Jörg Urban
Das stimmt doch gar nicht!) Herr Urban, bei Ihren Äußerungen zur Impfpflicht wird es dann erheiternd. Wenn man die ganze Zeit erfolgreich die Impfstoffe madigmacht und vermeintlich eine Impfpflicht herbeischwurbelt, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Impfbereitschaft sinkt. Es ist Aufgabe verantwortungsvoller Politikerinnen und Politiker in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass wir diesen gigantischen Erfolg, den niemand für möglich gehalten hat, dass wir nämlich ein Jahr nach Beginn der Pandemie wirksame Impfstoffe haben, am Ende nutzen können, statt das Ganze zu verteufeln. Aber Sie wollen offenbar, dass es in Deutschland nicht so vorangeht, wie wir es wollen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass wir mit Blick auf den Sommer weiter angemessene, verhältnismäßige, aber auch wirksame Maßnahmen brauchen, um einen Ausbruch und ein Ansteigen der Delta-Variante zu verhindern. Dazu gehört für uns BÜNDNISGRÜNE, auch weiterhin einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu haben. Der Freistaat Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer seinerzeit die Testpflicht an Schulen eingeführt und damit schlagartig ein Infektions-Dunkelfeld in ein -Hellfeld verwandeln können. Neben der Testpflicht im Bereich Arbeit und Wirtschaft waren und sind die Schulen mit ihren wöchentlichen Testungen ein guter Anzeiger für das Infektionsgeschehen. Da gerade Kinder oft keine Symptome haben, ist das ein relevanter Punkt gewesen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bekommen. Wir BÜNDNISGRÜNE sind daher der festen Überzeugung, dass die Beibehaltung der Testpflicht ein Schlüssel zur Verhinderung einer gravierenden vierten Welle sein kann. Deshalb halten wir es weiterhin für nötig, die Testpflicht bei Personen mit Kundenkontakt beizubehalten. Ausreichende Testangebote am Arbeitsplatz sind gerade mit Blick auf Urlaubsrückkehrerinnen und Urlaubsrückkehrer aus unserer Sicht unverzichtbar. Zudem müssen wir mit Blick auf einen möglichen Wiederanstieg der Infektionen dafür sorgen, dass die gute Testinfrastruktur, die wir bis dato hatten und die sich in den letzten Monaten etabliert hat, auf dem notwendigen Niveau erhalten bleibt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier vorn als Rechtspolitiker stehe, dann möchte ich noch etwas zum Thema Corona-Schutz-Verordnung sagen: Zunehmende Bauchschmerzen habe ich nämlich hinsichtlich des systematischen Ansatzes der Corona-Schutz-Verordnung. Bereits vor einem Monat und auch am Montag wieder im Ausschuss im Landtag haben wir darauf hingewiesen, dass die Lösung der Corona-Schutz-Verordnung mithilfe eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalten, wie sie jetzt vorgesehen ist, rechtsstaatlich in erheblichem Maße problematisch erscheint. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, wenn Sie die CoronaSchutz-Verordnung lesen, dass der Betrieb einer Gaststätte oder eines Kinos zunächst grundsätzlich untersagt ist. Erst bei der Unterschreitung bestimmter Inzidenzen sind dann Ausnahmen vorgesehen. Im Verwaltungsrecht wird aber gerade das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in erster Linie für potenziell gefährliches Verhalten vorsorglich untersagt und ist erst beim Hinzutreten abstrakter oder konkreter Voraussetzungen erlaubt. Es ist auch mit Blick auf Akzeptanz und Perspektiven Zeit, die Verordnung andersherum aufzubauen, also die Beschreibung eines Normalzustandes, soweit es in einer Pandemie einen Normalzustand geben kann, und dann die Definition weiterer Einschränkungen nach oben, bei der Überschreitung von Inzidenzen. Der Normalfall ist nicht, dass alles verboten, sondern dass alles erlaubt ist. Das sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat selbst bei Verordnungen zur Bekämpfung einer Pandemie der Standard sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sommermonate sollten ferner dringend dazu genutzt werden, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Dazu gehört neben der raschen Umsetzung der personell und sachlich verbesserten