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Plenarprotokoll 18/15

24.11.2022 · 176 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (19)AfD (17)CDU (16)FDP (15)GRÜNE (10)fraktionslos (1)

André Kuper

Einen schönen guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer 15. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt den Besucherinnen und Besuchern auf der Besuchertribüne, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für heute haben sich 19 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich rufe auf: 1 Chaos bei Bus und Bahn in NRW – Hoher Krankenstand und Züge, die bis Weihnachten ausfallen! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1781 Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 21. November 2022 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einem aktuellen Thema der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes der Abgeordnete Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hochverehrte Bürger und – heute Morgen ganz besonders – liebe leidgeprüfte Bahnmitarbeiter und Pendler! Das gegenwärtige NRW-Verkehrschaos – anders kann man es nicht bezeichnen – bringt uns heute Morgen dazu, in einer Aktuellen Stunde über die chaotischen Zustände und die Hintergründe dafür zu sprechen. Man fragt sich: Warum eigentlich als Aktuelle Stunde? Auch viele Bahnpendler sind ein wenig verwundert, denn das Bahnchaos ist in den letzten Tagen zwar wieder besonders akut geworden, aber eigentlich handelt es sich um einen chronischen Dauerzustand. Zwei Dinge dominieren die bisherige Verkehrspolitik der Landesregierung, zum einen das Eigenframing als Zukunftskoalition. Verehrte Kollegen von CDU und Grünen, wer sich selbst so bezeichnet und hier auch im Parlament so inflationär mit diesem Begriff um sich wirft, wird sich am Ende daran messen lassen müssen. Zum anderen steht über allem das Dogma der Verkehrswende. Es folgt einer Strategie eingebettet in Zielsetzungen. Oder sollte man vielleicht besser von Planerfüllung sprechen, das Planziel einer festgelegten Emissionsreduktion, das 24.11.2022 Planziel eines prozentualen Zuwachses des Fahrradverkehrs, das Planziel einer prozentualen Abnahme des Autoverkehrs? Das sind Planziele, die wie eine moderne Form einer sozialistischen Planerfüllung daherkommen; die DDR, die sich übrigens auch immer selbst als demokratisch sah, lässt grüßen. (Beifall von der AfD) Werfen wir also einen Blick auf Ihre Verkehrswende. Damit etwas wenden kann, müsste es zunächst einmal in Bewegung sein. Insbesondere hier wird es in NRW aber schwierig, denn in Bewegung ist in unserem Land immer weniger: immer häufiger Störungen, Ausfälle, Sperrungen und Umleitungen. Um es ganz klar zu sagen: Wir sind gar nicht im Bereich Ihrer Verkehrswende, sondern wir bewegen uns allenfalls im Bereich der Grundsicherung bzw. der schieren Aufrechterhaltung von Nahverkehr und Mobilität in NRW. Von einer Gestaltung ist man meilenweit entfernt. (Beifall von der AfD) Zurück zu den aktuellen Ereignissen im Nahverkehr. Um es konkret zu machen: Wegen Instandsetzungsarbeiten an den Gleisen: RE 1 und RE 6 ohne Halt in Bochum, Wattenscheid, Essen und Mülheim, RE 11 zusätzlich auch ohne Halt in Dortmund und Duisburg. Eine kaputte Weiche führt zu Ausfällen zwischen Hamm und Dortmund. Betroffen sind wieder RE 1 und RE 6 und zusätzlich auch RE 3. Weil Züge repariert werden müssen, wird die S 2 zum Totalausfall, und die S 5 hat stundenlange Ausfälle zwischen Dortmund und Witten. Beim RE 49: am Montag bis abends 20:00 Uhr kein Zugverkehr. Massive Personalausfälle geben dem gesamten Bahnsystem aktuell den Rest – Personalausfälle auch aufgrund von Krankschreibungen, die jedes Jahr wieder „völlig überraschend“ zu Beginn der Erkältungssaison kommen. Die S 68 wird aufgrund dessen zum Totalausfall. Die S 3 wird zum Teilausfall zwischen Essen und Oberhausen. Es gibt Einschränkungen bei der RB 32, Teilausfälle bei der RB 40 zwischen Hagen und Essen und on top Ausfälle beim RE 5 auf der gesamten Strecke zwischen Koblenz und Wesel. An die Autofahrer, die jetzt denken, na ja, die Bilanz für 2022 ist gar nicht mal so schlecht: Wir sprechen hier nicht von 2022. Wir sprechen nicht einmal von einem Quartal oder einem Monat. Wir sprechen hier nur von dieser aktuellen Woche, die noch nicht einmal ganz vorbei ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer denkt, die Bahnprobleme könnten durch einen Schienenersatzverkehr, also durch Ersatzbusse, aufgefangen werden: Bereits die regulären Buslinien sind komplett überlastet. Dortmund musste beispiels-Landtag weise in den letzten vier Wochen mehrere Buslinien wegen Personalmangels komplett streichen. Die Infrastruktur ist marode; die Fahrzeuge sind zum Teil in einem desolaten Zustand. Das Personal ist auf Kante genäht und überlastet. Wer noch oder – eher gesagt – wieder einsatzbereit ist, wird über die Belastungsgrenze hinaus beansprucht. Die nächste Krankschreibung ist damit fast vorprogrammiert. In dieser Lage könnte man auf die wilde Idee kommen, wieder mehr das Auto zu benutzen, und genau das geschieht. Viele bislang treue Pendler des ÖPNV sind genervt von der unkalkulierbaren Situation und wählen wieder das eigene Auto. Das ist auch eine Art von Verkehrswende, nur in die entgegengesetzte Richtung von dem, was Sie eigentlich vorhatten. Die einzige echte Neuerung in diesem ganzen Durcheinander ist das 49-Euro-Ticket. Bus und Bahn pfeifen jedoch aus dem letzten Loch. Aktuelle Fahrpläne können schon nicht mehr bedient werden, und mit dem 49-Euro-Ticket sorgen Sie nun noch für mehr Nachfrage. Kaputte Strecken, technische Defekte, weniger einsatzbereite Fahrzeuge, aber bald noch mehr Fahrgäste: Wie soll das funktionieren? Das in die Jahre gekommene Material wird noch stärker beansprucht, Passagiere werden noch enger zusammengepfercht, die aufkommenden Aggressionen werden untereinander, zum Teil aber auch an Bahnmitarbeitern ausgelassen. Da wird der Job schnell zur Qual. Das bereits total überlastete Personal wird noch weiter überstrapaziert. In der Aktuellen Stunde am heutigen Morgen sind nun Sie gefragt, dem Parlament und vor allem den Bürgern in unserem Land zu erklären, wie denn nun Ihre langfristige Vision für den ÖPNV aussieht. Bus und Bahn etwa immer weiter verramschen? Die Erwartungen zusammen mit den Preisen immer weiter senken? Im Namen der Bahnmitarbeiter und Pendler fordere ich Sie auf: Stoppen Sie diese ideologische Irrfahrt. Hören Sie auf mit Ihren apodiktischen Dogmen, und hören Sie stattdessen auf die Praktiker. Wir benötigen in allen Bereichen der Mobilität, insbesondere aber im Nahverkehr, deutliche Investitionen in die Substanz, in die Strukturerhaltung, in den Neu- und Ausbau. „Grundsicherung statt Notfallpläne“ ist das Gebot der Stunde. Statt von Tag zu Tag immer wieder neue Notfallpläne ausarbeiten zu lassen – man hat ja den Eindruck, dass dieses Land nur noch im Ausnahmezustand funktioniert –, geben Sie den Pendlern und den Aufgabenträgern Planungssicherheit und eine zuverlässige Grundversorgung. Eine gute Regierung bringt Menschen in Arbeit. Bei Ihrer Verkehrswendepolitik habe ich aktuell Zweifel daran, ob Sie Menschen überhaupt zur Arbeit bringen können. 24.11.2022 Der Patient „Nahverkehr NRW“ liegt auf der Intensivstation. Ihre Aufgabe ist es, ihn dort herauszuholen. Die Bahnmitarbeiter und Pendler in NRW haben jedenfalls deutlich mehr verdient als die aktuelle desolate Situation. (Beifall von der AfD) Ich schließe mit dem Gedanken, mit dem ich auch begonnen habe: Es gibt zwar wieder einmal einen aktuellen Anlass, aber eigentlich sprechen wir hier über einen chronischen Dauerzustand. Trotz Zukunftskoalition und Zukunftsvertrag – Sie werden ja nicht müde, bei jeder noch so unpassenden Situation dieses Eigen-Framing und vorauseilende Selbstlob zu benutzen – kann man leider nur mit dem berühmten Romantitel von Erich Maria Remarque feststellen: im Westen nichts Neues. Und der weitere Niedergang wird freundlich flankiert von Ihrer Zukunftskoalition, liebe Bürger. Diese Landesregierung ist alles andere als eine Zukunftskoalition. Wenn Sie überhaupt einen Titel verdienten, wären Sie momentan allenfalls die Konjunktivkoalition aus Hätte, Könnte, Müsste. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Esser. – Für die CDU spricht Herr Kollege Krauß.

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Oliver Krauß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Stunde ausgerechnet von der AfD, in deren Wahlprogramm die Themen „ÖPNV“ und „Schienenpersonennahverkehr“ noch nicht mal 20 Zeilen umfassen! Fünf Zeilen von diesen 20 Zeilen befassen sich wiederum nicht mit Verkehr, sondern mit Polizei und Ordnungswesen sowie mit Rauschgift, Gewaltund Sexualdelikten. Unterm Strich steht dann als Kernthese – ich zitiere mal knapp –: „Wir lehnen […] politisch ausgelöste Kostensteigerungen zulasten der Autofahrer ab und setzen auf Freiwilligkeit […].“ Ich zitiere weiter: „Das eigene Auto von A nach B – ohne Umsteigen und ohne milliardenschwere Investitionen in die […] ‚letzte Meile‘ des ÖPNV.“ Das ist die Vision der AfD, und das ist ihr Programm. Heute vor drei Wochen, am 3. November, haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen muss verlässlich sein“ in dieses Plenum eingebracht. Und genau darum geht es jetzt im Ausschuss: Fachkräftemangel, erhebliche Defizite bei der Infrastruktur, die Fortentwicklung von Qualitäts- und Leistungsprofilen. Landtag Die Diskussion am 3. November hält das Plenarprotokoll 18/12 mit dem Beitrag aus den Reihen der AfD fest: keine Reflexion von Corona, kein Wort zur Hochwasserkatastrophe, zum Putin-Krieg – menschlich nicht, materiell nicht. Stattdessen wiederum: Diebstähle, Gewalt, Sexualverbrechen an Bahnhöfen oder Ihr Unverständnis, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Waren Sie in der letzten Zeit mal an einem Bahnhof gewe- sen, Herr Kollege? – Gegenruf von Andreas Keith [AfD]: Er nutzt den Fahrdienst der CDU!) dass die Landesregierung in diesen Tagen nicht – ich zitiere – „ganz einfach ihren Job macht“. Auch der Antrag für diese Aktuelle Stunde, Herr Kollege, vereinfacht übermäßig. Zu der Emotionalisierung von Zugausfällen, Baustellen und Umleitungen, die alle ärgern, fehlt jegliche Aufgabenkritik. Dieses Unterlassen soll den Eindruck von Systemversagen erzeugen. Sie verlesen hier Verkehrsnachrichten, anstatt sich mit den Fakten zu befassen: (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen und Zurufe von der AfD – Unruhe – Glo- cke) In elf Jahren, von 2010 bis 2021, 15 Millionen Zugkilometer mehr; der Rhein-Ruhr-Express, wichtigstes Projekt für den landesweiten SPNV, seit Dezember 2020 mit fünf Linien im Vorlaufbetrieb; 15 % mehr Fahrgäste zwischen 2010 und 2018; das Deutschlandticket in der Verabredung; Entlastungen in der Energiekrise; ökologische und soziale Verbesserungen; vorgezogene Modernisierungen und Elektrifizierungen nach der Hochwasserkatastrophe. Ihre Fraktion, die Fraktion des Individualverkehrs, versucht jedoch, ihr gezeichnetes, ohnehin schon einseitiges Bild weiter einzutrüben. Daran ändert auch nichts, dass Sie den SPNV-Ausbau als grundsätzlich lobenswerte Zielsetzung bezeichnen. Für eben diese Zielsetzung hat der Bund den Sockel um 1 Milliarde Euro erhöht. Das ist auch seine Aufgabe, und er muss auch noch signifikant nachlegen. Das ist unbedingte Verhandlungsposition der Länder, aber das negiert nicht Gemeinsinn und Bewegung. Die Ziele, der Einsatz für die Verkehrswende und für jedes Zehntel Grad, die Begeisterung für neue Mobilität, die Investitionen für 2030 – kein Wort davon in Ihrem Antrag. Je dunkler das Szenario ist, desto besser ist es für Sie. Und nicht nur die Krise, sondern auch der Zusammenhalt werden geleugnet. Am 31. März dieses Jahres hat der Haushalts- und Finanzausschuss die Förderung von Coronakontrollpersonal im ÖPNV verlängert. Nur die heutigen Antragsteller haben abgelehnt, obwohl das ohne zusätzliche Mittel ging. (Zuruf von der AfD) 24.11.2022 Herr Kollege, für die Kostenunterdeckung ÖPNV wurde zeitgleich über 300 Millionen Euro beschlossen. Wir wissen, welche Fraktion nicht zugestimmt hat. Praktikable Vorschläge machen Sie erst gar nicht. Es bleibt bei Ihnen nur die hilflose Bitte um Erklärungen. Über die Situation selbst kann niemand hinwegtäuschen: Fachkräftemangel, eine überstrapazierte Infrastruktur, inakzeptable Leistungsstörungen, Unzuverlässig, Unpünktlichkeit, fehlende Sauberkeit, … (Zuruf von Klaus Esser [AfD]) – Hören Sie doch bitte mal zu, Herr Kollege! … mangelhafte Kundeninformation. In unterschiedlichen Dimensionen. Dafür gibt es personelle Gründe. Zuletzt hatten 33,2 % der vorhersehbaren Ausfälle diese Gründe. Das ist für alle Fahrgäste ärgerlich, das ist für die Unternehmen auch nicht wirtschaftlich. In der demokratischen Mitte und auch gerade in der Zukunftskoalition steuern wir mit großer Entschlossenheit entgegen: kontinuierlich, up to date, kooperativ: Landesregierung, Verkehrsbünde, Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bundespolizei, die kommunalen Spitzenverbände, die Kommunen selbst. Mit der Mobilitätswende, mit neunen Linien, neuen Busflotten wächst der Personalbedarf immens. Ihm gerecht zu werden, ist unsere zentrale Herausforderung. Dem dienen attraktive Berufsbilder, flexible Arbeitszeitmodelle, die Freude und der Sinn, sich beruflich im ÖPNV zu orientieren und sich somit auch für den Klimaschutz einzusetzen. Die Deutsche Bahn registriert übrigens so viele Bewerbungen um Ausbildungsplätze wie noch nie. Meine Damen und Herren, alle Menschen, die sich für die Allgemeinheit einsetzen, verdienen unsere Anerkennung. Der Antrag jedoch findet kein einziges Wort der Wertschätzung gegenüber den vielen Arbeitnehmern im ÖPNV-System, die tagtäglich und auch nachts alles geben, um das System und damit auch die Wirtschaft am Laufen zu halten. Da werden klaglos Überstunden geleistet, weil die Ablösung nicht kommt, der Zug aber weiterfahren muss; da wird an Tagen gearbeitet, die eigentlich als dienstfrei geplant waren. Auch ein mir wichtiger Punkt: Wissen Sie, was Sie sich als Busfahrerinnen und Busfahrer tagtäglich gefallen lassen müssen, beispielsweise von Zeitgenossen, die sich weigern, zum Schutz vor der Pandemie die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) womöglich noch befeuert durch politische Agitation? Auch das ist ein wichtiger Punkt, und auch hier entlarvt Sie Ihr Antrag. Landtag Meine Damen und Herren, realistische Politik sieht die Risiken, nutzt die Chancen, reagiert auf Veränderungen, indem sie gestaltet. Diese pure Vereinfachung und den exklusiven Appell an Ängste, das kann ich nur populistisch nennen. Umfassende Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, um eine leistungsfähige Infrastruktur für deutlich mehr Fahrgäste bereitzustellen, erfordern eben Investitionen. Dafür müssen wir erhebliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen, nicht nur bis Weihnachten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Krauß. – Für die SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Dudas.

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Gordan Dudas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Im vergangenen Sommer hat uns das Neun-Euro-Ticket gezeigt, wie attraktiv Bus und Bahn sein können, wenn der Preis gering und das System für die Kundinnen und Kunden einfach und auch nachvollziehbar ist. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Daher ist es gut, dass Bund und Länder mit Hochdruck an der Realisierung des Deutschlandtickets arbeiten. Doch dass dies allein nicht ausreicht, ist vollkommen klar. Wir brauchen das NRW-Ticket für 1 Euro am Tag. Denn für viele Menschen sind 49 Euro einfach zu teuer, und sie bewegen sich auch nicht permanent durch das ganze Bundesgebiet, sondern meist nur innerhalb ihrer eigenen Region. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV, denn schon jetzt sind die Finanzierungslücken bei den Verkehrsverbünden ein Riesenproblem. Wir brauchen eine Fachkräfteoffensive. Denn durch Personalmangel und Krankenstand ist seit Jahren mehr als deutlich geworden, dass der reibungslose Betrieb im Nahverkehr so nicht aufrechterhalten werden kann. (Beifall von der SPD) Wir brauchen dringend bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, um mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen. Die SPD steht dabei an der Seite der Beschäftigten, und wir sehen die Bahn hier in der Pflicht, ihrer Verantwortung nachzukommen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – Wissen Sie, Herr Kollege. Früher bin ich für die AfD erst gar nicht aufgestanden, und wenn ich jetzt hier rede, dann hören Sie gefälligst zu. 24.11.2022 (Beifall von der SPD – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Wir brauchen massive Investitionen in die Infrastruktur, denn ohne heile Straßen und Schienen können Busse und Bahnen nicht fahren. Permanente Ausfälle, gerade auf den Pendlerstrecken, schrecken Berufstätige und junge Menschen in der Ausbildung ab. So manche steigen dann wieder auf das eigene Auto um mit der Konsequenz, dass die maroden Straßen und Brücken weiter und noch schneller kaputtgehen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das gilt umso mehr im ländlichen Raum. Dort brauchen wir den Ausbau des weiteren Angebots, denn wenn Bus und Bahn nur selten fahren oder gar keine Schienen vorhanden sind, sind ÖPNV und SPNV keine Alternative zum Pkw. Natürlich brauchen wir im Bereich der vernetzten Nahmobilität ergänzend gute und vor allem verlässliche Angebote, denn nur so lässt sich eine Anbindung flächendeckend sicherstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, nur wenn das kurzsichtige Mantra der schwäbischen Hausfrau überwunden und zielgenau investiert wird, können wir eine zukunftsgerichtete Mobilität mit dem ÖPNV und dem SPNV hier in NRW realisieren. Die SPD wird sich diesbezüglich natürlich einbringen und bietet den demokratischen Fraktionen hier im Haus die konstruktive Zusammenarbeit an. Wir freuen uns jedenfalls schon jetzt auf den gemeinsamen Austausch im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dudas. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Postma.

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Laura Postma GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie schön, dass die AfD das Busund Bahnfahren jetzt auch endlich für sich entdeckt hat. Gestern wurde das hier noch als freiheitsberaubende Vorschrift abgelehnt, und in Ihrem Wahlprogramm – das wurde bereits von meinem Kollegen Herrn Krauß angesprochen – findet sich kein einziges Wort zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Das interessiert Sie schlichtweg nicht. Es geht Ihnen als Klimaleugnern auch nicht um Klima und Umwelt, sondern Sie wollen hier lediglich auf den Zug der Kritik an der Bahn aufspringen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Viele Menschen, die täglich Bus und Bahn fahren und auf den ÖPNV angewiesen sind, stehen regelmäßig vor den Herausforderungen bei der Nutzung Landtag der Deutschen Bahn. Die Ursache dieses Ärgernisses ist lange bekannt: Die Bahn wurde in den vergangenen Jahrzehnten schlicht kaputtgespart. Nun kommen ganz akut diverse und im Übrigen dringend zum Erhalt und zum Ausbau benötigte Baustellen hinzu. Die Coronapandemie hat auch die Beschäftigten des ÖPNV, die Tag und Nacht für uns unterwegs sind, schlicht an ihre Belastungsgrenze gebracht, vom Fachkräftemangel ganz zu schweigen. So fielen beispielsweise diesen Sommer aufgrund von Personalmangel zeitweise ganze S-Bahnlinien aus, und so kommt es ganz aktuell im Ruhrgebiet zu starken Einschränkungen. Nun kann man entweder lange über den aktuellen Zustand klagen, wie Sie das hier tun, oder sich des Themas annehmen und entsprechend handeln. Genau das machen sowohl die Landesregierung als auch die Koalition aus Grünen und CDU bereits. Im Zukunftsvertrag haben wir festgehalten, dass der öffentliche Verkehr, der Schienenverkehr und der Radverkehr das Rückgrat der zukünftigen, nachhaltigen und vernetzten Mobilität sind. Gemeinsam unter anderem mit den Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern arbeiten wir an nachhaltigen Lösungen, damit der öffentliche Nahverkehr genau dieses Rückgrat werden kann. Denn dass der Bedarf für einen guten ÖPNV da ist, zeigen spätestens der Erfolg des Neun-Euro-Tickets und das große Interesse am Deutschlandticket. Aber auch in Zeiten vor der Coronapandemie sind die Fahrgastzahlen von 2010 bis 2018 im Schienenpersonenverkehr um über 15 % gestiegen. Das sind rund 2,7 Millionen Menschen täglich, die mit der Bahn unterwegs sind. Um diesen Menschen einen attraktiven und verlässlichen öffentlichen Nahverkehr anbieten zu können, haben wir bereits im Plenum Anfang dieses Monats einen Antrag mit ganz konkreten Maßnahmen auf den Weg gebracht. So wollen wir uns beispielsweise dafür einsetzen, dass Baustellenplanungen umfassend und frühzeitig koordiniert und kommuniziert werden, dass im Falle von Engpässen zum Beispiel aufgrund von Personalausfällen alle Maßnahmen wie das Bereithalten von Notfallplänen oder ausreichendem Schienenersatzverkehr ergriffen werden, um die Einschränkungen im ÖPNV für die Nutzer und Nutzerinnen zu minimieren, und dass mit allen beteiligten Akteuren – Verkehrsunternehmen, Verbünden, „Fokus Bahn“ und anderen – eine echte Fachkräfteoffensive für den öffentlichen Nahverkehr gestartet wird. Das sind ganz konkrete Punkte, die wir nun anpacken werden. Ich bin zuversichtlich, dass uns damit eine Verbesserung für die Fahrgäste gelingen kann. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 24.11.2022 Wir können natürlich ausgiebig darüber diskutieren, wie herausfordernd die aktuelle Situation ist – ja, das ist sie –, oder wir können diese Herausforderungen anpacken. Genau das haben wir bereits mit unserem Antrag getan. Genau daran arbeitet das Verkehrsministerium. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Postma. – Für die FDP spricht der Kollege Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Medien beschreiben aktuell die Situation auf den Bahnhöfen, auf der Schiene und in den Zügen als Chaos. Diese Beschreibung erscheint der FDP-Fraktion durchaus richtig. Was unter Verkehrsminister Krischer auf der Schiene passiert, empfinden viele Pendler, viele Bürgerinnen und Bürger als Katastrophe. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Was erwarten denn die Bürgerinnen und Bürger? Sie erwarten insbesondere Verlässlichkeit. Genau das Gegenteil wird aktuell geliefert. Die Bürgerinnen und Bürger stehen an den Bahnsteigen, und sie warten und warten. Züge sind total verspätet, viele Züge sind total überfüllt, und zahlreiche Züge fallen aus. Klar ist, die Infrastruktur Schiene ist überlastet, und sie ist zudem höchst sanierungsbedürftig. Das wissen wir. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Deswegen gibt es auch den Tankrabatt, Herr Kollege!) Wir haben deswegen viele kleinteilige Baumaßnahmen, und das ist auch gut so. Unser Anspruch muss es aber doch selbst bei einem Sanierungsprozess trotzdem sein, dass das Netz insgesamt leistungsfähig bleibt und möglichst leistungsfähig gehalten wird. Dafür bedarf es einer konkreten Abstimmung und einer konkreten Koordinierung. Genau das passiert in Nordrhein-Westfalen nicht. Viele Pendlerinnen und Pendler fühlen sich im Stich gelassen, und die von der Koalition angestrebt Verkehrswende, mehr auf die Schiene zu bringen … (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Hier sprechen Leute, die von Verkehrspolitik Ahnung haben, Herr Kollege. (Zuruf von Dennis Sonne [GRÜNE]) Die von der Koalition angestrebte Verkehrswende wird so niemals erreicht werden können. Ein beliebtes Wort oder eine Kernaussage dieser Koalition ist: vor der Lage sein. Das wird auch oft vom Ministerpräsidenten selbst gesagt. Alles, was auf der Schiene in Nordrhein-Westfalen passiert, war ab-Landtag sehbar. Da gibt es keine Überraschungen. Von „vor der Lage sein“ kann in diesem Fall überhaupt keine Rede sein. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Deswegen haben Sie auch nicht gehandelt mit Ihrer Koa- lition!) Man stelle sich vor, Nordrhein-Westfalen wäre in der wirtschaftlichen Entwicklung nicht das Schlusslicht in ganz Deutschland, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh, Mann!) Nordrhein-Westfalen würde in der wirtschaftlichen Entwicklung wie unter Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart über dem Bundesdurchschnitt liegen. (Zurufe von den GRÜNEN) Die Nachfrage nach Transportleistungen in Nordrhein-Westfalen wäre noch wesentlich größer. Selbstverständlich! (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ist Ihnen das nicht selbst peinlich, was Sie da von sich geben?) Und das Chaos auf der Schiene wäre dementsprechend noch viel größer. Auch selbstverständlich! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss doch beides für uns hier in Nordrhein-Westfalen möglich sein: ein wirtschaftliches Wachstum, eine wirtschaftliche Entwicklung über dem Bundesdurchschnitt und ein verlässlicher Verkehr auf der Schiene. Das muss unser Anspruch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der FDP) Dieses Chaos auf der Schiene führt natürlich zu einer Verkehrsverlagerung auf die Straße. Das ist die Folge, die keiner von uns will, aber sie ist natürlich da. Dort vermehrt sich dann auch das Chaos, und dort vermehren sich dann auch die Staus. Wie reagiert die Regierung? Schlecht. Ich will das einmal an vier Punkten deutlich machen: Erstens. Die Koalition von CDU und Grünen reduziert im Haushalt 2023 die Mittel für NE-Bahnen. Also, die finanziellen Mittel für die Schiene werden reduziert. (Oliver Krauß [CDU]: Ach was!) – Im Moment liegt ein Haushalt vor, und nur über den kann ich reden. Zweitens. Die Verkehrsverbünde und kommunalen Spitzenverbände haben in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses mit Blick auf das Deutschlandticket eine finanzielle Absicherung verlangt. An konkreten Änderungen im Haushalt hat die Koalition bisher nichts geliefert. Und sagen Sie nicht, die Landespolitik hätte keinen Einfluss auf die Verkehrssituation und keinen Einfluss auf den Schienenverkehr in Nordrhein-West-24.11.2022 falen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Landespolitik hat großen Einfluss auf den Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen. Es ist geradezu eine Kernaufgabe, diesem Anspruch gerecht zu werden. (Beifall von der FDP) Ein kurzer Blick nach Berlin: (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Jetzt bin ich ge- spannt!) Schon unter den Verkehrsministern Dobrindt und Scheuer, beides Unions-Verkehrsminister, gab es immer wieder die Forderung nach der Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Über viele Jahre hinweg wurde die Erhöhung aus allen Bereichen gefordert, auch aus Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Beschlossen wurde nichts. Verkehrsminister Wissing hat jetzt das Gegenteil bewiesen: 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für das Deutschlandticket. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Zudem – das ist der zweite Punkt – wurden die Regionalisierungsmittel um 1 Milliarde Euro erhöht. Dritter Punkt: Es wurde eine Dynamisierung von 3 % beschlossen; die gab es vorher nicht. So macht man vernünftige Politik für den Schienenverkehr in Deutschland und damit auch für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Kommen wir zurück zu Nordrhein-Westfalen. Dazu kommt die Coronapolitik dieser Regierung. Teilweise sitzt Zugpersonal putzmunter, trotz Corona, zu Hause. Andere Länder haben die Quarantäneregelung aufgehoben. Nordrhein-Westfalen hält daran fest. Folge: weitere Zugausfälle. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich würde gerne mal Belege sehen!) Vierter Punkt: Im Bau erleben wir eine gewaltige Kostenexplosion. Wie reagiert die Koalition von CDU und Grünen darauf? Die Mittel für investive Maßnahmen, auch im Straßenbau, auch in der Binnenschifffahrt, werden eingefroren. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir haben vorgestern von einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft erfahren. Dort wird kritisiert, dass steigende Baupreise bei Investitionen eben nicht berücksichtigt werden. Preisbereinigt wird die Investitionssumme 2023 auf das Niveau von etwa 2009 zurückgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der CDU, da hätten wir von Ihnen etwas anderes erwartet. Landtag Die Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen hat unter dieser Koalition radikal an Stellenwert verloren, auch auf der Schiene. Chaos entsteht oft aus Versagen. Jetzt muss endlich angepackt werden. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Die Gespräche, die längst hätten geführt werden müssen, müssen nachgeholt werden. Vorgänge, die nicht abgestimmt und koordiniert wurden, müssen jetzt abgestimmt und koordiniert werden. Investitionen, die nach dem Haushaltsplan zurückgehen, auch bei der Schiene, müssen wieder verstärkt werden. Die Kostenexplosion bei Investitionen in die Schiene muss endlich berücksichtigt werden. Bei den Verkehrsverbünden und bei dem, was sie mit dem Geld machen und wie sie es verwalten, muss endlich Transparenz einkehren. Kurz gesagt: Grüne und CDU müssen die Sorgen der Pendler endlich ernst nehmen und die Politik dementsprechend anpassen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht Minister Krischer. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mancher hört sich nicht mal selbst zu! Unverfrorenheit!) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die Gelegenheit, hier noch einmal eine Standortbestimmung vornehmen zu können, wo wir beim öffentlichen Verkehr stehen. Wir haben in der letzten Woche schon einen sehr guten Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert, der wesentliche Fragen aufwirft. In der Tat haben wir große Probleme. Wir stehen auch vor Herausforderungen. Kollege Krauß hat aber schon richtigerweise darauf hingewiesen, dass man auch einmal schauen muss, woher wir eigentlich kommen. Diejenigen, die ein bisschen länger in der Verkehrspolitik unterwegs sind, wissen, dass der Ausbau des öffentlichen Verkehrs über verschiedene Regierungen hinweg eine Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen ist. Wir haben stark gestiegene Fahrgastzahlen. Wir haben eine Ausweitung des Streckennetzes. Wir haben mehr bediente Kilometer. Die Zeiten, in denen Kundinnen und Kunden und Fahrgäste als „Beförderungsfälle“ bezeichnet wurden, sind vorbei. Dies zeigt, dass es im öffentlichen Verkehr eine Kundenorientierung gibt. Das ist über die Strecke betrachtet eine Erfolgsgeschichte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.11.2022 Man muss aber auch nicht darum herumreden, dass Probleme vorhanden sind, wenn man mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist: Unpünktlichkeit und ausfallende Züge. Wir haben eine Menge Aufgaben zu erledigen. Das hat im Moment aber vor allen Dingen zwei Ursachen. Wir haben im Schienenverkehrsnetz Baustellen in einem Ausmaß – Gott sei Dank haben wir diese Baustellen; denn es wird endlich repariert –, das natürlich dafür sorgt, dass Züge nicht in der Art und Weise fahren können, in der das möglich wäre, wenn die Strecke ohne Baustelle problemlos befahrbar wäre. Das ist vielleicht die Schattenseite der Geschichte der Vergangenheit. Denn wir tun das, was in der Vergangenheit nicht getan worden ist. Es wird nämlich in das Schienennetz in angemessener Weise investiert. Deshalb bin ich froh um jede Baustelle, die wir haben, weil sie dafür sorgt, dass der Zustand der Schieneninfrastruktur nicht noch schlechter wird, sondern dadurch besser wird. Meine Damen und Herren, das ist der Preis, den der Verkehrsminister dieses Landes zahlen muss, weil es vielleicht keinen Beifall für Baustellen gibt. Damit wird aber das nachgeholt, was in der Vergangenheit versäumt wurde. Herr Rasche, Sie haben es hier als Zufälligkeit dargestellt, dass in der Vergangenheit nicht genug investiert worden ist. Ich kann mich daran erinnern, wie Vertreter Ihrer Partei mit der Parole „Privat vor Staat“ genau diese Infrastrukturinvestitionen infrage gestellt und das System kaputtgespart haben, sodass wir heute an der Stelle stehen, an der wir sind. Das muss man klar benennen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Sie haben den Bundesverkehrsminister gelobt. Ich hätte hier gar keine bundespolitische Debatte angefangen. Aber weil Sie ihn so breit gelobt haben, sage ich: Na ja, beim Bundeshaushalt und den Investitionen in Infrastruktur – ich kann Ihnen die Zahlen gerne liefern – gibt es noch eine Menge Luft nach oben. Da könnte noch einiges passieren. Und ich habe nicht den Eindruck, dass das an Bündnis 90/Die Grünen oder Sozialdemokraten in Berlin scheitert. Das sollte auch klar sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dann haben wir das Problem, dass wir im öffentlichen Verkehr – das ist im Moment mit das größte Problem – zu wenig qualifiziertes Personal haben. Wir haben die Situation, dass die Unternehmen, die die Verkehrsleistungen erbringen sollen, offensichtlich so knapp kalkulieren müssen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, Menschen auszubilden. Landtag Das muss Konsequenzen haben. Daher haben die Koalitionsfraktionen in der letzten Woche einen Antrag eingebracht, der hier Änderungen vornehmen und Prinzipien ändern soll. Das wurde als selbstverständlich bezeichnet; daran kann ich mich erinnern. Es scheint aber nicht selbstverständlich zu sein; denn sonst hätten wir dieses Problem nicht. Wir als Landesregierung handeln. Es ist deutschlandweit einzigartig, dass wir mit „Fokus Bahn NRW“ Geld in die Hand nehmen, um Menschen auszubilden und zu qualifizieren – und das sind nicht wenige –, sodass sie dort tätig werden können, um den Personalnotstand zu beseitigen. Meine Damen und Herren, das ist eine konkrete Antwort, mit der die Situation verbessert werden kann. Hier handelt die Landesregierung. Hier geht sie entsprechend nach vorne. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich sage aber auch klar: Es kann eigentlich kein Dauerzustand sein, dass die öffentliche Hand die Qualifizierung vornimmt. Das müssen die Unternehmen und die Verbünde am Ende schon selbst machen. Es ist deren Aufgabe. Deshalb brauchen wir Rahmenbedingungen – und darum kümmern wir uns –, damit das in Zukunft auch wieder bei den Unternehmen und Verbünden stattfinden kann. Das Problem ist nämlich, dass es schlicht und ergreifend keine Reserven gibt, wenn Menschen ausfallen. Dann müssen – es wurde eben beschrieben – Überstunden gefahren werden. Dadurch haben wir in der Branche einen Krankenstand, der weit über dem Durchschnitt liegt und der absolut nicht akzeptabel ist. Dagegen handeln wir. Es gibt in der Tat Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Ich habe gerade gehört, ich würde keine Gespräche führen oder die Landesregierung sei nicht mit den Verkehrsunternehmen und den Verbünden im Gespräch. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Herr Rasche, ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben oder was Sie wahrnehmen oder mit wem Sie sprechen. Wir sind ständig mit den Verkehrsunternehmen und den Verbünden unterwegs, um die schwierige Situation, die wir haben, so zu gestalten, dass die Auswirkungen nicht aus dem Ruder laufen. Dazu gehört beispielsweise, dass wir uns darauf konzentrieren, dass es, wenn Strecken gesperrt werden müssen, Parallelverkehre gibt. Diese Situation haben wir im Moment auch beim VRR. Hier werden Strecken nicht bedient, wo Parallelverkehre vorhanden sind und die Menschen so vorankommen können. Selbstverständlich muss eine vernünftige und klare Kommunikation stattfinden. Da gibt es deutliche Verbesserungen gegenüber dem Sommer, als wir unan-24.11.2022 gekündigt ungeplante Ausfälle hatten. Wir steuern das jetzt vernünftig und sorgen dafür, dass Menschen nachhaltige und klimafreundliche Mobilität im öffentlichen Verkehr praktizieren können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe eine weitere Wortmeldung von der AfD. Herr Loose hat das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krauß, das war mal wieder ein Paradebeispiel einer selektiven Wahrnehmung von Ihnen. Sie behaupten, wir hätten so gut wie nichts zum ÖPNV, zum Personennahverkehr, im Programm stehen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir befassen uns aber nicht nur mit dem ÖPNV, sondern mit allen Verkehrsträgern. Wir befassen uns mit dem Güterkraftverkehr, mit den Wasserwegen, mit den Schleusen, mit dem Individualverkehr, mit dem Urbanverkehr, mit den Fuß- und Radwegen, mit dem ÖPNV, mit dem Schienenpersonenverkehr, mit der Verkehrswende generell, mit den Luftverkehrsstandorten wie Flughäfen etc. Auch dort haben wir an jeder möglichen Stelle immer den ÖPNV eingebaut. Wir haben zum Beispiel von einem bedarfsgerechten Ausbau von Park-and-ride-Anlagen gesprochen. Ferner wollen wir mehr kostenlose Park-and-ride-Parkplätze, um die Innenstädte vom Parkplatzsuchverkehr zu entlasten, welcher bis zu 40 % der Verkehre ausmacht. Der ÖPNV und das Auto müssen besser mit dem Fuß- und Radverkehr vernetzt werden. Da fordern wir auch entsprechende Abstellmöglichkeiten. Auf Anbindung an SPNV-Knoten – in Klammern: Schienenpersonennahverkehr –, sichere Abstellmöglichkeiten und exklusive Nutzung durch den Radverkehr ist zu achten. Weitere Punkte: Wir wollen pünktliche und sichere öffentliche Verkehrsmittel, die den Menschen die tägliche Fahrt zu Arbeit, Schule, Universität oder Ausbildung in angemessener Zeit ermöglichen. Die Kommunen sollen verstärkt dazu gebracht werden, ihre Bus- und Straßenbahnleistungen so zu organisieren, dass im Sinne eines integralen Taktverkehrs möglichst gute Umstiege an den Bahnhöfen möglich sind. Zur Attraktivitätssteigerung der fünf Regionalflughäfen in Dortmund, Münster/Osnabrück, Weeze, Paderborn und Siegerland werden wir die ÖPNV-Anbindung optimieren. Landtag Lieber Herr Kollege Krauß, wenn Sie behaupten, Sie würden von Fakten sprechen, dann legen Sie doch bitte alle Fakten auf den Tisch und nehmen Sie keine selektive Wahrnehmung vor. Sie sagen auch, wir hätten nicht angesprochen, dass die Arbeiter doch auch am Wochenende und an anderen Tagen arbeiten. Was machen denn die ganzen Industriearbeiter, die Krankenschwestern und die Polizisten? Sie kommen überhaupt nicht mit den Bussen zur Schicht, weil dann gar kein Bus fährt, Herr Krauß. Das ist die bittere Wahrheit. Wenn Sie die Vorschläge in unserem Programm einmal lesen würden, könnten Sie sie auch umsetzen. Dann würden Sie viel mehr bewegen als das, was Sie hier immer erzählen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Loose. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Opferrechte stärken: Koordinierung schaffen und Aufarbeitung von Missbrauchstaten unabhängig und ohne Einflussnahme ermöglichen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1691 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Kutschaty das Wort.

