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Rainer Schmeltzer

24.11.2022 Sitzungen 18/15

Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Verant-24.11.2022 wortung. Jeder einzelne Fall sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist mit unvorstellbarem Leid für die betroffenen Kinder verbunden, das sie ein Leben lang mit sich tragen. Sowohl die Landesregierung als auch der Landtag Nordrhein-Westfalen haben in den zurückliegenden Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht mit dem Ziel, dieser Verantwortung durch die Verbesserung von Prävention, Intervention, Anschlusshilfen im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachzukommen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW sind wir in der letzten Legislatur einen wichtigen ersten Schritt gemeinsam gegangen. Getragen von einer breiten Mehrheit im Landtag ist es am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Es nimmt mit seiner breiten Ausrichtung auch die Kirchen in den Blick. Wir haben uns aber auch gemeinsam verabredet – über die Fraktionen hinweg, auch über die unterschiedlichen Ebenen, in denen hier im Haus das Thema des Kinderschutzes besprochen wird, in der Kinderschutzkommission, im Ausschuss –, dass wir weitere Schritte gehen müssen, weil wir den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen stärken und das Kinderschutzgesetz konsequent weiterentwickeln wollen. Als einen solchen Anstoß zu diesem weiteren gemeinsamen Prozess sehe ich auch Ihren Antrag heute, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Wir haben uns als Landesregierung festgelegt, in dieser Legislaturperiode das Amt eines oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv über die Einrichtung eines solchen Amtes und über seine Ausgestaltung diskutiert. Viele Verbands- und Trägervertretungen haben uns in den in diesem Zusammenhang bereits stattgefundenen parlamentarischen Anhörungen mit auf den Weg gegeben, vor der Einrichtung einer solchen Stelle zunächst einen intensiven Fachdiskurs zur Ausgestaltung dieser Stelle und ihrer Aufgaben durchzuführen. Die Einrichtung einer oder eines Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ist auch mir persönlich ein großes Anliegen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv darüber diskutiert, ohne dabei bereits zu einem finalen Ergebnis gekommen zu sein. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir jetzt einen solchen Prozess um die Ausgestaltung einer solchen Beauftragung auf den Weg bringen. Ich möchte gerne, dass wir diesen Prozess auch gemeinsam gestalten. Denn es wird ganz deutlich: Der politische Wille eint uns. Dann lassen Sie uns gemeinsam die Ausgestaltung vorantreiben, wie Sie es auch in Ihrem Antrag beschreiben. Dementsprechend könnten wir an die Diskussionen, die wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam geführt haben, Landtag in dieser Legislaturperiode im Sinne der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und seiner Strukturen anknüpfen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zu diskutieren ist dann auch, inwieweit eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder nach dem Vorbild des Bundes im Kontext einer Landesbeauftragung sinnvoll ist und wie wir diese Kommission mit der Kommission auf Bundesebene sinnvollerweise verzahnen können. Diese Dinge müssen miteinander ausgetauscht werden. Ich möchte, dass wir diese Fragen möglichst systematisch miteinander diskutieren, gemeinsam mit den Verbänden, mit den Trägern, aber selbstverständlich auch mit den Betroffenen. Im April 2020 wurde die gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland unterzeichnet. Diese Erklärung sieht unter anderem die Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den katholischen Bistümern vor. Diese sollen Ursachen, Strukturen und den Umgang mit Täter*innen, Betroffenen und die Voraussetzungen dafür untersuchen, gleichermaßen natürlich auch Versuche von Vertuschung transparent machen und die quantitative Dimension sexualisierter Gewalt analysieren. Dazu sollen Akten eingesehen und Betroffene gehört werden. Über die Ergebnisse soll die Kommission regelmäßig berichten. Die nordrhein-westfälischen Bistümer und Erzbistümer haben diese Aufarbeitungskommission eingesetzt. Sie haben ihre Arbeit aufgenommen, aber – das ist auch in dieser Debatte sehr deutlich geworden – die Arbeit dieser Kommission steht zu Recht unter einer ganz besonderen öffentlichen Beobachtung. Denn die Öffentlichkeit, aber vor allem die Betroffenen erwarten eine ehrliche, aber auch eine schonungslose Aufarbeitung dessen, was in der Institution Kirche Kindern angetan wurde. Selbstverständlich werden wir dies auch als Landesregierung – ich bin mir aber sicher, dass wir das insgesamt als Landespolitik, als Landtag und Landesregierung, gemeinsam tun – weiter begleiten. Auch ich schaue nach Köln, wie wir es alle tun, mit dem gleichen Unverständnis und der gleichen Fassungslosigkeit, die wir alle teilen. Denn wir stehen doch gemeinsam. Sehr klar ist dabei das Erzbistum Köln zu adressieren in der Verantwortung für eine wirkliche und eine ehrliche Aufarbeitung. Gerade Verantwortungsträger dürfen nicht wegschauen, und sie dürfen schon gar nicht leugnen oder verschleiern. