Marika Tändler-Walenta
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Dass Menschenrechte in Europa in den Mitgliedsstaaten nicht die gleiche Wertigkeit haben, lässt sich gut an der Debatte zum heutigen Spiel verdeutlichen. Das Zeigen der Regenbogenfarben wurde durch die UEFA als Provokation eines europäischen Landes gegen ein anderes gewertet. Menschenrechte gelten jedoch für alle und jeden und sind im Gegensatz zu Bürgerrechten nicht an Pass, Nationalität oder anders geartete Einschränkungen gebunden. Auch wenn es oft heißt, Menschenrechte seien universell, so sind sie in der Praxis doch oft nur Bürgerrechte. Die so formulierten Menschenrechte sind nur Rechte für Menschen, die sich innerhalb der schon bestehenden Rechtsgemeinschaften befinden. Sehr geehrte Damen und Herren! Menschenrechte sind aber universell und müssen in ganz Europa einklagbar sein. (Beifall bei den LINKEN) Diese universellen Menschenrechte müssen unsere Basis eines jeden politischen Handelns sein. Ich habe bereits dargelegt, warum es so wichtig ist, dass die EU der Menschenrechtskonvention beitritt und welche Rolle wir als Sächsinnen und Sachsen dabei spielen könnten. Unser Selbstverständnis als LINKE ist es, an der Seite der Menschen zu stehen, die in Not sind, die keine große Lobby haben und deren Stimme in der Politik oft überhört wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie die selbst deklarierten Werte für Menschenrechte und Demokratie endlich ernst nehmen wollen oder ob wirtschaftliche Interessen weiter der Leitfaden allen Handelns sind. Für uns als LINKE sind auf jeden Fall Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sowie individuelle und soziale Menschenrechte die Eckpunkte für jegliches politisches Handeln. Ja, sie sind unteilbar. (Beifall bei den LINKEN) „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im Grundgesetz. Aber die Würde des Menschen wird trotz alledem angetastet – europaweit, täglich und auf verschiedenste Art und Weise, ob an den europäischen Außengrenzen, in den Booten auf dem Mittelmeer oder bei Nacht- und Nebelabschiebungen bei uns in Sachsen. Es ist Zeit, sich mit aller Kraft für die Einhaltung von Menschenrechten national und europaweit einzusetzen, sei es als einzelne Bürgerin bzw. einzelner Bürger, als unabhängige Gruppe oder als Länder mit ihren Regierungen und ihren Oppositionen. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Tändler-Walenta, für Ihr Schlusswort. Ich stelle jetzt die Drucksache 7/5866 mit dem Titel „Zeit zum Handeln: Endlich den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) voranbringen!“ zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Drucksache somit nicht entsprochen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht des Sächsischen Berichtszeitraum: 1. Januar Drucksache 7/4943, Unterrichtung durch und Stellungnahme Drucksache 7/6770, des Ausschusses für Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion, 10 Minuten für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und 10 Minuten für die Staatsregierung festgelegt. Wir kommen jetzt zur ersten Runde der Aussprache und ich bitte als Ersten unseren Sächsischen Datenschutzbeauftragten ans Rednerpult. Bitte schön. Andreas Schurig, Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch im Jahr 2019 war die Datenschutz-Grundverordnung das bestimmende Thema für unsere Arbeit. Die Zahlen bewegen sich auf dem hohen Niveau des Jahres 2018. Hatten wir im Jahr 2017 noch 598 Beschwerden, so waren es im Jahr 2018 1 176 und im Jahr 2019 1 297, also weiterhin eine Verdoppelung gegenüber dem Stand vor der DSGVO. Das entspricht meinen Erwartungen. Ändern Sie die Rechtsgrundlagen eines Gebietes so vollständig, dann führt das zu einem längeren Anpassungszeitraum, zumal sich die DSGVO in ihrer Breite auf ganz Europa bezieht und versucht, Datenschutzrecht, das in ganz unterschiedlichen Rechtstraditionen gewachsen ist, zu vereinen. Das knirscht, um es salopp zu sagen, manchmal, wenn es um das Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel dem Petitionsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht, geht. Auch mit inhaltlichen Fragestellungen, zum Beispiel zur Reichweite des Auskunftsanspruchs, mussten wir uns befassen. Sie werden neu gestellt und müssen neu beantwortet werden. So beschäftigt uns immer noch aktuell die Frage, ob die elektronische Kopie der Behandlungsakte nach Artikel 15 DSGVO für den Patienten kostenfrei ist oder nach § 630 g Bürgerliches Gesetzbuch die Kosten zu tragen sind. Mittlerweile gibt es ein Urteil des Landgerichtes. Bis es endgültig entschieden ist, wird noch einige Zeit vergehen. Ich rechne mit einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren, bis wir wieder den Stand an Rechtsklarheit erreicht haben werden, den wir vor der DSGVO hatten. Wir müssen uns nicht nur mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, sondern wir werden auch mit neuen Verfahren konfrontiert. Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung sind Verantwortliche verpflichtet, im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bei einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung diese der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Im Jahr 2018 waren es 227 Meldungen, im Datenschutzbeauftragten 2019 bis 31. Dezember 2019 den Sächsischen Datenschutzbeauftragten der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Inneres und Sport Jahr 2019 schon 450. Durch diese Meldungen erhalten wir einen recht guten Überblick, was im Alltag der Datenverarbeitung geschieht und welche Risiken bestehen. Typisch ist zum Beispiel der Fehlversand. Auf diese Fallgruppe entfielen im Berichtszeitraum die meisten Meldungen, wie Unterlagen mit falscher Zuordnung, fehlerhafter Kuvertierung oder Verwechslung der Empfängerpersonen. Vielfach waren Gesundheitsdaten betroffen, die aufgrund ihrer hohen Sensibilität und Vertraulichkeit eigentlich ein besonders hohes Maß an Sorgfalt von der verantwortlichen Stelle fordern. Einbrüche und Diebstähle sind eine häufige Fallgruppe, bei denen Datenträger, Computer, Festplatten oder andere Speichermedien entwendet werden. Zumeist ist zwar zu vermuten, dass es sich um Beschaffungskriminalität handelt und es den Tätern nicht vorrangig auf die Datenbestände, sondern auf werthaltige Hardware ankommt. Dennoch ist auch bei diesen Fällen eine damit verbundene Kenntniserlangung und Datenschutzverletzung durch unbefugte Dritte regelmäßig nicht auszuschließen. Der offene E-Mail-Verteiler kommt immer noch vor und ist ein Klassiker unter den Datenschutzverletzungen. Obwohl das Risiko für die Betroffenen in der Regel als durchaus gering eingeschätzt werden kann, ist eine solche Datenschutzverletzung gemäß Datenschutz-Grundverordnung in den allermeisten Fällen meldepflichtig. Wir hatten aber auch einige Fälle von Cyber-Kriminalität. Typische Handlungsfelder sind dabei das Abgreifen von personenbezogenen Daten aus E-Mail-Postfächern, von Servern oder anderweitigen Datenträgern. Sie merken, Datenschutzverstöße sind in der Regel banal, aber im Einzelfall für den Betroffenen eben doch schwerwiegend. Unternehmen und Behörden sind deshalb gut beraten, sich mit solchen Risiken auseinanderzusetzen. Ein anderes Thema: Unsere Lebenswirklichkeit wird immer mehr digital geprägt. Entscheidungsmechanismen werden in Algorithmen verlagert. Im Jahr 2019 hat sich die Datenschutzkonferenz deshalb mit künstlicher Intelligenz beschäftigt. Lassen Sie mich aus der Hambacher Erklärung der Datenschutzkonferenz zitieren: „Systeme der künstlichen Intelligenz stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt im besonderen Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.“ Auch im Tätigkeitsbericht 2019 finden Sie einen Hinweis auf solche algorithmischen Systeme. In Sachsens Polizeivollzugdienstgesetz ist bei grenzüberschreitender Kriminalität ein automatisierter Bildabgleich vorgesehen. Das Verfassungsgericht wird sich mit dieser Frage auseinandersetzen, und ich bin auf das Ergebnis gespannt. Aktuell taucht diese Thematik übrigens auch im Glücksspielstaatsvertrag mit auf, dort bei der Erkennung von Suchtverhalten. Ein anderer Aspekt der Digitalisierung: Sie bedingt die neue Ausgestaltung von Verarbeitungsprozessen. Mittlerweile ist in der Strafverfolgung die Erhebung von Telefonverbindungsdaten ein rechtlich zulässiges Standardmittel, wobei die Menge der Daten immer größer wird. Damit einhergehen aber auch flankierende Pflichten gegenüber den Betroffenen, zum Beispiel bei der Benachrichtigung oder der Löschung, die der Gesetzgeber vorgesehen hat und die zwingend zum Gesamtpaket dazugehören. Ich sehe es als gelungenes Beispiel an, dass ausgehend von einem konkreten Fall auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Landeskriminalamt neue Verfahrensregeln gefunden wurden, die die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Löschungsregeln besser gewährleisten sollen. So hat ein im Einzelnen bedauerlicher Vorgang, der im Tätigkeitsbericht erwähnt wird, eine gute Folge gehabt. Meine Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht bietet auf 174 Seiten einen breit gefächerten Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2019. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne den Einsatz meiner Mitarbeiter, die teilweise bis an ihre Belastungsgrenze gegangen sind. Ich möchte mich ausdrücklich bei ihnen bedanken (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) und hoffe, dass mit dem neuen Haushalt und den damit verbundenen Stellenzuwächsen diese Situation etwas besser wird. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war unser Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Schurig. Herr Lippmann, ich hatte vergessen zu fragen, ob Sie als Berichterstatter das Wort wünschen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke!) – Vielen Dank, Herr Lippmann. Dann bitte ich jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Markert, bitte.
