Charlotte Quik
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Missbrauchsskandal hat das Vertrauen der Menschen in die Kirche massiv erschüttert. Eltern glaubten, dass ihre Kinder in der kirchlichen Jugendarbeit besonders gut aufgehoben seien. Stattdessen sind ihre Kinder in diesem vermeintlich geschützten Lebensraum Kirche Opfer widerwärtiger Taten mit zum Teil lebenslangen Folgen für Körper und Seele geworden. 24.11.2022 Auf der Internetseite der katholischen Kirche liest man von Astrid Mayer. Sie ist als Kommunionskind von ihrem damaligen Pfarrer missbraucht worden und hat Jahrzehnte gebraucht, bis sie darüber reden konnte. Heute engagiert sie sich unter anderem in entsprechenden Organisationen und im Betroffenenbeirat des Fonds Sexueller Missbrauch. 30 Jahre nach der Tat hat sie diese beim Bistum Aachen angezeigt und dort, wie sie selber sagt, nichts Gutes erfahren. Sie habe die Missbrauchskommission damals als völlig gefühllos und als reine Täterschutzkommission erlebt. Dort habe es lapidar geheißen, man habe den aktuellen Pfarrer sowie den Pfarrgemeinderat befragt, und die könnten sich gar nicht vorstellen, dass da damals etwas gewesen sein könnte. Man habe ihr dann noch vorgeworfen, sie habe ja eine Therapie gemacht und die angezeigten Ereignisse seien ihr dort vielleicht eingeredet worden. Sie solle doch die Anzeige zurückziehen. Das habe sie völlig umgehauen. Es habe auch niemanden in der Kommission gegeben, der irgendwie psychologisch geschult gewesen sei und auch nur ein wenig Gespür gehabt habe, was das in dieser ganz heiklen Situation für sie als Opfer bedeutet habe. Da brauche man Gesprächspartner mit Einfühlungsvermögen und Hilfe – echte Seelsorge eigentlich. Auch in der Gemeinde sei sie die Nestbeschmutzerin gewesen. Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig, dass das ein völlig inakzeptabler Umgang ist. Nichtsdestotrotz denke ich, dass wir hier konstatieren können, dass es gut ist, dass unsere Justiz hier nun mehr als genau hinsieht und dass sich die katholische Kirche dieser Diskussion gestellt hat, auch wenn wir uns alle sicherlich einig sind, dass hier noch viel zu tun bleibt. Es bedarf nicht nur des Willens, dieses Thema aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus für die Zukunft zu ziehen, sondern man muss sich auch intensiv der Opfer annehmen. Diese brauchen die volle Unterstützung mit spezifisch geschultem und unabhängigem Personal und dort, wo es nötig ist, auch einen finanziellen Ausgleich. Traumatisierung stürzt viele schließlich in den finanziellen Abgrund. Es ist aber auch unser aller Engagement gefordert, damit wir Kinder und Jugendliche zukünftig besser schützen können; denn es handelt sich dabei um eine gemeinschaftliche Aufgabe. Unseren gemeinsamen Willen dazu haben wir mit dem Landeskinderschutzgesetz deutlich unter Beweis gestellt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Diskussion hinsichtlich der Kirche muss wesentlich differenzierter geführt werden. Der vorlie-Landtag gende Antrag urteilt zu einseitig. Hier gilt es, nichts zu beschönigen, aber man sollte trotz aller Ereignisse keinen Generalverdacht gegenüber der katholischen Kirche aussprechen. Sie kümmert sich professionell darum, die Aufklärung der Missbrauchskrise konsequent voranzutreiben. Das muss man anerkennen. Das sage ich auch ganz persönlich als gläubiges Mitglied der katholischen Kirche im Bistum Münster. Gerade hier wurden mit der Missbrauchsstudie unter Leitung von Herrn Professor Großbölting und der klaren Positionierung von Herrn Bischof Felix Genn nach Vorstellung der Ergebnisse neue Maßstäbe gesetzt. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir das auch mit Blick auf das Erzbistum Köln wünschen würde. (Beifall von Heike Wermer [CDU]) Der vorliegende Antrag erweckt zudem den Eindruck, dass sexueller Missbrauch fast ausschließlich ein Problem der katholischen Kirche sei. