Sven Werner Tritschler
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann hier ja vieles am Zustand des Parlamentarismus kritisieren, aber eines funktioniert ohne Zweifel tadellos: das ist das Dokumentations- und Archivwesen. Von unserer Seite vielen Dank an die Damen und Herren, die dafür sorgen. (Beifall von der AfD) So ist es den Abgeordneten und Mitarbeitern im Haus sowie Interessierten auf der ganzen Welt ein Leichtes, mithilfe unserer Internetpräsenz alte Anträge, Protokolle und andere Dokumente digital zu suchen und herunterzuladen. Offensichtlich ist diese Erkenntnis jetzt auch bei der FDP angekommen, die mit der jüngsten Landtagswahl nicht nur die Regierungsbeteiligung, sondern auch eine ganze Menge Personalressourcen verloren hat. Was wäre in diesen schweren Zeiten des Fachkräfte-, Papier- und Energiemangels naheliegender, als Antragsrecycling zu betreiben? Das dachte sich offensichtlich auch der Digitalreferent der FDP und zauberte Drucksache 17/13759 hervor; ein Antrag meiner Fraktion, der am 20. Mai letzten Jahres hier im Plenum beraten wurde. Worum ging es damals, und worum geht es heute? Um die Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes, kurz: OZG; ein Gesetz, das nahezu jede Interaktion zwischen Bürger und Verwaltung digitalisieren soll, von A wie Adoption bis Z wie Zentralregister. Der Behördengang soll zumindest dann entfallen, wenn der Bürger das so wünscht. Das ist grundsätzlich ein gutes Vorhaben. Da sind wir uns offensichtlich alle einig. Aber es war auch schon zum Zeitpunkt unseres Antrages, also vor anderthalb Jahren, absehbar, dass die Verwaltung auf allen Ebenen mit der Umsetzung völlig überfordert ist. Das hat verschiedene Gründe. IT-Fachleute sind überall schwer zu bekommen und lassen sich deshalb umso schwerer für den öffentlichen Dienst begeistern. Hinzu kommt, dass die meisten Behörden, mit denen der Bürger zu tun hat, kommunale Behörden sind. Gerade kleine Städte, Gemeinden und Kreise stoßen da schnell an ihre Grenzen. Deshalb hat schon 2021 eine Reihe von Kommunen die Dresdner Forderungen aufgestellt und von Bund und Ländern mehr Engagement bei der Umsetzung des OZG verlangt. Genau diese Forderung hatte die AfD hier im Plenum aufgenommen. Nun sind anderthalb Jahre vergangen. Der Rückstand bei der Umsetzung des OZG ist noch größer geworden, aber ansonsten ist nicht viel passiert, nur dass die FDP, wie gesagt, nicht mehr Teil der Landesregierung ist und nun auch nicht mehr so tun muss, als sei alles in bester Ordnung. Vielmehr übernimmt sie jetzt in weiten Teilen einfach das, was die AfD vor anderthalb Jahren in diesem Hause schon Landtag vorgelegt hat – und das weniger als zwei Monate, bevor laut Gesetz 575 Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten werden sollen. Es ist also schon nicht mehr der sprichwörtliche Abend, an dem der Faule fleißig wird; wir sind schon am nächsten Morgen. Es ist zu spät, das kann wohl niemand mehr bestreiten. Das Onlinezugangsgesetz wird also eine der nächsten Episoden in einer langen Reihe von Staatsversagen in Deutschland sein, an das man sich ja langsam gewöhnt hat. Während unsere Nachbarländer vormachen, wie es gehen kann, während die Wirtschaft vormacht, wie es gehen kann, herrscht in deutschen Amtsstuben noch immer eine bürgerferne Zettelwirtschaft. Die vermeintliche Digitalpartei FDP hat weder im Bund noch hier in NRW daran wirklich etwas verändert, sondern lieber bestehende Missstände schöngeredet. Es wäre besser gewesen, Sie hätten die Probleme bekämpft, solange Sie hier im Land noch die Möglichkeit dazu hatten. Gleichwohl stehen wir einer Debatte im Ausschuss natürlich nicht im Wege. Es wird ja nicht schaden. – Vielen Dank und schönen Feierabend. (Beifall von der AfD)
