Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren wurde den größten Kritikern durch die Coronapandemie sehr schnell vor Augen geführt, wie wichtig eine digitale Erreichbarkeit für die öffentlichen Verwaltungen ist. In Zeiten, in denen Bürgerbüros oder Kfz-Zulassungsstellen geschlossen waren, mussten die Bürgerinnen und Bürger häufig auf Onlinezugänge zurückgreifen, sofern es denn überhaupt möglich war. 24.11.2022 Ein Glück also, dass wir in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes laut Dashboard Digitale Verwaltung führend sind – wenn denn dessen Zahlen verlässlich sind; dazu haben wir gestern kontroverse Meinungen gehört. Ob NRWs Spitzenposition – wie es die FDP in ihrem Antrag nahelegt – auf die hervorragende Arbeit des ehemaligen Digitalministers Professor Dr. Pinkwart oder aber auf die generelle Leistungsfähigkeit unseres Bundeslandes zurückzuführen ist, möchte ich hier dahingestellt lassen. Fakt ist, dass selbst der Ausbau in NRW noch lange nicht ausreicht, um den Anforderungen des OZG fristgerecht nachzukommen. Da muss die Landesregierung noch eine Schippe drauflegen. Zudem dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Kommunen, vor allen Dingen die kleineren Kommunen, dringend Unterstützung brauchen, um ihren Verpflichtungen gerecht werden zu können. Viele Kommunen müssen sich erst noch die Kapazitäten erarbeiten, um die Anforderungen auf allen Gebieten erfüllen zu können. Dazu muss die Landesregierung einen engen Dialog mit den Kommunen führen und vor allem Mittel bereitstellen. In der vergangenen Woche hat die Landesregierung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung einen Bericht abgegeben. Darin verweist sie bezüglich der Umsetzung der bundesweiten Einer-für-Alle -Projekte darauf, dass der Bund hier in der Verpflichtung für die Finanzierung sei. Das mag so sein. Aber die Haltung der Regierung unter Ministerpräsident Wüst, immer nach dem Bund zu schreien und selbst nie Verantwortung zu übernehmen, haben wir in den vergangenen Monaten zur Genüge beobachten können. (Beifall von der SPD) Diese Haltung bringt uns hier nicht weiter. Das Land sollte die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in die Hand nehmen, die Kommunen eng begleiten und sie schnell voranbringen. Natürlich muss sie sich auch mit dem Bund eng abstimmen. Wir könnten uns gut vorstellen, zum FDP-Antrag zeitnah eine Anhörung durchzuführen und Sachverständige aus dem ganzen Land einzuladen. Dabei könnten wir uns auch anhören, was die Kommunen oder IT-Experten zu sagen haben. Allerdings muss das schnell geschehen, damit wir in NRW nicht ins Hintertreffen geraten und unseren digitalen Vorsprung verspielen. In jedem Fall begrüßen wir den Antrag und stimmen der Überweisung gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag
