Ivo Teichmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der uns vorgelegte Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragen für den Berichtszeitraum 2019 zeigt uns, wie notwendig und wichtig die Arbeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns bei Herrn Schurig und seinem Team für die geleistete Arbeit und für den umfangreichen Bericht. Einen Punkt möchte ich daraus besonders herausgreifen. Aus dem Bericht geht hervor, dass mindestens eine Versammlungsbehörde Versammlungsanzeigen mit darin enthaltenen personenbezogenen Daten des Anmelders ohne konkreten Anlass an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde generell über angemeldete Versammlungen informiert. Versammlungsanzeigen wurden gewissermaßen automatisch durchgereicht. Bekanntlich ist jedoch nur eine Datenübermittlung zulässig, wenn sie im gesetzlich definierten Beobachtungsfeld des Landesamtes für Verfassungsschutz, beispielsweise bei extremistischen Beteiligungen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Rahmen einer Lageeinschätzung, tatsächlich notwendig werden. Meine Damen und Herren, es gilt immer noch der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gegebenenfalls sind anonymisierte Daten als ausreichend anzusehen. Eine generelle oder gar automatisierte Datenübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz genügt den Datenschutzanforderungen unter Wahrung der Grundrechte unserer Bürger erkennbar nicht und ist rechtswidrig. Das SMI hat inzwischen per Erlass reagiert und wir hoffen, dass dieses Fehlverhalten nicht in den kommenden Datenschutzberichten Anlass zur Rüge sein wird. Es sollte das rechtstaatliche Grundverständnis und zugleich auch Selbstverständnis der Verwaltung sein, die Rechte der Bürger, insbesondere die Datenschutzrechte ernst zu nehmen und zu wahren. In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich, dass die Polizeidirektion und das Landesamt für Verfassungsschutz jeweils über getrennte E-Mail-Adressen bei konkretem Erfordernis zu beteiligen sind. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Teichmann für die AfD-Fraktion. Jetzt Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE.
