenzenden Waldbesitzer, körperschaftliche und private, werden beteiligt. Der Sächsische Landesjagdverband, die anerkannten Naturschutzverbände, die IG BAU, der Personalrat, der Verband der Säge- und Holzindustrie Sachsen sind auch eingebunden. Das ist eine ganz breite Einbindung von verschiedensten Akteurinnen und Akteuren. 2022 soll es die erste Betriebsprüfung, ein Zertifizierungsaudit und einen ersten Zertifizierungsbericht geben. Im dritten Quartal gibt es dann eine Zertifikatserteilung nach dem Standard FSC Deutschland, wenn alles gut geht. Der Regelzeitraum beträgt fünf Jahre. Wir reden also von 2022 plus fünf. Die Laufzeit im Modellprojekt ist damit bis 2027 festgelegt. 2024 werden wir nach dann netto einem Jahr, in dem wir es erstmals praktisch umgesetzt haben, erste Ergebnisse auswerten. Da muss man aber sehen, was nach einem Jahr schon feststellbar ist. Deshalb beginnen die wissenschaftliche Begleitung und die Beteiligung der Verbände bereits am Anfang des Projektes. Dann wird es eine Zwischenauswertung geben. Wir werden dazu im Landtag berichten. Wir können heute schon zusagen, dass wir das auf jeden Fall machen werden. Spätestens nach Ablauf des fünfjährigen Zertifizierungszeitraumes, also 2027, wird es eine umfassende Untersuchung zu Vor- und Nachteilen beider Systeme – FSC und PEFC – geben. Durch die Einbindung der genannten Akteurinnen und Akteure ist, glaube ich, gewährleistet, dass das eine neutrale Vor- und Nachteilsabwägung sein wird. Wir haben schon bei den Koalitionsverhandlungen gemerkt, dass die Euphorie, mit der wir an dieses Thema herangehen, durchaus unterschiedlich verteilt ist. Aber ich glaube, dass dieser Weg, das jetzt modellhaft in drei von zwölf Forstbezirken zu probieren, durchaus einen guten Kompromiss darstellt. Man muss sich immer erst einmal auf den Weg machen. Die Auswertungen, die dann vorliegen, werden uns wir dann viele Anlässe bieten, die Vorund Nachteile fachlich fundiert miteinander zu diskutieren. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn dem Antrag der Koalition ausreichend Zustimmung zuteilwürde. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister Günther. Das Schlusswort hat jetzt Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in einem kurzen Schlusswort noch einige Punkte sagen. Wir probieren gerade aus, wie es dann ist. Es ist ein Test. Wir sind dann betriebswirtschaftlich klüger, wenn der Minister das jetzt so sagt, was FSC angeht. Genau das wollen wir testen. Wir wollen den Vergleich in den sächsischen Wäldern machen. Ich möchte noch einmal die Frage nach der Reviereinteilung stellen. Das sollten wir noch einmal diskutieren. Wir haben drei Reviere in der Fichte: in Chemnitz, in Marienberg und in Neustadt. Aber wir haben auch Probleme bei der Kiefer in Nordsachsen und Hoyerswerda. Eigentlich wäre es auch interessant, das zu vergleichen. Wir haben auch den Mittelbereich. Wenn ich mir den Colditzer Wald Tagesordnungspunkt Einsetzung der Enquetekommission Freistaates Sachsen auf das Drucksache 7/6199, Die Fraktionen können zu dem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an die AfD-Fraktion. Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor fünf Wochen haben wir hier den Doppelhaushalt 2021/2022 verabschiedet. Sie waren alle dabei. Heute wollen wir eine Enquetekommission beauftragen, die Landesverwaltung einer Aufgabenkritik zu unterziehen. Sie fragen sich: Warum halten wir das für nötig? Wir haben zwei sehr gute Gründe dafür. Der erste Grund ist, dass die Staatsregierung bisher keine Aufgabenkritik durchgeführt hat. Der zweite Grund ist, dass der Haushalt derzeit ohne Kredite nicht mehr auszugleichen ist. anschaue. Dort passieren Dinge, die man vergleichen könnte. Dass alle drei Reviere Fichtenbestände sind, halte ich für zumindest noch einmal diskutabel. Das Nächste sind der Nationalpark und das Biosphärenreservat Königsbrücker Heide. Das sind Gebiete, die sowieso sehr intensiv ökologisch betrachtet werden. Warum ist es nicht gerade interessant, in den Wirtschaftswäldern, die auch Wirtschaftswälder bleiben werden, die Vergleiche zu machen? Warum muss man die Königsbrücker Heide, in der eine Totalwildnis entstehen soll, zertifizieren? Warum soll da Personal bezahlt werden? Das sollten wir diskutieren. Deshalb spreche ich das noch einmal an. Insgesamt freue ich mich auf diesen Vergleich. Ich denke, er wird uns schlauer machen. Versuch macht klug. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war das Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/6612 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Da sehe ich keine. Damit ist dem Antrag mit der Mehrheit an Fürstimmen bei vielen Gegenstimmen trotzdem zugestimmt worden. Die Drucksache 7/6612 ist damit beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf „Die Aufgabenlast des finanzierbare Maß zurückführen“ Antrag der Fraktion AfD Der erste Grund hat eine umfangreiche Vorgeschichte. Nach langen Jahren des Personalabbaus steuerten Sie etwa 2015 endlich um und richteten zwei Personalkommissionen ein, die den aufgabenorientierten Personalbedarf ermitteln sollten. Diese rechneten für die Zukunft eher mit mehr Aufgaben und mehr Aufwand. Zur Verringerung von Aufgaben haben beide Kommissionen auf die politisch Verantwortlichen, also auf die Regierung, verwiesen. Sie in der Regierung haben aber bisher keine Entscheidungen getroffen. Aus unserer Sicht haben Sie auch mit Ausnahme von Polizei und Lehrern mit den Personalkommissionen seit 2015 eine hochgradige Verschwendung von Personalund Sachmitteln betrieben. Warum urteilen wir so hart, meine Damen und Herren? Weil sie den zweiten Schritt von dem ersten gegangen sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Urban hat heute mehr Personal in der Landesdirektion gefordert!) – Herr Gebhardt, jetzt komme ich zu diesem Thema. Ich habe nur auf den Einwand gewartet. Hier hat niemand mehr Personal gefordert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Niemand?) – Schauen Sie sich den Antrag an. Es wurde Personal durch Umsetzungen gefordert. (Sabine Friedel, SPD: Von wo?) – Aus der Landesverwaltung. Das ist kein Mehr an Personal. Das möchte ich deutlich unterscheiden. Zu Ihrer Legendenbildung, uns immer zu unterstellen, dass wir uns immer widersprechen würden, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Macht ihr!) muss ich ehrlich sagen: Das verfängt schon lange nicht mehr. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Unsinn!) – Herr Lippmann, ich komme dann noch einmal zu Ihnen rüber und zeige Ihnen die Formulierung in unserem Antrag, die Sie mutwilligerweise wieder ins Gegenteil verdrehen, um uns Inkompetenz oder widersprüchliches Verhalten zu unterstellen, das aber objektiv nicht vorliegt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das müssen wir Ihnen nicht unterstellen! – Weitere Zurufe von den LINKEN) – So, Herr Gebhardt, damit haben wir Ihren Einwand jetzt hinreichend bearbeitet. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wie wollen Sie eigentlich subjektiv Objektivität einschätzen?!) – Nun, weil ich es gelesen habe. Ich habe es gelesen. Und wenn Sie das anders wahrnehmen, dann sage ich: Das geschriebene Wort zählt mehr als die Wahrnehmung. Wer schreibt, der bleibt. (Beifall bei der AfD) Ihre Personalkommission ist zur Ermittlung des Personalbedarfs vom derzeitigen Aufgabenbestand ausgegangen, hat aber nicht die Frage konkret gestellt. Aus unserer Sicht hätte jedoch eine umfassende Aufgabenkritik am Anfang stehen müssen, bevor darauf aufbauend in einem zweiten Schritt der Personalbedarf zur Erfüllung der optimierten Aufgaben ermittelt worden wäre. Jetzt, wo die Decke der Einnahmen zu kurz geworden ist, um alle von der Koalition gewünschten Ausgaben abzudecken, müssten doch auch Sie von der CDU erkennen, dass Sie um den ersten Schritt – die Aufgabenkritik – nicht mehr herumkommen werden. Damit sind wir auch schon beim zweiten Grund unseres Antrages. Seit dem Jahr 2010 sind die Ausgaben des Freistaates Sachsen beachtlich gestiegen: von 16,4 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 21,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber die Einnahmen sind auch gestiegen!) – Das muss erst einmal nichts Schlechtes sein, Herr Gebhardt, nur stiegen die Einnahmen des Freistaates leider nicht im selben Maße an. Mit der Einnahmen- und Ausgabenseite unseres Haushaltes verhält es sich nämlich wie mit zwei Bergsteigern: (Sabine Friedel, SPD: Sie irren sich!) Während der eine schnurstracks auf den Mount Everest marschiert, geht dem anderen seit dem letzten Jahr langsam die Luft aus und er bleibt immer weiter zurück. Dass eine solche Seilschaft langfristig nicht funktionieren kann, dürfte auch Ihnen, Herr Gebhardt, langsam klar werden. (Zuruf von der AfD: Genau!) Wie mit den Bergsteigern verhält es sich auch mit seriöser Finanzpolitik: Wenn die Ausgaben nicht auf die tatsächlichen Einnahmen Rücksicht nehmen, dann wird das nämlich nichts. Wie aber sieht unsere Haushaltslage aus? Bereits im aktuellen Doppelhaushalt haben Sie Rücklagen verbraucht. Hinzu kommen neue Schulden von insgesamt 3,2 Millionen Euro im Zeitraum des Doppelhaushaltes, und Besserung ist auch nicht in Sicht. In der Finanzplanung für die Jahre 2023/2024 weisen Sie einen ungedeckten Finanzbedarf von bis zu 4 Milliarden Euro aus. Mit anderen Worten: 10 % der Ausgaben werden künftig nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden. Wollen Sie, sehr geehrte Kollegen von der Regierungskoalition, wirklich so weitermachen? Herr von Breitenbuch, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Ja!) Herr Pohle und Herr Patt wollen es jedenfalls nicht. Zumindest haben Sie dies in der Debatte zum Doppelhaushalt 2021/2022 im vergangenen Monat übereinstimmend erklärt. Sie haben erklärt, dass das gerade beschlossene Haushaltsvolumen nach unten korrigiert werden müsse und weitere Personalkosten in jedem Fall vermieden werden sollen. Auch der Finanzminister mahnte in der Haushaltsdebatte am 20. Mai wie folgt: „Wir werden es auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht verantworten können, sehenden Auges so weiterzumachen und tatsächlich über unsere Verhältnisse zu leben.“ Ich lade Sie daher schon jetzt ein, die Diskussion zu beginnen, wie wir mit künftigen Einnahmen unsere Ausgaben gut planen. Aufgabenkritik ist und bleibt der nächste und erste Schritt, denn der nächste Doppelhaushalt steht vor der Tür, meine Damen und Herren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und was hat das jetzt mit der Enquetekommission zu tun?) Am 04.02.2021 hatten wir hier einen Bericht über die Personalkommission II. In der damaligen Debatte hatte ich gesagt: Wenn Sie nicht handeln, meine Damen und Herren, sehen wir uns gezwungen, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und einen eigenen Antrag einzubringen. (Zurufe von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD) Sie sehen also: Wenn die AfD etwas ankündigt, dann halten wir – mit dem heutigen Enquete-Antrag – Wort. (Zurufe von der AfD: Jawohl! Jawohl! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sie machen letztendlich einen Untersuchungsausschuss!) Halten wir also fest: Erstens. Es gibt keine Aufgabenkritik in der Landesverwaltung. Zweitens. Wir brauchen dringend eine Aufgabenkritik, deren Ergebnis in die Beschlussfassung des nächsten Doppelhaushaltes einfließen kann. Drittens. Sie selbst wissen das ganz genau und haben es in der Vergangenheit bereits eingeräumt, aber leider noch nicht umgesetzt. Diese Gelegenheit wollen wir Ihnen, lieber Herr Hartmann, und Ihrer Fraktion am heutigen Tage gerne einräumen. Deshalb lade ich Sie recht herzlich zu einer fachlich seriösen Debatte ein und beende zunächst meine Rede in dieser ersten Runde. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Christian Hartmann CDU

Diskutieren können wir gern, aber zustimmen werden wir nicht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Barth. Nun übergebe ich an die Fraktion CDU; Herr von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Barth, ich kann den Hintergrund Ihres Antrages und dessen Begehren verstehen und nachvollziehen. Die Fragen, welche Aufgaben in welchem Umfang durch die öffentliche Verwaltung in Zukunft zu erledigen sind, wo sich möglicherweise Effizienzpotenziale ergeben und welche gesetzlichen Grundlagen möglicherweise anzupassen sind, um zu Verwaltungsvereinfachungen zu kommen, diskutieren wir inhaltlich bereits selbst, auch schon zum Bericht der Personalkommission II. Wir sind uns darin einig, dass es Antworten auf diese Fragen braucht. Das ist auch eine aktuelle Diskussion im Bund. Unter dem Thema „Neustaat“ wird das in Berlin intensiv – und ich finde es auch richtig – vor der Bundestagswahl diskutiert. Nur hinsichtlich des Weges sind wir uns nicht einig; das will ich hier deutlich sagen. Aus unserer Sicht ist es ein kontinuierliches Handeln von Verwaltung, ihre Aufgaben immer wieder selbst zu überprüfen. Diese Aufgabe gehört zu einer Staatsregierung und der darunter arbeitenden Verwaltung. Das gehört zum laufenden Geschäft. Darüber, ob das die Regierung immer selbst machen sollte oder ob es eine Unterstützung durch eine Art Strukturkommission gibt, lässt sich kräftig streiten. Ich kann Ihnen auch versichern: Überall dort, wo wir als Abgeordnete der Koalition Anregungen haben, Prioritäten neu oder anders zu setzen, werden wir dies in Wahrnehmung unserer Kontrollfunktion als Legislative gegenüber der Staatsregierung auch tun. Das ist Ausdruck vieler konkreter Anträge hier im Parlament, mit denen wir die Staatsregierung bitten, an verschiedenen Stellen andere Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung konnten Sie beobachten, dass wir als Haushaltsgesetzgeber der Staatsregierung – und damit der exekutiven Gewalt – unsere Vorstellungen von Prioritätensetzungen immer wieder mit auf den Weg gegeben haben. Dass es die Enquetekommission nicht braucht, heißt aber nicht, dass es der Aufgabenkritik nicht bedarf. Diese ist mit Blick auf die Deckungslücke ab 2023 ff. noch immer sehr notwendig, und auch wir machen uns darüber Sorgen. Natürlich lässt die Mai-Steuerschätzung einen gewissen Optimismus zu, dass diese Deckungslücke vielleicht nicht so groß ausfallen wird wie vermutet, aber Ausgaben sind an den Einnahmen auszurichten. Wenn die Einnahmen geringer ausfallen als geplant, müssen die Ausgaben daran ausgerichtet werden. (Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Dass dies auch Auswirkungen auf Aufgaben an der einen oder anderen Stelle hat, ist deshalb logische Schlussfolgerung. Auch mit Blick auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen und dem voranschreitenden technischen Fortschritt braucht es Instrumente zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung bei der Umsetzung der Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns darin einig, dass es einer ständigen Überprüfung von Aufgaben in öffentlichen Verwaltungen bedarf, aber mit einer Enquetekommission sollten wir als Landtag nicht die Aufgabe der Staatsregierung erledigen. Sehr geehrte Kollegen der AfD, allerdings frage ich noch eines: Die Einsetzung einer Enquetekommission bedarf der Zustimmung eines Drittels seiner Mitglieder, sprich: des Hohen Hauses. Wenn der AfD dieses Thema, die Einsetzung einer Enquetekommission, so wichtig ist, weshalb sind Sie im Vorhinein nicht auf andere Fraktionen zugegangen, um dieses Quorum heute zu erreichen? Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Herr von Breitenbuch. Nun sehe ich am Mikrofon 7 Kollegen Barth – vermutlich mit einer Kurzintervention.

