Jörg Markert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig, wir haben soeben etwas zum Datenschutzbericht des Jahres 2019 gehört. Der Datenschutzbeauftragte hat uns heute – und dies überhaupt erst zum zweiten Mal – im Sächsischen Landtag seinen Bericht vorgestellt. Aus meiner Sicht ist es richtig, gut und wichtig, dass Parlamentarier und Öffentlichkeit über die Lage im Hinblick auf den Datenschutz informiert werden. Ebenso ist es mehr als angemessen, dass wir das Thema hier im Hohen Hause öffentlich debattieren können. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das wird dem stetig steigenden Stellenwert des Datenschutzrechtes gerecht; denn Datenschutz ist nicht nur eine Sache für Spezialisten oder Eingeweihte – Datenschutz ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Wir alle geben eine ganze Reihe von Informationen über uns preis und dürfen zu Recht erwarten, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Gerade die jüngsten Diskussionen der Corona-Pandemie haben das eindrucksvoll vor Augen geführt. Herr Schurig hat seinen Bericht bei der Vorstellung im Innenausschuss als klassischen Zwischenbericht bezeichnet. Gleichwohl steckt darin auf 175 Seiten abermals viel Arbeit. Dafür möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken. Erneut haben Sie sich mit einer Vielzahl von Problemen und Herausforderungen beschäftigen müssen. Dabei ist Ihre Aufgabe zweigeteilt. Zum einen haben Sie natürlich eine Kontrollfunktion. Sie sollen darauf achten, dass der Datenschutz im Freistaat Sachsen im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich eingehalten wird. Zum anderen üben Sie aber auch eine beratende Funktion aus. Der Bericht zeigt uns sehr deutlich, dass Sie beiden Funktionen gleichermaßen gerecht werden. Lassen Sie mich deshalb auch zu beiden kurz etwas ausführen. Die Anzahl der Beschwerden und Hinweise ist im Berichtszeitraum erneut gestiegen. Sie verzeichnen insgesamt 1 297 Vorgänge und damit rund 10 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass die Beschwerden, die den nicht öffentlichen Bereich betreffen, zwei Drittel aller Vorgänge umfassen und etwa ein Drittel auf den öffentlichen Bereich entfällt. Das heißt mit Sicherheit nicht, dass im öffentlichen Bereich alles zum Besten stünde, und natürlich geht es nicht allein um die Menge, sondern auch um den Inhalt. Doch lässt sich beispielsweise auch beobachten, dass manche Probleme im öffentlichen Bereich rasch gelöst werden können. Ich denke dabei insbesondere an die Frage des Auskunftsbegehrens zu Melderegisterauskünften. Hier gab es eine schnelle Richtigstellung zur Verfahrensweise durch eine Information des Innenministeriums an die Kommunen. Das unterstreicht einmal mehr, dass die Zusammenarbeit zwischen der Aufsichtsbehörde und der Staatsregierung offenbar gut funktioniert. Im Bericht fällt zudem Folgendes auf: 450 Meldungen sind aufgrund des Artikels 33 Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Das sind Meldungen, die an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird – Herr Schurig hat gerade davon gesprochen. An dieser Stelle zeigt sich neuerlich – und Sie, lieber Herr Schurig, haben das bereits angedeutet –, dass das Thema Datenschutz-Grundverordnung noch immer für viel Arbeitsaufkommen bei Ihnen sorgt – zunächst bei der Umsetzung der Verordnung in Behörden, Betrieben und Vereinen und jetzt offenbar auch bei der konkreten Anwendung. Da ist es schon erstaunlich, dass solche Probleme sehr häufig auftreten, die im Grunde auch in den vergangenen Berichten für eine hohe Anzahl von Fällen sorgten. Exemplarisch sei hier auch der Versand von E-Mails in offenen Verteilern genannt oder der bereits von Ihnen erwähnte Fehlversand, und zwar in analoger und digitaler Form. Während hier an mancher Stelle auch Unachtsamkeit im Spiel sein mag, ist es beim großen Thema Cyberkriminalität anders gelagert. Dabei geht es um das bewusste und absichtsvolle Handeln, dabei geht es um Straftaten. Das beweist von Neuem, dass wir uns als Innenpolitiker weiterhin diesem wichtigen Thema widmen müssen. Es geht im zunehmenden Umfang um das Abgreifen und Ausspähen von Daten, um diese für kriminelle Handlungen zu nutzen. Das zu verhindern und zu bekämpfen ist mit Sicherheit eine Aufgabe, die den Datenschutz in den kommenden Jahren in seiner Beratungstätigkeit ebenso begleiten wird wie die spezialisierten Einheiten der Polizei bei der Strafverfolgung. Lassen Sie mich noch auf eine weitere zentrale Frage eingehen, die im Bericht sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich an verschiedenen Stellen auftaucht: das Thema des Einsatzes von Videotechnik. Auch das hat uns in den vergangenen Berichten bereits beschäftigt. Es zeigt sich immer häufiger, dass die Installation von Kameras im privaten Bereich auf Grundstücken zu einem Streitobjekt wird. Hier geht es zumeist um die Frage, ob mit den Kameras öffentliche Bereiche einsehbar sind und damit auch erfasst werden. Diese Fälle bereiten offensichtlich viel Arbeit und der Nachweis ist schwer zu führen, sodass der Datenschutzbeauftragte zur Prüfung sehr klar umrissene Anforderungen stellt. Er macht damit deutlich, dass es eben nicht allein ausreicht, etwas zu vermuten, sondern dass es dafür konkrete Betroffenheit und Nachweise braucht. Anders verhält es sich freilich im öffentlichen Raum. Auch hier zeigt sich, dass der Einsatz von Videotechnik durchaus ein Streitobjekt ist. Es lohnt sich an dieser Stelle, noch einmal einen grundlegenden Gedanken in Erinnerung zu rufen und eines klarzustellen: Videotechnik im öffentlichen Raum einzusetzen ist – anders als vielfach behauptet – grundsätzlich nichts Schlechtes. Sie dient – so die Auffassung der CDU – als Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Wir bewegen uns an dieser Stelle – das habe ich auch bei meinen Ausführungen im letzten Jahr betont – im Spannungsverhältnis zwischen der Gewährung größtmöglicher Freiheit und Datenschutz auf der einen und berechtigten Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite. Ich halte es für absolut notwendig, diese Abwägung stets sehr sorgfältig zu treffen, und ich halte es ebenso für richtig, dass wir dabei auf die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten zurückgreifen können. Deshalb ist es für uns ein wichtiger Schritt gewesen, mit dem jetzigen Doppelhaushalt die Arbeitsfähigkeit des Datenschutzbeauftragten weiter zu verbessern. Der Innenausschuss hat sich kürzlich mit dem Bericht befasst und ihn mit einem einstimmigen Votum zur Kenntnis genommen. Deshalb empfehle ich dem Hohen Haus ebenfalls die Kenntnisnahme. Für Ihre Aufgaben, Herr Schurig, wünsche ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in Zukunft weiterhin viel Erfolg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Antje Feiks. – Oh, Entschuldigung, erst einmal spricht Herr Teichmann für die AfD-Fraktion; bitte.
