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Angela Freimuth

FDP 24.11.2022 Sitzungen 18/15

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Damen und Herren! Wir wollen Nordrhein-Westfalen gemeinsam zu einem modernen, digitalen, innovativen Land und einem attraktiven Wirtschaftsstandort gestalten. Dazu gehört auch, dass wir im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung noch mehr tun als bislang. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz – wir haben an verschiedenen Stellen darüber schon diskutiert – sieht vor, dass eigentlich bis Ende dieses Jahres Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital angeboten werden sollen, und zwar für 575 Verwaltungsleistungen in 17 Unternehmensund 35 Lebenslagen. Wenn wir uns anschauen – auch das ist verschiedentlich schon deutlich geworden –, wie weit die Bundesländer und die Kommunen bei der Umsetzung dieses Onlinezugangsgesetzes sind, muss man bedauerlicherweise feststellen, dass wir das Landtag selbstgesteckte und im Gesetz vorgesehene Ziel Ende 2022 deutlich verfehlen. Allerdings können wir in Nordrhein-Westfalen zu Recht ein bisschen stolz darauf sein, dass wir ausweislich des Dashboards zur OZG-Umsetzung des Bundesministeriums des Inneren das Ranking der Bundesländer anführen. Wenn ich an die gestrige Debatte über die Kfz-Zulassung denke, sind wir möglicherweise sogar noch besser, als es das OZG-Dashboard ausweist. Ich bitte dringend und herzlich, das Dashboard auch aktuell zu halten. Es scheint mir und uns jedoch seit einem halben Jahr nicht so, als ob die Verwaltungsdigitalisierung mit gleichem Engagement, gleichem Elan und gleichem Nachdruck vorangebracht wird. Der IT-Planungsrat hat sich im Mai 2022, als schon absehbar war, dass die Latte „31.12.2022“ gerissen werden würde, noch mal zusammengesetzt, eine Priorisierung der EfA-Leistungen im föderalen Programm vorgenommen und damit auch herausgestellt, welche Verwaltungsleistungen bei der Umsetzung des OZG ganz besonders wichtig sind und prioritär behandelt werden sollen. Wir haben im Sommer eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und um Auskunft dazu gebeten, welche über die Fortführung der bestehenden Portalverbünde hinausgehenden Maßnahmen von der Landesregierung geplant sind, um den Kommunen zu ermöglichen, die bundesgesetzliche Pflicht einer digitalen Antragsmöglichkeit bei kommunalen Verwaltungsleistungen fristgerecht einzuhalten. Die Antwort der Landesregierung – Drucksache 18/293; für alle, die es nachlesen wollen – teilte dann im Juli mit, das nun für das Thema „Verwaltungsdigitalisierung“ zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sei gegenwärtig mit einer Bestandsaufnahme des Sachstands der Digitalisierung der OZG-Leistungsbündel beschäftigt. Konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sind der Antwort aber nicht zu entnehmen und wurden im Übrigen auch in den Folgemonaten nicht weiter präzisiert. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, im engen Austausch mit den Kommunen eine schnellstmögliche und flächendeckende Digitalisierung aller OZG-Leistungen zu gewährleisten. Es ist einfach nötig, die Kommunen diesbezüglich weiter zu unterstützen, im Landeshaushalt eine ausreichende finanzielle Unterstützung vorzusehen, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bund sich an der Umsetzung des OZG auf der kommunalen Ebene finanziell beteiligt – das hat er ja schon zugesichert, aber es fehlt noch das Konkrete –, und sich dafür einzusetzen, dass wir die Digitalisierung der Landesverwaltung bis 2025 auch wirklich abschließen und die E-Laufmappe und die E-Akte innerhalb der gesam-24.11.2022 ten Landesverwaltung so schnell wie möglich auf den Weg bringen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Es gibt noch viel zu tun bei der Umsetzung des OZG. Ich glaube, wir müssen unseren Vorsprung verteidigen, indem wir schnell voranmachen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Alexander Baer [SPD])

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