Marika Tändler-Walenta
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich möchte ich auf das Gesagte eingehen und Ihnen Gründe nennen, warum es trotzdem sinnvoll ist, als EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Zunächst würden vor allem einzelne Bürgerinnen und Bürger von einem Beitritt profitieren; denn der Beitritt der EU zur EMRK ermöglicht es Einzelpersonen, vor einem unabhängigen internationalen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Beschwerde gegen die EU einzureichen. Gemäß der EMRK wäre die EU dann dazu verpflichtet, jede vom Straßburger Gericht festgelegte Verletzung der Menschenrechte zu beheben. Dies trägt zur Schaffung gleicher Bedingungen auf dem Gebiet der Menschenrechte auf dem gesamten Kontinent bei. Ich möchte Ihnen das an Beispielen darlegen. Infolge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbot das Vereinigte Königreich zum Beispiel die Prügelstrafe an staatlichen Schulen. Zypern beendete die Strafverfolgung wegen homosexueller Beziehungen, Italien leitete Reformen ein, um häusliche Gewalt zu bekämpfen. Deutschland schuf beispielsweise aufgrund mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Gesetz zum Schutz vor unangemessen langen Gerichtsverfahren. Somit wird deutlich, wie häufig die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte richtungsweisenden Charakter hatten. Nun könnten einige sagen, dann bedarf es des Beitritts der EU als Ganzes nicht mehr, da in den einzelnen Mitgliedsstaaten das Recht umgesetzt werden muss, aber – jetzt wird es juristisch – mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention würde diese nicht nur politisch bestätigt, sondern – das klang heute schon mehrmals durch – der bisherige Konflikt über die Stellung und Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre im Interesse der Stärkung des Grundrechtsschutzes in der EU beendet. Die damit einhergehende Klärung der letztinstanzlichen Zuständigkeit in Menschenrechtsfragen wäre aus unserer Sicht von erheblichem Vorteil für die menschenrechtliche Weiterentwicklung des EU-Rechts. Jetzt werden natürlich manche hier im Raum sagen – wir haben es auch gehört –, was kümmern wir uns hier in Sachsen um den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention. Können wir überhaupt etwas beeinflussen? – Dazu sage ich: Natürlich können wir das. Zum einen ist Sachsen als Region ein Bundesland – auch wenn das manche hier im Hohen Hause vielleicht gern anders hätten – und Teil der Europäischen Union. Insofern können wir hier als aktive Abgeordnete oder als Staatsregierung über die Einflussnahme im Bundesrat durchaus auch europäische Politik begleiten und gestalten. Zum anderen übernimmt der Freistaat Sachsen – wir haben es schon gehört – unter der Staatsministerin Meier ab dem 1. Juli den Vorsitz der Europaminister(innen)konferenz. Auch dieses Gremium hat die Möglichkeit, Einfluss auf die bundesdeutsche und somit auch auf die europäische Politik zu nehmen. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass der Freistaat Sachsen diese Chance nutzen sollte, um den Beitritt der EU zur EMRK aktiv voranzubringen. Wir fordern daher die Staatsregierung und vor allem Frau Ministerin Meier dazu auf, den möglichen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention auf der Europaminister(innen)konferenz ganz nach oben auf die Agenda zu setzen; denn damit können wir zu einer deutlichen Verbesserung des Menschenrechtsschutzes für alle Menschen in der Europäischen Union beitragen. Die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs führte zur Ausformung der UNO-Charta und später zur Erklärung der Menschenrechte sowie zur Gründung des Europarats mit seiner einklagbaren Menschenrechtskonvention. Erst heute Morgen wurde wieder deutlich, welche besondere historische Verantwortung wir haben, der wir gerecht werden müssen. Gerade deswegen stünde es diesem Land gut zu Gesicht, sich explizit für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Tändler-Walenta hat die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt sehe ich an Mikrofon 7 eine Kurzintervention. Es wäre schön, wenn Mikrofon 7 angestellt werden würde. Herr Dr. Keiler, bitte.
