Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mindestens einmal im Jahr über Datenschutz zu reden, dazu gibt uns der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit. Ich möchte Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern auch ganz herzlich für den Einblick in die Arbeit, die Probleme und die Lösungsmöglichkeiten danken, die er auch in diesem Bericht wieder aufgegriffen hat. Ich freue mich, dass Sie erneut in der Situation waren, diesen aufgrund der neuen Geschäftsordnung hier im Landtag persönlich vorzustellen. Das ist eine gute Entwicklung, die zeigt, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz auch in diesem Hohen Haus hat. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht ist sehr umfassend. Für die heutige Aussprache möchte ich daher zwei sehr konkrete Problemfelder herausgreifen, die meines Erachtens Handlungsbedarf aufzeigen. Zum einen wird seit Jahren in Sachsen die polizeiliche Videoüberwachung ausgeweitet. Was mit ein paar wenigen Kameras in Leipzig begann – mittlerweile sind es bereits über 80 –, hat sich nun zum Joint Venture unter Beteiligung der Polizei in der Chemnitzer Innenstadt und zu Hochleistungskameras in Görlitz entwickelt. Der präventive Wert solcher Überwachungswerkzeuge ist höchst umstritten, die Nutzung für die Strafverfolgung aus grüner Sicht marginal, der Schaden für die Grundrechte jedoch hoch. Sie sehen also, an dem Punkt habe ich definitiv eine andere Auffassung als der Kollege Markert gerade vorgetragen hat. Wir BÜNDNISGRÜNE haben die tägliche Überwachung Tausender Menschen, die sich einfach nur durch Leipziger, Chemnitzer oder Görlitzer Straßen bewegen, schon immer als unverhältnismäßig angesehen. Auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte steht seit der Installation der Kameras in Chemnitz im Jahr 2018 im intensiven Kontakt mit dem Innenministerium und ringt um eine datenschutzrechtliche Ausgestaltung der Videoüberwachung, insbesondere bei Versammlungslagen. Bemerkenswert ist die im Tätigkeitbericht beschriebene Ignoranz der Polizei bei diesem Thema. Während der Innenminister noch im April 2019 auf Kleine Anfragen mitteilte, dass es einer Überprüfung im Einzelfall bedürfe, entschieden Polizei und Ordnungsamt sodann im Oktober 2019, dass die Kameras bei Versammlungen nicht mehr abzuschalten sind oder nur noch ausnahmsweise abzuschalten wären. Begründung: Der Schutzbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei nicht betroffen; interessante Lesart nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur polizeilichen Videoüberwachung im Versammlungsrecht. Da komme ich bei kreativster Auslegung nicht drauf, aber das ist offenbar Auffassung der Polizei gewesen. Dem Bericht des Datenschutzbeauftragten kann ich entnehmen, dass er dieser Auffassung zu Recht entschieden entgegengetreten ist. Es ist seit Jahren höchstrichterlich geklärt, dass staatliche Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch dann vorliegen, wenn behördliche Maßnahmen eine abschreckende oder einschüchternde Wirkung entfalten und damit geeignet sind, die freie Willensbildung und Entschließungsfreiheit derjenigen Personen zu beeinflussen, die an Versammlungen teilnehmen wollen. Gerade im Bereich des Versammlungsrechtes gelten daher wesentlich strengere Voraussetzungen für die polizeiliche Videoüberwachung und diese gelten auch für den Polizeivollzugsdienst. Leider hat sich das Innenministerium der von höchstrichterlicher Rechtsprechung gestützten Auffassung des Datenschutzbeauftragten zunächst nicht anschließen können. Die Kameras in Leipzig, Chemnitz und Görlitz würden bei Versammlungsgeschehen auch weiterhin nicht ausgeschaltet werden. Nach meiner Auffassung ist das ein klar rechtswidriges Vorgehen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig im Juli letzten Jahres auf Antrag von Kollegin Juliane Nagel. Die Richter der ersten Kammer haben dem Freistaat Sachsen sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass stationäre polizeiliche Videokameras auch an Kriminalitätsschwerpunkten abzuschalten oder wegzudrehen sind, dass sie die Versammlungen nicht überwachen. Erst nach diesem Urteil und auch erst nach Vorliegen der entsprechenden Gründe hat das Innenministerium per Erlass vom Dezember 2020 die Polizeidirektionen dahin gehend instruiert, dass stationäre polizeiliche Videoüberwachung nicht auf Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gerichtet werden darf. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Leider ist dieser Erlass gewohnt missverständlich formuliert und lässt rechtswidrige Anwendungslücken zu. Das Problem, vor dem wir mittlerweile stehen, sind Spontanversammlungen. Es könnte, so die Auffassung, in zeitlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht gar nicht gewährleistet werden, dass sie nicht überwacht werden, da die Videoüberwachung nicht rechtzeitig abgeschaltet werden könne. