Henning Homann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen und Plätze im Freistaat Sachsen ist heute Gegenstand der Debatte. Es geht konkret darum, dass Städte und Gemeinden bis Ende 2020 zu prüfen hatten, welche übergeleiteten Straßen sie in ihr Bestandsverzeichnis aufnehmen. Es ist keine banale Sache, es ist auch keine langweilige Sache, sondern im Kern geht es darum, dass in Zukunft nur Straßen und Wege, die in dieses Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, zwingend öffentlich bleiben – was natürlich wichtig sein kann für Unternehmen, für Bauern, für die Radwege- und Fußwegenetze der Zukunft. Aber damit ist natürlich auch immer eine Verantwortung verbunden, denn dann ist die Kommune für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb dieser Straßen und Wege zuständig. Deshalb gilt es hier als Kommunen sorgsam abzuwägen – und zwar nicht nur für das Heute, sondern auch zu antizipieren, welche öffentliche Infrastruktur in Form von Wegen man für die Mobilitätsinfrastruktur, für das Radwegenetz der Zukunft braucht. Genau das tun die Kommunen seit vielen Jahren. Sie holen damit auch einen Prozess nach, der in vielen ostdeutschen Bundesländern bereits abgeschlossen ist. Wir als SPD sagen natürlich, wir wollen an dieser Stelle den Schutz des öffentlichen Raumes, um ihn für die Allgemeinheit verfügbar und für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Deshalb sind wir natürlich selbst auch am Abwägen. Wir sind auf der einen Seite in Gesprächen mit den Kommunen, auf der anderen Seite natürlich auch mit dem ADFC, mit Agrargenossenschaften und Bauernverbänden, um genau zu sehen, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Eines steht fest: Eine völlige Entfristung der Regelung, wie ursprünglich von der LINKEN eingebracht, löst keine Probleme. Auch die Frist von zehn Jahren erscheint – sehen Sie es mir nach – ein wenig als ein hilfloser Versuch, einen verunglückten Antrag zu heilen. Deshalb bleibt es dabei – und darüber besteht auch große Einigkeit –, dass wir uns die Sache in Ruhe anschauen und dann entscheiden, ob es Nachsteuerungsbedarf gibt; und wenn es Nachsteuerungsbedarf gibt, werden wir auch in dieser Koalition noch einmal tätig werden. Denn eines ist klar: Wir müssen hier ein sehr sorgsames Gleichgewicht zwischen der Verantwortung der Kommunen auf der einen Seite und dem berechtigten Gemeinwohl dieser Gesellschaft an öffentlich nutzbarem Raum auf der anderen Seite finden. Genau dieser Verantwortung fühlen wir uns als Koalition verpflichtet. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung; Herr Minister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Straßen, das sind die Lebensadern unserer Gesellschaft – dazu gehören die Radwege, die Dorfplätze, die Fußgängerzone und der Weg zur Kirche genauso wie der Weg zum Vereinshaus. Die Bestandsverzeichnisse der Gemeinde sind dabei ein wichtiges Instrument, um einen strukturierten Überblick über die öffentlichen Straßen zu erhalten. Diesen Überblick benötigen nicht nur die Gemeinden selbst, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Der Sächsische Landtag hat 2019 das Sächsische Straßengesetz geändert, und dabei wurde bewusst entschieden, dass für die Bestandsverzeichnisse ab dem 1. Januar 2023 eine negative Publizität eingeführt wird. Was heißt das konkret? In Zukunft sind Straßen im Bestandsverzeichnis einer Gemeinde öffentlich. Straßen, die nicht im Bestandsverzeichnis aufgeführt werden, sind nicht öffentlich. Mit dieser geplanten negativen Publizität wird für alle Beteiligten jetzt Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen. Diese Regelung wurde im Gesetzgebungsverfahren damals von den kommunalen Landesverbänden begrüßt. Auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN im März 2021 haben die Kommunen noch einmal erklärt, dass sie diese Regelung sinnvoll finden, und zwar ohne eine Änderung und ohne Fristverlängerung. Von der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Sommer 2019, bis zur neuen Rechtslage ab dem 1. Januar 2023, liegt ein langer Zeitraum. Dieser wird für die Prüfung in den Gemeinden als ausreichend erachtet. Es gab im SMWA keine einzige Beschwerde einer Gemeinde, dass die Frist zu kurz sei. Wir müssen ehrlich sein und sagen: Das Sächsische Straßengesetz wurde 1993 erlassen. Es ist bereits seit 1993 die Aufgabe jeder Gemeinde, sich über die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit ihrer Straßen Gedanken zu machen. Die Ergebnisse dieser kommunalen Abwägungen sind in den Bestandsverzeichnissen abzubilden. Viele Gemeinden haben dies in der Vergangenheit getan. Es geht aktuell nur noch um eine Prüfung, ob noch irgendwo eine Straße vergessen wurde und einzutragen ist. Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag der LINKEN würde die notwendige Dynamik in dieser wichtigen Angelegenheit bremsen, und dem können wir nicht zustimmen. Es ist notwendig, dass die Prüfungen in den Gemeinden bis Ende 2022 durchgeführt und abgeschlossen werden. Nur so kann die beabsichtigte Rechtsklarheit zeitnah eintreten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Dulig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf, zu dem zwei Änderungsanträge vorliegen. Es liegen der Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/6831, Änderungsantrag der Fraktion AfD, der Änderungsantrag mit der Drucksache 7/6842, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Ich beginne ich mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wird hierzu Einbringung gewünscht? (Zuruf von der AfD: Ja!) – Herr Kollege Keller, bitte schön.
