Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion beantragt zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die Einsetzung einer Enquetekommission. Dieses Mal möchte die AfD-Fraktion die in der mittelfristigen Finanzplanung angeführten Deckungslücken durch Aufgabenkürzungen auf Landesebene finanzieren. Dabei sollen die Quoten für Investitionen und für die Zuführung des Freistaates Sachsen an seine Kommunen nicht verringert werden. Der Antrag hat thematisch und terminlich seine Grenzen. Ich habe wirklich versucht mir vorzustellen, wie eine Aufgabenkritik des öffentlichen Dienstes durch das Parlament – besser noch: durch die Fraktionen – aussehen kann. Ergebnislos. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemals so gemacht wurde. Es ist einfach nicht durch eine 20- köpfige Kommission aus Landtagsabgeordneten umsetzbar. Damit meine ich den tatsächlichen Prozess einer Aufgabenkritik. Allein deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Unser aktueller Doppelhaushalt 2021/2022 soll einen Rahmen bilden, der Sachsen gut durch die Pandemie bringt. Mit Wegstreichen und Kürzen hätten wir es nicht geschafft, die Situation für Unternehmen, Vereine und auch für Kommunen zu stabilisieren. Das ist eine schwierige Zeit, aber unterm Strich ist zu sagen: Die Kommunen sind gut durch das Jahr 2020 gekommen – und das vor allem, weil Bund und Land viel Geld bereitgestellt haben. Ich denke, das ist auch vor Ort so gesehen worden. Wir sind noch immer in der Krise, und wir hoffen, dass die Wirtschaft und die öffentlichen Einnahmen sich erholen. Das setzt natürlich voraus, dass uns Corona nicht noch einmal ausbremst. Dagegen kann man übrigens etwas machen: Impfen, Masken tragen, Testen, Abstand halten usw. Trotzdem wissen wir heute nicht, wie es in zwei, drei Jahren aussehen wird. Die Prognosen bauen darauf, dass das Leben nicht noch einmal heruntergefahren werden muss. Der Antrag beansprucht auch Planungssicherheit für Kommunen. Als Mitglied des Landtages greift mir das zu kurz. Es sind nicht nur die Kommunen, die Sicherheit wünschen. In diesem Land gibt es auch Eltern mit Kindergarten- und Schulkindern, Kulturschaffende, Vereine, Unternehmen und jede Menge anderer Menschen. Die haben alle das Recht, gesehen zu werden, und als Parlament vertreten wir ihre Interessen. Die geforderten Quoten – nur zur Erläuterung: Quoten sind prozentuale Angaben. Das gilt für die Investitionsquote und für die Zuführungsquote an die kommunale Familie. Auf den Seiten des Finanzministeriums steht hierzu: Der Umfang des kommunalen Finanzausgleiches ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates sowie der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Außerdem steht noch: Die Kommunen haben somit automatisch an der seit vielen Jahren positiven Einnahmenentwicklung des Freistaates teilgenommen. Umgekehrt würden sie aber auch an einer verhältnismäßig ungünstigeren Entwicklung der Landeseinnahmen beteiligt. Das nennt sich Finanzverbund. Wir werden sehen, wie sich die Wirtschaft und die Steuereinnahmen entwickeln. Im Herbst wissen wir vielleicht schon, wie viel Geld uns in den nächsten Haushalten zur Verfügung stehen wird. Nehmen wir an, die prozentuale Zuführungsquote des Freistaates Sachsen an die Kommunen würde, wie von der AfD gewünscht, stabil bleiben. Wenn sich die Steuereinnahmen nicht entsprechend entwickeln, wird der ausgezahlte Gesamtbetrag einfach geringer. Das gilt im Übrigen ebenso für die Investitionsquote. Die AfD-Forderung wird das nicht verhindern. Mit 2023/2024 kommen zwei Haushaltsjahre auf uns zu, bei denen es mehr zu berücksichtigen gilt als bisher. Aber wir wissen auch, dass vor allem die kurze Tilgungszeit der Corona-Kredite den Druck auf die sächsischen Haushalte erheblich erhöht. Für meine Fraktion kann ich sagen: unnötig erhöht. In etwa einem Jahr werden wir uns mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2023/2024 hier im Parlament befassen. Vielleicht haben wir bis dahin eine tragfähige Lösung gefunden. Ein Berichtsende 2023, wie es der Antrag fordert, ist zu spät. Wir lehnen den Antrag der AfD damit ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht in Kürze für die SPD-Fraktion Herr Kollege Pallas.