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat dem Innenministerium gegenüber darauf hingewiesen, dass dies eine versammlungsunfreundliche Anwendung des Erlasses bedeuten würde. Diese Befürchtung besteht auch vollkommen zu Recht und zeigt, welchen Handlungsbedarf es gibt. Auf eine Nachfrage des Stadtrates Toni Rotter antwortete der Chemnitzer Oberbürgermeister, dass eine „Abschaltung bei Videoüberwachung bei Spontanversammlungen im Vergleich zu einer frühzeitig angezeigten Versammlung regelmäßig weder zeitlich noch organisatorisch möglich“ sei. Hier wird ganz deutlich, dass man offenbar vonseiten der Versammlungs- und Ordnungsbehörden nicht gewillt ist, durch den Einsatz von Personal oder Technik zu gewährleisten, dass auch bei kurzfristig bekannt gewordenen Versammlungslagen die Videoüberwachung ausgeschaltet wird. Das ist nicht hinnehmbar und ein von der Rechtsprechung nicht akzeptierter rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, mal ganz abgesehen davon, dass Chemnitz bis Anfang März 2021 brauchte, um das Leipziger Urteil im Grundsatz umzusetzen. An dieser Stelle danke ich dem Datenschutzbeauftragten für seine umfassende Begleitung dieser Problematik und appelliere an Sie, Herr Innenminister, dass Sie die polizeiliche Videoüberwachung im versammlungsrechtlichen Bereich noch einmal gegenüber den Versammlungsbehörden, aber auch dem Polizeivollzugsdienst einer Klarstellung unterziehen und deutlich machen, dass es sich um alle Versammlungen handelt, bei denen entsprechende organisatorisch-technische Maßnahmen zu treffen und die Kameras wegzuschwenken sind, damit nicht in die Versammlungsfreiheit eingegriffen wird. Es gibt keine Gründe, die rechtlich entgegenstehen. Spontanversammlungen genießen nämlich – anders als dies zum Ausdruck kommt – eben keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse, sondern den einer jeden Versammlung. Einen weiteren Aspekt, den das Verwaltungsgericht im Urteil angesprochen hatte, sollten sich die Polizei und die Versammlungsbehörden mit Blick auf die generellen Fragen, die daraus erwachsen, einmal genauer anschauen. Auch Kameras, die nicht laufen, haben eine abschreckende Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und stellen einen Eingriff in Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Das ist jetzt jenseits der datenschutzrechtlichen Bewertung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Beitrag in diesem Tätigkeitsbericht betrifft die Praxis des Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich im Lichte der aktuellen Erkenntnisse über Datenbanken des Amtes noch einmal in einem vollkommen anderem Licht darstellt und die auch zeigt, wie wichtig es ist, dass sich möglichst viele zivilgesellschaftlich engagierende Personen mit einem Auskunftsersuchen an die Behörde wenden, um herauszubekommen, was ihre Daten dort überhaupt dort zu suchen haben. Das Landesamt wurde im Berichtszeitraum von mindestens einer sächsischen Versammlungsbehörde in Kenntnis über konkrete Versammlungsanzeigen gesetzt. Dabei wurden auch die personenbezogenen Daten von Anmelderinnen und Anmeldern offenbart, obwohl es keinen Anlass gibt, dass diese in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes fallen könnten. Diese Verfahrensweise, so der Sächsische Datenschutzbeauftragte, sei rechtswidrig. Allerdings sei das Landesamt damit sorgsam umgegangen, habe diese unaufgefordert eingegangenen Daten geprüft und unverzüglich gelöscht. So weit, so gut. Nach den neuesten Erkenntnissen zur Datenbank des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere zur Speicherpraxis in DOMEA und der Volltextdurchsuchbarkeit, bin ich mir nicht mehr hundertprozentig sicher, ob diese Aussage gegenüber dem Datenschutzbeauftragten haltbar ist, ob man erstens die Daten vollständig gelöscht hat oder mittels Volltextsuche wiederfinden kann und zweitens, warum plötzlich in diesem Fall eine Prüfung dessen stattgefunden hat, was man in das Datenbanksystem eingepflegt hat, während man sich momentan vonseiten des Verfassungsschutzes darauf bezieht, man hätte so ziemlich nichts geprüft, was in die Datenbank überführt wurde, und das sei der Grund, warum man rechtswidrig zu einer erheblichen Zahl von Personen Daten erhoben hätte, die man jetzt irgendwie einer Löschung zugänglich machen muss. Diesen Widerspruch aufzulösen, muss in den nächsten Wochen dringende Aufgabe des Verfassungsschutzes werden. Die Behörde muss ihren Datenbestand auf rechtswidrig gespeicherte Daten durchsuchen und diese löschen. Eine erste Maßnahme wäre die Sperrung sämtlicher in DOMEA gespeicherter personenbezogener Daten ohne nachrichtendienstliche Relevanz. Dies zu kontrollieren, wird die Aufgabe des zuständigen Kontrollgremiums, aber auch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sein, der dies schon im Innenausschuss angekündigt hat. Zum Schluss sei mir noch ein Wort des Dankes an die Kolleginnen und Kollegen der Koalition und auch des Hohen Hauses gestattet. In meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht habe ich noch für eine Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragt geworben. Dies haben wir mit dem aktuellen Haushalt sichtbar und meines Erachtens mehr als deutlich umgesetzt. Es ist einmal mehr klar geworden, dass diese Koalition den Anspruch hat, in Sachsen einen hohen Datenschutzstandard und einen gut ausgestatteten Datenschutzbeauftragten zu haben. Das ist ein Standortvorteil für den Freistaat Sachsen, den es auch in Zukunft zu erhalten gilt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt erhält Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion das Wort.