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Thomas Kutschaty SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In St. Maria Immaculata in Essen-Borbeck bin ich im Jahre 1977 als kleiner Junge zur ersten heiligen Kommunion gegangen. Direkt danach schloss ich mich einer Jugendgruppe dieser Kirchengemeinde an. Dann war für mich für viele Jahre klar: Jeden Dienstag um 16 Uhr hatte ich „Gruppe“. Das war aber mehr als einfach nur ein Termin. Es ging um Gemeinschaft und darum, gemeinsam Zeit zu verbringen und Teil von etwas zu sein. Hier habe ich viel über Respekt und Miteinander gelernt. Hier habe ich Sinnerfahrungen für einen gefestigten Glauben sammeln können. Bis heute bin ich Christ und gläubiger Katholik. Ich glaube an meine Kirche. Aber ich leide auch an ihr. 24.11.2022 Unter den Dächern und unter den Augen der Kirche sind ungezählte Jungen und Mädchen sexuell missbraucht worden. Über Jahre und Jahrzehnte wurden diese Verbrechen gedeckt und vertuscht. Dass meine Kirche so vielen Menschen so viel Leid zugefügt hat, hat mich erschüttert und entsetzt. Das tut es bis heute. Dass die Aufklärung und Aufarbeitung dieser Verbrechen nicht gelingen, macht es noch schlimmer. Seit Jahren warte ich darauf, dass den Opfern sexualisierter Gewalt endlich Gerechtigkeit widerfährt. Das ganze Land wartet darauf. Doch seit Jahren warten wir vergeblich. Staat und Politik haben lange gezögert, in die Aufarbeitung der Kirchen einzugreifen – auch in der Hoffnung, dass ihre Selbstheilungskräfte stark genug sein mögen, Unrecht klar zu benennen, aufzuklären und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Rückblickend muss ich feststellen: Das war ein Irrtum. Die Verantwortlichen in der Kirche haben es nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre. Die ganze Wahrheit kennen wir noch immer nicht. Schmerzensund Sühnegeld – von Entschädigung will ich gar nicht reden – wird viel zu selten gezahlt. Wenn es die Kirchen nicht schaffen, den Missbrauch und seine Vertuschung aufzuarbeiten, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es jetzt unsere Aufgabe sein, für Aufklärung zu sorgen. (Beifall von der SPD) In Verantwortung vor Gott und den Menschen ist es Zeit, dass dieses Parlament die Initiative ergreift und die Interessen der Opfer vertritt. Ich weiß, dass viele Christinnen und Christen genauso fühlen wie ich. Sie sind entsetzt über die Verbrechen, und sie sind wütend über die unzureichende Aufarbeitung. Ich sehe auch, wie viele Laien und Hauptamtliche in den Kirchen um Aufklärung bemüht sind. Ich sehe die Studien, die Gutachten und die Präventionsmaßnahmen, die schon jetzt in Kraft gesetzt wurden. In allen fünf Bistümern sind Betroffenenbeiräte gegründet worden, die sich an allen Maßnahmen beteiligen. Ich habe großen Respekt vor vielen Frauen und Männern, die haupt- oder ehrenamtlich in ihrer Kirche in der Prävention, als unabhängige Ansprechpersonen oder in den Aufarbeitungskommissionen mit großem Engagement mitarbeiten. Diese Arbeit ist nicht leicht, aber sie ist wertvoll. Dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall von der SPD) Landtag Doch diese wichtige und mühevolle Arbeit reicht oft nicht. Sie reicht nicht, weil sie viel zu oft von Kirchenoberen entwertet wird. Bischöfe, in deren Diözesen Mädchen und Jungen missbraucht wurden, sollten den Opfern mit Demut begegnen. Sie sollten sich die Vergebung durch Aufklärung hart erarbeiten müssen, ohne Vergebung zu erwarten oder ein Recht darauf zu haben. Diese Bischöfe sollten den Opfern zu Diensten sein. Stattdessen erleben wir sehr häufig, dass sie Opfer wie Gegner behandeln. Bischöfe beschäftigen Anwälte, um Ansprüche abzuwehren. Sie leiten Disziplinarverfahren gegen Zeugen ein. Sie bezahlen Medienberater, um Stimmungen zu drehen. Wenn an der Spitze Selbstgerechtigkeit über Demut triumphiert, wird die Arbeit der Laien und Hauptamtlichen zunichtegemacht. Das Erzbistum Köln hat zwar 1,5 Millionen Euro für die Opfer des Missbrauchs aufgebracht, aber fast das Doppelte für Anwälte, Rechtsgutachten und Kommunikationsberater ausgegeben. So ruiniert man den Ruf einer Kirche, die auch meine ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der FDP) Ich habe bisher vor allem über die Vorgänge in der katholischen Kirche gesprochen, weil ich selbst Katholik bin. Aber ich weiß, dass es den Missbrauch auch in der evangelischen Kirche gegeben hat. Mehr noch: Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, das überall in der Gesellschaft verübt wird – im Sport, in Vereinen, in der Familie. Wir müssen uns noch stärker als bisher darum bemühen, diese oft verdeckte, aber allgegenwärtige Gewalt zu verhindern. Wir müssen wissen, was in der Vergangenheit geschah und was immer noch jeden Tag geschieht. Johannes-Wilhelm Rörig, der bis Frühjahr dieses Jahres Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs war, hat Anfang des Jahres ein bemerkenswertes Positionspapier veröffentlicht. Darin fordert er unter anderem, die bei ihm angesiedelte Aufarbeitungskommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Sie soll Akten einsehen und Zeuginnen und Zeugen vorladen dürfen. Die Aufarbeitung soll zudem durch ein politisches Begleitgremium forciert werden. An diese Forderung knüpfen wir mit unserem Antrag an. Ohne Wahrheit gibt es keine Gerechtigkeit. Nordrhein-Westfalen braucht eine eigene unabhängige Wahrheitskommission, die den sexuellen Missbrauch in den Kirchen und darüber hinaus aufarbeitet. Dafür müssen wir jetzt die gesetzliche Grundlage schaffen. (Beifall von der SPD) 24.11.2022 Ich weiß, dass es in diesem Landtag bei einer Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin eine große Mehrheit für eine solche Wahrheitskommission geben würde. Auch in den Kirchen gibt es dafür eine große Unterstützung. Dieser Landtag würde eine Chance vertun, sollte er sich nicht für eine solche Wahrheitskommission aussprechen. Doch damit nicht genug! Gerade weil sexueller Missbrauch eine Straftat ist, die überall in der Gesellschaft verübt wird, müssen wir uns über regelmäßige Dunkelfeldstudien mehr Klarheit über das Ausmaß dieser Gewalt in der Gesellschaft verschaffen. Das wird uns dabei helfen, unsere Kinder zukünftig besser zu schützen. Nicht zuletzt braucht Nordrhein-Westfalen eine unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrecht. Es ist Zeit, eine anerkannte und kompetente Persönlichkeit zu berufen, die wir mit ausreichenden Rechten, Finanzmitteln und Personal auszustatten haben. Das und noch vieles mehr ist jetzt zu tun. Der sexuelle Missbrauch in der Kirche hat viel Vertrauen zerstört, auch in den Staat. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dieses Vertrauen Schritt für Schritt wieder zurückzugewinnen. Es geht nicht nur um den Missbrauch in den Kirchen. Aber mit den Kirchen sollten wir beginnen. Deshalb fordern wir die Ergänzung des § 174c des Strafgesetzbuches, also die Aufnahme eines Tatbestandes der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis. Wir sind nicht die Ersten, die diese Forderung erheben. Zuletzt war es im November die 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, davor im Oktober der Katholische Deutsche Frauenbund und der Bundesparteitag der Grünen. Genau diese Vielfalt derjenigen, die diese Forderung unterstützen, zeigt, dass hier eine gemeinsame Initiative sehr vielversprechend ist. Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht mehr länger nur Zuschauer einer unzureichenden Aufarbeitung sein. Wir sind die demokratisch gewählten Repräsentanten der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist Zeit, dass wir jetzt das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Eine letzte Bemerkung zu meiner Kirche: Sie muss sich darauf konzentrieren, für die Menschen da zu sein, sich allen zuwenden und niemanden zurückzuweisen. Dann kommt auch das Vertrauen der Gläubigen wieder zurück. Allerdings setzt das voraus, dass diejenigen, die sich dem Notwendigen zu lange verweigert haben, nun auch die Konsequenzen ziehen. Die Kirche steht an einem Scheideweg. Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen wissen, was jetzt das Richtige ist. Landtag Übrigens gibt es die Kirchengemeinde St. Maria Immaculata in Essen-Borbeck nicht mehr. Die Kirche wurde 2007 entweiht und sieben Jahre später abgerissen. Ein Sinnbild? Ja, sicherlich ist das ein Sinnbild. Die katholische Kirche ist in einer tiefen Existenzkrise. Aber das, was einmal eingerissen wurde, können wir gemeinsam auch wieder aufbauen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kutschaty. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Körperliche Unversehrtheit und der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sind hohe Schutzgüter. Staat und Gesellschaft stehen in besonderer Verantwortung, beides zu gewährleisten und Übergriffe konsequent zu ahnden. Wer dagegen verstößt, verletzt die unantastbare Würde des Opfers. Das ist widerlich und verabscheuungswürdig. Es muss mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Doch das allein kann die ganze schreckliche Tragweite des Missbrauchs nicht erfassen. Wer Menschen und vor allem Kinder sexuell missbraucht, begeht Mord an den Seelen der Opfer. Das kann durch keine Strafe und keine finanzielle Entschädigung gutgemacht werden. Es gibt keine Ex-Opfer sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Die Opfer leiden ein Leben lang darunter. Die Wunden verheilen, wenn überhaupt, nur langsam. Narben aber bleiben lebenslang. Der Schutz von Menschen und insbesondere von Kindern vor sexualisierter Gewalt steht für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen im Mittelpunkt. Dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion „Opferrechte stärken“ können wir jedoch so aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Dieser Antrag insinuiert, dass sexueller Missbrauch vor allem ein Problem der katholischen Kirche sei. Wie jede kollektive Verurteilung wird dies der Schwere des Problems nicht gerecht. Es gibt – um an ein Wort des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zu erinnern – keine kollektive Schuld. Aus meiner Sicht gibt es aber eine kollektive Verantwortung dafür, sexuellen Missbrauch aufzuklären und die Täter mit der ganzen Härte des Rechtes zu bestrafen. Gleichzeitig haben wir alle eine Verantwortung, dem sexuellen Missbrauch entschieden entgegenzutreten. Wer wegsieht oder nicht zuhört, wird zum Mittäter und macht sich mitschuldig. 24.11.2022 Wir als demokratische Fraktionen in diesem Hause haben insbesondere in der vergangenen Legislaturperiode überzeugend bewiesen, dass wir im konstruktiven Ringen um die Sache bei gleichzeitigem Verzicht auf Politisierung im Sinne der Menschen strukturell und nachhaltig wirken können. Selbstverständlich spreche ich hier von der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder und deren Leistungsbilanz. Ich möchte auch die gute Zusammenarbeit im PUA „Kindesmissbrauch“ erwähnen. Der vorliegende Antrag lässt eine dem Thema angemessene, differenzierte Betrachtungsweise vermissen. Wir alle wissen spätestens seit Ende der 90er-Jahre von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester und andere Verantwortliche auch in der katholischen Kirche. Damals erfuhr die Weltöffentlichkeit von Fällen in den USA und in Irland. Pater Mertes hat dankenswerterweise die Missbrauchsfälle im Jesuitenorden publiziert. Spätestens seit 2010 ist uns eine Vielzahl dieser Fälle auch in der katholischen Kirche Deutschlands bekannt. Wir alle wissen aber auch, dass die Kirche vor diesem leidvollen Hintergrund viele Maßnahmen zur Aufdeckung und Aufklärung sowie zur Prävention beschlossen und umgesetzt hat. So gibt es in den fünf NRW-Bistümern Aufarbeitungskommissionen, in denen zwei von der Landesregierung benannte Mitglieder mitarbeiten. Alle fünf Bistümer beteiligen sich an den Verfahren zur Anerkennung des Leides. Es gibt Betroffenenbeiräte und seit 2010 verpflichtende Präventionsschulungen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in den Bistümern. Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesamtgesellschaftliches Problem und müssen daher überall in gleicher Weise aufgeklärt und in den Blick genommen werden. Auch wenn momentan vor allem Kardinal Wölki ein für uns und auch für mich persönlich unverständliches Verhalten in diesem Kontext zeigt, was auf eine mangelnde Sensibilität und nicht vorhandene Einsicht schließen lässt, (Beifall von Sven Wolf [SPD]) sollten wir die Dimension dieser Taten nicht vergessen. Denn wir alle wissen, dass diese Verbrechen an Jugendlichen und Kindern in den Familien, in der Verwandtschaft, im familiären Bekanntenkreis, in Schulen, in den Vereinen und im Ehrenamt vorkommen. Leider sind auch das keine Einzelfälle. Unser Ziel und unsere Verantwortung müssen daher sein, gemeinsam alles zu tun, um aufzuklären, die Täter zu bestrafen, Prävention in Form von Information, Transparenz und Schutzkonzepten zu ermöglichen, vor allem aber, den Opfern in jeder Hinsicht beizustehen, zu helfen und sie nicht alleinzulassen. Der vorliegende Antrag wird dem gesamtgesellschaftlichen Problem so zwar nicht gerecht. Der Landtag Überweisung an den zuständigen Hauptausschuss und der vertiefenden Diskussion werden wir aber natürlich zustimmen. In Gesprächen mit Vertretern der katholischen Kirche habe auch ich offen und in aller Deutlichkeit die gesamtgesellschaftliche Erwartungshaltung angesichts der Missbrauchsfälle angesprochen. Wenn die katholische Kirche ihre Glaubwürdigkeit dauerhaft zurückgewinnen will und es den Opfern gegenüber ernst meint, darf kein Täter, der sexuelle Gewalt angewendet oder jemanden sexuell missbraucht hat, geschont werden. Ebenso müssen diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die versuchten oder immer noch versuchen, Missbrauchsfälle zu vertuschen. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Gott ist für gläubige Christen die letzte Instanz und wird uns an unseren irdischen Taten messen. Das darf allerdings niemanden vor der weltlichen Strafverfolgung schützen oder davon ausnehmen. Die Mitglieder dieses Hohen Hauses sind es diesen Menschen schuldig, konstruktiv miteinander zu arbeiten. Dazu lade ich alle in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung herzlich ein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Hagemeier. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Creuzmann.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich weiß, ich mute Ihnen jetzt etwas zu, aber das folgende Zitat hat sich vor vielen Jahren tief in mir eingebrannt: Mein Papa kommt immer in mein Bett und macht weißes Pippi. – Diese Worte haben mich damals genauso erschüttert wie Sie wahrscheinlich in diesem Moment. Das kleine vierjährige Mädchen vertraute sich mir in meiner zweiten Arbeitswoche beim regelmäßigen Kinderfrühstück im Paderborner Frauenhaus an. Das war vor 30 Jahren. Sie fühlte sich sicher und konnte diese schreckliche Last endlich loswerden. Ihre fünfjährige Schwester erzählte ebenfalls, dass der Papa ganz oft zu ihnen kommen würde. Es war der Stiefvater der Kinder, der nach erdrückender Beweislage vom Gericht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt wurde – eineinhalb Jahre Haft im Vergleich zu lebenslänglich für die Kinder. Missbrauch ist mit das Schlimmste, was einem Kind passieren kann. Die Gefühle, Bilder, Gerüche, Geräusche brennen sich oftmals ins Gedächtnis ein. Ich habe dieses Mädchen über Monate begleitet. Wir haben die Gerichtsverhandlungen und alles, was dazugehört, gemeinsam durchgestanden. Die Mutter 24.11.2022 hätte es alleine nicht bewältigt. Dieser Vater wurde verurteilt. Ein anderer Vater bekam vom Gericht weiterhin Umgang zu seinem Sohn zugestanden, obwohl der fünfjährige Junge von mehreren Übergriffen berichtet hatte. Er wählte nur bei seinen Aussagen an unterschiedlichen Stellen nicht immer die gleichen Worte. Er galt als nicht glaubhaft. Ich sage Ihnen: Mit fünf Jahren denkt man sich solche furchtbaren Erlebnisse nicht aus. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Es gab mehrere Übergriffe. Die Erinnerungen des Jungen vermischten sich. Der kleine Junge musste fortan regelmäßig zum Täter, da das Recht der Eltern in vielen Fällen über das Kindeswohl gestellt wird. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich diese und viele andere furchtbare Geschichten gehört. Ich habe die Kinder aufgefangen, sie begleitet, getröstet, versucht, ihnen die Schuldgefühle zu nehmen, mich mit Behörden und Ämtern auseinandergesetzt, andere Menschen versucht zu sensibilisieren, Kolleg*innen fortgebildet, für das Recht der Kinder auf Schutz gestritten. Doch was ist das Recht der Kinder auf Schutz in unserer Gesellschaft wert? Die Istanbul-Konvention regelt auch die Schutzrechte der Kinder. Beispielsweise ist dort genau geregelt, wie der Gesetzgeber mit Kindern umzugehen hat, die Zeugen von Gewalt geworden sind. Ihre Rechte und Bedürfnisse müssen gebührend berücksichtigt werden, heißt es in Art. 26. Das umfasst die altersgerechte psychosoziale Beratung für Kinder. Das Wohl des Kindes muss – so heißt es wörtlich – gebührend berücksichtigt werden. Kinder sind nämlich immer Opfer. Sie sind Opfer beim Missbrauch, sie sind Opfer, wenn sie Gewalt direkt erleiden, und sie sind auch Opfer, wenn sie Gewalt miterleben. Was sind uns also die Rechte unserer Kinder auf Schutz wert? Dazu ein paar Zahlen. In Deutschland sind vergangenes Jahr durchschnittlich 49 Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt geworden – pro Tag. Das sind insgesamt 17.700 Kinder und Jugendliche. Zudem erfasste die Polizei deutlich mehr Darstellungen von Kindesmissbrauch. Das Dunkelfeld insgesamt und auch der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist allerdings um ein Vielfaches größer. Kommen wir dem Schutzrecht der Kinder hinreichend nach? Schauen wir doch mal in den von Ihnen zitierten Antrag, der erst Mitte Oktober den Bundesparteitag der Grünen passierte. Es geht darum, dass wir Grünen uns „für die Bekämpfung, Aufklärung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen und Institutionen“ und ebenso für eine „konsequente Prävention“ einsetzen. Landtag Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der gerade schon zitiert worden ist, Johannes-Wilhelm Rörig, der 2019 eine umfangreiche Missbrauchsstudie beauftragte, betonte in diesem Zusammenhang wiederholt, dass Skandale zwar das Leid der Opfer sichtbar machen, dass daraus aber häufig nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Wir machen uns für eine Ergänzung des § 174c des Strafgesetzbuches stark: Derjenige wird bestraft, der sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur Beratung oder Begleitung im institutionellen religiösen oder weltanschaulichen Kontext anvertraut ist. Ich frage noch einmal: Kommen wir dem Schutzrecht der Kinder hinreichend nach? Ich möchte mit Erlaubnis einen Betroffenen zitieren, der innerhalb kirchlicher Strukturen zum Opfer sexualisierter Gewalt wurde und sich zum Umgang mit ihm und seinen Leidensgenossinnen äußerte. „Das ist keine Aufarbeitung. Das ist auch kein Wille zur Aufarbeitung. Das ist einfach nur der Versuch, möglichst nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen, was Mitarbeiter der Kirche Menschen angetan haben.“ Die Aufarbeitung von solchen schlimmen Geschehnissen ist ein großes und wichtiges Anliegen der Betroffenen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Bei dem Wort „Aufarbeitung“ schauen wir rüber nach Köln und sehen, dass beispielhaft gezeigt wird, wie Aufarbeitung nicht stattfinden sollte und auch nicht stattfinden kann. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Hier braucht es eine ehrliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung. Das sind die Kirchen den Betroffenen schuldig. Die Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen vor allem in Lügde haben hier im Landtag dazu geführt, dass das Thema anders als bislang behandelt wird. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss und die Kinderschutzkommission, die auch in dieser Wahlperiode eingesetzt sind, zeigen das. Eigentlich arbeiten wir in der Kinderschutzkommission parteiübergreifend im Sinne des Kinderschutzes. Wir werden der Überweisung Ihres Antrags zustimmen, damit wir Ihre Forderungen in den Ausschüssen angemessen diskutieren können. Aber lassen Sie mich auch kurz anmerken, dass ich es schön gefunden hätte, wenn die SPD-Fraktion im Vorfeld auf die anderen demokratischen Fraktionen für einen gemeinsamen Antrag zugekommen wäre. 24.11.2022 Zumindest hatte Dennis Maelzer, Ihr fachpolitischer Sprecher, hatte in einer der ersten Sitzungen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend das Angebot gemacht, dass die SPD unter anderem im Bereich des Kinderschutzes mit den demokratischen Fraktionen zusammenarbeiten wolle. Das hat jetzt bei diesem Antrag noch nicht so gut geklappt. Vielleicht schaffen wir es bei den nächsten Anträgen, anstatt der politischen Profilierung einen Schulterschluss in Fragen des Kinderschutzes zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Darüber hinaus hätten wir uns auch gewünscht, dass sich die SPD ein klein wenig in Geduld geübt hätte, denn die Kinderschutzkommission hat sexualisierte Gewalt in den Kirchen auf ihrer Agenda. Das müssten Sie wissen, denn die Ausschussvorsitzende ist auch in Ihren Reihen. Im Beschlussteil des Antrags werden Bundesratsinitiativen für bundesgesetzliche Regelungen aufgeführt. Das kann man so machen, das kann man aber auch über den Bundestag machen. Schön ist auch, dass die SPD den unabhängigen Beauftragten oder die unabhängige Beauftragte für die Belange von Kinderschutz im Kinderrecht für sich entdeckt hat. In der letzten Wahlperiode hatte sich Ihre Fraktion sehr verhalten gegenüber unserer Idee gezeigt. Daran werden Sie sich bestimmt erinnern können. Aber wir sehen: Die Lernkurve steigt. Der/die Kinderschutzbeauftragte steht im Koalitionsvertrag. Unserer Ansicht nach braucht es einen solchen politischen Nukleus, einen politischen Motor, der Kinderrechte und Kinderschutz als eine anregende und steuernde Ebene begleitet. In einigen Bundesländern gibt es – mit unterschiedlichen Konzeptionen – bereits Kinderschutzbeauftragte. In NRW muss diese Aufgabe gut an die vorherrschenden Bedingungen angepasst sein, damit es keine Doppelstrukturen gibt. Wir alle haben miterlebt, wie Johannes-Wilhelm Rörig einen erheblichen Beitrag zur Sensibilisierung in Fragen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beigetragen hat. Wie wichtig die gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung ist, damit jeder und jede frühzeitig in der Kita, in der Schule, im Sportverein, in der Kirche oder im Jugendamt erkennt, wann ein Kind oder ein Jugendlicher Schutz braucht, wissen wir alle. Lassen Sie uns gemeinsam für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in NRW zusammenarbeiten. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Creuzmann. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Wedel das Wort. Landtag

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat, die es seitens der Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip mit aller Konsequenz zu ahnden gilt. Er hat erhebliche und schwerwiegende seelische, körperliche und soziale Folgen für Betroffene auch noch im Erwachsenenalter. Sexueller Missbrauch findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, dort, wo sie Vertrauen aufbauen, statt – sei es zu Lehrenden im Bildungsbereich, zu Betreuerinnen und Betreuern in Sport- und Freizeiteinrichtungen oder auch zu Akteuren in der Kirche. Betroffene begleitet der erfahrene Missbrauch und die sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend maßgeblich durch ihr Leben. In der öffentlichen Diskussion um die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle dominiert – auch nach der jüngsten Veröffentlichung der Fallstudie der Aufarbeitungskommission zu sexualisierter Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch im Sport – seit mehreren Jahren der defizitäre Umgang der katholischen Kirche, insbesondere von Entscheidungsträgern in der Kirchenhierarchie, mit der Aufklärung von Fällen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext. (Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP]) Trotz der sogenannten MHG-Studie, der von Diözesen im Nachgang beauftragten juristischen Gutachten, der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Einrichtung von diözesanen Aufarbeitungskommissionen kann man sich bei dem Handeln mancher Protagonisten der katholischen Kirche oft des Eindrucks nicht erwehren, dass dem vermeintlichen Schutz der Institution Kirche alles andere, insbesondere die Opferinteressen, um den Preis von Täterschutz und Doppelmoral untergeordnet wird. (Beifall von der FDP und der SPD) Die dadurch eingetretene Unglaubwürdigkeit, die sich offensichtlich stellende Frage, wie sich dieses Verhalten mit dem eigenen moralischen Anspruch vereinbaren lässt, und nicht zuletzt das zu verzeichnende Rekordhoch an Kirchenaustritten muss die Kirche mit sich selbst ausmachen. Diese Aspekte sind nicht Sache des weltanschaulich neutralen Staates. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Die Traumatisierung der Opfer, die Art und Weise, wie mit strafbaren Handlungen umgegangen wird, die gesellschaftlichen Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs betreffen dagegen den Staat in seinen Aufgaben und Kompetenzen. 24.11.2022 Mit ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion nunmehr die Übernahme der Verantwortung für die Aufklärung von Missbrauchsfällen in den Reihen der Kirchen durch den Staat, da die Kirchen es aus eigener Kraft nicht geschafft hätten, die Missbrauchsfälle angemessen aufzuklären. Der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat in seinem Positionspapier von Anfang 2022 vertreten, dass sich die Verpflichtung des Staates zu einer stärkeren Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung institutioneller und familiärer Gewaltkonstellationen gegen Minderjährige maßgeblich daraus ergibt, dass das staatliche Wächteramt zum Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher oft nicht ausgeübt wurde. Deshalb hätten die gesetzlich vorgesehene Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, die Bereitstellung und Gewährung von Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, aber zum Beispiel auch polizeiliche Ermittlungen und somit auch strafrechtliche Aufarbeitung oft nicht stattgefunden. Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend hätten ein Recht auf staatlich unterstützte Aufarbeitung. Immer wieder werde daher völlig zu Recht formuliert, dass den Kirchen die Aufarbeitung der massenhaft in ihren Zuständigkeitsbereichen begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen bleiben dürfe. Kirchen könnten Vertuschung, Leugnung und ihr eigenes Versagen nicht selbst aufarbeiten. (Beifall von der FDP, Thomas Kutschaty [SPD] und Sven Wolf [SPD]) Dass die letztgenannte Einschätzung zutrifft, ist mittlerweile mehr als offensichtlich. Die FDP-Fraktion unterstützt dementsprechend im Grundsatz das Anliegen des Antrags. In diesem besonderen Fall überwiegt das Aufklärungsinteresse, auch wenn in Rede stehende Taten verjährt oder wegen Todes der Beschuldigten strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind; denn es geht um den Respekt vor den Betroffenen und die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Eine rechtliche Herausforderung wird allerdings darin bestehen, den Anwendungsbereich entsprechender Regelungen sachgerecht abzugrenzen. Auch in Bezug auf einzelne Forderungen des Antrags bedarf es der Klärung verschiedener Aspekte im Rahmen einer Anhörung. So hielt beispielsweise der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im März 2021 für die Einrichtung einer unabhängigen Wahrheitskommission zur Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche noch eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig. Die derzeitige Beauftragte hat sich ausdrücklich gegen eine Wahrheitskommission speziell für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Kirche ausgespro-Landtag chen, da es keine Betroffenen erster und zweiter Klasse geben dürfe. Auch, ob es einer Erweiterung des § 174c StGB um die Fälle sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis bedarf, erfordert noch eine vertiefte rechtswissenschaftliche Betrachtung. Dies gilt mit Sicherheit auch für Fragen, wie im Bundesrecht sachgerecht Akteneinsichtsrechte zur Aufklärung unabhängig von der Strafprozessordnung sowie Rechenschaftspflichten für Organisationen geschaffen werden können, in deren Bereich sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen aufgetreten ist. Zu unterstützen ist die Forderung, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission schafft. Zutreffend ist mit Sicherheit auch, dass die Landesregierung der Ankündigung aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag, die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten zu schaffen, Taten folgen lassen muss. Dass trotz der gemeinsamen Pressemitteilung von Frau Ministerin Paul und der Bundesbeauftragten vom 7. September 2022 keinerlei entsprechende Mittel in den Haushaltsentwurf 2023 eingestellt sind, lässt sich wohl kaum mit der Forderung der Verbände nach einem Fachdiskurs zur Ausgestaltung dieser Aufgabe begründen. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD) Auch die Forderung nach einer Dunkelfeldstudie ist zu begrüßen, da davon auszugehen ist, dass das Dunkelfeld des sexuellen Missbrauchs um ein Vielfaches höher liegt als die angezeigten Taten. Beispielsweise geht die Weltgesundheitsorganisation WHO davon aus, dass in Deutschland bis zu 1 Million Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren haben oder erfahren. Meine Damen und Herren, wir stimmen der Überweisung des Antrags zu und hoffen auf eine Klärung der offenen Fragen im Rahmen der Ausschussbefassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Die Lektüre des Antrags vermittelt den Eindruck, dass es weniger um die traurige Notwendigkeit der Stärkung von Opferrechten geht, als darum, sich an der römisch-katholischen Kirche abzuarbeiten. Konstatiert wird für diese eine Vertrauenskrise, aber was das mit einer – Zitat – Vertrauenskrise in allen 24.11.2022 christlichen Kirchen zu tun hat – etwa nach der irrationalen Methode: Der Papst macht Fehler, und deswegen trete ich aus der Evangelischen Kirche aus –, bleibt kryptisch. Römisch-katholischer Missbrauch betrifft etwa 4.000 Fälle seit den 50er-Jahren. Quantitative Nachweise, auch solche zu anderen Institutionen, bleibt der Antrag selbst schuldig. Nachlässigkeit? Absicht, weil sich sonst erwiesen hätte, dass hier aufgebauscht wird? Wir wissen es nicht. Die weitere Lektüre lässt immer deutlicher an Fahrigkeit denken – um es kollegial auszudrücken. Im Fokus sollen „die Kirchen“ stehen. Das werden die Kirchen im staatskirchenrechtlichen Sinne sein – denkt jedenfalls der an dieser Stelle noch geneigte Leser –, also Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem besonderen gesetzlichen Status. Dazu zählen etwa – ich verkürze stark –: Neuapostolische Kirche, Griechisch-Orthodoxe Metropolie, Siebenten-Tags-Adventisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal, Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e. V. usw. All das sind Kirchen – und hier eigentlich gemeint? Erwähnt werden aber nur – Zitat – katholische und evangelische Kirche. Nur: römisch-katholisch oder altkatholisch? Evangelische Kirche im Rheinland oder Lippische Landeskirche oder Evangelische Kirche von Westfalen oder alle drei, (Zurufe von der SPD) weil sie die NRW-Gliedkirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD, sind? Dann wäre die selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche nicht evangelisch? Fragen über Fragen – die Antragsteller können in dieser Hinsicht offensichtlich nur stammeln und sich nicht konkret ausdrücken. Kritisiert wird, dass es zu vorgelegten Studien keine einheitlichen Standards gegeben habe. Wie diese auch nur ansatzweise aussehen sollen, bleibt der Antrag schuldig. Die Institution „Kirche“ besitzt zudem eine weitgehende Eigenständigkeit, in die nicht so einfach eingegriffen werden kann, wie die Antragsteller das hier vermitteln möchten. Es fehlt dem Staat also schlicht die Kompetenz dazu, denn das Grundgesetz geht von einer Trennung von Staat und Kirche aus. Zwar ist Religion für das Grundgesetz eine wichtige öffentliche Aufgabe, die Verfassung zwingt den Staat aber zu weltanschaulicher Neutralität. Er kann Kirchen unterstützen, aber nicht in ihren Kernbereich eingreifen. Zu diesem Kernbereich gehört die selbstständige Organisation, etwa bei Missbrauchsfällen und deren Aufarbeitung. Landtag Gerade im evangelischen Bereich ist man sehr empfindlich gegenüber staatlichen Annäherungsversuchen. Schon die berühmte Barmer Theologische Erklärung von 1934 formuliert: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“ Genau das legt dieser Antrag aber nahe. Wieso ein spezieller Beauftragter für Kinderschutz und Kinderrechte eine Anlaufstelle im Zusammenhang mit Straftaten sein soll, wenn der Schutz schon nicht funktioniert hat, bleibt unerklärt. Hier ist doch eher daran zu denken, mit Blick auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen besondere Ausbildungswege zu schaffen. Und was macht eigentlich das Jugendamt? Im Rahmen der Feststellung wird konstatiert: In der Kirche habe keine zufriedenstellende Aufarbeitung stattgefunden. Welche Kirche gemeint ist und warum es nicht zufriedenstellend sein soll, was beispielsweise die EKD veranlasst hat, bleibt unerklärt. Etwas weiter im Text arbeitet sich der Antrag wieder an der römisch-katholischen Seite ab. Aber das ist nicht „die Kirche“. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Peinlicher geht es nicht!) Zusätzlich soll es eine Kommission für NRW, spezialisiert auf den kirchlichen Kontext, geben. Das erzeugt schädliche Doppelzuständigkeiten. Besser wäre es, die Bundeskommission aufzustocken, wenn sich NRW als Hotspot erweisen sollte. Zum Beschlussbegehren unter C. ist zudem ein Widerspruch festzustellen: Die Kommission soll im kirchlichen Kontext arbeiten, aber alle Formen des Missbrauchs seit 1949 erforschen. „Alle“ bedeutet „alle“, nicht nur kirchliche – was denn nun!? Eine Dunkelfeldforschung, wie hier gefordert, liegt bereits seit März 2019 von dem Ulmer Kinderpsychiater Jörg Fegert vor. Die EKD hat eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben; sie kommt 2023. Dies ist der inhaltliche Textbefund; die Konsequenzen werde ich später zeigen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Verant-24.11.2022 wortung. Jeder einzelne Fall sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist mit unvorstellbarem Leid für die betroffenen Kinder verbunden, das sie ein Leben lang mit sich tragen. Sowohl die Landesregierung als auch der Landtag Nordrhein-Westfalen haben in den zurückliegenden Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht mit dem Ziel, dieser Verantwortung durch die Verbesserung von Prävention, Intervention, Anschlusshilfen im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachzukommen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW sind wir in der letzten Legislatur einen wichtigen ersten Schritt gemeinsam gegangen. Getragen von einer breiten Mehrheit im Landtag ist es am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Es nimmt mit seiner breiten Ausrichtung auch die Kirchen in den Blick. Wir haben uns aber auch gemeinsam verabredet – über die Fraktionen hinweg, auch über die unterschiedlichen Ebenen, in denen hier im Haus das Thema des Kinderschutzes besprochen wird, in der Kinderschutzkommission, im Ausschuss –, dass wir weitere Schritte gehen müssen, weil wir den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen stärken und das Kinderschutzgesetz konsequent weiterentwickeln wollen. Als einen solchen Anstoß zu diesem weiteren gemeinsamen Prozess sehe ich auch Ihren Antrag heute, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Wir haben uns als Landesregierung festgelegt, in dieser Legislaturperiode das Amt eines oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv über die Einrichtung eines solchen Amtes und über seine Ausgestaltung diskutiert. Viele Verbands- und Trägervertretungen haben uns in den in diesem Zusammenhang bereits stattgefundenen parlamentarischen Anhörungen mit auf den Weg gegeben, vor der Einrichtung einer solchen Stelle zunächst einen intensiven Fachdiskurs zur Ausgestaltung dieser Stelle und ihrer Aufgaben durchzuführen. Die Einrichtung einer oder eines Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ist auch mir persönlich ein großes Anliegen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv darüber diskutiert, ohne dabei bereits zu einem finalen Ergebnis gekommen zu sein. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir jetzt einen solchen Prozess um die Ausgestaltung einer solchen Beauftragung auf den Weg bringen. Ich möchte gerne, dass wir diesen Prozess auch gemeinsam gestalten. Denn es wird ganz deutlich: Der politische Wille eint uns. Dann lassen Sie uns gemeinsam die Ausgestaltung vorantreiben, wie Sie es auch in Ihrem Antrag beschreiben. Dementsprechend könnten wir an die Diskussionen, die wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam geführt haben, Landtag in dieser Legislaturperiode im Sinne der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und seiner Strukturen anknüpfen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zu diskutieren ist dann auch, inwieweit eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder nach dem Vorbild des Bundes im Kontext einer Landesbeauftragung sinnvoll ist und wie wir diese Kommission mit der Kommission auf Bundesebene sinnvollerweise verzahnen können. Diese Dinge müssen miteinander ausgetauscht werden. Ich möchte, dass wir diese Fragen möglichst systematisch miteinander diskutieren, gemeinsam mit den Verbänden, mit den Trägern, aber selbstverständlich auch mit den Betroffenen. Im April 2020 wurde die gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland unterzeichnet. Diese Erklärung sieht unter anderem die Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den katholischen Bistümern vor. Diese sollen Ursachen, Strukturen und den Umgang mit Täter*innen, Betroffenen und die Voraussetzungen dafür untersuchen, gleichermaßen natürlich auch Versuche von Vertuschung transparent machen und die quantitative Dimension sexualisierter Gewalt analysieren. Dazu sollen Akten eingesehen und Betroffene gehört werden. Über die Ergebnisse soll die Kommission regelmäßig berichten. Die nordrhein-westfälischen Bistümer und Erzbistümer haben diese Aufarbeitungskommission eingesetzt. Sie haben ihre Arbeit aufgenommen, aber – das ist auch in dieser Debatte sehr deutlich geworden – die Arbeit dieser Kommission steht zu Recht unter einer ganz besonderen öffentlichen Beobachtung. Denn die Öffentlichkeit, aber vor allem die Betroffenen erwarten eine ehrliche, aber auch eine schonungslose Aufarbeitung dessen, was in der Institution Kirche Kindern angetan wurde. Selbstverständlich werden wir dies auch als Landesregierung – ich bin mir aber sicher, dass wir das insgesamt als Landespolitik, als Landtag und Landesregierung, gemeinsam tun – weiter begleiten. Auch ich schaue nach Köln, wie wir es alle tun, mit dem gleichen Unverständnis und der gleichen Fassungslosigkeit, die wir alle teilen. Denn wir stehen doch gemeinsam. Sehr klar ist dabei das Erzbistum Köln zu adressieren in der Verantwortung für eine wirkliche und eine ehrliche Aufarbeitung. Gerade Verantwortungsträger dürfen nicht wegschauen, und sie dürfen schon gar nicht leugnen oder verschleiern. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 24.11.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, bei aller Wichtigkeit, auch die Institution Kirche in den Blick zu nehmen, und bei all dem, was uns aktuell aufwühlt, was in Köln passiert, dürfen wir nicht verkennen: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet in der Mitte unserer Gesellschaft statt. Die aktuelle Kampagne des Bundesfamilienministeriums gemeinsam mit der neuen Unabhängigen Beauftragten macht deutlich, dass es gerade das soziale Nahfeld ist, das für viele Opfer sexualisierter Gewalt kein Schutzraum ist. Ich hoffe, Sie alle konnten die Plakate und Spots auch schon wahrnehmen, die deutlich machen, dass es eben nicht der Unbekannte irgendwo ist, sondern dass oftmals der schwerste Weg für Kinder der nach Hause ist. Dementsprechend müssen wir diesen Punkt ganz besonders in den Blick nehmen. Sexualisierte Gewalt findet in Familien, aber auch in Institutionen statt. Neben der Kirche sind davon besonders jene gesellschaftlichen Institutionen und Bereiche betroffen, in denen Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichste Art und Weise Abhängigkeitsund Machtverhältnissen ausgesetzt sind. Aber vor allem müssen wir dort hinschauen, wo die Kinder in Organisationen unterwegs sind, die eigentlich besonderen Schutz für sie bieten sollten, weil wir diesen Institutionen unsere Kinder und Jugendlichen anvertrauen. Sexualisierte Gewalt, derer sich Angehörige der Kirche schuldig gemacht haben, ist furchtbar und für Betroffene kaum zu ertragen, genau wie jeder Versuch, Taten nicht aufzuklären oder gar Aufklärung zu verhindern. Eine Strafrechtverschärfung zum sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer seelsorgerischen Tätigkeit muss daher auf Bundesebene weiter diskutiert werden. Ich finde, es ist sehr wichtig, dass wir über diesen Punkt weiter intensiv diskutieren. Das darf auf der anderen Seite aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sexualisierte Gewalt nicht nur im kirchlichen, im seelsorgerischen Kontext stattfindet, sondern in nahezu allen gesellschaftlichen Kontexten vorkommt und sie immer ein Verbrechen gegen Kinder und Jugendliche ist. Es darf auch nicht der Blick dafür verstellt werden, dass wir die Prävention weiter stärken müssen. Wir wollen doch sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bestmöglich verhindern. Dann müssen wir natürlich gleichermaßen die Strukturen stärken, um den betroffenen Kindern zu helfen sowie die Täter und auch die Täterinnen strafrechtlich zu verfolgen. Um die Prävention weiter zu stärken, werden wir im Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung gegen sexualisierte Gewalt, das jährlich fortgeschrieben wird, unterschiedlichste Maßnahmen der Prävention weiter in den Blick nehmen. Das entspricht dem Diskussionsstand der intensiven Aus-Landtag tausche rund um das Kinderschutzgesetz sowie im Rahmen der zahlreichen Anhörungen im Rahmen der Kinderschutzkommission in der letzten Legislaturperiode. Ich glaube, dass es gerade im Bereich der Prävention noch einige Dinge gibt, an denen wir kontinuierlich miteinander weiterarbeiten müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sogenannte Dunkelfeldstudien, die die Prävalenz sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erfassen sollen, sind sinnvoll und wichtig, aber sie sollten den Fokus nicht nur einseitig auf die Kirchen richten. Diesen Ansatz haben Frau Kollegin Feller und ich in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit der neuen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Frau Claus, erörtert, und wir haben ihr signalisiert, dass die von ihr geplante Dunkelfeldstudie natürlich auch in NRW Unterstützung findet. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam den Kinderschutz und die Kinderrechte weiter vorantreiben. Lassen Sie uns an den Gemeinsamkeiten anknüpfen und weiter an einem Strang ziehen, weil wir für die Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Verantwortung haben und wir es den Betroffenen schuldig sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Paul. Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass von dem Kollegen Ott eine Kurzintervention angemeldet wurde. – Sie haben 90 Sekunden, Herr Kollege.

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Jochen Ott SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, erst einmal herzlichen Dank insbesondere für Ihre Worte zum Erzbistum Köln. Ich möchte kurz meinen Blick auf das Thema schildern. Vor einigen Wochen bin ich in meinem Wahlkreis einfach mal zu einer Besinnungswoche der Betroffenen und der Mitarbeiter im Erzbistum gegangen, weil ich hören und erfahren wollte, was dort diskutiert wird. Die Menschen waren sich mit einer starken Kritik an uns, an der Politik und am Staat, alle einig. Der Vorwurf an uns Politiker war: Ihr in den Parlamenten mischt euch nicht ein, was die Kirche angeht; ihr lasst und alleine. Ich habe dort mehrfach gehört, dass die Leute immer wieder gesagt haben, es könne nicht sein, dass die Kirche ihre Aufarbeitung selbst definiert. Es müsse einen allgemeingültigen Standard geben, und es dürfe keine rechtsfreien Räume geben. Maria 2.0, die Betroffeneninitiativen und die Beschäftigten haben dringende Appelle geäußert, sie nicht alleine zu lassen. 24.11.2022 Ich persönlich erlebe, dass sich immer mehr Menschen mit meiner Sozialisation von der Kirche abwenden. Ich war mit drei Jahren im katholischen Kindergarten und danach in der katholischen Grundschule. Ich war Messdiener, KJGler, Vorsitzender eines Pfarrgemeinderats, Zivildienstleistender, und ich habe mit anderen die Kinderzeltstadt HöVi-Land im Kölner Osten aufgebaut. All diese Sozialisationserfahrungen von Gemeinschaft und Freundschaft waren für mein politisches Leben handlungsleitend. Die Spiritualität und das soziale Engagement ist für viele Christen in unserem Land, die sehr aktiv auch in der Demokratie mitwirken, handlungsleitend. Viele von diesen Menschen leiden aber daran, dass ihre Sozialisation in den vergangenen Monaten immer stärker unter Druck gerät, …

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit, Herr Kollege.

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Jochen Ott SPD

… weil sie sich insbesondere von der Bistumsleitung Köln inakzeptabel und unmenschlich behandelt fühlen. Deshalb ist meine Bitte – Frau Paul, Sie haben recht –: Das Thema muss systematisch aufgegriffen werden; es sind alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen. Herr Liminski, Frau Paul und Herr Limbach, …

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege!

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Jochen Ott SPD

… wir brauchen ein engagiertes Signal an die Christinnen und Christen in unserem Land, dass wir an ihrer Seite … (Zuruf von der CDU: Hallo!)

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Rainer Schmeltzer

Herr Ott, die Redezeit, …

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Jochen Ott SPD

… Seite stehen …

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Rainer Schmeltzer

… ist jetzt um eine halbe Minute überschritten!

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Jochen Ott SPD

… und Verantwortung übernehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt für 90 Sekunden die Möglichkeit, zu erwidern. Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Herr Kollege Ott, alles von dem, was Sie beschreiben, ist ein Ausdruck von wirklich tiefer Verunsicherung, tiefer Wut und tiefer Enttäuschung, und zwar auch über die Institution Kirche und darüber, dass man oftmals, glaube ich, das Gefühl gewinnt, dass immer nur dann über dieses Thema gesprochen wird, wenn ein Fall aufgedeckt wird. Es wird ein Fall aufgedeckt, daraufhin gibt es ein politisches, ein gesellschaftliches Schlaglicht, und dann verschwindet das notwendige Engagement wieder. Wir haben uns deswegen in der letzten Legislaturperiode auch angesichts der Fälle von Lügde, Münster und Bergisch Gladbach hier im Landtag gemeinsam vorgenommen, dass das nicht passieren darf. Dementsprechend haben wir strukturell die Kinderschutzkommission eingerichtet, dementsprechend gibt es das Landeskinderschutzgesetz, dementsprechend gibt es das Maßnahmenkonzept. Trotzdem haben Sie aber natürlich absolut recht, dass man sich auch hier immer weiter gemeinsam in der politischen Verantwortung hinterfragen muss, ob wir noch weitere Dinge tun können und müssen, um die Aufarbeitung und die Betroffenen zu unterstützen und um das Vertrauen in die Institutionen wiederherzustellen. Ich will aber auch sehr deutlich sagen: Es ist jetzt die Aufgabe der katholischen und auch der evangelischen Kirche, das verlorengegangene Vertrauen, das sie ganz offensichtlich bewusst verspielt haben, um vielleicht das Ansehen der eigenen Institution zu schonen, durch eine ernsthafte und schonungslose Aufarbeitung wieder zurückzugewinnen. Das soll nicht heißen, dass sich der Staat aus der Verantwortung stiehlt. Der Staat kann aber nicht die Verantwortung der Institution Kirche dafür übernehmen, was sie an Vertrauensschaden in ihrer eigene Institution und an Schaden bei den Menschen angerichtet hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Missbrauchsskandal hat das Vertrauen der Menschen in die Kirche massiv erschüttert. Eltern glaubten, dass ihre Kinder in der kirchlichen Jugendarbeit besonders gut aufgehoben seien. Stattdessen sind ihre Kinder in diesem vermeintlich geschützten Lebensraum Kirche Opfer widerwärtiger Taten mit zum Teil lebenslangen Folgen für Körper und Seele geworden. 24.11.2022 Auf der Internetseite der katholischen Kirche liest man von Astrid Mayer. Sie ist als Kommunionskind von ihrem damaligen Pfarrer missbraucht worden und hat Jahrzehnte gebraucht, bis sie darüber reden konnte. Heute engagiert sie sich unter anderem in entsprechenden Organisationen und im Betroffenenbeirat des Fonds Sexueller Missbrauch. 30 Jahre nach der Tat hat sie diese beim Bistum Aachen angezeigt und dort, wie sie selber sagt, nichts Gutes erfahren. Sie habe die Missbrauchskommission damals als völlig gefühllos und als reine Täterschutzkommission erlebt. Dort habe es lapidar geheißen, man habe den aktuellen Pfarrer sowie den Pfarrgemeinderat befragt, und die könnten sich gar nicht vorstellen, dass da damals etwas gewesen sein könnte. Man habe ihr dann noch vorgeworfen, sie habe ja eine Therapie gemacht und die angezeigten Ereignisse seien ihr dort vielleicht eingeredet worden. Sie solle doch die Anzeige zurückziehen. Das habe sie völlig umgehauen. Es habe auch niemanden in der Kommission gegeben, der irgendwie psychologisch geschult gewesen sei und auch nur ein wenig Gespür gehabt habe, was das in dieser ganz heiklen Situation für sie als Opfer bedeutet habe. Da brauche man Gesprächspartner mit Einfühlungsvermögen und Hilfe – echte Seelsorge eigentlich. Auch in der Gemeinde sei sie die Nestbeschmutzerin gewesen. Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig, dass das ein völlig inakzeptabler Umgang ist. Nichtsdestotrotz denke ich, dass wir hier konstatieren können, dass es gut ist, dass unsere Justiz hier nun mehr als genau hinsieht und dass sich die katholische Kirche dieser Diskussion gestellt hat, auch wenn wir uns alle sicherlich einig sind, dass hier noch viel zu tun bleibt. Es bedarf nicht nur des Willens, dieses Thema aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus für die Zukunft zu ziehen, sondern man muss sich auch intensiv der Opfer annehmen. Diese brauchen die volle Unterstützung mit spezifisch geschultem und unabhängigem Personal und dort, wo es nötig ist, auch einen finanziellen Ausgleich. Traumatisierung stürzt viele schließlich in den finanziellen Abgrund. Es ist aber auch unser aller Engagement gefordert, damit wir Kinder und Jugendliche zukünftig besser schützen können; denn es handelt sich dabei um eine gemeinschaftliche Aufgabe. Unseren gemeinsamen Willen dazu haben wir mit dem Landeskinderschutzgesetz deutlich unter Beweis gestellt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Diskussion hinsichtlich der Kirche muss wesentlich differenzierter geführt werden. Der vorlie-Landtag gende Antrag urteilt zu einseitig. Hier gilt es, nichts zu beschönigen, aber man sollte trotz aller Ereignisse keinen Generalverdacht gegenüber der katholischen Kirche aussprechen. Sie kümmert sich professionell darum, die Aufklärung der Missbrauchskrise konsequent voranzutreiben. Das muss man anerkennen. Das sage ich auch ganz persönlich als gläubiges Mitglied der katholischen Kirche im Bistum Münster. Gerade hier wurden mit der Missbrauchsstudie unter Leitung von Herrn Professor Großbölting und der klaren Positionierung von Herrn Bischof Felix Genn nach Vorstellung der Ergebnisse neue Maßstäbe gesetzt. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir das auch mit Blick auf das Erzbistum Köln wünschen würde. (Beifall von Heike Wermer [CDU]) Der vorliegende Antrag erweckt zudem den Eindruck, dass sexueller Missbrauch fast ausschließlich ein Problem der katholischen Kirche sei. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag etwas relativiert. Trotzdem möchte ich hier noch mal unterstreichen: Dem ist mitnichten so. Wir sprechen hier leider von einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Missbrauch gibt es auch in anderen Bereichen: im Sport, im Ehrenamt, in den Familien, in der Mitte der Gesellschaft. Wir alle erheben gegenüber der Kirche zu Recht einen hohen moralischen Anspruch. Umso bedeutender fallen die Verfehlungen in ihren Reihen auf. Der Vorgang und die daraus resultierende Aufgabe sind allerdings zu komplex, als dass man sie ausschließlich aus einem Blickwinkel betrachten sollte. Das wird diesem immensen Problem nicht gerecht. Die katholische Kirche hat sich überwiegend dieser Diskussion gestellt und erste Konsequenzen daraus gezogen. Sie hat die Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in ihren eigenen Reihen intensiviert und die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch aus 2013 aktualisiert sowie eine einheitliche „Rahmenordnung – Prävention“ auf den Weg gebracht. Die Prävention vor sexualisierter Gewalt ist zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geworden. Die Prävention in den konfessionsgebundenen Schulen braucht ein Schutzkonzept. Der Umgang miteinander muss immer wieder reflektiert, überprüft und weiterentwickelt werden. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko von sexualisierter Gewalt mindern. Ein institutionelles Rahmenschutzkonzept ist partizipativ unter Beteiligung von Eltern und Schülervertretern, Schulleitungen und Lehrervertretern, Vertretern der Mitarbeitervertretungen, Mitarbeitenden der Schulabteilungen sowie der Koordinationsstelle Prävention im Erzbistum Köln entstanden. Alle Eltern 24.11.2022 und alle Mitarbeitenden haben sich verpflichtet, diese verbindliche Orientierung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt einzuhalten. Gerade der Lebensraum Schule braucht eine Kultur des Respekts und der Achtung der Würde jedes Menschen und jedes Kindes. Deshalb bedarf es eines Verhaltenskodex für kirchliche Schulen. Sie brauchen Regelungen für Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Denn alle an der Schule Tätigen tragen gemeinsam Verantwortung. Prävention beginnt stets bei Erwachsenen, das heißt Lehrern, Eltern und Verwandten. Die Präventionsmaßnahmen an kirchlichen Schulen haben daher das gesamte Umfeld der Kinder und Jugendlichen im Blick. Transparenz ist eine weitere Säule der Prävention. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss als Voraussetzung für eine Einstellung in den Schuldienst aller kirchlichen Schulträger gelten. Dies muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden. Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die persönliche Eignung der Bewerber ausschlaggebend. Eine letzte große Säule der Präventionsarbeit ist die Wissenschaft. Ende dieses Jahres ist mit Ergebnissen der Evaluierung durch externe Wissenschaftler zu rechnen. Diese werden neue Erkenntnisse und damit verbunden Aufträge mit sich bringen. Nordrhein-Westfalen lässt die Opfer nicht allein, sondern hält für Betroffene vielfältige Angebote vor, um den verschiedenen Bedürfnissen zu entsprechen. Die Kirche hat einiges auf den Weg gebracht, um zukünftig ein breiteres Präventionsnetz zu spannen, aber sie wird auch noch viel Ausdauer und konsequentes Handeln an den Tag legen müssen, um diese Missbrauchsskandale zu bewältigen. Die nordrhein-westfälische Landespolitik sollte sie dabei maximal unterstützen und sehr differenziert hinsehen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Antrag leider nicht vollständig gerecht. Sicher lässt sich das in der Diskussion im Ausschuss vertiefen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Quik. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte damit starten, dass ich Frau Ministerin Josefine Paul ausgesprochen dankbar für ihren Beitrag bin. Wenn wir in dem Geiste, wie Sie es formuliert haben, in die weitere Debatte gehen, dann kann es uns, denke ich, Landtag gelingen, eine gute gemeinsame Positionierung zu finden. Das ist zumindest das Ziel meiner Fraktion. (Beifall von der SPD) In der Debatte ist von Frau Creuzmann angesprochen worden, sie hätte sich mehr Geduld von uns gewünscht. Nun ist es so, dass manche Themen nicht einem politischen Zeitstrahl folgen, wie wir ihn uns vielleicht wünschen. Ich berichte hierzu gerne aus den Diskussionen bei uns in der Fraktion. In der Tat haben wir sehr intensiv miteinander gerungen, ob und wann wir entsprechende Forderungen in den Landtag einbringen. Ich gehörte, offen gestanden, zu denjenigen, die da ein Stück weit auf der Bremse gestanden haben. Aber wir haben vorhin den Beitrag von Jochen Ott gehört. Wir haben gesehen, mit welcher Emotionalität Betroffene und Kirchenvertreter in diese Debatte gegangen sind. Sie haben uns persönlich angesprochen und gefragt: Warum tut ihr nichts? – Sie haben dann erlebt, dass Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki ergriffen worden sind, und sie haben uns wieder gefragt: Wann ist endlich der Zeitpunkt, dass sich die Politik einschaltet und uns mit diesen Fragen nicht allein lässt? – Da habe ich zumindest keine Möglichkeit mehr für politische zeitliche Taktung gesehen. Da haben wir gesagt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit diesem Forderungspapier an den Landtag heranzutreten. (Beifall von der SPD) Verschiedene Redner haben in der Debatte darauf abgestellt, es wäre zu einseitig die katholische Kirche beschuldigend. Das ist nicht das Ziel dieses Antrags; überhaupt nicht. Gerade die Aufforderungen an uns kamen besonders aus der katholischen Kirche. Es war ein Hilferuf und ein Wunsch nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit, nicht der Wunsch, gegen die eigene Kirche zu wettern. Von daher wäre das, glaube ich, eine grobe Missinterpretation unseres Antrags. (Beifall von der SPD) Ich habe den Eindruck, dass es von vielen Kirchenvertretern genauso gesehen wird. Zum Teil wohnen sie – die Leiter des Evangelischen Büros und des Katholischen Büros sind heute hier – der Debatte bei. Wer das Interview des DOMRADIOS mit Antonius Hamers gehört bzw. gelesen hat, merkt doch, dass die Forderungen genau in die richtige Richtung gehen: Unterstützung für die Idee einer Wahrheitskommission, Unterstützung dafür, das Strafgesetzbuch um den Aspekt des Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis zu erweitern, und natürlich auch Unterstützung dafür, einen unabhängigen Beauftragten gegen sexualisierte Gewalt in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Ich bin der Meinung, es lässt sich eine große und gemeinsame Brücke schlagen, wenn wir auch hier im 24.11.2022 Landtag bereit sind, diesen Weg gemeinsam zu beschreiten. Es ist in dieser Debatte daran erinnert worden: In der vergangenen Legislaturperiode hatten wir verschiedene Initiativen zu den Themen „Kinderschutz“ und „Missbrauch“. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist auf Initiative zunächst einzelner Fraktionen und dann des gesamten Hauses eingerichtet worden. Die Kinderschutzkommission ist auf Initiative einzelner Fraktionen zunächst diskutiert und dann gemeinschaftlich eingerichtet worden. Frau Quik hat gerade vor mir gesprochen: Die Initiative zum Thema „Verschickungskinder“ kam auch erst von einer einzelnen Fraktion, und dann haben wir gemeinschaftlich einen sehr guten Antrag gestellt und hier in Nordrhein-Westfalen einen sehr guten Weg beschritten. Genau das muss uns doch auch in dieser Frage gemeinsam gelingen. (Beifall von der SPD) Ich will einen Vorschlag machen, weil ich glaube, dass wir beim Thema „Kinderschutzbeauftragter“ ziemlich nah beieinander liegen. Das haben auch die Debatten gezeigt, die wir, insbesondere die demokratischen Fraktionen, in der vergangenen Legislaturperiode miteinander geführt haben. Lassen Sie es uns versuchen, mehr Tempo zu machen, sodass wir zumindest die Chance haben, schon 2023 eine solche Institution zu schaffen. Lassen Sie uns das auch im Haushalt hinterlegen. Wenn in dieser Sache die Bereitschaft zu einem gemeinschaftlichen Antrag da ist, stehen wir als SPD auf jeden Fall bereit. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Nach dem Textbefund fasse ich zusammen: Der Antrag der SPD ist insgesamt ungenügend und zu undeutlich. Was mit dem zentralen Begriff „kirchlich“ gemeint ist, bleibt völlig unklar. Schon die zentrale Stellung römisch-katholischen Missbrauchs ist ein Fehler des Antrags. Andere Kirchen sind nicht oder weniger betroffen. Nach allgemeiner Erkenntnis findet Missbrauch zudem im anderen sozialen Nahfeld statt, in der Familie wohl zu 51 %. § 174c StGB ist der falsche Ort für eine – allerdings wohl angezeigte – gesetzliche Anknüpfung, weil dort Missbrauch an Kranken und Behinderten abgehandelt wird. Missbrauch an Gläubigen oder Missbrauch an Kindern passt da überhaupt nicht hin. Der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Arbeit staatlicher Kommissionen stimmen wir zu. Das ist Landtag wegen der Konkretisierung verdienstvoll. Das geforderte Akteneinsichtsrecht ist ebenfalls sinnvoll. Wegen des staatsunabhängigen Kernbereichs kirchlicher Institutionen lehnen wir eine von uns als rechtswidrig eingestufte Rechenschaftspflicht ab. Eine Begründung für die Schaffung der Stelle eines Beauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz enthält der Antrag nicht. Keine einzige Straftat wird verhindert und kein zugefügtes Leid gelindert. Kinderrechte und Kinderschutz obliegen dem staatlichen Jugendamt, das gegebenenfalls zu stärken ist. Die Ausführungen zur Wahrheitskommission sind widersprüchlich, erlauben keine Bestimmung dessen, was eigentlich gewollt ist, und sind daher nicht zustimmungsfähig. Die Ergebnisse der bereits vorliegenden Dunkelfeldforschung scheinen nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein. Leider schwankt der Antrag zwischen einer Abrechnung mit der römisch-katholischen Kirche und einer allgemeinen objektiven Behandlung von Problematiken. Unterfütterung von Fakten findet nicht statt. Der Respekt vor den Opfern hätte eine sorgfältigere Abfassung des Antrags geboten. Der Überweisung an den Ausschuss werden wir zustimmen und im Ausschuss allem Möglichen, was den Opfern nützt, zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1691 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Ich rufe auf: 3 Frauen vor Gewalt schützen – Schutzplätze weiter ausbauen! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1682 24.11.2022 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1790 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Kollegin Troles das Wort. Bitte schön.

