landtag.nrw.de ↗

Dr. Hartmut Beucker

AfD 24.11.2022 Sitzungen 18/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Die Lektüre des Antrags vermittelt den Eindruck, dass es weniger um die traurige Notwendigkeit der Stärkung von Opferrechten geht, als darum, sich an der römisch-katholischen Kirche abzuarbeiten. Konstatiert wird für diese eine Vertrauenskrise, aber was das mit einer – Zitat – Vertrauenskrise in allen 24.11.2022 christlichen Kirchen zu tun hat – etwa nach der irrationalen Methode: Der Papst macht Fehler, und deswegen trete ich aus der Evangelischen Kirche aus –, bleibt kryptisch. Römisch-katholischer Missbrauch betrifft etwa 4.000 Fälle seit den 50er-Jahren. Quantitative Nachweise, auch solche zu anderen Institutionen, bleibt der Antrag selbst schuldig. Nachlässigkeit? Absicht, weil sich sonst erwiesen hätte, dass hier aufgebauscht wird? Wir wissen es nicht. Die weitere Lektüre lässt immer deutlicher an Fahrigkeit denken – um es kollegial auszudrücken. Im Fokus sollen „die Kirchen“ stehen. Das werden die Kirchen im staatskirchenrechtlichen Sinne sein – denkt jedenfalls der an dieser Stelle noch geneigte Leser –, also Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem besonderen gesetzlichen Status. Dazu zählen etwa – ich verkürze stark –: Neuapostolische Kirche, Griechisch-Orthodoxe Metropolie, Siebenten-Tags-Adventisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal, Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e. V. usw. All das sind Kirchen – und hier eigentlich gemeint? Erwähnt werden aber nur – Zitat – katholische und evangelische Kirche. Nur: römisch-katholisch oder altkatholisch? Evangelische Kirche im Rheinland oder Lippische Landeskirche oder Evangelische Kirche von Westfalen oder alle drei, (Zurufe von der SPD) weil sie die NRW-Gliedkirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD, sind? Dann wäre die selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche nicht evangelisch? Fragen über Fragen – die Antragsteller können in dieser Hinsicht offensichtlich nur stammeln und sich nicht konkret ausdrücken. Kritisiert wird, dass es zu vorgelegten Studien keine einheitlichen Standards gegeben habe. Wie diese auch nur ansatzweise aussehen sollen, bleibt der Antrag schuldig. Die Institution „Kirche“ besitzt zudem eine weitgehende Eigenständigkeit, in die nicht so einfach eingegriffen werden kann, wie die Antragsteller das hier vermitteln möchten. Es fehlt dem Staat also schlicht die Kompetenz dazu, denn das Grundgesetz geht von einer Trennung von Staat und Kirche aus. Zwar ist Religion für das Grundgesetz eine wichtige öffentliche Aufgabe, die Verfassung zwingt den Staat aber zu weltanschaulicher Neutralität. Er kann Kirchen unterstützen, aber nicht in ihren Kernbereich eingreifen. Zu diesem Kernbereich gehört die selbstständige Organisation, etwa bei Missbrauchsfällen und deren Aufarbeitung. Landtag Gerade im evangelischen Bereich ist man sehr empfindlich gegenüber staatlichen Annäherungsversuchen. Schon die berühmte Barmer Theologische Erklärung von 1934 formuliert: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“ Genau das legt dieser Antrag aber nahe. Wieso ein spezieller Beauftragter für Kinderschutz und Kinderrechte eine Anlaufstelle im Zusammenhang mit Straftaten sein soll, wenn der Schutz schon nicht funktioniert hat, bleibt unerklärt. Hier ist doch eher daran zu denken, mit Blick auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen besondere Ausbildungswege zu schaffen. Und was macht eigentlich das Jugendamt? Im Rahmen der Feststellung wird konstatiert: In der Kirche habe keine zufriedenstellende Aufarbeitung stattgefunden. Welche Kirche gemeint ist und warum es nicht zufriedenstellend sein soll, was beispielsweise die EKD veranlasst hat, bleibt unerklärt. Etwas weiter im Text arbeitet sich der Antrag wieder an der römisch-katholischen Seite ab. Aber das ist nicht „die Kirche“. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Peinlicher geht es nicht!) Zusätzlich soll es eine Kommission für NRW, spezialisiert auf den kirchlichen Kontext, geben. Das erzeugt schädliche Doppelzuständigkeiten. Besser wäre es, die Bundeskommission aufzustocken, wenn sich NRW als Hotspot erweisen sollte. Zum Beschlussbegehren unter C. ist zudem ein Widerspruch festzustellen: Die Kommission soll im kirchlichen Kontext arbeiten, aber alle Formen des Missbrauchs seit 1949 erforschen. „Alle“ bedeutet „alle“, nicht nur kirchliche – was denn nun!? Eine Dunkelfeldforschung, wie hier gefordert, liegt bereits seit März 2019 von dem Ulmer Kinderpsychiater Jörg Fegert vor. Die EKD hat eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben; sie kommt 2023. Dies ist der inhaltliche Textbefund; die Konsequenzen werde ich später zeigen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Alle Reden von Dr. Hartmut Beucker Protokoll ↗