Marika Tändler-Walenta
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hannah Arendts bekanntes Zitat „Jeder Mensch hat das Recht, Recht zu haben“ bezieht sich auf Rechte, die im Allgemeinen als Menschenrechte bezeichnet werden. Menschenrechte als Rechte, die jedem Menschen auf dieser Welt zustehen – ungeachtet seiner Nationalität, Religion, in der Landesverwaltung durch den Landtag selbst vorzunehmen. Nach unserem Antrag soll diese Entscheidung durch eine Enquetekommission umfassend vorbereitet werden. Sehr geehrte Kollegen, ich bringe es auf den Punkt: Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir eine entscheidende Weichenstellung in der Haushaltspolitik für ein ganzes Jahrzehnt vornehmen müssen. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem Sie von der CDU Farbe bekennen müssen: Wollen Sie eine solide Haushaltspolitik? Oder wollen Sie weiterhin Reserven plündern, die Vorsorge für die Zukunft zurückfahren und das Restdefizit mit Krediten füllen? Entscheiden Sie sich mit uns heute für eine solide Haushaltspolitik – stimmen Sie unserem Antrag zu! Recht herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich weise gleich im Vorfeld darauf hin, dass die Enquetekommission nach § 27 Abs. 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung einzusetzen ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags – das sind mindestens 40 Abgeordnete – dem Antrag zustimmen, und stelle nun die Drucksache mit der Nummer 7/6199 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Da keine 40 Abgeordneten zugestimmt haben, ist der Antrag für diese Enquetekommission ohne Enthaltungen abgelehnt. Damit ist diese Enquetekommission nicht einzusetzen. Ich beende Tagesordnungspunkt 6 und eröffne Beitritt der Europäischen Union zur (EMRK) voranbringen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Ethnie oder seines Geschlechts – sind die größte Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts. Letztes Jahr feierten wir 70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention. Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ – kurz EMRK – wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Der letztendlich verabschiedeten Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist unverkennbar anzumerken, dass sie an die im Dezember 1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen angelehnt ist, jedoch ist es im Vergleich zu dieser Erklärung bei der Europäischen Konvention nicht bei einer unverbindlichen Absichtserklärung geblieben, sondern es ist auch ein besonderer Rechtsschutz in das Abkommen aufgenommen worden. Zudem ist in der Konvention ein Internationaler Gerichtshof – heute mit Sitz in Straßburg – verankert, der für die Durchsetzung der in der Konvention aufgeführten Menschenrechte zuständig ist. Außerdem beließ man es nicht bei einer Auflistung von Menschenrechten, sondern legte Wert auf eine genauere Definition. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von jedem und jeder einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa. Gerade nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges sollte jeder Krieg auf europäischem Boden verhindert werden. Es kam dementsprechend zur Gründung des Europarates – nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU, einer vollkommen anderen Institution. Ziel des Europarats ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dabei hat der Europarat 47 Mitgliedsstaaten, darunter alle EU-Länder und 20 weitere Europaratsländer. Dies gilt allerdings nicht für die EU als Gesamtheit bzw. als Organisation. Hier liegt unsere und von vielen Menschenrechtsgruppen vorgebrachte große Kritik. Denn das bedeutet, dass die Rechtsakte der Institutionen, Agenturen und anderer Organe der EU derzeit nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angefochten werden können. Zwar kann eine Einzelperson beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen einen Mitgliedsstaat der EU einreichen, um eine Maßnahme anzufechten, doch die EU selbst darf an einem derartigen Verfahren formell nicht beteiligt sein. Ein Beitritt zur EMRK ermöglicht es aber der EU, sich an derartigen Rechtsstreitigkeiten und an der Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs zu beteiligen. Doch vor allem wäre mit einem Beitritt zur EMRK die EU denselben Regeln und demselben internationalen Kontrollsystem im Bereich der Menschenrechte zu unterwerfen. Der 2009 geschlossene Vertrag von Lissabon hat die EU bereits verpflichtet, der EMRK beizutreten. Seit Anfang 2020 verhandelt nun das Ministerkomitee des Europarats wieder formell mit der EU über einen möglichen Beitritt. Hier setzt auch unser Antrag an. Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention fordern wir nicht nur die Gewährleistung einer konsequenten Umsetzung der Grundrechtscharta in der Europäischen Union, und wir fordern nicht nur, den Verpflichtungen aus dem Vertrag von Lissabon endlich nachzukommen, sondern wir fordern vor allem die Gleichheit der universellen Menschenrechte unter den gleichen Bedingungen in ganz Europa. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE, die einreichende Fraktion. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Modschiedler um seinen Beitrag.
