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Lucie Hammecke

GRÜNE 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Qualität einer wehrhaften und funktionsfähigen Demokratie lässt sich nicht zuletzt daran bemessen, wie gut sie die Rechte von Minderheiten schützen kann. Der Schutz bestimmter Gruppen ist eben keine Klientelpolitik, sondern Teil unserer gemeinsamen Identität. Vielfalt macht Europa zu dem, was es ist – so die Worte der Generalsekretärin des Europarats anlässlich des 70. Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskommission im letzten Herbst. Daran muss sich Europa aber auch messen lassen. Aktuelle Beispiele für Fälle, in denen dies nicht so ist, gibt es sicherlich einige, sei es im Handeln von Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel jetzt in Ungarn im Hinblick auf sexuelle Vielfalt zu sehen, aber auch im Handeln der EU oder von Agenturen der EU selbst, wie bei Frontex – womit wir auch beim Thema wären. Wir begrüßen den Ansatz des Antrags der LINKEN, einen einheitlichen europäischen Menschenrechtsraum zu verwirklichen. Der Antrag spricht hier konkret vom Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, was ohne Frage ein wichtiges Anliegen ist, über welches mittlerweile seit Jahrzehnten diskutiert wird. Ich nehme es vorweg: Da ist seit letztem Herbst ja auch einiges in Bewegung gekommen. Ich denke, man kann vielleicht vorsichtig sagen, dass wir auf der Zielgeraden sind, und das wäre auch gut so. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1953 erstmals in Europa ein verbindlicher Menschenrechtsschutz geschaffen, der von jedermann einklagbar ist. Er ist zwar an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen angelehnt, besitzt jedoch mit seinen Klage- und Rechtschutzinstrumenten sehr viel mehr „Zähne“. Es ist das wichtigste Abkommen des 1949 gegründeten Europarats. Dieser ist nicht Teil der EU und folglich auch – das wurde schon erwähnt – nicht mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der EU zu verwechseln. Alle 57 Mitglieder des Europarats haben das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert. Es ist gut, dass wir mit dieser internationalen Organisation, dem Europarat, welcher deutlich größer ist als die EU, auch eine Basis haben, um uns zum Thema Menschenrechte mit jenen Staaten auszutauschen, bei denen ein Beitritt zur EU entweder nicht oder noch nicht angedacht ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention kann damit als das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen des gesamten Kontinents bezeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde in seiner heutigen Form als ständiger Gerichtshof erst 1998 mit dem 11. Zusatzprotokoll mit Sitz in Straßburg gegründet; dort können eben auch Individuen klagen. Der Gerichtshof hat inzwischen auch wegweisende Urteile getroffen. Eine Entscheidung, die ich auf jeden Fall gespannt erwarte, ist etwa jene bezüglich der Klimaschutzklage von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal gegen Deutschland und weitere 32 Länder Europas, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztes Jahr angenommen hat. Aber beispielsweise auch die Frage des Brechmitteleinsatzes hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit beschäftigt und hatte auch in den Ländern der Bundesrepublik ganz konkrete Auswirkungen. Der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK hätte tatsächlich auch mehr als nur symbolischen Wert. Während man sich bei der Rechtsetzung auf EU-Ebene konsequent an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention halten müsste, was allerdings aufgrund der Nähe der EMRK zur Grundrechtecharta nicht so große Auswirkungen hätte, würde mit dem Beitritt der EU zur EMRK jedoch auch das Handeln der EU selbst – und eben nicht nur das der Mitgliedsstaaten, die die EMRK bereits ratifiziert haben – der Grundrechtskontrolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sein. Ich hatte es bereits gesagt: Die Debatte zum Beitritt dauert schon Jahrzehnte an. Seit 2009 ist der Beitritt der EU zur EMRK in Artikel 6 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union auch ausdrücklich vorgesehen. Doch – es wurde hier bereits erwähnt – der EuGH hat mit seinem Gutachten 2014 die Bestrebungen erst einmal gestoppt. Er hielt den Beitritt europarechtlich zwar für möglich, stellte aber eben auch infrage, welches Gericht dann wofür zuständig sein sollte. Dass die Verhältnisse zwischen höchsten Gerichten schwierig zu klären sind, liegt in der Natur der Sache. Auch das Bundesverfassungsgericht musste im Laufe der Jahrzehnte sein Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber eben auch zum EuGH mehrfach klären. Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2019 wurde der Beitritt nun endlich wieder auf die Agenda gehoben. Wegen Corona konnten die Verhandlungen erst im Herbst 2020 wiederaufgenommen werden und laufen aktuell noch. Der Antrag fordert nun, sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene bei der anstehenden Europaminister(innen)konferenz für dieses Ziel starkzumachen. Darin scheint mir der Antrag doch etwas überholt; denn während das Ganze – nach dem Gutachten des EuGH – viele Jahre lang tatsächlich brachlag, sind wir momentan doch sehr viel weiter, als es der Antrag vermittelt. Die Bundesregierung hat mehrfach bekundet, zum Beispiel in Antworten zu Kleinen Anfragen, dass sie sich mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für den Beitritt der EU zur EMRK einsetzt. Sie hat schließlich während der deutschen Ratspräsidentschaft die Verhandlungen wiederaufgenommen. Dass diese nach einem halben Jahr – bei einer doch sehr komplexen Materie, wie wir, glaube ich, mitbekommen haben – noch nicht abgeschlossen sein können, leuchtet vermutlich ein. Auch der Freistaat hat hier seine Mittel genutzt. Die Staatsregierung sagt das in ihrer Stellungnahme ja auch direkt. Der Beitritt wird ausdrücklich begrüßt. Auf der 91. Justizminister(innen)konferenz – auch das wurde erwähnt – hat unsere sächsische Justizministerin Katja Meier zusammen mit den Justizminister(inne)n der anderen Bundesländer einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst. Sie hat die Wiederaufnahme der Verhandlungen begrüßt und die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, den Verhandlungsprozess aktiv und fördernd zu begleiten. Ich denke tatsächlich, dass noch mehr Beschlüsse auf einer EMK da nicht wirklich weiterhelfen. Ich glaube, jetzt ist es an der Verhandlungsgruppe des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats und der Kommission, hier einen Weg zu finden – weswegen wir den Antrag ablehnen werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Hanka Kliese für die SPD-Fraktion – ganz in Ruhe, weil hier vorne noch desinfiziert werden muss.

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