Andrea Stullich
Herr Tritschler, dass Sie die Deutsche Welle gleichsetzen mit Medien aus Ländern, in denen die Medien weder frei noch unabhängig berichten können, zeigt, dass Sie ein wirklich gestörtes Verhältnis zur Demokratie und zur Medienfreiheit haben. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regierungen, die keine kritischen Berichte dulden, freie Medien, die drangsaliert werden, Radio und Fernsehen unter staatlicher Kontrolle – das ist leider in manchen Ländern Europas Realität. Deshalb hat der European Media Freedom Act – kurz: EMFA – ein wichtiges Ziel: Er soll den gesetzlichen Rahmen für mehr Freiheit, Vielfalt und Unabhängigkeit von Medien in Europa weiterentwickeln und Medienschaffende schützen. (Lachen von Christian Loose [AfD]) 24.11.2022 Das ist zunächst einmal das Anliegen, dass die CDU-Fraktion natürlich unterstützt. Hoch problematisch ist aber, dass der Entwurf der Europäischen Kommission in die nationale Zuständigkeit und bei uns eben auch in die Zuständigkeit der Bundesländer eingreift. Die föderale Struktur von Medienaufsicht und Medienregulierung in Deutschland hat sich bewährt. Diese Aufgaben auf europäischer Ebene zu zentralisieren, ist im Hinblick auf Staatsferne und Medienvielfalt weder besser noch zielführender. Im Vorschlag der Europäischen Kommission wird über die Verantwortlichkeit für den Binnenmarkt argumentiert: Nationale Maßnahmen, die Medien regulieren, würden den europäischen Binnenmarkt behindern. Daraus wird abgeleitet, dass sich deshalb die Europäische Kommission kümmern müsse. Maßnahmen aber, die nur auf Markt und Wettbewerb ausgerichtet sind, eignen sich nun einmal nicht, um Medienvielfalt zu sichern und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Auch die starke Rolle der Kommission selbst und deren Mitwirken im Rahmen der geplanten Medienaufsicht widerspricht aus unserer Sicht insbesondere dem Gebot der Staatsferne. Das Ziel des EMFA, Medienfreiheit zu sichern, ist richtig; die gute Absicht schießt aber übers Ziel hinaus, insbesondere für Länder wie Deutschland, in denen die Verfahren zur Vielfaltssicherung und zum Schutz von Meinungsfreiheit funktionieren. Der Vorschlag birgt nämlich die Gefahr, genau diese funktionierende Medienaufsicht zu beschädigen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Rundfunkkommission der Länder schon im Oktober in aller Deutlichkeit betont hat, dass die Länder alle Möglichkeiten – notfalls auch rechtliche – auf nationaler und europäischer Ebene ausschöpfen werden, um Vielfalt zu sichern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auf Wunsch der SPD hat Minister Liminski vor zwei Wochen einen umfassenden Bericht zum EMFA vorgelegt, den wir im Ausschuss diskutiert haben. Morgen steht der EMFA im Bundesrat auf der Tagesordnung. Auch in den Beschlussempfehlungen der beteiligten Ausschüsse dort wird kritisiert, dass der Vorschlag in nationale Hoheitsrechte eingreift und mit den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang steht. Deshalb enthalten die Beschlussempfehlungen an den Bundesrat unter anderem die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh!) Weiter heißt es dort – Zitat –: „Der Verordnungsvorschlag ist an dieser für einen tiefgreifenden Eingriff in mitgliedstaatliche Regelungsbefugnisse entscheidenden Stelle nicht hinreichend begründet. […] Der Verordnungs-Landtag vorschlag geht damit […] nicht nur über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinaus; er erweist sich zur Erreichung des Ziels auch als ungeeignet, wenn nicht sogar schädlich.“ So weit die Beschlussempfehlungen zum European Media Freedom Act für die Sitzung des Bundesrates morgen. Die AfD-Forderung nach einer Bundesratsinitiative ist also ebenso wie ihre Forderung überholt, die Landesregierung möge die Medienhoheit der Länder verteidigen. Das tut sie längst, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Mh!) wie Sie unter anderem im Bericht des Ministers und in der Stellungnahme der Rundfunkkommission ausführlich nachlesen können. Dazu bedarf es keiner weiteren Aufforderung, schon gar nicht durch die AfD. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ihr Antrag vermischt die Ablehnung des EMFA mit grundsätzlicher Kritik an der EU und deren Institutionen und mit dem ewig gleichen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag ist aber vor allem überholt und, was die geforderte Befassung im Bundesrat betrifft, gegenstandslos. Daher lehnen wir ihn ab; gleichwohl stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