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André Barth AfD

Das ist zutreffend: eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn von Breitenbuch. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Also, Herr Kollege von Breitenbuch, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Zugehen auf die CDUFraktion hinsichtlich dieses Themas – Sie tun ja jetzt hier völlig überrascht, als wenn wir gestern diesen Antrag aus dem Hut eines Zauberers herausgezaubert hätten. Aber tatsächlich habe ich versucht, hier im Innenhof mit jedem Haushaltspolitiker der CDU, den ich erwischen konnte und dem ich sozusagen auch noch ein bisschen Vernunft zutraue – die gibt es ja – – (Zuruf des Abg. Jan Löffler, CDU) – Nein, Herr Löffler, Sie habe ich tatsächlich nicht erwischt. Ich habe sogar mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden über das Thema gesprochen. Wir haben also wirklich versucht, (Zurufe von der CDU und den LINKEN) auch auf Sie zuzugehen und für unseren Antrag ordentlich zu werben, aber von Ihnen kamen leider – ich sage es mal so – ausweichende Worte. Vom Herzen her – wenn die CDU-Haushaltspolitiker mit dem Herzen sprechen würden –, wäre ich mir sicher, würden wir heute die erforderliche Mehrheit für die Enquetekommission erhalten. Aber leider sind Sie Ihren politischen Zwängen einerseits innerhalb Ihrer Fraktion und andererseits natürlich auch innerhalb Ihrer Koalitionspartner verpflichtet. Insofern finden wir das bedauerlich; aber es war einfach ein Versuch, solide Haushaltspolitik hier noch einmal im Plenum sozusagen mit einer Mehrheit zu versehen. Ich hoffe, das gelingt uns, und wenn nicht, war es ein ehrlicher Versuch. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth am Mikrofon 7 mit einer Kurzintervention. Nun erwidert Herr von Breitenbuch am Mikrofon 4.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Barth, eine Enquetekommission – Sie sind lange genug hier im Parlament – ist etwas Besonderes: Die wirft man nicht einfach hin, das bereitet man anders vor, und wenn man merkt, man kommt nicht zum Zuge, kann man sie auch anders verpacken. Wir haben als Fraktion die Verantwortung, hier eine Koalitionsregierung zu tragen. Wir nehmen das sehr ernst, gerade im Hinblick auf die nächsten Jahre und die entsprechenden Haushaltsherausforderungen. Insofern halten wir Ihren Weg, den Sie hier vorschlagen, für uns nicht gangbar. Herzlichen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch am Mikrofon 4 mit der Erwiderung. Nun übergebe ich an die Fraktion DIE LINKE; Kollege Brünler, bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Der Antrag in der vorliegenden Form ist in den Augen meiner Fraktion nicht zustimmungsfähig, und das hat mehrere Gründe. Zum Ersten glauben wir, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe einer Enquetekommission sein kann, ein bereits im Vorfeld feststehendes Ergebnis argumentativ zu untermauern. Das ist jedoch bei Ihrem Antrag die Aufgabe; denn auch wenn im Titel das Wort „Zukunft“ vorkommt, so geht es doch beim hier festgeschriebenen Auftrag der Kommission nicht darum, verschiedene Zukunftsszenarien zu untersuchen, zu fragen, was diese für den Freistaat bedeuten und was Handlungsspielräume oder Strategien sind, damit umzugehen. Vielmehr soll es einzig und allein darum gehen, wie der Freistaat und sein Personal auf seine unabwendbaren Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zusammengeschrumpft und wie Aufgaben privatisiert werden können – so steht es schließlich in Ihrem Antrag. (André Barth, AfD: Wo steht das?) Ziel Ihrer Enquete soll es sein, den Weg in einen Nachtwächterstaat zu ebnen. Man könnte auch sagen, die Enquetekommission soll Ihre in der Haushaltsdebatte abgelehnten Deckungsquellen nochmals aufwärmen. (André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Nur wird dadurch das Vorhaben nicht besser. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Brünler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nico Brünler Die Linke

Nein, ich möchte gern zu Ende reden – er kann zum Schluss gern eine Kurzintervention bringen. Ein zweiter Punkt, der zumindest in der Begründung des Antrags durchschimmert, zeigt, dass der Antragsteller bei Bezugnahme auf die aktuelle Haushaltslage offenkundig nicht in der Lage ist, zwischen dauerhaft wahrzunehmenden Aufgaben und langfristigen staatlichen Strukturen einerseits und den Sonderkosten zur Bewältigung und Überwindung einer Krisensituation andererseits zu unterscheiden. Wenn Sie in der Lage wären, das zu erkennen, Kollege Barth, dann würden Sie sich stattdessen mit der derzeit festgeschriebenen Form der Schuldenbremse befassen. Die damals festgelegten Tilgungsregularien haben eine Situation wie Corona schlicht nicht vorausgesehen. Das gefährdet momentan die Tragfähigkeit des Landeshaushaltes und nichts anderes. Aber daran wollen Sie als AfD ja festhalten, und das ist nicht seriös, das ist einfältig, Kollege Barth. Wir brauchen eine Debatte über die Schuldenbremse und keine Enquete zur Aufwärmung des schon einmal an der Realität gescheiterten Projektes 70 000 des damaligen Ministerpräsidenten Tillich vor elf Jahren. Sie wollen zwar in der von Ihnen beantragten Kommission auch die zu erledigenden Aufgaben evaluieren – Sie haben sogar darin recht, dass dies überfällig ist. Als LINKE fordern wir seit Jahren eine überfällige Aufgaben-, Prozess- und Bürokratiekritik. Wir brauchen das auch, um dann zu entscheiden, mit welchem Aufwand und in welcher Form deren Umsetzung gesichert werden kann. Aber Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Sie wollen, wie Sie schon in der Haushaltsdebatte klargestellt haben, zuerst den Rotstift ansetzen, quasi als Selbstzweck, und dann schauen, was man machen kann. Ihre Aufgabenkritik ist Mittel zum Zweck des Personalabbaus – in Ihrem Ergebnis bereits festgeschrieben. Vertreter Ihrer Partei haben im Haushalts- und Finanzausschuss immer wieder gesagt, dass sie einen Großteil der Landesbediensteten schlicht für überflüssig halten. (André Barth, AfD: Wer hat das gesagt?) Das hat jedoch mit Zukunft nichts zu tun. Schlimmer noch: Den wirklichen Problemen wollen Sie sich überhaupt nicht widmen, denn die liegen ja ganz woanders. Das beginnt, wenn wir schon über Personal reden, mit der wertverzehrenden Art der Altersvorsorge für unsere Beamten und geht mit der Frage weiter, wie die Aufgabenerfüllung durch den Freistaat in Zukunft überhaupt aussehen soll. Was meine ich, meine Damen und Herren? Es geht um Digitalisierung. Wir haben ja während der Corona-Schutzmaßnahmen alle einen Vorgeschmack davon bekommen, wohin die Entwicklung geht und wo der Freistaat noch großes Entwicklungs- und Nachholpotenzial hat. Ich bin mir sicher, die wenigsten hier im Raum werden das Online-Zugangsgesetz überhaupt kennen. Gut, es ist auch kein Landes-, sondern ein Bundesgesetz, aber es ist trotz allem materielle Realität. Es schreibt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und die Sicherstellung von Schnittstellen zu Bürgern und Unternehmen fest und wirft die Frage auf, ob die bisherigen Verwaltungsprozesse überhaupt zukunftsfähig sind oder wo sie sich grundlegend ändern müssen. Es geht ja nicht darum, alles weiterzumachen wie bisher, nur eben digital. Wir erleben – wenn auch von vielen unbemerkt – im Moment die wahrscheinlich größten Struktur-, Prozess- und in vielen Punkten auch Aufgabenänderungen im öffentlichen Dienst. Was werden die Folgen sein? Wird dadurch ein Bürokratieab- oder -aufbau erzielt? Haben wir das dafür in jedem Fall optimal qualifizierte Personal? Oder anders gefragt: Ist der öffentliche Dienst im Freistaat in jedem Fall optimal darauf vorbereitet und welche haushalterischen Folgen wird dieser Prozess haben? Das entscheidet über die Aufgaben der Zukunft. Allerdings werden Sie dem mit der in Ihrem Antrag geforderten Enquetekommission und dem darin geforderten Arbeitsauftrag nicht im Geringsten gerecht. Mit Aufgaben wollen Sie sich ja eigentlich auch nicht befassen – Ihnen geht es, wenn man zwischen den Zeilen liest, ausschließlich um einen ideologisch getriebenen Personalabbau im öffentlichen Dienst. (Auflachen bei der AfD – Zurufe von der AfD) Alles andere in Ihrem Antrag ist nur der schmückende Rahmen. Ein auf billig getrimmter Nachtwächterstaat war jedoch bisher noch nie in der Lage, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun am Mikrofon 7 Kollege Barth von der AfD-Fraktion – vermutlich mit einer Kurzintervention.

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André Barth AfD

Es wird die zweite Kurzintervention unter diesem Tagesordnungspunkt. Lieber Herr Brünler, zeigen Sie mir bitte dann, wenn Sie dazu Gelegenheit haben, an welcher Stelle in diesem Antrag von Privatisierung von staatlichen Aufgaben die Rede sein soll. Wenn Sie nachts über AfD-Anträge träumen und irgendetwas dazuträumen, dann ist das Ihre Sache; aber tatsächlich vom Wortlaut her steht das nicht drin. Als Zweites: Niemand aus unserer Fraktion hat im Haushalts- und Finanzausschuss jemals das massive Streichen der Mehrheit der Stellen im Freistaat Sachsen gefordert – so wie Sie es hier in Ihrer Rede dargestellt haben. Aber was Sie machen – eigentlich sind Sie neidisch, dass Sie nicht auf die Idee gekommen sind, (Beifall bei der AfD) weil Sie ja viele Punkte hier auch nur vorgetragen haben, dass sie richtig sind. Aber wenn man natürlich eine Milliarde Euro mehr im Haushalt erst mal ausgeben will, so wie Sie das hier gemacht haben, – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: 1,8 Milliarden!) – 1,8, das ist ja noch viel schlimmer, als ich gedacht hatte, Herr Gebhardt, aber danke für die Konkretisierung –, dann kann man fünf Wochen später nicht sagen, wir wollen eine Aufgabenkritik haben. Deshalb sage ich einfach: Das war ein ehrlicher Antrag, das war eine ehrliche Einladung an Sie. Wenn Sie selbst der Meinung sind, wir müssen in unserer Staatsverwaltung noch einmal über alles schauen, und uns hier radikal unterstellen, wir stellen den Antrag, um die Landtagsverwaltung oder die Staatsverwaltung in irgendeiner Art und Weise zusammenschrumpfen zu lassen – – Wir wollen konkret wissen: Können wir in der Zukunft alle Aufgaben des Freistaates Sachsen in der derzeitigen Form noch wahrnehmen oder müssen wir Änderungen vornehmen? Änderungen vornehmen bedeutet viel: Das bedeutet Digitalisierung, bedeutet auch Stellenumsetzung. Aber was Sie uns immer unterstellen, ist Kaltheit im Herzen, wir wollten nur Stellen kürzen. Diesen Blödsinn – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist vorbei.

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André Barth AfD

– nehmen wir Ihnen einfach nicht ab. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth am Mikrofon 7 mit der Kurzintervention. Eine Erwiderung wird nicht gewünscht. Somit fahren wir in der Rednerreihenfolge fort, und ich übergebe an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Liebscher, bitte schön.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion beantragt zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die Einsetzung einer Enquetekommission. Dieses Mal möchte die AfD-Fraktion die in der mittelfristigen Finanzplanung angeführten Deckungslücken durch Aufgabenkürzungen auf Landesebene finanzieren. Dabei sollen die Quoten für Investitionen und für die Zuführung des Freistaates Sachsen an seine Kommunen nicht verringert werden. Der Antrag hat thematisch und terminlich seine Grenzen. Ich habe wirklich versucht mir vorzustellen, wie eine Aufgabenkritik des öffentlichen Dienstes durch das Parlament – besser noch: durch die Fraktionen – aussehen kann. Ergebnislos. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemals so gemacht wurde. Es ist einfach nicht durch eine 20- köpfige Kommission aus Landtagsabgeordneten umsetzbar. Damit meine ich den tatsächlichen Prozess einer Aufgabenkritik. Allein deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Unser aktueller Doppelhaushalt 2021/2022 soll einen Rahmen bilden, der Sachsen gut durch die Pandemie bringt. Mit Wegstreichen und Kürzen hätten wir es nicht geschafft, die Situation für Unternehmen, Vereine und auch für Kommunen zu stabilisieren. Das ist eine schwierige Zeit, aber unterm Strich ist zu sagen: Die Kommunen sind gut durch das Jahr 2020 gekommen – und das vor allem, weil Bund und Land viel Geld bereitgestellt haben. Ich denke, das ist auch vor Ort so gesehen worden. Wir sind noch immer in der Krise, und wir hoffen, dass die Wirtschaft und die öffentlichen Einnahmen sich erholen. Das setzt natürlich voraus, dass uns Corona nicht noch einmal ausbremst. Dagegen kann man übrigens etwas machen: Impfen, Masken tragen, Testen, Abstand halten usw. Trotzdem wissen wir heute nicht, wie es in zwei, drei Jahren aussehen wird. Die Prognosen bauen darauf, dass das Leben nicht noch einmal heruntergefahren werden muss. Der Antrag beansprucht auch Planungssicherheit für Kommunen. Als Mitglied des Landtages greift mir das zu kurz. Es sind nicht nur die Kommunen, die Sicherheit wünschen. In diesem Land gibt es auch Eltern mit Kindergarten- und Schulkindern, Kulturschaffende, Vereine, Unternehmen und jede Menge anderer Menschen. Die haben alle das Recht, gesehen zu werden, und als Parlament vertreten wir ihre Interessen. Die geforderten Quoten – nur zur Erläuterung: Quoten sind prozentuale Angaben. Das gilt für die Investitionsquote und für die Zuführungsquote an die kommunale Familie. Auf den Seiten des Finanzministeriums steht hierzu: Der Umfang des kommunalen Finanzausgleiches ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates sowie der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Außerdem steht noch: Die Kommunen haben somit automatisch an der seit vielen Jahren positiven Einnahmenentwicklung des Freistaates teilgenommen. Umgekehrt würden sie aber auch an einer verhältnismäßig ungünstigeren Entwicklung der Landeseinnahmen beteiligt. Das nennt sich Finanzverbund. Wir werden sehen, wie sich die Wirtschaft und die Steuereinnahmen entwickeln. Im Herbst wissen wir vielleicht schon, wie viel Geld uns in den nächsten Haushalten zur Verfügung stehen wird. Nehmen wir an, die prozentuale Zuführungsquote des Freistaates Sachsen an die Kommunen würde, wie von der AfD gewünscht, stabil bleiben. Wenn sich die Steuereinnahmen nicht entsprechend entwickeln, wird der ausgezahlte Gesamtbetrag einfach geringer. Das gilt im Übrigen ebenso für die Investitionsquote. Die AfD-Forderung wird das nicht verhindern. Mit 2023/2024 kommen zwei Haushaltsjahre auf uns zu, bei denen es mehr zu berücksichtigen gilt als bisher. Aber wir wissen auch, dass vor allem die kurze Tilgungszeit der Corona-Kredite den Druck auf die sächsischen Haushalte erheblich erhöht. Für meine Fraktion kann ich sagen: unnötig erhöht. In etwa einem Jahr werden wir uns mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2023/2024 hier im Parlament befassen. Vielleicht haben wir bis dahin eine tragfähige Lösung gefunden. Ein Berichtsende 2023, wie es der Antrag fordert, ist zu spät. Wir lehnen den Antrag der AfD damit ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht in Kürze für die SPD-Fraktion Herr Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir führen heute die völlig falsche Debatte über eine neue Kürzungspolitik in Sachsen weiter. Vor einigen Monaten haben wir über die Ergebnisse der Personalkommission II diskutiert. Damals schon suggerierte die AfD, suggerierten Sie, Herr Barth, Sachsen müsse erneut sparen. Ihr Problem ist aber, Sie trauen sich immer noch nicht, öffentlich zu sagen, welche Aufgaben Sie einsparen wollen. Ich darf an den Redebeitrag meiner Kollegin Sabine Friedel von damals erinnern. Sie rechnete uns allen vor, dass allein in den Bereichen Polizei, Bildung im weiteren Sinne und Justiz zusammen schon 70 000 von den derzeitigen 88 000 besetzten Stellen in der Landesverwaltung sind. Dort wollen Sie angeblich nicht kürzen. Aber wo denn dann, Herr Barth? Damals wie heute haben wir von Ihnen nichts an Vorschlägen gehört, welche Aufgaben nicht mehr erfüllt werden sollen. Erst schieben Sie in der Debatte um die Ergebnisse der Personalkommission II den Rechnungshof vor. Heute wollen Sie die Beantwortung dieser Fragen einer Enquetekommission zuweisen. Sie genieren sich auch nicht, dieser beantragten Kommission Aufgaben zuzuweisen, die bereits erfüllt sind. (André Barth, AfD: Welche denn?) Ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Zur Vorbereitung dieser haushaltswirtschaftlichen Strukturentscheidung soll die Enquetekommission den aktuellen Aufgabenbestand des Freistaates Sachsen umfassend ermitteln, analysieren und unterschiedliche Aufgabenkataloge erstellen.“ Diese Aufgabe, Herr Barth – und das wissen Sie –, wurde bereits durch die von Ihnen gescholtene Personalkommission II erfüllt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Im Abschlussbericht der Personalkommission sind die 1 977 Einzelaufgaben im Freistaat Sachsen aufgeführt und bewertet. Es finden sich auch Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz, damit die Aufgaben irgendwann mit weniger Personal erfüllt werden können. Das gibt es alles schon. Ihr Vorschlag für eine Enquete wäre nichts als Selbstbeschäftigung. Sie gehen schon im Antrag der Enquetekommission von Einsparungen aus nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Dahinter stehen vielleicht Fantasien von einem schlanken Staat. Bei einigen von Ihnen in der AfD mag ein extrem libertäres Staatsverständnis die Grundlage sein. Was mich wirklich stört, ist, dass es Ihnen zumindest egal zu sein scheint, wenn durch Kürzungen die Unzufriedenheit der Menschen im Land mit der Demokratie und mit den Lebensumständen hier wieder steigt. Ich will nicht so weit gehen, Ihnen eine Absicht zu unterstellen, Herr Barth. Aber es passt ins Bild, dass Sie zum Beispiel die im Haushalt aufgabenunabhängigen kw-Vermerke erhalten wollten. Zur Erinnerung: kw-Vermerke bedeuten „künftig wegfallend“. Das ist das letzte Relikt der völlig falschen Kürzungspolitik in Sachsen in der Folge der Finanzkrise 2008. Unabhängig vom Aufgabenaufkommen wurden damals alle Behörden gezwungen, Personal abzubauen. Die Folge war ein immenser Druck, der auf den Beschäftigten lastete. Der Staat wurde weggekürzt, Aufgaben nicht mehr in der gewünschten Qualität erledigt. Die Unzufriedenheit in einem großen Teil der sächsischen Bevölkerung ist vor allem darauf zurückzuführen. Dass die AfD wieder eine neue Kürzungspolitik in Sachsen will, ist deshalb zumindest gefährlich. Meine Damen und Herren! Das ist nicht die Politik der SPD. Wir haben eine ganze Legislaturperiode gebraucht, um die schlimmsten Kürzungen von damals zu reparieren. Mit dem im Mai beschlossenen Haushalt haben wir nicht nur die letzten Relikte dieser Kürzungspolitik beseitigt, wir haben auch unter Beweis gestellt, dass wir aus Fehlern der Vergangenheit lernen können; denn obwohl erneut Vorschläge für massive Kürzungen auf dem Tisch lagen, konnten wir das verhindern. Im Gegenteil, es ist gelungen, die wertvolle soziale Landschaft im Freistaat Sachsen zu sichern und zu stärken. Es ist gelungen, wichtige Weichen zu stellen, um Zukunftsinvestitionen anzugehen. Meine Damen und Herren! Einen richtigen Punkt spricht die AfD-Fraktion aber dennoch an: die Tilgungsfalle in der Sächsischen Verfassung, die viel zu kurze Tilgungsfrist von acht Jahren. Aber um dies zu lösen, braucht es keine Enquetekommission, Herr Barth. Eine Arbeitsgruppe der Koalition verhandelt darüber, auch wenn ich doch mehr als überrascht war, heute in der Zeitung zu lesen, dass die CDU-Fraktion offenbar plötzlich Zweifel bekommt und sich die Verhandlungen in die Länge ziehen könnten. Als SPD-Fraktion wollen wir, dass Sachsen aus der Tilgungsfalle herauskommt und der Tilgungszeitraum deutlich erweitert wird. Darin sind wir uns doch einig mit allen relevanten Finanzwissenschaftlern und anderen Menschen, die sich für einen Erhalt der sozialen Landschaft in diesem Land einsetzen. Ich darf meine Kollege Sabine Friedel mit einem Satz aus der Presse heute zu Wort kommen lassen: Sachsen darf sich nicht aus ideologischer Verblendung am eigenen Zügel erwürgen. – Damit hat sie völlig recht, meine Damen und Herren. Wir werden mit dem erweiterten Tilgungszeitraum auch in den Folgejahren eine neue Kürzungspolitik verhindern können, und dafür müssen wir die Verfassung rechtzeitig vor dem nächsten Doppelhaushalt ändern. Sehr wahrscheinlich werden wir in den nächsten Jahren noch mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um rechtzeitig in zukunftsfähige Infrastruktur und den Erhalt unserer wirtschaftlichen Grundlagen in Sachsen zu investieren. Aber – das werden wir im Vorfeld und bei den nächsten Haushaltsverhandlungen diskutieren – nicht in einer Enquete. Das gehört in die Haushaltsverhandlungen. Ihr Antrag ist jedenfalls völlig ungeeignet, die Zukunftsaufgaben in Sachsen zu lösen, Herr Barth, so leid mir das tut für Ihr Engagement; das sei Ihnen zugestanden. Der Antrag wäre in seiner Konsequenz Selbstbeschäftigung für das Parlament. Er würde in der Konsequenz zu großer Unzufriedenheit in der Bevölkerung führen. Als SPD-Fraktion wollen wir, dass es Sachsen gut geht, und darum lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Pallas. Nun eröffnet Kollege Barth die zweite Rederunde und spricht für die AfD-Fraktion.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Pallas! Wenn wir über die Streichung von kw-Vermerken reden, wem was wehgetan hat und was die sächsische Arbeitnehmer- und Beamtenschaft gedacht hat, dann sage ich nur: Weihnachtsgeld. Wie lange wurde das im Freistaat Sachsen gezahlt, und seit wann bekommen es die sächsischen Beamten nicht mehr? (Widerspruch des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ich sage einmal ganz deutlich: Gab es nicht eine Verfassungsbeschwerde und wir haben sehr viel nachgezahlt? (Albrecht Pallas, SPD: Aufgrund der falschen Kürzungspolitik nach der Finanzkrise 2009!) Wenn wir hier darüber reden, wer Fiskalpolitik gemacht hat, dann war das die CDU mit einer gelben Fraktion, wo Mitglieder gesagt haben, Sachsen sei bald nicht mehr Nehmer- sondern Geberland. So groß waren die fantastischen Gebäude von Schwarz-Gelb. Sie sind eingestürzt, und da muss ich Kollegin Friedel loben, die gesagt hat, mit der nicht vorgenommenen rechtzeitigen Wiedereinstellung von Lehrern haben wir einen Fehler gemacht. Das hat sie in diesem Plenum gesagt. Von Ihnen habe ich so etwas noch nie gehört. Sie sitzen einfach alles aus. (Staatsminister Christian Piwarz: Zuhören, Herr Barth!) – Lieber Herr Piwarz, Sie sind Minister. Als Sie noch Parlamentarischer Geschäftsführer waren, saßen Sie dort vorn und man konnte Ihnen direkt zuhören. Jetzt ist es schwierig mit den Ohren usw. (Staatsminister Christian Piwarz: Sie haben mich schon verstanden!) Das mal ganz grundsätzlich. – Ich habe keinen Tinnitus, keine Sorge. Noch in diesem Jahr wird die Regierung das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 einleiten. Aus unserer Sicht ist es allerhöchste Zeit, jetzt mit der bislang von der Regierung versäumten Aufgabenkritik zu beginnen. (Albrecht Pallas, SPD: Lesen Sie den Abschlussbericht!) Herr Pallas, es gibt einen Zusammenhang mit der Ausweitung der Schuldenbremse. Je mehr Personal Sie einstellen, umso strangulierender wirkt die derzeitige Verfassungslage und umso mehr Druck bekommen Sie, das zu ändern. (Widerspruch des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ich sehe hier schon den lächelnden Herrn Gebhardt sitzen, der sich überlegt: Wie teuer lasse ich mir womöglich die Zustimmung zur Verfassungsänderung vergüten? Ein Wahlalter mit 16 oder Gender-Gaga vielleicht auch in unserer Sächsischen Verfassung? Ich weiß nicht, was da alles kommt. Für uns war das der Versuch, Ihnen den Druck der Verfassungsänderung von den Schultern zu nehmen, aber das erkennen Sie nicht einmal. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Nee, Herr Barth, das bringt nichts. Sie sind zu spät mit Ihrem Vorschlag!) Es ist ein Antrag der AfD-Fraktion, und den wischen Sie einfach so weg. Dann tragen Sie die Last alleine. Wenn Sie die Last erdrückt, dann ist das halt so. Ich will noch einmal etwas zu unserem Antrag im Haushaltsausschuss sagen. Die Antwort der Staatsregierung lautete pauschal, die notwendige Aufgabenkritik sei eine langfristige Managementaufgabe, so nach dem Motto: Das machen wir von Montag bis Freitag, das machen wir immer. Wir sehen aber keine Erfolge dieser langfristigen Managementaufgabe. Wir sehen nur einen Staatshaushalt mit mehr Stellen und Koalitionspartner, die noch mehr Stellen im Landtag hineininterpretieren. Deshalb sagen wir, der Landtag muss mit einer Expertenkommission eine Aufgabenkritik übernehmen. (Albrecht Pallas, SPD: Sie schummeln sich um diese Sache herum!) Anhand dieser Aufgabenkritik, Herr Pallas, können wir gemeinsam – Sie, Herr Anton, Herr Urban, Herr Zwerg, Herr Gebhardt und ich – – (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, sowie bei der CDU und der SPD) Dann können wir das gemeinsam entscheiden. (Lachen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Gemeinsam! Das wollen wir, aber das verstehen Sie nicht. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN und der SPD: Nee! –

