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Albrecht Pallas

SPD 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig! Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Jahr 2019 und die Stellungnahme der Staatsregierung belegen die hohe Bedeutung, die dem Datenschutz im Freistaat Sachsen zukommt. Auch als letzter Redner in dieser Runde möchte ich im Namen der SPD-Fraktion Andreas Schurig und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Behörde für die ausgezeichnete Arbeit herzlich danken, die mit nur wenigen Personen in diesem Zeitraum bewältigt werden musste. Das wird sich ja zum Glück bald ändern; wir hörten es bereits. Der Datenschutz dient dem Schutz von fundamentalen Rechten von Bürgerinnen und Bürgern – nämlich dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und korrespondierend dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Datenschutzgrundrecht bekommt in einer immer stärker digitalisierten und globalisierten Welt auch in Sachsen eine immer größere Bedeutung. Es ist Aufgabe des Staates, diese Rechte zu schützen. Ausdruck dieser Aufgabe ist gerade infolge der Schaffung der Datenschutz-Grundverordnung die unabhängige Behörde des Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, aber auch als Instanz für die Beratung von Institutionen, auch der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft oder von Privatpersonen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zeigt, dass es dem Datenschutzbeauftragten trotz der begrenzten Ressourcen gelungen ist, diesen Aufgaben gerecht zu werden. Er zeigt auch, dass der Staat diese Aufgabe ernst nimmt und die Schranken akzeptiert, die ihm der Verfassungsgeber auferlegt hat. Gelegentlich muss er auf diese Schranken hingewiesen werden – das gilt übrigens gerade in öffentlichen Bereichen, in denen der Staat immer unter Druck steht und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten soll, ja gewährleisten muss. Die immer wieder medial aufkommende Sicherheitsgefahr verführt dazu, immer mehr Datenflüsse zu speichern und durch Algorithmen automatisch auswerten zu lassen, um so vermutete Absprachen zu Gewalttaten frühzeitig zu erkennen und ihre Realisierung zu verhindern. Dieser Verführung darf aus Sicht der SPD der Staat nicht endlos erliegen. Es bedarf einer fortwährenden Abwägung des Schutzinteresses der Bevölkerung mit dem individuellen Datenschutzgrundrecht. Die Beispiele, die uns allen dazu einfallen, haben wir in der Debatte bereits gehört; sie betreffen das Thema Videografie durch Polizei- oder Ordnungsbehörden. Auch das Thema „automatisierte Kennzeichenerfassung“ steht immer wieder im Fokus datenschutzrechtlicher Würdigungen. Das Gleiche trifft auch im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und – Herr Schurig hat es erwähnt – den Fragen automatisierter Gesichtserkennung bei Videografie zu. Ich möchte herausstellen, dass wir damals, als wir das Polizeivollzugsdienstgesetz hier im Landtag beraten und beschlossen haben, gerade zu diesen Fragen eine sehr intensive Auseinandersetzung im damaligen Innenausschuss geführt hatten. Es war, so glaube ich, für die Arbeit im Ausschuss sehr befruchtend, aber im Ergebnis auch für das Gesetz gut, dass sich Herr Schurig da so intensiv eingemischt hat und bezüglich der Fragen in seinem Zuständigkeitsbereich das entsprechende Gehör bekommen hat. Gleichwohl bin ich bzw. sind wir gespannt darauf, wie die noch in Frage stehenden Problemstellungen letztlich vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof bewertet werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht noch ein paar Worte zur aktuellen Situation verlieren, auch wenn das nicht mit dem Berichtszeitraum im engeren Sinne zusammenhängt. Denn die Corona-Pandemie hat auch der Digitalisierung einen enormen Schub verliehen. Über Nacht verlegten Tausende Büromitarbeiterinnen und -mitarbeiter ihre Tätigkeit ins Homeoffice; Lehrerinnen und Lehrer unterrichteten über Monate ausschließlich online; bei der Kontaktnachverfolgung wurden in Geschäften, bei Friseuren und in Behörden persönliche Daten in unvorstellbarem Ausmaß erhoben. In all diesen und noch weiteren Zusammenhängen mussten schnell Lösungen gefunden werden. Die Abwägungen mit dem Datenschutzgrundrecht erfolgten richtigerweise zugunsten des allgemeinen Gesundheitsschutzes. Man muss aber auch klar sagen: Mit fortschreitender Pandemie müssen wir wieder stärker auf den Datenschutz setzen und die Pandemiezeit als eine große, sehr intensiv in die Grundrechte eingreifende Ausnahme betrachten. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Anfang des Jahres spielte der Datenschutz und auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine wichtige Rolle. Kollege Lippmann hat es gerade erwähnt. Ich will das vielleicht noch etwas ausführen: Noch in jeder Haushaltsverhandlung, aber auch bei allen bisherigen Aussprachen zu den Tätigkeitsberichten wurde deutlich, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte für die ihm obliegende Aufgabenfülle strukturell zu wenig Personal hatte. Auch wenn wir dem Datenschutzbeauftragten in den letzten Jahren in kleinen Schritten mit mehr Stellen und Sachmitteln helfen konnten, war es uns als SPD wichtig – bei den BÜNDNISGRÜNEN und bei den Kollegen der CDU habe ich das ebenso wahrgenommen –, diesmal einen deutlicheren Schritt voranzukommen. Wir wollten mehr Beratung und mehr Kontrollen ermöglichen sowie die sonstigen gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung bewältigen helfen. Mit den Beschlüssen zu dem Einzelplan 13 konnten wir im Wesentlichen drei Themen voranbringen, an die ich kurz erinnern möchte. Das eine ist die für die Aufgabenerfüllung nach der Datenschutz-Grundverordnung ausreichende Personalausstattung, für deutlich mehr Kontrollen, aber auch für Öffentlichkeitsarbeit, Information und Beratungen, die Einrichtung eines Datenschutzlabors, in dem Fachkompetenz zur Datensicherheit gebündelt werden soll sowie außerdem – wie ich finde, eines der wichtigsten Projekte überhaupt – die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Beratungen, insbesondere auch für die sächsische Wirtschaft. Das ist aus SPD-Sicht gut angelegtes Geld, weil es in einer immer stärkeren Datengesellschaft und in einer globalisierten Welt nicht nur den Wirtschaftsstandort Sachsen, sondern eben auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken gilt. Das, denke ich, gelingt uns damit recht gut. Ich freue mich schon sehr, im Weiteren zu hören, wie sich die Steigerungen bei den Ressourcen künftig auswirken werden. Abschließend möchte ich erneut Andreas Schurig für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren herzlich danken. Ihre Arbeit und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig für Sachsen und die Menschen, die hier leben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Kollegen Pallas für die SPD-Fraktion. – Jetzt ist die Staatsregierung an der Reihe, die das Wort wünscht. Herr Prof. Wöller, bitte.

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