Christof Rasche
Ministerin Josefine Paul hat jetzt das Wort für die Landesregierung. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Gewalt, vor allem über sexualisierte Gewalt und Sexismus im Internet sprechen, dann muss uns klar sein: Das Internet ist genauso Teil der Lebensrealität der meisten Menschen wie die sogenannte Offline-Welt. Also, online und offline sind heute gleichermaßen Teil des realen Lebens mit allen Vorteilen, aber auch mit allen Nachteilen. Wir haben heute Morgen über den Schutz von Frauen vor Gewalt debattiert. Diesem müssen wir uns online genauso verschreiben, wie wir dies offline tun. Dieses Verständnis bestimmt die Regierungsarbeit aller Ressorts der Landesregierung und prägt auch diese wichtige Debatte hier. Wir haben bereits viel im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt im Netz in NRW auf den Weg gebracht. Mein Haus etwa fördert die Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinderund Jugendschutz, damit Kinder und Jugendliche nicht nur Gefahren, Übergriffe erkennen, sondern auch ermutigt werden, sich mitzuteilen, um sich vor weiteren Übergriffen schützen zu können. Landtag Auch in staatlichen Lehrer*innenfortbildungen und der schulischen Präventionsarbeit nimmt das Thema einen wichtigen Platz ein. In den Schulen in NRW gehören richtigerweise Angebote zur Werteerziehung, Förderung der Medienkompetenz und Gewaltprävention zum Alltag. Die Schulen haben auf Grundlage des Medienkonzeptrahmens Nordrhein-Westfalen eigene Medienkonzepte entwickelt, in denen der Umgang mit digitaler Gewalt Berücksichtigung findet. In Schulprojekten, Workshops, Fortbildungen und Fachtagungen werden darüber hinaus Kinder, Jugendliche, junge Frauen, LSBTIQ-Personen, pädagogische Fachkräfte und Eltern für Risiken und Gefährdungen in den sozialen Medien sensibilisiert. Auf die Leuchtturmprojekte wie #DigitalCheckNRW oder die Medienscouts wurde schon hingewiesen. Das sind mittlerweile etablierte Projekte, die die Frage der Medienpädagogik und damit auch der Medienkompetenzförderung in Nordrhein-Westfalen ergänzen. Aber selbstverständlich ist Medienkompetenzführung nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, konsequent auch Gewaltprävention in den Mittelpunkt zu stellen. Die Gewaltprävention steht auch an der Seite derer, die von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Wir haben, Herr Kollege Stamp, in Nordrhein-Westfalen eine breite Beratungsstruktur, eine sehr differenzierte Beratungsstruktur. Betroffene finden in Nordrhein-Westfalen ein bundesweit vorbildliches Netz an landesgeförderten Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen. Das sind die Schutzinfrastruktur der Frauenhilfeinfrastruktur, 62 landesgeförderte allgemeine Frauenberatungsstellen, 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, aber auch die Runden Tische gegen Gewalt, die natürlich mittlerweile ihre Themenpalette um Gewalt im digitalen Raum erweitert haben, die 270 Erziehungs- und Familienberatungsstellen, die selbstverständlich heute auch die Frage von Medienkompetenz in ihr Beratungsangebot integriert haben, sowie die psychosozialen Beratungsstellen im LSBTIQ-Bereich. Sie alle nehmen Gewalt als gesamtes Phänomen in den Blick, eben digital und analog. Ich meine, das ist der richtige Weg, Gewaltphänomene in den bestehenden Strukturen, auch in der Weiterentwicklung in den Blick zu nehmen. Die Frage, ob es hierfür noch weiterer Beratungsstrukturen bedarf, muss sicherlich noch weiter im Ausschuss diskutiert werden. Ich finde es wichtig, zu betonen, dass wir eine hochdifferenzierte Beratungslandschaft haben, die sich selbstverständlich auch immer auf gesellschaftliche Veränderungen eingestellt hat. Digitale Gewalt darf nicht toleriert werden und muss ebenso wie Straftaten, die in der analogen Welt begangen werden, konsequent verfolgt werden. Deswegen ist auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen 24.11.2022 bereits in umfassende Meldestrukturen im Zusammenhang mit Straftaten im Internet eingebunden und informiert über Straftaten wie etwa Cybermobbing sowie Cybergrooming. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das ist klar. Es darf aber auch kein schutz- oder schrankenloser Raum sein. Das Internet kann aber – im Gegenteil – auch positive Effekte haben. Es kann auch eine Art von Emanzipationsraum sein. Das sehen wir im Moment gerade unter anderem bei den Protesten im Iran. Frauen und Mädchen können im Internet einen Raum finden, um Sicht- und Hörbarkeit zu erzeugen und für sich eigene Räume der Kommunikation zu erschließen. Nicht zuletzt ist dieser digitale Raum immer wieder genutzt worden, um eine Öffentlichkeit für das Thema „Gewalt“ zu schaffen, um öffentliche Debatten gegen Gewalt anzustoßen wie beispielsweise unter dem Hashtag „#MeToo“. Frauen – das ist auch schon angesprochen worden – sehen sich nichtsdestotrotz gerade in sozialen Medien einem besonderen Maß an Beleidigungen, an Bedrohungen, an Hass und Hetze ausgesetzt. Ziel ist es, wenn es um diese Bedrohungen geht, Frauen aus dem digitalen Raum, aus der öffentlichen Diskussion zu drängen. Wenn Menschen das Gefühl haben, dass sich diese Räume für sie verengen, dass sich Räume schließen, dann reden wir von sogenannten Shrinking Spaces. Shrinking Spaces – das will ich abschließend noch sagen – sind nicht nur eine Gewaltschutzproblematik, das sind auch eine Problematik für unsere Demokratie. Auch das dürfen wir nicht zulassen. Wir wollen starke Beteiligung online wie offline. Und Hass, Hetze, Gewalt und Drohungen sind kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das gilt ganz selbstverständlich online wie offline. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