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Albrecht Pallas SPD

Sie tricksen, das ist der Punkt!) – Ich trickse überhaupt nicht, nein, ich trickse nicht. Was soll die Kommission genau machen? Sie soll, aufbauend auf den Ergebnissen der Personalkommission, den aktuellen Aufgabenbestand beleuchten. Der aktuelle Aufgabenbestand ist etwas anderes als die 1 957 Aufgaben, die in der Vergangenheit ermittelt worden sind. Das Leben ist mit Corona und den Impfzentren weitergegangen. Wir haben heute andere Aufgaben. (Albrecht Pallas, SPD: Mehr Aufgaben!) – Womöglich mehr. Das bestreite ich nicht, aber Sie sagen, die Aufgabe ist genauso gemacht, auf den Punkt, und das stimmt nicht. (Albrecht Pallas, SPD: Welche wollen Sie kürzen?) – Ich bin doch nicht allwissend! (Albrecht Pallas, SPD: Aha!) Dazu brauchen wir den sachkundigen Rat und wollen eine Kommission einberufen. (Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage? –

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André Barth AfD

Ja, das wird ja nicht von meiner Redezeit abgezogen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Genau. Kollege Voigt, bitte schön.

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Sören Voigt CDU

Herr Kollege Barth, Sie sprechen davon, dass wir die Ergebnisse der Expertenkommission für den Haushalt 2023/24 nutzen sollen. Was schätzen Sie, wann solche Ergebnisse frühestens vorliegen würden? (Albrecht Pallas, SPD: Der Bericht Ende 2023!)

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André Barth AfD

Wenn ich meine weitere Rede, die ich vorbereitet habe, noch halten könnte, würde ich das ganz genau erklären. Wir haben in unserem Antrag einen Zwischenbericht angefordert, der in die Haushaltsverhandlungen eingefügt werden kann. Wenn wir die Kommission neben dem nächsten Doppelhaushalt hin und her verhandeln lassen würden, das wäre sinnlos. Das machen wir aber gerade nicht. Lesen Sie unseren Antrag richtig. (Albrecht Pallas, SPD: Sinnlos! Haben wir!) – Dann haben Sie es auch beim zweiten Mal nicht verstanden, Herr Pallas. (Beifall bei der AfD) Deshalb sage ich, sie soll auf dem Aufgabenbestand aufbauen. (Sören Voigt, CDU: Merken Sie nicht selber, es geht schief?!) Ich sage es noch einmal: Wir werben dafür, eine aktuelle Aufgabenkritik durchzuführen. Aber wir sind keine Hellseher. Wir wissen nicht, ob dabei mehr oder ob weniger Aufgaben herauskommen. Wir können vielleicht auch ohne eine Kommission aus den Gesprächen in unseren Wahlkreisen schon erkennen, wo unter Umständen schon ein Mehrbedarf besteht. (Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Fragen Sie mich jetzt aber nicht nach Details; hier hat jeder vielleicht auch eine etwas andere Wahrnehmung. Deshalb sagen wir: Wenn Sie einen seriösen Doppelhaushalt 2023/2024 vorverhandeln und hier dann ins Parlament einbringen wollen, dann müssen Sie auch eine Aufgabenkritik durchführen, da Sie ansonsten gezwungen sind, die Schuldentilgung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – auf die Enkel, die Urenkel und die Ururenkel – zu verlagern. Wenn das Ihr politischer Ansatz ist und wenn ich von Ihnen höre, dass Sie noch mehr Geld brauchen – – (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Ich will aber heute keine Debatte über eine Verlängerung der Tilgungsfrist führen. Ich habe dazu etwas gesagt. Wir werden im Sommer dazu eine Klausur machen. Ich hoffe, dass wir Ihnen dann auch einen qualifizierten Vorschlag machen können. Aber auf unsere Vorschläge hören Sie sowieso nicht – das weiß ich ja –, denn sie kommen von der AfD, egal, wie vernünftig oder unvernünftig sie sind. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber ich sage es trotzdem, meine Damen und Herren: Das war hier der Versuch, den soliden haushaltspolitischen Grundsätzen, denen die CDU in der Vergangenheit – ich betone: in der Vergangenheit – in dem Haus Geltung verschafft hat, wieder eine Stimme zu geben. Wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, Herr von Breitenbuch, weil Sie sozusagen die Gesamtsicht Ihrer Koalitionspartner im Blick haben müssen, dann ist das Ihre Sache; dann tut mir das leid. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Er muss das Land im Blick haben!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Er hat damit die zweite Runde eröffnet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Kommen Sie jetzt noch einmal dran, Herr Barth? – Lachen bei den Fraktionen SPD und DIE LINKE) Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der anderen Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Barth, wollen Sie noch etwas sagen? (André Barth, AfD: Nein!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Dann wäre jetzt die Staatsregierung an der Reihe. Wird das Wort gewünscht? – Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir jetzt gleich zum Schlusswort. Herr Barth, möchten Sie das Schlusswort halten? – Bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann hätte er doch gleich vorn stehen bleiben können! Ich habe es vorausgesagt, aber Sie haben ja nicht auf mich gehört!)

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Die Staatsregierung ist sprachlos. (Beifall bei der AfD – Lachen bei und Zurufe von der CDU und der SPD) Meine Damen und Herren! Das ist natürlich ein schwieriges Thema. Bis zum Jahr 2019 hat die CDU-geführte Regierung immer wieder Geld ausgegeben. Das war auch keine Kunst, denn die Steuereinnahmen flossen reichlich und stiegen Jahr für Jahr. Aber seit dem vergangenen Jahr stagnieren die Steuereinnahmen bzw. gehen sogar zurück. Trotzdem will Ihre Regierungskoalition noch mehr Geld ausgeben für Personal im Ministerium oder für die Verwaltung – – (Albrecht Pallas, SPD: Für die Bürgerinnen und Bürger, Herr Barth!) Aber auch für Asyl und Integration, Herr Pallas, nicht wahr? (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Geld wird auch für Demokratieprojekte ausgegeben – das ist Ihnen auch wichtig –, für Forschung natürlich und für linksgrüne Projekte. Das muss man auch einmal sagen. (Albrecht Pallas, SPD: Warten Sie einmal ab, Herr Barth!) Die Kosten für den Freistaat sind sehr hoch; der Nutzen für den sächsischen Bürger – das hatte ich auch in den Haushaltsverhandlungen gesagt – ist für mich nicht erkennbar. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Finanzieren wollen Sie das alles über Kredite aus dem Corona-Bewältigungsfonds – Kredite, die nach der Verfassung ab dem nächsten Jahr und 2023 auch zurückgezahlt werden müssen. (Zuruf des Staatsministers Hartmut Vorjohann) – Danke, Herr Staatsminister, für diesen sachlich richtigen Einwand. Ab dem Jahr 2023 steht Ihnen diese Finanzierungsquelle jedoch nicht mehr zur Verfügung; Sie müssen sogar die jüngst aufgenommenen Kredite tilgen. Den einfachen Weg, die Vorsorge für Ruhestandszahlungen der Beamten zurückzufahren, wie dies die Genossen (Albrecht Pallas, SPD: … und Genossinnen!) – und Genossinnen der SPD (Simone Lang, SPD: Danke!) – bitte schön, diesen Gefallen tue ich Ihnen – vorgeschlagen haben, ist nicht unser Ansatz einer Haushaltspolitik. Wir schlagen Ihnen vor, eine umfassende Aufgabenkritik Tagesordnungspunkt Zeit zum Handeln: Endlich den Europäischen Menschenrechtskonvention Drucksache 7/5866, Antrag mit Stellungnahme Die Fraktionen können in üblicher Art und Weise Stellung nehmen: In der ersten Runde spricht DIE LINKE, dann die CDU, die AfD, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hannah Arendts bekanntes Zitat „Jeder Mensch hat das Recht, Recht zu haben“ bezieht sich auf Rechte, die im Allgemeinen als Menschenrechte bezeichnet werden. Menschenrechte als Rechte, die jedem Menschen auf dieser Welt zustehen – ungeachtet seiner Nationalität, Religion, in der Landesverwaltung durch den Landtag selbst vorzunehmen. Nach unserem Antrag soll diese Entscheidung durch eine Enquetekommission umfassend vorbereitet werden. Sehr geehrte Kollegen, ich bringe es auf den Punkt: Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir eine entscheidende Weichenstellung in der Haushaltspolitik für ein ganzes Jahrzehnt vornehmen müssen. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem Sie von der CDU Farbe bekennen müssen: Wollen Sie eine solide Haushaltspolitik? Oder wollen Sie weiterhin Reserven plündern, die Vorsorge für die Zukunft zurückfahren und das Restdefizit mit Krediten füllen? Entscheiden Sie sich mit uns heute für eine solide Haushaltspolitik – stimmen Sie unserem Antrag zu! Recht herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich weise gleich im Vorfeld darauf hin, dass die Enquetekommission nach § 27 Abs. 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung einzusetzen ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags – das sind mindestens 40 Abgeordnete – dem Antrag zustimmen, und stelle nun die Drucksache mit der Nummer 7/6199 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Da keine 40 Abgeordneten zugestimmt haben, ist der Antrag für diese Enquetekommission ohne Enthaltungen abgelehnt. Damit ist diese Enquetekommission nicht einzusetzen. Ich beende Tagesordnungspunkt 6 und eröffne Beitritt der Europäischen Union zur (EMRK) voranbringen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Ethnie oder seines Geschlechts – sind die größte Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts. Letztes Jahr feierten wir 70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention. Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ – kurz EMRK – wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Der letztendlich verabschiedeten Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist unverkennbar anzumerken, dass sie an die im Dezember 1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen angelehnt ist, jedoch ist es im Vergleich zu dieser Erklärung bei der Europäischen Konvention nicht bei einer unverbindlichen Absichtserklärung geblieben, sondern es ist auch ein besonderer Rechtsschutz in das Abkommen aufgenommen worden. Zudem ist in der Konvention ein Internationaler Gerichtshof – heute mit Sitz in Straßburg – verankert, der für die Durchsetzung der in der Konvention aufgeführten Menschenrechte zuständig ist. Außerdem beließ man es nicht bei einer Auflistung von Menschenrechten, sondern legte Wert auf eine genauere Definition. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von jedem und jeder einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa. Gerade nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges sollte jeder Krieg auf europäischem Boden verhindert werden. Es kam dementsprechend zur Gründung des Europarates – nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU, einer vollkommen anderen Institution. Ziel des Europarats ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dabei hat der Europarat 47 Mitgliedsstaaten, darunter alle EU-Länder und 20 weitere Europaratsländer. Dies gilt allerdings nicht für die EU als Gesamtheit bzw. als Organisation. Hier liegt unsere und von vielen Menschenrechtsgruppen vorgebrachte große Kritik. Denn das bedeutet, dass die Rechtsakte der Institutionen, Agenturen und anderer Organe der EU derzeit nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angefochten werden können. Zwar kann eine Einzelperson beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen einen Mitgliedsstaat der EU einreichen, um eine Maßnahme anzufechten, doch die EU selbst darf an einem derartigen Verfahren formell nicht beteiligt sein. Ein Beitritt zur EMRK ermöglicht es aber der EU, sich an derartigen Rechtsstreitigkeiten und an der Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs zu beteiligen. Doch vor allem wäre mit einem Beitritt zur EMRK die EU denselben Regeln und demselben internationalen Kontrollsystem im Bereich der Menschenrechte zu unterwerfen. Der 2009 geschlossene Vertrag von Lissabon hat die EU bereits verpflichtet, der EMRK beizutreten. Seit Anfang 2020 verhandelt nun das Ministerkomitee des Europarats wieder formell mit der EU über einen möglichen Beitritt. Hier setzt auch unser Antrag an. Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention fordern wir nicht nur die Gewährleistung einer konsequenten Umsetzung der Grundrechtscharta in der Europäischen Union, und wir fordern nicht nur, den Verpflichtungen aus dem Vertrag von Lissabon endlich nachzukommen, sondern wir fordern vor allem die Gleichheit der universellen Menschenrechte unter den gleichen Bedingungen in ganz Europa. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE, die einreichende Fraktion. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Modschiedler um seinen Beitrag.