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Heike Troles CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Frauen vor jeder Form von Gewalt ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein zentrales Anliegen. Dazu gehört zunächst die fortlaufende Ächtung von Gewalt gegen Frauen als das, was sie ist. Erstens. Gewalt gegen Frauen ist ein Zeichen der Hilflosigkeit und ein Zeichen der Schwäche desjenigen, der sie anwendet. Zweitens. Gewalt gegen Frauen steht ohne Abstriche und unentschuldbar außerhalb des Verhaltensspektrums, das wir als Gesellschaft zu akzeptieren bereit sind. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) Drittens. Gewalt gegen Frauen ist keine Randerscheinung. Sie ist ein Massenphänomen. Sie kennt viele Formen und ebenso viele Schauplätze. Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen ist deshalb eine bleibende Aufgabe. Er geht jeden einzelnen von uns an, und er fordert uns als Gesellschaft insgesamt. Wir sind als Gesellschaft einen langen Weg gegangen, bis wir uns beim Thema „Gewalt gegen Frauen“ ehrlich gemacht haben, die Dinge klar beim Namen genannt haben und bereit waren, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Denn die Wahrheit ist: Auch wenn Gewalt gegen Frauen noch nie akzeptabel oder gar richtig war, so wurde sie doch über Jahre und Jahrzehnte hingenommen, und zwar als Teil des Privaten, der nicht zu hinterfragen war, als Mittel von Erziehung im Rahmen eines vermeintlich naturgegebenen Über- und Unterordnungsverhältnisses der Geschlechter und als Teil akzeptierter Geschlechtsausbeutung. Dass dies heute nicht mehr der Fall ist, ist ein Zeichen kulturellen und zivilisatorischen Fortschritts. Wie steinig dieser Weg kulturellen und zivilisatorischen Fortschritts ist, zeigen uns die mutigen Frauen im Iran und jene Männer, die an ihrer Seite stehen. Dass wir am 25. November jedes Jahr wieder mit dem Tag gegen Gewalt an Frauen international Haltung bekennen und Zeichen setzen, zeigt uns, wie viel noch zu tun bleibt – hier bei uns und überall auf der Welt. Die Istanbul-Konvention ist uns dabei Anspruch und Auftrag zugleich. So wiederhole ich die Worte, mit denen ich meine Rede begonnen habe: Der Schutz von Frauen vor Landtag jeder Form von Gewalt ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein zentrales Anliegen. Ich danke ausdrücklich unserem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, Ministerin Josefine Paul und der gesamten Landesregierung für ihr klares Bekenntnis und ihren unermüdlichen Einsatz, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen zu verwirklichen, die den Schutz von Frauen vor Gewalt nachhaltig verbessern. Dank dieses klaren Kurses steht Nordrhein-Westfalen heute mit an der Spitze, wenn es um den Schutz von Frauen vor Gewalt geht. So fördert Nordrhein-Westfalen landesweit unter anderem 64 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat und eine Fachstelle zur Gewaltprävention für Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Wir setzen uns für die Implementierung der anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen ein. Wir sensibilisieren fortlaufend durch verschiedene Kampagnen und Maßnahmen für das Thema „häusliche Gewalt“. Und Nordrhein-Westfalen zeigt null Toleranz beim Thema „Menschenhandel“, gerade wenn Mädchen und Frauen mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung zu uns gebracht werden. Mit dem vorliegenden Antrag der Zukunftskoalition von CDU und Grünen setzen wir den skizzierten Weg nun konsequent fort: mit dem weiteren Ausbau von Schutzplätzen in Frauenhäusern, der Weiterentwicklung von Hilfsangeboten, einer bedarfsorientierten Bündelung bestehender Strukturen, konsequenter Sensibilisierungsarbeit und dem nachhaltigen Ausleuchten des Dunkelfeldes. Damit machen wir klar: Der Schutz von Frauen vor Gewalt steht in Nordrhein-Westfalen im Mittelpunkt – am 25. November und an jedem anderen Tag im Jahr. Den Entschließungsantrag von SPD und FDP lehnen wir ab und werben für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Troles. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht zum ersten Mal an diesem Redepult die Kollegin Bostancıeri. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Häusliche Gewalt und Femizide sind ein gesamtgesellschaftliches, strukturelles Problem 24.11.2022 und sind auch in NRW an der Tagesordnung. Die Gewalt zeigt sich durch Bevormundung, Anschreien, Unterdrückung, Drohungen, Schubsen, finanzielle Entmündigung, Schläge, Tritte, An-den-Haaren-Reißen, Demütigungen, Revenge Porn, Vergewaltigung und Stalking und kann sich schlussendlich zur Tötung des Opfers steigern. Der gefährlichste Ort für Frauen ist der eigene Haushalt; die gefährlichste Person ist der Partner oder Expartner. Jeden Tag versuchen Männer, ihre Partnerinnen oder Expartnerinnen zu töten, und jeden dritten Tag gelingt dies einem von ihnen auch. Jede dritte Frau in Deutschland ist von sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt betroffen. Ein noch größerer Anteil von Frauen erfährt psychische Gewalt. Bei Frauen und Mädchen mit Behinderung liegt die Zahl deutlich höher. Nicht selten hört man, die betroffene Frau solle ihren gewalttätigen Partner doch einfach verlassen und in eine andere Wohnung ziehen, aber so einfach ist es leider nicht, denn meist hat die Frau durch finanzielle Abhängigkeit nicht die Möglichkeiten, eine eigene Wohnung zu finanzieren, und die psychische Gewalt hat ihr Selbstwertgefühl derart zermürbt, dass sie sich einen solchen Schritt vielleicht nicht mehr zutraut. Solche Strukturen sind nicht so einfach zu durchbrechen. Die aktuellen Krisen haben vielen Menschen sehr viel abverlangt. Sie haben auch dazu geführt, dass häusliche Gewalt stark zugenommen hat: durch die allgemeine gesellschaftliche Verunsicherung, die harten Lockdowns, durch unsichere Zukunftsperspektiven, durch einen drohenden oder erfolgten Jobverlust, durch das permanente Aufeinanderhocken aller Familienmitglieder. All diese Faktoren haben Konflikte in den eigenen vier Wänden befeuert, die immer öfter gewaltsam eskalieren. Häusliche Gewalt wird an vielen Stellen als Beziehungsdrama verharmlost und abgetan. Dazu kommt noch, dass Gewalt in der Partnerschaft extrem schambehaftet und ein großes Tabuthema ist. In diesem Bereich gibt es ein sehr großes Dunkelfeld, weil die Taten eben oft nicht angezeigt werden. Es gilt, dieses Dunkelfeld zu beleuchten und aus den Ergebnissen der Dunkelfeldstudie passgenaue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wenn wir davon sprechen, dass ein Drittel aller Frauen von Gewalt betroffen ist, können wir davon ausgehen, dass jeder und jede Einzelne von uns betroffene Frauen kennt, aber sehr wahrscheinlich nichts mitbekommt. Daher ist es enorm wichtig, die breite Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren, weil das einerseits präventiv wirkt und Landtag andererseits Frauen dabei unterstützt, aus gewaltsamen Situationen zu fliehen. Wenn sich die von Gewalt betroffene Frau nämlich doch entschließen kann, die Gewaltsituation zu verlassen, trifft sie auf hohe Hürden. Oft gibt es für diese Frauen nur ein sehr begrenztes Zeitfenster, um nach Hilfe zu rufen, zum Beispiel weil der Partner kurz zum Kiosk geht und sie nur dann die Gelegenheit hat, im Frauenhaus anzurufen. Ein weiteres knappes Zeitfenster muss genutzt werden, um sie und ihre Kinder zum Schutzplatz zu bringen. Viel zu oft kann es aber gar nicht so weit kommen, weil die Frauenhäuser bereits voll sind oder weil eine Frau mit Behinderung gar nicht erst untergebracht werden kann. Das ist nicht hinnehmbar. Deswegen möchten wir die Landesregierung beauftragen, die Schutzplätze so schnell wie möglich auszubauen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind und sich in einer akuten und lebensgefährlichen Notlage befinden, müssen Schutz finden. Das ist unser Anspruch, das muss gewährleistet sein, und das hat Deutschland mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Istanbul-Konvention auch zugesagt. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine sehr gut aufgestellte Frauenhilfeinfrastruktur mit vielen Mitarbeiter*innen, die wertvolle Arbeit leisten. Es ist an uns, sie dabei zu unterstützen, die Gewaltschutzangebote gemeinsam bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen. Auch nachhaltige Präventionsarbeit ist enorm wichtig, weil Jungen und Männer durch sie seltener zum Täter werden. So stehen wir heute hier wie jedes Jahr vor dem 25. November und blicken auf die Lage von Gewalt betroffener Frauen. Unsere Leitlinie ist die Istanbul-Konvention. Die Koalition aus CDU und Grünen hat es sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen vorzubeugen und sie zu bekämpfen sowie Schutzlücken zu identifizieren und zu schließen. Mit diesem Antrag gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich habe großes Vertrauen, dass unsere Ministerin auch in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und der multiplen Krisen ihr Möglichstes tun wird, dieses Ziel zu erreichen. Es ist auch unser gemeinsames Ziel, die Situation von Gewalt betroffener Frauen nachhaltig und langfristig zu verbessern. Daher möchte ich auch bei der Opposition dafür werben, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 24.11.2022

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Kollegin İlayda Bostancıeri, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Für die Fraktion der SPD erteile ich nun der Kollegin Christine-Marie Stamm das Wort. Es ist auch ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Christin-Marie Stamm SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen „selbstbestimmt in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft leben können. Dafür setzen die Landesregierung und mein Ministerium sowie ich persönlich mich ein, und ich hoffe, das gilt für uns alle.“ Das waren die Worte von Ministerin Paul in ihrer kleinen Regierungserklärung. Dafür danken wir Ihnen sehr, Frau Ministerin, denn ich möchte betonen: Es gilt tatsächlich nicht nur für die regierungstragenden Fraktionen, sondern für alle demokratischen Kräfte in diesem Haus. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Daher ist es völlig unverständlich, dass CDU und Grüne dem Appell ihrer eigenen Ministerin nicht folgen und keinen Versuch unternommen haben, dieses so wichtige Thema mit eigenen Impulsen voranzutreiben. (Beifall von der SPD und der FDP) Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft, das wir nicht nur anlässlich des bevorstehenden Aktionstages thematisieren und vor allem angehen müssen. Leider beinhaltet der Antrag jedoch kaum konkrete Anknüpfungspunkte für eine dringend benötigte Verbesserung der Situation – und das, obwohl Ihnen der rechtliche Rahmen, die einschlägige Datenlage und Expertise von Praktikern und Praktikerinnen durchaus bekannt sein sollten wie zum Beispiel das sich verschärfende Problem von Gewalt im digitalen Raum, um nur ein Beispiel zu nennen, bei dem der im Oktober veröffentlichte Bericht des GREVIO-Expertenausschusses dringenden Handlungsbedarf sieht. Besonders drastisch zeigt sich dies bei den Kapazitäten der Frauenhäuser. Schutzplätze sind selbstverständlich nur ein Bestandteil des komplexen Netzes an Unterstützungsangeboten, aber hier wird sehr anschaulich, wie weit Wunsch und Wirklichkeit auch in NRW auseinanderliegen. (Beifall von der SPD) Landtag Sie sprechen von dem bedarfsgerechten Ausbau der Kapazitäten bei den Schutzplätzen in Frauenhäusern. „Bedarfsgerecht“ bedeutet gemäß Erläuterung zu Art. 53 der Istanbul-Konvention einen Richtwert von einem Schutzplatz pro 10.000 Einwohnern. Spätestens seit der Bedarfsermittlung im Auftrag des damals zuständigen Ministeriums im Jahr 2020 wissen wir, dass NRW bei den landesgeförderten Einrichtungen weit von diesem Ziel entfernt ist: Damals erfüllten es nur vier von 23 Kreisen und kreisfreien Städten. Auf Ebene der Regierungsbezirke lag der Schlüssel im Durchschnitt bei etwa eins zu 30.000. Die Konsequenz hat Ihnen vor Kurzem die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser klipp und klar und fett gedruckt in die Stellungnahme zum Haushalt 2023 geschrieben: „Diesen Verpflichtungen kommt das Land NRW mit dem vorgelegten Haushaltsplan weiterhin nicht nach.“ Damit sollte klar sein: Wer es mit dem Schutz von Frauen vor jeglicher Form gewalttätiger Übergriffe ernst meint, muss in diesen Bereich investieren (Beifall von der SPD) und jene, die Schutz bieten, mit aller Kraft unterstützen – und darf eben nicht, wie es der schwarz-grüne Haushaltsentwurf 2023 vorsieht, den entsprechenden Ansatz um fast 2 Millionen Euro kürzen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal. (Beifall von der SPD) Daher appellieren wir an Sie: Stimmen Sie unserem gemeinsamen Entschließungsantrag zu – für eine Rücknahme der Mittelkürzung und für bedarfsgerechte Hilfsstrukturen. Lassen Sie uns daran arbeiten, die Frauenhilfe in NRW substanziell und nachhaltig zu stärken – am besten gemeinsam. Auf die Bereitschaft der Sozialdemokratie können Sie zählen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Kollegen Dr. Joachim Stamp das Wort.

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Dr. Joachim Stamp FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht hinnehmbar, dass auch im Jahr 2022 immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen auf unterschiedlichste Weise alltäglich Leid erfahren. Das muss endlich aufhören, und dafür setzen wir uns ein. Jeder und jede Einzelne von uns muss es sich 24.11.2022 zur Aufgabe machen, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, und zwar tagtäglich. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Jahr 2018 dazu verpflichtet, aktiv für die Prävention und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einzustehen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Es ist daher bedauerlich, dass Deutschland vom Europarat wegen Defiziten bei der Umsetzung der Konvention eine Rüge erteilt bekommen hat. Deswegen ist es nun wichtig, dass die Istanbul-Konvention auch endlich in Nordrhein-Westfalen gänzlich umgesetzt wird, schließlich soll die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 uneingeschränkt deutschlandweit gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich aber, ob die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowohl die Ernsthaftigkeit der Situation von betroffenen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen als auch die Inhalte der Istanbul-Konvention verstanden und durchdrungen haben. Ich möchte dies bezweifeln, denn wie passt die Forderung – ich zitiere – „bedarfsgerecht den Ausbau der Schutzplätze in den Frauenhäusern schnellstmöglich voranzutreiben, um Frauen zu ermöglichen, aus lebensbedrohlichen Situationen fliehen und Schutz finden zu können“ mit der zeitgleichen Kürzung von 1,85 Millionen Euro im Haushalt 2023 im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ zusammen. Dieser Antrag ist nichts anderes als ein reiner Schaufensterantrag, um die Unruhe in der Frauenhilfeinfrastruktur nach Bekanntgabe der Kürzung im Haushalt zu besänftigen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Würde es den regierungstragenden Fraktionen ernsthaft um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen gehen, würden wir heute nicht direkt darüber abstimmen, sondern hätten uns ausführlich sowohl im Ausschuss als auch in einer Anhörung damit auseinandergesetzt. Uns Freien Demokraten und mir als Vater zweier Töchter ist der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein zentrales Anliegen. Genau deswegen haben wir zusammen mit der SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, der mehr Substanz hat und sich an den tatsächlichen Bedarfen der Frauenhilfeinfrastruktur orientiert. Exemplarisch möchte ich zwei Forderungen hervorheben. Erstens. Die Kürzung für den Schutz von Frauen um 1,85 Millionen Euro muss zurückgenommen werden. Das Geld muss wieder in den Haushalt eingestellt werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichende finanzielle und somit auch per-Landtag sonelle Mittel für Maßnahmen und Programme zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Gerade Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Hilfesystems und müssen daher finanziell abgesichert sein. Zweitens fordern wir Freie Demokraten von der Landesregierung, auch neue Konzepte und Wege für die Frauenhilfeinfrastruktur zu prüfen, damit eine zielgruppengerechte Versorgung auch für die Zukunft gewährleistet ist. Hierbei soll der aktive Austausch mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gesucht werden, um bedarfsgerechte Hilfsangebote sowohl für den städtischen als auch für den ländlichen Raum weiterzuentwickeln. So können nämlich Schutzlücken geschlossen werden. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist zu ernst und viel zu wichtig, um nur mit einem Schaufensterantrag von Schwarz-Grün bedacht zu werden. Daher lehnen wir den Antrag der regierungstragenden Fraktionen ab und werben umgekehrt um Zustimmung für unseren gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Sozialdemokraten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun die Abgeordnete Seli-Zacharias das Wort.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass man Mädchen nicht schlägt, lernten kleine Jungs früher schon im Elternhaus und im Kindergarten. Es war immer schon eine Selbstverständlichkeit. Doch immer wieder – und da gebe ich Ihnen recht – durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch hat sich Gewalt tatsächlich manifestiert. Ja, Gewalt gegen Frauen, gegen Behinderte, gegen Schwächere ist immer ein Ausdruck von Dummheit und Ignoranz. Ich glaube, da sind wir uns alle uneingeschränkt einig. (Beifall von der AfD) Sicher ist auch, dass Mädchen und Frauen Schutzräume erfahren, dass Hilfe und Beratung angeboten wird, wann immer sie es benötigen. Sicher ist auch, dass Gelder zur Verfügung gestellt werden – durchaus auch große Summen. 24.11.2022 Ich glaube nicht, dass es unbedingt Schaufensteranträge sind, über die wir heute hier sprechen. Ich glaube, dass wir uns grundsätzlich alle einig sind, dass hier etwas passieren muss, auch wenn es am Ende des Tages immer um die Ausgestaltung geht. Es wurde bereits viel Wichtiges und Richtiges gesagt. Ich möchte aber das wiederholen, was ich im Ausschuss bereits betonte und was mir heute in der Art und Weise, wie wir diese Debatte führen, leider Gottes fehlt. Für mich persönlich reicht es nicht, hier einfach so, wie es gerade von der Kollegin der Grünen beispielsweise geschehen ist, einen Begriff wie „Femizid“ reinzuwerfen, ohne im Kern darüber zu sprechen, worum es sich eigentlich handelt. Ich möchte deutlich betonen: Der neue Phänomenbereich „Femizid“ zieht sich gewiss nicht durch alle gesellschaftlichen Schichten. Wir wissen ganz genau, mit welcher gesellschaftlichen Schicht dieser Phänomenbereich zusammenhängt. Es ist bestimmt nicht so, wie es hier gerade von der Kollegin dargestellt wurde. Deshalb möchte ich sehr deutlich wiederholen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe. Wir müssen uns, wenn wir über Frauenhäuser sprechen, viel intensiver mit dieser Klientel auseinandersetzen, und zwar – auch sehr deutlich – nicht aus falsch verstandener Toleranz die barbarischen Täter schützen, indem wir schweigen. Zwei Drittel aller Frauen in deutschen Frauenhäusern haben einen Migrationshintergrund. Während im Jahr 2000 der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund bei 41 % lag, stieg der Anteil im Jahr 2019 auf 66 %. Die häufigsten Herkunftsländer sind dabei unter anderem Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak und noch viele weitere. Diese Fakten zeigen uns, dass wir es mit Frauen zu tun haben, die in echten patriarchalischen Strukturen sozialisiert wurden. Deshalb muss es auch die Aufgabe der Frauenhäuser sein, die Unabhängigkeit und das Selbstbewusstsein dieser Frauen zu stärken. Nur wenn wir offen und ehrlich über die Zustände vor Ort sprechen, können wir diesen Frauen wirklich helfen. (Beifall von der AfD) Wir alle wissen es ganz genau, gleichwohl viele von Ihnen hier es vielleicht nicht zugeben wollen: Bei religiösen Fanatikern aus muslimisch geprägten Kulturkreisen, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ah!) die ihre Frauen als Eigentum und nicht als menschliches Individuum ansehen, werden durch Integrationskurse keine Segnungen der Gleichberechtigung erzielt werden. Landtag Die Frauenhäuser werden in Zukunft viel zu tun haben. Wir sollten deshalb hier die Chance ergreifen, die Chance nutzen, diese Frauen entschlossen und bedingungslos aus den Fängen der kulturellen Unterdrückung zu erlösen. Wir würden es nicht nur für diese Frauen tun, wir würden es vielmehr für ihre Kinder tun, für eine Generation, welcher wir ausdrücklich sagen wollen: Hier rührt euch keiner an, hier hast du eine Stimme, und niemand darf dich unterdrücken! (Beifall von der AfD) Eine sichere Zukunft ihrer Kinder, der Kinder dieser Frauen, lindert ihr Leid. Wir wissen: Billigung häuslicher Gewalt überträgt sich immer weiter auf die nächste Generation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns das auch aus Eigeninteresse tun, für die Zukunft dieser Kinder. Das sind wir diesen Frauen schuldig, viel mehr noch ihren Kindern. Lassen Sie es uns für diese Gruppe tun, weil sie die Schwächsten in unserer Gesellschaft sind. Schauen wir ganz genau hin, mit wem wir es da zu tun haben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die traurige Wahrheit nicht nur zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, sondern leider an jedem Tag ist, dass Frauen unabhängig von der Schicht, der Herkunft, vom Alter, von Behinderung und anderen Merkmalen Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das in den Blick zu rücken, ist Aufgabe des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, aber es darf natürlich nicht bei Appellen an einem speziellen Tag bleiben. Die Zahlen machen auf erschreckende Weise deutlich, dass sich Frauen jeden Tag geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sehen. Die vielleicht erschreckendste Zahl – Sie alle werden sie kennen, aber ich nenne sie trotzdem noch einmal – hat Carolin Kebekus erst letztlich in einem aktuellen Beitrag deutlich gemacht, in dem sie gesagt hat: In Deutschland wird an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Ex-Partner oder Partner getötet. Jeden Tag unternimmt ein Mann den Versuch. Das sind Zahlen, die uns aufschrecken müssen, auch wenn man sich vor Augen führt, dass jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer 24.11.2022 und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder einen früheren Partner wird. Nach Daten aus dem Jahr 2020 ist darüber hinaus rund die Hälfte der jungen Frauen von geschlechtsspezifischer Cybergewalt betroffen. Diese Zahlen müssen uns antreiben, Prävention, Schutz vor Gewalt ins Zentrum unserer Politik zu stellen. Die Landesregierung stellt sich der wichtigen Aufgabe, von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen zu schützen und sie zu unterstützen. Leitplanke dafür ist die Istanbul-Konvention. Wir alle wissen, dass Nordrhein-Westfalen auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hocheffizientes Schutzund Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zurückgreifen kann. Allerdings ist auch klar, dass es weiterhin Schutzlücken bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt. Die Landesregierung ist dazu verpflichtet – die Koalition hat sich dazu verpflichtet –, diese Schutzlücken zu schließen. Uns ist es gelungen, in dem Haushaltsplanentwurf dafür zu sorgen, dass es Stabilität auch in schwierigen Zeiten geben kann. In vielen Bereichen wurden die Haushaltsansätze überrollt. In der Titelgruppe, aus der Projekte und Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen finanziert werden, ist eine vermeintliche – ja, das steht da so – Absenkung in Höhe von 1,85 Millionen Euro vorgesehen. Ich kann Ihnen aber versichern – ich werde das gleich kurz darstellen –, dass sich die nordrheinwestfälischen Gewaltschutzeinrichtungen auch weiterhin darauf verlassen können, dass sie Planungssicherheit haben. Wir werden die Unterstützungsund Hilfeangebote auch weiter ausbauen. Denn zur Wahrheit und zum Verständnis gehört auch: Nicht ich verschleiere hier etwas, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung andeuten, sondern die Frage ist, ob man die Haushalte richtig nebeneinanderlegt. Ich will das noch einmal klarstellen: In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wurde der Haushaltsansatz für die Frauenhilfeinfrastruktur um jeweils rund 5 Millionen Euro aufgestockt. Allerdings wurden die Mittel nicht in voller Höhe verausgabt, und sie waren auch nur für befristete Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel für Investitionen. Mit dem Haushalt 2023 – das ist der qualitative Unterschied, der diesen Haushalt zu einem macht, der die Frauenhilfeinfrastruktur unterstützt – wird nun ein Großteil dieser Mittelaufwüchse aus 2021 und 2022 verstetigt. Das bedeutet nichts weniger, als dass ab 2023 im Vergleich zu 2020 jährlich langfristig 9 Millionen Euro mehr für den dauerhaften Ausbau der Hilfestrukturen zur Verfügung stehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag So können wir die Weiterentwicklung voranbringen. Im Einzelnen heißt das: Wir nehmen fünf weitere, bereits bestehende Frauenhäuser in die Landesförderung auf. Dabei handelt es sich um diejenigen in Recklinghausen, Datteln, Minden, Münster und Salzkotten. Wir sind im Gespräch mit den Einrichtungen, um sie in die Landesförderung zu übernehmen. Außerdem wollen wir die Frauenhäuser auch qualitativ stärken. Deswegen werden wir zügig ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und das Förderprogramm Frauenhäuser ab dem Jahr 2023 um eine Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Kindern erweitern. Es ist auch ein ganz wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Wir werden Lücken bei den landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt schließen. Ja, man kann, wie Sie es tun, in der Pressemitteilung schreiben: Schwarz-Grün verschleiert Regierungsuntat. Das kann man machen. Nur frage ich, ob das vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade erläutert habe und wie diese Landesregierung es mit diesem Haushalt schafft, langfristig mehr Mittel zu sichern, als das noch 2020 der Fall war, noch so redlich ist. Ist es wirklich so gut, politische Punkte machen und Verunsicherung in der Landschaft schüren zu wollen, wenn klar ist, dass wir Planungssicherheit für die Frauenhilfeinfrastruktur in diesem Land gewährleisten? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich glaube, wir waren da in der gemeinsamen Debatte schon einmal weiter. Denn uns verbindet doch hier – das hat es schon immer getan – der gemeinsame Konsens beim Gewaltschutz gegen Frauen. Ich hoffe, dass wir an diesem Konsens weiterarbeiten können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über, erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1682. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/1682. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Sorry, ich wollte eigentlich fragen: Wer stimmt dagegen? (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Hatten wir ja schon! – Heiterkeit) 24.11.2022 – Das hatten wir schon. Wer enthält sich? – Keiner. Somit ist der Antrag angenommen. Wir gehen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/1790 über. Ich frage: Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. (Ibrahim Yetim [SPD]: Nee, nee, nee!) – Hören Sie dahinten mit den Bemerkungen auf, sonst bringen Sie mich durcheinander. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Somit wurde der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Die Landesregierung muss alles unternehmen, damit in Lützerath kein Hambacher Forst 2.0 entsteht Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1671 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Herrn Kollegen Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Klima zu schützen, das ist die Aufgabe unserer Zeit – von uns allen für alle nachfolgenden Generationen. Ich glaube, jeder, der bei Verstand ist, weiß das auch. Wenn die Wege sich auch unterscheiden mögen, so sind wir uns über das Ziel doch einig. Friedlicher, bunter, kreativer Protest in der Gesellschaft trägt dazu bei, Menschen zu sensibilisieren, zum Nachdenken zu bewegen, und regt auch zum Handeln an. Ich werde immer dafür streiten, dass man friedlich protestieren kann. Das ist eine Säule unserer freiheitlichen Grundordnung. Wir erleben inzwischen allerdings vielfach, wie sich die Klimabewegung radikalisiert. Da wird sich an Straßen geklebt, da werden wie in Wuppertal oder in Essen Autoreifen von SUVs zerstochen, es werden Pipelines zerstört. Die berechtigten Anliegen der Klimabewegung werden so immer weiter von Kriminellen und Linksextremisten gekapert. Das bringt rein gar nichts fürs Klima, sondern gefährdet Demokratie und Menschenleben. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Landtag In Wahrheit geht es dabei um etwas anderes, nämlich um den Kampf gegen unsere demokratische Grundordnung. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes geht es vielfach um Systemfragen. Es geht um Anarchie. Das ist hochgefährlich und vor allem antidemokratisch. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Vermeintliche Moral steht nicht über Recht und Gesetz. Deswegen sollte der Landtag heute das Signal senden, dass wir alle uns von diesen radikalen Aktionen klar distanzieren. Wer mutwillig andere Menschen gefährdet oder offen Rechtsbrüche begeht, hat den Boden unseres Rechtsstaates verlassen. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Gleiches gilt für Lützerath. Ich habe die große Sorge, dass der friedliche, bürgerliche Protest in Lützerath ganz gezielt als Einfallstor für die radikale und linksterroristische Szene missbraucht wird und es erneut zu gewalttätigen Angriffen auf Polizeibeamte und RWE-Mitarbeiter kommt. Diese Sorge sollten wir alle haben. Aus Lützerath darf kein Hambacher Forst 2.0 werden. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Wir haben doch nicht vergessen, dass unsere Polizei 2018 zur offenen Zielscheibe linksradikaler Gewalt wurde. Gegrabene Tunnel, Nagelfallen, das Werfen von Kot, Molotowcocktails – das war lebensgefährlich. Unsere Polizei wurde mit Radmuttern aus Zwillen beschossen. Der Rechtsstaat darf deshalb nicht zuschauen, wenn einige gewaltbereite Linksradikale in Lützerath nach Aussagen des zuständigen Polizeipräsidiums bereits gezielt für den Tag X der Räumung trainieren und es zu befürchten steht, dass es erneut zu einer erheblichen Gewalteskalation kommen wird. Sätze aus Presseerklärungen der linksextremistischen Gruppierung Ende Gelände wie – Zitat – „Wir werden um Lützerath kämpfen, wie wir den Hambacher Wald verteidigt haben. Wer Lützerath angreift, wird einen hohen Preis zahlen.“ sind doch mehr als ein Alarmzeichen. Auch vor diesem Hintergrund, finde ich, ist es nicht hinnehmbar, dass die Besetzer offenbar die einzigen sind, die sich derzeit auf eine Räumung vorbereiten. „Ende Gelände“ wirbt sogar offen mit dem Slogan: Die Polizei schläft, wir nicht. – Das scheint auch teilweise zu stimmen. Trotz klarer Rechtslage und sich abzeichnenden Zeitdrucks durch das Ende der Rodungsperiode Ende Februar lassen sich die Behörden alle sehr viel Zeit mit den für einen Polizeieinsatz erforderlichen Amtshilfe- und Vollzugshilfeersuchen. Die RWE AG hat Anfang Oktober angezeigt, dass sie roden will. Bis zu dieser Woche war die Landesre-24.11.2022 gierung offenbar im Tiefschlaf. In diesem Jahr wird hinsichtlich einer Räumung nichts mehr passieren. Das haben Sie schon verschlafen. Das Problem ist aber, dass jeder Tag, den wir warten, den Radikalen in die Hände spielt. Das sage nicht ich – ich sage das zwar auch, aber habe nicht das Copyright dafür –, sondern das sagt die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Sie sagt außerdem: Mit jedem Tag, den wir warten, wird Lützerath zur Festung, und die Gefahren erhöhen sich. (Beifall von der FDP) Herr Minister, Sie haben selbst im Innenausschuss erklärt, dass konkrete Einsatzplanungen sechs bis acht Wochen dauern. Die kommen jetzt noch on top. Wenn die Hilfeersuche da sind, dauert es also noch einmal acht Wochen. Sie haben auch gesagt, dass einzelne Einsätze und scheibchenweises Vorgehen das Problem gar nicht lösen. Ich will aber deutlich machen: Das entbindet Sie doch nicht von der Pflicht, auch im Vorfeld einer Räumung alles dafür zu tun, die Sicherheit unserer Einsatzkräfte zu gewährleisten. Es gibt ja auch Rechtsgrundlagen des Polizeigesetzes. Ich frage mich, wie sehr Sie diese geprüft haben. Machen Sie bitte Ihren Job. Bereiten Sie unverzüglich in Abstimmung mit den zuständigen Akteuren ein umfassendes Räumungskonzept für Lützerath vor, damit Leib und Leben der Menschen sowie der dort eingesetzten Polizeibeamten bestmöglich geschützt werden. (Beifall von der FDP) Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich bitte auch die Kolleginnen der Grünen eindringlich, ihren Einfluss in der Szene geltend zu machen. Ziehen Sie die Grenze zwischen Protest und Gewalt bitte klar, um denen, die dafür zu erreichen sind, klarzumachen, dass Letzteres nicht der Weg in unserer demokratischen Gesellschaft sein kann. (Lachen von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Es geht dabei gar nicht um Opposition oder Regierung. Es geht darum, dass weiteres Nichtstun Menschenleben gefährdet. Wir brauchen das klare Signal, dass Wort und Debatte der richtige Ansatz sind und eben nicht Hausfriedensbruch, Vermummung, Schutzbewaffnung, Angriffe gegen Polizeibeamte oder Gewalt irgendein Mittel in unserer freiheitlichen Demokratie sein können. Distanzieren wir uns gemeinsam von Extremismus.

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Berivan Aymaz

Die Redezeit, Herr Kollege. Landtag

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Marc Lürbke FDP

Stimmen Sie unserem Antrag heute zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Thomas Schnelle das Wort.

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Thomas Schnelle CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Marc Lürbke, ich kann dir bei vielen Dingen zustimmen, die du gerade gesagt hast, aber nicht bei deiner letzten Aussage, dass es hier nicht um Opposition, sondern um Zusammenarbeit geht. Ich denke, dass dieser Antrag, der heute gestellt wird, ein reiner Showantrag ist. (Marc Lürbke [FDP]: Oh!) Vielleicht ist er auch, wie Ihr Kollege Stamp zum vorherigen Antrag gesagt hat, ein Schaufensterantrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Lassen Sie mich das erklären. Hier wurde gerade von Verschlafen gesprochen und gesagt, es würden Dinge verschlafen. Es ist doch klar, dass die Landesregierung in Absprache mit allen anderen beteiligten Behörden und auch mit RWE alles dafür unternimmt, dass es zu einer friedlichen Lösung für Lützerath kommen wird. Hier wird nichts verschlafen. Dabei stehen aber auch wir als Politiker in der Pflicht, moderierend und vermittelnd tätig zu sein. Das tut dieser Antrag meiner Meinung nach jedoch nicht. Er verschärft die Lage. Viele Dinge in den Feststellungen im Antrag sind Allgemeinplätze und in diesem Haus auch völlig unstrittig. In einigen Dingen wird sich aber auch meiner Meinung nach geirrt. Wir denken nicht, dass einige wenige Straftäter das Verständnis und das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Notwendigkeit der Energiewende und die Bekämpfung des Klimawandels gefährden können. Schließlich ist das Bewusstsein für die Klimaproblematik längst im überwiegenden Teil der Bevölkerung fest verwurzelt. Nicht zuletzt die große friedliche Protestbewegung gerade unter jungen Menschen hat zu schnelleren Entscheidungen hin zur Energiewende geführt. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das ist nicht nur gut für das Klima im Allgemeinen, sondern gerade auch für meinen Wahlkreis, der insbesondere von diesen Entscheidungen profitiert hat. Seit 2016 wurde der bis dahin geplante Tagebau Garzweiler II immer wieder verkleinert, zuletzt durch 24.11.2022 die gute Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und RWE. Es ist daher falsch, wenn die FDP-Fraktion jetzt in diesem Antrag so tut, als könne die Klimabewegung ausschließlich auf einen sehr kleinen Teil der gewaltbereiten Aktivistinnen und Aktivisten reduziert werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marc Lürbke [FDP]: Das haben wir gar nicht gesagt! Das stimmt ja gar nicht!) – Da ist fast nur von Klimaextremisten die Rede. Natürlich sind diese Extremisten das Problem. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Meine Güte! – Andreas Bialas [SPD]: Sie sind das Problem!) Die rechtlichen Voraussetzungen in Lützerath sind aber auch vollkommen andere als seinerzeit in Hambach. Damit hinkt der Vergleich zu Hambach. Die bergbauliche Inanspruchnahme von Lützerath ist höchstrichterlich bestätigt. Die Flächen und Gebäude sind allesamt im Besitz von RWE. Auch die Gruppe der Demonstrierenden in Lützerath ist eine andere als in Hambach. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Du hast gerade den Polizeipräsidenten aus Aachen, Herrn Weinspach, zitiert. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) In einem Artikel von heute hat er aber auch gesagt – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –: „Anders als in Hambach ist der Widerstand in Lützerath auch stark bürgerlich geprägt.“ Das weiß ich auch aus eigenen Beobachtungen und Erfahrungen vor Ort. Es gilt doch, gerade diese Leute mit in die Konfliktlösung einzubinden. (Zurufe von der FDP) Der vorliegende Antrag bewirkt in seinem Duktus genau das Gegenteil. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist vollkommen klar, dass wir Gewalt vonseiten der Aktivisten vor Ort in Lützerath und auch an anderen Stellen ablehnen und klar verurteilen. Ebenso klar ist, dass sich die Polizei akribisch bestmöglich auf diesen Einsatz vorbereiten wird. Als Polizist weiß ich aber auch, dass jeder Einsatz, der durch Kommunikation und Deeskalation gelöst wird oder vereinfacht wird, der beste Einsatz ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Klar ist allerdings auch, dass in Lützerath geltendes Recht umgesetzt und die Polizei dort entsprechend Landtag tätig wird. Auch hierbei dürften wir uns wohl alle einig sein. Mit Dirk Weinspach, der als Polizeipräsident von Aachen zuständig ist, haben wir einen äußerst erfahrenen, besonnenen und kompetenten Fachmann für diesen Einsatz, der von ebenso erfahrenen und kompetenten Polizeiführern unterstützt wird. Wie aus bisherigen Einsätzen gewohnt und wie angekündigt, wird er auch die Beteiligten und die politischen Mandatsträger informieren. Auch die Landesregierung wird das sicherlich weiterhin tun. Den hier vorliegenden Antrag braucht es zur Lösung der Problematik von Lützerath nicht. Daher lehnen wir ihn ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die SPD erteile ich nun dem Kollegen Andreas Bialas das Wort.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskreditieren hier keinen Protest. Aber wir reden über Probleme und darüber, dass es Straftaten zu verhindern gilt, sowie über Haltung und Einstellungen. Ich danke der FDP für diesen Antrag. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Es geht im Kern um die Frage, wie man sich auf die erwartbare Auseinandersetzung um den Ort Lützerath zwischen dem Staat sowie seinen ausführenden Organen, hier besonders der Polizei, und den Gegnern, die weder die politischen Entscheidungen noch die Urteile in diesem Zusammenhang anerkennen, einstellt und wie die Räumung und der Abraum von Lützerath vorbereitet werden. „Wer Lützerath angreift, wird einen hohen Preis zahlen“: Dieses Zitat kennen wir. Ich verstehe das auch als Kampfansage an den Staat. (Marc Lürbke [FDP]: Ist es!) Der sich abzeichnende gewaltsame Kampf gegen Entscheidungen eines demokratischen Rechtsstaates, unterfüttert mit einer linksradikalen Ideologie, ist ein irriger Weg, auch wenn diese Ideologie zum vermeintlichen Zwecke und im Gewand des Klimaschutzes daherkommt. Radikale Gruppen, die Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung in Deutschland vertreten und auszuüben befähigt und bereit sind, können keine letztendlich zwar nicht geliebten, aber dennoch hingenommenen Kampfgefährten sein. (Beifall von der SPD und der FDP) 24.11.2022 Wenn eine vermeintliche Klimagerechtigkeitsbewegung zu einer Staatsungerechtigkeitsbewegung wird, bleibt nur ihr strafrechtlicher Charakter übrig. Man kann sich nur von ihr distanzieren. Darum sollten wir hier gemeinsam ausrufen: Verlassen Sie diesen falschen Weg! Es gilt aber auch, an dieser Stelle einen klaren Appell an die Landesregierung zu richten. Lassen Sie mich ein wenig zurückschauen. Der Einsatz im Hambacher Forst hat doch eines gezeigt, Herr Innenminister: Sie haben die Einsatzkräfte in den größten Polizeieinsatz der Nachkriegsgeschichte geschickt. Sie haben sie enormen Belastungen ausgesetzt. Und für was? Für letztendlich nichts – gar nichts. Polizistinnen wurden angegriffen, verletzt, mit Fäkalien beworfen – für nichts. Kurze Zeit später sah es im Hambacher Forst genauso aus wie vorher. Hunderttausende von Stunden, Verletzungen, Dreck, sogar ein Todesfall – das alles geschah ohne ein sinnvolles Ergebnis. Zuletzt blieb der Hambacher Forst stehen. Ich bestreite gar nicht einen möglichen Sinn, dass er nicht abgeholzt wurde. Ich darf nur bemerken, dass Sie die Blaupause eines erfolgreichen Widerstandes geschaffen haben. Damals wäre übrigens ein wenig Warten durchaus auch nicht unklug gewesen. Deswegen ist eines von enormer Bedeutung: Klarheit in der Sache bei der Landesregierung vor dem Einsatz. Wie stehen Sie zur Räumung? Klären Sie das, bevor Sie die Polizistinnen und Polizisten in diese Auseinandersetzung schicken. Denn die eingesetzten Kräfte haben ein Recht, zu erfahren, wie ihre gesamte Regierung, die sie tragenden Fraktionen und ihre dahinterliegenden Parteien, die sie da hineinschicken, denken und was dann letztendlich aus diesem Einsatz wird. Warum sage ich das? (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist eine gute Frage! – Heiterkeit von den GRÜNEN) Gerade erst forderte die Parteivorsitzende der Grünen NRW im Falle des Tötungsdeliktes in Dortmund, der gesamte Einsatz müsse nun aufgearbeitet werden. Völlig richtig! Aber dann folgte noch: und zwar unter Einbeziehung von externen Expertinnen und Experten. – Ich habe mit Sicherheit auch große Kritik, insbesondere am Innenminister. Allerdings würde ich nicht die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft infrage stellen – schon gar nicht, wenn die eigene Partei den Justizminister stellt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das tun wir ja auch nicht!) Zweitens. Nach dem Bundesparteitag der Grünen in Bonn vor circa einem Monat machte sich Luisa Landtag Neubauer sofort auf den Weg nach Lützerath. Wörtlich sagte sie – so schreibt der WDR –: „Über Lützerath sei noch nicht das letzte Wort gesprochen, betonte Neubauer und kündigte zusammen mit anderen Klimaaktivisten an, dass man sich einer Räumung des Ortes in den Weg stellen werde.“ Nun kann es ja durchaus sein, dass ein Mitglied etwas sagt, das nicht unbedingt die breite Meinung widerspiegelt. Aber sie sagte das unter großem Jubel der anwesenden Delegierten des Bundesparteitags in Bonn. Daher stellt sich vor einem vermeintlichen erneuten Rieseneinsatz der Polizei in Lützerath schon die Frage, welche Politik die Landesregierung verfolgt. Fällt jetzt schon im Bereich der Innenpolitik auseinander, was nicht recht zueinanderpassen will? (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Zu dem, was der Vorwurf war, kann ich als Oppositionspolitiker sagen, dass ich das auf einer akademischen Ebene spannend finde. Es hat aber eine viel weitreichendere und viel ernstere Komponente, nämlich: Stehen Sie hinter den Entscheidungen zum Abraum von Lützerath? Stehen Sie zu dem möglichen Räumungsbefehl? Stehen Sie zu den Personen, die dann in Ihrem Auftrag diese Drecksarbeit machen müssen? Stehen Sie hinter den Polizistinnen und Polizisten? Klären Sie das, bevor Sie diese losschicken! – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun Kollegin Dr. Julia Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen. Vielen Dank an alle, die sich seit Jahren, seit so vielen Jahren, friedlich für unser Klima einsetzen. Sie setzen sich für eine lebenswerte Zukunft, für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder, für die Zukunft von uns allen ein. Dass der Kohleausstieg 2030 und die Rettung vieler Dörfer jetzt kommen werden, ist auch der Verdienst von friedlichem Protest und von ganz konkretem politischen Handeln. (Beifall von den GRÜNEN und Thomas Schnelle [CDU]) Die Menschheitsaufgabe Klimakrise kann nur gemeinsam gelöst werden. Ich muss auch einmal ganz ehrlich sagen: Wir wären nicht in der aktuell schwierigen Situation, hätte nicht 24.11.2022 auch Ihre Partei, Herr Lürbke, die Energiewende seit Jahren und Jahrzehnten blockiert – immer wieder. (Beifall von den GRÜNEN und Marc Blondin [CDU]) Wir haben uns viel zu lange von fossilen Energieträgern und damit auch von Autokratien abhängig gemacht. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Das fällt uns in der aktuellen Lage allzu deutlich auf die Füße. Mich freut, dass Sie laut Ihrem Antrag anscheinend die Begeisterung für den Klimaschutz entdeckt haben. Es hätte uns aber alle weitergebracht, hätten Sie das schon getan, als Sie und Ihre Partei noch in Regierungsverantwortung waren. (Marcel Hafke [FDP]: Unverschämt!) Wir als schwarz-grüne Koalition hingegen gehen die Energiewende und den Klimaschutz jetzt entschlossen an. Zurück zu den Klimaprotesten: Die Klimagerechtigkeitsbewegung leistet einen enorm wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit ihrem friedlichen, vielfältigen, bunten und auch lauten Protest nutzt die Klimabewegung das Recht auf Versammlungsfreiheit und damit einen Grundpfeiler unserer Demokratie. Friedliche Demonstrationen sind von unserem Grundgesetz geschützt. Gewalt kann aber niemals ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Dass Gewalt geahndet wird, ist in unserem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es keine Anträge der FDP, die damit die Klimabewegung kriminalisiert und mit ihrer Law-and-Order-Mentalität um den größten Sheriffstern buhlt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Christian Loose [AfD]: Die kri- minalisiert sich schon selber!) Ganz abgesehen davon zeigen uns die Berichte im Innenausschuss – die Sie ja beantragt haben, Herr Lürbke –, dass die allergrößte Mehrheit der Klimabewegung friedlich ist. Ich zitiere aus einem Bericht, den wir im jüngsten Innenausschuss hatten: „Konkrete Hinweise auf geplante Straftaten liegen der Landesregierung derzeit aber ebenso wenig vor wie Anhaltspunkte für eine Radikalisierung der Klimabewegung in den Extremismus […]“ (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Es würde der Versachlichung der Debatte wirklich guttun, wenn Sie alle diesen Bericht, den Sie beantragt haben, Herr Lürbke, auch lesen würden. Landtag (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Ansonsten entsteht nämlich der Eindruck, dass Sie kein Interesse an dieser Versachlichung haben. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Ihr Antrag widerspricht also nicht nur dem Verfassungsschutz, der das so darstellt, sondern zeugt auch von Unkenntnis. Denn Sie vergleichen immer wieder Lützerath mit Hambach – und das, obwohl Sie wissen, dass die rechtliche Situation eine andere ist. Selbstverständlich werden wir diesen Einsatz in Lützerath gut und gründlich vorbereiten – zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und zum Schutz derjenigen, die demonstrieren. Sie fordern uns auf, deeskalierend zu wirken und Gespräche zu führen. Ja, ich verspreche Ihnen: Wir tun unser Bestes dafür. – Aber dafür versprechen Sie mir bitte, dass Sie nicht immer wieder mit derartigen Anträgen und Debatten Öl ins Feuer gießen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Zur Wahrheit gehört dazu, dass ein Einsatz in Lützerath für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten herausfordernd wird. Ich verstehe die Sorge aller Beteiligten und nehme sie sehr ernst. Ich möchte die Gelegenheit hier ergreifen, um mich bei den Polizistinnen und Polizisten zu bedanken, die diese friedlichen Proteste schützen; denn sie sorgen dafür, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt werden kann. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Polizei NRW ist mit der NRW-Linie, die richtigerweise auf gezielte Kommunikation und Deeskalation setzt, bei der Bewältigung auch schwieriger Versammlungslagen gut aufgestellt. (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Ich wünsche mir von Herzen, dass alle Beteiligten in einem solchen Einsatz besonnen vorgehen, damit der Schutz aller möglichst gewährleistet wird. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Christian Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war auch die FDP, die die Klimaerpresser im Braunkohlerevier gestärkt und groß gemacht hat; denn es war ihr Energieminister, Herr Professor Pinkwart, der 24.11.2022 die Forderungen der Kriminellen im Hambacher Forst erfüllt hat. Dabei weiß jedes Kind: Wenn man Erpressern einmal das Gewünschte gibt, dann hören sie nicht auf; nein, dann machen sie immer so weiter. – Lieber Herr Höne, lieber Herr Pinkwart, diese Erpresser, die heute in Lützerath die Häuser besetzen, sind die Kinder Ihrer Politik. Wieder wurde diesen Erpressern etwas gegeben, diesmal von CDU und Grünen. Jetzt bleiben fünf fast leere Dörfer stehen und werden nicht mehr abgebaggert. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sagen Sie das mal den Menschen, die da wohnen!) Bereits 70 % der Bürger sind aus den Dörfern weggezogen, Herr Kollege – die meisten davon in die neuen, extra eingerichteten Ortschaften, in denen die Infrastruktur unter anderem von RWE finanziert wurde: Glasfaseranschluss, Bürgerhalle, Sportplatz – alles inklusive. Mit Stand 30. Juni dieses Jahres leben in den alten Dörfern noch 488 Bewohner, verteilt auf fünf Dörfer. In Keyenberg sind bereits 83 % der Menschen weggezogen. Glauben Sie ernsthaft, Frau Ministerin, dass die Bürger, die seit über vier Jahren in den neuen Ortschaften wohnen, in ihre alten Häuser zurückkehren werden? In Häuser, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr geheizt wurden? In Häuser, in die schon seit mindestens zehn Jahren nichts mehr investiert wurde, weil alle wussten, dass sie irgendwann wegmüssen und dass RWE ihnen die Häuser abkaufen wird? Sie erzählen dem Ausschuss mit Begeisterung, dass Sie es geschafft hätten, dass die ehemaligen Bewohner ein Vorkaufsrecht für ihre alten Häuser haben. Doch die Bewohner haben sich längst etwas Neues aufgebaut. Die bisherigen Nachbarn wohnen, wenn sie es denn gewollt haben, wieder nebeneinander. All das war möglich. Sie haben Anschluss an Schulen, an Kindergärten, an das soziale Leben – alles vorhanden. Aber Sie meinen ernsthaft, dass diese Menschen zurückgehen würden. Das werden am Ende nur eine Handvoll Leute machen. Ansonsten wird es ein Wallfahrtsort für Klimaterroristen werden – so, wie das aktuell schon in Alt-Morschenich der Fall ist, einem Ort, den die FDP als Gabe für die Klimaerpresser gerettet hat. Ich zitiere aus einem Bericht des WDR: „Aber die meisten Häuser in Alt-Morschenich stehen seit Jahren leer und vermodern von innen heraus, viele haben Schäden durch Verfall oder Einbruchsversuche. Gärten sind verwildert, Brombeeren überwuchern Hausterrassen. Endzeitstimmung, wo man hinschaut.“ (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Landtag Die Häuser stehen leer, vermodern, Endzeitstimmung: Das ist der Erfolg von FDP und CDU. Was sind das eigentlich für Hausbesetzer in Lützerath? Aus der Gegend stammen diese Leute nicht. Sie tun auch nicht das, was die Menschen vor Ort, in den Ortschaften, möchten. Zum Wochenende kommen viele mit dem Zug und lassen sich dann mit dem Taxi dorthin fahren. Deshalb empfiehlt einer der Taxifahrer, dass die Räumung besser unter der Woche stattfinden solle. Dann sind weniger von ihnen da. Was bei einer Räumung passieren kann, hat man im Hambacher Forst erlebt. Da wurden Polizisten mit Steinen beworfen, mit Kot, mit Urin. Immer wieder wurden RWE-Mitarbeiter angegriffen. Es kam zu Brandanschlägen. Auch gab es aus dem Dunstkreis der Klimaterroristen Anschläge auf Firmen, die es noch gewagt haben, mit RWE zusammenzuarbeiten. All das passierte, liebe FDP, unter Ihrer Regierungsverantwortung. Auch damals schaute der Innenminister, Herr Reul, nur zu. Damals wie heute lässt er diese Kriminellen gewähren. Damit ist auch er Vater dieser Terroristen geworden. Herr Schnelle, Sie sprechen ernsthaft davon, dass es sich um einen bürgerlichen Protest handeln würde, während sich dort schon die Steine türmen, um sie dann bei der Räumung auf die Polizisten werfen zu können. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU] – Weiterer Zuruf) Herr Schnelle, mit dieser Einstellung zeigen Sie von der CDU, dass Sie Ihren sicherheitspolitischen Kompass verloren haben. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Damit gefährden Sie all die Polizisten, die Sie dann in den Steinehagel dieses bürgerlichen Protestes schicken wollen, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD – Zuruf) Auch von der Bundesebene ist keine Schützenhilfe zu erwarten. So stellt sich Herr Haldenwang – das ist der von der SPD installierte Chef des Verfassungsschutzes, noch mit CDU-Parteibuch – schützend vor die Berliner Klebeterroristen und will diese nicht vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Damit macht sich der Verfassungsschutz mit Verfassungsfeinden gemein. Der Antrag, liebe FDP, geht in die richtige Richtung. Glaubwürdig wäre er aber nur, wenn Sie das auch schon damals gemacht hätten, als Sie an der Macht waren. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 24.11.2022

