Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich für die Diskussionen. Ich möchte es gar nicht so sehr lang machen, aber auf einen Punkt schon gern noch einmal hinweisen, und zwar auf den Zeitraum der Pandemie. Viele reden davon, dass die psychosoziale Belastung in der Pandemie besonders hoch ist. Das ist auch ein solcher Zeitpunkt, wo man sagen muss, dass gerade unseren Psychotherapeuten nach der Pandemie noch einmal eine besondere Rolle zukommen wird. Wir haben heute schon über eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir im Kinder- und Jugendbereich durchführen wollen, debattiert. Gleichzeitig ist heute auch in der Diskussion deutlich geworden, wie notwendig die Einführung einer ähnlichen Möglichkeit für Menschen ist, die durch die Pandemie psychische Belastungen haben, sodass sie dort Hilfe mit Rat und Tat erhalten können. Ich glaube, zur Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen muss ich nichts weiter ausführen. Wir in Sachsen sind Sitz der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Diese ist bundesweit die größte Kammer im Bereich aller Heilberufe – auch das wurde heute bereits gesagt. Sie umfasst die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Jahr 2005 wurde die Kammer durch den Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten errichtet. Ausschlaggebend für den Aufbau einer gemeinsamen länderübergreifenden Kammer war damals der Wunsch, organisatorische und finanzielle Synergieeffekte zu nutzen. In fünf Bundesländern sollte eine gemeinsame Basis für die vertretenen Berufsgruppen entwickelt werden. Das ist auch gelungen. Diese erfolgreiche und vor allem sehr geschätzte Arbeit der Kammer soll weiter fortgesetzt werden. Dafür ist die Anpassung des Staatsvertrages erforderlich, und nur so kann die reibungslose Arbeit der Kammer weiter gewährleistet sowie der Übergang vom alten Berufsbild hin zum neuen Berufsbild abgesichert werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird dem angepassten Staatsvertrag zugestimmt, und er kann ratifiziert werden. Die Reform der psychotherapeutischen Ausbildung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Heilberufe zu stärken. Die Anpassung des Staatsvertrages ist eine direkte Folge dessen. Ich bitte deshalb heute um Ihre Zustimmung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch einmal ganz herzlich zu bedanken! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Drucksache 7/6081, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt, Drucksache 7/6769. Es liegen uns hierzu keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so: Wir stimmen im Block ab über das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie über Artikel 1 und Artikel 2. Wer der neuen Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Somit ist der neuen Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 einstimmig zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Drucksache 7/6081, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Somit ist diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würde ich dem so entsprechen. – Widerspruch gibt es nicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Modellprojekt FSC-Zertifizierung Drucksache 7/6612, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an Herrn von Breitenbuch von der CDU-Fraktion.