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Martin Modschiedler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der LINKEN wünscht diese den schnellstmöglichen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ehrlich, das wünschen wir uns auch. Schauen wir einmal, was da eigentlich los war. Die Europäische Union war, anders als die Mitgliedsstaaten, der Europäischen Menschenrechtskonvention noch nicht beigetreten. Die Union beabsichtigt dies aber. Entsprechend hat die Kommission – das ist für uns quasi die Regierung der Europäischen Union – einen Beitrittsvertrag vorbereitet. Genau da gehen die Probleme los. Der Beitrittsvertrag wurde vom Europäischen Gerichtshof als zuständigem obersten Gericht der Europäischen Union geprüft. Die Richter stellten fest, dass dieser Beitrittsvertrag die Autonomie des Unionsrechts gefährden könne, es entstehe also eine nicht gewollte Konkurrenz, und zwar beispielsweise im Rahmen der Auslegungskompetenz der Grundrechte der Europäischen Union zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch sind die Entscheidungskompetenzen über die Europäische Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Europäischen Gerichtshof selbst nicht geklärt, und letztlich fehlt die verbindliche rechtliche Ausgestaltung und Abgrenzung zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das wollen wir mal eben jetzt hier im Parforceritt in der Plenarsitzung durch die juristische Bewertung der Verhältnisse, durch die Abwägung der Theorien machen? Nein, das glaube ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das steht so nicht drin!) Das steht alles so drin, und das Gutachten läuft auch so. Ich meine, lieber Herr Gebhardt, ein so wichtiges Thema gehört eigentlich doch in den Ausschuss, und zwar – rechtliche Bewertung! – in den Rechts- und Europaausschuss – EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, und da kommt er ja auch her. Im März/April dieses Jahres wurde dieser Antrag dem Rechts- und Verfassungsausschuss zugewiesen. Das fand ich auch eine gute Sache, es ist nämlich eine hochinteressante Geschichte. Ich weiß nicht so recht, verehrte LINKE, was Sie da geritten hat, dass wir heute entsprechend Ihrem Antrag ein europarechtlich so diffiziles und gerade in der Kommission und im Rat intensiv geprüftes Vorhaben quasi mal so nebenbei mit abarbeiten sollen. Ich hätte gut gefunden, dass dieser Antrag – es ist nämlich ein interessanter Antrag – besser im Ausschuss verhandelt werde. Den hätte man nämlich auch anhören können. Ich gebe zu – ich bin Jurist, das ist mein kleines Manko –, dass ich das echt für ein tolles Thema halte. Es wird in der europäischen Familie von allen Seiten gewünscht. Es wurde in der deutschen Ratspräsidentschaft vorangetrieben. Wir geben zu, dass das in der Corona-Zeit leider nicht so gut geklappt hat, wie es beabsichtigt war. Aber auch unter dem portugiesischen Ratsvorsitz wird weiter intensiv daran gearbeitet. Und was sollen wir jetzt heute hier tun? Dies unterstützen, ja, das tun wir aber bereits. Das tut auch die Bundesregierung aktiv, und auch der Bund kann das. Wir können es nämlich nicht. Warum sonst hat die deutsche Ratspräsidentschaft über einen neuen Vorschlag verhandelt? Man sieht, die Beitrittsverhandlungen sind im vollen Gange. Die Justizministerin des Freistaates Sachsen, Katja Meier, schreibt in ihrer Stellungnahme vom 21. April 2021, dass der Freistaat auf der Herbstkonferenz der Justizminister einstimmig die Bundesregierung gebeten hat, den Verhandlungsprozess weiter aktiv und fördernd zu begleiten. Wir können jetzt als sächsische Parlamentarier laut jubeln. Mehr Einfluss darauf haben wir nicht. Es wäre doch besser gewesen, wir hätten uns über die verschiedenen juristischen Ebenen die grundrechtlichen Abstufungen und auch die Konkurrenzen zwischen den europäischen und den deutschen Grundrechten – auch das ist ein schwerwiegendes Thema – im Ausschuss einmal schlau gemacht. Das wäre eine schöne Sache gewesen. Dann hätten wir zum Abschluss – das wäre auch keine schlechte Idee gewesen –, wenn der gültige Vertrag dann vorliegt, eine Aktuelle Debatte dazu geführt und das dann auch entsprechend gefeiert. Das wäre einem solchen Beitrittsvertrag angemessen und seiner würdig. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Was wir jetzt machen, ist eine reine Luftnummer; denn wir können hier echt nichts tun. Die Bundesregierung und der Bundesrat agieren erfolgreich, das lässt sich auch nicht beanstanden. Die Ratspräsidentschaft unter deutscher Flagge hat gearbeitet, die portugiesische hat es fortgesetzt. Wir hoffen, dass Slowenien, das ab 1. Juli den Vorsitz hat, einen endgültigen Vertrag vorlegen kann. Mein Vorschlag in Richtung der LINKEN wäre: Stellen Sie einmal den Antrag in Slowenien. Dann hätten Sie genau denselben Nutzen, wie Sie ihn hier jetzt auch haben. Wem sollen wir denn jetzt hier zustimmen? Dem Antrag können wir so jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich könnte jetzt zu dieser Vorlage meine kürzeste Rede in diesem Plenum halten. (Zuruf: Ja, bitte!) Da muss ich Sie enttäuschen. Es kommt schon noch etwas danach. Das war jetzt nur ein Auftrittsgag. Ich könnte sagen: Wir stimmen nicht zu, weil dies relativ einfach ist. Die EU ist kein Staat und kann aufgrund dieser Verfasstheit der EMRK gar nicht beitreten. Es ist im Übrigen so, dass die Bundesrepublik Deutschland und sämtliche Mitgliedsstaaten der EU beigetreten sind und insofern auch gar kein Bedarf für einen Beitritt besteht. Dies ist im Übrigen nicht die Meinung der AfD, sondern die Meinung des Europäischen Gerichtshofs. Das Gutachten, das der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014 zu dieser Frage vorgelegt hat – das hat Herr Kollege Modschiedler angesprochen –, hat im Tenor – ich zitiere das – kurz und trocken festgestellt: „Die Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist nicht mit Artikel 6 Abs. 2 … des Vertrages über die Europäische Union über den Beitritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vereinbar.“ Die Begründung ist interessant, auch ein Satz aus der Urteilsbegründung bzw. der Gutachtensbegründung: „Wie der Gerichtsreport bereits ausgeführt hat, darf die Zuständigkeit für die gerichtliche Kontrolle von Handlungen, Aktionen oder Unterlassungen der Union auch anhand der Grundrechte nicht ausschließlich einem außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union stehenden internationalen Gericht übertragen werden.“ Herr Kollege Modschiedler, ich weiß nicht, woher Sie diese Begeisterung innerhalb der Europäischen Union für diese Verhandlungen des Beitritts nehmen. Ich kenne das völlig anders. Es ist nicht nur der EuGH dagegen. Die Kommission ist schlichtweg gegen derartige Beitrittsverhandlungen und blockiert diese. Es wird immer wieder in das Schaufenster gestellt. Am Ende hat die Europäische Union aber null Interesse an einem Beitritt der Europäischen Union zur EMRK. Das ist schlichtweg deswegen der Fall – das hatten Sie leicht peripher in Ihrem Vortrag und Ihrer Rede tangiert –, weil die Rechtsprechung des EuGHs und die Europäische Verfasstheit schlichtweg keine Individualbeschwerde kennen. Die Kommission möchte einen Deibel, dass es über den Mechanismus des Beitritts nun zu Popularbeschwerden gegen Rechtsakte der Europäischen Union kommen kann. Sie äußert das auch klar in einigen anderen Texten. Diese Begeisterung kann ich nicht feststellen. Das ist ein reiner Schaufensterantrag, ein Placebo-Verhalten, etwas für die Bevölkerung, dass man mehr oder weniger den guten Willen zeigt. Mehr ist das nicht. Damit wäre eigentlich schon fast alles gesagt. Allerdings, ich kann es Ihnen nicht ersparen, habe ich noch etwas Redezeit. (Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon.) – Herr Kollege Modschiedler, vielleicht danach dann. Ich möchte ein paar Verfassungsprozesse zur Begründung dieses Antrages ausführen. In der Begründung ist ein Zitat aus einem Aufsatz von Frau Julia Cassebohm von ZERP zu lesen. Das stammt, Herr Gebhardt, übrigens aus dem Jahr 2008, also deutlich vor dem Gutachten des EuGH 2014. Es lautet wie folgt: „Sowohl die Grundrechtecharta“ der EU, ergänze ich einmal, diesen meint sie nämlich, Artikel 6, „als auch der Beitritt der Union zur EMRK stellen einen Meilenstein in der Verfassungsentwicklung der EU dar.“ Hierbei geht es um Verfassungsfragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Keiler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja, Herr Modschiedler, bitte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte das Mikrofon anzustellen, damit wir die Zwischenfrage von Herrn Modschiedler hören können.