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter Loose, ich möchte Sie daran erinnern, die parlamentarische Ordnung einzuhalten, auch in Ihrer Wortwahl. In Ihrem Redebeitrag haben Sie sich, finde ich, gegenüber dem Innenminister absolut unparlamentarisch verhalten. Ich möchte das nicht so hinnehmen und rüge Sie für diese Wortwahl, die ich jetzt nicht noch einmal wiederholen möchte. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich erteile für die Landesregierung nun Herrn Innenminister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer über Lützerath spricht, muss gleichzeitig auch über Energie- und Umweltpolitik sprechen. Das beschäftigt die Menschen ja wie kaum ein anderes Thema, entweder aus Sorge über das Klima – Stichwort: 1,5- Grad-Ziel – oder auch aus Sorge vor den Kosten. Allen aber wird durch den schrecklichen Krieg in der Ukraine auf unerträgliche Weise vor Augen geführt, wie abhängig unser Land bei der Energieversorgung ist. Wir tun gerade viel dafür, die Stromversorgung mit fossilen Brennstoffen hinter uns zu lassen. Deshalb hat diese Landesregierung mit einer wegweisenden Entscheidung mit der Bundesregierung und mit RWE – alle drei zusammen – den Kohleausstieg auf das Jahr 2030 vorgezogen, und zwar ohne Konflikt, sondern im Konsens. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist nicht das Thema hier!) Bei all diesen Ambitionen dürfen wir aber nicht blauäugig sein und die Versorgungssicherheit außer Acht lassen. Genau für diese sichere Energieversorgung bis 2030 wird die Braunkohle unter Erkelenz-Lützerath gebraucht. Nun gibt es Leute, die in Bezug auf Lützerath einen sogenannten Hambacher Forst 2.0 herbeireden. Das sehe ich überhaupt nicht. RWE besitzt schließlich seit März 2022 das notwendige Recht, den Weiler abzubaggern, was durch Verwaltungsgerichte mehrfach bestätigt wurde. Im Klartext: RWE darf das Gebiet in Anspruch nehmen. Es geht derzeit nur noch darum, dieses Vorhaben in Lützerath sicher umzusetzen. Hierfür steht die Landesregierung mit allen Beteiligten seit Längerem im intensiven Austausch. Dabei ist eines vollkommen klar: Die von RWE angekündigten Rückbaumaßnahmen werden durch die zuständigen Stellen im Land im erforderlichen Umfang geschützt. Aber ich sage auch: Wir werden alles tun, um die Situation zu deeskalieren. Landtag Sie wissen, alle wissen: Die Lage vor Ort ist sehr komplex. Genau deshalb helfen nicht laute und schnelle Sprüche, sondern gründliche Planungen – und das braucht Zeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Polizeipräsident von Aachen hat von rund acht Wochen Vorbereitungszeit für eine Vollzugshilfe im Rahmen der Räumung gesprochen. RWE hat die Stadt Erkelenz als für die Räumung zuständige Ordnungsbehörde am 5. Oktober 2022 offiziell in seine Planungen einbezogen. Das Kabinett hat mich in dieser Woche beauftragt, den Regierungspräsidenten in Köln zu bitten, die Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln zu gewährleisten – auf Deutsch: die Räumungsverfügung auf den Weg zu bringen. Frau Kollegin Neubaur und ich haben heute ein entsprechendes Schreiben verschickt. Das heißt konkret: Der Regierungspräsident wird im nächsten Schritt auf die kommunale Ebene zugehen – Kreis Heinsberg und Stadt Erkelenz – und die weiteren Maßnahmen veranlassen. Schlussendlich würde die Stadt Erkelenz dann eine Ordnungsverfügung erlassen. Erst danach kommt die Polizei ins Spiel, wenn nämlich die Stadt Erkelenz um Vollzugshilfe durch die Polizei bittet. Das dauert alles noch etwas. Daran geht niemand überstürzt heran. Das ist auch richtig so. Schließlich muss das gründlich gemacht werden. Denn es wäre fatal, wenn wir das Leben und die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen würden. Übrigens geht es um alle Personen in Lützerath, die da beteiligt sind. Natürlich ist mein Blick ganz besonders auf die Polizisten und Polizistinnen vor Ort gerichtet. Diese Männer und Frauen halten buchstäblich ihren Kopf für die Sicherheit unseres Landes hin. Dafür verdienen sie unseren Respekt. Ich danke ihnen an dieser Stelle ausdrücklich dafür. Wir alle sind dafür zu Dank verpflichtet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich frage mich, wie man hier ernsthaft vortragen kann, wir stünden möglicherweise nicht voll hinter den Polizisten. Wie man auf diese Idee kommt, ist mir schleierhaft, muss ich wirklich sagen. Wir haben nun oft genug bewiesen, dass wir das tun. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, wovon meine Experten dringend abraten, ist das, was Sie zur Diskussion stellen. Meine Experten sagen, dass wir da nicht scheibchenweise mit einzelnen Einsätzen vorgehen dürfen, weil das das Problem nicht löst. Am Ende muss Lützerath leer sein. Das geht nur mit einem Gesamteinsatz, in dem erstens die Barrikaden beseitigt, zweitens die Personen verbracht und drittens alle Häuser abgerissen und die 24.11.2022 Bäume gerodet werden, also die Besetzungsinfrastruktur beseitigt wird. Anderenfalls wird sofort wieder besetzt, und wir fangen wieder von vorne an. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zusätzlich die Menschen anzusprechen, die sich derzeit in Lützerath aufhalten. Es ist ihr Recht, friedlich zu protestieren. Niemand wird dafür pauschal kriminalisiert. Ich verwehre mich sogar ausdrücklich dagegen, diese Menschen in eine Ecke zu stellen, in die sie nicht gehören. Aber es gibt und es gab Versuche von Linksextremisten, diesen friedlichen Protest zu unterwandern. Das wissen unsere Sicherheitsbehörden genau. Gegen diese Extremisten und gewaltbereiten Gruppierungen und diejenigen, die sich mit ihnen solidarisieren, werden wir entschieden vorgehen. Das ist eindeutig und klar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden nicht dulden, dass unter dem Deckmantel von Klimaprotesten mit Gewalt Stimmung gegen den Staat gemacht wird. Da gibt es keine Kompromisse. Das schließt natürlich nicht aus, umsichtig und vorausschauend zu agieren. Das gilt aber auch für die Menschen, die jetzt in Lützerath sind. Es ist eigentlich ganz simpel: Lassen Sie sich nicht radikalisieren. Das ist meine Bitte. Lassen Sie es nicht eskalieren. Sorgen Sie dafür, dass das Bild derjenigen, die sich für das Klima einsetzen, nicht ein Bild von randalierenden Extremisten und Gewalttätern ist. Es muss nicht zur Gewalt kommen. Es gibt ganz andere Wege. Aber auf der anderen Seite gilt: Wenn diejenigen nicht bereit sind, das Recht zu akzeptieren, dann wird das Recht auch mit den Mitteln, die der Staat hat, durchgesetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit, meine Damen und Herren, sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/1671 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Somit wurde der Antrag Drucksache 18/1671 abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 5 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1680 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute ein diffiziles Thema mitgebracht, und insbesondere für einen konservativen Politiker ist es hier ein Stück weit wie beim Super-G: eine falsche Bewegung, und schon bricht die Hölle los. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, an dieser Stelle über geschlechtsangleichende Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen zu sprechen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass hier vielen Menschen großes Unrecht angetan wird. Im frühen Jugendalter stehen viele zweifelnd vor dem Spiegel, und Gruppenzwang, ein oft zweifelhaftes gesellschaftliches Idealbild und Social Media verschärfen den normalen Selbstfindungsprozess in der Pubertät, also in einer sehr sensiblen Phase, in der vieles im Umbruch ist, oft bis ins Krankhafte. Dysmorphophobien oder körperdysmorphe Störungen sind in dieser Phase nicht selten. Dabei geht es nicht darum, das Selbstbild der jungen Menschen zu pathologisieren, wie das oft behauptet wird, sondern darum, den Leidensdruck, der oftmals dahintersteckt, ernst zu nehmen. Es kann ein Mädchen mit 35 kg treffen, das sich als zu dünn empfindet. Es kann aber auch den Bodybilder treffen, der sich immer noch als zu schmächtig sieht, oder eben auch die aktuell diskutierte Genderdysphorie. Noch einmal: Jeder soll tun und lassen, was immer er will. Insbesondere bei Kindern sind wir als Gesellschaft aber verpflichtet, einzuschreiten, sobald ein Verhalten absehbar großes Leid mit sich bringt. (Beifall von der AfD) Ich bin dabei der festen Überzeugung, dass die Menschen gut sind, so wie sie sind – egal, ob groß, klein, dünn, alles Normvarianten in unserer schönen Welt. Seit einiger Zeit ist eine neue Facette der Selbstfindung hinzugetreten und wird sehr offensiv promotet, nämlich die des Geschlechts. Dabei sitzen wir vielen Fehlannahmen auf. Biologische Geschlechter sind weder zwei starre Säulen, die klar definieren, was ein Mann oder eine Frau zu sein haben, noch ein unendliches Kontinuum, wie es die andere Seite behauptet, sondern wie so vieles in der Natur, in der Medizin, in der Welt zwei normverteilte Gaußkurven. Es gibt 24.11.2022 feminine Männer und burschikose Frauen. Warum auch nicht? Ob ein Rock oder langes Haar nun besonders männlich oder weiblich sind, ist doch eher sozial konstruiert, wie uns nicht zuletzt die Schotten zeigen. Wichtig zu wissen ist aber, dass vieles in der Pubertät – egal, ob es der Wunsch nach großen Tattoos, diffusen Ohrlöchern, Haarfarbe, skurriler Mode ist – Dinge sind, die sich zum großen Aufatmen vieler Eltern wieder auswachsen. Zum Glück gilt das für auch viele Dysmorphophobien – bei der Genderdysphorie sind es je nach Studie zwischen 80 % und weit über 90 %. Warum sage ich „zum Glück“? Das Fühlen im falschen Körper ist kein einfaches Schicksal. Ganz im Gegenteil: Damit geht ein sehr hoher sozialer und eigener Leidensdruck einher. Die Suizidraten sprechen Bände, und zwar übrigens auch – das ist besonders bemerkenswert – nach geschlechtsangleichenden Eingriffen. Umso mehr verdienen diese Menschen unsere Akzeptanz und unsere Hilfe. (Beifall von der AfD) Umso mehr muss dieses Thema aber auch besonders sensibel und vorsichtig insbesondere im Jugendalter besprochen werden. Die sicher gut gemeinten, aber oft überschwänglichen Aufklärungskampagnen werden dem im Ziel nicht gerecht. Nicht jedes Mädchen, das die Haare gerne kurz trägt und Jungen-Sachen macht – was auch immer das sein soll –, möchte ein Junge sein. Das Mädchen kann machen, was immer es will, und das ist auch gut so. Ihm aber im Überschwang einzureden, es könnte zum Beispiel einfach ein Junge im falschen Körper sein, ist an dieser Stelle schlicht fatal. Wenn man das bemerkt, und zwar in ehrlicher Sorge um diese jungen Menschen, sind allerdings allzu schnell Begriffe wie Transphobie zur Hand. Dabei wird wohl kaum jemand ernsthaft annehmen, dass Menschen, die sich gegenüber der aktuellen Transpolitik kritisch äußern, Angst vor Transpersonen haben, also Phobiker im engeren Sinne sind; die allermeisten sind vielleicht eher irritiert ob der Narzissten. Die meisten Transpersonen wollen einfach in Ruhe gelassen und nicht gemobbt werden. Eine kleine Subgruppe – die Transnarzissten, könnte man sagen –, die oft eine völlig überzeichnete, fast parodiehafte Variante dessen rekonstruiert, was unsere westliche Welt als weiblich definiert, diese anerkannt haben will und damit auf Mission ist, ist jedoch das, was viele Menschen irritiert. (Beifall von der AfD) Ausgerechnet hier gibt es den fast ironischen Zwist zwischen dem, was dieses Denken erst ausgelöst hat, und der modernen Interpretation. Denn woher kommt diese Idee, dass jemand, der sich in seinem Landtag Körper nicht wohlfühlt, sich selbst nicht wahrnimmt, sondern tatsächlich im falschen Körper geboren ist? Viele stehen einen Stein des Anstoßes in Simone de Beauvoir – nicht zu verwechseln mit Simón Bolívar; okay, das ist alles sehr kompliziert – und hier insbesondere ihr Buch „Das andere Geschlecht“. Richtig übersetzt müsste es übrigens „Das zweite Geschlecht“ heißen, aber auch das ist heute ein schwieriges Thema. Darin heißt der berühmteste Auszug: „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.“ Das ist eine Idee, die natürlich nicht im luftleeren Raum entstanden ist – niemand wird luftleer sozialisiert –, sondern die sehr auf die Philosophie insbesondere dreier ausgerechnet alter weißer Männer zurückgreift. So wurde zuerst bei Hegel und Kierkegaard im 19. Jahrhundert der Wille über die Vernunft gestellt, und Sartre bricht das dann knapp 100 Jahre später in dem Aphorismus nieder: Es gibt keine Natur des Menschen, die den Menschen festlegt, sondern der Mensch ist das, wozu er sich macht. Aus den feministischen Überlegungen de Beauvoirs, dass die soziale Rolle der Frau und viele ihrer sozial akzeptieren Verhaltensweisen durch Männer und männlichen Wunsch konstruiert sind, wurde im „Third-Wave-Woke-Feminism“, dass das Geschlecht an sich konstruiert ist. Nun soll also der Wille imstande sein, nicht soziale Normen, sondern biologische Realitäten außer Kraft zu setzen. Während also früher infrage stand, ob beispielsweise das züchtige Übereinanderschlagen der Beine einer Frau nicht eine oppressive männliche Norm darstellt, wird daraus heute, dass du vielleicht ein Mann bist, wenn du gerne so sitzt. Aus einer urfeministischen Überlegung, der von Männer oppressiv konstruierten Realität, wird geradezu der Gegensatz gemacht. Wenn ich mich also als das fühle, das die Gesellschaft als weiblich konstruiert, dann bin ich vielleicht eine Frau, oder andersherum. Damit wird das Geschlecht nicht mehr konstruiert, sondern zu einem voraufklärerischen, quasi göttlichen Istzustand – nur nicht physisch, sondern eben mental. Nicht mehr die Geschlechtsmerkmale und Chromosomen bestimmen abschließend das Geschlecht, sondern das Mindset. So stellt sich in der Tat abermals die Frage, so unangenehm das für viele sein mag: Wie viele dieser Geschlechter sind dieses Mal sozial konstruiert? Verstehen Sie mich nicht falsch. Vielleicht haben Judith Butler und andere recht, die das behaupten. Aber was ist, wenn das nicht so ist? Immerhin ist das eine wissenschaftlich sehr steile These und eine sehr neue Theorie. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht wie an anderen Stellen – Sie alle wissen genau, auf was ich anspiele – hierfür in 20 Jahren bei all denjenigen entschuldigen müssen, denen gesellschaftlich erneut Enormes angetan wird. Daher stelle ich heute, 24.11.2022 an diesem Tag, diese sehr unangenehme Frage. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt Frau Fuchs-Dreisbach das Wort. Bitte schön.

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uh, Herr Dr. Vincentz, nicht die Redegeschwindigkeit erhöht die Qualität, (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) sondern wir hätten es uns etwas langsamer und mit besserer Qualität gewünscht. (Rodion Bakum [SPD]: Haben Sie das wirklich erwartet?) Sich im eigenen Körper mit dem eigenen Geschlecht unwohl zu fühlen, ist für Betroffene eine unglaublich belastende und ernstzunehmende Situation. Vertraute und Familien sind gerade in dieser Zeit sehr gefordert, unterstützend zur Seite zu stehen, und werden mit dieser Aufgabe sicherlich auch an ihre Belastungsgrenzen geführt. Das ist für niemanden, der involviert ist, einfach. Jetzt könnte man sagen, es sei aus unserer Wahrnehmung eine nur sehr geringe Anzahl von Betroffenen. Aber diesen Kindern und Jugendlichen möchte ich sagen: Wir hören euch, und wir nehmen euch mit euren Bedürfnissen ernst. (Beifall von der CDU und der SPD) Die Pubertät ist eine wichtige Entwicklungsphase des Lebens, in der tiefgreifende körperliche, kognitive und psychosoziale Veränderungen erfolgen. Für alle jungen Menschen ist dies eine sehr besondere Zeit. Junge Menschen, die ein unklares Körpergefühl haben, brauchen in dieser Lebensphase besondere Aufmerksamkeit und oftmals auch etwas mehr Zeit für Orientierung. Dieser Prozess kann große psychische Belastungen für die Mädchen und Jungen zur Folge haben. In diesen Fällen können Pubertätsblocker vorschnelle Reifungs- und Wachstumsprozesse stoppen und so für die Betroffenen eine Hilfe sein. (Zurufe von der AfD) Der Einsatz von Pubertätsblockern wird aktuell in drei Anwendungsgebiete eingeteilt: bei der Genderdysphorie, bei der Krankheit Pubertas praecox sowie bei bestimmten Tumorerkrankungen. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Und bei der chemi- schen Kastration!) Landtag Bei Kindern mit der Krankheit Pubertas praecox, also der vorzeitigen Pubertät, machen Pubertätsblocker Sinn. Die betroffenen Kinder kommen schon extrem früh – teilweise deutlich vor dem achten Lebensjahr – in die Pubertät. Und Kinder und Jugendliche, die unter einer Genderdysphorie leiden, sich also im eigenen Geschlecht unwohl fühlen, haben durch die Einnahme von Pubertätsblockern die Möglichkeit, die Pubertät nicht in einem Geschlecht durchleben zu müssen, dem sie sich nicht zugehörig fühlen. Die Behandlung mit Pubertätsblockern ist immer im Einzelfall – und ich betone noch mal: immer im Einzelfall – zu betrachten und zu bewerten. Wie bei allen Medikamenten muss auch bei Pubertätsblockern eine medizinische Abwägung zwischen Notwendigkeit, Nutzen und möglichen Nebenwirkungen erfolgen, und diese Abwägung geschieht in enger Abstimmung zwischen dem Kind oder Jugendlichen, den Eltern und den behandelnden Ärzten. Eine leichtfertige oder zu unkritische Verschreibung von Pubertätsblockern durch Ärzte lässt sich aktuell für mich nicht erkennen. Jedes Kind, jeder Jugendliche bekommt eine individuelle Beratung von Beginn an und wird im Anschluss, also nach der Therapie, engmaschig betreut. Für uns als CDU steht außer Frage, dass die derzeit zur Anwendung kommenden Richtlinien und Gesetze einer ständigen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse unterliegen müssen. Der Zugang zu Informationen ist heute niederschwelliger als früher. Umso wichtiger ist daher die richtige Vermittlung von Informationen. Die verständliche und ausführliche medizinische Aufklärung von Kindern und Jugendlichen ist hierbei essenziell. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Aus unserer Sicht muss eine Aufklärung zu Pubertätsblockern in einer altersgerechten Sprache, politisch neutral und unter Berücksichtigung möglicher Nebenwirkungen und Spätfolgen durch die Einnahme dieser Medikamente erfolgen. Der Bundesgesetzgeber muss dies sicherstellen. Es darf zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erweckt werden, dass die Einnahme von Medikamenten unbedenklich oder das Mittel der Wahl sei. Neben der vollumfänglichen Aufklärung dürfen wir im gesamtgesellschaftlichen Kontext nicht aus dem Blick verlieren, dass sich unsere Gesellschaft im Hinblick auf mehr Akzeptanz und Aufklärung sowie die Sichtbarkeit von Transsexualität weiterentwickelt hat. Und genau in dieser gesellschaftlichen Weiterentwicklung liegt für Sie, liebe AfD-Kollegen, das eigentliche Problem. (Beifall von der CDU) 24.11.2022 Der Überweisung stimmen wir zu und setzen auf konstruktive Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Bakum das Wort.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Man nehme eine gesellschaftlich benachteiligte Gruppe, holt so ein paar verstaubte Ansichten aus dem letzten Jahrtausend hervor – wir waren gerade unfreiwillig Zeugen –, zitiert Mediziner im eigenen Antrag, die den aktuellen Stand der Forschung einfach ignorieren, benutzt so ein paar pseudoschlaue Wörter wie Gonadotropin-Releasing-Hormon-Analoga – Herr Vincentz, Sie wissen es, das haben wir im ersten Semester Medizinstudium gelernt; ich nehme an, in Köln lernt man das Gleiche wie in Essen – (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD]) und mischt dies mit all dem Hass, der in einem steckt, aber auch der Angst davor, dass die vermeintlich beschworene Volksgemeinschaft kollabieren könnte, und heraus kommt solch ein Antrag der AfD-Fraktion. (Beifall von der SPD) Sie, Herr Vincentz, versuchen hier ja oft, sich als Urheber guter Ideen darzustellen. Aber in dem Fall bin ich überrascht, weil Sie gar nicht nennen, von wem Sie abgeschrieben haben. Nicht etwa von den Psychiatern – hier steht übrigens einer, und ich bin nicht Ihrer Auffassung. Sie tun so, als ob alle dies so sehen würden. Nein, es gibt genau einen, und das ist Dr. Alexander Korte aus München. Sie nennen ihn auch deswegen nicht, weil dann jeder von uns ohne größeren Aufwand recherchieren könnte, dass Herr Dr. Korte ziemlich alleine in der Fachwelt dasteht. Selbst seine eigene Fachgesellschaft, die Sie in Ihrem Antrag anführen und deren Vorstand er auch angehört, hat gemeinsam mit 15 anderen medizinischen Fachgesellschaften an einer S3-Leitlinie – und S3 bedeutet die höchste Forschungsqualität, die es gibt – zur Geschlechtsdysphorie mitgewirkt und Folgendes festgestellt: Erstens. Ein bedeutsamer Anteil der Betroffenen hat keine psychischen Störungen. Zweitens. Psychotherapie soll demnach keinesfalls eine Voraussetzung für körpermodifizierende Behandlungen sein, jedoch selbstverständlich angeboten werden, wenn die Betroffenen es selbst Landtag wünschen, um die Symptome einer Geschlechtsdysphorie mindern zu können. Und sehr wichtig: Jeder betroffene Mensch ist individuell und auch respektvoll zu behandeln, gerade bei dem Thema. Die Fachwelt ist hier klar, die SPD-Fraktion ist hier klar: Es geht um die Minderung von Leid und um die Förderung der seelischen Gesundheit von Transmenschen, und dazu stehen wir auch. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Herr Vincentz, dies kann ich – wir sind ja beide Mediziner, haben wir öfter mal diese Diskussion; Sie sind Allgemeinmediziner – Ihnen aus meiner Berufstätigkeit in der Psychiatrie und Psychotherapie auch bescheinigen, weil ich mit diesen Menschen gearbeitet habe, aber auch ganz persönlich als Bruder eines Betroffenen. Auch wenn wir diesen Antrag natürlich in den Fachausschuss überweisen, werden wir ihn dort mit vollster Überzeugung ablehnen, damit die betroffenen Menschen keine Angst vor Ihren Einstellungen und vor Ihrem Hass haben müssen und jede Chance auf ein glückliches und gesundes Leben bekommen. Vielen Dank fürs Zuhören. Bleiben Sie gesund! (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun die Kollegin Bostancıeri. Ich hoffe, ich habe es halbwegs richtig ausgesprochen. Aber ich lerne bei diesem ganzen Tagesordnungspunkt unglaublich viel. Vielleich geht es Ihnen auch so. (Zuruf von Ilayda Bostancıeri [GRÜNE]) – Sie helfen mir. İlayda Bostancıeri*) (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Trans*Personen sind noch immer von gesellschaftlicher Diskriminierung betroffen. Sie leiden weit häufiger unter Depressionen, und die Suizidrate ist im Vergleich zur übrigen Bevölkerung deutlich erhöht. Trans*Kinder und -Jugendliche haben es genau wie cisgeschlechtliche Kinder und Jugendliche, also Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Geschlecht, welches ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde, auch identifizieren, verdient, in Frieden, mit klarem Blick auf das Kindeswohl und Wahrung ihrer Kinderrechte aufwachsen zu dürfen. Dazu zählt ganz klar auch die freie und persönliche Entfaltung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) 24.11.2022 Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass transgeschlechtliche Menschen am besten und oft schon früh wissen, welchem Geschlecht sie angehören. Wer glaubt, dass eine früh begonnene Transition bereits mit Eintritt in die Pubertät unumkehrbar ist, dem sei gesagt: Ja klar, das stimmt, und genau das – das möchte hier ganz deutlich betonen – ist das Unterlassen geschlechtsangleichender Maßnahmen auch. Mit Blick auf die Suizidzahlen lässt sich feststellen: Transitionen retten Leben. Ich habe mich dazu entschieden, meine Redezeit heute nicht für den transfeindlichen Müll der AfD zu vergeuden, sondern für trans*Menschen, für trans*Kinder und -Jugendliche zu nutzen, die unser aller Rückhalt brauchen. Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Yvonne Gebauer das Wort.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum muss es in der heutigen Debatte gehen? Es muss gehen um Geschlechtsempfinden, um geschlechtliche Identität, um geschlechtliche Selbstbestimmung, um die Stärkung der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowohl bei Erwachsenen als auch für Kinder und Jugendliche. Ja, es gibt Kinder und Jugendliche, die das Gefühl haben, in einem falschen Körper zu stecken. Und ja, es gibt Kinder und Jugendliche, die tatsächlich in einem falschen Körper stecken. Hierbei handelt es sich um eine schwierige Situation für das Kind, für den Jugendlichen selbst, aber natürlich auch für die Familie. Dass besonders die Pubertät für Kinder und Jugendliche nicht einfach ist, wissen wir alle aus eigener Erfahrung. Sie ist eine Lebensphase des Austestens, und dies in vielerlei Hinsicht und natürlich auch im Hinblick auf den eigenen Körper. Dass Kinder und Jugendliche in dieser für sie doch besonderen und auch herausfordernden Zeit immer viel Unterstützung brauchen, ich glaube, das versteht sich von selbst. Dass wir uns als Politik und Gesellschaft mit dem Thema der Geschlechtsinkongruenz beschäftigen, dass wir die Kinder und Jugendlichen aufklären müssen, dass wir ihnen zu verstehen geben, dass sie mit dieser – ich nenne es jetzt mal – vermeintlichen Besonderheit nicht allein sind, dass sie keine Exoten sind, sondern ein Teil unserer Gesellschaft, dass wir sie wertschätzen und lieben, egal, welches Geschlecht sie haben, egal, für welches Geschlecht sie sich entscheiden, all das ist richtig und wichtig. Landtag Wie sich allerdings auch der Bund diesem sicher nicht einfachen Thema annimmt – sei es unter der SPD-Familienministerin Giffey zu Zeiten der Großen Koalition oder auch heute mit einer grünen Ministerin, deren Ministerium das Regenbogenportal unterstützt, darüber muss man auch mal reden. Denn die Frage ist: Wie klärt man richtig auf; wie unterstützt man die Kinder und die Jugendlichen? Darüber – das haben wir heute gehört und werden wir im Ausschuss noch sprechen – kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Ich darf hier einmal Sätze aus dem Regenbogenportal zitieren: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen.“ – Der letzte Satz wurde geändert in: „So kannst du deinen Arzt/deine Ärztin fragen, ob dir Pubertätsblocker vielleicht helfen könnten.“ Meine Damen und Herren, wir wissen, die Pubertät beginnt bei unseren Kindern zunehmend früher, aus unterschiedlichsten Gründen, bei Mädchen im Durchschnitt im Alter von zehn Jahren, bei Jungen etwas später im Durchschnitt im Alter von zwölf Jahren, bei manchen Kindern – haben wir gerade gehört – schon früher, nämlich mit acht Jahren. Diesen Kindern wird über das Regenbogenportal angeraten, sie mögen doch bitte den Arzt/die Ärztin erst einmal nach Pubertätsblockern fragen. Das halten wir Liberalen für den falschen Einstieg. Vor jeder Beratung muss die Aufklärung stehen und vor jeder Verabreichung von Medikamenten die Beratung. Um es hier deutlich zu sagen: Ich halte eine Überarbeitung der entsprechenden Seite des Regenbogenportals nicht nur für wünschenswert, sondern auch für erforderlich. Dabei sollte eine ergebnisoffene Beratung im Vordergrund stehen, sowohl inhaltlich als auch – und das ist mir wichtig – sichtbar, sichtbar auf der Seite des Regenbogenportals, damit hier entsprechend neutral auf eine Problematik, auf einen Zustand hingewiesen wird. Ich rate an der Stelle, sich bei der Neugestaltung der Seite zum Beispiel einmal an den Ausführungen für Kinder und Jugendliche mit dem Bild von ADHS zu orientieren und zu schauen, wie diese Seite speziell für die Kinder und Jugendlichen altersgerecht, altersgemäß gestaltet ist. Eine Bemerkung zum Schluss. Der Tipp, der Kindern auf dem Regenbogenportal hinsichtlich ihrer Wahrnehmung auf ihren Körper gegeben wird, wie sie eine gute Ärztin, einen guten Arzt erkennen und welchen eigenen Test sie dazu machen sollen, der lässt – muss ich sagen – doch erhebliche Zweifel zu. Dort heißt es, sie mögen den Test machen, und zwar damit, dass sie sich selbst fragen: Verwendet die Person – also der Arzt, die Ärztin – den Namen, den du ihr gesagt hast? Bemüht sie sich, mit dem richtigen Pronomen oder deinem Vornamen, über dich zu sprechen? Fühlst du dich ernst genommen? 24.11.2022 Meine Damen und Herren, für eine gute Beratung durch einen guten Arzt bzw. durch eine gute Ärztin braucht es mehr als solche für mich selbstverständlichen Voraussetzungen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag haben wir den Transgender Day of Remembrance begangen. Überschattet wurde dieser Tag von einem brutalen Anschlag auf einen Club der LGBTIQ-Community im amerikanischen Colorado Springs. 18 Verletzte und fünf Tote, darunter auch zwei Transpersonen: Das ist die schreckliche Bilanz dieses Anschlags. Seien es Anschläge in Oslo, in Bratislava oder jetzt in den USA oder der tödliche Angriff auf Malte C. – all diese wiederkehrenden homo- und transfeindlichen Angriffe halten Sie grundsätzlich nicht davon ab, hier immer wieder dieses dünne Süppchen aus Fake News, aus bewusster Undifferenziertheit zu kochen und Menschen, insbesondere Trans- und nichtbinäre Menschen, wieder und wieder in ein merkwürdiges Licht zu rücken. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Das machen Sie ge- rade selbst!) Ich will Ihnen ganz klar sagen, Nordrhein-Westfalen ist das Land der Vielfalt. Dafür steht auch diese Landesregierung, und dafür steht auch dieses Parlament – jedenfalls in großen Teilen. Das ist gut, und es ist wichtig für den Schutz queerer Menschen in diesem Land. Wir werden alles dafür tun, dass queere Menschen hier bei uns sicher und selbstbestimmt leben können und dass sie ihre Rechte wahrnehmen können. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Was macht – und darüber bitte ich Sie mal nachzudenken – Ihre Polemik, die sich heute gegen die Rechte von Transmenschen richtet, aber auch zuweilen im Gewand der von Ihnen erdachten Genderideologie daherkommt oder sich gegen Projekte der queeren Community wendet, mit jungen Menschen, die ihre Identität und ihren selbstbestimmten Weg im Leben erkunden? Was glauben Sie, wie sich Menschen fühlen, denen Sie hier unterstellen, sie wären lediglich einem Hype aufgesessen? Statt anzuerkennen, dass das Selbstempfinden von Menschen unter Umständen nicht mit dem ihnen zugeschriebenen Landtag Geschlecht passt, schreiben Sie in Ihrem Antrag etwas von „Störungen der Geschlechtsidentität“. Was macht das wohl mit jungen Menschen, wenn ihre Identität, ihr Selbstbild als Störung, also als Abweichung von einer angenommenen Norm markiert wird? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Und Sie geben Medikamente dagegen!) Was macht das mit jungen Menschen? Das führt für manche Menschen gerade erst dazu, dass sie eine Störung im Sinne einer Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit entwickeln. Queere Jugendliche, und das zeigen Studien, leiden häufiger unter Depressionen oder gar Suizidgedanken, und zwar nicht, weil ihre Geschlechtsidentität eine Störung wäre, sondern weil ihre gesellschaftliche Markierung als „anders“ zu einer massiven psychischen Belastung führen kann. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das ist das, worüber wir hier mal diskutierten müssten, anstatt diese abseitige Diskussion zu führen. Sie fabulieren dann von Irritationen und von Transnarzissten. Ich muss sagen, das Bild, was Sie hier konstruieren, ruft bei mir Irritationen hervor. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Das ist noch gelinde ausge- drückt!) Dann wird Ihrerseits auch nicht davor zurückgeschreckt, Informations- und Unterstützungsangebote immer in eine Ecke staatlich geförderter Projekte zu polemisieren, deren eigentlicher Zweck es wäre, irgendein Unheil zu befördern oder anzurichten. Das ist wirklich schon in der Nähe von Verschwörungstheorien. Dann debattieren Sie hier im Vorbeigehen auch mehr oder weniger mal daher, dass das Regenbogenportal so umstritten sei. Es ist vor allem bei Ihnen umstritten, und das sagt relativ viel über Ihre Einstellung zu dieser Frage aus, aber relativ wenig darüber, dass das Regenbogenportal der Bundesregierung über gleichgeschlechtliche Lebensweisen, über geschlechtliche Vielfalt informiert, und das im Übrigen in einem sehr breiten Spektrum. Es geht auf dem Regenbogenportal um ganz, ganz viel. Es wird zu unterschiedlichen Dingen informiert. Es gibt Informationsangebote für Fachkräfte. Es gibt Informationsangebote für Menschen, die sich mit einer bestimmten Fragestellung irgendwohin wenden wollen.Das ist ein ganz breit aufgestelltes Portal, und es ist wichtig, dass es genau diese Informationsportale gibt, damit Menschen einen einfachen Zugang zu Informationen haben, damit sie einen einfachen Zugang zu Unterstützung haben und damit sie das Gefühl haben, in der Findung ihrer Identität ernst genommen zu werden. Darauf haben sie ein Recht. (Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) 24.11.2022 Bei der Formulierung vom „Transhype“ greifen Sie auch ganz tief in die Mottenkiste und beziehen sich in Ihrem Antrag auf, sagen wir es mal, eher etwas abseits des wissenschaftliches Diskurses argumentierende Phänomene, wenn Sie nämlich von der Rapid Onset Gender Dysphoria – zu Deutsch etwa: schnell einsetzende Geschlechtsdysphorie – sprechen. Dazu mal ein paar einordnende Worte im Anschluss an das, was der Kollege bereits gesagt hat; denn sowohl die American Psychological Association als auch die American Psychiatric Association, also zwei durchaus ehrwürdige US-amerikanische Fachverbände, haben sich im letzten Jahr zusammen mit weiteren 120 anderen medizinischen Organisationen in einem Statement dafür ausgesprochen, das sogenannte Rapid Onset Gender Dysphoria eben gerade nicht in diagnostischen und klinischen Zusammenhängen zu verwenden, da ihnen eine anerkannte wissenschaftliche Evidenz fehlt. Das scheint Sie an dieser Stelle aber nicht unbedingt zu schrecken. Auch die von der WHO verantwortete internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, kurz ICD, verwendet diese Scheindiagnose überhaupt nicht. Aber darum scheint es auch nicht immer zu gehen, sondern Sie suchen offensichtlich einmal mehr nach einem Mobilisierungsthema, um gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und eine offene Gesellschaft, in der alle Menschen ein Recht auf Selbstbestimmung haben, zu diskreditieren. Ich möchte, dass wir uns mit dem Selbstbestimmungsrecht aller Menschen, mit den Rechten aller Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben ernsthaft auseinandersetzen und dass wir uns auch als Parlament, als eine offene und demokratische Gesellschaft dazu bekennen, dass Transrechte Menschenrechte sind. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Die frei zugänglichen Informationen und Beratungen für Trans- und nichtbinäre Menschen sind eine zivilisatorische Errungenschaft. Dass es jetzt die Möglichkeit gibt, sich zu informieren, statt einfach nur pathologisiert zu werden, dass es die Möglichkeit gibt, Unterstützung zu finden, statt gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, das müssen wir unterstützen, das müssen wir befördern. Wir müssen junge Menschen auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung fördern. Für diese Werte und für diese Rechte wird sich auch diese Landesregierung weiter einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat nochmals Dr. Vincentz das Wort. Landtag

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht habe ich in der Tat zu schnell gesprochen, sodass Sie mich nicht richtig verstanden haben, allerdings kriege ich die vielen Fachbegriffe eben auch in einer etwas schnelleren Redegeschwindigkeit hin. Vielleicht noch einiges zur Klärung, weil es offensichtlich nicht richtig angekommen ist, obwohl ich nun wirklich sehr defensiv eingeleitet habe: Es ist wirklich schade, dass man an dieser Stelle diese – ich sagte es eingangs – diffizilen Themen nicht besprechen kann, ohne mit Begriffen wie „abseitig“, „Müll“ und „Verschwörungstheorien“ belegt zu werden. Es ist eben nicht ganz so einfach, Herr Kollege, wie Sie es sagten, dass es die Wissenschaft gibt, sondern Wissenschaft ist immer im Fluss. Ich führte lang und ausgiebig aus, dass es zwei ganz unterschiedliche Denkansätze sind. Der eine sagt: Das Geschlecht ist sozial konstruiert. – Der andere sagt: Das Geschlecht ist etwas Wahrhaftiges; das ist uns angeboren. Egal, was ich vielleicht äußerlich hergebe: Es gibt ein inneres Geschlecht, das mir angeboren ist. – Das sind zwei ganz unterschiedliche Denkschulen. Das Problem ist: Wenn ich mich einer dieser beiden verschreibe und das nicht mit einer hohen Sensibilität vertrete – Ihr dogmatischer Ansatz heute und diese krassen Abwehrreflexe zeigen, dass Sie es nun wirklich nicht sensibel angehen wollen –, bedeutet dies für viele Menschen, dass sie sich unter anderem einem medizinischen Eingriff hingeben, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. Sie sprechen von Personen, die in 20 Jahren nicht mehr zeugungsfähig sind, wenn sie sich in ihren jungen Jahren geirrt haben. Mit 14 dürfen sie alleine keinen Handyvertrag abschließen, aber sie sollen so etwas mit sich machen lassen. Da ist maximale Zurückhaltung geboten. Hier geht es nicht um einen rein theoretischen und abstrakten Diskurs darum, ob Sie Anhänger der String- oder der Quantentheorie sind – da sind Physiker nun manchmal auch erbarmungslos, wenn sie miteinander umgehen –, sondern hier geht es um das Leid von Menschen, welches sich dahinter verbirgt, wenn Sie sich einer dieser Denkschulen so dogmatisch anschließen. Wenn Sie, wie es hier auch schon wieder intendiert wurde, Psychiatern vorschreiben, was sie über ihre Patienten zu denken haben, noch bevor sie das erste Wort mit ihnen gesprochen haben, können Sie Psychiater auch ganz abschaffen. Das ist eine völlig falsche Richtung. Ich sage es noch einmal: Ich kann nur davor warnen, dass wir uns dem in dieser Art und Weise annehmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 24.11.2022

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Christof Rasche

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1680 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Stimmt jemand dagegen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 6 Für eine bestmögliche Mobilfunkabdeckung: Mobilfunkausbau voranbringen und Einführung eines National Roaming prüfen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1684 Björn Franken hat für die Kollegen der CDU-Fraktion das Wort.

