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Katja Meier

23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In meiner schriftlichen Stellungnahme ist es, glaube ich, noch einmal zum Ausdruck gekommen, und ich glaube, bis auf die AfD waren sich auch alle im Raum einig, dass wir hier im Hohen Hause und selbstverständlich die Staatsregierung die Bestrebungen und die Aktivitäten der Europäischen Union im Hinblick auf den Beitritt zur Menschenrechtskonvention unterstützen. Das haben wir in der Vergangenheit getan und tun es als Staatsregierung selbstverständlich weiterhin. Aber vielleicht noch ein paar andere Punkte, die in der Stellungnahme dargestellt wurden. Die EMRK ist von der Überzeugung geprägt, dass alle Menschen Grundrechte haben, die es zu schützen und durchzusetzen gilt. Man kann schon fast sagen: Das ist auch die DNA Europas und ist zentral für die Europäische Union. Deshalb versteht es sich von selbst, dass die Mitgliedsstaaten der EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind. Für die EU selbst – wir haben es jetzt alle miteinander schon mehrfach gehört – gilt das noch nicht, was vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen widersprüchlich scheint, umso mehr in der heutigen Zeit, in der es immer wieder zu Überschreitungen und Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wenn wir in die verschiedenen Länder blicken, dann sehen wir, dass das auch innerhalb der Europäischen Union der Fall ist. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass auch die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. Ein solcher Schritt – das haben Sie heute in Ihrem Antrag noch einmal dargelegt – ist im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Der Beitritt der EU zur EMRK hat keine Wertigkeit von „wir könnten einmal schauen, ob wir es vielleicht machen“, sondern liegt ganz konkret auf dem Tisch und ist schon konkret vollzogen worden. Die Verhandlungen dazu laufen schon. Dass dieser Prozess noch andauert, liegt an den Kompetenzbedenken – auch das haben wir heute mehrfach gehört –, die der EuGH aufgeworfen hat und die einer rechtssicheren Umsetzung des Beitritts im Wege stehen. Diese Bedenken dürfen wir an der Stelle nicht kleinreden; denn dies kann uns aus den verschiedenen Gründen, die benannt wurden, auf die Füße fallen. Natürlich würden wir es als Staatsregierung sehr gern sehen, wenn die EU besser gestern als heute oder morgen der EMRK beitritt. Aber wir brauchen Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Das schaffen wir nicht, indem wir jetzt die Verfahrenshindernisse ignorieren und schludern. Damit die bestehenden Probleme gelöst und alle Bedenken ausgeräumt werden können, sind die jetzt geführten Verhandlungen notwendig. Dass sie jetzt ins Stocken geraten sind, hat auch Gründe, die mit der Pandemie zusammenhängen. Aber die notwendigen Gespräche finden aktuell wieder statt – so auf europäischer Ebene bereits vier Verhandlungsrunden. Der Beitritt der EU zur EMRK ist im Moment ein Schwerpunkt – ich glaube, Herr Modschiedler hat es gesagt – der aktuellen portugiesischen Ratspräsidentschaft. Natürlich beobachtet und unterstützt die Bundesregierung auch diese Verhandlungen. Aber es ist nun einmal die europäische Ebene – auch das haben wir gehört –, die den Prozess aktuell steuert. Wir können als Land oder als Bundesregierung über das hinaus, was wir bereits getan haben, derzeit nichts dazu beitragen. Die zuständigen Verhandlungspartnerinnen und -partner sind zum einen die Ad-hocVerhandlungsgruppe des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarates und zum anderen die Kommission. Ja, die tun jetzt gerade ihre Arbeit, und zwar ohne dass wir als Sächsische Staatsregierung oder als Bundesregierung sie noch einmal daran erinnern müssen. Im Punkt 2 – das haben Sie jetzt noch einmal in Ihrem zweiten Redebeitrag gesagt, Frau Tändler-Walenta – fordern Sie, dass wir den Beitritt der EU zur EMRK auch im Rahmen des Vorsitzes der Europaministerkonferenz zum Schwerpunktthema machen. Ich habe schon mehrfach sowohl im Ausschuss als auch im Landtag darauf hingewiesen, was unsere fünf Schwerpunkte für die Europaministerkonferenz sind. Der Beitritt der EU zur EMRK ist es nicht, was aber nicht bedeutet, dass die Staatsregierung bzw. ich als Europaministerin die Dringlichkeit des Themas nicht sehen würde. Im Gegenteil. Wir haben fast ein halbes Jahr, bevor Sie diesen Antrag eingereicht haben, bei der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst. Wir sind also dem, was Sie hier fordern, schon nachgekommen. Aus gutem Grund haben wir gesagt, dass wir uns bei der Europaministerkonferenz selbstverständlich diesen Themen nicht verschließen wollen. Deshalb haben wir ganz klar gesagt, dass wir ein Schwerpunktthema setzen wollen, nämlich das Thema Rechtsstaatlichkeit. Den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, die große Schnittmengen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention aufweisen, fühle ich mich nicht nur als Europa-, sondern auch als Justizministerin selbstverständlich verpflichtet. Deshalb setzen wir uns auf vielen Ebenen für die Wahrung und Umsetzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ein. Deshalb hat der Freistaat Sachsen alle anliegenden Beschlüsse auf dem Weg zum Beitritt der Union immer wieder unterstützt. Wir werden das auch weiterhin tun. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die Position der deutschen Länder und des Freistaates Sachsen ist in der Sache wirklich hinlänglich bekannt. Aus unserer Sicht verzögern die Verhandlungsparteien das Verfahren hier nicht schuldhaft. Die fünf Schwerpunkte unseres EMK-Vorsitzes sind Anliegen, bei denen wir deutlich mehr Gestaltungsspielraum besitzen und mit denen wir wirklich einen Beitrag dazu leisten können, den Zusammenhalt in der EU zu stärken und sie sozialer, gerechter, ökologischer und demokratischer zu gestalten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Das Ansinnen, das diesem Antrag zugrunde liegt, unterstütze ich und unterstützen wir als Staatsregierung. Aber da sich die maßgeblich entscheidende europäische Ebene bereits vollumfänglich für den Beitritt der EU zur EMRK einsetzt, braucht man im Moment keine weitere Ermutigung des Sächsischen Landtags oder der Bundesregierung. Der Beitritt der EU zur EMRK wird kommen, weil alle wichtigen Akteurinnen und Akteure jetzt schon mit Hochdruck daran arbeiten. Ich wünsche mir, dass der Tag sehr, sehr schnell kommen wird, an dem der Beitritt vollzogen wird; denn das wird ein guter Tag für Europa sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Staatsministerin Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Marika Tändler-Walenta, bitte.

Protokoll ↗