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Ralf Witzel

FDP 24.11.2022 Sitzungen 18/15

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Initiatoren des sogenannten European Media Freedom Acts, EMFA, mögen gute Absichten gehabt haben; das will ich ihnen nicht absprechen. Tatsächlich ist dies aber schon begrifflich ein Euphemismus, denn er schafft mehr Bürokratie und Regulierung, aber weniger Pressefreiheit. Kritikwürdig sind aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion insbesondere vier Punkte: Zunächst fehlt eindeutig die Zuständigkeit der EU, ohne deren explizites Vorliegen Eingriffe in nationale Verhältnisse nicht möglich sind. Sowohl die Römischen Verträge als auch der Vertrag über die Europäische Union gewähren der EU keine Regelungskompetenz in der Medienpolitik. Dies bestätigt im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Gutachten zur Kulturund Medienhoheit der Länder. Allein deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie morgen im Bundesrat der Empfehlung Drucksache 514/1/22 zustimmt und eine Subsidiaritätsrüge ausspricht. Herr Minister Liminski hat gleich die Gelegenheit, diesem Hohen Hause etwas zum beabsichtigten Abstimmungsverhalten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu sagen. (Beifall von der FDP) Landtag In Ergänzung zu den Ausführungen und Zitaten, die Frau Kollegin Stullich vorgetragen hat, möchte ich insbesondere auf den Beschlusspunkt 2 der morgigen Beschlussempfehlung hinweisen. Dort heißt es – ich darf das zitieren –: „Der Bundesrat rügt, dass der Verordnungsvorschlag, insbesondere in Form einer Verordnung, nicht über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang steht.“ Die Medienmärkte im EU-Raum unterliegen einer großen nationalen und sogar regionalen Vielfalt. Sie unterscheiden sich insbesondere in kultureller, sprachlicher und soziodemografischer Hinsicht stark. All dies rechtfertigt keine europaweite Vereinheitlichung. Zum Zweiten stellt der EMFA einen Angriff auf die redaktionelle Pressefreiheit der Verleger dar, was die FDP-Landtagsfraktion ablehnt. Medienvielfalt wird in unserem Land gesichert, indem jedermann unter Beachtung der Rechtsordnung vielfältige und freie Pressepublikationen tätigen darf und dabei selbstbestimmt die Inhalte der Veröffentlichung festlegt. Auf der anderen Seite der Medaille trägt der Verleger nicht nur das wirtschaftliche Risiko seiner Betätigung, sondern auch die rechtliche Verantwortung dafür. Die FDP-Landtagsfraktion verteidigt freie Verleger in einem freien Land und hält deren Tendenzschutz für elementar. Selbstverständlich müssen Verleger auch weiterhin ihren Medien eigene Profile und Ausrichtungen geben können, was die Entscheidung über Inhalte und die Bildung von Redaktionen voraussetzt. Wer ein Magazin beispielsweise für gewerkschaftliche Politik verlegen will, der soll dies tun und Redakteure beschäftigen dürfen, die sich diesem Auftrag verpflichtet fühlen und motiviert daran arbeiten. Ein anderer Verleger publiziert ein christlich geprägtes Medium. So entsteht Pluralität bei medialen Inhalten. Es zählt die Vielfalt der jeweils für sich betrachtet freien Presseerzeugnisse. Unser dritter Einwand gilt der Schaffung einer zusätzlichen Aufsichtsbehörde, dem sogenannten European Board for Media Services, das auf Anweisung der EU-Kommission zukünftig handeln soll. Unabhängig von Kosten und Aufwand für dieses neue Bürokratiemonster würde das einen gefährlichen Paradigmenwechsel darstellen. Heute kontrolliert die Justiz auf Basis von Gesetzen die Zulässigkeit publizistischen Handelns. Dabei muss es unbedingt auch zukünftig bleiben. Ein vierter Kritikpunkt kommt hinzu: Private Medienunternehmer sehen die Gefahr einer neuen europäischen Befugnis, Standards für Umfang oder Mindestfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk-24.11.2022 angebots festlegen zu können, obwohl dies ein massiver Wettbewerbseingriff in den Mediensektor wäre. Die Kompetenzen in unserem Land sind klar geregelt, die wollen wir nicht an die EU abtreten. Unsere Bundesländer vereinbaren in Staatsverträgen, in welchem Umfang die Beauftragung öffentlicher Angebote erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Einzelfall bei Beschwerden, ob den rechtlichen Erfordernissen der Betätigung und Finanzierung entsprochen wird. Das ist systematisch richtig, auch wenn einem persönlich nicht jede einzelne Entscheidung gefallen oder verständlich erscheinen mag. Von der Landesregierung erwarten wir hier und heute ein klares Bekenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen morgen im Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge ausspricht und dafür sorgen wird, dass der sogenannte EMFA in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung finden oder Bedeutung entfalten wird. Ich möchte einen letzten Hinweis hinzufügen, weil gerade in der Debatte von einem Redner hier vorgetragen wurde, wir würden in diesem Hause Demokratie nur simulieren. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Habe ich nicht gesagt!) Ich halte das zur Einordnung des Themas für eine absolute Unverschämtheit (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) und lasse mir das für meine Fraktion nicht unterstellen. Ich danke Ihnen im Übrigen für Ihre Aufmerksamkeit zu meinen inhaltlichen Ausführungen. – Vielen Dank.

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