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Björn Franken CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobile Telefonie und mobile Datenverbindungen möglichst immer und überall: Für unser Leben, für unsere Arbeit, für unsere gesamte Gesellschaft ist dies nicht zuletzt während der vergangenen zweieinhalb Jahre zu einem festen Grundbedürfnis geworden. Für eine Vielzahl unserer Lebensbereiche ist ein verlässlicher Mobilfunkempfang ein Eckpfeiler im Alltag. Für die private Nutzung, in der Arbeitswelt, von der Mobilität bis hin zur Gesundheitsversorgung: Ohne eine flächendeckende Mobilfunkversorgung geht heute gar nichts mehr. Demzufolge ist die Mobilfunkabdeckung auch mehr und mehr zu einem wichtigen und zentralen Standortfaktor für die Menschen in unserem Bundesland, aber sicherlich auch für die heimische Wirtschaft geworden. Bei der Mobilfunkabdeckung ist Nordrhein-Westfalen in der Tat Spitzenreiter in ganz Deutschland. Weiße Flecken haben wir nur noch auf etwa 2 % der Landesfläche, graue Flecken auf rund 15 %. Unser Ziel haben wir klar definiert: eine flächendeckende 5G-Versorgung für das gesamte Bundesland für alle Bürgerinnen und Bürger bis 2030. Das gilt auch für die Sprachtelefonie, denn noch immer kommt es entlang von verkehrswichtigen Landtag Straßen regelmäßig zu Problemen beim Verbindungsaufbau oder zu Verbindungsabbrüchen. Besonders im ländlichen Raum müssen Netzabdeckung und Netzqualität dringend weiter verbessert werden, denn dort finden wir die meisten weißen und grauen Flecken. Dies gilt für die Sprachtelefonie, aber auch für die mobilen Daten. Mit den beiden Mobilfunkpakten haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits eine wichtige Grundlage für den flächendeckenden Mobilfunkausbau geschaffen. Seitdem hat das Thema auch deutlich an Fahrt aufgenommen, aber der wirtschaftliche Ausbau ist noch immer der Bremsklotz. Ich habe wirtschaftlich volles Verständnis dafür, dass ein Ausbau in ländlichen Regionen weniger lukrativ erscheint. Dennoch wurde seit der Einführung von 3G immer wieder vieles in Aussicht gestellt. Bei jeder neuen Technologie wurde immer wieder gesagt: Mit der Einführung dringen wir auch in ländliche Bereiche vor und schließen die Löcher. In unserem Alltag müssen wir jedoch feststellen: Es tut sich einfach zu wenig. Politisch müssen wir die Lage heute also anders bewerten, da besonders auf dem Land, wo noch kein schnelles Internet per Kabel verfügbar ist, ist der mobile Zugang zum Internet per Handy oder per Tablet eine, manchmal sogar die einzige Alternative ist. Wenn Ortschaften oder auch Ortsteile teilweise kein Netz haben – weder im Haus noch im Garten –, müssen wir aufhören zu reden; dann müssen wir handeln. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn im Jahr 2022 an Bundesstraßen, an Landstraßen oder auch im Zug permanent die Gespräche unterbrochen werden, kann und darf Politik nicht länger zuschauen. Dann müssen wir anpacken. Um möglichst zeitnah und effizient die noch vorhandenen weißen und auch die grauen Flecken zu schließen, ist die Kooperation der Netzbetreiber untereinander ein zusätzlicher und wichtiger Baustein. Dieses Potenzial wird in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland noch viel zu wenig genutzt, denn besonders in den benannten Brennpunkten kann diese Zusammenarbeit in Form eines gemeinsamen Nutzens aktiver Netztechnik für Mobilfunkunternehmen eine kostengünstigere Möglichkeit sein, flächendeckend einen leistungsstarken Mobilfunk anzubieten. Ein technologischer Ansatz, den wir hierfür prüfen lassen wollen, ist das National Roaming, sprich: der wechselseitige Zugang zur Netzinfrastruktur, den wir alle aus dem Urlaub kennen, wo wir über verschiedene Netze verfügen können. Studien belegen, dass insbesondere diese Vereinbarungen das Potenzial haben, gerade in den ländlichen Regionen die Mobilfunkabdeckung zu verbessern. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, wollen wir eine entsprechende 24.11.2022 Bundesratsinitiative für eine verbindliche Regelung in ganz Deutschland anstoßen. Ob National Roaming oder andere Methoden: Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse beim mobilen und digitalen Leben zwischen Stadt und Land. Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt dorthin. Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt die Kollegin Julia Eisentraut das Wort.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Auch wenn wir immer wieder kritisch über die ständige Erreichbarkeit sprechen, sind Zwangspausen aufgrund fehlender Mobilfunkabdeckung nicht die Lösung. Überall guten Empfang zu haben, bringt so viele Chancen mit sich – egal, ob es der regelmäßige Kontakt mit lieben Menschen weit weg ist, das Urlaubsbild an Freundinnen oder der Videoanruf bei den Eltern. Unterwegs online zu sein, bietet die Möglichkeit, andere am eigenen Leben teilhaben zu lassen. Hinzu kommen praktische Funktionen wie das Überwachen von Herzfunktionen oder Blutzuckerwerten oder der Notfallanruf. Beim Pendeln im Zug die neuesten Nachrichten lesen, mit der Folge der Lieblingsserie entspannen oder von zu Hause an Videokonferenzen teilnehmen: So bieten sich vielfältige Möglichkeiten, Arbeit und Leben zu verbinden. Das klingt gut, doch die Realität ist oft noch anders. So schön es in Ostwestfalen ansonsten auch ist, zu Hause habe ich an manchen Stellen 5G, an anderen Stellen kann ich nicht einmal telefonieren. Bei meiner Familie, die Verträge mit anderen Mobilfunkanbietern hat, gibt es wahlweise überhaupt gar keinen Empfang oder flächendeckend leistungsstarkes Netz. Mein Zuhause liegt damit genau in einem der sogenannten grauen Flecken. Das heißt, dass es dort zwar mindestens einen Mobilfunkanbieter mit 4G- oder 5G-Netz gibt, dies aber eben nicht alle bieten. Stand Juli 2022 sind 14,8 % der Landesfläche noch sogenannte Graue Flecken. Genau diese Situation in den grauen Flecken wollen wir mit diesem Antrag verbessern, denn wer wählt schon seinen Mobilfunkantrag danach aus, wie die Mobilfunkabdeckung des Anbieters zu Hause, auf der Arbeit oder unterwegs ist? Oft lassen sich durch die unterschiedlichen Schwerpunkte der Mobilfunkanbieter gar nicht alle Probleme Landtag auf einmal lösen. Das erlebe ich selbst regelmäßig. Während ich auf der Zugstrecke zwischen Bielefeld und Düsseldorf mit dem einen Anbieter durchgehend schnelles Internet habe, funktioniert das zu Hause nur mäßig, und was zu Hause gut funktioniert, ermöglicht manchmal nicht einmal Sprachtelefonie im Zug. Das Roaming, dessen Umsetzung wir hier prüfen lassen wollen, soll so funktionieren, wie wir es von Auslandsreisen kennen. In einem grauen Fleck nutzt man automatisch das Netz eines anderen Mobilfunkanbieters mit, wenn der eigene Mobilfunkanbieter kein oder kein gutes Netz anbietet. Für diese Mitnutzung sollen die Mobilfunkanbieter, die die Funkmasten aufgebaut haben, eine faire Entlohnung erhalten. Die Mobilfunkanbieter haben bereits angekündigt, bei der Schließung der grauen Flecken verstärkt kooperieren zu wollen. Doch hier geht es seit 2018 nicht schnell genug voran. Genau dem trägt dieser Antrag Rechnung. Wir alle sind davon überzeugt, dass guter Mobilfunkempfang unser heutiges Leben deutlich erleichtert und für die Teilhabe an Arbeit und Freizeit notwendig geworden ist. Deshalb ist es wichtig, eine verbindliche Regelung zu schaffen, die Klarheit, Planbarkeit und eine faire Kostenaufteilung schafft; für Unternehmen wie auch für die Endverbraucher*innen. Gerne führen wir mit Ihnen im Ausschuss die Debatte zu den näheren Details dieses Antrags. Wir sehen das Vorhaben sehr wohl vereinbar mit dem Ziel der Redundanz und Resilienz im Mobilfunk und können Ihnen versichern, dass wir den marktwirtschaftlichen Ausbau damit nicht bremsen wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Sebastian Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das ist jetzt der zweite gemeinsame Antrag der Regierungsfraktionen bei dieser Plenarrunde zum Thema „5G“. Ich würde behaupten, die 5G-Abdeckung dieses Plenums ist sehr gut. Vielen Dank dafür. Insbesondere bei der NRW-CDU sehe ich da durchaus einen Paradigmenwechsel. Sagen wir es mal so: Im November 2018 hat die damalige Bundesforschungsministerin Anja Karliczek – eine führende Figur der NRW-CDU – noch erklärt, 5G sei nicht an jeder Milchkanne notwendig. Offensichtlich hat sich dieses Paradigma geändert. Auch das begrüße ich ausdrücklich. 24.11.2022 An anderer Stelle haben wir es alle schon betont – auch die Vorrednerinnen und der Vorredner haben es gesagt –: 5G ist die Basis für die digitale Transformation, die wir benötigen, um den Industriestandort Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu gestalten. Der Ausbau des 5G-Netzes muss weiter schnell und effizient vorangetrieben werden, um eine flächendeckende und zukunftsorientierte Versorgung anbieten zu können. Expliziter Handlungsbedarf besteht noch bei den grauen Flecken – die von Frau Karliczek so benannten Milchkannen. Stand Januar 2022 waren das noch 6,44 % der Fläche in NRW. Durch die Zusammenarbeit von Vodafone und der Deutschen Telekom sind seit Sommer 2021 bereits mehr als 2.000 graue Flecken verschwunden und in Gebiete mit einer Festabdeckung überführt worden. Aber auch hier ist noch Luft nach oben, wenn es darum geht, den Mobilfunkausbau zu perfektionieren. National Roaming kann ein geeignetes Instrument sein, um die Erreichbarkeit und die Abdeckungsquote zu verbessern. Die grauen Flecken, in denen nur ein Mobilfunkanbieter seine Dienste anbieten kann, würden somit so gut wie verschwunden sein. Durch das National Roaming hätte jeder Bürger und jede Bürgerin Zugang zum dort bestehenden Netz. So könnten wir Lücken in der Mobilfunkversorgung schließen und insbesondere den ländlichen Raum, in dem der Aufbau eigener Netze aufgrund der verhältnismäßig geringen Nachfrage weniger attraktiv ist, an das 5G-Netz anschließen. Hinzu kommt, dass durch National Roaming die Gesamtkosten für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur erheblich gesenkt werden können. Insofern gibt es inhaltlich wenig an Ihrer Initiative auszusetzen. Wir werden in einer möglichen Anhörung hören, inwieweit das National Roaming dazu beitragen kann, das Ziel einer flächendeckenden 5G-Versorgung schnell zu erreichen. Es bleibt die Frage, warum die Regierungskoalition dazu wieder einen Antrag der eigenen Fraktionen benötigt und warum das nicht beispielsweise bereits im Koalitionsvertrag ausformuliert und dann direkt in Regierungshandeln überführt worden ist. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Wir sind gespannt, welche Aspekte sich in einer möglichen Anhörung ergeben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun Angela Freimuth das Wort. Landtag

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag beschreibt die Ausgangslage – wir haben uns in diesem Plenum schon darüber austauschen können – weitestgehend zutreffend. Es ist nicht akzeptabel, dass wir in unserem Land – in einem Industrieland, in dem 18 Millionen Menschen leben – im 21. Jahrhundert immer noch weiße und graue Flecken in der Mobilfunkabdeckung haben. Deswegen brauchen wir den weiteren Mobilfunkausbau. Das eint uns ja. Es hat in der Vergangenheit eine Vielzahl an Maßnahmen gegeben. Wir haben in den letzten fünf Jahren ordentlich aufgeholt, was die Mobilfunkabdeckung in Nordrhein-Westfalen angeht. Allerdings gibt es einen Punkt, den wir nicht völlig beiseiteschieben können: Es sind nach wie vor Milliardeninvestitionen in den Ausbau der Mobilfunknetze notwendig, und diese Investitionen müssen sich für diejenigen, die investieren, auch lohnen. In der Vergangenheit sind freiwillig Kooperationen zwischen Anbietern – das ist gerade schon angesprochen worden – geschlossen worden. Auch Kollege Franken hat darauf hingewiesen, dass Kooperationen ein wichtiger Baustein sind. Wir unterstützen deshalb mit Nachdruck und begrüßen es, wenn Mobilfunkanbieter solche Kooperationen suchen, um ein qualitativ gutes und ausreichendes Angebot sicherzustellen. Kooperation wird aber eben in weiten Teilen freiwillig gesucht. In dem Antrag schwingt ein bisschen mit, dass diese Kooperation möglicherweise verordnet werden soll – nach langer Initiative, Bundesratsinitiative usw.; ich habe das wohl vernommen. Es soll auch alles erst mal geprüft werden. Ich bin da sehr offen. Ich bin dankbar, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen und dort intensiv beraten können. Ich hoffe auch, dass wir dazu eine Sachverständigenanhörung durchführen; denn das Ziel eint uns alle. Björn Franken sagt, es tue sich zu wenig, und wir müssten handeln. Das Problem ist nur: Wir bauen in der Regel keine Mobilfunkmasten. Wir investieren nicht, sondern wir müssen die Partner dafür gewinnen, die Mobilfunkanbieter, diese Investitionen nicht nur zu tätigen, sondern auch den anderen, in Teilen Wettbewerbern, anzubieten. Dafür müssen wir eine Lösung finden. Denn eines möchte ich vermeiden: das Dilemma von Trittbrettfahrern, dass die Akteure, die Marktteilnehmer darauf warten, dass der andere diese Investitionen in den grauen oder weißen Flecken schon vornimmt. Aufgrund dieses Abwartens würden wir kostbare Zeit verlieren, die wir nicht haben. Dafür müssen wir gemeinsam Lösungen entwickeln. Ich bin aber zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. 24.11.2022 Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Marktwirtschaft haben Anbieter im Regelfall zwei Möglichkeiten, sich voneinander abzugrenzen: den Preis und die Qualität ihres Produkts. Trotz gegenteiliger Bemühungen gewisser Parteien, auch hier im Haus, ist Deutschland noch immer eine Marktwirtschaft – bei allen Defiziten, die sie inzwischen haben mag. Deshalb konkurrieren auch auf dem Mobilfunkmarkt verschiedene Anbieter miteinander. Auch sie haben ziemlich genau zwei Möglichkeiten, sich abzugrenzen: Qualität – das heißt in erster Linie Netzabdeckung –, Verbindungsqualität und Datenrate auf der einen Seite und den Preis für die Dienstleistung auf der anderen Seite. Die Älteren werden sich vielleicht erinnern: Das war nicht immer so. Erst seit 1992 gab es mit D2, heute Vodafone, überhaupt einen privaten Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Davor gab es die Post. Ich habe das nur als Kind erlebt. Aber nach allem, was ich mir habe sagen lassen, war sie weder für ihre Innovationen noch für ihren Service noch für gute Preise oder gar für ihre Kundenfreundlichkeit bekannt. Kein Wunder, es war ja eine Behörde. Gemeinsam mit dem technologischen Fortschritt der vergangenen Jahre hat diese – so nennen wir es mal – Entfesselung des Telekommunikationsmarktes, die dann erfolgt ist, die Verbraucher hier im Land um Lichtjahre vorangebracht. Gemessen daran wirkt dieser Antrag von CDU und Grünen, den wir jetzt beraten, ein bisschen wie die Sehnsucht nach der Zeit von Postministern – vielleicht, weil die CDU sie meistens gestellt hat –, Telefonzellen und Autotelefon. Richtig ist – das Thema hatten wir gestern schon –: Die Mobilfunkversorgung in Deutschland ist im internationalen Vergleich schwach. Wir alle kennen die wenig schmeichelhaften Vergleiche mit Staaten, die wir eher in der Dritten Welt verorten. Herr Franken, es ist richtig: Im Bundesvergleich schneidet NRW ein bisschen besser ab. Aber das ist nicht der Verdienst der CDU, sondern das liegt daran, dass NRW aus vielen Ballungsräumen besteht. Dass das nicht an den beteiligten Unternehmen liegt, sondern eher am staatlichen Ordnungsrahmen, den Sie geschaffen haben, beweist ein Blick in die Nachbarschaft. Dort bieten die gleichen Anbieter, also Landtag Vodafone, Deutsche Telekom und Telefónica, deutlich bessere Netze zu deutlich günstigeren Preisen an. Der Staat hat also schlecht reguliert. Das ist etwas, wofür die meisten Parteien hier im Haus mitverantwortlich sind. Die einzige Antwort, die Schwarz-Grün hier einfällt, ist, nach noch mehr Staat zu rufen. Dass das unter dem grünen Horizont – ich nenne es mal so – die einzige Idee ist, auf die man kommt, überrascht nicht. Dass aber die CDU jetzt in dieselbe Richtung marschieren will, ist bemerkenswert. Vor nicht mal einem Jahr, am 29.11.2021, sah das noch ganz anders aus. Ich zitiere aus einer Antwort der CDU-geführten Landesregierung auf eine Anfrage der SPD zum National Roaming – Zitat –: „Für einen schnellen, leistungsfähigen und wettbewerblichen Ausbau in der Fläche ist aber eine gesetzliche Verpflichtung zu einem National Roaming aus Sicht der Landesregierung hingegen hinderlich.“ Aber so kunstvoll umfallen, wie Sie das tun, kann wirklich niemand. Das muss man Ihnen lassen, meine Damen und Herren von der CDU. Dabei gilt natürlich auch heute noch, was damals schon galt. Erstens. Die Netzbetreiber arbeiten schon heute zusammen, wo es sich für sie wirtschaftlich lohnt, und vermieten sich gegenseitig Sendemasten und Leitungen. Dazu brauchen wir keine Staatsinterventionen. Zweitens. Das Erreichen des Notrufs auch im Fremdnetz, das Sie in Ihrem Antrag ansprechen, ist seit rund 30 Jahren Realität. Auch da kommen Sie ein bisschen spät, meine Damen und Herren. Drittens. Wenn Sie die Anbieter zu National Roaming zwingen – meine Vorrednerin hat es immerhin kurz angesprochen –, sie also verpflichten, die Kundschaft anderer Anbieter zu bedienen, die selbst keine Infrastruktur vor Ort haben, dann verzerren Sie den Markt. Sie machen es damit für jeden Anbieter unattraktiv, selbst das Netz auszubauen, denn er kann quasi als Trittbrettfahrer Sendemasten und Leitungen der anderen nutzen. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Anbieter beim Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur zu unterstützen und insbesondere langwierige Genehmigungsverfahren abzukürzen. Nur ein Wettbewerb um das beste Netz zum besten Preis wird am Ende zugunsten des Kunden laufen. Wer dagegen Ihren Ansatz konsequent zu Ende denkt, wird irgendwann vermutlich auch wieder eine Behördenpost mit unseren Mobilfunknetzen betrauen. Da gehen wir nicht mit, wir freuen uns aber trotzdem auf die Beratungen im Fachausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 24.11.2022

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir freuen uns jetzt auf Ministerin Mona Neubaur, die für die Landesregierung spricht. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Ob diese gegeben ist, zeigt sich am Ende eben auch daran, ob es uns gelingt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau eines flächendeckenden 5G-Netzes funktioniert. Wir haben hier im Landtag bereits gestern über 5G diskutiert; über die tolle Arbeit der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren, die wir dauerhaft fördern wollen. Sie leisten in den Kreisen aktiv Unterstützung dafür, dass die Netzabdeckung besser wird und wir den im ersten Halbjahr etwas schwächelnden Ausbau im Bereich „LTE“ ausgleichen. Wir nutzen die guten Gespräche, die wir als Landesregierung mit den Anbietern führen, auch dafür, sie nicht aus der Verantwortung zu lassen, sondern genau die Punkte zu finden, an denen wir etwas tun müssen, um etwa bei den Genehmigungen, beim Finden von Standorten und vor allem bei der Realisierung von Mobilfunkmasten schneller zu werden. Wir haben dazu nicht nur etwas in den Koalitionsvertrag geschrieben, sondern werden auch etwas tun. Ich verweise auf die Kollegin Ina Scharrenbach im Heimat-, Kommunal- und Bauministerium und die Vereinfachung des Platzierens und Umsetzens der notwendigen Mobilfunkmasten. Ich habe im September genau darüber mit den vier Mobilfunknetzbetreibern in NRW gesprochen. Dabei habe ich bei ihnen bereits die Frage angesprochen, wie wir es gemeinsam schaffen, die grauen Flecken aus unserer Mobilfunklandkarte verschwinden zu lassen. Dies schnellstmöglich sicherzustellen, ist eine hochkomplexe Angelegenheit, die nicht ohne eine klare Rahmensetzung der Landesregierung sowie das kluge Zusammenspiel sowohl mit dem Bund als auch vor allen Dingen mit den Unternehmen gelingen können wird. Deswegen würde ich sagen, dass die Initiativen, die in dem Antrag gefordert werden, genau richtig sind. Wir müssen darüber im Ausschuss beraten. Wir müssen das Gewicht und die starke Stimme als Mobilfunkstandort Nummer eins in der Bundesrepublik, der beim Ausbau am weitesten ist, gegenüber unseren Mobilfunknetzbetreibern in NRW und dem Bund einbringen, um dafür Lösungen zu finden. Am Ende hilft alles Reden aber erst mal nichts. Beim Ausbau des Mobilfunknetzes vor Ort gilt wie beim Fußball: Entscheidend is’ auf’m Platz. Genau in diesem Interesse handeln wir über die Ressorts hinweg Landtag gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen. Einen ausgesprochenen Dank richte ich an die Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen, die im Sinne der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und des wirtschaftlichen Erfolgs für Nordrhein-Westfalen mit uns an einem Strang ziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Ja, das stimmt: Fußball ist in diesen Tagen auch ein spannendes Thema. Aber jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/1684. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Dort soll auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP und die AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Stimmt jemand dagegen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 7 No-Go-Area Internet? Sexualisierte Gewalt und Sexismus im Internet bekämpfen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1687 Wir starten mit der Aussprache. Die Kollegin Inge Blask hat für die SPD-Fraktion das Wort.

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Inge Blask SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit diesem Satz beglückte uns die Bundeskanzlerin im Jahre 2013. Mittlerweile wissen wir etwas mehr über das Internet. Es ist quasi zu einem universellen Ort geworden. Es ist ein Ort des Austauschs, der Information, der Unterhaltung, des Handelns und ganz generell ein Ort, den wir tagtäglich über viele Stunden besuchen. Das ist eine, die gute Seite der Medaille. Die andere Seite – und das dürfte für viele immer noch Neuland sein – ist, dass das Internet auch ein sehr dunkler Ort sein kann: ein Ort der Angst, der Unterdrückung, der Belästigung, der Gewalt. Diese digitale Gewalt erfahren leider vor allem junge Menschen, insbesondere junge Frauen, Mädchen und queere Personen. Immer mehr Kinder und Jugendliche machen schreckliche Erfahrungen im Netz und müssen sexuelle Belästigung, Cybermobbing, 24.11.2022 sogenanntes Grooming, also die Anbahnung sexueller Kontakte, im Netz über sich ergehen lassen. Eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW hat 2021 herausgefunden, dass jedes achte der 2.000 befragten Mädchen zwischen 8 und 18 Jahren bereits von einem Erwachsenen im Netz aufgefordert wurde, sich vor der Kamera auszuziehen. Analog hat eine Studie von Plan International ergeben, dass in Deutschland 70 % der befragten Jugendlichen schon einmal in ihren Social-Media-Netzwerken belästigt wurden. Das sind für mich Statistiken, die mehr als beängstigend sind. Natürlich wirken diese Bedrohungen und Gewalterfahrungen aus der digitalen Welt ganz unmittelbar in das reales Leben der Betroffenen hinein. Ein Viertel der von Plan International befragten Mädchen erleidet dauerhafte, körperlich wahrnehmbare Angstzustände. Die Folgen für ihre psychische und physische Gesundheit lassen sich noch gar nicht abschätzen. Eine ganz einfach wahrnehmbare Folge aus dieser Erfahrung ist, dass sich Betroffene zusehends aus dem Netz zurückziehen und das Feld denjenigen überlassen, die digitale Gewalt ausüben. Das ist ein Umstand, der für uns nicht tragbar ist und aus dem wir als SPD schlussfolgern, dass wir Userinnen und User, vor allem aber junge Mädchen, LGBTIQ-Personen und marginalisierte Gruppen, die besonders von digitaler Gewalt betroffen sind, besser schützen müssen. Das Internet darf kein Angstraum sein. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht ist. Dazu gehört für uns aber nicht nur, dass der Netzanbieter einen Zugang anbietet, sondern auch, dass Userinnen und User überall das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben. Sie müssen sich in den digitalen Medien frei bewegen können, ohne befürchten zu müssen, belästigt oder beleidigt zu werden. Um das zu gewährleisten, müssen wir ein Bewusstsein für die massiven Dimensionen digitalen Missbrauchs und digitaler Gewalt schaffen. Wir brauchen vor allem aber auch Mittel und Wege, um diese wirksam einzudämmen. Sich dabei auf den Markt und die Anbieterseite zu verlassen, ist ein Ansatz, der – wie in den allermeisten Fällen – kläglich versagt hat. Gerade wir im politischen Betrieb wissen, wie wenig die Betreiber sozialer Netzwerke gegen die Verbreitung von Hass, Hetze und Fake News in den Plattformen tun und getan haben. Da ist es fast schon logisch, dass jugendliche, oft minderjährige Userinnen und User noch viel weniger Handhabe haben, um gegen Gewalt und Erniedrigung vorzugehen. Die erfahrene Machtlosigkeit im Angesicht von Gewalt und Landtag Demütigung verschlimmert die Folgen des Erlebten ein weiteres Mal. Um diese riesige Problemlage effizient und umfassend anzugehen, müssen wir sie von ganz vielen Enden her angreifen. Deswegen fordern wir neben stärkerer Präventionsarbeit in Schulen und mit Eltern eine groß angelegte Informationskampagne. Wir brauchen ein einfach verständliches, niedrigschwelliges Meldeformular und eine gut ausgestattete koordinierte zentrale Beratungsstelle. Wir müssen unsere Polizistinnen und Polizisten sensibilisieren, und die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime stärker ins Boot holen. Ja, wir nehmen die Einzelmaßnahmen der Landesregierung wahr. Die mangelnde Effektivität dieser einzelnen Ansätze sehen wir jedoch in jeder einzelnen neuen Studie, die sich mit digitalen Bedrohungslagen befasst. Ganz eindeutig scheinen die gut gemeinten Ideen nicht zu funktionieren bzw. nicht auszureichen. Ansonsten sähe die Lage anders aus. Daher fordern wir die Landesregierung auf, eine Evaluierung aller bereits vorhandenen Ansätze vorzunehmen und ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept gegen digitale Gewalt vorzulegen. Das Internet für alle Menschen wieder zu einem angstfreien Raum zu machen, ist eine große Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Ich freue mich auf die gute und konstruktive Diskussion und Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die Kollegin Charlotte Quik hat jetzt das Wort für die CDU-Fraktion.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede dritte Frau in Deutschland zwischen 18 und 34 Jahren wurde in sozialen Medien bereits sexuell belästigt. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens pollytix im März diesen Jahres. Darunter fallen unter anderem unerwünschte Nacktbilder, eine sexualisierte Ansprache oder Beleidigung. Rund 41 % der Befragten erfuhren bereits spezifischen Hass aufgrund ihres Geschlechts. Eine europaweite Umfrage der Initiative HateAid umfasste auch unbeteiligte Hasswahrnehmungen im Internet. Demnach haben sogar 92,3 % der befragten Frauen zwischen 18 und 35 Jahren Hass zumindest wahrgenommen, auch wenn er nicht direkt gegen sie gerichtet wurde. Auf die Frage, ob sie sich angesichts der Bedrohung selbst zum Opfer zu werden, schon einmal nicht getraut hätten, ihre Meinung auf Onlineplattformen frei 24.11.2022 zu äußern, antwortete mehr als die Hälfte der weiblichen Befragten mit Ja. Besonders beunruhigend ist dabei, dass vor allem die Jüngeren von digitaler Diskriminierung und Gewalt geprägt werden, denn in einer umfassenden weltweiten Umfrage des Kinderhilfswerks Plan International mit 14.000 befragten Mädchen und jungen Frauen gaben 58 % von ihnen an, Bedrohungen, Beleidigungen und Diskriminierung in den sozialen Medien erlebt zu haben. In Deutschland waren es sogar 70 %. Besonders häufig geschah dies, wenn die Befragten politisch aktiv, People of Colour, LGBTIQ oder Menschen mit Behinderung waren. In Deutschland passierte das besonders häufig auf Instagram und Facebook. Dies hat Folgen, denn ein Fünftel gab an, sich aus diesem Grund zunehmend aus dem digitalen Raum zurückzuziehen. Bereits 12 % nutzen zum Zeitpunkt der Umfrage nicht mehr die Plattformen, auf denen sie belästigt wurden. Vor sexistischen Angriffen im Netz sind aber selbst die mächtigsten Frauen nicht gefeit – ganz im Gegenteil. Analysen der letzten Jahre haben gezeigt, dass je mehr Frauen in der Öffentlichkeit stehen, desto mehr werden sie angefeindet. So hat eine Studie von Allensbach und EAF Politikerinnen aus der kommunalen, Landes- und Bundespolitik befragt. 98 % der auf Bundesebene Aktiven haben demnach bereits Erfahrungen mit Onlinehass gemacht. Die übrigen 2 % waren schlicht nicht in sozialen Medien unterwegs. Diese Problemlage hat die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits erkannt, sichert mit dem Haushalt 2023 die bestehende Versorgung mit „Hilfe für Frauen“ und entwickelt diese stetig weiter. (Beifall von Andrea Stullich [CDU] und İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) Dieser Haushalt schafft die Grundlage, um gemeinsam mit der Frauenhilfeinfrastruktur in eine wirkliche Weiterentwicklung einzusteigen, die nicht nur konkret, sondern vor allem auch differenziert ist und sich an den verschiedenen Problemstellungen orientiert. Bei der Prävention von Gewalt gegen Mädchen und Frauen kommt der Vernetzung eine große Bedeutung zu. Behörden, aber auch Organisationen müssen zukünftig noch enger zusammenarbeiten. Sie müssen auf besonders anfällige Zielgruppen oder neue Erscheinungsformen an Taten hinweisen und diese öffentlich machen, aber auch weiter beraten. Dafür stellt die Landesregierung entsprechende Mittel zur Verfügung. Diese beinhalten auch die Beratung bei digitaler Gewalt. Wir müssen vulnerable Gruppen in ihrem digitalen Alltag begleiten, sie entsprechend informieren und stärken, damit sie sich selber schützen können. Bei allem ist es wichtig, in der Öffentlichkeit die Wahrnehmung zu ändern. Digitale Gewalt muss genauso Landtag wie Straftaten in der realen Welt verfolgt und ebenso bestraft werden. Trotz der aktuellen Krisensituation können auch zukünftig wichtige Weichen in der Gleichstellungs- und Frauenpolitik gestellt werden. In vielen Bereichen sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Landesregierung legt ein deutliches Plus bei den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre vor. Somit ist die Förderung langfristig abgesichert. Seit Längerem fördert die NRW-Landesregierung die Medienkompetenz innerhalb und außerhalb von Schulen für alle Alters- und Zielgruppen. Außerhalb von Schulen geschieht dies unter anderem mit dem sehr erfolgreichen und inzwischen mehrsprachigen Projekt #DigitalCheckNRW. Mit diesem Onlinelotsen für die digitale Welt haben wir ein echtes Leuchtturmprojekt zur Stärkung von Medienkompetenz gestartet, das bundesweit führend und Vorbild für andere Bundesländer ist. (Beifall von Andrea Stullich [CDU] und Dr. Ju- lia Höller [GRÜNE]) Man checkt online spielerisch die eigene Kompetenz und wird automatisch zu Bildungseinrichtungen in der eigenen Umgebung weitergeleitet, um sich weiterzubilden. Eine weitere wichtige Initiative, die es schon seit mehreren Jahren gibt, sind die 5.000 Medienscouts an den nordrhein-westfälischen Schulen. 2018 folgte mit „Verfolgen statt nur Löschen“ das europaweit erste koordinierte Vorgehen von Medienaufsicht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Medienunternehmen gegen Hass im Netz. Inzwischen gibt es vergleichbare Strukturen in fast allen Bundesländern. Allein in Nordrhein Westfalen laufen über 850 Ermittlungsverfahren. Der vorliegende Antrag greift insofern ein sehr wichtiges Themenfeld auf, mit dem man sich politisch auseinandersetzen muss, wie es die Landesregierung bereits getan hat. Allerdings vermischt er wichtige Themenfelder, die es zu unterscheiden gilt, und differenziert in der Betrachtung zu wenig. Das werden wir in den Ausschüssen weiter diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Ich habe jetzt eine zweite Chance für die richtige Aussprache des Namens: Das Wort hat jetzt aus der Fraktion der Grünen die Kollegin Bostancıeri. (Heiterkeit und Kopfschütteln von İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) – Auch falsch. Die dritte Chance wird kommen. (Heiterkeit von der SPD) 24.11.2022 İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Wir schaffen das irgendwann. – Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Vor Kurzem hat die Landesanstalt für Medien NRW mit Kindern und Jugendlichen eine repräsentative Befragung zum Thema „Cybergrooming“ durchgeführt. Diese zeigt, dass das Phänomen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen hat. Bei den 8- bis 12-Jährigen erkennt man besonders den Anstieg bei den Anfragen zu Verabredungen durch Erwachsene. Es geht aber nicht nur um Cybergrooming. Kinder und Jugendliche bekommen auch oft für sie Verstörendes wie Gewaltvideos oder pornografische Inhalte zu sehen. Auch Frauen und queere Menschen sind vermehrt von Gewalt im Internet betroffen. Sie erfahren sexuelle Belästigung, Cyberstalking, Nötigung und Erpressung, Diffamierung, Mobbingattacken, Hatespeech, offene Androhung von Gewalt und Shitstorms. Außerdem nutzen die sogenannten Loverboys die sozialen Medien, um sich ihre Opfer auszugucken und Kontakt aufzunehmen. Wichtig ist: Täter*innen agieren häufig anonym. Digitale Gewalt erreicht ein großes Publikum, und sie findet rund um die Uhr statt. Für uns als Koalition ist der Schutz vulnerabler Gruppen ein großes Anliegen, auch im Internet. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, digitalen Kinder- und Jugendschutz weiter anzugehen und gegen Cybergrooming vorzugehen. Gewalt im Internet wird häufig unterschätzt. Kinder und Jugendliche müssen früh dafür sensibilisiert werden. Insbesondere Frauen und Mädchen sind im Internet neuen Formen und einer neuen Variante struktureller Gewalt ausgesetzt. Dazu zählt auch das Cybergrooming. Diesbezüglich braucht es ein umfassendes Schutzkonzept. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, und es darf auch kein schutzloser Raum bleiben. Betreiber*innen diverser Plattformen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, denn überall da, wo Kinder und Jugendliche, Frauen und queere Menschen unterwegs sind und sich austauschen, sind es auch die Täter*innen. Digitale Gewalt hält sich nicht an Ländergrenzen und muss länderübergreifend geahndet werden. Das Bundeskriminalamt hat dafür die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet eingerichtet und arbeitet mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen zusammen. Gemeinsam wurde ein Prozess zur Aufnahme und Prüfung strafbarer Inhalte im Internet entwickelt. Landtag Wir haben rund 270 Erziehungs- und Familienberatungsstellen in NRW. Immer mehr spezialisieren sich auf sexualisierte Gewalt. Das beinhaltet auch Gewalt im Internet. Die Landeskoordination der Antigewaltarbeit für Lesben, Schwule und trans*Personen in NRW hat die Kampagne „Ich zeige das an“ um das Thema „Hatespeech“ erweitert. Mit der Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen haben wir eine Anlaufstelle für Schulen, die Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegen Gewalt und Cybergewalt anbietet. Das Internet gehört längst selbstverständlich zu unserer Lebensrealität, insbesondere der von jungen Menschen. Sie unterscheiden nicht zwischen virtueller und analoger Wirklichkeit. Deshalb ist es enorm wichtig, sich bereits bestehende Strukturen anzuschauen und gemeinsam mit Expert*innen praktikable und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Mit diesem Antrag trägt die SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen an das Parlament heran. Ich muss aber feststellen, dass die enorme Masse an Beschlusspunkten wenig zielgerichtet und teilweise nicht gut durchdacht wirkt und wir auf jeden Fall weiteren Bedarf zur Beratung sehen. Wir stimmen daher der Überweisung in die Ausschüsse zu und begrüßen die weitere Auseinandersetzung und fachliche Debatte. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Um den Begriff aufzunehmen: An der weiteren Auseinandersetzung beteiligt sich jetzt Dr. Joachim Stamp für die FDP-Fraktion.

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Dr. Joachim Stamp FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diskriminierung und Mobbing von sowie sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern und LGBTIQ finden inzwischen nicht nur im realen Leben statt, sondern durch fortschreitende Digitalisierung auch zunehmend auf den Onlineplattformen wie beispielsweise TikTok, Instagram und Twitter. Die Formen der Belästigungen – das ist eben schon angesprochen worden – sind vielfältig: von Beschimpfungen, Beleidigungen, sexuellen Belästigungen und persönlichen Demütigungen bis hin zu Cybergrooming und Doxing. Die Auswirkungen sind verheerend. Die digitale Gewalt wirkt zunehmend als Angriff auf die psychische und physische Unversehrtheit von Betroffenen, die mitunter eine körperlich wahrnehmbare Angst entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann es nicht weitergehen. Wir können nicht weiter dabei zusehen, dass soziale Medien für die Verbreitung von Hass, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt genutzt werden und die Täter oftmals ungestraft bleiben. 24.11.2022 Als Vater von zwei heranwachsenden Töchtern, die auch in der digitalen Welt unterwegs sind, ist es mir ein großes Anliegen, das Bewusstsein für digitalen Missbrauch in unserer Gesellschaft zu stärken. (Beifall von der FDP und Inge Blask [SPD]) Da Mobbing, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt das Internet nahezu ungehemmt fluten, ist es umso wichtiger, dass wir nichts unversucht lassen, um gegenzusteuern und die Welle des Hasses aufzuhalten. Dabei muss gleichzeitig vor allem der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den Fokus genommen werden. Ich begrüße den Antrag insgesamt und auch, dass LGBTIQ-Personen, die häufiger von Hassdiskriminierung und Androhung von Gewalt im Netz betroffen sind, darin berücksichtigt werden. Drei Forderungen möchte ich an dieser Stelle hervorheben: Erstens. Wir sind uns alle einig, dass Mobbing, Diskriminierung und Gewalt im Internet gestoppt werden müssen. Daher ist mein dringender Appell an die Landesregierung, eine interdisziplinäre, möglicherweise interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit den Gefahren digitaler Gewalt im Netz und den entsprechenden Präventionsmöglichkeiten beschäftigt. Zudem muss ein Konzept entwickelt werden, das die Vernetzung der regionalen Akteurinnen und Akteure vor Ort verbessert, damit die Zielgruppen konsequenter zu erreichen sind. Zweitens. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in naher Zukunft dafür zu sorgen, dass eine zentrale Beratungsstelle für Opfer von digitaler Gewalt eingerichtet wird. Die zuständigen Personen müssen dafür sorgen, dass die Opfer schnell passgenaue Hilfsangebote erhalten und unterstützt werden. Drittens. Wir brauchen dringend eine Evaluation aller vorhandenen Maßnahmen, um Verbesserungspotenziale für eine umfassende Strategie gegen sexualisierte Gewalt im Internet zu identifizieren. Es wäre wünschenswert, dass die schwarz-grüne Landesregierung diese Aufgaben alsbald erledigt, damit Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, LGBTIQ-Personen sich ohne Angst auf den Kanälen der sozialen Medien aufhalten können. Ich freue mich auf die Fortsetzung dieser Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Inge Blask [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Frau Seli-Zacharias das Wort. Landtag

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Internet ist einmal mit einem großen Versprechen angetreten: Jeder Mensch sollte sich dort frei äußern, mit der ganzen Welt in Kontakt treten, über alle nur denkbaren und undenkbaren Themen offen und ohne Scheu diskutieren sowie möglicherweise auch Rat und Hilfe zu schwierigen Fragen finden und im besten Fall neue Freunde in aller Welt gewinnen können. Soweit die Theorie, die Praxis sieht inzwischen anders aus: All das Üble, das Menschen sich seit ewigen Zeiten mündlich und schriftlich antun konnten, all die Verleumdungen, die Beleidigungen, die üble Nachrede, die verlogenen Gerüchte und die hinterhältigen Bedrohungen, alle nur erdenklichen Widerwärtigkeiten haben inzwischen eine neue Plattform gefunden. Verwunderlich ist das nicht, bietet das Internet schließlich eine angenehme Anonymität. Im Internet ist schließlich alles ganz einfach. Es geht aber eben nicht nur um sexuelle Belästigungen, die so gerne in den Vordergrund gerückt werden, weil es sich mit moralischer Empörung immer schon punkten ließ. Es geht auch nicht nur um Menschen, die sich in irgendeiner Weise diskreditiert fühlen, weil ihre Ansichten nicht auf allgemeine Zustimmung stoßen. Das alles geht viel weiter und tiefer. Einerseits soll im Internet praktisch jede Aktion erlaubt sein – das gehört zur Freiheit des Menschen dazu –, unerwünschte Reaktionen sind aber auszuschließen. Wie soll das praktisch gehen? Andererseits sind Hass und Hetze – verständlicher- und richtigerweise – zwar allgemein verpönt, aber eben nicht grundsätzlich. Gegen die Richtigen, ganz gleich, wer das gerade ist, darf es gerne beides sein, wie wir in öffentlichen Debatten häufig zu spüren bekommen. Es kommt auch darauf an, wer etwas gesagt oder geschrieben hat. Sicher, es ist wichtig, mit allen möglichen Mitteln, Vorschriften und Techniken gegen echte Kriminalität vorzugehen – ich denke, da sind wir uns alle einig –, aber zu glauben, dass man mit immer neuen Regeln aus dem Internet einen geschützten Raum machen könnte, ist im besten Fall Träumerei, im schlechteren Fall eine eiskalte Lüge. Ich habe gerade sehr aufmerksam den Zahlen in Bezug auf sexualisierte Gewalt gelauscht, und wir sollten – bei allem Respekt, verehrte Kolleginnen und Kollegen – vielleicht genauso offen über sexuelle Gewaltübergriffe und Vergewaltigungen im echten Leben sprechen. Dieses echte Leben ist nämlich auch da, und die Zahlen sind gleichermaßen besorgniserregend, wenn nicht sogar besorgniserregender, weil die Übergriffe dort real und sofort stattfinden. Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle eines loswerden: Das Internet ist inzwischen – und das ist uns allen bekannt – eine Kampfarena interessierter politischer Gruppierungen geworden. Es geht um die 24.11.2022 Meinungshoheit. Oder geht es um die Meinungsfreiheit? Ich möchte ein Beispiel vorbringen: Seit der Tesla-Chef Elon Musk verkündet hat, Twitter zu übernehmen, gab es einige seltsame Aktionen und Attacken. Es wurden massenhaft Nachrichten abgesetzt, die unter anderem das sogenannte N-Wort zum Inhalt hatten. Der zuständige Twitter-Abteilungsleiter für Safety and Integrity veröffentlichte interessante Zahlen: 300 Accounts setzten innerhalb von 48 Stunden 50.000 Kurznachrichten ab, die Schmähvokabular enthielten. Diesen U-Booten ging es im Kern nur um eine Sache: Sie fürchten nach wie vor, dass die bisherige politische Einseitigkeit auf politischen Plattformen überwunden und für alle Meinungen geöffnet werden könnte. So etwas beziehen wir nicht in den Phänomenbereich der sexualisierten Gewalt mit ein, aber auch das sollte uns für die Zukunft zu denken geben. Jetzt noch etwas ganz Grundsätzliches: Meinungsfreiheit darf niemals bei verletzten Gefühlen enden. Das müssen wir uns selber in unseren politischen Debatten viel deutlicher ins Bewusstsein rufen. Gleichwohl freue ich mich, wenn wir über die einzelnen Maßnahmen im Ausschuss noch einmal im Detail sprechen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Ministerin Josefine Paul hat jetzt das Wort für die Landesregierung. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Gewalt, vor allem über sexualisierte Gewalt und Sexismus im Internet sprechen, dann muss uns klar sein: Das Internet ist genauso Teil der Lebensrealität der meisten Menschen wie die sogenannte Offline-Welt. Also, online und offline sind heute gleichermaßen Teil des realen Lebens mit allen Vorteilen, aber auch mit allen Nachteilen. Wir haben heute Morgen über den Schutz von Frauen vor Gewalt debattiert. Diesem müssen wir uns online genauso verschreiben, wie wir dies offline tun. Dieses Verständnis bestimmt die Regierungsarbeit aller Ressorts der Landesregierung und prägt auch diese wichtige Debatte hier. Wir haben bereits viel im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt im Netz in NRW auf den Weg gebracht. Mein Haus etwa fördert die Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinderund Jugendschutz, damit Kinder und Jugendliche nicht nur Gefahren, Übergriffe erkennen, sondern auch ermutigt werden, sich mitzuteilen, um sich vor weiteren Übergriffen schützen zu können. Landtag Auch in staatlichen Lehrer*innenfortbildungen und der schulischen Präventionsarbeit nimmt das Thema einen wichtigen Platz ein. In den Schulen in NRW gehören richtigerweise Angebote zur Werteerziehung, Förderung der Medienkompetenz und Gewaltprävention zum Alltag. Die Schulen haben auf Grundlage des Medienkonzeptrahmens Nordrhein-Westfalen eigene Medienkonzepte entwickelt, in denen der Umgang mit digitaler Gewalt Berücksichtigung findet. In Schulprojekten, Workshops, Fortbildungen und Fachtagungen werden darüber hinaus Kinder, Jugendliche, junge Frauen, LSBTIQ-Personen, pädagogische Fachkräfte und Eltern für Risiken und Gefährdungen in den sozialen Medien sensibilisiert. Auf die Leuchtturmprojekte wie #DigitalCheckNRW oder die Medienscouts wurde schon hingewiesen. Das sind mittlerweile etablierte Projekte, die die Frage der Medienpädagogik und damit auch der Medienkompetenzförderung in Nordrhein-Westfalen ergänzen. Aber selbstverständlich ist Medienkompetenzführung nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, konsequent auch Gewaltprävention in den Mittelpunkt zu stellen. Die Gewaltprävention steht auch an der Seite derer, die von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Wir haben, Herr Kollege Stamp, in Nordrhein-Westfalen eine breite Beratungsstruktur, eine sehr differenzierte Beratungsstruktur. Betroffene finden in Nordrhein-Westfalen ein bundesweit vorbildliches Netz an landesgeförderten Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen. Das sind die Schutzinfrastruktur der Frauenhilfeinfrastruktur, 62 landesgeförderte allgemeine Frauenberatungsstellen, 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, aber auch die Runden Tische gegen Gewalt, die natürlich mittlerweile ihre Themenpalette um Gewalt im digitalen Raum erweitert haben, die 270 Erziehungs- und Familienberatungsstellen, die selbstverständlich heute auch die Frage von Medienkompetenz in ihr Beratungsangebot integriert haben, sowie die psychosozialen Beratungsstellen im LSBTIQ-Bereich. Sie alle nehmen Gewalt als gesamtes Phänomen in den Blick, eben digital und analog. Ich meine, das ist der richtige Weg, Gewaltphänomene in den bestehenden Strukturen, auch in der Weiterentwicklung in den Blick zu nehmen. Die Frage, ob es hierfür noch weiterer Beratungsstrukturen bedarf, muss sicherlich noch weiter im Ausschuss diskutiert werden. Ich finde es wichtig, zu betonen, dass wir eine hochdifferenzierte Beratungslandschaft haben, die sich selbstverständlich auch immer auf gesellschaftliche Veränderungen eingestellt hat. Digitale Gewalt darf nicht toleriert werden und muss ebenso wie Straftaten, die in der analogen Welt begangen werden, konsequent verfolgt werden. Deswegen ist auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen 24.11.2022 bereits in umfassende Meldestrukturen im Zusammenhang mit Straftaten im Internet eingebunden und informiert über Straftaten wie etwa Cybermobbing sowie Cybergrooming. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das ist klar. Es darf aber auch kein schutz- oder schrankenloser Raum sein. Das Internet kann aber – im Gegenteil – auch positive Effekte haben. Es kann auch eine Art von Emanzipationsraum sein. Das sehen wir im Moment gerade unter anderem bei den Protesten im Iran. Frauen und Mädchen können im Internet einen Raum finden, um Sicht- und Hörbarkeit zu erzeugen und für sich eigene Räume der Kommunikation zu erschließen. Nicht zuletzt ist dieser digitale Raum immer wieder genutzt worden, um eine Öffentlichkeit für das Thema „Gewalt“ zu schaffen, um öffentliche Debatten gegen Gewalt anzustoßen wie beispielsweise unter dem Hashtag „#MeToo“. Frauen – das ist auch schon angesprochen worden – sehen sich nichtsdestotrotz gerade in sozialen Medien einem besonderen Maß an Beleidigungen, an Bedrohungen, an Hass und Hetze ausgesetzt. Ziel ist es, wenn es um diese Bedrohungen geht, Frauen aus dem digitalen Raum, aus der öffentlichen Diskussion zu drängen. Wenn Menschen das Gefühl haben, dass sich diese Räume für sie verengen, dass sich Räume schließen, dann reden wir von sogenannten Shrinking Spaces. Shrinking Spaces – das will ich abschließend noch sagen – sind nicht nur eine Gewaltschutzproblematik, das sind auch eine Problematik für unsere Demokratie. Auch das dürfen wir nicht zulassen. Wir wollen starke Beteiligung online wie offline. Und Hass, Hetze, Gewalt und Drohungen sind kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das gilt ganz selbstverständlich online wie offline. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/1687 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 8 Das Einstein-Teleskop: Spitzenforschung als europäisches und trinationales Projekt national vorantreiben! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1670 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1822 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Werner Pfeil von der FDP-Fraktion. – Bitte schön.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es geht jetzt um Physik, aber nicht nur; es geht auch um Geld. Ich freue mich, dass wir mit einem gemeinsamen Antrag das Ziel einer gemeinsamen trinationalen Umsetzung des Einstein-Teleskops aus diesem Plenum heraus weiterverfolgen können. Es liegt bereits ein einstimmiger Beschluss des Landtags von Nordrhein-Westfalen aus der letzten Legislaturperiode vom 11. November 2020 Drucksache 17/11657 vor. Damals haben sich alle Fraktionen für dieses Projekt ausgesprochen. Die alte CDU-FDP-Landesregierung hat am 4. Juni 2021 im Wissenschaftsausschuss Folgendes mitteilen lassen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Die Landesregierung würdigt das Einstein-Teleskop als wissenschaftliches Vorhaben von großer nationaler wie auch internationaler Bedeutung und erkennt das Potential für die einschlägige regionale wie auch internationale Wissenschaftsszene an. Sie setzt sich bereits auf unterschiedlichen Ebenen für die Errichtung des Einstein-Teleskops im Dreiländereck ein und wird dies auch weiterhin tun.“ Die neue Landesregierung von CDU und Grünen hatte mit einem ursprünglich geplanten Entschließungsantrag zu unserem FDP-Antrag die Landesregierung beauftragen wollen, sich weiterhin beim Bundesministerium dafür einzusetzen, dass der Bund die Bewerbung der Euregio Maas-Rhein politisch und finanziell deutlich unterstützt. Das alleine wäre aber zu wenig gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit läuft weiter. Zwischenzeitlich haben wir eine neue Landesregierung und eine neue Bundesregierung. Auch in den Niederlanden gab es Neuwahlen. Außerdem haben sich mehrere Parameter durch den Ukraine-Krieg geändert. 24.11.2022 Für das Einstein-Teleskop werden insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro aufzubringen sein, der Großteil davon von europäischen Partnern. Der weitaus größte Teil, nämlich 1,7 Milliarden Euro, wird beim Bau im eigentlichen Sinne fällig, insbesondere für Tunnelbohrungen und Vakuumröhren. Der Bau wird nach den derzeitigen Planungen nicht vor 2030 beginnen. Mit rund 170 Millionen Euro Kosten wird jedoch ab 2026 aufwachsend gerechnet. Frühestens ab 2035 werden Betriebskosten von rund 40 Millionen Euro im Jahr erwartet. – Das sind die derzeitigen Zahlen. Der geforderte deutsche Investitionskostenanteil von rund 425 Millionen Euro für den Bau würde in den Jahren 2030 bis 2035 weitere Belastungen für alle Haushalte mit sich bringen. Hinzu kommen angesichts der steigenden Energiepreise und Materialkosten sowie der hohen Inflation erhebliche Mehrkosten für die energieintensiven Großgeräte. Außerdem sind auf Bundesebene Gelder in diesem Bereich blockiert, weil die alte Bundesregierung Zusagen getroffen hat, an die die neue Bundesregierung weiterhin gebunden ist. Genau da setzt unser ursprünglicher FDP-Antrag ein, der jetzt zum Teil in dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP aufgegangen ist. Selbstverständlich müssen wir uns als Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags gemeinsam bei der Bundesregierung dafür starkmachen, dass das Einstein-Teleskop mit Standort Limburg in die zu aktualisierende Nationale Roadmap für Forschungsinfrastruktur aufgenommen wird. (Beifall von der FDP) Hier gibt es mehr als 60 Projekte. Das Einstein-Teleskop ist nur eines davon. Es gilt also, gemeinsam mit den anderen Partnern Stärke zu zeigen. Diese Stärke und Gemeinsamkeit zeigen wir mit diesem neuen Antrag aus dem Landtag. Natürlich müssen sowohl mit der deutschen Bundesregierung als auch mit der niederländischen Regierung und der belgischen Regierung Gespräche geführt werden, um zu einer Klärung und Lösung der Finanzierungsfrage zu kommen. Selbstverständlich schaden auch Gespräche mit der im Juni 2022 gegründeten Einstein Telescope Scientific Collaboration nicht, um die Umsetzung des Einstein-Teleskop-Projekts am Standort Limburg zu unterstützen. Bei dem Einstein-Teleskop handelt es sich nicht nur um ein wissenschaftlich extrem bedeutsames trinationales europäisches Wissenschafts- und Forschungsvorhaben, sondern es ist auch eine herausragende Möglichkeit, durch Innovationen und Technologietransfer zahlreiche direkte und indirekte Arbeitsplätze in allen drei Ländern zu schaffen und somit die Landtag dringend erforderliche Transformation in der Region zu unterstützen. (Beifall von der FDP und Dr. Ralf Nolten [CDU]) Ein gemeinsamer Antrag aus dem Landtag ist hierzu ein wichtiges Signal. Die Gespräche zwischen mehreren Partnern müssen lösungsorientiert geführt werden. Es sollte auch ein runder Tisch initiiert werden, um dadurch die Bedeutung des Projekts zu unterstreichen. Denn dies erzeugt Rückenwind und kann uns nur alle stärken. Ich freue mich sehr darüber, dass wir uns mit CDU, SPD und Grünen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt haben. Denn trotz veränderter Rahmenbedingungen ist das Einstein-Teleskop für Europa, die Euregio, Nordrhein-Westfalen und die Forschungslandschaft in unserem Land wegweisend. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Nolten.

