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Marco Böhme

Die Linke 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Das Geld ist aber schon weg!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war noch einmal Herr Staatsminister Schmidt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und wir kommen zu des Entwurfs Bestands öffentlicher Straßen, Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Verkehr Diese Widmungsfiktion ist allerdings ab 2023 nicht mehr existent. Das bedeutet, dass alle Wege, die nicht öffentlich gewidmet und in den Bestandsverzeichnissen der Kommunen erfasst sind, dann als privat gelten. Im FAG sind für die sogenannten sonstigen Straßen gemäß Sächsischem Straßengesetz keine Mittel vorgesehen. Deshalb war möglicherweise das Interesse der Kommunen nicht allzu groß, alle kleinen Wege zu erfassen, bzw. hatte dies keine Priorität. Nichtsdestotrotz haben sich Kommunen und/oder Wegewarte um diese Wege gekümmert, Bänke aufgestellt, beschildert, gesichert usw. Der Stand der Vervollständigung der Bestandsverzeichnisse ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. Bei den Bestandsverzeichnissen selbst reicht die Bandbreite von der guten alten Karteikarte bis hin zum Themenstadtplan, der online zu finden ist. Es ist nur in sehr unterschiedlichem Maße bekannt, welche Bedeutung die öffentliche Widmung hat bzw. welche Konsequenzen die Nichtwidmung ab 2023 haben könnte. Oder aber die Kommunen haben schlichtweg keine Ressourcen, um diese sehr umfängliche Aufgabe vernünftig zu stemmen. Dies hat zur Folge, dass in Sachsen bis zu 10 000 Wegekilometer entfallen könnten. Ich will mich nicht über die Zahl streiten, sondern vielmehr deutlich machen, dass das Problem der Widmung der öffentlichen Wege quasi vor jeder Haustür liegt. Ein schönes Beispiel: Der Radweg zwischen dem Plenarsaal und der Elbe, also direkt vor unserer Haustür, ist nicht öffentlich gewidmet. Wenn der Grundstückseigentümer den Weg am 1. Januar 2023 sperrt, ist dieser weg. Das kann er nicht, wenn der Weg bis 2023 als öffentlicher Weg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen wird. Wir haben es also weder mit einem Problem nur jenseits der großen Städte zu tun, noch ist es weit weg, wie ich eben beschrieben habe. Warum ist uns LINKEN die öffentliche Widmung der Wege und die Bestandsverzeichnisse so wichtig? Wir sprechen bei der Wegenutzung über Lebensqualität, über Naherholung, aber eben auch über Sicherheit. Es geht um den Zugang zur Natur: Wege in und durch Wälder, Wege zu Badeseen, Wege off the beaten tracks, wie man so schön sagt; und derzeit werden unzählige nicht öffentliche Wege als Wander-, Reit-, Radwege oder auch als kleine Verbindungswege zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern genutzt, um den Schulweg zurückzulegen. Sachsen will gern ein Tourismusland sein. Wir sind der Auffassung, dass dafür die Infrastruktur stimmen und das Wegesystem entsprechend erhalten bleiben muss, so wie es jetzt ist. Zur Lebensqualität in Sachsens Orten gehört schlicht und ergreifend, dass kleine Wege nutzbar bleiben. Wer will schon an einer viel befahrenen Straße Fahrrad fahren oder gar seine Kinder auf viel befahrenen Straßen täglich mit dem Rad in die Schule im Nachbarort fahren lassen? Auch handelt es sich bei den „sonstigen Wegen“ um sehr viele landwirtschaftlich genutzte Wege. Bis 2023, wie gesagt, kümmern sich die Kommunen und die Wegewarte um diese Wege; ab 2023 können die Eigentümer(innen) machen, was sie wollen, wenn die Wege nicht öffentlich gewidmet sind. Diese Wege im Nachgang öffentlich zu widmen funktioniert dann nur mit Zustimmung der Eigentümer in einem sehr aufwendigen Verfahren, bzw. müssen die Kommunen die Grundstücke in relativ kurzen Fristen erwerben, siehe § 13 Straßengesetz. Noch einmal: Wir wollen die Kommunen weder mehr belasten, noch wollen wir neue Wege hinzufügen, sondern uns geht es einzig und allein darum, den Status quo zu erhalten. Falsch wäre es, darauf zu beharren, dass die Fristen ja schon seit ewigen Zeiten stünden. Wir alle wissen, denke ich, wie die Situation gerade in kleineren Kommunen aussieht und dass gerade die letzten Monate zusätzliche Belastungen gebracht haben. Aber auch ohne Corona wäre der Stand vermutlich kein besserer. Es wäre falsch, die Fristen verstreichen zu lassen, denn dann haben wir, gelinde gesagt, den Salat. In unserem ursprünglichen Gesetzentwurf wollten wir die Fristen für die vereinfachte öffentliche Widmung von Wegen gänzlich streichen, sodass die Widmungsfiktion fortwirkt. Wir haben uns allerdings von den Sachverständigen in der Anhörung überzeugen lassen, dass eine Frist im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sinnvoll ist, und einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht. Mit der deutlich verlängerten Frist in unserem Änderungsantrag bekommen die Kommunen die notwendige Zeit, die sie brauchen und die ihnen im Sinne aller gegeben werden sollte. Bei Gesprächen mit Betroffenen ist an sehr vielen Stellen deutlich geworden, dass es ebenso sinnvoll ist, die Beweislast im Grunde genommen umzukehren: Jetzt müssen Betroffene nachweisen, dass der Weg öffentlich genutzt wird. Aufgrund der sehr unbestimmten Begriffsbestimmung der öffentlichen Nutzung wurden und werden unzählige Anträge von Betroffenen in den Kommunen zur öffentlichen Widmung abgewiesen. Mit unserem Änderungsantrag besteht dann ein öffentliches Interesse, wenn jemand einen Weg öffentlich widmen möchte, und die Kommune muss gegebenenfalls nachweisen, dass es rechtliche Bedenken gibt, dass kein öffentliches Interesse besteht. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass es uns LINKEN mit dem Gesetz nicht um Klein-Klein geht, sondern darum, dass wir Lebensqualität und öffentliche Infrastruktur in den Regionen erhalten wollen und müssen. Wir haben auch eine ganze Zahl von Ausschüssen mit diesem Thema malträtiert, da es eben so viele Facetten hat und so viele Lebens- und Politikbereiche betrifft. Ich gehe fest davon aus, dass dieses Gesetz nicht nur in unserem Interesse liegt, sondern im Interesse aller demokratischen Fraktionen hier im Hause liegen muss. Die Probleme, die auf uns zukommen, sind überhaupt nicht so weit weg, wie ich am Beispiel des Radweges direkt hier am Haus deutlich gemacht habe. Dies alles ist sehr greifbar, deshalb bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte, Herr Abg. Hippold.

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