Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Wir LINKEN möchten uns an dieser Stelle auch herzlich bei unserem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, für den vorliegenden Bericht zum einen, aber auch für das stetig wache Auge auf den Datenschutz hier in Sachsen und an der Stelle auch für das Beantworten unserer vielen Fragen rund um das Thema bedanken. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Im Bericht für das Jahr 2019 sind Problemlagen des Datenschutzes im Jahr 2019 anschaulich beschrieben. Der Bericht macht einmal mehr deutlich, wie insbesondere das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie die Arbeit beeinflusst sowie bundes- und landesrechtliche Regelungsbedarfe und schließlich Regelungen nach sich ziehen. Zugleich macht der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auch deutlich, worin die Herausforderungen der Zukunft liegen und das Erfordernis der stetigen Fortentwicklung des Datenschutzes hier in Sachsen. Unter Punkt 1 des Berichtes „Datenschutz im Freistaat Sachsen“ hebt der Sächsische Datenschutzbeauftragte hervor, welche grundsätzliche Bedeutung Privatheit, Anonymität und informationelle Selbstbestimmung haben, wenn wir über einen effektiven Datenschutz reden. Denn sicherzustellen ist, ob die oder der Einzelne in der heutigen Gesellschaft noch seine Anonymität und Freiheit wahren kann, Frau bzw. Herr der eigenen Daten bleibt. Nicht zuletzt treffen wir hier im Landtag diese Entscheidung mit, indem wir dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Ich habe es in der Haushaltsdebatte gesagt und wiederhole es, dass wir hier noch vorsichtig optimistisch sind und eher hoffen. Diese Frage hat zumindest indirekt mit dem vorliegenden Bericht zu tun. Wenn ich mir die Fülle an Aufgaben ansehe, dann wird mir – offen gesagt – schummrig. Die Möglichkeit der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben haben wir hier im Landtag ressourcentechnisch sicherzustellen. Offen gesagt reicht uns dann nicht, wie Herr Markert vorhin sagte, weiter zu verbessern, sondern die Aufgabe ist tatsächlich eine andere. Wir LINKEN sind ausdrücklich der Auffassung, den Datenschutz als Kern eines zukünftigen neuen und anders gedachten Verfassungsschutzes zu begreifen und endlich entsprechend zu behandeln. Datenschutz im digitalen Zeitalter, wie im Tätigkeitsbericht ausgeführt, ist eine Schicksalsfrage für die freiheitliche Gesellschaft, und deren Beantwortung entscheidet letztlich darüber, ob die Würde des Menschen am Ende verspielt wird. Die Fülle der im Tätigkeitsbericht aufgeworfenen Fragen und Probleme kann sicher nicht im Rahmen einer Beratung erschöpfend bearbeitet werden. Wir haben drei Dinge, die wir uns für die nächsten Berichte wünschen: Im Bericht selber wird auf den Datenschutz als Lernprozess abgestellt. Wir wünschen uns für die Zukunft, dass das ausführlicher dargestellt wird. Der Tätigkeitsbericht weist an mehreren Stellen ausdrücklich darauf hin, dass es großen Informationsbedarf zur korrekten Anwendung datenschutzrechtlicher Regelungen gibt. Dies belegen auch die im Bericht abgehandelten Anfragen und Beschwerden. Wir wünschen uns für die zukünftigen Berichte des Datenschutzbeauftragten, dass zum einen über die Notwendigkeiten, aber auch die tatsächlichen Möglichkeiten der systematischen Vermittlung und gegebenenfalls anwendungsbezogenen Trainings in Bezug auf das Standard-Datenschutzmodell ISO-Norm, aber auch mögliche spezielle Datenschutzmodelle zur Anwendung der JI-Richtlinie Auskunft gegeben wird, dass aufgezeigt wird, welche Notwendigkeiten es gibt, wo die Schulungen angeboten werden können, wo sie sichergestellt werden können und wo man sie neben dem Datenschutzbeauftragten vielleicht noch ansiedeln kann. Es geht uns hierbei nicht um die reine Kontrolle, sondern darum, ein besseres Bild darüber zu bekommen, welche Notwendigkeiten der Sächsische Datenschutzbeauftragte sieht, mehr Sicherheit in die Anwendung des Datenschutzrechts zu bringen. Zweitens wünschen wir uns, dass das Verhältnis von Datenschutz-Grundverordnung und JI-Richtlinie besser gewahrt wird. Im Tätigkeitsbericht wird an mehreren Stellen auf die Frage des Datenschutzes im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingegangen. Trotzdem bleibt bei mir der Eindruck, dass Einzelprobleme bei Anwendung der JI-Richtlinie weit weniger deutlich thematisiert werden. Hier wünschen wir uns für die Zukunft einen stärkeren Fokus; denn letztlich geht es bei den Berichten darum, für mögliche Probleme zu sensibilisieren. Ich wage an der Stelle die steile These, dass den Wenigsten bewusst ist, welche Daten in polizeilichen Datenbanken und Auskunftssystemen eine Rolle spielen. Der dritte Punkt ist KI, also künstliche Intelligenz, und wo diese konkret in der Arbeit des Datenschutzbeauftragten eine Rolle spielt. Das Thema KI wird in der grundsätzlichen Einleitung des Berichts mit Blick auf die Herausforderungen für die Zukunft im Bericht hervorgehoben. Weiterhin gibt es eine klare Positionierung der Datenschutzkonferenz – Herr Schurig hat es gesagt –, und gleichwohl tauchen KI-Themen als Gegenstand der Tätigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht erkennbar im Bericht auf. Uns ist bewusst, obwohl man es nicht sieht, dass es wahrscheinlich trotzdem eine Rolle spielen wird. Da auch hier in Sachsen an KI-Entwicklungen gearbeitet wird, wünschen wir uns an dieser Stelle, dass im Bericht deutlich wird, wo der Datenschutzbeauftragte Mitwirkungs- und Kontrollpflichten sieht und wahrnimmt. Das sind drei konkrete Punkte, an denen wir uns weitere Ausführungen im Bericht wünschen. Das ist kein Gemecker oder Kritik – Datenschutz ist ein Thema, das sich immer wieder fortschreibt. Es ist die Sorge, dass wir bereits inmitten von Entwicklungen stehen, auf der anderen Seite aber die nötige Kontrolle derzeit noch gar nicht in der gebotenen Form möglich ist. Es geht schließlich uns allen, so hoffe ich, um eine menschenzentrierte Digitalisierung, um die Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung. Deswegen an der Stelle nochmals herzlichen Dank, Herr Schurig, für den Bericht und Ihre Arbeit sowie Ihres Teams. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt bitte ich für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann ans Rednerpult.