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 24.11.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, bei aller Wichtigkeit, auch die Institution Kirche in den Blick zu nehmen, und bei all dem, was uns aktuell aufwühlt, was in Köln passiert, dürfen wir nicht verkennen: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet in der Mitte unserer Gesellschaft statt. Die aktuelle Kampagne des Bundesfamilienministeriums gemeinsam mit der neuen Unabhängigen Beauftragten macht deutlich, dass es gerade das soziale Nahfeld ist, das für viele Opfer sexualisierter Gewalt kein Schutzraum ist. Ich hoffe, Sie alle konnten die Plakate und Spots auch schon wahrnehmen, die deutlich machen, dass es eben nicht der Unbekannte irgendwo ist, sondern dass oftmals der schwerste Weg für Kinder der nach Hause ist. Dementsprechend müssen wir diesen Punkt ganz besonders in den Blick nehmen. Sexualisierte Gewalt findet in Familien, aber auch in Institutionen statt. Neben der Kirche sind davon besonders jene gesellschaftlichen Institutionen und Bereiche betroffen, in denen Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichste Art und Weise Abhängigkeitsund Machtverhältnissen ausgesetzt sind. Aber vor allem müssen wir dort hinschauen, wo die Kinder in Organisationen unterwegs sind, die eigentlich besonderen Schutz für sie bieten sollten, weil wir diesen Institutionen unsere Kinder und Jugendlichen anvertrauen. Sexualisierte Gewalt, derer sich Angehörige der Kirche schuldig gemacht haben, ist furchtbar und für Betroffene kaum zu ertragen, genau wie jeder Versuch, Taten nicht aufzuklären oder gar Aufklärung zu verhindern. Eine Strafrechtverschärfung zum sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer seelsorgerischen Tätigkeit muss daher auf Bundesebene weiter diskutiert werden. Ich finde, es ist sehr wichtig, dass wir über diesen Punkt weiter intensiv diskutieren. Das darf auf der anderen Seite aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sexualisierte Gewalt nicht nur im kirchlichen, im seelsorgerischen Kontext stattfindet, sondern in nahezu allen gesellschaftlichen Kontexten vorkommt und sie immer ein Verbrechen gegen Kinder und Jugendliche ist. Es darf auch nicht der Blick dafür verstellt werden, dass wir die Prävention weiter stärken müssen. Wir wollen doch sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bestmöglich verhindern. Dann müssen wir natürlich gleichermaßen die Strukturen stärken, um den betroffenen Kindern zu helfen sowie die Täter und auch die Täterinnen strafrechtlich zu verfolgen. Um die Prävention weiter zu stärken, werden wir im Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung gegen sexualisierte Gewalt, das jährlich fortgeschrieben wird, unterschiedlichste Maßnahmen der Prävention weiter in den Blick nehmen. Das entspricht dem Diskussionsstand der intensiven Aus-Landtag tausche rund um das Kinderschutzgesetz sowie im Rahmen der zahlreichen Anhörungen im Rahmen der Kinderschutzkommission in der letzten Legislaturperiode. Ich glaube, dass es gerade im Bereich der Prävention noch einige Dinge gibt, an denen wir kontinuierlich miteinander weiterarbeiten müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sogenannte Dunkelfeldstudien, die die Prävalenz sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erfassen sollen, sind sinnvoll und wichtig, aber sie sollten den Fokus nicht nur einseitig auf die Kirchen richten. Diesen Ansatz haben Frau Kollegin Feller und ich in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit der neuen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Frau Claus, erörtert, und wir haben ihr signalisiert, dass die von ihr geplante Dunkelfeldstudie natürlich auch in NRW Unterstützung findet. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam den Kinderschutz und die Kinderrechte weiter vorantreiben. Lassen Sie uns an den Gemeinsamkeiten anknüpfen und weiter an einem Strang ziehen, weil wir für die Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Verantwortung haben und wir es den Betroffenen schuldig sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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