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Dr. Ralf Nolten CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute nicht zum ersten Mal über das Einstein-Teleskop. Vor zwei Jahren haben wir aus diesem Haus das eindrucksvolle Signal gesandt: Wir wollen das Einstein-Teleskop im Dreiländereck. – Vorausgegangen waren auch Gespräche der Parlamentariergruppe „Benelux“ in Maastricht mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Warum haben wir uns gemeinsam so positioniert? Weil uns das Wissen eint, dass wir eine einmalige Chance haben. Wir haben eine Chance auf ein Projekt der Spitzenforschung mit weltweiter Strahlkraft – ein Projekt, das es im vorigen Jahr in den Strategieplan des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen geschafft hat. Wir haben eine Chance, unsere hervorragende Forschungslandschaft über die Grenzen hinweg weiterzuentwickeln. Die Universitäten in Lüttich und Maastricht, die RWTH Aachen, aber auch das Forschungszentrum Jülich und unsere nationalen wissenschaftlichen Gesellschaften – von der Helmholtz-Gemeinschaft über die Fraunhofer-Gesellschaft bis hin zur Max-Planck-Gesellschaft – stehen alle bereit. Es haben sich auch bereits regionale Forschungsnetzwerke gebildet, wie Professor Stahl es uns im (eu)regionalen Wirtschafts- und Strukturentwick- lungsausschuss der Region Aachen im Frühjahr vorgestellt hat. 24.11.2022 Wir haben eine Chance, weil sich auf europäischer Ebene im Juni das Forschungsnetzwerk auch konsolidiert hat. Wir haben eine Chance, zahlreiche direkte und indirekte Arbeitsplätze diesseits und jenseits der Grenzen zu schaffen – nicht nur im Hinblick auf Planung, Bau und Betrieb der Anlage, sondern auch durch Innovation und Technologietransfer. Hunderte von Unternehmen verfolgen die Projektentstehung mit großem Interesse. Wir haben eine Chance, weil sich von den geologischen Voraussetzungen in Europa und vom Forschungsnetzwerk her nur wenige Bewerbungen abzeichnen. Wir haben eine Chance, weil die Niederlande und Belgien hinsichtlich ihres finanziellen Beitrags für das Großprojekt verbindliche Förderzusagen gegeben haben. Wir haben eine Chance, dass bei einer entsprechenden Förderzusage die für 2024 vorgesehene Entscheidung für die Euregio Maas-Rhein vorgezogen werden kann. Was wir aber leider auch haben, ist eine Antwort der Bundesforschungsministerin an das Regionalmanagement der Region Aachen im Nachgang der bereits angesprochenen Sitzung im Wirtschafts- und Strukturentwicklungsausschuss. Ihr Schreiben von Anfang August wartet kurz und knapp mit den lapidaren Aussagen auf, dass es erstens auf absehbare Zeit keinerlei Spielräume für eine direkte finanzielle Beteiligung Deutschlands und zweitens ohne eine belastbare Finanzierungsperspektive auch keine politische Unterstützung gebe. Das ist ein herber Schlag für die Euregio Maas-Rhein und für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Was wir also nicht haben, ist eine gesicherte Finanzierung des etwa ein Viertel der Baukosten umfassenden deutschen Anteils von einer knappen halben Milliarde Euro. Trotz einer Finanzierungsvereinbarung für Forschungsgroßprojekte zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 90 : 10 fehlt die Förderzusage. NRW hat immer signalisiert: Wir tragen aus dieser Verpflichtung heraus unseren Anteil. Wir haben keine gesicherte Finanzierung – trotz der bisherigen Bemühungen auf politischer Ebene in Richtung Berlin, mit den Partnern in Belgien und den Niederlanden. Das Projekt hat für uns aber eine sehr hohe Priorität. Deswegen steht das Einstein-Teleskop im Koalitionsvertrag. Was wir jetzt brauchen, sind weitere Initiativen auf allen Ebenen, um diese Blockade aufzubrechen. Deswegen reicht es nicht aus, im Beschlussvorschlag auf diese Gespräche mit der Euregio Maas-Rhein Landtag oder in Brüssel zu verweisen. Der Elefant im Raum ist Berlin. Insofern muss er auch direkt adressiert werden. Ich bin als Vorsitzender des genannten regionalen Ausschusses und Mitglied der EMR sehr froh, dass es uns in den letzten Tagen und Stunden gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Einzig ein gemeinsamer Beschluss setzt ein starkes und hoffentlich auch wirkungsvolles Zeichen und hilft dem Projekt. Wir haben eine große Chance. Wir müssen sie nutzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Nolten. – Für die SPD-Fraktion spricht nunmehr der Kollege Dr. Hartmann.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forschung an Gravitationswellen ist aktuell tatsächlich der heiße Rand der Forschung in der Physik und Astrophysik. Das sind die Forschungsleistungen, die einmal Geschichte schreiben werden, und das ist die Forschung, die einmal unseren Blick auf die Welt verändern wird. Denn die Forschung an Gravitationswellen – das klingt wirklich spektakulär – befasst sich mit nicht weniger als der Frage nach dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren und damit der Frage nach dem Ursprung unserer Welt. 2015 konnte ein Gruppe Forscher zum ersten Mal nachweisen, dass es diese Gravitationswellen gibt, und so eine ganz zentrale These aus Einsteins Relativitätstheorie belegen. Sie konnten nämlich feststellen, dass es in einer Entfernung von über 1 Milliarde Lichtjahren zu einer Explosion aufgrund der Fusion, des Zusammenprallens zweier Schwarzer Löcher gekommen ist. Messen konnten sie dieses Ereignis durch den minimalen Ausschlag eines Laserstrahls in einer großen vakuumierten Röhre auf dem Planeten Erde. Das ist möglich, weil von dieser Fusion, diesem Aufeinanderprallen der Schwarzen Löcher Gravitationswellen ausgehen, die – das ist wirklich spektakulär, wie ich finde – in der Lage sind, den Raum zu krümmen und zu stauchen. Genau das kann ein solcher Laser aufnehmen. Das ist schon ein beeindruckendes Stück Wissenschaft. Völlig zu Recht wurden die drei Forscher dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. So spektakulär das ist, so bedenkenswert ist für uns vielleicht noch etwas anderes. Denn die Technik dafür wurde in Deutschland und in Großbritannien entwickelt. Der Nobelpreis ging allerdings in die USA. Denn dort stehen solche großen Forschungsanlagen. Deutschland und Europa hatten sich damals gescheut, in Projekte dieses Ausmaßes zu investieren. 24.11.2022 Und genau das ist es, was wir heute mit einem Gravitationswellendetektor der dritten Generation – das klingt so, als käme es direkt aus einem Science-Fiction-Film –, mit genau diesem Einstein-Teleskop, ändern können. Auch hier werden kilometerlange Röhren gebaut und vakuumiert. Darin können Laser am Ende Stauchungen und Krümmungen des Raumes registrieren. Nur erfolgt das mithilfe des Generationswellendetektors der dritten Generation mindestens zehnmal so genau wie mit der Anlage, die damals den Nobelpreis abgeräumt hat. Das ist ein herausragendes Beispiel für genau die Spitzenforschung, die wir in Nordrhein-Westfalen haben wollen. Aber es geht dabei natürlich auch um Geld. Wir haben die Zahlen gerade gehört. Insgesamt reden wir über Fördermittel in einem Volumen von ungefähr 1,7 bis 1,9 Milliarden Euro allein für den Bau. Es machen sich allerdings noch mehr Regionen Hoffnung darauf. Neben der Region im Dreiländereck Deutschland/Belgien/Niederlande sind das Sardinien und die Lausitz. Insbesondere die Lausitz macht sich auf, dieses Projekt zu sich zu holen. Die Entscheidung fällt 2025. Der Bau könnte zwei Jahre später geplant werden. Für das Dreiländereck spricht neben der Bodenbeschaffenheit auch die wissenschaftliche und wirtschaftliche Struktur der Region. Denn natürlich brauchen wir dort elaborierte Zulieferer, die solche Apparaturen bauen und instand halten können. Wir brauchen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die diese Erkenntnisse zutage fördern können. Außerdem hat der Standort den Charme, dass sich drei Länder das Projekt und damit die Kosten teilen. Bereits vor drei Jahren haben die demokratischen Fraktionen dieses Hauses einen gemeinsamen Antrag eingebracht und beschlossen, sich für den Standort im Dreiländereck starkzumachen. Ich bin sehr froh, dass wir heute nun mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag hieran anknüpfen können. Denn ich bin sicher: Neben der Bodenbeschaffenheit und neben den wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Strukturen dort vor Ort braucht ein solches Projekt auch politischen Rückenwind. Wir sollten das Einstein-Teleskop daher nicht als Plattform nutzen, um unsere Unterschiede zu zelebrieren; dafür finden wir andere Gelegenheiten. Im Gegenteil: Das ist ein Projekt, hinter dem wir uns gemeinsam versammeln und mit dem wir gemeinsam ein starkes Signal über die Fraktionen hinaus setzen. Ich bedanke mich dafür, dass das in der Vergangenheit gut geklappt hat, und hoffe und freue mich darüber, dass es auch in Zukunft so sein wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Hartmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Mit dem Einstein-Teleskop könnte sich NRW gemeinsam mit seinen Grenzregionen in Belgien und den Niederlanden an die weltweite Spitze der Gravitationswellenforschung setzen. Ein solches Forschungsprojekt dürfte grundlegende Erkenntnisse über die Natur des Universums liefern – einhergehend mit dem technologischen Fortschritt, der für den Bau und Betrieb des Teleskops notwendig wäre. Der Impuls, den das Einstein-Teleskop für die Wissenschaft liefern könnte, ist nicht zu unterschätzen. Weitere Vorteile eines solchen Projekts haben meine Vorredner bereits genannt. Die regionale Wirtschaft würde enorm profitieren. Zahlreiche Arbeitsplätze würden geschaffen. Nicht zuletzt würden die ohnehin schon engen Beziehungen von NRW zu Belgien und den Niederlanden weiter vertieft. Schon die Vorabstimmungen und Vorarbeiten an dem Projekt zeigen, wie gut und vertrauensvoll NRW mit seinen Partnerregionen hier zusammenarbeitet. So weit zu den Hoffnungen, die mit diesem Projekt verknüpft sind. Zumindest momentan sage ich noch „Hoffnungen“, die sich allerdings ohne den nötigen politischen Willen und die finanzielle Unterstützung des Bundes nur allzu schnell in geplatzte Träume verwandeln können. Ich hoffe daher, dass die FDP-Bundesministerin für Bildung und Forschung mögliche Finanzierungsoptionen noch einmal eingehend prüft und letztendlich eine Finanzierungszusage erteilt. Die Niederlande haben zwischenzeitlich eine finanzielle Zusage über 1 Milliarde Euro gemacht, was etwa einem Drittel der Kosten für den Bau des Projektes entspricht. Bei allem Verständnis für die sehr angespannte Haushaltslage: Das Einstein-Teleskop am Standort Aachen/Lüttich/Maastricht ist eine große Chance für die Forschung und für die Region, die sich kein zweites Mal bieten wird. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Nicht zuletzt muss es uns auch ein Anliegen sein, die berechtigten Erwartungen unserer europäischen Partner nach einer finanziellen Beteiligung an diesem Projekt nicht zu enttäuschen. Mit unserem Entschließungsantrag zusammen mit SPD und FDP senden wir die Erwartung und die Bitte an die FDP-Bundesforschungsministerin, die Bewerbungen aus der Euregio Maas-Rhein für das 24.11.2022 Einstein-Teleskop deutlich politisch zu unterstützen und ernsthaft die Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass meine Fraktion gerne von Anfang an einen gemeinsamen Antrag mit allen demokratischen Fraktionen gestellt hätte – insbesondere mit der FDP, die aus dieser guten Tradition ausgeschert ist. Es freut mich besonders, dass wir wie zuletzt nach langem Ringen doch noch mit der FDP gemeinsam ein Zeichen für die Spitzenforschung in NRW setzen konnten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Professor Dr. Zerbin.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die allgemeine Relativitätstheorie ist die größte Errungenschaft der modernen theoretischen Physik. In den letzten 100 Jahren wurden durch zahlreiche Experimente ihre theoretischen Aussagen empirisch bestätigt. Gravitationswellen sind signifikanter Teil der allgemeinen Relativitätstheorie. Es wurde schon einiges von Herrn Dr. Hartmann dazu gesagt, wie wichtig das ist und dass diese Erkenntnisse auch relativ jung sind. 2015 sind die Gravitationswellen erfolgreich gemessen und nachgewiesen worden. Es gab den Nobelpreis. Zusammengefasst ist das natürlich ein Meilenstein der Astrophysik. Das will ich jetzt gar nicht alles wiederholen. Umso mehr freuen wir uns, dass auch in Deutschland der Forschungsdrang zur Beobachtung von Gravitationswellen vorhanden ist und wir uns beteiligen wollen. Das Einstein-Teleskop, passend genannt nach dem weltweit wohl bekanntesten Physiker, könnte hier zu einem Prestigeobjekt werden, welches ebenfalls das Potenzial aufweist, weltweit Anerkennung finden zu können. Dass sich der Landtag im Jahr 2020 für eine Unterstützung dieses Projektes ausgesprochen hat, begrüßen wir ebenfalls. In Ihrem jetzt vorliegenden Antrag sprechen Sie selbst davon, dass dieses Projekt langfristig die Spitzenforschung in Deutschland und Europa unterstützen und vorantreiben wird. Als Standorte für das Einstein-Teleskop kommen hierbei Sardinien in Italien und Limburg in den Niederlanden mit Unterstützung vor allem aus Belgien und Nordrhein-Westfalen in Betracht. Ebenfalls wird die Lausitz in Sachsen als weiterer Standort gehandelt. Landtag Hier liegt genau der Punkt, weshalb wir dem Antrag nicht zustimmen können. Als AfD ist es uns ein Anliegen, den Forschungsstandort Deutschland zu stärken, unabhängig von Loyalitäten zu einzelnen Bundesländern. Denn letztendlich würde das Einstein-Teleskop in Limburg erbaut werden. Damit könnte Nordrhein-Westfalen zwar Unterstützung bei diesem Projekt leisten. Erster Nutznießer blieben jedoch die Niederlande. Das ist für uns als AfD nicht ausreichend genug, um dies als Förderung der Spitzenforschung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu betiteln. Auch die Koordinierung zwischen drei und mehr Forschungspartnern ist immer eine zusätzliche Belastung. Dies erkennt man schon an Ihren Forderungen, dass Gespräche mit der Bundesregierung, der niederländischen Provinzregierung, der UNO und letztendlich auch mit der Einstein Telescope Scientific Collaboration aufgenommen werden sollen. Das sind viele Eventualitäten, die es noch zu klären gilt. Und wie so häufig gilt: Viele Köche verderben den Brei. Deshalb sprechen wir uns eindeutig für die Lausitz als Forschungsstandort aus. Wir bedauern zwar, dass dieses Projekt nicht in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Aber dieser Wunsch fehlt ebenfalls im Antrag. Noch ein Hinweis: Gestern besprachen wir ja die Energienot in Nordrhein-Westfalen. Da wurde hier im Plenum noch einmal die Wichtigkeit des Forschungsstandorts Deutschland debattiert. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Antrag der FDP vollkommen unglaubwürdig ist. Während versucht wird, das NRW-Parlament von der Notwendigkeit eines Einstein-Teleskops in den Niederlanden zu überzeugen, möchte die FDP-Bundesforschungsministerin überhaupt kein Geld für ein solches Projekt ausgeben. Forschung und Physik sind der FDP in der Ampel dann wohl doch nicht so wichtig. Hier sollte man sich aus unserer Sicht erst einmal ehrlich machen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Professor Zerbin. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Brandes.

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Ina Brandes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage vor, dass wir uns jetzt wieder gemeinsam für den Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen einsetzen. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) 24.11.2022 Das Einstein-Teleskop ist ein Spitzenforschungsvorhaben von großer internationaler Strahlkraft. Deshalb freue ich mich sehr, dass die demokratischen Fraktionen des Hauses einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag auf den Weg gebracht haben, der dieser Bedeutung Rechnung trägt. Das Vorhaben birgt die Chance, im Dreiländereck Aachen/Lüttich/Maastricht einen internationalen Spitzenforschungsstandort zu etablieren – mit allen positiven Auswirkungen, die sich daran anschließen, auch und insbesondere für die Transformation in der Region. Doch ein Projekt dieser Größenordnung können die Partnerländer Niederlande, Belgien und Nordrhein-Westfalen nicht alleine umsetzen. Wir sind vielmehr auf die Unterstützung des Bundes angewiesen, der für deutsche Beiträge zu internationalen Forschungsinfrastrukturen federführend ist. Deshalb setzen wir uns beim Bundesministerium für Bildung und Forschung schon seit Langem und entschieden für die politische und finanzielle Unterstützung des Bundes für das Einstein-Teleskop ein. Am 13. Dezember 2022 wird der Minister für Bundesund Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei erstmals alle beteiligten Länder und Regionen zu einem Runden Tisch empfangen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird bei diesem Gespräch vertreten sein. Hier soll eine feste Allianz für dieses wichtige Projekt geschmiedet werden, in der Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Partnern Verantwortung übernimmt, um diese Initiative gemeinsam zum Erfolg zu bringen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der CDU) Nordrhein-Westfalen beteiligt sich darüber hinaus seit langer Zeit direkt und indirekt an Projekten zur Vorbereitung des Einstein-Teleskops im Rahmen der Europäischen territorialen Kooperation und stellt dafür schon heute und seit Langem Kofinanzierungsmittel bereit. Sie sehen: Wir setzen uns sehr aktiv sowohl auf Bundesebene als auch länderübergreifend für die Realisierung des Einstein-Teleskops ein. Das werden wir selbstverständlich auch weiterhin tun. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Landtag Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1670 ab. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/1670. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1670 mit dem von mir festgestellten Ergebnis abgelehnt. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/1822. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/1822 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: 9 Der Media Freedom Act der EU hat mit „Freedom“ nichts zu tun und muss abgelehnt werden! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1677 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die EU einem Vorhaben einen klangvollen Titel gibt, dann ist in Wahrheit nicht selten das genaue Gegenteil gemeint. Der sogenannte European Media Freedom Act ist zweifelsohne so ein Fall. Es ist auch wieder ein Fall, in dem der Brüsseler Apparat Macht an sich zieht, die ihm nach den Verträgen gar nicht zusteht. Der viel beschworene Grundsatz der Subsidiarität, nach dem die unterste Ebene, die geeignet ist, etwas regeln soll, ist auch hier wieder mal das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Das wundert auch nicht, wenn man die Denke, die bei den Brüsseler Machthabern dahintersteht, kennt. Alles, was irgendwie von Bedeutung ist, soll am Ende in der Zentrale geregelt werden. Die EU hat sich im März dieses Jahres erstmals als Zensurinstanz betätigt und einen ausländischen 24.11.2022 Fernsehsender aus dem Internet in ganz EU-Europa verbannt. Für Laien ist es nur noch mit großem Aufwand möglich, ihn zu empfangen. Natürlich handelt es sich bei dem Sender RT fraglos um einen staatlichen Sender, der auf Geheiß einer Regierung – im konkreten Fall der russischen Regierung – agiert. Diese Art von Auslandssendern gibt es aber in einer ganzen Reihe von Staaten. Hier nenne ich beispielhaft TRT aus der Türkei, Al Jazeera aus Katar oder auch die Deutsche Welle aus Deutschland. Sie alle sind nicht unabhängig; sie alle agieren auf Geheiß einer Regierung. Meine Partei und meine Fraktion glauben, dass unsere Bürger und die Bürger der anderen EU-Staaten klug genug sind, sich ein eigenes Bild zu machen. Wir brauchen keine Internetzensur. (Beifall von der AfD) Eine EU, die Internetzensur betreibt, stellt sich auf eine Ebene mit Staaten wie China, Iran oder Weißrussland. Ausgerechnet diese EU möchte aber nun angeblich die Freiheit in den Medien sichern und damit – so heißt es – die Demokratie beschützen. Ausgerechnet die Institution, der bis heute mit Recht ein massives Demokratiedefizit zugeschrieben wird, will nun also Demokratie betreiben. Dabei ist gerade unsere föderale Medienordnung gute deutsche Verfassungstradition. Sie ist auch eine Lehre aus den Missbräuchen eines zentralisierten Presse- und Medienwesens der beiden deutschen Diktaturen. Vielfalt kommt eben nicht aus einer Hand. Sie kommt nicht aus Berlin, und sie wird noch viel weniger aus Brüssel kommen. Man kann der EU nicht einmal unterstellen, dass sie hier in guter Absicht handelt. Seit Jahren ist bekannt, dass man sich in Brüssel mit den Mitteln, die von Mitgliedsstaaten – also vor allem auch von Deutschland – zur Verfügung gestellt werden, wohlwollende Berichterstattung kauft. Ausgerechnet dieser Apparat mit diesem so fragwürdigen Verhältnis zu einer unabhängigen Presse soll nun die Medienlandschaft von Lappland bis Sizilien kontrollieren. Man könnte meinen, dass so viel Restverstand sogar noch bei deutschen Regierungen vorhanden ist, um zu erkennen, dass das beim besten Willen keine gute Idee ist. Man könnte auch meinen, dass sich insbesondere die deutschen Bundesländer und dort die Landesparlamente wehren – Institutionen, die seit Jahrzehnten zugunsten von Zentralinstanzen ihrer Gestaltungsmacht sukzessive beraubt werden. Aber weit gefehlt. Kritik kommt auch vom Minister, wenn überhaupt, nur an Detailfragen; das grundsätzliche Vorhaben, die Entmachtung der Mitgliedsstaaten und in unserem Landtag Fall der Länder, wird klaglos hingenommen, weil man angeblich die Demokratie etwa in Polen oder Ungarn retten müsse. In Wahrheit geht es Ihnen aber um etwas ganz anderes: Ihnen und Brüssel passt es nicht, dass dort und an immer mehr Stellen in Europa wie etwa in Italien, Schweden und Frankreich Widerstand aufkeimt gegen eine EU-zentralistische Agenda. Im Ergebnis machen Sie sich hier lieber selbst überflüssig, anstatt hinzunehmen, dass in anderen Mitgliedsstaaten eben andere Regeln gelten. Seien Sie aber gewarnt: Irgendwann wird der Bürger mit Recht fragen, warum hier und an 15 anderen Orten in Deutschland noch Demokratie simuliert wird, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist eine Un- verschämtheit! – Weitere Zurufe) während die Entscheidungen längst in Brüssel fallen. Wir jedenfalls bekennen uns zur deutschen Verfassungstradition des Föderalismus und zu einem Europa freier und souveräner Staaten. (Beifall von der AfD) Dazu passt der sogenannte Media Freedom Act nicht. Deshalb sind wir auch sehr zuversichtlich, dass die weniger EU-besoffenen Mitgliedsstaaten ihn zu Fall bringen werden. Bei Ihnen, meine Damen und Herren, ist da leider Hopfen und Malz verloren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zurufe)

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Rainer Schmeltzer

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Stullich.

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Andrea Stullich CDU

Herr Tritschler, dass Sie die Deutsche Welle gleichsetzen mit Medien aus Ländern, in denen die Medien weder frei noch unabhängig berichten können, zeigt, dass Sie ein wirklich gestörtes Verhältnis zur Demokratie und zur Medienfreiheit haben. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regierungen, die keine kritischen Berichte dulden, freie Medien, die drangsaliert werden, Radio und Fernsehen unter staatlicher Kontrolle – das ist leider in manchen Ländern Europas Realität. Deshalb hat der European Media Freedom Act – kurz: EMFA – ein wichtiges Ziel: Er soll den gesetzlichen Rahmen für mehr Freiheit, Vielfalt und Unabhängigkeit von Medien in Europa weiterentwickeln und Medienschaffende schützen. (Lachen von Christian Loose [AfD]) 24.11.2022 Das ist zunächst einmal das Anliegen, dass die CDU-Fraktion natürlich unterstützt. Hoch problematisch ist aber, dass der Entwurf der Europäischen Kommission in die nationale Zuständigkeit und bei uns eben auch in die Zuständigkeit der Bundesländer eingreift. Die föderale Struktur von Medienaufsicht und Medienregulierung in Deutschland hat sich bewährt. Diese Aufgaben auf europäischer Ebene zu zentralisieren, ist im Hinblick auf Staatsferne und Medienvielfalt weder besser noch zielführender. Im Vorschlag der Europäischen Kommission wird über die Verantwortlichkeit für den Binnenmarkt argumentiert: Nationale Maßnahmen, die Medien regulieren, würden den europäischen Binnenmarkt behindern. Daraus wird abgeleitet, dass sich deshalb die Europäische Kommission kümmern müsse. Maßnahmen aber, die nur auf Markt und Wettbewerb ausgerichtet sind, eignen sich nun einmal nicht, um Medienvielfalt zu sichern und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Auch die starke Rolle der Kommission selbst und deren Mitwirken im Rahmen der geplanten Medienaufsicht widerspricht aus unserer Sicht insbesondere dem Gebot der Staatsferne. Das Ziel des EMFA, Medienfreiheit zu sichern, ist richtig; die gute Absicht schießt aber übers Ziel hinaus, insbesondere für Länder wie Deutschland, in denen die Verfahren zur Vielfaltssicherung und zum Schutz von Meinungsfreiheit funktionieren. Der Vorschlag birgt nämlich die Gefahr, genau diese funktionierende Medienaufsicht zu beschädigen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Rundfunkkommission der Länder schon im Oktober in aller Deutlichkeit betont hat, dass die Länder alle Möglichkeiten – notfalls auch rechtliche – auf nationaler und europäischer Ebene ausschöpfen werden, um Vielfalt zu sichern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auf Wunsch der SPD hat Minister Liminski vor zwei Wochen einen umfassenden Bericht zum EMFA vorgelegt, den wir im Ausschuss diskutiert haben. Morgen steht der EMFA im Bundesrat auf der Tagesordnung. Auch in den Beschlussempfehlungen der beteiligten Ausschüsse dort wird kritisiert, dass der Vorschlag in nationale Hoheitsrechte eingreift und mit den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang steht. Deshalb enthalten die Beschlussempfehlungen an den Bundesrat unter anderem die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh!) Weiter heißt es dort – Zitat –: „Der Verordnungsvorschlag ist an dieser für einen tiefgreifenden Eingriff in mitgliedstaatliche Regelungsbefugnisse entscheidenden Stelle nicht hinreichend begründet. […] Der Verordnungs-Landtag vorschlag geht damit […] nicht nur über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinaus; er erweist sich zur Erreichung des Ziels auch als ungeeignet, wenn nicht sogar schädlich.“ So weit die Beschlussempfehlungen zum European Media Freedom Act für die Sitzung des Bundesrates morgen. Die AfD-Forderung nach einer Bundesratsinitiative ist also ebenso wie ihre Forderung überholt, die Landesregierung möge die Medienhoheit der Länder verteidigen. Das tut sie längst, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Mh!) wie Sie unter anderem im Bericht des Ministers und in der Stellungnahme der Rundfunkkommission ausführlich nachlesen können. Dazu bedarf es keiner weiteren Aufforderung, schon gar nicht durch die AfD. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ihr Antrag vermischt die Ablehnung des EMFA mit grundsätzlicher Kritik an der EU und deren Institutionen und mit dem ewig gleichen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag ist aber vor allem überholt und, was die geforderte Befassung im Bundesrat betrifft, gegenstandslos. Daher lehnen wir ihn ab; gleichwohl stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über einen Antrag der Fraktion der AfD. Die AfD gibt darin vor, sich ernsthaft um die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland und besonders um die Medienaufsicht in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Das liest sich auf den ersten Blick gut. Es drängt sich die Frage auf: Ist die AfD geläutert? Die gleiche AfD, die bei Parteitagen über den Ausschluss von Medienvertreterinnen und Medienvertretern abstimmen lässt? Die gleiche AfD, deren Mitglieder Journalisten als getarnte Zersetzungsagenten bezeichnen? Die gleiche AfD, die den eigenen Mitgliedern per Rundbrief einen Maulkorb im Umgang mit den Medien verpassen wollte? Nun reden wir heute über eine europäische Verordnung, den European Media Freedom Act. Wir müssen anerkennen, dass eine europäische Medienaufsicht eine andere Dimension hat als unsere durchweg etablierte und gut funktionierende Aufsicht in Nordrhein-Westfalen. Wir erkennen auch an, dass es Entwicklungen in einigen europäischen Ländern gibt, die sich kein Demokrat und keine Demokratin 24.11.2022 wünschen kann. Diese Entwicklungen bedrohen die Freiheit innerhalb der EU. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Die Staatsferne in der Medienlandschaft ist ein hohes Gut. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir beobachten mit Sorge die Entwicklungen in einigen Mitgliedsstaaten der EU, in denen es keine Staatsferne mehr gibt – Länder, in denen die Pressefreiheit kein hohes Gut mehr ist und die Meinungsfreiheit bedroht ist. Wir wissen also, warum es diesen Vorschlag der Zentralisierung der Medienaufsicht auf europäischer Ebene gibt: Die Europäische Kommission kommt ihrer Pflicht nach. Es ist positiv, dass der Media Freedom Act einem sehr viel stärkeren Wunsch nach EU-weiten, höheren Standards zur Sicherung der Medienfreiheit und der Medienvielfalt Ausdruck verleiht. Gegen diese Zielsetzung ist rein gar nichts zu sagen, solange sie tatsächlich unmittelbar der Sicherung dieser Freiheit und nicht nur der Perspektive eines funktionierenden Binnenmarktes dient. Ganz generell dürfte es immer ein schwieriges Unterfangen darstellen, wenn mittels Gesetzgebung, also staatlichem Handeln, versucht wird, Freiheiten, die vor allem Abwehrrechte gegen den Staat darstellen, zu verordnen. Dabei muss genau diese Freiheitssicherung im Mittelpunkt stehen. Abgesehen davon sind Medien kein Handelsgut wie jedes andere. Kommen wir zurück zum hier vorliegenden Antrag der AfD: Wie bereits gesagt, könnte man auf den ersten Blick meinen, dass die AfD hier ihre Liebe zur Freiheit der Medien entdeckt hat. Aber schon der zweite Blick zeigt: weit gefehlt. Dieser Antrag ist eine Nebelkerze. Es ist der perfide Versuch, die Fehlentwicklungen in einigen Ländern der EU zu festigen – dort, wo die Pressefreiheit bedroht ist, dort, wo die AfD gerne politischen Rat sucht. Es ist der Versuch, bestehende Fehlentwicklungen in Ländern wie Ungarn zu stützen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten die ungarische Medienexpertin Ágnes Urbán: „Das ungarische öffentlich- rechtliche System ist nicht mehr zu vergleichen etwa mit dem in Deutschland, sondern eher mit dem Staatssender zu Zeiten des Kommunismus. Die betreiben offensichtlich Staatspropaganda.“ (Zuruf von der AfD) Wir als SPD-Fraktion sind aber gesprächsbereit, wenn es um eine nachhaltige, sinnhafte, freiheitsliebende Stärkung der Medienaufsicht in Europa geht. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zu und freuen uns auf eine klare, demokratische Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin von Marenholtz.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Einmal mehr muss man sich bei der Lektüre eines AfD-Antrags fragen, ob das kollektive Gedächtnis der Verfasser mehr als einen Monat zurückreicht. Ich erinnere an Ihren eigenen Antrag im vorletzten Plenum. Zitat: „NRW braucht weder Staatsfunk noch Staatspresse. […] Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegen jede Einmischung des Bundes in die Presse- und Medienpolitik einzusetzen.“ (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Hier vorne standen Sie, um wütend gegen eine Staatsnähe zur Presse zu wettern, die es überhaupt nicht gibt. (Lachen von der AfD) Wie perfide, jetzt nicht einmal vier Wochen später vom selben Redepult aus eine Lanze für Regime wie die in Ungarn und Polen brechen zu wollen, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) die mit allen Mitteln und Repressalien die komplette Medien- und Presselandschaft (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) in ihren jeweiligen Ländern zu kontrollieren versuchen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Am 15. Februar 2021 ist mit Klubrádió Ungarns letzter unabhängiger und regierungskritischer Radiosender vom Autokraten Viktor Orbán zum Verstummen gebracht worden. Vielleicht sollten Sie, die AfD – die Alternative für Ungarn, Entschuldigung: für Deutschland –, zumindest den Schneid besitzen, zu den wahren Beweggründen hinter Ihren Anträgen zu stehen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Haben Sie lange dran gearbeitet, was?) Sie reden von einer Staatspresse, wenn die Medien kritisch über Sie berichten, und Sie wollen aus diesem Parlament heraus als Steigbügelhalter für die den eigenen Leitlinien nahen, autokratischen Regime fungieren, die eben solche kritischen Medienstimmen zum Schweigen bringen. (Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Zuruf von der SPD) In Deutschland gibt es gut funktionierende Kontrollinstanzen, 24.11.2022 (Zuruf von der AfD – Lachen von Christian Loose [AfD]) die Pressefreiheit und Staatsferne gewährleisten. Das sind Gremien, denen in der Novellierung des Medienstaatsvertrags weitere Kompetenzen zugesprochen werden. Länder wie Ungarn und Polen haben diese Instanzen nicht. Deswegen sieht die EU sich gezwungen, Maßnahmen im Sinne der Pressefreiheit zu ergreifen. Hinter dieser Motivation stehen grundsätzlich auch wir. Wir werden aus NRW heraus dafür kämpfen, dass eine Version des EMFA realisiert werden kann, die auch mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang zu bringen ist, um unsere eigenen Aufsichtsinstanzen zu schützen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Also gar keine!) Wir stimmen der Überweisung des Antrags ungern zu, betonen aber ausdrücklich, dass in der Stellungnahme von Minister Liminski bereits alles dazu gesagt wurde. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin von Marenholtz. – Für die FDP spricht jetzt der Abgeordnete Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Initiatoren des sogenannten European Media Freedom Acts, EMFA, mögen gute Absichten gehabt haben; das will ich ihnen nicht absprechen. Tatsächlich ist dies aber schon begrifflich ein Euphemismus, denn er schafft mehr Bürokratie und Regulierung, aber weniger Pressefreiheit. Kritikwürdig sind aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion insbesondere vier Punkte: Zunächst fehlt eindeutig die Zuständigkeit der EU, ohne deren explizites Vorliegen Eingriffe in nationale Verhältnisse nicht möglich sind. Sowohl die Römischen Verträge als auch der Vertrag über die Europäische Union gewähren der EU keine Regelungskompetenz in der Medienpolitik. Dies bestätigt im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Gutachten zur Kulturund Medienhoheit der Länder. Allein deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie morgen im Bundesrat der Empfehlung Drucksache 514/1/22 zustimmt und eine Subsidiaritätsrüge ausspricht. Herr Minister Liminski hat gleich die Gelegenheit, diesem Hohen Hause etwas zum beabsichtigten Abstimmungsverhalten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu sagen. (Beifall von der FDP) Landtag In Ergänzung zu den Ausführungen und Zitaten, die Frau Kollegin Stullich vorgetragen hat, möchte ich insbesondere auf den Beschlusspunkt 2 der morgigen Beschlussempfehlung hinweisen. Dort heißt es – ich darf das zitieren –: „Der Bundesrat rügt, dass der Verordnungsvorschlag, insbesondere in Form einer Verordnung, nicht über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang steht.“ Die Medienmärkte im EU-Raum unterliegen einer großen nationalen und sogar regionalen Vielfalt. Sie unterscheiden sich insbesondere in kultureller, sprachlicher und soziodemografischer Hinsicht stark. All dies rechtfertigt keine europaweite Vereinheitlichung. Zum Zweiten stellt der EMFA einen Angriff auf die redaktionelle Pressefreiheit der Verleger dar, was die FDP-Landtagsfraktion ablehnt. Medienvielfalt wird in unserem Land gesichert, indem jedermann unter Beachtung der Rechtsordnung vielfältige und freie Pressepublikationen tätigen darf und dabei selbstbestimmt die Inhalte der Veröffentlichung festlegt. Auf der anderen Seite der Medaille trägt der Verleger nicht nur das wirtschaftliche Risiko seiner Betätigung, sondern auch die rechtliche Verantwortung dafür. Die FDP-Landtagsfraktion verteidigt freie Verleger in einem freien Land und hält deren Tendenzschutz für elementar. Selbstverständlich müssen Verleger auch weiterhin ihren Medien eigene Profile und Ausrichtungen geben können, was die Entscheidung über Inhalte und die Bildung von Redaktionen voraussetzt. Wer ein Magazin beispielsweise für gewerkschaftliche Politik verlegen will, der soll dies tun und Redakteure beschäftigen dürfen, die sich diesem Auftrag verpflichtet fühlen und motiviert daran arbeiten. Ein anderer Verleger publiziert ein christlich geprägtes Medium. So entsteht Pluralität bei medialen Inhalten. Es zählt die Vielfalt der jeweils für sich betrachtet freien Presseerzeugnisse. Unser dritter Einwand gilt der Schaffung einer zusätzlichen Aufsichtsbehörde, dem sogenannten European Board for Media Services, das auf Anweisung der EU-Kommission zukünftig handeln soll. Unabhängig von Kosten und Aufwand für dieses neue Bürokratiemonster würde das einen gefährlichen Paradigmenwechsel darstellen. Heute kontrolliert die Justiz auf Basis von Gesetzen die Zulässigkeit publizistischen Handelns. Dabei muss es unbedingt auch zukünftig bleiben. Ein vierter Kritikpunkt kommt hinzu: Private Medienunternehmer sehen die Gefahr einer neuen europäischen Befugnis, Standards für Umfang oder Mindestfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk-24.11.2022 angebots festlegen zu können, obwohl dies ein massiver Wettbewerbseingriff in den Mediensektor wäre. Die Kompetenzen in unserem Land sind klar geregelt, die wollen wir nicht an die EU abtreten. Unsere Bundesländer vereinbaren in Staatsverträgen, in welchem Umfang die Beauftragung öffentlicher Angebote erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Einzelfall bei Beschwerden, ob den rechtlichen Erfordernissen der Betätigung und Finanzierung entsprochen wird. Das ist systematisch richtig, auch wenn einem persönlich nicht jede einzelne Entscheidung gefallen oder verständlich erscheinen mag. Von der Landesregierung erwarten wir hier und heute ein klares Bekenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen morgen im Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge ausspricht und dafür sorgen wird, dass der sogenannte EMFA in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung finden oder Bedeutung entfalten wird. Ich möchte einen letzten Hinweis hinzufügen, weil gerade in der Debatte von einem Redner hier vorgetragen wurde, wir würden in diesem Hause Demokratie nur simulieren. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Habe ich nicht gesagt!) Ich halte das zur Einordnung des Themas für eine absolute Unverschämtheit (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) und lasse mir das für meine Fraktion nicht unterstellen. Ich danke Ihnen im Übrigen für Ihre Aufmerksamkeit zu meinen inhaltlichen Ausführungen. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will auch mit dem beginnen, was hier gerade zur angeblich klaglosen Hinnahme dessen, was von der EU-Kommission vorgelegt worden ist, ausgeführt worden ist, und dem Begriff der simulierten Demokratie. Das, lieber Herr Tritschler, sind Fake News. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich kann Sie beruhigen: Um das zu bekämpfen, brauchen wir keinen Akt aus Brüssel, das kriegen wir schon allein hier in Nordrhein-Westfalen hin. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Denn eines ist doch völlig klar: Der Auslöser für das, was die EU-Kommission vorgelegt hat, worüber wir heute diskutieren, ist ein Umstand, der sich nicht wegdiskutieren lässt. Nicht überall in Europa können Medien frei und staatsfern agieren. Was wir in Deutschland als selbstverständlich erachten, ist leider in einigen Mitgliedsstaaten unserer Europäischen Union keine Selbstverständlichkeit mehr. Das ist ein trauriger Befund. Da dürfen wir auch nicht lockerlassen. Dem möchte die Kommission jetzt mit dem EMFA begegnen. Die dort gewählte Perspektive auf das hohe Gut der Medienfreiheit ist allerdings aus Sicht der Landesregierung eine verkürzte. Es ist richtig, Rechtsstaatlichkeit überall in Europa sichern zu wollen und dafür auch unabhängige Medien zu unterstützen. Die Frage ist jedoch, ob der vorgelegte Verordnungsvorschlag die richtige und adäquate Maßnahme ist. Die Landesregierung hat daran erhebliche Zweifel. Denn – das will ich hier begründen, um im Gegensatz zu anderen Rednern auch etwas zur Sache zu sagen – das, was dort vorgenommen wird, die Einbeziehung sämtlicher Medien auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, ist aus unserer Sicht schon der erste Punkt, den man in Zweifel ziehen kann. Bereits als das vor mehr als einem Jahr von der Europäischen Union skizziert worden ist, haben wir aus Nordrhein-Westfalen heraus unsere Sorgen dazu formuliert. Wir haben gemeinsam mit anderen Ländern grundlegende Bedenken dazu vorgetragen. Der nun vorgelegte Rechtsakt trägt diesen Bedenken definitiv nicht ausreichend Rechnung. Ich muss ganz ehrlich sagen: Schon die Begründung zu diesem Rechtsakt ist etwas, was uns alle in Sorge versetzen sollte. Denn dort wird formuliert, dass eine nationale Medienregulierung dem Binnenmarkt entgegenstehe. Ich glaube, das sollte uns Sorgen machen, weil Medienregulierung hier sozusagen allein unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen wird. Der ganze Aspekt der Kulturhoheit der Länder bzw. im Falle anderer Länder der Mitgliedsstaaten wird völlig vernachlässigt. Eine allein europäische, allein marktbezogene Perspektive auf die Medien stellt keine effektive Vielfaltssicherung dar. Dementsprechend müssen wir im weiteren Verfahren dafür sorgen, dass die Einordnung der Medien mit Augenmaß erfolgt und ihre kulturelle Dimension nicht hinter den wirtschaftlichen Aspekten zurücktritt. Die dezentrale Struktur, wie wir sie in Deutschland haben, hat sich schon oft als effektiv und in ihrer Vielfalt auch als resistent erwiesen. Wir müssen dafür sorgen, dass grundlegende Prinzipien der Medienaufsicht wie Staatsferne, Unabhängigkeit und Vielfalt nicht angetastet werden. Dementsprechend werden 24.11.2022 wir diese Position auch weiterhin vortragen. Wir haben das bisher vereinzelt mit einigen Ländern getan, wir haben es in der Rundfunkkommission zu einem entsprechenden Beschluss gebracht, und wir haben es im Bundesratsvorberatungsverfahren entsprechend eingebracht. Und, lieber Herr Witzel, ich kann Sie beruhigen: Wir werden das auch morgen im Bundesrat so vertreten. Dementsprechend wird die Landesregierung die morgige Subsidiaritätsrüge gemeinsam mit anderen Ländern mittragen. (Beifall von der CDU und der FDP) Uns ist es allerdings wichtig, diesen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, nicht wie andere politische Kräfte für Verhetzung und für Verschwörungstheorien zu nutzen, sondern uns jetzt konstruktiv dafür auf den Weg zu machen, dass er verbessert wird. Wir tun das morgen im Bundesratsplenum, wir tun das im Ausschuss der Regionen und bei jeder sich uns bietenden Möglichkeit. Dann braucht es von denen, die sich über „simulierte Demokratie“ Sorgen machen, auch künftig keine simulierten Sorgen mehr, wenn die Fakten längst auf dem Tisch liegen. – Danke schön. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP, Alexander Vogt [SPD] und Ina Blumenthal [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Minister Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, ist vom Abgeordneten Tritschler eine persönliche Bemerkung gemäß § 30 der Geschäftsordnung angemeldet. – Diese Bemerkungen werden in der Regel vom Redepult aus abgegeben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ach so! – Sven Werner Tritschler [AfD] tritt ans Redepult.)

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Sven Werner Tritschler AfD

Da ich hier offenbar – ich nehme an, unabsichtlich – falsch verstanden wurde, möchte ich gerne eines festhalten: Ich habe nicht unterstellt, dass wir hier Demokratie simulieren, auch wenn ein unbedarfter Dritter vielleicht manchmal den Eindruck gewinnen könnte. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass wir Gefahr laufen, es zu tun, wenn wir nach und nach unsere Kompetenzen nach Brüssel oder auf andere zentrale Instanzen verlagern. (Ina Blumenthal [SPD]: Das retten Sie nicht mehr! – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Das können Sie nicht mehr reparieren! Das hätten Sie sich sparen können! – Weitere Zurufe!) Landtag Ich habe mein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Sie das alle mit einer so großen Begeisterung tun, weil Sie sich damit – es tut mir leid, dass ich es Ihnen sagen muss – selbst überflüssig machen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1677 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Somit ist diese Überweisungsempfehlung mit diesem Abstimmungsergebnis angenommen. Wir kommen zu: 10 Eine respektvolle Pflege in NRW – Pflegende Angehörige stärken! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1685 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Klute das Wort.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Themen der Pflege sind immer wieder auch hier bei uns im Landtag Thema. Das ist gut so; denn es gibt eine Menge landesspolitische Zuständigkeiten in der Pflege. Wir beschäftigen uns oft mit denen, um die es in der Pflege ganz zentral geht, nämlich den pflegedürftigen Menschen. Wir beschäftigen uns auch intensiv mit denen, die professionell mit unseren Pflegebedürftigen arbeiten, den professionellen Pflegekräften in unserem Land, die engagierte und starke Arbeit leisten, von denen es zu wenige gibt und von denen wir noch mehr brauchen. Aus meiner Sicht und aus unserer Sicht beschäftigen wir uns zu selten mit der dritten großen Gruppe in der Pflege, nämlich mit den pflegenden Angehörigen. Das ist tatsächlich eine große Gruppe. Es lohnt sich, sich die Zahlen einmal genau anzuschauen. IT.NRW hat vor etwa zwei Wochen für das Jahr 2021 bekannt gegeben, dass knapp 1,2 Millionen Menschen alleine in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig sind bzw. einen Pflegegrad haben. Im Jahr 2019, zwei Jahre zuvor, waren es noch deutlich unter 1 Million Men-24.11.2022 schen. Daran sieht man, wie dynamisch diese Gruppe wächst. Wir können uns freuen, dass wir nach den heutigen, ganz aktuellen Zahlen von IT.NRW wieder mehr Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland haben und die Zahl der Auszubildenden ebenfalls zunimmt. Das ist klasse. Aber wir werden das Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen nicht eins zu eins durch das Wachstum der Zahl der Pflegekräfte auffangen können. Deshalb ist es sehr wichtig, sich sehr viel intensiver um die Gruppe der pflegenden Angehörigen zu kümmern, als das bisher der Fall war, und das tun wir. (Beifall von der SPD) Das wollen wir mit unserem Antrag tun. Wir wissen, dass hinter jeder pflegebedürftigen Person ein bis zwei pflegende Angehörige stecken, die eng mit dieser Person zusammenarbeiten, die ihre Familienmitglieder fürsorglich, engagiert, liebevoll betreuen und pflegen. Das ist eine große Gruppe. Es lohnt sich, diesen Menschen mehr zuzuhören, als das bisher der Fall war. (Beifall von der SPD) Ich habe das am vergangenen Samstag wieder einmal getan, als ich in meinem Wahlkreis an einem thematischen Infostand mit Menschen auf der Straße über unseren Antrag gesprochen habe. Da hört man Sätze wie: Seit 10 Jahren pflege ich meine Frau. Als das damals ganz plötzlich passierte, arbeiteten wir beide noch. Wir haben unser Leben lang gearbeitet. Sie schildern, welche Schwierigkeiten sie mit dem MDK, mit den Pflegekassen und allem Drumherum haben und was sie nicht leisten können. Dann sagt der Mann: Wir haben unser Leben lang gearbeitet. Jetzt sind wir arm. Dann sprechen Sie mit einer Frau, die sagt: Ich pflege seit drei Jahren mein Mann. Wir können uns glücklich schätzen, dass mein Mann damals so gut verdient hat, sonst könnten wir uns all das, was wir jetzt bezahlen müssen, gar nicht leisten. Dies alles zeigt, dass wir eine große Gruppe von Menschen haben, um die wir uns mehr kümmern könnten. Die pflegenden Angehörigen sind stille Heldinnen und Helden unserer Zeit. Sie haben unsere Zuwendung verdient. (Beifall von der SPD) Ich bitte darum, unseren Antrag auch als Einstieg in eine längere Diskussion hier im Landtag zu verstehen. Deshalb beantragen wir seine Überweisung in den zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wir werden dort – das kündigen wir jetzt schon an – eine umfangreiche Anhörung von Expertinnen und Experten beantragen, sodass Landtag dieser Antrag bestimmt noch nicht das letzte Wort ist, sondern nach der Anhörung noch Ergänzungen und Veränderungen hinzukommen. Es ist wichtig und an der Zeit, dass wir uns einbringen. (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, ich sehe Sie jetzt schon in Ihren Wortmeldungen nach Berlin zeigen und höre Sie so etwas sagen wie: der Lauterbach muss doch. – Ja, unser Antrag sieht auch Punkte für eine Bundesratsinitiative vor, weil wir nicht alles in Nordrhein-Westfalen regeln können. Aber Nordrhein-Westfalen hat auch eine Menge Zuständigkeiten. Nur nach Berlin zu zeigen, ist zu wenig. Das sage ich Ihnen jetzt schon. Wir haben einiges hier zu regeln. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Es gibt Bundesländer, die es uns vormachen. Rheinland-Pfalz zum Beispiel sorgt für sehr viel mehr Betreuung und aufsuchende Arbeit, gerade bei pflegenden Angehörigen, um zu verhindern, was zur Zeit Stand der Dinge ist, nämlich dass in Deutschland Jahr für Jahr 12 Milliarden Euro liegen bleiben, die von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen für Ansprüche, die sie eigentlich haben, abgerufen werden könnten. Sie wissen aber nicht, dass sie diese Ansprüche haben, weil sie nicht wissen, welche Mittel es gibt. Es ist wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Länder folgen, damit diese schon vorhandenen Mittel abgerufen werden können. Da wollen wir einsteigen, und so bitten wir unseren Antrag zu verstehen. Er ist ein Diskussionsangebot, um in den nächsten Jahren eine nachhaltige Verbesserung für die große Gruppe der pflegenden Angehörigen in Nordrhein-Westfalen zu erzielen. Wir laden Sie ein, mitzumachen. – Herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Klute. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Oellers. (Thorsten Klute [SPD]: Erzählt, was in Berlin gesagt wird!)

