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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Barth, ich kann den Hintergrund Ihres Antrages und dessen Begehren verstehen und nachvollziehen. Die Fragen, welche Aufgaben in welchem Umfang durch die öffentliche Verwaltung in Zukunft zu erledigen sind, wo sich möglicherweise Effizienzpotenziale ergeben und welche gesetzlichen Grundlagen möglicherweise anzupassen sind, um zu Verwaltungsvereinfachungen zu kommen, diskutieren wir inhaltlich bereits selbst, auch schon zum Bericht der Personalkommission II. Wir sind uns darin einig, dass es Antworten auf diese Fragen braucht. Das ist auch eine aktuelle Diskussion im Bund. Unter dem Thema „Neustaat“ wird das in Berlin intensiv – und ich finde es auch richtig – vor der Bundestagswahl diskutiert. Nur hinsichtlich des Weges sind wir uns nicht einig; das will ich hier deutlich sagen. Aus unserer Sicht ist es ein kontinuierliches Handeln von Verwaltung, ihre Aufgaben immer wieder selbst zu überprüfen. Diese Aufgabe gehört zu einer Staatsregierung und der darunter arbeitenden Verwaltung. Das gehört zum laufenden Geschäft. Darüber, ob das die Regierung immer selbst machen sollte oder ob es eine Unterstützung durch eine Art Strukturkommission gibt, lässt sich kräftig streiten. Ich kann Ihnen auch versichern: Überall dort, wo wir als Abgeordnete der Koalition Anregungen haben, Prioritäten neu oder anders zu setzen, werden wir dies in Wahrnehmung unserer Kontrollfunktion als Legislative gegenüber der Staatsregierung auch tun. Das ist Ausdruck vieler konkreter Anträge hier im Parlament, mit denen wir die Staatsregierung bitten, an verschiedenen Stellen andere Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung konnten Sie beobachten, dass wir als Haushaltsgesetzgeber der Staatsregierung – und damit der exekutiven Gewalt – unsere Vorstellungen von Prioritätensetzungen immer wieder mit auf den Weg gegeben haben. Dass es die Enquetekommission nicht braucht, heißt aber nicht, dass es der Aufgabenkritik nicht bedarf. Diese ist mit Blick auf die Deckungslücke ab 2023 ff. noch immer sehr notwendig, und auch wir machen uns darüber Sorgen. Natürlich lässt die Mai-Steuerschätzung einen gewissen Optimismus zu, dass diese Deckungslücke vielleicht nicht so groß ausfallen wird wie vermutet, aber Ausgaben sind an den Einnahmen auszurichten. Wenn die Einnahmen geringer ausfallen als geplant, müssen die Ausgaben daran ausgerichtet werden. (Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Dass dies auch Auswirkungen auf Aufgaben an der einen oder anderen Stelle hat, ist deshalb logische Schlussfolgerung. Auch mit Blick auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen und dem voranschreitenden technischen Fortschritt braucht es Instrumente zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung bei der Umsetzung der Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns darin einig, dass es einer ständigen Überprüfung von Aufgaben in öffentlichen Verwaltungen bedarf, aber mit einer Enquetekommission sollten wir als Landtag nicht die Aufgabe der Staatsregierung erledigen. Sehr geehrte Kollegen der AfD, allerdings frage ich noch eines: Die Einsetzung einer Enquetekommission bedarf der Zustimmung eines Drittels seiner Mitglieder, sprich: des Hohen Hauses. Wenn der AfD dieses Thema, die Einsetzung einer Enquetekommission, so wichtig ist, weshalb sind Sie im Vorhinein nicht auf andere Fraktionen zugegangen, um dieses Quorum heute zu erreichen? Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Herr von Breitenbuch. Nun sehe ich am Mikrofon 7 Kollegen Barth – vermutlich mit einer Kurzintervention.

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