Alexander Dierks
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Zustimmung des Sächsischen Landtags zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgesehen und damit seine Überführung in Landesrecht – ein komplizierter Titel, den ich auch mehrmals nicht fehlerfrei ausgesprochen habe; heute ist es mir tatsächlich gelungen. Die Überführung des Staatsvertrages in Landesrecht verdient es, in gebotener Kürze auf die Inhalte des vorliegenden Staatsvertrages einzugehen. Zum einen geht es um die Bildung einer gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Sitz im schönen Leipzig. Die damit einhergehende Kammerversammlung soll aus Änderung des Sächsischen Straßengesetzes und Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer dieser Überschrift und diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit ist den beiden Kapiteln und der Überschrift zum Gesetz mit Mehrheit nicht zugestimmt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. – Das sehe ich nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu des Entwurfs Änderung des Staatsvertrages über Psychologischen Psychotherapeuten Jugendlichenpsychotherapeuten der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt 35 Mitgliedern bestehen, die logischerweise gewählt werden und die sich zu gleichen Teilen aus Berufsangehörigen der jeweiligen Länder zusammensetzen. Insofern kann ich lediglich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf werben. Es ist ein Gesetz, zu dem Zustimmung unstreitig sein sollte und das fraglos Zustimmung verdient. Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Dierks. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion. Kollege Schaufel, bitte schön.