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Martin Modschiedler CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Es ist schön. Wir müssen die Verfassungsdiskussion hier führen. Mich interessieren folgende Punkte. Sie haben gesagt, dass es die EU „einen Deibel“ – ich zitiere Sie – interessieren würde. Woher nehmen Sie, dass die Europäische Union gar nicht beitreten möchte? Sie haben das nur gesagt, dass es wohl so wäre und Sie würden das woanders hernehmen. Das wäre die Frage, die Sie mir erläutern müssten. Die Kommission und auch die Ratspräsidentschaften – diese habe ich vorhin zitiert – bis hin zur portugiesischen Ratspräsidentschaft, haben Beitrittsverträge vorgelegt, die konkret die Umsetzung regeln und die EuGH-Kritik einbeziehen sollen. Sagen Sie mir dazu bitte noch etwas.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ich sage Ihnen gern etwas dazu. Dazu müssen wir tief ins Verfassungsprozessrecht einsteigen. Dazu müssten nämlich die Verträge in Richtung Europäische Verfassung geändert werden. Das mögen Sie von der CDU vielleicht befürworten. Wir von der AfD sind skeptisch, wie Sie wissen. Gleichwohl, aber darin liegt die Krux, mit Blick auf das Mehrfach-Beiladungssystem im Verfassungsprozessrecht müssten Sie in jedem EuGH-Verfahren auch die anderen Beitrittsstaaten beiladen. Das sind 46 Staaten der EMRK. Sie haben dann Russland mit am Tisch. Die ganzen außenpolitischen Verwirrungen, Überlagerungen, Überfrachtungen, die außenpolitischen Überlegungen, die Sanktionsüberlegungen, denken Sie an Belarus, denken Sie an diese Geschichten, spielen mit hinein. Deswegen wird es am langen Ende nicht gewünscht. Es ist übrigens auch gar nicht erforderlich, weil Deutschland ohnehin beigetreten ist. Ich komme in meinen Ausführungen noch darauf zu sprechen. Das ist der tiefere Hintergrund. Ich danke für die Frage. Es nimmt es ein wenig vorweg, es wäre eh gekommen. Ich muss noch einmal darauf zu sprechen kommen: Den Meilenstein des Aufsatzes von Frau Julia Cassebohm, die beim Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen angesiedelt ist, stellen Sie hervor. Das Projekt lief bis zum Jahr 2008. Damit belegen Sie in Ihrem Antrag folgende Schlussfolgerungen: Mit der Weiterentwicklung der Europäischen Union und dem weiteren Aufund Ausbau exekutiver Kompetenzen der EU wächst die ganz praktische Schutzlücke für Menschenrechte. Das glatte Gegenteil ist der Fall. Frau Cassebohm schwärmt von der Verfasstheit. Sie machen das Gegenteil daraus. Das ist ein gewagter Schluss. Allerdings dokumentiert dieser Schluss, dass Sie offensichtlich wenig Zutrauen in die sogenannte Wertegemeinschaft der Europäischen Union und in die Grundrechtecharta, die dort angedockt ist, zu haben scheinen. Ein Stück weit teilen wir einerseits die Auffassung. Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass der EuGH sicherlich nicht hintenansteht. Die EMRK bei Auslegungsfragen heranzuziehen, ist in der Staatsrechtslehre völlig unbestrittene Entität. Der wahre Grund des Nichtbeitritts – jetzt komme ich auf die Zwischenfrage von Kollegen Modschiedler zu sprechen – liegt im Spannungsfeld des Staatsprozessrechts. Über die EMRK thront der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel. Wir haben dann den EuGH. Wir haben dann natürlich, soweit vorhanden, in den Mitgliedsstaaten die nationalen Verfassungsgerichte. Wir haben ein Spannungsfeld von EGMR, EuGH und Bundesverfassungsgericht. Sie begründen Ihren Antrag ferner wie folgt: „Hinzu kommt, dass der EuGH nicht nur zum Teil abweichend an den Standards der EMRK urteilt, er ist auch auf die Kontrolle von Rechtsakten beschränkt und kontrolliert nicht die Handlungen von Exekutivorganen.“ Das ist eine gewagte Behauptung, ehrlich gesagt. Andersherum wird ein Schuh daraus. Ich glaube, Sie haben etwas verwechselt. Der EuGH hat folgende Kontrollkompetenzen: Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 und 259 AEUV. Darin geht es um Verstöße von Organen und Behörden eines Mitgliedsstaates. Das ist ganz klar eine Exekutivkontrolle. Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsakte der Union gemäß Artikel 265 AEUV sind möglich. Das ist ganz klar eine Exekutivkontrolle. Amtshaftungsklagen gemäß Artikel 268 AEUV sind möglich. Das sind Exekutivsanktionen. Ansonsten entscheidet er über Subsidiaritätsfragen, die einheitliche Auslegung von Unionsrecht und über Vorab- und Vorlageentscheidungen. Sie haben ganz offensichtlich die Systematik vertauscht. Das ist eine interessante Begründung. Kollege Modschiedler, ich stimme Ihnen zu. Mit einem überflüssigen Antrag und einer derartig gewagten und falschen Begründung kann man nicht vor das Parlament treten. Nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt und hat keine kassatorischen Effekte. Es ist keine Superrevisionsinstanz. Die Wirkung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kommt schlichtweg aus völkerrechtlichen Konventionen durch den Beitritt und die Verpflichtung der Staaten, im Zweifel auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren. Das ist im Übrigen ähnlich wie mit den Kinderrechten im Grundgesetz gelagert. Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt auch die internationale UN-Charta ohne Weiteres im Rahmen der Rechtsprechung. Damit ist ohnehin eine Transmission in das nationale Recht gegeben. Nach Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen Grundrechtsträgern immer die Beschwerdemöglichkeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu. Das gilt für alle Europäer der EU, selbst gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der Rechtsweg muss zuvor erschöpft sein. Ansonsten kommen sie nicht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau das ist die Krux. Wenn ich über den EuGH nicht mit einer Individualbeschwerde komme, dann kann ich den Rechtsweg nicht erschöpfen. Wenn ich beitrete, ist die Vorstellung, dass man dann auch Rechtsakte der EU beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Rahmen einer Popular- oder Individualbeschwerde anfechten kann, läppisch. Das ist natürlich staatsrechtlich ein Trugschluss. Es gibt verschiedene Ansätze, warum es ferner auch nicht erforderlich ist. Ich nenne Ihnen diese. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland implementiert ohnehin über die Artikel 1, 2, 6 und die Rechtsprechung die entsprechenden Grundsätze der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Es gibt einige Staatsrechtler, die das über Transformationsnormen regeln möchten. Das kann man auch machen. Zum Beispiel über Artikel 25 Grundgesetz, der wie folgt lautet: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets. Insofern haben Sie auch damit die völkerrechtliche Implementation, sogar im Grundgesetz auf Verfassungsebene. Damit wendet das Verfassungsgericht in Deutschland völkerrechtliche Verpflichtungen unmittelbar an. Sie gehen den Gesetzen vor. Deutschland ist der Konvention beigetreten. Es besteht also keine Schutzlücke. Den Exkurs zum Kinderrecht im Grundgesetz hatte ich schon erwähnt. Die EMRK ist ein Vertrag mit 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Das ist heute schon erklärt worden. Die EU besteht aus 26 Mitgliedsstaaten. Darunter gelagert haben wir noch die 19 Beitritts- und Mitgliedsstaaten der Währungsgemeinschaft. Deutschland ist in beiden Organisationen vertreten, also dem Europarat sowie der EU beigetreten und verfügt über eine hervorragende Verfassungsgerichtsrechtsprechung. Ich verstehe das grundsätzliche Misstrauen gegenüber unserem Verfassungsgericht nicht. Das halte ich für unangemessen. Die nationalen Verfassungsgerichte sind in diesen supranationalen Organisationen erste Adresse für Entscheidungen. Tritt eine Organisation einer weiteren Organisation bei – Organisation/Organisation/Staat –, dann kommt es zu Rechtsunsicherheit, Verwirrung der Kompetenzen, Störung des Gewaltenteilungsprinzips, zu einer Überbetonung supranationalen Rechts und damit zu einer Entdemokratisierung. Die Rechtsetzung wird den Parlamenten weggenommen, es gelten völkerrechtliche Konventionen und Verpflichtungen in supranationalen Organisationen von 46 Staaten; das müssen Sie sich einmal vorstellen. Wie soll der Bürger im Übrigen noch irgendwie einigermaßen nachvollziehen können, welche Konstrukte dort gebaut werden? Das hat mit Bürgernähe nichts mehr zu tun. Vor allem ein Betritt der EU als Vertragsbund wäre in der derzeitigen Ausgestaltung des AEUV – das hatte ich vorhin im Rahmen Ihrer Frage schon angesprochen – gar nicht umsetzbar, schlichtweg. Das ist auch kontraproduktiv, weil die Rechtswegerschöpfung dann praktisch den Weg nach oben – staatsrechtlich, staatsprozessrechtlich – verhindern würde. Zu guter Letzt: Die EU hat dieses Gutachten im Jahr 2014 eingeholt. Ich gehe davon aus, dass Änderungen im Zuge der weiteren Verhandlungen am Vertrag, am AEUV vorgenommen werden müssten. Zur Zukunftskonferenz kommen wir morgen; das Thema korrespondiert ja fast. Ich freue mich schon darauf. Dazu können wir dann auch einiges staatsrechtlicher Art anmerken. Nicht beseitigen können wir – – Insofern glaube ich, dass man an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hier sicherlich nicht vorbeikommt. Ein Spannungsfeld besteht im Übrigen zwischen der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit und der EuGH-Rechtsprechung und unter Umständen, sollte es zu einem Betritt kommen, auch der des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Brüssel. Das sehen Sie sehr schön an der PEPP-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im Moment liefern sich das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof einen Kompetenzschlagabtausch. So weit, so gut. Man könnte sagen: Das können die auf gerichtlicher Ebene noch entscheiden. – Aber weit gefehlt! Die Europäische Kommission hat jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das schlägt dem Fass den Boden aus, kann ich Ihnen sagen. (Beifall bei der AfD) Eine EU-Verwaltung maßregelt das deutsche Bundesverfassungsgericht. Schlichtweg deswegen sind wir gegen diese supranationalen Organisationen und gegen die Verlagerung irgendwelcher gerichtlicher Kompetenzen weg von der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit. Auch deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Hatte das jetzt etwas mit dem Antrag zu tun?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Lucie Hammecke.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Qualität einer wehrhaften und funktionsfähigen Demokratie lässt sich nicht zuletzt daran bemessen, wie gut sie die Rechte von Minderheiten schützen kann. Der Schutz bestimmter Gruppen ist eben keine Klientelpolitik, sondern Teil unserer gemeinsamen Identität. Vielfalt macht Europa zu dem, was es ist – so die Worte der Generalsekretärin des Europarats anlässlich des 70. Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskommission im letzten Herbst. Daran muss sich Europa aber auch messen lassen. Aktuelle Beispiele für Fälle, in denen dies nicht so ist, gibt es sicherlich einige, sei es im Handeln von Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel jetzt in Ungarn im Hinblick auf sexuelle Vielfalt zu sehen, aber auch im Handeln der EU oder von Agenturen der EU selbst, wie bei Frontex – womit wir auch beim Thema wären. Wir begrüßen den Ansatz des Antrags der LINKEN, einen einheitlichen europäischen Menschenrechtsraum zu verwirklichen. Der Antrag spricht hier konkret vom Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, was ohne Frage ein wichtiges Anliegen ist, über welches mittlerweile seit Jahrzehnten diskutiert wird. Ich nehme es vorweg: Da ist seit letztem Herbst ja auch einiges in Bewegung gekommen. Ich denke, man kann vielleicht vorsichtig sagen, dass wir auf der Zielgeraden sind, und das wäre auch gut so. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1953 erstmals in Europa ein verbindlicher Menschenrechtsschutz geschaffen, der von jedermann einklagbar ist. Er ist zwar an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen angelehnt, besitzt jedoch mit seinen Klage- und Rechtschutzinstrumenten sehr viel mehr „Zähne“. Es ist das wichtigste Abkommen des 1949 gegründeten Europarats. Dieser ist nicht Teil der EU und folglich auch – das wurde schon erwähnt – nicht mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der EU zu verwechseln. Alle 57 Mitglieder des Europarats haben das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert. Es ist gut, dass wir mit dieser internationalen Organisation, dem Europarat, welcher deutlich größer ist als die EU, auch eine Basis haben, um uns zum Thema Menschenrechte mit jenen Staaten auszutauschen, bei denen ein Beitritt zur EU entweder nicht oder noch nicht angedacht ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention kann damit als das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen des gesamten Kontinents bezeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde in seiner heutigen Form als ständiger Gerichtshof erst 1998 mit dem 11. Zusatzprotokoll mit Sitz in Straßburg gegründet; dort können eben auch Individuen klagen. Der Gerichtshof hat inzwischen auch wegweisende Urteile getroffen. Eine Entscheidung, die ich auf jeden Fall gespannt erwarte, ist etwa jene bezüglich der Klimaschutzklage von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal gegen Deutschland und weitere 32 Länder Europas, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztes Jahr angenommen hat. Aber beispielsweise auch die Frage des Brechmitteleinsatzes hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit beschäftigt und hatte auch in den Ländern der Bundesrepublik ganz konkrete Auswirkungen. Der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK hätte tatsächlich auch mehr als nur symbolischen Wert. Während man sich bei der Rechtsetzung auf EU-Ebene konsequent an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention halten müsste, was allerdings aufgrund der Nähe der EMRK zur Grundrechtecharta nicht so große Auswirkungen hätte, würde mit dem Beitritt der EU zur EMRK jedoch auch das Handeln der EU selbst – und eben nicht nur das der Mitgliedsstaaten, die die EMRK bereits ratifiziert haben – der Grundrechtskontrolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sein. Ich hatte es bereits gesagt: Die Debatte zum Beitritt dauert schon Jahrzehnte an. Seit 2009 ist der Beitritt der EU zur EMRK in Artikel 6 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union auch ausdrücklich vorgesehen. Doch – es wurde hier bereits erwähnt – der EuGH hat mit seinem Gutachten 2014 die Bestrebungen erst einmal gestoppt. Er hielt den Beitritt europarechtlich zwar für möglich, stellte aber eben auch infrage, welches Gericht dann wofür zuständig sein sollte. Dass die Verhältnisse zwischen höchsten Gerichten schwierig zu klären sind, liegt in der Natur der Sache. Auch das Bundesverfassungsgericht musste im Laufe der Jahrzehnte sein Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber eben auch zum EuGH mehrfach klären. Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2019 wurde der Beitritt nun endlich wieder auf die Agenda gehoben. Wegen Corona konnten die Verhandlungen erst im Herbst 2020 wiederaufgenommen werden und laufen aktuell noch. Der Antrag fordert nun, sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene bei der anstehenden Europaminister(innen)konferenz für dieses Ziel starkzumachen. Darin scheint mir der Antrag doch etwas überholt; denn während das Ganze – nach dem Gutachten des EuGH – viele Jahre lang tatsächlich brachlag, sind wir momentan doch sehr viel weiter, als es der Antrag vermittelt. Die Bundesregierung hat mehrfach bekundet, zum Beispiel in Antworten zu Kleinen Anfragen, dass sie sich mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für den Beitritt der EU zur EMRK einsetzt. Sie hat schließlich während der deutschen Ratspräsidentschaft die Verhandlungen wiederaufgenommen. Dass diese nach einem halben Jahr – bei einer doch sehr komplexen Materie, wie wir, glaube ich, mitbekommen haben – noch nicht abgeschlossen sein können, leuchtet vermutlich ein. Auch der Freistaat hat hier seine Mittel genutzt. Die Staatsregierung sagt das in ihrer Stellungnahme ja auch direkt. Der Beitritt wird ausdrücklich begrüßt. Auf der 91. Justizminister(innen)konferenz – auch das wurde erwähnt – hat unsere sächsische Justizministerin Katja Meier zusammen mit den Justizminister(inne)n der anderen Bundesländer einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst. Sie hat die Wiederaufnahme der Verhandlungen begrüßt und die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, den Verhandlungsprozess aktiv und fördernd zu begleiten. Ich denke tatsächlich, dass noch mehr Beschlüsse auf einer EMK da nicht wirklich weiterhelfen. Ich glaube, jetzt ist es an der Verhandlungsgruppe des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats und der Kommission, hier einen Weg zu finden – weswegen wir den Antrag ablehnen werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Hanka Kliese für die SPD-Fraktion – ganz in Ruhe, weil hier vorne noch desinfiziert werden muss.

