Jan Hippold
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Corona-Maßnahmen irgendwie auch unsere Sitzungen entschleunigen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Feiks, mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf – auch wenn Sie versucht haben, hier den Eindruck zu erwecken, dass es nicht so sei – versuchen Sie, zumindest nach unserer Einschätzung, sich als, ich sage einmal, Unterstützer der Kommunen zu inszenieren, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) allerdings mit einem vollkommen falschen Fokus. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ich möchte nicht allzu viel Zeit damit verbringen, Ihnen zu erläutern, warum Sie falsch liegen; aber zwei Aspekte müssen nach meiner Einschätzung schon ganz klar genannt werden: Erstens. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die CDU hat recht!) Gute Politik lebt von Verlässlichkeit. Das gilt auch im Fall des Sächsischen Straßengesetzes. Bereits seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1993 hatten die sächsischen Städte und Gemeinden die Aufgabe, ein erstmaliges Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze anzulegen, dieses zu pflegen und immer wieder auf Richtigkeit zu überprüfen. Bisher gilt: keine volle positive und negative Publizität des Bestandsverzeichnisses. Straßen, die bestandskräftig eingetragen sind, gelten natürlich als öffentlich gewidmet; jedoch kann aus der Nichteintragung eben nicht das Gegenteil abgeleitet werden. Mit der Novelle des Gesetzes haben wir seit dem 20. August 2019 endlich Rechtssicherheit geschaffen. Dies war nach unserer Überzeugung dringend notwendig. Die Bestandsverzeichnisfrist nun bis zum Jahr 2029 oder, noch schlimmer, auf unbestimmte Zeit nach hinten zu verschieben, würde den mit der damaligen Novelle verbundenen Zielen insgesamt entgegenstehen. Praktisch wäre dies zudem ein vollkommen falsches Zeichen gegenüber den Kommunen, die stets sorgfältig in die Anlegung ihrer Bestandsverzeichnisse investiert haben. Das ist mit uns nicht zu machen; denn es ist ein zentrales Grundprinzip verlässlicher Politik, dass die gesetzlichen Regelungen, die in diesem Hohen Haus beschlossen werden, eben nicht nach Gutdünken alle paar Jahre wieder verändert, neu ausgelegt oder zurückgestellt werden. Zudem bezweifle ich, dass eine Verlagerung der Frist der nachhaltigen Linderung des kommunalen Aufgabendrucks wirklich zuträglich wäre, wie Sie es versucht haben zu vermitteln, Frau Feiks; denn oft tritt erst kurz vor dem Stichtag – das haben wir bei vielen Gesetzen gelernt – das, in Anführungszeichen, helle Erwachen ein, und wer weiß, welche Krise bis dahin wieder ansteht. Zweitens möchte ich betonen, dass das Verhältnis zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen von einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe geprägt ist. In diesem Sinne kann es selbstverständlich vorkommen, dass durch veränderte Rahmenbedingungen auch Nachbesserungen an Rechtsnormen notwendig werden. Dann ist es aber für die entsprechenden Bedenkenträger auch zumutbar, schlüssige Argumente zu liefern und auf Probleme hinzuweisen. In der Anhörung zu dem heute abzulehnenden Gesetzentwurf hingegen wurde nichts vorgebracht, was nach unserer Einschätzung eine Fristverlängerung der Publizitätspflicht im Bestandsverzeichnis rechtfertigen würde. Darüber hinaus – auch das möchte ich an dieser Stelle betonen – haben wir mit § 54 Abs. 4 Satz 3 eine mildernde Formulierung implementiert, die die Möglichkeit eröffnet, formelle oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse auch im Nachhinein zu heilen. Insgesamt ist klar zu begrüßen, dass mit dem Sächsischen Straßengesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endlich grundsätzliche Rechtssicherheit geschaffen wird; denn es hilft niemandem – und am wenigsten unseren Kommunen –, wenn der Umsetzungsprozess künstlich verlängert wird. Wir brauchen hier rechtliche Klarheit und politische Verlässlichkeit, wovon alle Akteure maßgeblich profitieren. Einen merklichen Verlust öffentlicher Infrastruktur, wie von Ihnen proklamiert, wird es nach unserer Überzeugung nicht geben, was auch durch die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände zum einen und die unabhängigen Fachanwälte zum anderen bestätigt wurde. Im Übrigen sehen auch die kommunalen Spitzenverbände – es ist für uns auch ein klares Zeichen, dass dem so ist – selbst keinen Nachsteuerungsbedarf; und selbstverständlich, Frau Feiks, wird es auch im Gesetz in Zukunft möglich sein, neue Infrastrukturprojekte anzuschieben und zukunftsorientiert umzusetzen. Ebenfalls wird es zukünftig möglich bleiben, Anträge zur Aufnahme von Straßen, Wegen und Plätzen in das Bestandsverzeichnis der Kommunen zu stellen. Diese werden dann geprüft, und sofern die Kommune oder das kommunale Gremium dieses Erfordernis ebenfalls sehen, steht es der Kommune selbstverständlich frei, diesem Antrag nachzukommen. Sie nannten das schöne Beispiel des Radwegs an der Elbe: Wenn es der Stadt Dresden besonders wichtig wäre, würde auch dort die Möglichkeit bestehen, diesen Weg noch zu widmen. Ihr Antrag ist nach unserer Überzeugung somit ein Versuch, Themen übersteigert darzustellen, um politisch davon zu profitieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Doch, Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen wir nie!) Diese Art von Politik lehnen wir entschieden ab – und damit auch Ihren Gesetzentwurf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Keller.
