Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt uns wieder der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Er zeigt vor allem, dass Datenschutz in Sachsen sehr ernst genommen wird. Das ist auch ein Verdienst von Andreas Schurig und seinen Mitarbeitern. Ihnen gilt unser Dank. Ihre Arbeit ist auch deshalb so erfolgreich, weil Sie für den Datenschutz nicht mit erhobenem Zeigefinger eintreten, sondern mit konstruktiven Vorschlägen und mit Augenmaß. Dies zeigt sich insbesondere in einem Satz, den wahrscheinlich jede sächsische Behörde, jedes Ressort so unterschreiben kann. Die Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Verwaltung ist absolut lösungsorientiert. Kritik wird stets wertschätzend und in gegenseitigem Verständnis geäußert. Wenn es einmal Diskussionen gibt, werden diese fair und sachlich geführt. Meine Damen und Herren, in den letzten fast 15 Monaten hat die Digitalisierung der Verwaltung ein nie für möglich gehaltenes Tempo annehmen müssen. Aber schon zuvor haben wir viel erreicht, um Bürgerinnen und Bürger den leichteren Zugang zu ermöglichen, um Arbeitsabläufe elektronisch abzubilden. Eine der größten Herausforderungen war dabei natürlich der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten. Es ist für mich eine erfreuliche Selbstverständlichkeit, dass der Tätigkeitsbericht unserer Verwaltung hier eine besondere Sorgfalt bescheinigt – und das soll auch in Zukunft so sein. Meine Damen und Herren, das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. In enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten wird die Staatsregierung alles dafür tun, den stetig steigenden Anforderungen an dieser Stelle gerecht zu werden. Wir brauchen auch weiterhin einvernehmliche Lösungen, damit Digitalisierung und Datenschutz kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch sind. Anders ausgedrückt: Nur gemeinsam können wir die Fortschritte in der Digitalisierung mit dem Schutz der personenbezogenen Daten in Einklang bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller. Wir könnten jetzt zur Abstimmung kommen, wenn es keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt. – Den sehe ich nicht. Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/6770 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch die sehe ich nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Prüfung der Haushalts- und federführend betreuten Landesrundfunkanstalten ARD.de durch den Landesrechnungshof Abschließender Bericht Drucksache 7/4831, Unterrichtung Drucksache 7/6771, Beschlussempfehlung für Wissenschaft, Hochschule, Für diesen Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löser, das Wort? – Nein. Wünscht ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete das Wort? – Auch nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Tagesordnungspunkt Prüfung der Klangkörper des durch den Thüringer hier: Abschließender Bericht Drucksache 7/5436, Unterrichtung Drucksache 7/6772, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Flemming, CDU, das Wort? – Nein. Ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete? – Auch nicht. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Wer dieser Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle hiermit gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsord-Wirtschaftsführung der vom SWR Gemeinschaftseinrichtungen der in den Jahren 2010 bis 2018 Rheinland-Pfalz nach § 14 a Satz 3 RStV durch den Sächsischen Rechnungshof und Bericht des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in der Drucksache 7/6771. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und dennoch einer Mehrheit dafür ist somit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zu MDR in den Jahren 2016 bis 2018 Rechnungshof nach § 37 Medienstaatsvertrag durch den Sächsischen Rechnungshof und Bericht des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 10 beendet. Wir kommen zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/6773 nung die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit gilt auch dieser Tagesordnungspunkt als beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob ein Berichterstatter oder eine Berichterstatterin zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Da es an dieser Stelle keinen Redebedarf gibt, stelle ich auch hier gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Beschlussempfehlung als im Plenum zugestimmt entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit gilt dieser Tagesordnungspunkt als geschlossen und, meine Damen und Herren, das alles noch vor 18 Uhr. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar und Berichte zu Petitionen – 7/6774 Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin 24. Juni 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Landtags für geschlossen. Herzlichen Dank. (Schluss der Sitzung: 17:55 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
