Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der LINKEN wünscht diese den schnellstmöglichen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ehrlich, das wünschen wir uns auch. Schauen wir einmal, was da eigentlich los war. Die Europäische Union war, anders als die Mitgliedsstaaten, der Europäischen Menschenrechtskonvention noch nicht beigetreten. Die Union beabsichtigt dies aber. Entsprechend hat die Kommission – das ist für uns quasi die Regierung der Europäischen Union – einen Beitrittsvertrag vorbereitet. Genau da gehen die Probleme los. Der Beitrittsvertrag wurde vom Europäischen Gerichtshof als zuständigem obersten Gericht der Europäischen Union geprüft. Die Richter stellten fest, dass dieser Beitrittsvertrag die Autonomie des Unionsrechts gefährden könne, es entstehe also eine nicht gewollte Konkurrenz, und zwar beispielsweise im Rahmen der Auslegungskompetenz der Grundrechte der Europäischen Union zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch sind die Entscheidungskompetenzen über die Europäische Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Europäischen Gerichtshof selbst nicht geklärt, und letztlich fehlt die verbindliche rechtliche Ausgestaltung und Abgrenzung zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das wollen wir mal eben jetzt hier im Parforceritt in der Plenarsitzung durch die juristische Bewertung der Verhältnisse, durch die Abwägung der Theorien machen? Nein, das glaube ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das steht so nicht drin!) Das steht alles so drin, und das Gutachten läuft auch so. Ich meine, lieber Herr Gebhardt, ein so wichtiges Thema gehört eigentlich doch in den Ausschuss, und zwar – rechtliche Bewertung! – in den Rechts- und Europaausschuss – EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, und da kommt er ja auch her. Im März/April dieses Jahres wurde dieser Antrag dem Rechts- und Verfassungsausschuss zugewiesen. Das fand ich auch eine gute Sache, es ist nämlich eine hochinteressante Geschichte. Ich weiß nicht so recht, verehrte LINKE, was Sie da geritten hat, dass wir heute entsprechend Ihrem Antrag ein europarechtlich so diffiziles und gerade in der Kommission und im Rat intensiv geprüftes Vorhaben quasi mal so nebenbei mit abarbeiten sollen. Ich hätte gut gefunden, dass dieser Antrag – es ist nämlich ein interessanter Antrag – besser im Ausschuss verhandelt werde. Den hätte man nämlich auch anhören können. Ich gebe zu – ich bin Jurist, das ist mein kleines Manko –, dass ich das echt für ein tolles Thema halte. Es wird in der europäischen Familie von allen Seiten gewünscht. Es wurde in der deutschen Ratspräsidentschaft vorangetrieben. Wir geben zu, dass das in der Corona-Zeit leider nicht so gut geklappt hat, wie es beabsichtigt war. Aber auch unter dem portugiesischen Ratsvorsitz wird weiter intensiv daran gearbeitet. Und was sollen wir jetzt heute hier tun? Dies unterstützen, ja, das tun wir aber bereits. Das tut auch die Bundesregierung aktiv, und auch der Bund kann das. Wir können es nämlich nicht. Warum sonst hat die deutsche Ratspräsidentschaft über einen neuen Vorschlag verhandelt? Man sieht, die Beitrittsverhandlungen sind im vollen Gange. Die Justizministerin des Freistaates Sachsen, Katja Meier, schreibt in ihrer Stellungnahme vom 21. April 2021, dass der Freistaat auf der Herbstkonferenz der Justizminister einstimmig die Bundesregierung gebeten hat, den Verhandlungsprozess weiter aktiv und fördernd zu begleiten. Wir können jetzt als sächsische Parlamentarier laut jubeln. Mehr Einfluss darauf haben wir nicht. Es wäre doch besser gewesen, wir hätten uns über die verschiedenen juristischen Ebenen die grundrechtlichen Abstufungen und auch die Konkurrenzen zwischen den europäischen und den deutschen Grundrechten – auch das ist ein schwerwiegendes Thema – im Ausschuss einmal schlau gemacht. Das wäre eine schöne Sache gewesen. Dann hätten wir zum Abschluss – das wäre auch keine schlechte Idee gewesen –, wenn der gültige Vertrag dann vorliegt, eine Aktuelle Debatte dazu geführt und das dann auch entsprechend gefeiert. Das wäre einem solchen Beitrittsvertrag angemessen und seiner würdig. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Was wir jetzt machen, ist eine reine Luftnummer; denn wir können hier echt nichts tun. Die Bundesregierung und der Bundesrat agieren erfolgreich, das lässt sich auch nicht beanstanden. Die Ratspräsidentschaft unter deutscher Flagge hat gearbeitet, die portugiesische hat es fortgesetzt. Wir hoffen, dass Slowenien, das ab 1. Juli den Vorsitz hat, einen endgültigen Vertrag vorlegen kann. Mein Vorschlag in Richtung der LINKEN wäre: Stellen Sie einmal den Antrag in Slowenien. Dann hätten Sie genau denselben Nutzen, wie Sie ihn hier jetzt auch haben. Wem sollen wir denn jetzt hier zustimmen? Dem Antrag können wir so jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.