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Britta Oellers CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Klute, ich komme gleich noch auf Berlin zu sprechen. (Thorsten Klute [SPD]: Das habe ich mir ge- dacht!) Ich werde meine Rede aber sehr wohlwollend beenden. Das Thema „Pflege“ brennt uns allen unter den Nägeln. Mehr als 1,2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen werden zu Hause gepflegt. Das sind 86 % 24.11.2022 der Pflegebedürftigen. Dies wurde noch in dieser Woche deutlich, als wir gemeinsam das Alzheimer-Symposion besucht haben und in den Kernpunkt nicht weit auseinanderlagen. Uns allen wurde deutlich vor Augen geführt, wie umfangreich die Arbeit und wie groß die Belastung für die Menschen ist, die ihre Angehörigen pflegen. Sie ermöglichen ihren Lieben damit, ein würdevolles Leben in ihren eigenen vier Wänden, in ihrer gewohnten Umgebung und mit ihren sozialen Kontakten. Dafür gebührt ihnen unser Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der heutige SPD-Pflegeantrag greift Themen auf, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sie fordern hier ebenso wie in Berlin einen Abbau bürokratischer Hürden und den Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen. Anscheinend sind Sie mit der Umsetzung dieser Forderung aus dem Koalitionsvertrag durch Ihre SPD-geführte Bundesregierung so unzufrieden, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen für Sie die Kohlen aus dem Feuer holen müssen. (Zuruf von der SPD: Für die Menschen, nicht für uns!) Nichtsdestotrotz bleibt das Anliegen richtig und wichtig. Gerade der Pflegebereich leidet massiv unter dem herrschenden Fachkräftemangel. Nirgendwo prallen die Probleme einer immer älter werdenden Gesellschaft und ein dramatischer Personalmangel deutlicher aufeinander. In dieser schwierigen Situation sind es pflegende Angehörige, die unser Pflegesystem entlasten, funktionstüchtig halten und stützen. Wir als Gesellschaft und als Politik dürfen diese pflegenden Angehörigen nicht aus dem Blick verlieren. Wir müssen die pflegenden Angehörigen stärken und unterstützen. Beim Thema „Pflege“ sollte es keine Denkverbote geben. Wir müssen Pflege zum Teil neu denken. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir bereits das Modellprojekt „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ umgesetzt. Die Krankenhäuser können dank dieses Projekts in ungenutzten Betten Kurzzeitpflegeleistungen anbieten. Pflegende Angehörige werden hiermit entlastet und können sich eine kurze Auszeit von der anspruchsvollen Arbeit nehmen. Außerdem ist es wichtig, die berufliche Pflege auszubauen und zu stärken. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen ebenfalls. Wir müssen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern. In Nordrhein-Westfalen haben wir mit den Trägern der Pflegeversicherung bereits ein Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf den Weg gebracht. Daher unterstützen wir in Anlehnung an den Anspruch auf Lohnersatzleistungen während der Elternzeit auch die Einführung einer Landtag Pflegezeit als gesetzliche Regelung. Allerdings muss hierfür der Bund, vertreten durch seinen Gesundheitsminister Karl Lauterbach, endlich in Bewegung kommen und eine konkrete Umsetzung folgen lassen. Weiterhin wollen wir das Zusammenleben der Generationen fördern, Quartiere auf die Bedarfe aller Generationen ausrichten und zugleich Teilhabe und selbstbestimmtes Wohnen sichern. Ziel unserer Koalition ist es, den Menschen auch im Pflegefall die Wahl zu lassen, ob sie in einer stationären Einrichtung oder zu Hause gepflegt werden wollen. Lassen Sie uns im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. – Herzlichen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Oellers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Mostofizadeh.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege ist mir nicht nur ein besonderes Anliegen, sondern ich habe selbst 16 Jahre lang in der Pflege den Kittel angehabt, dort sehr viele Menschen kennengelernt und es schätzen gelernt, beim Wohlfahrtsverband zu arbeiten, der hochprofessionell aufgestellt war. Trotzdem gab es Riesenprobleme bei der Arbeit im stationären Bereich. Das ist viele Jahre her. Heute ist es deutlich schwieriger geworden als damals. Es gibt viel Ausbaubedarf und viel zu tun. Was ich sehr geschätzt und geliebt habe, war die ambulante Pflege, weil man sehr viele Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und neue Situationen, die man selbst als junger Mensch vielleicht nicht vor Augen hatte, kennenlernen durfte. Ich bin sehr dankbar für die Zeit, die ich dort verbracht habe, da ich viele sehr spannende Menschen kennengelernt habe. Allerdings musste ich – das will ich sehr deutlich sagen – auch viele Enttäuschungen erleben, weil man sich als Pflegender immer wieder Situationen ausgesetzt sah, in denen man dachte: Da hättest du eigentlich mehr tun müssen. Da hätte das System besser sein müssen. – Es gab auch Situationen, in denen man aus einer Wohnung herausging, in der man pflegende Angehörige unterstützt hat, und dachte: Puh! Das nächste Mal kommt in acht Stunden jemand. Eigentlich müsste die ganze Zeit jemand da sein. All das kenne ich. Deswegen bin ich auch sehr engagiert bei diesem Thema, und das gilt auch für die grüne Fraktion. Wir haben, meine ich, beim Koali-24.11.2022 tionsvertrag sehr intensiv darum gerungen, darin konkrete Punkte aufzuschreiben. Da der Kollege Klute sich in seiner Rede mit seinem eigenen Antrag nur allenfalls am Rande beschäftigt hat, möchte ich mich gerne mit dem Antrag der SPD beschäftigen. Der erste Vorwurf, wir würden nur nach Berlin zeigen, zeigt auf Sie zurück, weil der erste Satz Ihrer Forderung ist, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zu machen. Insofern: Wer zeigt nach Berlin? Sie oder wir? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ale- xander Vogt [SPD]: Davon haben wir doch gar nicht gesprochen! – Zuruf von Josef Neumann [SPD]) Das ist aber gar nicht der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist etwas anderes. Wir haben ein ziemlich klares Bild von Pflege, und das ist auch im Koalitionsvertrag niedergelegt. Es geht nicht nur um eine einzelne Gruppe der stationären oder der ambulanten Pflege. Vielmehr haben wir das Bild, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind; dass alle Menschen Teil der Gesellschaft sind. Wenn es eine inklusive Stadtentwicklung gibt, wenn es einen guten öffentlichen Gesundheitsdienst gibt, wenn es einen funktionierenden ÖPNV gibt, mit dem man auch barrierefrei eine Station erreichen kann, dann ist viel für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen getan – insbesondere für die vulnerablen Gruppen, die in ganz besonderer Weise darauf angewiesen sind. Herr Kollege, deswegen gibt es einzelne Elemente, die wir ausdrücklich unterschreiben würden, nämlich zum Beispiel das, was die Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit von pflegenden Angehörigen betrifft. Was die doppelte Pflegegarantie angeht, ist das aber in der Tat sehr viel Bund. Da haben wir auch ein Konzept vorgelegt. Fairerweise muss man auch sagen, dass man da gar nicht in Richtung Lauterbach zeigen muss, weil es Festlegungen im Koalitionsvertrag gibt. Ich gehe mal davon aus, dass alle drei Koalitionspartner so fair sind, diesen Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Da geht es etwa um die Dynamisierung des Pflegegeldes und um eine elternzeitähnliche Freistellungsgarantie für einen flexiblen Ein- und Ausstieg bei Pflegeleistungen, wobei wir uns – Sie wahrscheinlich auch – da mehr erwartet hätten. Aber das kann ja noch kommen, und ich bin auch gerne bereit, zu unterstützen, wenn es darum geht, Kolleginnen und Kollegen in Berlin anzusprechen bzw. in der Sache vorzugehen. Wir setzen aber nicht auf ein Modell, das eine allwissende Krankenschwester, also die GemeindeschwesterPlus, im Quartier umfasst. Da haben wir Landtag andere Vorstellungen. Das können wir in der Diskussion gerne aufgreifen. Wir sind der Meinung, dass Pflegende, zu Pflegende, Gepflegte und auch nicht unmittelbar Beteiligte auf Augenhöhe ihr Quartier gestalten sollten und die Zuschnitte im Quartier so sein sollten, dass es Menschen gibt, die das Ehrenamt stärken und dafür sorgen – möglicherweise auch als Wohlfahrtsverband –, Menschen, die zu Hause pflegen, zu schulen und dafür auch gutes Geld zu bekommen. Diese Strukturen sollen sehr klar aufgebaut werden. Dazu gibt es sehr klare Festlegungen in unserem Koalitionsvertrag. Ich könnte das gerne zitieren. Teilweise scheint es in Ihrem Antrag dort, wo dies um Quartiersbüros, Pflegestützpunkte, aber auch um hauptamtliche Quartiersmanagerinnen geht, die die Pflege im Quartier stützen soll, als Vorlage gedient zu haben. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Deswegen freue ich mich natürlich auf die Diskussion im Ausschuss, will aber sehr klar sagen: Wir müssen beim Thema „Pflege im Alter“, was die Unterstützungsmaßnahmen anbetrifft, sicherlich auch mehr Geld auf den Tisch legen. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir mit allen Trägern, also mit dem Bund und den gesetzlichen Krankenkassen – eigentlich auch die privaten, allerdings haben die gesetzlichen einen klaren Auftrag – sowie mit der Selbsthilfe und vielen anderen Partnerinnen und Partnern, zu Lösungen kommen müssen. Ich werde jetzt versöhnlich enden. Nehmen wir die Diskussion auf. Gute Konzepte haben wir allemal. Deswegen lohnt es sich, die besten auf den Tisch zu legen und am Ende zu verabschieden. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass pflegende Angehörige einer besonderen Belastung ausgesetzt sind, weil sie häufig auch noch ihr Familienleben und den Haushalt zu organisieren haben, steht außer Frage. Ihnen, aber sicherlich auch allen anderen, die pflegen, gilt unser Dank. Ja, es ist die Aufgabe der Politik, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sicherzustellen. Insofern – hier scheint sich durchaus eine Kontinuität abzuzeichnen – adressiert der Antrag ein wichtiges Thema. 24.11.2022 Was gut klingt, muss aber nicht immer gut gemacht sein. Der Antrag besteht aus zahlreichen Forderungen zur Landes- und zur Bundespolitik. Darunter sind so sinnvolle Aspekte wie der Einsatz digitaler Anwendungen und der Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen. Kritisch anzumerken ist bei den bundespolitischen Forderungen aber auch, dass diese zu finanziellen Mehrbelastungen von Arbeitgebern – Stichwort: vollständiger Lohnausgleich – sowie der Sozialversicherungen – Stichworte: Erhöhung des Pflegegeldes und erweiterte Berücksichtigung der Pflegezeiten bei der Rente – führen werden bzw. würden. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das steht doch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene!) Gleichwohl ist richtig, dass sich auch die Ampelkoalition bereits für die Dynamisierung des Pflegegeldes ausgesprochen hat. Schade ist bei dem Antrag, dass darin kein Wort über die Bedeutung von Pflegekräften aus dem Ausland verloren wird. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag – auch das muss man ja wissen – zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Ermöglichung einer Betreuung im eigenen Haushalt. Das Kernproblem, das wir Freie Demokraten mit dem vorliegenden Antrag haben, lässt sich an der erneuten Forderung nach der Erprobung von GemeindeschwesterPlus-Modellen aufzeigen – Herr Mostofizadeh ist gerade schon darauf eingegangen. Obwohl die SPD diese Forderung bereits in der vergangenen Legislaturperiode erhoben hat und die GemeindeschwesterPlus-Modelle in einer Anhörung eher kritisch bewertet wurden, möchte sie das Projekt unter Verweis auf einen positiven Evaluationsbericht aus Rheinland-Pfalz jetzt in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. Ich kann nur sagen, dass ich es für wichtig halte, dem damaligen Rat der Sachverständigen zu folgen. Die haben sich kein einzelnes Element gewünscht, sondern eine Gesamtbetrachtung auf regionaler Ebene gefordert: zur Prävention, zur Gesundheitsförderung, zur Pflege und natürlich zur Gesundheitsversorgung. Dazu könnten auch präventive und aufsuchende Angebote mit sogenannter Lotsenfunktion im Sinne von Community Health Nursing zählen. (Beifall von der FDP und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Ein Blick zurück auf die Kritik der Kassen: Diese haben die isolierte Umsetzung einzelner Elemente, wie die des GemeindeschwesterPlus-Modells, auch nicht für sinnvoll erachtet. Wir Freie Demokraten halten einen bundesweiten und entsprechend umfassenden Ansatz mit Einbindung in die regionalen Versorgungsstrukturen für zielführender. Ich habe es in dieser Woche schon Landtag gesagt: Vor dem Hintergrund bereits bestehender Angebote gilt es vor allem, mögliche Doppelstrukturen zu vermeiden. Schaut man sich die Anforderungen, die Qualifikationen und Aufgaben im GemeindeschwesterPlus-Modell an, stellt man fest, dass sich sehr wohl Überschneidungen zur Pflegeberatung oder anderen Beratungsangeboten erkennen lassen. Insofern ist zu hinterfragen, ob dieses Modell der richtige Weg für unser Land ist oder ob wir damit am Ende des Tages nur Geld für ein zusätzliches Angebot ausgeben, für das angesichts der vorhandenen Strukturen kaum Bedarf besteht. Der Antrag enthält durchaus sinnvolle Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung pflegender Angehöriger. Sie haben hier zu verstehen gegeben, dass der Antrag nicht nur im Ausschuss beraten wird, sondern es auch eine Anhörung geben soll. Sie haben außerdem verkündet, dass der Antrag an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch verbesserungswürdig erscheint. Wir werden alles daransetzen, ihn zu verbessern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Gut, dass wir Sie haben!)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ein großes Lob an Sie, Herr Klute: (Thorsten Klute [SPD]: Oh nein!) So leidenschaftlich, so on fire habe ich Sie für die Pflege noch nicht werben gehört. Sie sollten häufiger Besuchergruppen einladen, das scheint Ihnen und dem Thema gutzutun. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Es ist offensichtlich ein Awareness-Antrag, den Sie heute stellen. Das ist nur recht und billig, das macht auch die FDP ab und an zu gewissen Themen – wir hatten das zuletzt bei verschiedenen Krankheitsbildern. Wir haben das schon häufiger gemacht, um das parlamentarische Auge auf Bekanntes zu lenken. So ähnlich bewerte ich Ihren Antrag auch. Es steht im Prinzip nichts Neues darin. Das sind Forderungen, die ich schon seit 15 Jahren lese, in denen ich die Pflegepolitik zumindest mit einem Auge immer verfolgt habe. Ich zitiere aus Ihrem Antrag. Unter II. soll der Landtag feststellen, dass „in den kommenden Jahren der Pflegebedarf weiter steigen wird […]“. – Wir haben heute den 24. November 2022. Wenn wir als Landtag auf Geheiß der SPD 24.11.2022 heute feststellen, dass der Pflegebedarf in den kommenden Jahren weiter steigen wird, wundert es mich nicht, dass da in den vergangenen Jahren so viel verschlafen wurde. Das ist offenkundig ein Problem, das seit Längerem bekannt war. Unter III.2 steht: „Bürokratische Hürden wo immer möglich abzuschaffen“ – Hui! Unter III.3: „die Digitalisierung von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Pflegezentren, Pflegediensten und Beratungsstellen auszubauen.“ – Konkreter werden Sie dann allerdings nicht. Noch einmal: Alles gut, das sind richtige Forderungen. Da sich seit 15 Jahren in diesen Bereichen nichts getan hat, ist es gut, dass man das wiederholt und hier noch einmal feststellt. Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass es irgendwann auch umgesetzt wird. Der Überweisung stimmen wir in jedem Fall zu. Sie haben angedeutet, dass eine Anhörung geplant ist, sodass wir zumindest Neues aus der Fachwelt zu erwarten haben. Es wurde bereits angesprochen, dass hier nicht die regierungstragenden Koalitionsfraktionen, sondern Sie selbst in Richtung Bund zeigen und fordern, eine Bundesratsinitiative zu starten. Der Gesundheitsminister im Bund, Lauterbach, wäre wahrscheinlich an dieser Stelle gut beraten, wenn er in Sachen Corona weniger Panik verbreiten und für viele – wie wir mittlerweile wissen – sehr unnütze Dinge weniger Geld ausgeben würde. Dann wird auch mehr Zeit und Geld unter anderem für die Pflege bleiben. (Beifall von der AfD) Da Ihr Antrag nicht mehr so viel hergibt, als dass ich damit noch zwei Minuten füllen könnte, möchte ich die verbliebene Zeit damit verbringen, der professionellen Pflege zu danken. Die macht einen sehr, sehr harten Job und kann eigentlich nicht oft genug aus der Politik und aus der Bevölkerung heraus Dank erfahren. In diesen schweren Zeiten, in denen es wieder hohe Krankenstände gibt, die Krankenhäuser überfüllt sind und in denen auch in den Altenpflegeheimen die Belastung immer größer wird, geht unser Dank an alle, die sich da einbringen. Außerdem – und das ist auch ein Teil des Antrags heute – wünschen wir all den pflegenden Angehörigen, die sich von der Politik oftmals im Stich gelassen fühlen, viel Stärke. Die Erfahrung zeigt leider, dass wir in 15 Jahren wahrscheinlich wieder die gleichen Anträge mit den gleichen Forderungen debattieren werden, dann aber in einer deutlich verschärften Lage. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Landtag jetzt Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Minister Laumann. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Segen, dass viele Menschen in unserem Land inzwischen ein hohes Alter erreichen. Die demografische Entwicklung stellt uns aber gleichermaßen vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass die Menschen eine Wahl haben, wie sie leben möchten, wenn Unterstützung und Pflege notwendig sind. Wer selbst schon einmal im familiären Umfeld bei der Pflege mitgewirkt hat, kennt die Herausforderungen, die damit ganz praktisch verbunden sind, auch für den eigenen Lebensalltag. Die neuesten Zahlen der amtlichen Pflegestatistik bilden das ab, was jeder und jede von uns in seinem eigenen Umfeld erlebt: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen steigt weiter. Ende 2021 waren es rund 1,2 Millionen. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden häuslich versorgt, und knapp zwei Drittel dieser häuslich versorgten Pflegebedürftigen werden allein von den Angehörigen gepflegt, ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Es ist seit dem Abschluss der Enquetekommission „Situation und Zukunft der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ 2005 gute Tradition, dass wir die Pflegepolitik so weit wie möglich im parteiübergreifenden Einvernehmen gestalten. Deshalb ist die allgemeine Zielsetzung Ihres Antrages, pflegende Angehörige zu entlasten und ihre Situation zu verbessern, breiter Konsens im Landtag und breiter Konsens mit dieser Landesregierung. Wir glauben aber nicht, dass die von Ihnen aufgeführten Ideen so zielführend sind, wie Sie es eben dargestellt haben. Sie fordern zum Beispiel eine Bundesratsinitiative, damit die Bundesregierung endlich mehr für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige tut. Warum so kompliziert? Sie stellen doch den zuständigen Bundesminister. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat diesen Bundesgesundheitsminister bereits zu einer Anpassung der Höhe des Pflegegeldes aufgefordert. Nordrhein-Westfalen war daran beteiligt, diese Forderung zu artikulieren. Im Übrigen widerspricht Ihre Forderung nach Streichung des Beitragszuschlags für kinderlose pflegende Angehörige der Intention einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus April 2022. Bei der Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeversicherung bringen wir uns auf Bundesebene ein und setzen zugleich vielfältige Verbesserungen auf Landesebene um. Auf der Basis unseres Koalitionsvertrags werden wir auch in dieser Wahlperiode einen politischen Schwerpunkt auf die Stabilisierung 24.11.2022 der häuslichen Pflege und die weitere Entlastung pflegender Angehöriger legen. Wie die alte hat sich auch die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag als Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern. Zusammen mit den Trägern der Pflegeversicherungen in Nordrhein-Westfalen haben wir ein neues Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege an den Start gebracht. Beide Sozialpartner – Arbeitgeber und Gewerkschaften – unterstützen die Initiative des Landes, weil so ein Beitrag auch zur Fachkräftesicherung geleistet wird. Die Angebote des Landesprogramms sollen im Laufe dieser Wahlperiode verstetigt und weiter ausgebaut werden. Zudem sprechen wir uns im Koalitionsvertrag für die Unterstützung der auf Bundesebene geplanten Pflegezeit mit einer Lohnersatzleistung aus. Bei einem anderen Landesprogramm suchen wir ebenfalls den engen Schulterschluss sowohl mit den Kostenträgern als auch mit den Leistungsanbietern in unseren Heilbädern. Wir wollen, dass pflegende Angehörige mehr stationäre Vorsorge und Rehabilitationsangebote in Nordrhein-Westfalen nutzen können. Neben Maßnahmen für die Angehörigen kommt es besonders auf die gelingende Versorgung der Pflegebedürftigen an, die daheim oder am Kurort sind. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen werden wir diese Angebote, nachdem sie nun teilweise auslaufen, neu und besser auf den Weg bringen. Sie sehen, wir machen viel. Wir wollen noch mehr leisten, um die Situation der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. Hier sind wir alle gefragt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Optendrenk. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1685 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: Landtag 11 „Europakonferenz für Energiesicherheit und Wachstum“: Gemeinsam mit Belgien und den Niederlanden schaffen wir warme Wohnungen, sichere Stromnetze und internationale Verständigung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1664 Für die antragstellende Fraktion erteile ich bei der Eröffnung der Aussprache das Wort dem Kollegen Professor Dr. Pinkwart.

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten Sie mit einem, wie wir meinen, für unser Land, für Europa, für die Menschen in Europa zentralen Thema befassen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Standorts im Bereich der Energieversorgung, um unsere Energiesicherheit. Es geht um die Versorgung unserer Region im Herzen Europas mit hinreichenden Ressourcen, auch für die künftigen Entwicklung unserer Industrien. Es geht damit um Ressourcensicherheit. Es geht um den möglichst sicheren Transport von Gütern, auch von entsprechenden Energieträgern, und es geht um Investitionssicherheit für die Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen, aber auch in den Niederlanden, in Belgien und – das füge ich an – auch im benachbarten Rheinland-Pfalz, insbesondere mit Blick auf das große Chemieunternehmen BASF. Wir sehen aktuell, mitten in dieser Energiekrise, wie wichtig es ist, dass unsere Haushalte und unsere Wirtschaft mit hinreichender und bezahlbarer Energie versorgt werden. Das gilt ganz besonders auch für die Industrie. Wir wollen außerdem den Klimaschutz vorantreiben. Wir wollen die Klimaneutralität unserer Industrien vorantreiben. Das bedeutet: Wir brauchen immer sauberere Energien. Wir müssen sehen, wie wir mit CO in Zukunft so verfahren können, dass wir durch Abschaltung die Klimaziele noch schneller und nachhaltiger erreichen können. Wir brauchen zum Beispiel für die Luftfahrt entsprechende klimaneutrale Treibstoffe, die auch mit Wasserstoff und CO entwickelt werden können, wie etwa hier im Rheinland bei Shell in Wesseling. All das muss funktionstüchtig sein. Wir sehen Begrenzungen im Schienentransport, wenn es darum geht, Güter von den Häfen in den Niederlanden oder Belgien ins Hinterland zu transportieren. Wir sehen Begrenzungen gerade in den Sommermonaten durch den Klimawandel, auch bei der Rheinschifffahrt. Auch hier brauchen wir andere Infrastrukturen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Länder Niederlande, Belgien, Deutschland, Flandern, Nordrhein-24.11.2022 Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammenkommen, ihre Interessen bündeln und schnell dafür Sorge tragen, dass wir das Pipelinenetz zwischen diesen Ländern rasch ausbauen und die Häfen für uns besser nutzbar machen. Wichtig ist auch, dass wir die West-Ost-Achse bei dieser Infrastruktur stärken, nachdem uns unsere hohe Abhängigkeit von den Ostenergieachsen in den letzten Monaten vor Augen geführt worden ist. Hier brauchen wir in Zukunft eine andere Lösung. Darüber können wir aber nicht mehr lange nur darüber reden, sondern wir müssen handeln. Wenn nicht jetzt, wann dann? (Beifall von der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen ein klares Signal gerade an die chemische Industrie und an die Pharmaindustrie. Wir haben es während der Pandemie gesehen, und wir sehen es jetzt in der Diskussion, wenn es um die Resilienz von Standorten und von Unternehmen geht, dass wir uns in vielfältiger Weise von anderen Industriestaaten fernab von Europa abhängig gemacht haben. Es gilt zu erkennen, wie wichtig es ist, eigene Fähigkeiten zu haben und diese zu sichern. Das werden wir jedoch nur können, wenn wir diesen Industrien sehr langfristig angelegte Investitionsbedingungen am Standort Nordrhein-Westfalen bzw. im Herzen Europas sichern. Die Niederlande, Belgien, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz zählen neben China, den USA und Japan zu der größten Chemieregion der Welt. Wenn wir in Europa in Zukunft in diesen zentralen Industrien und Technologien auch nur nennenswert unabhängig bleiben wollen, dann müssen wir alles dafür tun, dass wir diesen Chemiestandort im Herzen Europas leistungsfähig erhalten. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass diese Industrien trotz der Energieverteuerung und der Lieferengpässe, die wir jetzt erleben, nicht weiter abwandern. Herr Brudermüller hat es bereits angedeutet: Wenn es in Deutschland und wenn es in Europa nicht mehr geht, müssen wir woanders hingehen. – Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns so attraktiv machen, dass diese wichtigen Industrien bei uns im Herzen Europas weiterhin eine gute Zukunft finden. (Beifall von der FDP) Das ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zentraler Bedeutung, denn diese Industrien bieten die bestbezahltesten Arbeitsplätze, die wir in diesem Land haben – hoch qualifiziert und sehr nachhaltig ausgerichtet. Des Weiteren ist das für unser Klima wichtig. Denn wir gehen beim Umbau mit der klimaneutralen Industrie voran. Wenn wir zeigen können, dass das funktioniert, werden andere das nachahmen Landtag müssen. Wenn wir diese Ziele jedoch dadurch verfehlen, indem die Industrien abwandern, bevor sie transformiert werden können, haben wir hier für das Klima nichts erreicht und weltweit erst recht nicht. Deswegen bitten wir die Landesregierung: Bringen Sie alle an einen Tisch, und setzen Sie alle Beteiligten und sich selbst unter Zeit- und Handlungsdruck. Es müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, damit die Unternehmen Investitionssicherheit am Standort Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Kollegin Romina Plonsker das Wort. Bitte schön.

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Romina Plonsker CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Austausch mit unseren europäischen Partnern ist, war und bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer Politik. Das gilt auch für den Energiesektor oder für den Wissenschaftsbereich, wie wir das eben mit dem Einstein-Teleskop diskutiert haben. Ich bin froh, dass sich unser Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Landesregierung in einem steten Austausch mit unseren beiden Nachbarländern befinden. Hendrik Wüst war erst vor einem Monat zusammen mit Europaminister Nathanael Liminski zum Antrittsbesuch in den Niederlanden, nachdem die beiden wenige Wochen zuvor Vertreter aus Belgien empfangen hatten. Dies zeigt, dass der Austausch mit den politischen Vertretern aus den Niederlanden und aus Belgien nicht erst eines Antrags bedarf, sondern bereits gelebte Praxis vieler Landesregierungen ist. Das ist auch wichtig, denn uns verbindet viel mehr als nur eine Grenze, nämlich Wirtschaft, Handel und Arbeit, dazu Sicherheit, Kultur und Mobilität, und das vor allen Dingen in den direkten Grenzregionen, denn wir sind Nachbarn. Natürlich zählt dazu auch das Thema „Energie“, das die Menschen in ganz NRW und über NRW hinaus bewegt und betrifft. Die Menschen und Betriebe erwarten von uns zu Recht gemeinsame und nachhaltige Lösungen, damit die Betriebe wettbewerbsfähig und die Wohnungen warm bleiben. Ein Aspekt betrifft dabei den Wasserstoff als Energieträger, den Sie in Ihrem Antrag auch hervorheben. Ich bin sehr froh darüber, dass Hendrik Wüst dies mit unseren Partnerländern bereits besprochen hat, wohlgemerkt: natürlich vor Ihrem Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.11.2022 Wasserstoff genießt bei uns als Zukunftskoalition sowohl im Großen als auch im Kleinen einen hohen Stellenwert. Auch die Niederlande sind nicht nur ein Fahrradland, sondern ebenso innovativ wie wir beim Wasserstoff unterwegs. Hier können wir gute Synergien generieren. Auf der einen Seite sind wir natürlich am Aufbau eines Korridors für Wasserstoff von Spanien über Rotterdam in den Niederlanden nach Nordwesteuropa unter der Beteiligung von Nordrhein-Westfalen interessiert. Auf der anderen Seite sind im Lande bereits viele Wasserstoffprojekte aufgesetzt; eines davon bei uns im Rhein-Erft-Kreis, im Zuge dessen wir diesem Energieträger mit einer Wasserstoffstrategie gerade für die chemische Industrie bei uns Auftrieb geben möchten. So fördern wir einerseits die Klimaneutralität und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Der Bau und die Inbetriebnahme der LNG-Terminals auf deutschem Boden sind richtig und wichtig. Für uns in Nordrhein-Westfalen geht der Blick aufgrund der geografischen Nähe jedoch auch zu den niederländischen und belgischen Häfen und den dortigen LNG-Terminals. Wir brauchen mit Belgien und mit den Niederlanden eine enge Partnerschaft, die auf Vertrauen, Zuverlässigkeit und Zusammenhalt basiert. Nur so können wir den politischen Herausforderungen infolge des Ukraine-Kriegs begegnen. Auch im Zukunftsvertrag haben wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutlich und konkret verankert: Regierungskonsultationen mit den Niederlanden und Belgien, Vernetzungen des grenzüberschreitenden Verkehrs inklusive Ticketing sowie eine leistungsfähige Infrastruktur zu den belgischen und niederländischen Häfen. Mit Blick auf die Betuwelinie ist die Landesregierung seit Jahren aktiv. Zuständig ist in diesem Fall aber der Bund. Fragen Sie, lieber Professor Pinkwart, also gerne mal beim Bundesverkehrsminister Volker Wissing nach dem Stand und den weiteren Plänen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land Nordrhein-Westfalen ist bereits auf einem guten Weg bei der Zusammenarbeit mit Belgien und mit den Niederlanden.

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Christof Rasche

Sie haben gerade Herrn Pinkwart erwähnt, und genau dieser nette Mann hat jetzt eine Zwischenfrage.

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Romina Plonsker CDU

Na so was, dann lassen wir die natürlich zu. Landtag

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Plonsker, danke, dass Sie meine Frage zulassen. Weil Sie die Zuständigkeiten noch mal angesprochen haben: Ist es nicht gerade deshalb klug, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch den Bund bittet, an einer solchen Konferenz mit Belgien und den Niederlanden und auch der flämischen Regierung, die man beteiligen sollte, selbst teilzunehmen, um diese wichtigen vernetzten Aufgaben an einem runden Tisch zu klären und möglichst auch zu Ergebnissen und Zeitplänen zu kommen, damit wir das nicht hin- und herschieben? Denn vieles ist ja schon seit Jahren im Gespräch, aber noch nicht konkretisiert.

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Christof Rasche

Jetzt folgt die Antwort.

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Romina Plonsker CDU

Vielen Dank, Herr Professor Pinkwart, für die Frage. Ich glaube, es ist immer gut, miteinander zu sprechen, und der Bund sollte auch ein eigenes Interesse haben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Nordrhein-Westfalen dann der Taktgeber für die Bundesregierung sein sollte, um diese Regierungskonsultationen mit den jeweiligen Ländern anzustoßen. Ich denke, die Bundesregierung sollte selbst auf die Idee kommen, Regierungskonsultationen anzustoßen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land Nordrhein-Westfalen ist bereits auf einem guten Weg, was die Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden angeht. Darüber hinaus stellen wir im Koalitionsvertrag wichtige Themen in den Fokus und werden weiter an dem Ausbau der Partnerschaft arbeiten. Daher bietet dieser Antrag kaum neue greifbare Aspekte. Dennoch freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Denn wir können nie genug mit unseren Nachbarn sprechen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Frau Kollegin Inge Blask hat jetzt für die Fraktion der SPD das Wort.

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Inge Blask SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FDP und der Kollege Professor Dr. Pinkwart haben mit diesem Antrag einen sehr guten Aufschlag gemacht, der in vielerlei Hinsicht richtig ist und zur rechten Zeit kommt. Es zeigt sich gerade einmal mehr, dass man schwere Krisen niemals im Alleingang bewältigen kann und dass verlässliche Partner der stärkste Trumpf in der 24.11.2022 Lösung eben jener Krisen sind. Europa steht bemerkenswert geschlossen hinter der Ukraine, und nun gilt es, auch für die innereuropäischen Folgen des Krieges gemeinsame Lösungen zu finden. Genau das schlägt dieser Antrag vor. Die Partnerschaft mit unseren direkten Nachbarn Belgien und den Niederlanden ist bewährt und erprobt. Gleichzeitig schlummert darin ein großes, noch ungehobenes Potenzial. Auch wir haben den Ministerpräsidenten bereits aufgefordert, den Blick stärker gen Westen zu richten, anstatt sich weiter in Berlin abzuarbeiten. Das gilt für gemeinsame Fragen des Infrastrukturausbaus, so aktuell bei den Gasnetzen, die neben Leitungsgas aus den Niederlanden und aus Frankreich perspektivisch auch LNG-Gas über die großen Häfen in Rotterdam und Antwerpen nach Deutschland bringen sollen, aber vor allem für Wasserstoffnetze. Natürlich kann man Gasleitungen umrüsten. Dafür braucht es darüber hinaus eine umfangreiche Wasserstoffinfrastruktur, und das bis 2030. Die Zeit drängt, meine Damen und Herren. Da sind zum Beispiel die Niederländer deutlich weiter. Daher sind eine Kooperation und auch ein Anschluss an niederländische Leitungen sinnvoll. Von einer stärkeren Koordinierung und einer tatsächlichen Institutionalisierung der Zusammenarbeit bei diesen Fragen können alle beteiligten Regionen nur profitieren. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP haben in ihrem Antrag neben der Frage der Energie den Schwerpunkt auf die Chemieindustrie und eine mögliche Rheinvertiefung gelegt. Wir würden hingegen vorschlagen, den Blickwinkel einer solchen Europakonferenz noch etwas weiter zu fassen und sich daran zu orientieren, was unsere südlichen Nachbarn im Bereich der internationalen Zusammenarbeit leisten. Dort bildet die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz einen sehr guten Rahmen, in dem die Anrainerregionen gemeinsame Fragen der Energieversorgung, der Klimafolgenbewältigung, aber auch des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes zusammen beantworten und Lösungen finden. Gerade die Überschwemmungen des letzten Jahres haben uns in dramatischer Weise gezeigt, dass wir Fragen der Energiesicherheit und der Infrastruktur nicht mehr ohne Aspekte des Klimawandels und der Umweltfolgen denken können. Vor dem Hintergrund plädieren wir Sozialdemokrat*innen dafür, eine solche Europakonferenz mit Belgien und den Niederlanden nicht auf Fragen des Wachstums und der Energieversorgung zu begrenzen, sondern ganzheitlicher zu denken und zu planen. Landtag Dies sind aber Gedanken, die wir in den Ausschüssen für Europa und Internationales sowie für Wirtschaft weiterführen können und werden. Erst mal bedanken wir uns bei der FDP-Fraktion für diesen guten Aufschlag und stimmen einer Überweisung selbstverständlich zu. Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat nun Herr Kollege Röls das Wort. – Bitte schön.

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Michael Röls GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind wir alle mit massiven energiepolitischen Herausforderungen konfrontiert. Viele Prozesse, die durch die Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende bereits angestoßen waren, haben durch die Krisensituation eine neue Dimension der Beschleunigung erfahren. In diesem Kontext wurde der Bezug fossiler Energien aus Russland immer weiter runtergefahren, um bestehende Verflechtungen mit dem russischen Wirtschaftsraum möglichst kurzfristig aufzulösen. Gleichzeitig wird auf allen politischen Ebenen im Eiltempo daran gearbeitet, Versorgungssicherheit für die Menschen in unserem Land zu gewährleisten, und es wird mit einer enormen Kraftanstrengung auch spürbar für Entlastungen für jede Bürgerin und jeden Bürger in der Krise gesorgt. All das ist gelungen, weil wir nicht nur aus Deutschland und Nordrhein-Westfalen heraus Maßnahmen ergriffen haben, sondern vor allem auch, weil die Staaten Europas im Sinne eines gemeinsamen europäischen Werteverständnisses eine klare gemeinsame Antwort auf die russische Aggression gegeben haben und sich in der Solidarität mit der Ukraine eben nicht haben spalten lassen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass der vorliegende Antrag ganz im Zeichen europäischer Kooperation gedacht ist. Denn was liegt in Krisenzeiten näher, als sich an die engsten Partner zu halten? Mit Belgien und den Niederlanden sowie den entsprechenden Grenzregionen pflegt NRW seit Jahrzehnten vertrauensvolle Beziehungen, und es steht außer Frage, dass wir auch in Zukunft immer enger zusammenarbeiten müssen und werden. Gerade in energie-, industrie- und verkehrspolitischen Fragen können wir hier enorme Synergien erzielen. Der vorliegende Antrag der FDP verkennt jedoch, dass die Landesregierung bereits diverse Maßnahmen ergriffen hat. Die Regierungskonsultationen mit den Niederlanden und nun auch mit Belgien sind ein bewährtes Format für den direkten grenzüberschrei-24.11.2022 tenden Austausch. Gleiches gilt für die europäische territoriale Zusammenarbeit. Es wurden diverse Anstrengungen unternommen, um die grenzüberschreitende Gas- und Wasserstoffinfrastruktur aufzubauen. Kurzfristig wird die Landesregierung die Kooperation mit Belgien und den Niederlanden bei der Gasbeschaffung ausbauen und den Import von Flüssiggas weiter steigern. Gleichzeitig fördert sie den Bezug von grünem Wasserstoff über die westlichen Seehäfen. Neben den traditionellen Verbindungen nach Amsterdam und Rotterdam hat der Duisburger Hafen im September auch ein Kooperationsabkommen mit den Häfen Antwerpen und Brügge abgeschlossen. Mit all diesen Verbindungen auch in Richtung Norddeutschland positionieren wir NRW als zentralen Wasserstoffknotenpunkt in Europa. Und nicht zuletzt das Energieund Klimapaket, das noch unter Schwarz-Gelb mit der Region Flandern verabredet wurde, sowie die Trilaterale Chemiestrategie zwischen NRW, Niederlande und Flandern sollte Ihnen, Herr Pinkwart, doch eigentlich bestens bekannt sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Ihr Ansatz wirkt auf den ersten Blick charmant, das Label einer Europakonferenz auf Ihre altbekannten Forderungen zu kleben. Welchen Mehrwert ein solches Gremium neben all den bestehenden Formaten jedoch haben soll, erschließt sich uns nicht. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Tritschler das Wort. Bitte.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Pinkwart, als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe, habe ich kurz gedacht: Donnerwetter, die FDP hat endlich die Kurve bekommen. Sie möchten energiepolitisch mit Belgien zusammenarbeiten, einem Land, das satte 52 % seines Strombedarfs aus Kernenergie deckt und gerade beschlossen hat, noch deutlich länger auf diese Form der Energieerzeugung zu setzen. In den Niederlanden, dem anderen Land, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen, hat die Regierung gerade beschlossen, bis über 2034 hinaus die eigenen Kraftwerke zu betreiben. Im Vergleich dazu macht Deutschland ja bekanntlich die – Zitat – „dümmste Energiepolitik der Welt“. Landtag Der Strom wird auch im europäischen Vergleich immer teurer, und die Industrie sucht sich zunehmend andere Produktionsstandorte. Da wäre es eigentlich höchste Zeit, mal eine ehrliche Analyse der eigenen Politik zu machen: Ist es wirklich sinnvoll, hierzulande die sichersten und saubersten Kraftwerke der Welt abzustellen, während andere Länder, auch die rings um uns herum, neue bauen? Sind wir Deutschen eigentlich keine energiepolitischen Geisterfahrer, denen keiner folgt, wie es uns gerade wieder die sogenannte Weltklimakonferenz eindrucksvoll bewiesen hat? Wie ist dem Weltklima eigentlich geholfen? Wenn wir hier Industrie und Kraftwerke einstampfen, werden sie zum Beispiel in China mit rasanter Geschwindigkeit neu entstehen. Das alles sind Fragen, die man sich bei der FDP aber offenbar nicht stellt. Stattdessen wird hier in einem sehr weitschweifigen Antrag irgendein energiepolitischer Stuhlkreis mit den Niederlanden und mit Belgien herbeigesehnt, so eine Art Selbsthilfegruppe für energiepolitische Minderleister. Im Antrag heißt es – Zitat –: „In der Energiekrise braucht es ein Zeichen der Hoffnung.“ Nein, meine Damen und Herren, die Bürger brauchen keine Hoffnung, die brauchen Gewissheit, die brauchen Strom, und am Anfang des Winters brauchen sie auch eine Heizung, zuverlässig und bezahlbar, also all das, was die FDP gemeinsam mit den Grünen und der SPD in der Bundesregierung gerade verhindert. Zweifellos sind in Ihrem Antrag durchaus ein paar sinnvolle Dinge enthalten. Da fragt man sich aber, warum Sie das nicht schon in der Regierungszeit hier im Land, also noch vor ein paar Monaten, vorangetrieben haben. Ein Beispiel sind die Rheinvertiefungen – sehr gutes Anliegen –, etwas, was die AfD, also meine Fraktion, etwa vor drei Jahren hier beantragt hat. Wie hat die FDP damals gestimmt? Dagegen. Auch andere Bestandteile sind durchaus sinnvoll und überfällig, etwa der Ausbau der Leitungsnetze, um eben nicht nur von einem Gasanbieter, sei er im Osten oder Westen, abhängig zu sein. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, das sind doch in der gegenwärtigen Lage alles Nebenkriegsschauplätze. Sie drücken sich davor, weil Sie sich an die wirklichen Fragen längst nicht mehr herantrauen. Sie lassen sich Ihre Energiepolitik von den Grünen und anderen Leuten diktieren, die sich gern an der Straße festkleben oder Kunstwerke mit Tomatensuppe bewerfen, weil sie glauben, Deutschland allein könnte das Weltklima retten. Sie können und Sie wollen sich nicht durchsetzen, weil Sie in energiepolitischen Fragen längst keine 24.11.2022 eigenen Ideen mehr haben. Das hat die Debatte auch gerade wieder wunderbar gezeigt. Für die FDP ist es inzwischen ein Erfolg, wenn sie Herrn Habeck ein paar Wochen zusätzliche Laufzeit für unsere Kernkraftwerke abringen kann, freilich, ohne die Abschaltung auch nur diskutieren zu dürfen. Stattdessen kommen Sie hier nun mit so einem Antrag nach dem Motto: schadet nicht, nutzt nicht! Meine Damen und Herren, wir haben unsere Energieprobleme selbst verursacht; sie sind Ergebnis eines fortgesetzten Staatsversagens, und da werden uns auch Belgien und die Niederlande auf Dauer nicht helfen. Der Blick in andere Länder könnte aber tatsächlich hilfreich sein. Er könnte uns helfen, endlich nicht mehr der energiepolitische Geisterfahrer zu sein. Aber genau das täuschen Sie ja mit dem Antrag vor. Sie sehen nur, was Sie sehen wollen, aber alles, was aus ideologischen Gründen nicht passt, etwa Kernenergie, wird ausgeblendet. So macht man das, wenn man ein Land ruinieren will, und das, meine Damen und Herren von der FDP, machen Sie mit großem Erfolg. Das muss man anerkennen. Die Bürger unseres Landes aber brauchen keine schlechte Kopie der Grünen, sie brauchen eine Alternative zu grün, und die gibt es nur mit uns. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Recht wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern der demokratischen Fraktionen darauf verwiesen, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit unseren Partnerländern in Europa – Belgien, Niederlande, Flandern – sehr, sehr gute und enge Kooperationen pflegen, und das nicht erst seit der Krise, sondern im Bewusstsein, dass die Niederlande unser wichtigster und Belgien der viertgrößte Wirtschaftspartner sind. Das ist aus gutem Grund so, weil es nämlich einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass wir aus dieser europäischen Zusammenarbeit auch die Stärke unserer Wirtschaft hier in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Beiden Nachbarländern haben wir übrigens gerade den Erfolg zu verdanken, dass wir so gut vorbereitet durch diesen Winter kommen können, und zwar dadurch, dass sie über die Maßen ihre Leitungen zur Verfügung stellen, um uns bei der notwendigen Diversifizierung von Gasen zur Seite zu stehen. Ja, Landtag klar, die verdienen auch Geld damit. Aber trotzdem ist das auch ein Zeichen dafür, dass Europa zusammenhält, wenn es darauf ankommt. Weil wir das wissen als ein Wert an und für sich, werden wir damit nicht aufhören, sondern – ganz im Gegenteil – unsere existierenden Formate intensivieren und verstärken. Ich freue mich sehr darüber, dass ich nächste Woche weitere Energie- und Klimathemen bei Konsultationen mit der belgischen Föderalregierung in Brüssel diskutieren kann, nachdem dieses Format bereits erfolgreich mit den Niederlanden und Flandern etabliert ist. Alles in allem ist also aus Sicht der Landesregierung die von Ihnen, Herr Pinkwart und liebe Vertreterinnen und Vertreter der FDP-Fraktion, geforderte Europakonferenz nicht das, was wir von einem Konzept erwarten und was Europa und die föderale Zusammenarbeit der Bundesrepublik brauchen. Der Bund führt selbst Regierungskonsultationen durch. Rheinland-Pfalz ist gemeinsam mit uns und den Benelux-Staaten in den Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligt, übrigens – das haben Sie in Ihrem Europakonferenzkonzept gar nicht erwähnt – genauso wie Niedersachsen. Auch da gibt es als Nachbarland von Nordrhein-Westfalen Mobilitätszusammenhänge. Ich glaube, dass sich die Bundesländer eng abstimmen, ist irgendwie ganz selbstverständlich. Deswegen plädieren wir dafür, offen und transparent über die gemeinsamen Herausforderungen zu sprechen. Wir sollten uns dabei aber auf Inhalte konzentrieren und nicht mit neuen Strukturen Kraft und Ressourcen von den Dingen abziehen, auf die es gerade ankommt. Diese Dinge, auf die es gerade ankommt, sind ja richtig beschrieben, um für die Energieinfrastruktur und die Entwicklung des Netzentwicklungsplans die Möglichkeiten nutzen zu können, die genau selbige Planung vorgibt. Die sind, das wissen Sie selbst, durch die Vorgaben relativ eingegrenzt. Eigene Vorhaben oder Planungen abseits dessen, was in der Netzentwicklungsplanung festgeschrieben ist, sind gar nicht möglich. Bei der REACH-Verordnung und der europäischen Chemikalienstrategie sind wir selbstverständlich im Austausch mit den Chemieunternehmen hier in Nordrhein-Westfalen, mit denen wir einen sehr engen Schulterschluss haben, weil uns vollkommen klar ist, Nordrhein-Westfalen ist der Hauptstandort für das Chemiedreieck der Europäischen Union. Deswegen geben wir diese Belange der Chemieindustrie auch an den Bund und an die Europäische Kommission weiter. Darüber hinaus sitzt die Landesregierung im Projektbeirat zum Bundesverkehrswegeplan, der sich gemeinsam mit den Anrainerbundesländern dafür einsetzt, dass in NRW die Maßnahmen im um am Rhein umgesetzt werden. 24.11.2022 Das heißt also zusammengefasst: Vielleicht geht es bei der Europakonferenz und dem Konzept dazu um weit mehr als darum, dass meine sehr geschätzte Wirtschaftsministerkollegin der FDP in Rheinland-Pfalz, Frau Schmitt, mit der ich sehr, sehr gut und gerne im Zuge der Wirtschaftsministerkonferenz zusammenarbeite, auch hier in einer schwarz-grünen Landesregierung einen Platz finden soll. Wir machen unsere gute Arbeit aus der Vergangenheit – Sie erinnern sich, Sie waren ja bis vor Kurzem selbst dafür verantwortlich – auf dem Wege weiter. (Beifall von Wibke Brems [GRÜNE]) Ich freue mich, dass im Europa- und im Wirtschaftsausschuss über die Zukunft Europas als kräftigem Wirtschaftsstandort diskutiert wird. Ich denke, das ist ein gutes Signal, das wir aus diesem Antrag mitnehmen können, ein Signal, auch Ideen zu entwickeln, um dem Inflation Reduction Act vielleicht eine nordrhein-westfälische Perspektive zu bieten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/1664 an den Ausschuss für Europa und Internationales – dieser ist federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Grünen, der CDU, der FDP, der AfD und der fraktionslose Kollege Blex. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Auch das ist nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu 12 „Heißer Herbst“: Hilfe gegen Hass und Hetze Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1666 Ich eröffne die Aussprache. Diese starten wir mit dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Henning Höne.

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Henning Höne FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie lebt von Beteiligung. Demokratie kann ohne aktive Demokratinnen und Demokraten nicht funktionieren. Landtag Das Leben wird unserer Demokratie unter anderem von Tausenden engagierten Menschen in der Kommunalpolitik eingehaucht. Sie alle bilden das Fundament unserer Demokratie, und das ehrenamtlich oder hauptamtlich: 11.000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, über 190.000 Mandatsträger in Kreistagen, in Stadt- und Gemeinderäten. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Dieses Engagement erfolgt in den meisten Fällen zusätzlich zum Job. Das passiert ehrenamtlich. Es passiert am Nachmittag, am Abend und in manchen Räten auch gerne bis spät in die Nacht – neben den beruflichen Verpflichtungen, neben der Familie. Darum haben wir hier auch immer einen großen Konsens, wenn es darum geht, den aktiven Bürgerinnen und Bürgern, den Demokraten, die jeden Tag an der Gestaltung unseres Gemeinwesens mitwirken, Dank auszusprechen. Ohne sie wäre das so nicht möglich. Dieses Fundament, diese demokratische Basis steht allerdings unter Druck. Der Druck auf diejenigen, die sich da engagieren, nimmt erschreckende Ausmaße an. Wir haben Zahlen und Erkenntnisse aus einer Studie des Bundeskriminalamtes aufgenommen. Fast jeder zweite der befragten Bürgermeister oder Landräte hat dort angegeben, schon einmal Opfer von Hass und Hetze geworden zu sein. Die Familie jedes zehnten Befragten wurde bereits angefeindet. Auch körperliche Gewalt ist keine Seltenheit mehr. 4 % der gemeldeten Vorfälle waren tätliche Übergriffe. Ganz dramatisch ist, dass nur jeder zehnte Vorfall zur Anzeige gebracht wird. Was diesen Amtsträgern, aber natürlich auch Einsatzkräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verwaltungen an Hass, an Hetze und an Gewalt – ob verbal oder körperlich – entgegenschlägt, geht mehr und mehr auch auf das politische Ehrenamt in den Kommunen über, und zwar mit dramatischen Folgen. Denn diese Studie hat auch ergeben, dass mehr und mehr Menschen darüber nachdenken, sich zurückzuziehen, und vor einer Kandidatur zurückschrecken. Es gibt also immer weniger Menschen, die bereit sind, sich aktiv einzubringen. Das ist gefährlich. Denn – ich sagte es eingangs bereits – eine Demokratie braucht aktive und engagierte Demokraten. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss uns umso mehr Sorgen machen, dass jetzt von politischen Rändern zum heißen Herbst aufgerufen wird. Ich kann nur sagen: Das müssen wir ernst nehmen, und darauf müssen wir reagieren. Wir dürfen einer solchen Querfront aus Linksextremen, Rechtsextremen, Querdenkern, Reichsbürgern und Ähnlichen nicht den demokratischen Raum überlassen. (Beifall von der FDP) Wir stellen uns dem entgegen und sagen ganz deutlich: Diese Krisensituationen dürfen nicht instrumen-24.11.2022 talisiert werden, um die Axt an das Fundament unserer Demokratie anzulegen. Gerade denjenigen, die mit Verschwörungsmythen unterwegs sind, müssen wir uns entgegenstellen, weil dies Vertrauen untergräbt und am Ende den Boden dafür bereitet, in mehr Gewalt zu enden. Wir wollen mit diesem Antrag die Kommunalpolitiker, die Ehrenamtler, in den Mittelpunkt rücken und gemeinsam im weiteren Beratungsverfahren überlegen, wie wir die Ehrenamtler besser schützen können. Dafür müssen wir aus unserer Sicht das Ausmaß der aktuellen Situation noch besser beziffern und uns im Rahmen einer Studie zu Hass und Hetze gegen Ratsmitglieder näher anschauen. Wir unterbreiten hier konkrete Vorschläge, wie wir das auch unabhängig von dieser Studie tun können und die aktiven Demokraten unterstützen können – zum Beispiel durch Handlungsempfehlungen, wie man damit umgehen kann, wenn man angefeindet wird; zum Beispiel durch eine stärkere Vernetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden; zum Beispiel durch eine Aufklärungskampagne, aber auch durch Präventions- und Hilfsangebote. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass uns das Ziel eint, das kommunale Ehrenamt zu schützen und die dort Aktiven zu schützen. Darum freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Christof Rasche

Kollegin Vanessa Odermatt hat jetzt für die CDU-Fraktion das Wort.

