Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Catering muss auch stimmen, selbst wenn das, was wir beschließen, gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit ist, die wir nachzeichnen. Ich möchte ein Stück weiter ausholen: Die Psychotherapie ist noch ein sehr junges Fachgebiet; die ersten psychotherapeutischen Ansätze wurden erst im 19. Jahrhundert entwickelt. Für den einen oder anderen ist es noch heute sehr befremdlich, zum Psychotherapeuten zu gehen. Der eine oder andere hat sich aber in dem seit den 1970er-Jahren von der WHO international klassifizierten System der psychischen Erkrankungen auch schon wiedergefunden, hat diese Hilfe in Anspruch genommen und es ist ihm geholfen worden. In Deutschland haben wir erst seit 1999 ein Psychotherapeutengesetz. Genau dieses Gesetz haben wir jetzt auf Bundesebene reformiert. Was war das Ziel dieses Gesetzes? Das Ziel war, die Behandlung und Versorgung in der Psychotherapie zu verbessern. Diese gesetzliche Novelle macht jetzt auch die Änderung des Staatsvertrages notwendig. Zu den Details haben meine Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Daher möchte ich den Blick noch einmal kurz auf die Versorgungslage in Sachsen bezüglich der Psychotherapie richten. Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer von 2018 liegt Sachsen mit einer Wartezeit von knapp fünf Wochen bis zu einem Erstgespräch unter dem Bundesdurchschnitt. Das klingt zwar nach einer guten Nachricht, aber fünf Wochen sind verdammt lang, wenn es um ein Erstgespräch geht, bei dem nur entschieden wird, ob man auf eine Warteliste kommt oder ob es akuten oder vielleicht sogar stationären Behandlungsbedarf gibt. Solche langen Wartezeiten sind deswegen nicht akzeptabel. Besonders dramatisch gestaltet sich die Lage für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei der stationären Versorgung. Hier fehlen auch die Anschlusshilfen. Man muss aber dazu sagen: Sachsen tut einiges, um das zu verbessern. Wir haben zusätzliche Weiterbildungsstellen in Krankenhäusern geschaffen – sowohl für die Fachgebiete der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch der Psychiatrie, also für die Versorgung der Erwachsenen. Außerdem wurde zur Nachwuchsgewinnung für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten der Fortbildungsverbund gegründet, der Fortbildungen anbietet. Dies ist in Sachsen mittlerweile etabliert. Für alle, die sich noch an die Haushaltsverhandlungen erinnern können: Wir haben auch auf diesem Wege etwas getan, und zwar haben wir auf dem Weg die Kammermitgliedschaft für all diejenigen geebnet, die in der Übergangsphase der Ausbildung zum Psychotherapeuten sind, aber noch keine Approbation erhalten haben. Wir haben die Ausbildungssituation in dem Sinne verbessert, dass diese Auszubildenden, die auch PiAs genannt werden, jetzt Kammermitglied werden können. Das bedeutet nicht nur, dass sie eine politische Teilhabe ausfüllen können, sondern dass sie im Versorgungswerk der Psychotherapeuten auch jetzt schon aktive Altersvorsorge betreiben können. Eine Studie vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen untersucht seit 2020 für drei Jahre, ob sich die Versorgung mit Psychotherapie durch diese Reform verbessert. Deshalb müssen auch wir spätestens in drei Jahren genau hinschauen, ob sich die Versorgungslage mit dieser Reform nachhaltig verbessert hat. Darüber werden wir also später sprechen. Jetzt bitte ich Sie zunächst um Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrages. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Lang von der SPDFraktion.
