Frank Schaufel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Psychotherapeuten-Kammergesetzes werden Anpassungen aufgrund der Novellierung der Ausbildung zum Psychotherapeuten durch den Bundesgesetzgeber vorgenommen und das Gesetz damit an die bestehende Rechtslage angepasst. Mit der Novellierung der Ausbildung auf Bundesebene sind fortan zum Beispiel ein Direktstudium zum Psychotherapeuten möglich, und es gibt finanzielle Verbesserungen für die Psychotherapeuten in Ausbildung. Dies war auch dringend notwendig. Nicht wenige gehen mit hohen Schulden aus der Ausbildung in die Berufstätigkeit. Eine Reform des Berufsbildes zur Sicherung des wohl immer weiter steigenden Fachkräftebedarfs in diesem Bereich war damit unabdingbar. Einen Aspekt möchte ich in diesem Zusammenhang noch kurz anreißen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung für die Niederlassungsmöglichkeiten der Psychotherapeuten sollte aufgrund des gestiegenen Bedarfs, der zunehmenden Morbiditätslast psychischer Erkrankungen und der langen Wartezeiten in den Blick genommen werden. Die zuvor genannten Änderungen auf Bundesebene führen nun dazu, dass die Kammermitgliedschaft nicht mehr umfassend geregelt ist. Dies wird nun mit dieser Vorlage angepasst. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schaufel für die AfD-Fraktion. Nun erhält das Wort die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Schaper, bitte schön. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)
