landtag.sachsen.de ↗

Susanne Schaper

Die Linke 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider geht es jetzt nicht um die Physiotherapeuten, (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) sondern um die Psychotherapeuten. Der vorliegende Gesetzentwurf hat einen sehr überschaubaren Beschlussgegenstand. Das zeigen auch die kurzen Beiträge der Vorredner. Wahrscheinlich halte ich jetzt die längste Rede; aber ich bemühe mich um eine Kurzfassung. (Sören Voigt, CDU: Das kann ja heiter werden!) Es geht um die Zustimmung des Sächsischen Landtags zur Anpassung des Staatsvertrages, der die Rechtsgrundlage der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. Das ist aus unserer Sicht lange überfällig, und es wurde bereits ausgeführt, dass die Veränderungen erforderlich geworden sind. Das heißt, dass unter anderem anstelle der Berufsbezeichnung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nun nur noch die Bezeichnung Psychotherapeutin und Psychotherapeut verwendet wird. Wie bereits ausgeführt, ist das wegweisend. Der Staatsvertrag ist insofern als Rechtsform notwendig, weil in den fünf ostdeutschen Flächenländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gegensatz zu allen anderen elf Bundesländern keine Länderkammern für diesen Berufsstand existieren. Damals wurde mit dem Staatsvertrag die Grundlage der gemeinsamen Kammer der fünf Länder geschaffen. Diesen Anpassungen können und wollen wir uns als Fraktion DIE LINKE selbstverständlich nicht verschließen, weshalb wir zustimmen, zumal der Anpassungsbedarf völlig unumstritten ist. Außerdem wurden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen bereits Debatten geführt, die auch aufgrund des Staatsvertrages zustande kamen. Sie können sich sicherlich erinnern, dass durch einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz das Sächsische Heilberufekammergesetz novelliert wurde, um Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung die freiwillige Kammermitgliedschaft zu ermöglichen. Kritisch vermerken möchten wir lediglich ein paar Sätze zum Zeitpunkt. Zum Ersten stammt das Bundesgesetz vom November 2019 und trat bis auf wenige vorher datierte Ausnahmen schon am 1. September 2020, also vor fast zehn Monaten, in Kraft. Wir kennen die verspätete Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht bereits aus der letzten Legislaturperiode zur Genüge. Das hat uns immer gestört. Deswegen nutzen wir das Podium hier, um das noch einmal anzusprechen. Selten war ein Beschlussgegenstand so übersichtlich wie der heutige. Insofern wünschen wir uns in Zukunft eine bessere Beachtung der Bearbeitungszeiträume auch für die Legislative, damit man einen ernsthaften Austausch darüber vornehmen kann. Es sollte vermieden werden, dass im Bereich der relevanten Bundesgesetze der letzten Monate und Jahre eine solche Verspätung zum Standard wird. Zum Zweiten könnte, selbst wenn noch irgendetwas wäre, die Abstimmung leider nicht verschoben werden, weil das Gesetz heute beschlossen werden muss, da die Ratifikationsurkunde bis zum 30.06.2021 hinterlegt werden muss. Ansonsten wird die ausgehandelte Änderung des Staatsvertrages hinfällig. Das heißt, diese Plenarwoche ist die letzte Chance. Ich schaue auf die rechte Seite, obwohl mir das heute schwerfällt; aber da ist gerade keiner. Deswegen möchten wir darauf hinweisen, dass ein Personalaufbau im SMS vonnöten wäre, um den steigenden Umfang der Aufgaben, der auf das Sozial- und Gesundheitsministerium zukommen wird, zu bewältigen. Nicht nur pandemiebedingt muss das SMS gewappnet sein. Damit auch dort die Belastung des Personals nicht zunimmt, würden wir auch als Oppositionsfraktion die Koalition noch einmal auffordern, das Personalkonzept des Sozialministeriums dringend zu überarbeiten, weil kaum etwas so lebensnah ist wie dieser Bereich. Denn kaum etwas ist so lebensnah wie dieser Bereich, und am Ende geschieht es zugunsten der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Sachsen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Schaper sprach für die Linksfraktion. – Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Kuhfuß, bitte.

Alle Reden von Susanne Schaper Protokoll ↗