Dr. Joachim Stamp
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht hinnehmbar, dass auch im Jahr 2022 immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen auf unterschiedlichste Weise alltäglich Leid erfahren. Das muss endlich aufhören, und dafür setzen wir uns ein. Jeder und jede Einzelne von uns muss es sich 24.11.2022 zur Aufgabe machen, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, und zwar tagtäglich. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Jahr 2018 dazu verpflichtet, aktiv für die Prävention und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einzustehen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Es ist daher bedauerlich, dass Deutschland vom Europarat wegen Defiziten bei der Umsetzung der Konvention eine Rüge erteilt bekommen hat. Deswegen ist es nun wichtig, dass die Istanbul-Konvention auch endlich in Nordrhein-Westfalen gänzlich umgesetzt wird, schließlich soll die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 uneingeschränkt deutschlandweit gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich aber, ob die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowohl die Ernsthaftigkeit der Situation von betroffenen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen als auch die Inhalte der Istanbul-Konvention verstanden und durchdrungen haben. Ich möchte dies bezweifeln, denn wie passt die Forderung – ich zitiere – „bedarfsgerecht den Ausbau der Schutzplätze in den Frauenhäusern schnellstmöglich voranzutreiben, um Frauen zu ermöglichen, aus lebensbedrohlichen Situationen fliehen und Schutz finden zu können“ mit der zeitgleichen Kürzung von 1,85 Millionen Euro im Haushalt 2023 im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ zusammen. Dieser Antrag ist nichts anderes als ein reiner Schaufensterantrag, um die Unruhe in der Frauenhilfeinfrastruktur nach Bekanntgabe der Kürzung im Haushalt zu besänftigen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Würde es den regierungstragenden Fraktionen ernsthaft um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen gehen, würden wir heute nicht direkt darüber abstimmen, sondern hätten uns ausführlich sowohl im Ausschuss als auch in einer Anhörung damit auseinandergesetzt. Uns Freien Demokraten und mir als Vater zweier Töchter ist der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein zentrales Anliegen. Genau deswegen haben wir zusammen mit der SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, der mehr Substanz hat und sich an den tatsächlichen Bedarfen der Frauenhilfeinfrastruktur orientiert. Exemplarisch möchte ich zwei Forderungen hervorheben. Erstens. Die Kürzung für den Schutz von Frauen um 1,85 Millionen Euro muss zurückgenommen werden. Das Geld muss wieder in den Haushalt eingestellt werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichende finanzielle und somit auch per-Landtag sonelle Mittel für Maßnahmen und Programme zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Gerade Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Hilfesystems und müssen daher finanziell abgesichert sein. Zweitens fordern wir Freie Demokraten von der Landesregierung, auch neue Konzepte und Wege für die Frauenhilfeinfrastruktur zu prüfen, damit eine zielgruppengerechte Versorgung auch für die Zukunft gewährleistet ist. Hierbei soll der aktive Austausch mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gesucht werden, um bedarfsgerechte Hilfsangebote sowohl für den städtischen als auch für den ländlichen Raum weiterzuentwickeln. So können nämlich Schutzlücken geschlossen werden. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist zu ernst und viel zu wichtig, um nur mit einem Schaufensterantrag von Schwarz-Grün bedacht zu werden. Daher lehnen wir den Antrag der regierungstragenden Fraktionen ab und werben umgekehrt um Zustimmung für unseren gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Sozialdemokraten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
