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Antje Feiks

Die Linke 23.06.2021 Sitzungen 7/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit unserem Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen sicherstellen, dass derzeit genutzte öffentliche Wege auch in Zukunft und über 2023 hinaus erhalten bleiben. Derzeit beinhaltet das Sächsische Straßengesetz eine Widmungsfiktion. Das bedeutet vereinfacht, dass Wege, die bis 1993 öffentlich genutzt wurden, bislang auch als öffentlich gelten. Öffentliche Nutzung bedeutet dabei unter anderem die Nutzung durch einen unbestimmten Personenkreis, und die Gerichte sind sich einig, dass historische Karten – Wanderkarten – als Indizien genutzt werden können, genauso wie Nutzungsspuren, Wanderschilder, Bodenbelag usw. als Anhaltspunkte dafür dienen. vorher agieren, weil wir das Sondervermögen noch brauchten. Deshalb – darin gebe ich Ihnen in Teilen recht – war das Verfahren extrem kurz. Dafür muss es in Zukunft mehr Zeit geben. Aber wir hatten die Wahl: Entweder wir bringen es noch vor der Sommerpause in die Begleitausschüsse, oder das Verfahren verzögert sich noch mehr. Deshalb entstand ein gewisser Zeitdruck, der in Zukunft in dieser Form allerdings nicht entstehen darf. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Das sind Zwänge am Anfang, die wir in Zukunft vermeiden wollen; aber bei so einem neuen Verfahren ist es eben so. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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