Tobias Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits in der vorherigen Rederunde skizziert, sind die Fristen zur Anzeige von Straßen und Wegen zur Integrierung in kommunale Bestandsverzeichnisse schlichtweg zu kurz. Das wiegt deshalb so schwer, weil die rechtlichen Folgen einer automatischen Straßenumwidmung weitreichend sind. Es kann und darf nicht unser Ziel als Gesetzgeber sein, den Bürgern wegen eines – hoffentlich unbeabsichtigten – Konstruktionsfehlers des § 54 einen großen Teil ihres vertrauten Wegenetzes wegzunehmen. Der zu erwartende Wegfall einer großen Anzahl öffentlicher Straßen und Wege stellt für viele Bürger in unserem Freistaat einen herben Verlust dar, seien es Akteure im Tourismus, Radfahrer, Wanderer, Land- und Forstwirte oder Personen, die am Feierabend beim Gassigehen ihren altbekannten Schleichweg benutzen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag Bürgern mit berechtigtem Interesse die Möglichkeit bis 2022 gewähren, sich in ihrer Kommune zu melden. So kann vor dem Hintergrund der weitreichenden rechtlichen Veränderungen und im Zuge der angesprochenen Entwidmungen eine ausreichende Verhältnismäßigkeit hergestellt werden. Weiterhin wird die Frist der Kommunen zur Erstellung von Bestandsverzeichnissen bis Ende 2024 verlängert. Diese zwei Jahre Zeitversetzung – nach der beschriebenen Anzeigefrist –, bildet im Übrigen im Vergleich zur bestehenden Fassung des Sächsischen Straßengesetzes keine Änderung. Die Kommunen haben zur Bestandsverzeichniserstellung nach dem letzten zulässigen Meldetermin genauso lange Zeit. Mit den Fristverlängerungen zum Ende 2020 bzw. 2024 setzen wir auf ein austariertes Verhältnis zwischen berechtigten Bürgerinteressen und dem andererseits entstehenden Verwaltungsaufwand der bearbeitenden Kommune. Daher bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion brachte Kollege Keller den Änderungsantrag ein. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist der Änderungsantrag bei einigen Fürstimmen, aber mit einer Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/6842. Bitte schön, Frau Kollegin Feiks.