Ausstattung auch die digitale Weiterentwicklung. Die Fehler vom letzten Jahr, als wir nach den Sommerferien in die zweite Welle starteten, dürfen sich so nicht wiederholen. Wir müssen vorbereitet sein mit Personal, mit Teststrategie und einer aufgeklärten Bevölkerung, die die Impfkampagne mitträgt. Mit Blick auf unsere Verwaltungsstrukturen gilt es zudem, bereits jetzt zu konstatieren, was wir aus der Pandemie lernen können. Vielen Dank an Herrn Popp für die umfassenden Darstellungen vorhin zu der Frage, was wir in der Verwaltung aus einer Pandemie lernen können und lernen müssen. Für mich gilt zunächst zu konstatieren: Ohne eine starke und funktionstüchtige Verwaltung kann man keine Pandemie bekämpfen. Das ist deutlich geworden. Es ist auch eine Erkenntnis in Richtung derjenigen, die die ganze Zeit etwas vom schlanken Staat faseln, dass es in Krisensituationen gut ist, wenn man eine gut ausgestattete und personell starke Verwaltung hat. An dieser Stelle eine Bemerkung in Richtung AfD: Ich musste schmunzeln, als ich kürzlich im Drucksacheneingang bei einem Antrag gesehen habe, dass Sie jetzt dringend mehr Personal für die Landesdirektion haben wollen, damit dort die entsprechenden Anträge auf Unterstützung bearbeitet werden können. Es war Ihr Finanzpolitiker Barth, der hier im Haushaltsplenum wortgewaltig vortrug, dass man die kw-Vermerke bei der Landesdirektion bitte nicht streichen möge. Sie wollten also einen Stellenabbau bei der Landesdirektion, um diese zu schwächen, um sich jetzt per Antrag darüber zu beschweren, dass bei Landesdirektion Stellen fehlen. Das ist typisch AfD – erst das Problem verursachen und dann das Problem lösen wollen. Das hat aber mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Dirk Panter, SPD: Hört, hört!) Für die Zukunft können wir konstatieren: Der öffentliche Dienst ist in der Zukunft der Arbeit angekommen. Mobiles Arbeiten ermöglicht eine hohe Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. Das ist ein großer und wichtiger Schritt, der sich für den Freistaat als Dienstherr vor allem dann auszahlen wird, wenn Kinder nicht mehr wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreut werden müssen. Die Landtagsanhörungen im vergangenen Herbst haben gezeigt, dass die Bediensteten des Freistaates Sachsen im Homeoffice in höchstem Maße leistungsbereit und leistungsfähig sind. Die seit letztem Jahr geschaffenen Möglichkeiten und Strukturen für modernes Arbeiten sollten wir daher dringend auch jenseits der Pandemie erhalten und fortentwickeln. Die an manchen Stellen fehlende datenschutzgerechte technische Ausstattung auch für Videokonferenzsysteme sollte in den nächsten Monaten weiter verbessert werden. Die Aus- und Fortbildung muss zukünftig ihren Schwerpunkt auf flexibles Arbeiten legen, damit auch Führungskräfte den Kontakt zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verlieren und die Motivationsfähigkeit auch beim Homeoffice erhalten bleibt. Richtig viel zu tun bleibt bekanntermaßen beim Thema Digitalisierung und Netzausbau. Eine stabile und leistungsstarke Internetverbindung ist eben Grundvoraussetzung nicht nur für eine gute Wirtschaft, sondern auch für eine funktionierende Verwaltung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die nächsten Wochen werden entscheidend dafür sein, wie wir im Herbst gegen eine mögliche vierte Welle bestehen können. Wir haben es gemeinsam in der Hand – durch Vorsicht, mit Augenmaß, aber vor allem mit gesundem Menschenverstand. Noch immer glauben wir BÜNDNISGRÜNEN übrigens, dass eine stärkere Beteiligung des Parlaments nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll wäre. Lassen Sie mich zum Schluss daher nochmals mein Bedauern darüber ausdrücken, dass wir uns immer noch nicht über eine stärkere Beteiligung an den Entscheidungen der Staatsregierung in dieser Pandemie innerhalb der Koalition durchringen konnten. Ich fühle mich an dieser Stelle schon etwas dem Älteren Cato nahe, wenn ich konstatiere, dass es gut wäre, endlich ein Parlamentsbeteiligungsgesetz zu haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)