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Hanka Kliese SPD

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die EMRK, die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet wurde und 1953 in Kraft getreten ist, wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechtsschutz geschaffen. Auch 70 Jahre danach verdeutlichen die derzeitigen Herausforderungen, beispielsweise die Pandemie, die Situation der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten und der Flüchtlingsschutz ihre weiterhin unverzichtbare Bedeutung. Die Grundrechte sind gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Während bereits alle EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien der EMRK sind, ist es die EU selbst noch nicht. Im Rahmen der neuen Verhandlungsrunde Ende September 2020 wurden die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vertragsparteien formal wieder aufgenommen. Das begrüßen wir sehr. Insbesondere in diesen Zeiten, in denen eine Stärkung der europäischen Rechtsund Wertegemeinschaft wichtiger denn je ist, sollte die EU das Beitrittsziel mit Nachdruck verfolgen. Deutschland konnte während seines Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates – auch das wurde schon ausgeführt – und während seiner Ratspräsidentschaft die Gelegenheit nutzen, um zu einem deutlichen Verhandlungsfortschritt beizutragen. Auch – ich wiederhole mich nur kurz – die Sächsische Staatsregierung hat sich auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen dafür stark gemacht, dass die Bundesrepublik den Prozess fördernd begleitet. Damit sind die Dinge, die wir von diesem Hause aus tun können, auch schon nahezu ausgeschöpft. Aber dazu komme ich später. Mit Blick auf die zunehmenden politischen Entwicklungen, die die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz unserer Grundwerte und Menschenrechte in den EU-Mitgliedsstaaten bedrohen, muss der Beitritt mit besonderer Priorität verfolgt werden. Im Zentrum sollte aus unserer Sicht der Schutz der Integrität der Menschenrechtsarchitektur des Europarats stehen. Zu viele Staaten treten die klar vereinbarten Regeln mit Füßen. Es gibt eine rote Linie für jede Mitgliedschaft. Insbesondere müssen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden. Die Türkei beispielsweise überschreitet diese rote Linie gerade. Nehmen wir den Fall Osman Kavala. Bereits im Jahr 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seine Entlassung aus der Haft gefordert. Anfang 2020 wurde er dann kurzfristig entlassen, aber sofort wieder inhaftiert aus fadenscheinigen Gründen. Ihm wurde vorgeworfen, er sei an einem Putschversuch beteiligt gewesen. Dafür gab es jedoch keinerlei Beweise. So ist er ohne rechtskräftige Verurteilung wieder in Haft. Die Türkei setzt hiermit ihre Mitgliedschaft erneut mutwillig aufs Spiel. Auch Russland, das den Kremlkritiker Alexej Nawalny nicht aus der Haft entlässt, verstößt gegen die Regeln, da eine Gefahr für sein Leben besteht. Für viele Demonstranten ist die Verhaftung Nawalnys ein Anlass dafür, auf die Straße zu gehen und Meinungsfreiheit zu fordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention würde den Europarat in schwierigen Zeiten stärken. Sollte die Demokratiebewegung in Belarus erfolgreich sein, würden wir es begrüßen, das Land als 48. Mitgliedsstaat in den Europarat aufzunehmen. Angesichts vermehrter Berichte über die sogenannten Pushbacks an den Außengrenzen der Europäischen Union sowie einer entwürdigenden Behandlung Geflüchteter könnte der Beitritt der EU zur EMRK auch hieran deutlich etwas verändern. Der Europarat könnte sich diesen wichtigen Themen der Verteidigung des internationalen Flüchtlingsschutzes stärker zuwenden. So werden bei Menschenrechtsverletzungen der EU wie den genannten Pushbacks auf dem See- und Landweg Individualbeschwerden möglich, die sehr wirkungsvoll sein könnten. Außerdem müsste sich die Rechtsetzung, die zunehmend auf EU-Ebene vorgenommen wird, an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention halten. Das betrifft zum Beispiel Handelsfragen und die Ausgestaltung von Menschenrechtskapiteln in Handelsverträgen. Jetzt habe ich ziemlich viele Gründe dafür aufgezählt, weshalb es von Vorteil ist. Ich hatte zwischendurch Sorge, es wären fast mehr als bei der Einbringerin gewesen, aber ich nehme an, Sie legen noch nach. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Ja!) Nichtsdestotrotz wird es so sein, dass wir diesen Antrag ablehnen müssen, obwohl wir genau wie Sie viele gute Gründe dafür finden, was menschenrechtliche Verbesserungen und auch die Erhöhung des Drucks herbeiführen können. Aus unserer Sicht ist es nur schlichtweg so – Martin Modschiedler hat dazu auch schon ausgeführt –, dass das, was wir von diesem Hause und gerade vom Plenarsaal aus tun können, schlichtweg ausgeschöpft ist. Ich sehe keine Spielräume, keine Möglichkeiten mehr. Daher können wir trotz des guten Ansinnens nicht zustimmen. Ich danke trotzdem dafür, dass wir über das wichtige Thema Menschenrechte hier in diesem Hause überhaupt debattieren können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Runde eintreten. Ich sehe, für die Linksfraktion gibt es Bedarf bei Marika Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich möchte ich auf das Gesagte eingehen und Ihnen Gründe nennen, warum es trotzdem sinnvoll ist, als EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Zunächst würden vor allem einzelne Bürgerinnen und Bürger von einem Beitritt profitieren; denn der Beitritt der EU zur EMRK ermöglicht es Einzelpersonen, vor einem unabhängigen internationalen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Beschwerde gegen die EU einzureichen. Gemäß der EMRK wäre die EU dann dazu verpflichtet, jede vom Straßburger Gericht festgelegte Verletzung der Menschenrechte zu beheben. Dies trägt zur Schaffung gleicher Bedingungen auf dem Gebiet der Menschenrechte auf dem gesamten Kontinent bei. Ich möchte Ihnen das an Beispielen darlegen. Infolge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbot das Vereinigte Königreich zum Beispiel die Prügelstrafe an staatlichen Schulen. Zypern beendete die Strafverfolgung wegen homosexueller Beziehungen, Italien leitete Reformen ein, um häusliche Gewalt zu bekämpfen. Deutschland schuf beispielsweise aufgrund mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Gesetz zum Schutz vor unangemessen langen Gerichtsverfahren. Somit wird deutlich, wie häufig die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte richtungsweisenden Charakter hatten. Nun könnten einige sagen, dann bedarf es des Beitritts der EU als Ganzes nicht mehr, da in den einzelnen Mitgliedsstaaten das Recht umgesetzt werden muss, aber – jetzt wird es juristisch – mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention würde diese nicht nur politisch bestätigt, sondern – das klang heute schon mehrmals durch – der bisherige Konflikt über die Stellung und Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre im Interesse der Stärkung des Grundrechtsschutzes in der EU beendet. Die damit einhergehende Klärung der letztinstanzlichen Zuständigkeit in Menschenrechtsfragen wäre aus unserer Sicht von erheblichem Vorteil für die menschenrechtliche Weiterentwicklung des EU-Rechts. Jetzt werden natürlich manche hier im Raum sagen – wir haben es auch gehört –, was kümmern wir uns hier in Sachsen um den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention. Können wir überhaupt etwas beeinflussen? – Dazu sage ich: Natürlich können wir das. Zum einen ist Sachsen als Region ein Bundesland – auch wenn das manche hier im Hohen Hause vielleicht gern anders hätten – und Teil der Europäischen Union. Insofern können wir hier als aktive Abgeordnete oder als Staatsregierung über die Einflussnahme im Bundesrat durchaus auch europäische Politik begleiten und gestalten. Zum anderen übernimmt der Freistaat Sachsen – wir haben es schon gehört – unter der Staatsministerin Meier ab dem 1. Juli den Vorsitz der Europaminister(innen)konferenz. Auch dieses Gremium hat die Möglichkeit, Einfluss auf die bundesdeutsche und somit auch auf die europäische Politik zu nehmen. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass der Freistaat Sachsen diese Chance nutzen sollte, um den Beitritt der EU zur EMRK aktiv voranzubringen. Wir fordern daher die Staatsregierung und vor allem Frau Ministerin Meier dazu auf, den möglichen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention auf der Europaminister(innen)konferenz ganz nach oben auf die Agenda zu setzen; denn damit können wir zu einer deutlichen Verbesserung des Menschenrechtsschutzes für alle Menschen in der Europäischen Union beitragen. Die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs führte zur Ausformung der UNO-Charta und später zur Erklärung der Menschenrechte sowie zur Gründung des Europarats mit seiner einklagbaren Menschenrechtskonvention. Erst heute Morgen wurde wieder deutlich, welche besondere historische Verantwortung wir haben, der wir gerecht werden müssen. Gerade deswegen stünde es diesem Land gut zu Gesicht, sich explizit für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Tändler-Walenta hat die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt sehe ich an Mikrofon 7 eine Kurzintervention. Es wäre schön, wenn Mikrofon 7 angestellt werden würde. Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, Sie haben es wieder falsch dargestellt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist – das ist völlig unstreitig – keine Oberinstanz. Da ändern Sie gar nichts am Instanzenzug. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Brüssel werden nur aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen umgesetzt. Keine Instanz. Deswegen ändert das genau gar nichts. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Tändler-Walenta, wollen Sie antworten? – Sie wollen nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sinnlos! –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Schilling? Habilitationsschrift – nachlesen! –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Erst lesen, dann quatschen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Frau Tändler-Walenta wäre jetzt bereit für das Schlusswort. Deshalb ist die Frage: Möchte sich ansonsten noch jemand zu Wort melden? – Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In meiner schriftlichen Stellungnahme ist es, glaube ich, noch einmal zum Ausdruck gekommen, und ich glaube, bis auf die AfD waren sich auch alle im Raum einig, dass wir hier im Hohen Hause und selbstverständlich die Staatsregierung die Bestrebungen und die Aktivitäten der Europäischen Union im Hinblick auf den Beitritt zur Menschenrechtskonvention unterstützen. Das haben wir in der Vergangenheit getan und tun es als Staatsregierung selbstverständlich weiterhin. Aber vielleicht noch ein paar andere Punkte, die in der Stellungnahme dargestellt wurden. Die EMRK ist von der Überzeugung geprägt, dass alle Menschen Grundrechte haben, die es zu schützen und durchzusetzen gilt. Man kann schon fast sagen: Das ist auch die DNA Europas und ist zentral für die Europäische Union. Deshalb versteht es sich von selbst, dass die Mitgliedsstaaten der EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind. Für die EU selbst – wir haben es jetzt alle miteinander schon mehrfach gehört – gilt das noch nicht, was vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen widersprüchlich scheint, umso mehr in der heutigen Zeit, in der es immer wieder zu Überschreitungen und Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wenn wir in die verschiedenen Länder blicken, dann sehen wir, dass das auch innerhalb der Europäischen Union der Fall ist. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass auch die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. Ein solcher Schritt – das haben Sie heute in Ihrem Antrag noch einmal dargelegt – ist im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Der Beitritt der EU zur EMRK hat keine Wertigkeit von „wir könnten einmal schauen, ob wir es vielleicht machen“, sondern liegt ganz konkret auf dem Tisch und ist schon konkret vollzogen worden. Die Verhandlungen dazu laufen schon. Dass dieser Prozess noch andauert, liegt an den Kompetenzbedenken – auch das haben wir heute mehrfach gehört –, die der EuGH aufgeworfen hat und die einer rechtssicheren Umsetzung des Beitritts im Wege stehen. Diese Bedenken dürfen wir an der Stelle nicht kleinreden; denn dies kann uns aus den verschiedenen Gründen, die benannt wurden, auf die Füße fallen. Natürlich würden wir es als Staatsregierung sehr gern sehen, wenn die EU besser gestern als heute oder morgen der EMRK beitritt. Aber wir brauchen Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Das schaffen wir nicht, indem wir jetzt die Verfahrenshindernisse ignorieren und schludern. Damit die bestehenden Probleme gelöst und alle Bedenken ausgeräumt werden können, sind die jetzt geführten Verhandlungen notwendig. Dass sie jetzt ins Stocken geraten sind, hat auch Gründe, die mit der Pandemie zusammenhängen. Aber die notwendigen Gespräche finden aktuell wieder statt – so auf europäischer Ebene bereits vier Verhandlungsrunden. Der Beitritt der EU zur EMRK ist im Moment ein Schwerpunkt – ich glaube, Herr Modschiedler hat es gesagt – der aktuellen portugiesischen Ratspräsidentschaft. Natürlich beobachtet und unterstützt die Bundesregierung auch diese Verhandlungen. Aber es ist nun einmal die europäische Ebene – auch das haben wir gehört –, die den Prozess aktuell steuert. Wir können als Land oder als Bundesregierung über das hinaus, was wir bereits getan haben, derzeit nichts dazu beitragen. Die zuständigen Verhandlungspartnerinnen und -partner sind zum einen die Ad-hocVerhandlungsgruppe des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarates und zum anderen die Kommission. Ja, die tun jetzt gerade ihre Arbeit, und zwar ohne dass wir als Sächsische Staatsregierung oder als Bundesregierung sie noch einmal daran erinnern müssen. Im Punkt 2 – das haben Sie jetzt noch einmal in Ihrem zweiten Redebeitrag gesagt, Frau Tändler-Walenta – fordern Sie, dass wir den Beitritt der EU zur EMRK auch im Rahmen des Vorsitzes der Europaministerkonferenz zum Schwerpunktthema machen. Ich habe schon mehrfach sowohl im Ausschuss als auch im Landtag darauf hingewiesen, was unsere fünf Schwerpunkte für die Europaministerkonferenz sind. Der Beitritt der EU zur EMRK ist es nicht, was aber nicht bedeutet, dass die Staatsregierung bzw. ich als Europaministerin die Dringlichkeit des Themas nicht sehen würde. Im Gegenteil. Wir haben fast ein halbes Jahr, bevor Sie diesen Antrag eingereicht haben, bei der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst. Wir sind also dem, was Sie hier fordern, schon nachgekommen. Aus gutem Grund haben wir gesagt, dass wir uns bei der Europaministerkonferenz selbstverständlich diesen Themen nicht verschließen wollen. Deshalb haben wir ganz klar gesagt, dass wir ein Schwerpunktthema setzen wollen, nämlich das Thema Rechtsstaatlichkeit. Den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, die große Schnittmengen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention aufweisen, fühle ich mich nicht nur als Europa-, sondern auch als Justizministerin selbstverständlich verpflichtet. Deshalb setzen wir uns auf vielen Ebenen für die Wahrung und Umsetzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ein. Deshalb hat der Freistaat Sachsen alle anliegenden Beschlüsse auf dem Weg zum Beitritt der Union immer wieder unterstützt. Wir werden das auch weiterhin tun. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die Position der deutschen Länder und des Freistaates Sachsen ist in der Sache wirklich hinlänglich bekannt. Aus unserer Sicht verzögern die Verhandlungsparteien das Verfahren hier nicht schuldhaft. Die fünf Schwerpunkte unseres EMK-Vorsitzes sind Anliegen, bei denen wir deutlich mehr Gestaltungsspielraum besitzen und mit denen wir wirklich einen Beitrag dazu leisten können, den Zusammenhalt in der EU zu stärken und sie sozialer, gerechter, ökologischer und demokratischer zu gestalten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Das Ansinnen, das diesem Antrag zugrunde liegt, unterstütze ich und unterstützen wir als Staatsregierung. Aber da sich die maßgeblich entscheidende europäische Ebene bereits vollumfänglich für den Beitritt der EU zur EMRK einsetzt, braucht man im Moment keine weitere Ermutigung des Sächsischen Landtags oder der Bundesregierung. Der Beitritt der EU zur EMRK wird kommen, weil alle wichtigen Akteurinnen und Akteure jetzt schon mit Hochdruck daran arbeiten. Ich wünsche mir, dass der Tag sehr, sehr schnell kommen wird, an dem der Beitritt vollzogen wird; denn das wird ein guter Tag für Europa sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Staatsministerin Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Marika Tändler-Walenta, bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Dass Menschenrechte in Europa in den Mitgliedsstaaten nicht die gleiche Wertigkeit haben, lässt sich gut an der Debatte zum heutigen Spiel verdeutlichen. Das Zeigen der Regenbogenfarben wurde durch die UEFA als Provokation eines europäischen Landes gegen ein anderes gewertet. Menschenrechte gelten jedoch für alle und jeden und sind im Gegensatz zu Bürgerrechten nicht an Pass, Nationalität oder anders geartete Einschränkungen gebunden. Auch wenn es oft heißt, Menschenrechte seien universell, so sind sie in der Praxis doch oft nur Bürgerrechte. Die so formulierten Menschenrechte sind nur Rechte für Menschen, die sich innerhalb der schon bestehenden Rechtsgemeinschaften befinden. Sehr geehrte Damen und Herren! Menschenrechte sind aber universell und müssen in ganz Europa einklagbar sein. (Beifall bei den LINKEN) Diese universellen Menschenrechte müssen unsere Basis eines jeden politischen Handelns sein. Ich habe bereits dargelegt, warum es so wichtig ist, dass die EU der Menschenrechtskonvention beitritt und welche Rolle wir als Sächsinnen und Sachsen dabei spielen könnten. Unser Selbstverständnis als LINKE ist es, an der Seite der Menschen zu stehen, die in Not sind, die keine große Lobby haben und deren Stimme in der Politik oft überhört wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie die selbst deklarierten Werte für Menschenrechte und Demokratie endlich ernst nehmen wollen oder ob wirtschaftliche Interessen weiter der Leitfaden allen Handelns sind. Für uns als LINKE sind auf jeden Fall Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sowie individuelle und soziale Menschenrechte die Eckpunkte für jegliches politisches Handeln. Ja, sie sind unteilbar. (Beifall bei den LINKEN) „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im Grundgesetz. Aber die Würde des Menschen wird trotz alledem angetastet – europaweit, täglich und auf verschiedenste Art und Weise, ob an den europäischen Außengrenzen, in den Booten auf dem Mittelmeer oder bei Nacht- und Nebelabschiebungen bei uns in Sachsen. Es ist Zeit, sich mit aller Kraft für die Einhaltung von Menschenrechten national und europaweit einzusetzen, sei es als einzelne Bürgerin bzw. einzelner Bürger, als unabhängige Gruppe oder als Länder mit ihren Regierungen und ihren Oppositionen. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Tändler-Walenta, für Ihr Schlusswort. Ich stelle jetzt die Drucksache 7/5866 mit dem Titel „Zeit zum Handeln: Endlich den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) voranbringen!“ zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Drucksache somit nicht entsprochen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht des Sächsischen Berichtszeitraum: 1. Januar Drucksache 7/4943, Unterrichtung durch und Stellungnahme Drucksache 7/6770, des Ausschusses für Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion, 10 Minuten für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und 10 Minuten für die Staatsregierung festgelegt. Wir kommen jetzt zur ersten Runde der Aussprache und ich bitte als Ersten unseren Sächsischen Datenschutzbeauftragten ans Rednerpult. Bitte schön. Andreas Schurig, Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch im Jahr 2019 war die Datenschutz-Grundverordnung das bestimmende Thema für unsere Arbeit. Die Zahlen bewegen sich auf dem hohen Niveau des Jahres 2018. Hatten wir im Jahr 2017 noch 598 Beschwerden, so waren es im Jahr 2018 1 176 und im Jahr 2019 1 297, also weiterhin eine Verdoppelung gegenüber dem Stand vor der DSGVO. Das entspricht meinen Erwartungen. Ändern Sie die Rechtsgrundlagen eines Gebietes so vollständig, dann führt das zu einem längeren Anpassungszeitraum, zumal sich die DSGVO in ihrer Breite auf ganz Europa bezieht und versucht, Datenschutzrecht, das in ganz unterschiedlichen Rechtstraditionen gewachsen ist, zu vereinen. Das knirscht, um es salopp zu sagen, manchmal, wenn es um das Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel dem Petitionsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht, geht. Auch mit inhaltlichen Fragestellungen, zum Beispiel zur Reichweite des Auskunftsanspruchs, mussten wir uns befassen. Sie werden neu gestellt und müssen neu beantwortet werden. So beschäftigt uns immer noch aktuell die Frage, ob die elektronische Kopie der Behandlungsakte nach Artikel 15 DSGVO für den Patienten kostenfrei ist oder nach § 630 g Bürgerliches Gesetzbuch die Kosten zu tragen sind. Mittlerweile gibt es ein Urteil des Landgerichtes. Bis es endgültig entschieden ist, wird noch einige Zeit vergehen. Ich rechne mit einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren, bis wir wieder den Stand an Rechtsklarheit erreicht haben werden, den wir vor der DSGVO hatten. Wir müssen uns nicht nur mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, sondern wir werden auch mit neuen Verfahren konfrontiert. Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung sind Verantwortliche verpflichtet, im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bei einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung diese der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Im Jahr 2018 waren es 227 Meldungen, im Datenschutzbeauftragten 2019 bis 31. Dezember 2019 den Sächsischen Datenschutzbeauftragten der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Inneres und Sport Jahr 2019 schon 450. Durch diese Meldungen erhalten wir einen recht guten Überblick, was im Alltag der Datenverarbeitung geschieht und welche Risiken bestehen. Typisch ist zum Beispiel der Fehlversand. Auf diese Fallgruppe entfielen im Berichtszeitraum die meisten Meldungen, wie Unterlagen mit falscher Zuordnung, fehlerhafter Kuvertierung oder Verwechslung der Empfängerpersonen. Vielfach waren Gesundheitsdaten betroffen, die aufgrund ihrer hohen Sensibilität und Vertraulichkeit eigentlich ein besonders hohes Maß an Sorgfalt von der verantwortlichen Stelle fordern. Einbrüche und Diebstähle sind eine häufige Fallgruppe, bei denen Datenträger, Computer, Festplatten oder andere Speichermedien entwendet werden. Zumeist ist zwar zu vermuten, dass es sich um Beschaffungskriminalität handelt und es den Tätern nicht vorrangig auf die Datenbestände, sondern auf werthaltige Hardware ankommt. Dennoch ist auch bei diesen Fällen eine damit verbundene Kenntniserlangung und Datenschutzverletzung durch unbefugte Dritte regelmäßig nicht auszuschließen. Der offene E-Mail-Verteiler kommt immer noch vor und ist ein Klassiker unter den Datenschutzverletzungen. Obwohl das Risiko für die Betroffenen in der Regel als durchaus gering eingeschätzt werden kann, ist eine solche Datenschutzverletzung gemäß Datenschutz-Grundverordnung in den allermeisten Fällen meldepflichtig. Wir hatten aber auch einige Fälle von Cyber-Kriminalität. Typische Handlungsfelder sind dabei das Abgreifen von personenbezogenen Daten aus E-Mail-Postfächern, von Servern oder anderweitigen Datenträgern. Sie merken, Datenschutzverstöße sind in der Regel banal, aber im Einzelfall für den Betroffenen eben doch schwerwiegend. Unternehmen und Behörden sind deshalb gut beraten, sich mit solchen Risiken auseinanderzusetzen. Ein anderes Thema: Unsere Lebenswirklichkeit wird immer mehr digital geprägt. Entscheidungsmechanismen werden in Algorithmen verlagert. Im Jahr 2019 hat sich die Datenschutzkonferenz deshalb mit künstlicher Intelligenz beschäftigt. Lassen Sie mich aus der Hambacher Erklärung der Datenschutzkonferenz zitieren: „Systeme der künstlichen Intelligenz stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt im besonderen Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.“ Auch im Tätigkeitsbericht 2019 finden Sie einen Hinweis auf solche algorithmischen Systeme. In Sachsens Polizeivollzugdienstgesetz ist bei grenzüberschreitender Kriminalität ein automatisierter Bildabgleich vorgesehen. Das Verfassungsgericht wird sich mit dieser Frage auseinandersetzen, und ich bin auf das Ergebnis gespannt. Aktuell taucht diese Thematik übrigens auch im Glücksspielstaatsvertrag mit auf, dort bei der Erkennung von Suchtverhalten. Ein anderer Aspekt der Digitalisierung: Sie bedingt die neue Ausgestaltung von Verarbeitungsprozessen. Mittlerweile ist in der Strafverfolgung die Erhebung von Telefonverbindungsdaten ein rechtlich zulässiges Standardmittel, wobei die Menge der Daten immer größer wird. Damit einhergehen aber auch flankierende Pflichten gegenüber den Betroffenen, zum Beispiel bei der Benachrichtigung oder der Löschung, die der Gesetzgeber vorgesehen hat und die zwingend zum Gesamtpaket dazugehören. Ich sehe es als gelungenes Beispiel an, dass ausgehend von einem konkreten Fall auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Landeskriminalamt neue Verfahrensregeln gefunden wurden, die die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Löschungsregeln besser gewährleisten sollen. So hat ein im Einzelnen bedauerlicher Vorgang, der im Tätigkeitsbericht erwähnt wird, eine gute Folge gehabt. Meine Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht bietet auf 174 Seiten einen breit gefächerten Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2019. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne den Einsatz meiner Mitarbeiter, die teilweise bis an ihre Belastungsgrenze gegangen sind. Ich möchte mich ausdrücklich bei ihnen bedanken (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) und hoffe, dass mit dem neuen Haushalt und den damit verbundenen Stellenzuwächsen diese Situation etwas besser wird. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war unser Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Schurig. Herr Lippmann, ich hatte vergessen zu fragen, ob Sie als Berichterstatter das Wort wünschen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke!) – Vielen Dank, Herr Lippmann. Dann bitte ich jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Markert, bitte.