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Vanessa Odermatt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns noch an dieses Frühjahr: Wahlkampf. Viele werden dort auch unangenehme bis hin zu kritischen Situationen erlebt haben. Zwischen den Gesprächen mit den Bürgern und dem Verteilen von Flyern und Kugelschreibern fragt man sich vielleicht manchmal schon kurz: Was kann hier alles passieren? – Henriette Reker in Köln und Andreas Hollstein aus Altena sind zwei erschreckende Beispiele. Gerade an den Wahlkampfständen stehen viele Ehrenamtliche – Menschen, die sich in ihrer Freizeit für unser Gemeinwohl einsetzen. Sie sind in Parteien und in Vereinen, aber auch als ehrenamtliche Kommunalpolitiker tätig. Die Kommunalpolitik hat sich in den letzten Jahren sicherlich stark verändert. Es werden immer größere Ansprüche an die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger gestellt. Manche großen Kommunen sind mit kleinen Parlamenten vergleichbar. Hohe Komplexität und immer mehr Zeitaufwand machen das kommunale Ehrenamt unattraktiv. Landtag Hinzu kommt, dass sich Kommunalpolitiker immer heftigeren Anfeindungen ausgesetzt sehen, insbesondere im digitalen Raum. Sie werden diffamiert oder bedroht. „Hate Speech“ ist hier das Schlagwort. Viele nutzen dabei die Anonymität des Internets und zeigen somit auch ihre eigentliche Feigheit, Dinge offen anzusprechen. Leider bleibt es nicht bei verbalen Aussagen, sondern es folgt die Androhung von Gewalt gegen Kommunalpolitiker und ihre Familien bis hin zu tatsächlichen körperlichen Attacken. Auch wir als CDU mit vielen Kommunalpolitikern, sachkundigen Bürgern, Ratsmitgliedern und ehrenamtlichen Bürgermeistern beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Die Grenzen des Anstands bei politischen Auseinandersetzungen verschieben sich immer weiter. Es ist daher ein Appell an alle hier im Raum, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen und den fairen politischen Diskurs untereinander suchen, anstatt mit populistischen Parolen noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. Verbale Auseinandersetzungen gehören zum politischen Geschäft – aber Hetze und Mobbing nicht. Sie sind mittlerweile zu einem Problem geworden. Das dürfen wir nicht hinnehmen, und das tun wir auch nicht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Als Reaktion auf die Bedrohungen wurde auch die Landespolitik tätig – durch Maßnahmen wie beispielsweise den Präventionsleitfaden „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ und die Handlungsempfehlung für Mandatsund besonders Amtsträger. Außerdem gibt es die Kontaktmöglichkeit zur Polizei über zentrale Ansprechstellen. In Nordrhein-Westfalen wurde außerdem die erste Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet. Hier kümmern sich seit 2018 Staatsanwälte unter dem Motto „verfolgen statt nur löschen“ ausschließlich um die strafrechtliche Verfolgung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken. Die Initiative vereint Vertreter von Medienaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern. Ziel ist es, eine Rechtsdurchsetzung im Internet zu erleichtern und so ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz zu setzen. Hass, Gewaltaufrufe oder gar Morddrohungen müssen digital mit dem gleichen Nachdruck verfolgt werden wie analog. Das muss der Ansatz sein, nämlich konsequent gegen die Täter vorzugehen. Genau hier greift Ihr durchaus gut gemeinter Antrag zu kurz. Denn Sie fordern weitere Maßnahmen, bei denen es darum geht, wie sich Opfer schützen können oder wie sie es schaffen können, mit den Drohungen zu leben, und weitere Studien. 24.11.2022 Aber bei allen Hilfen für die Opfer dürfen wir nicht die Schuldigen aus den Augen verlieren. Gegen die Täter müssen wir konsequent vorgehen. Strafrechtlich müssen wir aufzeigen, dass wir Hetze und Gewalt gegen Kommunalpolitiker nicht dulden und dass es sich hierbei nicht um freie Meinungsäußerung handelt, sondern um eine Straftat. Das kommunalpolitische Ehrenamt ist von grundlegender Bedeutung für unsere Demokratie. Die Basis unserer Demokratie findet dort statt, wo Menschen aufeinandertreffen. Es sind die Menschen, die oftmals vielfältig ehrenamtlich engagiert und dadurch stark in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Sie hören direkt und ungeschminkt, was die Menschen bewegt. Demokratie lebt von Auseinandersetzung. Diese muss aber sachlich und fair geführt werden. Vor allem müssen kommunale Mandatsträger ihr Amt ohne Angst ausüben können. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Landesregierung stetig daran, Kommunalpolitiker zu schützen und die Täter konsequent zu verfolgen. Auch künftig wird sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um unsere ehrenamtlichen Vertreter zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Kollegen der SPD-Fraktion hat jetzt Frau Ellen Stock das Wort. Bitte sehr.

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Ellen Stock SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Liste der Hassangriffe auf Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Jahren ist lang – viel zu lang. Spätestens seit dem feigen und hinterhältigen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahre 2019 sollte allen klar sein, wie groß die Bedrohung durch radikalisierte Menschen geworden ist. Bekannte Bundespolitiker wie beispielsweise unser Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gehen offensiv mit den Anfeindungen um, denen sie täglich ausgesetzt sind. Lauterbach sollte entführt werden; seine Kinder werden massiv bedroht; er selbst erhält täglich unzählige Hassnachrichten auf verschiedenen Kanälen. Er macht die Gewalt und die Morddrohungen öffentlich und bringt sie regelmäßig zur Anzeige. Immer häufiger treffen die Anfeindungen aber auch Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Diese sind meistens ehrenamtlich tätig und können in der Regel nicht auf geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Juristinnen und Juristen zurückgreifen. Neben körperlichen Angriffen werden die Ehrenamtler auch Opfer von massiven Bedrohungen gegen Landtag sich und ihre Familien. Wir wissen, dass bereits etliche Betroffene aus ihren Ämtern ausgeschieden sind, weil sie ihre Familien schützen wollen. Auch aus meinem eigenen Wahlkreis, dem beschaulichen Lippe, erreichen mich zahlreiche Berichte über Vorfälle. Oftmals sind es nicht einmal explizite Drohungen, die die Aktiven verunsichern, sondern subtile Methoden, die einschüchtern sollen. Mir wurde berichtet, dass die Betroffenen beispielsweise bei politischen Aktionen gegen Hetze ausgespäht werden. Von ihnen werden Fotos angefertigt. Ihnen wird vermittelt: Du bist im Fadenkreuz. Viele Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalpolitik berichten von Anfeindungen und aggressiven Kommentaren in den sozialen Medien. Diese wirken äußerst zermürbend und demotivierend. Dabei legen die Aggressoren oft sehr geschickt Wert darauf, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, was justiziabel sein könnte. Aber dennoch ist die systematische Zermürbung sehr effektiv. Klar ist: Das Phänomen bedrohter Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nimmt zu. Die Bereitwilligkeit, solche Ämter auszuüben, nimmt dagegen ab. Viele sind einfach nicht mehr bereit, sich diesen Anfeindungen auszusetzen. Das gefährdet unser demokratisches System. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können hier viel darüber diskutieren, wieso körperliche und psychische Übergriffe auf politisch Aktive so stark angestiegen sind. Ich wage zu behaupten, dass der Umgang in den sozialen Medien eine große Rolle spielt. Wichtig ist für uns hier und heute, dass wir uns dem entgegenstellen. Ein stärkerer Schutz und eine größere Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen sind richtig und vor allem dringend notwendig. (Beifall von der SPD) Insofern finde ich die Forderungen im Antrag zielführend und durchaus vernünftig. Nun gibt es bereits einige Hilfen. Die Betroffenen können sie auch gerne in Anspruch nehmen. Sie sind gut zusammengefasst auf der Internetseite www.stark-im-amt.de nachzulesen. Wichtig ist aber auch, dass die kommunalpolitisch Aktiven sich trauen, regelmäßig Anzeige zu erstatten. Das macht es den Tätern sehr viel ungemütlicher, ihren Hass zu versprühen. Ich kann nur appellieren: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Wenden Sie sich an die Polizei. Melden Sie die Hetze der Meldestelle „respect!“; das geht auch online. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der Polizei und des BKA. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist essenziell, dass die Betroffenen wissen, wie sie sich 24.11.2022 wehren können, dass sie ihre Stimme erheben und dass sie sich zusammenfinden. Dabei müssen wir sie unterstützen. Nur gemeinsam können wir uns gegen die Flut von Hass und Hetze stellen, die leider unseren Alltag erreicht hat. (Beifall von der SPD) Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Dr. Robin Korte hat jetzt für die Fraktion der Grünen das Wort.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Thematik, die Sie, liebe FDP, in Ihrem Antrag ansprechen, ist ohne Zweifel – das haben schon mehrere meiner Vorredner*innen gesagt – sehr relevant. Es ist wichtig, dass wir hier darüber reden. Denn unsere Demokratie wird vor Ort gestaltet, und zwar von Kommunalpolitiker*innen, die dies in der überwältigenden Mehrheit im Ehrenamt tun. Sie übernehmen damit eine hohe Verantwortung für die Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden, nicht zuletzt für den politischen Diskurs dort. Dafür opfern sie – und das gehört zur Wahrheit – in nicht wenigen Fällen ein großes Stück ihrer Freizeit und damit Lebensqualität. Dafür möchte ich zunächst einmal in Richtung unserer Kommunen ganz herzlich Danke sagen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wenn aber diese Menschen, die sich so engagieren, zunehmend von Hasskriminalität und Hetze betroffen sind, dann obliegt es allen Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus, dem entschieden entgegenzutreten. In den letzten Jahren mussten wir leider in mehr als einem Fall beobachten, dass kommunale Amts- und Mandatsträger*innen bedroht, angefeindet und sogar angegriffen wurden. Spätestens der Mord an Walter Lübcke hat uns vor Augen geführt, dass virtuelle Bedrohungen zur realen Gefahr für Leib und Leben werden können. Wir können hier in Nordrhein-Westfalen von Glück reden, dass die Anschläge auf Andreas Hollstein in Altena und auf Henriette Reker in Köln nicht tödlich ausgegangen sind. Dass Kommunalpolitiker*innen bestmöglich geschützt werden, darf kein Zufall sein. Dies muss ein Landtag gemeinsames Ziel aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus sein und bleiben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP) Es ist nun einmal kein Zufall, dass die Fälle von Bedrohungen oder Angriffen gerade in den Jahren ab 2015, also im Zusammenhang mit der nicht selten rassistisch geführten Debatte um die Zuwanderung vieler Geflüchteter, massiv zugenommen haben und dass es darüber hinaus während der Coronapandemie und den Verschwörungsmythen darum herum einen weiteren deutlichen Anstieg des Aggressionspotenzials gab. Wenn man sich diese Fälle und die dahinter liegende politische Motivation der Täter anschaut, muss man leider feststellen, dass Ihr Antrag, liebe FDP, an der Realität und den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen vorbeigeht. Das liegt vor allem an einer völlig irrigen Grundannahme schon zu Beginn Ihres Papiers, bei der Sie sich, lieber Herr Höne, gerade nicht zu schade waren, sie in Ihrer Rede noch einmal zu wiederholen, nämlich der Gleichsetzung von Rechtsextremismus und Linksextremismus – diesem alten Mantra, dass wir es hier mit zwei Phänomenen mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial zu tun hätten. Das ist ein Punkt, der sich einfach der Realität verweigert und der in die Irre führt. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Denn es ist nicht etwa so, dass von beiden Milieus gleich viele Straftaten gegen Kommunalpolitiker*innen ausgehen. Ganz im Gegenteil! (Henning Höne [FDP]: Das habe ich nicht be- hauptet! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nahegelegt, Herr Kollege! – Henning Höne [FDP]: Das ist doch Schwachsinn!) Sie selbst, lieber Herr Höne, nehmen in Ihrem Antrag Bezug auf das kommunale Monitoring von MOTRA aus dem letzten Jahr. Die Zahlen darin sind eindeutig. 4 % der Angriffe werden dem linken Spektrum zugeordnet, dagegen 18 % dem rechten Spektrum, also mehr als viermal so viele. (Henning Höne [FDP]: Die 4 % wollen Sie hin- nehmen?) Hinzu kommt: 70 % der Angriffe kommen aus dem Coronaprotestspektrum, von dem wir wissen, dass es eng mit der rechten Szene verwoben ist. (Henning Höne [FDP]: Also, Leute!) Das BKA gibt zudem an, dass im Jahr 2019 – Sie haben selbst das BKA zitiert – 73 % der Hasspostings politisch rechts motiviert waren. 24.11.2022 Wenn Sie aber, liebe FDP, nicht anerkennen, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie von rechts kommt: Wie wollen Sie dann den Opfern sinnvoll helfen? Wie wollen Sie dem weiteren Hass begegnen? Wie wollen Sie Angriffen vorbeugen? (Beifall von den GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Antrag leider vernachlässigen, ist, dass bestimmte Personengruppen viel häufiger Opfer von Hass und Hetze werden als andere. Betroffen von Hate Speech im Internet sind vor allem schwarze Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen, also genau die Gruppen von Personen, die in den meisten kommunalen Vertretungen schon heute unterrepräsentiert sind und dadurch noch weiter davon abgeschreckt werden, sich hier zu engagieren. Erlauben Sie mir noch einige Worte zu Ihrem Forderungskatalog. Darin finden sich durchaus ein paar gute Ansätze, wie etwa, zu überlegen, wie man Ratsleute in die Studienlage einbeziehen kann. Andere Forderungen hingegen verstehe ich nicht, zum Beispiel die Forderung nach Aktualisierung der Handreichung „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“. Die Handreichung ist mit Stand Anfang dieses Jahres online zu finden. Was wollen Sie denn da aktualisieren? Es gibt also noch einiges zu besprechen. Deshalb ist es gut, dass wir in den Ausschüssen noch mehr Zeit haben werden, miteinander über Ihren Antrag und das grundsätzlich sehr wichtige Thema, das Sie hier aufgreifen, zu reden. Vielleicht ergeben sich ja in den Beratungen gute Ansätze, die es dann für die Regierung aufzugreifen gilt. Vielleicht möchten Sie umgekehrt auch den Hinweis aufgreifen, endlich die unsägliche Hufeisentheorie über die Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus ad acta zu legen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion macht sich schon Herr Tritschler auf den Weg.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg: Der Schutz gewählter Repräsentanten, gleich welcher Ebene, genießt genauso wie der Schutz aller Bürger unsere vollste Unterstützung und ist ein wichtiges Anliegen. Landtag Niemand in Deutschland wird Ihnen da mehr recht geben als meine Partei, die AfD. Schließlich sind es unsere Mitglieder, unsere Kandidaten und unsere Mandatsträger, die in Deutschland mit Abstand am meisten unter solchen Dingen leiden müssen. Naturgemäß wird das im hier vorliegenden FDP-Antrag nicht einmal erwähnt. Aber die amtliche Kriminalstatistik lügt nicht. Dazu nenne ich nur ein paar Zahlen. Straftaten gegen Parteirepräsentanten im Jahr 2020: gegen die AfD 694, gegen die anderen Parteien insgesamt etwa genauso viele. Es folgen mit deutlichem Abstand die Grünen mit 206. Ein anderes Beispiel aus dem Superwahljahr 2021: 774 Straftaten aus dem rechten Milieu, davon 16 Gewaltstraftaten; 2.410 Straftaten aus dem linken Milieu, davon 58 Gewaltstraftaten. Sie haben völlig recht, Herr Kollege; man darf es nicht gleichsetzen. Linksextremismus ist in Deutschland offensichtlich ein deutlich größeres Problem als Rechtsextremismus. (Beifall von der AfD) Nun gibt sich die antragstellende FDP-Fraktion den Anschein, gleichermaßen gegen beide Bereiche vorgehen zu wollen. Das ist durchaus zu rechtfertigen, auch wenn die Fallzahlen für einen anderen Schwerpunkt sprechen würden. Aber wir alle wissen, dass Sie nicht einmal das so richtig ernst nehmen. Wir haben hier im Haus in der letzten Legislaturperiode oft erlebt, wie Ihre Abgeordneten Übergriffe gegen unsere Mitglieder und Anhänger gerechtfertigt, gebilligt und verharmlost haben. Wir haben erlebt, wie eine von Ihnen getragene Landesregierung und ein von Ihnen getragener Innenminister – ich unterstelle, zumindest fahrlässig – in Kauf genommen haben, dass unsere Veranstaltungen nicht hinreichend durch die Landespolizei geschützt wurden und dadurch Menschen zu Schaden kamen. Ich habe selbst erlebt, wie Ihre Parteifreunde feixend danebenstanden, als Vertreter der AfD im Wahlkampf von der sogenannten Antifa tätlich angegriffen wurden. Jeder kann nachlesen, dass Ihre Parteifreunde in Köln mit dem Autonomen Zentrum, aber auch in anderen Städten NRWs die linksradikale Szene mit Hunderttausenden Euro Steuergeld füttern. Nein, meine Damen und Herren von den Freien Demokraten, Sie sind in der Sache nicht glaubwürdig. (Beifall von der AfD) Ich frage mich als ehemaliges Mitglied immer, wie tief man sich vor der Linken noch verneigen kann. Aber es geht immer noch ein bisschen tiefer. 24.11.2022 Deshalb geht es bei diesem Antrag in Wirklichkeit gar nicht um Gewalt gegen Mandatsträger und auch nicht um Gewalt gegen kommunale Mandatsträger, was durchaus ein wichtiges Anliegen ist. Sie möchten nur völlig legitimen Protest delegitimieren. Das zeigt schon die Überschrift. Dies ist eine fragwürdige und gefährliche Praxis, die wir aus den vergangenen beiden Jahren schon kennen, als die Menschen gegen Grundrechtseinschränkungen im Rahmen Ihrer Coronapolitik auf die Straße gegangen sind. Jetzt demonstrieren die Menschen gegen Ihre – Zitat – „dümmste Energiepolitik der Welt“. Anstatt sich mit den berechtigten Sorgen und Nöten der Menschen auseinanderzusetzen und endlich keine Politik mehr zu verfolgen, die diese Menschen existenziell bedroht und droht, uns zu einem deindustrialisierten Dritte-Welt-Land zu machen, beschimpfen Sie lieber die Bürger und dienen sich den Grünen als Steigbügelhalter an. (Beifall von der AfD) Meine Damen und Herren von der FDP, Ihr früherer – von mir sehr geschätzter – Vorsitzender Guido Westerwelle hat schon 2008 vor grüner Politik gewarnt und erkannt, dass der Energiepreis der Brotpreis des 21. Jahrhunderts sein wird. Damals konnte man Sie noch von den Grünen unterscheiden. Aber wo ist der Unterschied heute? Ob die Kernkraftwerke bis Dezember oder bis April laufen dürfen, ob die Autoindustrie in fünf oder erst in zehn Jahren zerstört wird, ob wir nun den teuersten Strom in Europa haben oder nur den zweitteuersten: Nein, meine Damen und Herren, Sie sind keine Alternative zu den Grünen. Sie sind eine schlechte Kopie der Grünen. Deshalb gehen die Menschen auf die Straße. Sie haben nämlich das Gefühl, in den demokratischen Gremien nicht mehr wirklich repräsentiert zu sein. Wir sind bei den Menschen. Wir sind bei allen Menschen, die sich friedlich gegen eine politische Klasse wehren, die jede Bodenhaftung verloren hat und unser Land zielstrebig in den Ruin führt. Deswegen lehnen wir diesen postdemokratischen Antrag ab. Wir rufen allen, die demonstrieren, zu: Lasst euch nicht entmutigen. Bleibt weiter dran, und übt weiter Druck aus. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex hat jetzt für drei Minuten das Wort.

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Dr. Christian Blex fraktionslos

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zitat: Landtag „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist.“ Rainer Stinner, FDP. – Nächstes Zitat: „Tausende #Covidioten feiern sich in #Berlin als ,die zweite Welle‘, ohne Abstand, ohne Maske.“ Saskia Esken, SPD. – Ein weiteres Zitat: „Die Taktik von Querdenker:innen ist es, sich Stück für Stück die Straße zu erkämpfen. Polizei muss handeln und im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen! Wir dürfen ihnen keinen Millimeter überlassen!“ Saskia Weishaupt, Grüne. – Das letzte Zitat: „Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“ Friedrich Merz, CDU. Politiker Ihrer Parteien haben im Rahmen Ihrer Coronapanik jegliche Hemmungen gegenüber regierungskritischen Bürgern verloren. Aber auch sonst überziehen Politiker Ihrer Parteien und die Staatsmedien kritische Bürger und die einzige Opposition mit Hass und Hetze: Klimaleugner, Coronaleugner, Impfleugner, Transfeindlicher, Verschwörungstheoretiker, Verquerdenker, Reichsbürger und, wenn sie nicht weiterwissen, Sexist und Putin-Troll. (Zuruf von Jochen Klenner [CDU]) Gerade erst entmenschlichte ein ARD-Korrespondent kritische Bürger als – Zitat – „rassistische oder verschwörerische Ratten“, die „in ihre Löcher zurückgeprügelt“ werden müssten. Auch in diesem Parlament haben wir gerade eben bei diesem Antrag diese Wörter wieder von Ihnen gehört. Warum machen Sie das? Weil Sie keine Argumente für Ihre freiheits- und wissenschaftsfeindlichen Ideologien haben – sei es die COVID-, die Klima-, die Massenzuwanderungs- oder die Genderideologie. Wenn Sie keine Fakten auf Ihrer Seite haben, versuchen Sie, die einzige demokratische Opposition (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Die Sie ausge- schlossen hat!) mit der Empörungs- und Moralkeule zu diffamieren und zum Schweigen zu bringen. Damit vergiften Sie ganz bewusst und vorsätzlich den demokratischen Diskurs in diesem Land. Sie schaden damit der Demokratie. (Lachen von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 24.11.2022 Die Früchte dieses Hasses gehen auf. Denn Politiker keiner anderen Partei sind so sehr Hass, Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen ausgesetzt wie die Politiker der AfD. Ja, mir ist das auch schon widerfahren. Nur: Wir jammern deshalb in der Öffentlichkeit nicht so herum. (Zuruf von Jochen Klenner [CDU]) Wir hängen das Ganze, was uns da täglich widerfährt, nicht so an die große Glocke. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Aber es ist die Realität im Umgang mit der einzigen Oppositionspartei in diesem Land. Das ist halt das Schicksal. Es ist Ihr Schicksal für uns, für die Dissidenten im besten Deutschland aller Zeiten. Wenn Sie wirklich etwas gegen Hass und Hetze gegenüber kritisch denkenden Politikern tun möchten, fangen Sie am besten bei sich selber an. (Beifall von Markus Wagner [AfD] und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

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Christof Rasche

Für die Landesregierung spricht nun Innenminister Herbert Reul. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen bilden das Wurzelwerk unserer Demokratie. Parlamente mit Berufspolitikern können nur funktionieren, wenn die demokratische Idee auf örtlicher Ebene gelebt wird. Und sie lebt davon, dass Menschen vor Ort sie gestalten, sich einmischen und Verantwortung übernehmen. Dabei geht es ganz praktisch um die Sorgen und Nöte der Menschen aus der Nachbarschaft, der Siedlung, dem Ort oder der Straße. Man kann auch von Türan-Tür-Engagement sprechen. Das alles geschieht auch noch ehrenamtlich. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient unser aller Respekt, und ich finde, darin liegt eine wichtige Übereinstimmung aller Fraktionen. Ohne Wenn und Aber sind wir uns darin alle sicher, nur leider sehen es nicht alle Menschen so. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich muss nicht immer mit allen Kommunalpolitikern einer Meinung sein. Darum geht es überhaupt nicht. Aber was da teilweise auf den Straßen und im Netz passiert, ist schon widerwärtig. Da wird zum Teil gegen Kommunalpolitiker gepöbelt, gehetzt und sie werden beleidigt. Mit Zustimmung des Präsidenten würde ich gerne etwas zitieren, das sich gegen einen ehrenamtlichen Politiker richtet: „Wir wissen, wo sein Schlafzimmerfenster ist. Brandbeschleuniger vorhanden.“ Landtag Das ist schon eine klare, knallharte Drohung. Solche Zuschriften kennen Sie sicher auch. Dabei ist sie aus der Kategorie „harmlose Sorte“ – es gibt leider noch ganz andere Mails, Briefe und Worte. Worte können auch zu Taten führen, und teilweise werden Amtsträgerinnen und Amtsträger in den Kommunen sogar angegriffen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Das geht nicht. Das ist nicht hinzunehmen. Solche – ob körperliche oder verbalen – Angriffe höhlen das demokratische System aus. Menschen, die sich engagieren und darauf keine Lust mehr haben, das nicht erleiden wollen, legen nämlich deswegen ihr Mandat nieder oder kandidieren nicht mehr. Das ist die Problemstellung. So weit darf es nicht kommen. Daher gilt für mich hierbei: null Toleranz. Bei Übergriffen und Angriffen ist jedem klar, dass dies Straftaten sind. Auch bei Hass, Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen handelt es sich regelmäßig um Straftaten, die wir bekämpfen, und wir helfen den Opfern. Die Landesregierung agiert hierbei bereits mit besonderem Engagement. Es gibt die Präventionshinweise des Landeskriminalamtes für Personen des öffentlichen Lebens, die – auch aktuell – laufend überarbeitet werden. Speziell für Mandatsträgerinnen, Mandatsträger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt es auch das Präventionsnetzwerk „Sicher im Dienst“. Es gibt kostenlose Beratungen darüber, wie man seine Wohnung sichern kann, und es gibt die sogenannte Zentrale Ansprechstelle für politische Verantwortungsträger zu polizeilichen Sicherheitsfragen. Das ist so etwas wie ein Kommunalpolitikernotruf. Er ist rund um die Uhr erreichbar – 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Zudem bietet der Verfassungsschutz den Kommunen Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen sowie Vorträge über Extremismus in allen Phänomenbereichen an. Und vieles mehr! Der Antragsteller geht bereits darauf ein und sieht bei diesem Thema Optimierungsbedarf. Dazu nur so viel: Man kann immer besser werden. Das ist logisch. Das ist eine Binsenweisheit. Laufende Programme werden daher andauernd weiterentwickelt, angepasst und verbessert. Auch die Ergebnisse der BKA-Studie werden wir uns genau anschauen, und wir werden sehen, ob sich daraus landesspezifische Informationen oder Forschungsbedarfe ergeben. Ich finde im Antrag nicht viel Neues, das darüber hinausgeht. Meine Damen und Herren, der Vorstoß ist berechtigt – in Ehren –, aber wer genau hinguckt und sich wirklich mit der Thematik beschäftigt, kann sehen, dass wir in diesem Themenfeld in Nordrhein-Westfalen bereits einiges tun. Die konsequente Bekämpfung von Hetze und Hass hat für die gesamte Landesregierung eine hohe Relevanz; genauso wie der Schutz von Betroffenen und ihrer Familien. Es ist eine 24.11.2022 schwierige Aufgabe, eine Daueraufgabe, der wir uns auch in Zukunft stellen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Wir sind am Schluss der Aussprache. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/1666 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen worden. Wir kommen zu: 13 Verwaltungsdigitalisierung voranbringen – Onlinezugangsgesetz zeitnah umsetzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1669 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat die Kollegin Angela Freimuth das Wort. Bitte schön.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Damen und Herren! Wir wollen Nordrhein-Westfalen gemeinsam zu einem modernen, digitalen, innovativen Land und einem attraktiven Wirtschaftsstandort gestalten. Dazu gehört auch, dass wir im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung noch mehr tun als bislang. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz – wir haben an verschiedenen Stellen darüber schon diskutiert – sieht vor, dass eigentlich bis Ende dieses Jahres Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital angeboten werden sollen, und zwar für 575 Verwaltungsleistungen in 17 Unternehmensund 35 Lebenslagen. Wenn wir uns anschauen – auch das ist verschiedentlich schon deutlich geworden –, wie weit die Bundesländer und die Kommunen bei der Umsetzung dieses Onlinezugangsgesetzes sind, muss man bedauerlicherweise feststellen, dass wir das Landtag selbstgesteckte und im Gesetz vorgesehene Ziel Ende 2022 deutlich verfehlen. Allerdings können wir in Nordrhein-Westfalen zu Recht ein bisschen stolz darauf sein, dass wir ausweislich des Dashboards zur OZG-Umsetzung des Bundesministeriums des Inneren das Ranking der Bundesländer anführen. Wenn ich an die gestrige Debatte über die Kfz-Zulassung denke, sind wir möglicherweise sogar noch besser, als es das OZG-Dashboard ausweist. Ich bitte dringend und herzlich, das Dashboard auch aktuell zu halten. Es scheint mir und uns jedoch seit einem halben Jahr nicht so, als ob die Verwaltungsdigitalisierung mit gleichem Engagement, gleichem Elan und gleichem Nachdruck vorangebracht wird. Der IT-Planungsrat hat sich im Mai 2022, als schon absehbar war, dass die Latte „31.12.2022“ gerissen werden würde, noch mal zusammengesetzt, eine Priorisierung der EfA-Leistungen im föderalen Programm vorgenommen und damit auch herausgestellt, welche Verwaltungsleistungen bei der Umsetzung des OZG ganz besonders wichtig sind und prioritär behandelt werden sollen. Wir haben im Sommer eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und um Auskunft dazu gebeten, welche über die Fortführung der bestehenden Portalverbünde hinausgehenden Maßnahmen von der Landesregierung geplant sind, um den Kommunen zu ermöglichen, die bundesgesetzliche Pflicht einer digitalen Antragsmöglichkeit bei kommunalen Verwaltungsleistungen fristgerecht einzuhalten. Die Antwort der Landesregierung – Drucksache 18/293; für alle, die es nachlesen wollen – teilte dann im Juli mit, das nun für das Thema „Verwaltungsdigitalisierung“ zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sei gegenwärtig mit einer Bestandsaufnahme des Sachstands der Digitalisierung der OZG-Leistungsbündel beschäftigt. Konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sind der Antwort aber nicht zu entnehmen und wurden im Übrigen auch in den Folgemonaten nicht weiter präzisiert. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, im engen Austausch mit den Kommunen eine schnellstmögliche und flächendeckende Digitalisierung aller OZG-Leistungen zu gewährleisten. Es ist einfach nötig, die Kommunen diesbezüglich weiter zu unterstützen, im Landeshaushalt eine ausreichende finanzielle Unterstützung vorzusehen, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bund sich an der Umsetzung des OZG auf der kommunalen Ebene finanziell beteiligt – das hat er ja schon zugesichert, aber es fehlt noch das Konkrete –, und sich dafür einzusetzen, dass wir die Digitalisierung der Landesverwaltung bis 2025 auch wirklich abschließen und die E-Laufmappe und die E-Akte innerhalb der gesam-24.11.2022 ten Landesverwaltung so schnell wie möglich auf den Weg bringen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Es gibt noch viel zu tun bei der Umsetzung des OZG. Ich glaube, wir müssen unseren Vorsprung verteidigen, indem wir schnell voranmachen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Alexander Baer [SPD])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Björn Franken das Wort.

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Björn Franken CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Gesellschaft, in der fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche mehr von der Digitalisierung geprägt werden, ist es wichtig, dass wir, die Politik, dieser Veränderung Rechnung tragen und uns und unsere Verwaltung auf die Höhe der Zeit bringen. Unsere Aufgabe ist es, die Prozesse rund um die Verwaltungsleistungen nicht mehr nur analog, sondern in der heutigen Zeit natürlich auch digital zu gestalten. Das eben angesprochene Onlinezugangsgesetz ist 2017 in Kraft getreten. Mit ihm geht die Verpflichtung von Bund, Ländern und auch der Kommunen einher, bis Ende dieses Jahres rund 600 Dienstleistungen digital anzubieten. Wir schaffen mit dieser bürgernahen und bedarfsgerechten Digitalisierung die Grundlage, dass Bürgerinnen und Bürger öffentliche Leistungen endlich auf Höhe der Zeit beantragen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, liebe Kollegin Freimuth, hinsichtlich der Wichtigkeit des OZG liegen wir inhaltlich sicherlich nicht weit auseinander. Die Auseinandersetzung mit Ihrem Forderungsteil zeigt allerdings, wie weit unsere schwarz-gelbe Zukunftskoalition bereits ist. (Angela Freimuth [FDP]: Schwarz-gelbe Zu- kunftskoalition?) – Entschuldigung, die schwarz-grüne Zukunftskoalition! (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Bei den ganzen Zukunftskoalitionen kommt keiner mehr mit! Bei so viel Zukunft kommt keiner mehr mit!) – Seien Sie doch nicht so aufgeregt, Herr Ott! Es ist doch alles gut. (Jochen Ott [SPD]: Ich bin nicht aufgeregt! Ich finde es einfach nur geil!) In unserem Zukunftsvertrag haben wir die weitere Umsetzung des OZG zu einem zentralen Ziel gemacht. Die von Ihnen geforderten Aspekte wie die Landtag landesweite Einführung der E-Akte oder auch der E-Laufmappe sind natürlich im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Bis 2025 werden wir die Digitalisierung der Landesverwaltung flächendeckend nach Zeitplan vollzogen haben. Dass wir nicht nur auf Landesebene Vollgas geben, sondern auch unsere Kommunen bei der Umsetzung unterstützen, zeigt der Blick in den Haushalt. Dieser sieht trotz der schwierigen aktuellen Lage ausreichend finanzielle Unterstützung der Kommunen vor. Wir helfen ihnen aber nicht nur finanziell, sondern auch technisch, organisatorisch und personell, damit unsere Städte und Gemeinden ihren wichtigen Teil zur Verwaltungsdigitalisierung beitragen können. Das Dashboard Digitale Verwaltung – auch das ist angeklungen – weist uns als Spitzenreiter bei der Bereitstellung von Onlineverwaltungsdienstleistungen aus. Aktuell wurden diese Zahlen dem Ausschuss noch mal gemeldet. Insofern liegen da die aktuellen Informationen vor. Das ist eine sehr gute Zwischenbilanz für Nordrhein-Westfalen. Damit, Spitzenreiter zu sein, kann man natürlich erst mal zufrieden sein. Das Gesamtgefüge OZG ist aber natürlich nicht erfreulich. Deswegen müssen wir schnellstmöglich die Prozesse in die Fläche ausrollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, Sie sehen: Auch ohne eigenes Digitalministerium gestalten wir konsequent und zielgerichtet eine bürgernahe und vor allen Dingen bedarfsgerechte Verwaltung. Wir arbeiten – wie auch bei anderen Themen – Hand in Hand mit unseren Kommunen an einer flächendeckenden Digitalisierung. Das wissen Sie natürlich insgeheim auch. Die Umsetzung des Gesetzes ist richtig und wichtig. Dafür braucht es aber bei allem Respekt Ihren Antrag mit der Aufzählung von Istzuständen nicht. Ihre Aussage, dass seit ungefähr einem halben Jahr alles irgendwie schiefläuft, entlarvt das auch ein wenig. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Alexander Baer das Wort.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren wurde den größten Kritikern durch die Coronapandemie sehr schnell vor Augen geführt, wie wichtig eine digitale Erreichbarkeit für die öffentlichen Verwaltungen ist. In Zeiten, in denen Bürgerbüros oder Kfz-Zulassungsstellen geschlossen waren, mussten die Bürgerinnen und Bürger häufig auf Onlinezugänge zurückgreifen, sofern es denn überhaupt möglich war. 24.11.2022 Ein Glück also, dass wir in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes laut Dashboard Digitale Verwaltung führend sind – wenn denn dessen Zahlen verlässlich sind; dazu haben wir gestern kontroverse Meinungen gehört. Ob NRWs Spitzenposition – wie es die FDP in ihrem Antrag nahelegt – auf die hervorragende Arbeit des ehemaligen Digitalministers Professor Dr. Pinkwart oder aber auf die generelle Leistungsfähigkeit unseres Bundeslandes zurückzuführen ist, möchte ich hier dahingestellt lassen. Fakt ist, dass selbst der Ausbau in NRW noch lange nicht ausreicht, um den Anforderungen des OZG fristgerecht nachzukommen. Da muss die Landesregierung noch eine Schippe drauflegen. Zudem dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Kommunen, vor allen Dingen die kleineren Kommunen, dringend Unterstützung brauchen, um ihren Verpflichtungen gerecht werden zu können. Viele Kommunen müssen sich erst noch die Kapazitäten erarbeiten, um die Anforderungen auf allen Gebieten erfüllen zu können. Dazu muss die Landesregierung einen engen Dialog mit den Kommunen führen und vor allem Mittel bereitstellen. In der vergangenen Woche hat die Landesregierung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung einen Bericht abgegeben. Darin verweist sie bezüglich der Umsetzung der bundesweiten Einer-für-Alle -Projekte darauf, dass der Bund hier in der Verpflichtung für die Finanzierung sei. Das mag so sein. Aber die Haltung der Regierung unter Ministerpräsident Wüst, immer nach dem Bund zu schreien und selbst nie Verantwortung zu übernehmen, haben wir in den vergangenen Monaten zur Genüge beobachten können. (Beifall von der SPD) Diese Haltung bringt uns hier nicht weiter. Das Land sollte die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in die Hand nehmen, die Kommunen eng begleiten und sie schnell voranbringen. Natürlich muss sie sich auch mit dem Bund eng abstimmen. Wir könnten uns gut vorstellen, zum FDP-Antrag zeitnah eine Anhörung durchzuführen und Sachverständige aus dem ganzen Land einzuladen. Dabei könnten wir uns auch anhören, was die Kommunen oder IT-Experten zu sagen haben. Allerdings muss das schnell geschehen, damit wir in NRW nicht ins Hintertreffen geraten und unseren digitalen Vorsprung verspielen. In jedem Fall begrüßen wir den Antrag und stimmen der Überweisung gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Kollegin Julia Eisentraut das Wort.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Die Vision des Onlinezugangsgesetzes klingt gut: immer und überall Personalausweise beantragen oder Gewerbe an- und ummelden, gleichzeitig effizientere Bearbeitungen in den Verwaltungen. Doch davon, dass das für alle Verwaltungsleistungen zur Verfügung steht, sind wir in NRW, trotz der Existenz eines FDP-Digitalministeriums in der vergangenen Legislaturperiode, leider noch weit entfernt. Der Antrag der FDP blendet in seinem Lösungsversuch aus, dass auch unter Digitalminister Pinkwart viele Leistungen in NRW nur in wenigen Kommunen umgesetzt waren und Portale erst teilweise oder im Testbetrieb zur Verfügung standen. Wenn die FDP sich in ihrer vorherigen Rolle besser um die Kommunen gekümmert hätte, wären die Kommunen heute schon viel weiter. Dass ab Mai 2022 bis Ende 2022 noch erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich waren, zeigt, dass die Umsetzung schon unter dem Digitalministerium der vergangenen Legislaturperiode stockte. Das verdeutlicht auch der im FDP-Antrag zitierte Antrag der Grünenfraktion vom März 2022. Auch in diesem Antrag hier gibt es die immer wieder gleiche Forderung nach einem Digitalministerium. Ich verzichte darauf, erneut zu erklären, warum wir für ein guten Digitalisierungsprozess ressortübergreifende Abstimmungen mit allen wichtigen Stakeholder*innen brauchen und warum ein Digitalministerium allein keinen großen Unterschied macht, solange es – wie wir es im Koalitionsvertrag explizit vereinbart haben – eine strategische Bündelung gibt. In anderen Anträgen, auch zu diesem Plenarzyklus, fordert die FDP, dass NRW die in anderen Bundesländern entwickelten Programme nutzen solle. Das ist absolut richtig, so läuft das Einer-für-Alle-Verfahren, kurz: EfA. Das ist zwischen Bund und Ländern vereinbart. Dafür brauchen wir keinen Antrag. Dass wir schon viel weiter sind, als Sie fordern, zeigen Ihnen unsere Antworten auf Ihre Anträge zum Breitbandausbau und zur Kfz-Zulassung. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und Björn Franken [CDU])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler. 24.11.2022

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann hier ja vieles am Zustand des Parlamentarismus kritisieren, aber eines funktioniert ohne Zweifel tadellos: das ist das Dokumentations- und Archivwesen. Von unserer Seite vielen Dank an die Damen und Herren, die dafür sorgen. (Beifall von der AfD) So ist es den Abgeordneten und Mitarbeitern im Haus sowie Interessierten auf der ganzen Welt ein Leichtes, mithilfe unserer Internetpräsenz alte Anträge, Protokolle und andere Dokumente digital zu suchen und herunterzuladen. Offensichtlich ist diese Erkenntnis jetzt auch bei der FDP angekommen, die mit der jüngsten Landtagswahl nicht nur die Regierungsbeteiligung, sondern auch eine ganze Menge Personalressourcen verloren hat. Was wäre in diesen schweren Zeiten des Fachkräfte-, Papier- und Energiemangels naheliegender, als Antragsrecycling zu betreiben? Das dachte sich offensichtlich auch der Digitalreferent der FDP und zauberte Drucksache 17/13759 hervor; ein Antrag meiner Fraktion, der am 20. Mai letzten Jahres hier im Plenum beraten wurde. Worum ging es damals, und worum geht es heute? Um die Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes, kurz: OZG; ein Gesetz, das nahezu jede Interaktion zwischen Bürger und Verwaltung digitalisieren soll, von A wie Adoption bis Z wie Zentralregister. Der Behördengang soll zumindest dann entfallen, wenn der Bürger das so wünscht. Das ist grundsätzlich ein gutes Vorhaben. Da sind wir uns offensichtlich alle einig. Aber es war auch schon zum Zeitpunkt unseres Antrages, also vor anderthalb Jahren, absehbar, dass die Verwaltung auf allen Ebenen mit der Umsetzung völlig überfordert ist. Das hat verschiedene Gründe. IT-Fachleute sind überall schwer zu bekommen und lassen sich deshalb umso schwerer für den öffentlichen Dienst begeistern. Hinzu kommt, dass die meisten Behörden, mit denen der Bürger zu tun hat, kommunale Behörden sind. Gerade kleine Städte, Gemeinden und Kreise stoßen da schnell an ihre Grenzen. Deshalb hat schon 2021 eine Reihe von Kommunen die Dresdner Forderungen aufgestellt und von Bund und Ländern mehr Engagement bei der Umsetzung des OZG verlangt. Genau diese Forderung hatte die AfD hier im Plenum aufgenommen. Nun sind anderthalb Jahre vergangen. Der Rückstand bei der Umsetzung des OZG ist noch größer geworden, aber ansonsten ist nicht viel passiert, nur dass die FDP, wie gesagt, nicht mehr Teil der Landesregierung ist und nun auch nicht mehr so tun muss, als sei alles in bester Ordnung. Vielmehr übernimmt sie jetzt in weiten Teilen einfach das, was die AfD vor anderthalb Jahren in diesem Hause schon Landtag vorgelegt hat – und das weniger als zwei Monate, bevor laut Gesetz 575 Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten werden sollen. Es ist also schon nicht mehr der sprichwörtliche Abend, an dem der Faule fleißig wird; wir sind schon am nächsten Morgen. Es ist zu spät, das kann wohl niemand mehr bestreiten. Das Onlinezugangsgesetz wird also eine der nächsten Episoden in einer langen Reihe von Staatsversagen in Deutschland sein, an das man sich ja langsam gewöhnt hat. Während unsere Nachbarländer vormachen, wie es gehen kann, während die Wirtschaft vormacht, wie es gehen kann, herrscht in deutschen Amtsstuben noch immer eine bürgerferne Zettelwirtschaft. Die vermeintliche Digitalpartei FDP hat weder im Bund noch hier in NRW daran wirklich etwas verändert, sondern lieber bestehende Missstände schöngeredet. Es wäre besser gewesen, Sie hätten die Probleme bekämpft, solange Sie hier im Land noch die Möglichkeit dazu hatten. Gleichwohl stehen wir einer Debatte im Ausschuss natürlich nicht im Wege. Es wird ja nicht schaden. – Vielen Dank und schönen Feierabend. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung von Ministerin Ina Scharrenbach Ministerin Brandes.

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Ina Brandes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag fordert die Landesregierung unter anderem auf, das Onlinezugangsgesetz weiter zügig umzusetzen und die Digitalisierung der Landesverwaltung weiter voranzutreiben. Ich darf Ihnen sagen: Das tun wir schon – ganz unabhängig von Plenaranträgen. Auch die Kritik an der Zuordnung der Zuständigkeit für die Digitalisierung ist nicht nachvollziehbar. Immerhin stellen Sie noch fest, dass bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Kommunen besonders in den Blick zu nehmen sind. Es ist also gut, dass wir die Zuständigkeit für die Digitalisierung und Kommunales zusammengeführt haben. Gerade deshalb ergeben sich nun Synergien und Chancen, die Digitalisierung mit Blick auf die kommunale Ebene zu beschleunigen. Die Aktivitäten zum flächendeckenden Angebot von Onlinediensten werden auch nach Ende der gesetzlichen Umsetzungsfrist durch das Onlinezugangsgesetz 2023 weiter fortgeführt. (Beifall von der CDU) Für Entwicklung und Betrieb der Onlinedienste stellt die Landesregierung natürlich Mittel zur Verfügung. Dadurch werden auch die Kommunen bei der 24.11.2022 Umsetzung und Anbindung der Onlinedienste unterstützt. Im Zukunftsvertrag haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, den Portalverbund zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter auszubauen und mehr informationstechnische Systeme gemeinsam zu nutzen. Der Fokus der OZG-Umsetzung liegt bundesseitig zunächst auf den im sogenannten OZG-Booster umfassten Diensten. Dennoch bleibt die Verpflichtung bestehen, dass auch alle anderen durch das OZG festgelegten Leistungen online zugänglich sein müssen. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen konzentriert sich nicht nur auf die Leistungen aus dem Beschluss des IT-Planungsrates, sondern führt die OZG-Umsetzung in Gänze fort. Auch kommunale Best Practices und vorhandene Lösungen werden dabei im Dialog mit Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden intensiv eingebunden. (Beifall von der CDU) Im Dashboard Digitale Verwaltung des Bundesministeriums des Innern wird der aktuelle Sachstand zur Verfügbarkeit der Onlinedienste dargestellt. In Nordrhein-Westfalen sind demnach zurzeit 401 von 580 OZG-Leistungen online verfügbar. Das bedeutet zwar nicht, dass sie bereits flächendeckend verfügbar sind, aber zumindest werden sie in einer Kommune und in Teilen bereits angeboten. Das Land Nordrhein-Westfalen liegt somit weiterhin unter den Bundesländern an der Spitze bei der Bereitstellung und bei der Verfügbarkeit der erforderlichen Onlinedienste. (Beifall von der CDU und der FDP) Die bei uns verfügbaren Portallösungen stehen den Kommunen neben eigenen Portallösungen zur Verfügung. Sie sind bundesweit über den Portalverbund verknüpft. Verwaltungsleistungen sind damit für Bürgerinnen und Bürger unkompliziert auffindbar. Die Kommunen erhalten aktuelle Informationen und Ansprechpartner zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Dies geschieht zum Beispiel über die eigens hierfür aufgebaute Informationsseite „digital-direkt.nrw“ oder unsere OZG-Koordinierungsstelle bei der d-NRW. Wir setzen uns zur erfolgreichen Fortführung des Onlinezugangsgesetzes weiter dafür ein, dass sich auch die Bundesregierung weiter an der Finanzierung von „Einer-für-Alle“-Diensten beteiligt. Diese Dienste befinden sich zu einem großen Teil in fortgeschrittenen Umsetzungsstadien. Sie könnten den Kommunen zeitnah und flächendeckend zur Verfügung gestellt werden und die Umsetzung einer durchgängig digitalisierten Verwaltung, wie sie unser Ziel ist, voranbringen. Landtag Dies gelingt aber nur im Zusammenspiel aller handelnden Instanzen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Die Digitalisierung der Landesverwaltung mit der Einführung der E-Laufmappe und der E-Akte in der Landesverwaltung geht gut voran. Die Landesregierung wird weiterhin die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vorantreiben. Wir sind fest entschlossen, die Kommunen sowohl organisatorisch als auch finanziell so zu unterstützen, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit von Onlinediensten zügig erreicht wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Zur Abstimmung! Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/1669 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Ende der heutigen Sitzung. Ich verabschiede mich ganz herzlich von Ihnen und wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend. Kommen Sie alle gut heim! Schluss: 17:29 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 24.11.2022

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