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Hanka Kliese

SPD 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die EMRK, die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet wurde und 1953 in Kraft getreten ist, wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechtsschutz geschaffen. Auch 70 Jahre danach verdeutlichen die derzeitigen Herausforderungen, beispielsweise die Pandemie, die Situation der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten und der Flüchtlingsschutz ihre weiterhin unverzichtbare Bedeutung. Die Grundrechte sind gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Während bereits alle EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien der EMRK sind, ist es die EU selbst noch nicht. Im Rahmen der neuen Verhandlungsrunde Ende September 2020 wurden die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vertragsparteien formal wieder aufgenommen. Das begrüßen wir sehr. Insbesondere in diesen Zeiten, in denen eine Stärkung der europäischen Rechtsund Wertegemeinschaft wichtiger denn je ist, sollte die EU das Beitrittsziel mit Nachdruck verfolgen. Deutschland konnte während seines Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates – auch das wurde schon ausgeführt – und während seiner Ratspräsidentschaft die Gelegenheit nutzen, um zu einem deutlichen Verhandlungsfortschritt beizutragen. Auch – ich wiederhole mich nur kurz – die Sächsische Staatsregierung hat sich auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen dafür stark gemacht, dass die Bundesrepublik den Prozess fördernd begleitet. Damit sind die Dinge, die wir von diesem Hause aus tun können, auch schon nahezu ausgeschöpft. Aber dazu komme ich später. Mit Blick auf die zunehmenden politischen Entwicklungen, die die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz unserer Grundwerte und Menschenrechte in den EU-Mitgliedsstaaten bedrohen, muss der Beitritt mit besonderer Priorität verfolgt werden. Im Zentrum sollte aus unserer Sicht der Schutz der Integrität der Menschenrechtsarchitektur des Europarats stehen. Zu viele Staaten treten die klar vereinbarten Regeln mit Füßen. Es gibt eine rote Linie für jede Mitgliedschaft. Insbesondere müssen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden. Die Türkei beispielsweise überschreitet diese rote Linie gerade. Nehmen wir den Fall Osman Kavala. Bereits im Jahr 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seine Entlassung aus der Haft gefordert. Anfang 2020 wurde er dann kurzfristig entlassen, aber sofort wieder inhaftiert aus fadenscheinigen Gründen. Ihm wurde vorgeworfen, er sei an einem Putschversuch beteiligt gewesen. Dafür gab es jedoch keinerlei Beweise. So ist er ohne rechtskräftige Verurteilung wieder in Haft. Die Türkei setzt hiermit ihre Mitgliedschaft erneut mutwillig aufs Spiel. Auch Russland, das den Kremlkritiker Alexej Nawalny nicht aus der Haft entlässt, verstößt gegen die Regeln, da eine Gefahr für sein Leben besteht. Für viele Demonstranten ist die Verhaftung Nawalnys ein Anlass dafür, auf die Straße zu gehen und Meinungsfreiheit zu fordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention würde den Europarat in schwierigen Zeiten stärken. Sollte die Demokratiebewegung in Belarus erfolgreich sein, würden wir es begrüßen, das Land als 48. Mitgliedsstaat in den Europarat aufzunehmen. Angesichts vermehrter Berichte über die sogenannten Pushbacks an den Außengrenzen der Europäischen Union sowie einer entwürdigenden Behandlung Geflüchteter könnte der Beitritt der EU zur EMRK auch hieran deutlich etwas verändern. Der Europarat könnte sich diesen wichtigen Themen der Verteidigung des internationalen Flüchtlingsschutzes stärker zuwenden. So werden bei Menschenrechtsverletzungen der EU wie den genannten Pushbacks auf dem See- und Landweg Individualbeschwerden möglich, die sehr wirkungsvoll sein könnten. Außerdem müsste sich die Rechtsetzung, die zunehmend auf EU-Ebene vorgenommen wird, an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention halten. Das betrifft zum Beispiel Handelsfragen und die Ausgestaltung von Menschenrechtskapiteln in Handelsverträgen. Jetzt habe ich ziemlich viele Gründe dafür aufgezählt, weshalb es von Vorteil ist. Ich hatte zwischendurch Sorge, es wären fast mehr als bei der Einbringerin gewesen, aber ich nehme an, Sie legen noch nach. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Ja!) Nichtsdestotrotz wird es so sein, dass wir diesen Antrag ablehnen müssen, obwohl wir genau wie Sie viele gute Gründe dafür finden, was menschenrechtliche Verbesserungen und auch die Erhöhung des Drucks herbeiführen können. Aus unserer Sicht ist es nur schlichtweg so – Martin Modschiedler hat dazu auch schon ausgeführt –, dass das, was wir von diesem Hause und gerade vom Plenarsaal aus tun können, schlichtweg ausgeschöpft ist. Ich sehe keine Spielräume, keine Möglichkeiten mehr. Daher können wir trotz des guten Ansinnens nicht zustimmen. Ich danke trotzdem dafür, dass wir über das wichtige Thema Menschenrechte hier in diesem Hause überhaupt debattieren können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Runde eintreten. Ich sehe, für die Linksfraktion gibt es Bedarf bei Marika Tändler-Walenta.

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