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Jörg Markert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig, wir haben soeben etwas zum Datenschutzbericht des Jahres 2019 gehört. Der Datenschutzbeauftragte hat uns heute – und dies überhaupt erst zum zweiten Mal – im Sächsischen Landtag seinen Bericht vorgestellt. Aus meiner Sicht ist es richtig, gut und wichtig, dass Parlamentarier und Öffentlichkeit über die Lage im Hinblick auf den Datenschutz informiert werden. Ebenso ist es mehr als angemessen, dass wir das Thema hier im Hohen Hause öffentlich debattieren können. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das wird dem stetig steigenden Stellenwert des Datenschutzrechtes gerecht; denn Datenschutz ist nicht nur eine Sache für Spezialisten oder Eingeweihte – Datenschutz ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Wir alle geben eine ganze Reihe von Informationen über uns preis und dürfen zu Recht erwarten, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Gerade die jüngsten Diskussionen der Corona-Pandemie haben das eindrucksvoll vor Augen geführt. Herr Schurig hat seinen Bericht bei der Vorstellung im Innenausschuss als klassischen Zwischenbericht bezeichnet. Gleichwohl steckt darin auf 175 Seiten abermals viel Arbeit. Dafür möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken. Erneut haben Sie sich mit einer Vielzahl von Problemen und Herausforderungen beschäftigen müssen. Dabei ist Ihre Aufgabe zweigeteilt. Zum einen haben Sie natürlich eine Kontrollfunktion. Sie sollen darauf achten, dass der Datenschutz im Freistaat Sachsen im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich eingehalten wird. Zum anderen üben Sie aber auch eine beratende Funktion aus. Der Bericht zeigt uns sehr deutlich, dass Sie beiden Funktionen gleichermaßen gerecht werden. Lassen Sie mich deshalb auch zu beiden kurz etwas ausführen. Die Anzahl der Beschwerden und Hinweise ist im Berichtszeitraum erneut gestiegen. Sie verzeichnen insgesamt 1 297 Vorgänge und damit rund 10 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass die Beschwerden, die den nicht öffentlichen Bereich betreffen, zwei Drittel aller Vorgänge umfassen und etwa ein Drittel auf den öffentlichen Bereich entfällt. Das heißt mit Sicherheit nicht, dass im öffentlichen Bereich alles zum Besten stünde, und natürlich geht es nicht allein um die Menge, sondern auch um den Inhalt. Doch lässt sich beispielsweise auch beobachten, dass manche Probleme im öffentlichen Bereich rasch gelöst werden können. Ich denke dabei insbesondere an die Frage des Auskunftsbegehrens zu Melderegisterauskünften. Hier gab es eine schnelle Richtigstellung zur Verfahrensweise durch eine Information des Innenministeriums an die Kommunen. Das unterstreicht einmal mehr, dass die Zusammenarbeit zwischen der Aufsichtsbehörde und der Staatsregierung offenbar gut funktioniert. Im Bericht fällt zudem Folgendes auf: 450 Meldungen sind aufgrund des Artikels 33 Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Das sind Meldungen, die an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird – Herr Schurig hat gerade davon gesprochen. An dieser Stelle zeigt sich neuerlich – und Sie, lieber Herr Schurig, haben das bereits angedeutet –, dass das Thema Datenschutz-Grundverordnung noch immer für viel Arbeitsaufkommen bei Ihnen sorgt – zunächst bei der Umsetzung der Verordnung in Behörden, Betrieben und Vereinen und jetzt offenbar auch bei der konkreten Anwendung. Da ist es schon erstaunlich, dass solche Probleme sehr häufig auftreten, die im Grunde auch in den vergangenen Berichten für eine hohe Anzahl von Fällen sorgten. Exemplarisch sei hier auch der Versand von E-Mails in offenen Verteilern genannt oder der bereits von Ihnen erwähnte Fehlversand, und zwar in analoger und digitaler Form. Während hier an mancher Stelle auch Unachtsamkeit im Spiel sein mag, ist es beim großen Thema Cyberkriminalität anders gelagert. Dabei geht es um das bewusste und absichtsvolle Handeln, dabei geht es um Straftaten. Das beweist von Neuem, dass wir uns als Innenpolitiker weiterhin diesem wichtigen Thema widmen müssen. Es geht im zunehmenden Umfang um das Abgreifen und Ausspähen von Daten, um diese für kriminelle Handlungen zu nutzen. Das zu verhindern und zu bekämpfen ist mit Sicherheit eine Aufgabe, die den Datenschutz in den kommenden Jahren in seiner Beratungstätigkeit ebenso begleiten wird wie die spezialisierten Einheiten der Polizei bei der Strafverfolgung. Lassen Sie mich noch auf eine weitere zentrale Frage eingehen, die im Bericht sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich an verschiedenen Stellen auftaucht: das Thema des Einsatzes von Videotechnik. Auch das hat uns in den vergangenen Berichten bereits beschäftigt. Es zeigt sich immer häufiger, dass die Installation von Kameras im privaten Bereich auf Grundstücken zu einem Streitobjekt wird. Hier geht es zumeist um die Frage, ob mit den Kameras öffentliche Bereiche einsehbar sind und damit auch erfasst werden. Diese Fälle bereiten offensichtlich viel Arbeit und der Nachweis ist schwer zu führen, sodass der Datenschutzbeauftragte zur Prüfung sehr klar umrissene Anforderungen stellt. Er macht damit deutlich, dass es eben nicht allein ausreicht, etwas zu vermuten, sondern dass es dafür konkrete Betroffenheit und Nachweise braucht. Anders verhält es sich freilich im öffentlichen Raum. Auch hier zeigt sich, dass der Einsatz von Videotechnik durchaus ein Streitobjekt ist. Es lohnt sich an dieser Stelle, noch einmal einen grundlegenden Gedanken in Erinnerung zu rufen und eines klarzustellen: Videotechnik im öffentlichen Raum einzusetzen ist – anders als vielfach behauptet – grundsätzlich nichts Schlechtes. Sie dient – so die Auffassung der CDU – als Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Wir bewegen uns an dieser Stelle – das habe ich auch bei meinen Ausführungen im letzten Jahr betont – im Spannungsverhältnis zwischen der Gewährung größtmöglicher Freiheit und Datenschutz auf der einen und berechtigten Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite. Ich halte es für absolut notwendig, diese Abwägung stets sehr sorgfältig zu treffen, und ich halte es ebenso für richtig, dass wir dabei auf die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten zurückgreifen können. Deshalb ist es für uns ein wichtiger Schritt gewesen, mit dem jetzigen Doppelhaushalt die Arbeitsfähigkeit des Datenschutzbeauftragten weiter zu verbessern. Der Innenausschuss hat sich kürzlich mit dem Bericht befasst und ihn mit einem einstimmigen Votum zur Kenntnis genommen. Deshalb empfehle ich dem Hohen Haus ebenfalls die Kenntnisnahme. Für Ihre Aufgaben, Herr Schurig, wünsche ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in Zukunft weiterhin viel Erfolg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Antje Feiks. – Oh, Entschuldigung, erst einmal spricht Herr Teichmann für die AfD-Fraktion; bitte.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der uns vorgelegte Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragen für den Berichtszeitraum 2019 zeigt uns, wie notwendig und wichtig die Arbeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns bei Herrn Schurig und seinem Team für die geleistete Arbeit und für den umfangreichen Bericht. Einen Punkt möchte ich daraus besonders herausgreifen. Aus dem Bericht geht hervor, dass mindestens eine Versammlungsbehörde Versammlungsanzeigen mit darin enthaltenen personenbezogenen Daten des Anmelders ohne konkreten Anlass an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde generell über angemeldete Versammlungen informiert. Versammlungsanzeigen wurden gewissermaßen automatisch durchgereicht. Bekanntlich ist jedoch nur eine Datenübermittlung zulässig, wenn sie im gesetzlich definierten Beobachtungsfeld des Landesamtes für Verfassungsschutz, beispielsweise bei extremistischen Beteiligungen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Rahmen einer Lageeinschätzung, tatsächlich notwendig werden. Meine Damen und Herren, es gilt immer noch der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gegebenenfalls sind anonymisierte Daten als ausreichend anzusehen. Eine generelle oder gar automatisierte Datenübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz genügt den Datenschutzanforderungen unter Wahrung der Grundrechte unserer Bürger erkennbar nicht und ist rechtswidrig. Das SMI hat inzwischen per Erlass reagiert und wir hoffen, dass dieses Fehlverhalten nicht in den kommenden Datenschutzberichten Anlass zur Rüge sein wird. Es sollte das rechtstaatliche Grundverständnis und zugleich auch Selbstverständnis der Verwaltung sein, die Rechte der Bürger, insbesondere die Datenschutzrechte ernst zu nehmen und zu wahren. In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich, dass die Polizeidirektion und das Landesamt für Verfassungsschutz jeweils über getrennte E-Mail-Adressen bei konkretem Erfordernis zu beteiligen sind. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Teichmann für die AfD-Fraktion. Jetzt Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Wir LINKEN möchten uns an dieser Stelle auch herzlich bei unserem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, für den vorliegenden Bericht zum einen, aber auch für das stetig wache Auge auf den Datenschutz hier in Sachsen und an der Stelle auch für das Beantworten unserer vielen Fragen rund um das Thema bedanken. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Im Bericht für das Jahr 2019 sind Problemlagen des Datenschutzes im Jahr 2019 anschaulich beschrieben. Der Bericht macht einmal mehr deutlich, wie insbesondere das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie die Arbeit beeinflusst sowie bundes- und landesrechtliche Regelungsbedarfe und schließlich Regelungen nach sich ziehen. Zugleich macht der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auch deutlich, worin die Herausforderungen der Zukunft liegen und das Erfordernis der stetigen Fortentwicklung des Datenschutzes hier in Sachsen. Unter Punkt 1 des Berichtes „Datenschutz im Freistaat Sachsen“ hebt der Sächsische Datenschutzbeauftragte hervor, welche grundsätzliche Bedeutung Privatheit, Anonymität und informationelle Selbstbestimmung haben, wenn wir über einen effektiven Datenschutz reden. Denn sicherzustellen ist, ob die oder der Einzelne in der heutigen Gesellschaft noch seine Anonymität und Freiheit wahren kann, Frau bzw. Herr der eigenen Daten bleibt. Nicht zuletzt treffen wir hier im Landtag diese Entscheidung mit, indem wir dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Ich habe es in der Haushaltsdebatte gesagt und wiederhole es, dass wir hier noch vorsichtig optimistisch sind und eher hoffen. Diese Frage hat zumindest indirekt mit dem vorliegenden Bericht zu tun. Wenn ich mir die Fülle an Aufgaben ansehe, dann wird mir – offen gesagt – schummrig. Die Möglichkeit der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben haben wir hier im Landtag ressourcentechnisch sicherzustellen. Offen gesagt reicht uns dann nicht, wie Herr Markert vorhin sagte, weiter zu verbessern, sondern die Aufgabe ist tatsächlich eine andere. Wir LINKEN sind ausdrücklich der Auffassung, den Datenschutz als Kern eines zukünftigen neuen und anders gedachten Verfassungsschutzes zu begreifen und endlich entsprechend zu behandeln. Datenschutz im digitalen Zeitalter, wie im Tätigkeitsbericht ausgeführt, ist eine Schicksalsfrage für die freiheitliche Gesellschaft, und deren Beantwortung entscheidet letztlich darüber, ob die Würde des Menschen am Ende verspielt wird. Die Fülle der im Tätigkeitsbericht aufgeworfenen Fragen und Probleme kann sicher nicht im Rahmen einer Beratung erschöpfend bearbeitet werden. Wir haben drei Dinge, die wir uns für die nächsten Berichte wünschen: Im Bericht selber wird auf den Datenschutz als Lernprozess abgestellt. Wir wünschen uns für die Zukunft, dass das ausführlicher dargestellt wird. Der Tätigkeitsbericht weist an mehreren Stellen ausdrücklich darauf hin, dass es großen Informationsbedarf zur korrekten Anwendung datenschutzrechtlicher Regelungen gibt. Dies belegen auch die im Bericht abgehandelten Anfragen und Beschwerden. Wir wünschen uns für die zukünftigen Berichte des Datenschutzbeauftragten, dass zum einen über die Notwendigkeiten, aber auch die tatsächlichen Möglichkeiten der systematischen Vermittlung und gegebenenfalls anwendungsbezogenen Trainings in Bezug auf das Standard-Datenschutzmodell ISO-Norm, aber auch mögliche spezielle Datenschutzmodelle zur Anwendung der JI-Richtlinie Auskunft gegeben wird, dass aufgezeigt wird, welche Notwendigkeiten es gibt, wo die Schulungen angeboten werden können, wo sie sichergestellt werden können und wo man sie neben dem Datenschutzbeauftragten vielleicht noch ansiedeln kann. Es geht uns hierbei nicht um die reine Kontrolle, sondern darum, ein besseres Bild darüber zu bekommen, welche Notwendigkeiten der Sächsische Datenschutzbeauftragte sieht, mehr Sicherheit in die Anwendung des Datenschutzrechts zu bringen. Zweitens wünschen wir uns, dass das Verhältnis von Datenschutz-Grundverordnung und JI-Richtlinie besser gewahrt wird. Im Tätigkeitsbericht wird an mehreren Stellen auf die Frage des Datenschutzes im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingegangen. Trotzdem bleibt bei mir der Eindruck, dass Einzelprobleme bei Anwendung der JI-Richtlinie weit weniger deutlich thematisiert werden. Hier wünschen wir uns für die Zukunft einen stärkeren Fokus; denn letztlich geht es bei den Berichten darum, für mögliche Probleme zu sensibilisieren. Ich wage an der Stelle die steile These, dass den Wenigsten bewusst ist, welche Daten in polizeilichen Datenbanken und Auskunftssystemen eine Rolle spielen. Der dritte Punkt ist KI, also künstliche Intelligenz, und wo diese konkret in der Arbeit des Datenschutzbeauftragten eine Rolle spielt. Das Thema KI wird in der grundsätzlichen Einleitung des Berichts mit Blick auf die Herausforderungen für die Zukunft im Bericht hervorgehoben. Weiterhin gibt es eine klare Positionierung der Datenschutzkonferenz – Herr Schurig hat es gesagt –, und gleichwohl tauchen KI-Themen als Gegenstand der Tätigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht erkennbar im Bericht auf. Uns ist bewusst, obwohl man es nicht sieht, dass es wahrscheinlich trotzdem eine Rolle spielen wird. Da auch hier in Sachsen an KI-Entwicklungen gearbeitet wird, wünschen wir uns an dieser Stelle, dass im Bericht deutlich wird, wo der Datenschutzbeauftragte Mitwirkungs- und Kontrollpflichten sieht und wahrnimmt. Das sind drei konkrete Punkte, an denen wir uns weitere Ausführungen im Bericht wünschen. Das ist kein Gemecker oder Kritik – Datenschutz ist ein Thema, das sich immer wieder fortschreibt. Es ist die Sorge, dass wir bereits inmitten von Entwicklungen stehen, auf der anderen Seite aber die nötige Kontrolle derzeit noch gar nicht in der gebotenen Form möglich ist. Es geht schließlich uns allen, so hoffe ich, um eine menschenzentrierte Digitalisierung, um die Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung. Deswegen an der Stelle nochmals herzlichen Dank, Herr Schurig, für den Bericht und Ihre Arbeit sowie Ihres Teams. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt bitte ich für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann ans Rednerpult.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mindestens einmal im Jahr über Datenschutz zu reden, dazu gibt uns der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit. Ich möchte Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern auch ganz herzlich für den Einblick in die Arbeit, die Probleme und die Lösungsmöglichkeiten danken, die er auch in diesem Bericht wieder aufgegriffen hat. Ich freue mich, dass Sie erneut in der Situation waren, diesen aufgrund der neuen Geschäftsordnung hier im Landtag persönlich vorzustellen. Das ist eine gute Entwicklung, die zeigt, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz auch in diesem Hohen Haus hat. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht ist sehr umfassend. Für die heutige Aussprache möchte ich daher zwei sehr konkrete Problemfelder herausgreifen, die meines Erachtens Handlungsbedarf aufzeigen. Zum einen wird seit Jahren in Sachsen die polizeiliche Videoüberwachung ausgeweitet. Was mit ein paar wenigen Kameras in Leipzig begann – mittlerweile sind es bereits über 80 –, hat sich nun zum Joint Venture unter Beteiligung der Polizei in der Chemnitzer Innenstadt und zu Hochleistungskameras in Görlitz entwickelt. Der präventive Wert solcher Überwachungswerkzeuge ist höchst umstritten, die Nutzung für die Strafverfolgung aus grüner Sicht marginal, der Schaden für die Grundrechte jedoch hoch. Sie sehen also, an dem Punkt habe ich definitiv eine andere Auffassung als der Kollege Markert gerade vorgetragen hat. Wir BÜNDNISGRÜNE haben die tägliche Überwachung Tausender Menschen, die sich einfach nur durch Leipziger, Chemnitzer oder Görlitzer Straßen bewegen, schon immer als unverhältnismäßig angesehen. Auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte steht seit der Installation der Kameras in Chemnitz im Jahr 2018 im intensiven Kontakt mit dem Innenministerium und ringt um eine datenschutzrechtliche Ausgestaltung der Videoüberwachung, insbesondere bei Versammlungslagen. Bemerkenswert ist die im Tätigkeitbericht beschriebene Ignoranz der Polizei bei diesem Thema. Während der Innenminister noch im April 2019 auf Kleine Anfragen mitteilte, dass es einer Überprüfung im Einzelfall bedürfe, entschieden Polizei und Ordnungsamt sodann im Oktober 2019, dass die Kameras bei Versammlungen nicht mehr abzuschalten sind oder nur noch ausnahmsweise abzuschalten wären. Begründung: Der Schutzbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei nicht betroffen; interessante Lesart nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur polizeilichen Videoüberwachung im Versammlungsrecht. Da komme ich bei kreativster Auslegung nicht drauf, aber das ist offenbar Auffassung der Polizei gewesen. Dem Bericht des Datenschutzbeauftragten kann ich entnehmen, dass er dieser Auffassung zu Recht entschieden entgegengetreten ist. Es ist seit Jahren höchstrichterlich geklärt, dass staatliche Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch dann vorliegen, wenn behördliche Maßnahmen eine abschreckende oder einschüchternde Wirkung entfalten und damit geeignet sind, die freie Willensbildung und Entschließungsfreiheit derjenigen Personen zu beeinflussen, die an Versammlungen teilnehmen wollen. Gerade im Bereich des Versammlungsrechtes gelten daher wesentlich strengere Voraussetzungen für die polizeiliche Videoüberwachung und diese gelten auch für den Polizeivollzugsdienst. Leider hat sich das Innenministerium der von höchstrichterlicher Rechtsprechung gestützten Auffassung des Datenschutzbeauftragten zunächst nicht anschließen können. Die Kameras in Leipzig, Chemnitz und Görlitz würden bei Versammlungsgeschehen auch weiterhin nicht ausgeschaltet werden. Nach meiner Auffassung ist das ein klar rechtswidriges Vorgehen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig im Juli letzten Jahres auf Antrag von Kollegin Juliane Nagel. Die Richter der ersten Kammer haben dem Freistaat Sachsen sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass stationäre polizeiliche Videokameras auch an Kriminalitätsschwerpunkten abzuschalten oder wegzudrehen sind, dass sie die Versammlungen nicht überwachen. Erst nach diesem Urteil und auch erst nach Vorliegen der entsprechenden Gründe hat das Innenministerium per Erlass vom Dezember 2020 die Polizeidirektionen dahin gehend instruiert, dass stationäre polizeiliche Videoüberwachung nicht auf Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gerichtet werden darf. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Leider ist dieser Erlass gewohnt missverständlich formuliert und lässt rechtswidrige Anwendungslücken zu. Das Problem, vor dem wir mittlerweile stehen, sind Spontanversammlungen. Es könnte, so die Auffassung, in zeitlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht gar nicht gewährleistet werden, dass sie nicht überwacht werden, da die Videoüberwachung nicht rechtzeitig abgeschaltet werden könne. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat dem Innenministerium gegenüber darauf hingewiesen, dass dies eine versammlungsunfreundliche Anwendung des Erlasses bedeuten würde. Diese Befürchtung besteht auch vollkommen zu Recht und zeigt, welchen Handlungsbedarf es gibt. Auf eine Nachfrage des Stadtrates Toni Rotter antwortete der Chemnitzer Oberbürgermeister, dass eine „Abschaltung bei Videoüberwachung bei Spontanversammlungen im Vergleich zu einer frühzeitig angezeigten Versammlung regelmäßig weder zeitlich noch organisatorisch möglich“ sei. Hier wird ganz deutlich, dass man offenbar vonseiten der Versammlungs- und Ordnungsbehörden nicht gewillt ist, durch den Einsatz von Personal oder Technik zu gewährleisten, dass auch bei kurzfristig bekannt gewordenen Versammlungslagen die Videoüberwachung ausgeschaltet wird. Das ist nicht hinnehmbar und ein von der Rechtsprechung nicht akzeptierter rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, mal ganz abgesehen davon, dass Chemnitz bis Anfang März 2021 brauchte, um das Leipziger Urteil im Grundsatz umzusetzen. An dieser Stelle danke ich dem Datenschutzbeauftragten für seine umfassende Begleitung dieser Problematik und appelliere an Sie, Herr Innenminister, dass Sie die polizeiliche Videoüberwachung im versammlungsrechtlichen Bereich noch einmal gegenüber den Versammlungsbehörden, aber auch dem Polizeivollzugsdienst einer Klarstellung unterziehen und deutlich machen, dass es sich um alle Versammlungen handelt, bei denen entsprechende organisatorisch-technische Maßnahmen zu treffen und die Kameras wegzuschwenken sind, damit nicht in die Versammlungsfreiheit eingegriffen wird. Es gibt keine Gründe, die rechtlich entgegenstehen. Spontanversammlungen genießen nämlich – anders als dies zum Ausdruck kommt – eben keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse, sondern den einer jeden Versammlung. Einen weiteren Aspekt, den das Verwaltungsgericht im Urteil angesprochen hatte, sollten sich die Polizei und die Versammlungsbehörden mit Blick auf die generellen Fragen, die daraus erwachsen, einmal genauer anschauen. Auch Kameras, die nicht laufen, haben eine abschreckende Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und stellen einen Eingriff in Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Das ist jetzt jenseits der datenschutzrechtlichen Bewertung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Beitrag in diesem Tätigkeitsbericht betrifft die Praxis des Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich im Lichte der aktuellen Erkenntnisse über Datenbanken des Amtes noch einmal in einem vollkommen anderem Licht darstellt und die auch zeigt, wie wichtig es ist, dass sich möglichst viele zivilgesellschaftlich engagierende Personen mit einem Auskunftsersuchen an die Behörde wenden, um herauszubekommen, was ihre Daten dort überhaupt dort zu suchen haben. Das Landesamt wurde im Berichtszeitraum von mindestens einer sächsischen Versammlungsbehörde in Kenntnis über konkrete Versammlungsanzeigen gesetzt. Dabei wurden auch die personenbezogenen Daten von Anmelderinnen und Anmeldern offenbart, obwohl es keinen Anlass gibt, dass diese in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes fallen könnten. Diese Verfahrensweise, so der Sächsische Datenschutzbeauftragte, sei rechtswidrig. Allerdings sei das Landesamt damit sorgsam umgegangen, habe diese unaufgefordert eingegangenen Daten geprüft und unverzüglich gelöscht. So weit, so gut. Nach den neuesten Erkenntnissen zur Datenbank des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere zur Speicherpraxis in DOMEA und der Volltextdurchsuchbarkeit, bin ich mir nicht mehr hundertprozentig sicher, ob diese Aussage gegenüber dem Datenschutzbeauftragten haltbar ist, ob man erstens die Daten vollständig gelöscht hat oder mittels Volltextsuche wiederfinden kann und zweitens, warum plötzlich in diesem Fall eine Prüfung dessen stattgefunden hat, was man in das Datenbanksystem eingepflegt hat, während man sich momentan vonseiten des Verfassungsschutzes darauf bezieht, man hätte so ziemlich nichts geprüft, was in die Datenbank überführt wurde, und das sei der Grund, warum man rechtswidrig zu einer erheblichen Zahl von Personen Daten erhoben hätte, die man jetzt irgendwie einer Löschung zugänglich machen muss. Diesen Widerspruch aufzulösen, muss in den nächsten Wochen dringende Aufgabe des Verfassungsschutzes werden. Die Behörde muss ihren Datenbestand auf rechtswidrig gespeicherte Daten durchsuchen und diese löschen. Eine erste Maßnahme wäre die Sperrung sämtlicher in DOMEA gespeicherter personenbezogener Daten ohne nachrichtendienstliche Relevanz. Dies zu kontrollieren, wird die Aufgabe des zuständigen Kontrollgremiums, aber auch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sein, der dies schon im Innenausschuss angekündigt hat. Zum Schluss sei mir noch ein Wort des Dankes an die Kolleginnen und Kollegen der Koalition und auch des Hohen Hauses gestattet. In meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht habe ich noch für eine Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragt geworben. Dies haben wir mit dem aktuellen Haushalt sichtbar und meines Erachtens mehr als deutlich umgesetzt. Es ist einmal mehr klar geworden, dass diese Koalition den Anspruch hat, in Sachsen einen hohen Datenschutzstandard und einen gut ausgestatteten Datenschutzbeauftragten zu haben. Das ist ein Standortvorteil für den Freistaat Sachsen, den es auch in Zukunft zu erhalten gilt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt erhält Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion das Wort.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig! Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Jahr 2019 und die Stellungnahme der Staatsregierung belegen die hohe Bedeutung, die dem Datenschutz im Freistaat Sachsen zukommt. Auch als letzter Redner in dieser Runde möchte ich im Namen der SPD-Fraktion Andreas Schurig und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Behörde für die ausgezeichnete Arbeit herzlich danken, die mit nur wenigen Personen in diesem Zeitraum bewältigt werden musste. Das wird sich ja zum Glück bald ändern; wir hörten es bereits. Der Datenschutz dient dem Schutz von fundamentalen Rechten von Bürgerinnen und Bürgern – nämlich dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und korrespondierend dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Datenschutzgrundrecht bekommt in einer immer stärker digitalisierten und globalisierten Welt auch in Sachsen eine immer größere Bedeutung. Es ist Aufgabe des Staates, diese Rechte zu schützen. Ausdruck dieser Aufgabe ist gerade infolge der Schaffung der Datenschutz-Grundverordnung die unabhängige Behörde des Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, aber auch als Instanz für die Beratung von Institutionen, auch der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft oder von Privatpersonen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zeigt, dass es dem Datenschutzbeauftragten trotz der begrenzten Ressourcen gelungen ist, diesen Aufgaben gerecht zu werden. Er zeigt auch, dass der Staat diese Aufgabe ernst nimmt und die Schranken akzeptiert, die ihm der Verfassungsgeber auferlegt hat. Gelegentlich muss er auf diese Schranken hingewiesen werden – das gilt übrigens gerade in öffentlichen Bereichen, in denen der Staat immer unter Druck steht und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten soll, ja gewährleisten muss. Die immer wieder medial aufkommende Sicherheitsgefahr verführt dazu, immer mehr Datenflüsse zu speichern und durch Algorithmen automatisch auswerten zu lassen, um so vermutete Absprachen zu Gewalttaten frühzeitig zu erkennen und ihre Realisierung zu verhindern. Dieser Verführung darf aus Sicht der SPD der Staat nicht endlos erliegen. Es bedarf einer fortwährenden Abwägung des Schutzinteresses der Bevölkerung mit dem individuellen Datenschutzgrundrecht. Die Beispiele, die uns allen dazu einfallen, haben wir in der Debatte bereits gehört; sie betreffen das Thema Videografie durch Polizei- oder Ordnungsbehörden. Auch das Thema „automatisierte Kennzeichenerfassung“ steht immer wieder im Fokus datenschutzrechtlicher Würdigungen. Das Gleiche trifft auch im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und – Herr Schurig hat es erwähnt – den Fragen automatisierter Gesichtserkennung bei Videografie zu. Ich möchte herausstellen, dass wir damals, als wir das Polizeivollzugsdienstgesetz hier im Landtag beraten und beschlossen haben, gerade zu diesen Fragen eine sehr intensive Auseinandersetzung im damaligen Innenausschuss geführt hatten. Es war, so glaube ich, für die Arbeit im Ausschuss sehr befruchtend, aber im Ergebnis auch für das Gesetz gut, dass sich Herr Schurig da so intensiv eingemischt hat und bezüglich der Fragen in seinem Zuständigkeitsbereich das entsprechende Gehör bekommen hat. Gleichwohl bin ich bzw. sind wir gespannt darauf, wie die noch in Frage stehenden Problemstellungen letztlich vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof bewertet werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht noch ein paar Worte zur aktuellen Situation verlieren, auch wenn das nicht mit dem Berichtszeitraum im engeren Sinne zusammenhängt. Denn die Corona-Pandemie hat auch der Digitalisierung einen enormen Schub verliehen. Über Nacht verlegten Tausende Büromitarbeiterinnen und -mitarbeiter ihre Tätigkeit ins Homeoffice; Lehrerinnen und Lehrer unterrichteten über Monate ausschließlich online; bei der Kontaktnachverfolgung wurden in Geschäften, bei Friseuren und in Behörden persönliche Daten in unvorstellbarem Ausmaß erhoben. In all diesen und noch weiteren Zusammenhängen mussten schnell Lösungen gefunden werden. Die Abwägungen mit dem Datenschutzgrundrecht erfolgten richtigerweise zugunsten des allgemeinen Gesundheitsschutzes. Man muss aber auch klar sagen: Mit fortschreitender Pandemie müssen wir wieder stärker auf den Datenschutz setzen und die Pandemiezeit als eine große, sehr intensiv in die Grundrechte eingreifende Ausnahme betrachten. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Anfang des Jahres spielte der Datenschutz und auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine wichtige Rolle. Kollege Lippmann hat es gerade erwähnt. Ich will das vielleicht noch etwas ausführen: Noch in jeder Haushaltsverhandlung, aber auch bei allen bisherigen Aussprachen zu den Tätigkeitsberichten wurde deutlich, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte für die ihm obliegende Aufgabenfülle strukturell zu wenig Personal hatte. Auch wenn wir dem Datenschutzbeauftragten in den letzten Jahren in kleinen Schritten mit mehr Stellen und Sachmitteln helfen konnten, war es uns als SPD wichtig – bei den BÜNDNISGRÜNEN und bei den Kollegen der CDU habe ich das ebenso wahrgenommen –, diesmal einen deutlicheren Schritt voranzukommen. Wir wollten mehr Beratung und mehr Kontrollen ermöglichen sowie die sonstigen gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung bewältigen helfen. Mit den Beschlüssen zu dem Einzelplan 13 konnten wir im Wesentlichen drei Themen voranbringen, an die ich kurz erinnern möchte. Das eine ist die für die Aufgabenerfüllung nach der Datenschutz-Grundverordnung ausreichende Personalausstattung, für deutlich mehr Kontrollen, aber auch für Öffentlichkeitsarbeit, Information und Beratungen, die Einrichtung eines Datenschutzlabors, in dem Fachkompetenz zur Datensicherheit gebündelt werden soll sowie außerdem – wie ich finde, eines der wichtigsten Projekte überhaupt – die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Beratungen, insbesondere auch für die sächsische Wirtschaft. Das ist aus SPD-Sicht gut angelegtes Geld, weil es in einer immer stärkeren Datengesellschaft und in einer globalisierten Welt nicht nur den Wirtschaftsstandort Sachsen, sondern eben auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken gilt. Das, denke ich, gelingt uns damit recht gut. Ich freue mich schon sehr, im Weiteren zu hören, wie sich die Steigerungen bei den Ressourcen künftig auswirken werden. Abschließend möchte ich erneut Andreas Schurig für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren herzlich danken. Ihre Arbeit und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig für Sachsen und die Menschen, die hier leben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Kollegen Pallas für die SPD-Fraktion. – Jetzt ist die Staatsregierung an der Reihe, die das Wort wünscht. Herr Prof. Wöller, bitte.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt uns wieder der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Er zeigt vor allem, dass Datenschutz in Sachsen sehr ernst genommen wird. Das ist auch ein Verdienst von Andreas Schurig und seinen Mitarbeitern. Ihnen gilt unser Dank. Ihre Arbeit ist auch deshalb so erfolgreich, weil Sie für den Datenschutz nicht mit erhobenem Zeigefinger eintreten, sondern mit konstruktiven Vorschlägen und mit Augenmaß. Dies zeigt sich insbesondere in einem Satz, den wahrscheinlich jede sächsische Behörde, jedes Ressort so unterschreiben kann. Die Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Verwaltung ist absolut lösungsorientiert. Kritik wird stets wertschätzend und in gegenseitigem Verständnis geäußert. Wenn es einmal Diskussionen gibt, werden diese fair und sachlich geführt. Meine Damen und Herren, in den letzten fast 15 Monaten hat die Digitalisierung der Verwaltung ein nie für möglich gehaltenes Tempo annehmen müssen. Aber schon zuvor haben wir viel erreicht, um Bürgerinnen und Bürger den leichteren Zugang zu ermöglichen, um Arbeitsabläufe elektronisch abzubilden. Eine der größten Herausforderungen war dabei natürlich der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten. Es ist für mich eine erfreuliche Selbstverständlichkeit, dass der Tätigkeitsbericht unserer Verwaltung hier eine besondere Sorgfalt bescheinigt – und das soll auch in Zukunft so sein. Meine Damen und Herren, das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. In enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten wird die Staatsregierung alles dafür tun, den stetig steigenden Anforderungen an dieser Stelle gerecht zu werden. Wir brauchen auch weiterhin einvernehmliche Lösungen, damit Digitalisierung und Datenschutz kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch sind. Anders ausgedrückt: Nur gemeinsam können wir die Fortschritte in der Digitalisierung mit dem Schutz der personenbezogenen Daten in Einklang bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller. Wir könnten jetzt zur Abstimmung kommen, wenn es keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt. – Den sehe ich nicht. Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/6770 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch die sehe ich nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Prüfung der Haushalts- und federführend betreuten Landesrundfunkanstalten ARD.de durch den Landesrechnungshof Abschließender Bericht Drucksache 7/4831, Unterrichtung Drucksache 7/6771, Beschlussempfehlung für Wissenschaft, Hochschule, Für diesen Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löser, das Wort? – Nein. Wünscht ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete das Wort? – Auch nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Tagesordnungspunkt Prüfung der Klangkörper des durch den Thüringer hier: Abschließender Bericht Drucksache 7/5436, Unterrichtung Drucksache 7/6772, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Flemming, CDU, das Wort? – Nein. Ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete? – Auch nicht. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Wer dieser Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle hiermit gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsord-Wirtschaftsführung der vom SWR Gemeinschaftseinrichtungen der in den Jahren 2010 bis 2018 Rheinland-Pfalz nach § 14 a Satz 3 RStV durch den Sächsischen Rechnungshof und Bericht des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in der Drucksache 7/6771. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und dennoch einer Mehrheit dafür ist somit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zu MDR in den Jahren 2016 bis 2018 Rechnungshof nach § 37 Medienstaatsvertrag durch den Sächsischen Rechnungshof und Bericht des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 10 beendet. Wir kommen zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/6773 nung die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit gilt auch dieser Tagesordnungspunkt als beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob ein Berichterstatter oder eine Berichterstatterin zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Da es an dieser Stelle keinen Redebedarf gibt, stelle ich auch hier gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Beschlussempfehlung als im Plenum zugestimmt entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit gilt dieser Tagesordnungspunkt als geschlossen und, meine Damen und Herren, das alles noch vor 18 Uhr. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar und Berichte zu Petitionen – 7/6774 Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin 24. Juni 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Landtags für geschlossen. Herzlichen Dank. (Schluss der Sitzung: 17:55 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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