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag etwas relativiert. Trotzdem möchte ich hier noch mal unterstreichen: Dem ist mitnichten so. Wir sprechen hier leider von einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Missbrauch gibt es auch in anderen Bereichen: im Sport, im Ehrenamt, in den Familien, in der Mitte der Gesellschaft. Wir alle erheben gegenüber der Kirche zu Recht einen hohen moralischen Anspruch. Umso bedeutender fallen die Verfehlungen in ihren Reihen auf. Der Vorgang und die daraus resultierende Aufgabe sind allerdings zu komplex, als dass man sie ausschließlich aus einem Blickwinkel betrachten sollte. Das wird diesem immensen Problem nicht gerecht. Die katholische Kirche hat sich überwiegend dieser Diskussion gestellt und erste Konsequenzen daraus gezogen. Sie hat die Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in ihren eigenen Reihen intensiviert und die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch aus 2013 aktualisiert sowie eine einheitliche „Rahmenordnung – Prävention“ auf den Weg gebracht. Die Prävention vor sexualisierter Gewalt ist zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geworden. Die Prävention in den konfessionsgebundenen Schulen braucht ein Schutzkonzept. Der Umgang miteinander muss immer wieder reflektiert, überprüft und weiterentwickelt werden. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko von sexualisierter Gewalt mindern. Ein institutionelles Rahmenschutzkonzept ist partizipativ unter Beteiligung von Eltern und Schülervertretern, Schulleitungen und Lehrervertretern, Vertretern der Mitarbeitervertretungen, Mitarbeitenden der Schulabteilungen sowie der Koordinationsstelle Prävention im Erzbistum Köln entstanden. Alle Eltern 24.11.2022 und alle Mitarbeitenden haben sich verpflichtet, diese verbindliche Orientierung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt einzuhalten. Gerade der Lebensraum Schule braucht eine Kultur des Respekts und der Achtung der Würde jedes Menschen und jedes Kindes. Deshalb bedarf es eines Verhaltenskodex für kirchliche Schulen. Sie brauchen Regelungen für Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Denn alle an der Schule Tätigen tragen gemeinsam Verantwortung. Prävention beginnt stets bei Erwachsenen, das heißt Lehrern, Eltern und Verwandten. Die Präventionsmaßnahmen an kirchlichen Schulen haben daher das gesamte Umfeld der Kinder und Jugendlichen im Blick. Transparenz ist eine weitere Säule der Prävention. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss als Voraussetzung für eine Einstellung in den Schuldienst aller kirchlichen Schulträger gelten. Dies muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden. Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die persönliche Eignung der Bewerber ausschlaggebend. Eine letzte große Säule der Präventionsarbeit ist die Wissenschaft. Ende dieses Jahres ist mit Ergebnissen der Evaluierung durch externe Wissenschaftler zu rechnen. Diese werden neue Erkenntnisse und damit verbunden Aufträge mit sich bringen. Nordrhein-Westfalen lässt die Opfer nicht allein, sondern hält für Betroffene vielfältige Angebote vor, um den verschiedenen Bedürfnissen zu entsprechen. Die Kirche hat einiges auf den Weg gebracht, um zukünftig ein breiteres Präventionsnetz zu spannen, aber sie wird auch noch viel Ausdauer und konsequentes Handeln an den Tag legen müssen, um diese Missbrauchsskandale zu bewältigen. Die nordrhein-westfälische Landespolitik sollte sie dabei maximal unterstützen und sehr differenziert hinsehen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Antrag leider nicht vollständig gerecht. Sicher lässt sich das in der Diskussion im Ausschuss vertiefen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
