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Berivan Aymaz

24.11.2022 Sitzungen 18/15

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die traurige Wahrheit nicht nur zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, sondern leider an jedem Tag ist, dass Frauen unabhängig von der Schicht, der Herkunft, vom Alter, von Behinderung und anderen Merkmalen Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das in den Blick zu rücken, ist Aufgabe des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, aber es darf natürlich nicht bei Appellen an einem speziellen Tag bleiben. Die Zahlen machen auf erschreckende Weise deutlich, dass sich Frauen jeden Tag geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sehen. Die vielleicht erschreckendste Zahl – Sie alle werden sie kennen, aber ich nenne sie trotzdem noch einmal – hat Carolin Kebekus erst letztlich in einem aktuellen Beitrag deutlich gemacht, in dem sie gesagt hat: In Deutschland wird an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Ex-Partner oder Partner getötet. Jeden Tag unternimmt ein Mann den Versuch. Das sind Zahlen, die uns aufschrecken müssen, auch wenn man sich vor Augen führt, dass jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer 24.11.2022 und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder einen früheren Partner wird. Nach Daten aus dem Jahr 2020 ist darüber hinaus rund die Hälfte der jungen Frauen von geschlechtsspezifischer Cybergewalt betroffen. Diese Zahlen müssen uns antreiben, Prävention, Schutz vor Gewalt ins Zentrum unserer Politik zu stellen. Die Landesregierung stellt sich der wichtigen Aufgabe, von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen zu schützen und sie zu unterstützen. Leitplanke dafür ist die Istanbul-Konvention. Wir alle wissen, dass Nordrhein-Westfalen auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hocheffizientes Schutzund Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zurückgreifen kann. Allerdings ist auch klar, dass es weiterhin Schutzlücken bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt. Die Landesregierung ist dazu verpflichtet – die Koalition hat sich dazu verpflichtet –, diese Schutzlücken zu schließen. Uns ist es gelungen, in dem Haushaltsplanentwurf dafür zu sorgen, dass es Stabilität auch in schwierigen Zeiten geben kann. In vielen Bereichen wurden die Haushaltsansätze überrollt. In der Titelgruppe, aus der Projekte und Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen finanziert werden, ist eine vermeintliche – ja, das steht da so – Absenkung in Höhe von 1,85 Millionen Euro vorgesehen. Ich kann Ihnen aber versichern – ich werde das gleich kurz darstellen –, dass sich die nordrheinwestfälischen Gewaltschutzeinrichtungen auch weiterhin darauf verlassen können, dass sie Planungssicherheit haben. Wir werden die Unterstützungsund Hilfeangebote auch weiter ausbauen. Denn zur Wahrheit und zum Verständnis gehört auch: Nicht ich verschleiere hier etwas, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung andeuten, sondern die Frage ist, ob man die Haushalte richtig nebeneinanderlegt. Ich will das noch einmal klarstellen: In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wurde der Haushaltsansatz für die Frauenhilfeinfrastruktur um jeweils rund 5 Millionen Euro aufgestockt. Allerdings wurden die Mittel nicht in voller Höhe verausgabt, und sie waren auch nur für befristete Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel für Investitionen. Mit dem Haushalt 2023 – das ist der qualitative Unterschied, der diesen Haushalt zu einem macht, der die Frauenhilfeinfrastruktur unterstützt – wird nun ein Großteil dieser Mittelaufwüchse aus 2021 und 2022 verstetigt. Das bedeutet nichts weniger, als dass ab 2023 im Vergleich zu 2020 jährlich langfristig 9 Millionen Euro mehr für den dauerhaften Ausbau der Hilfestrukturen zur Verfügung stehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag So können wir die Weiterentwicklung voranbringen. Im Einzelnen heißt das: Wir nehmen fünf weitere, bereits bestehende Frauenhäuser in die Landesförderung auf. Dabei handelt es sich um diejenigen in Recklinghausen, Datteln, Minden, Münster und Salzkotten. Wir sind im Gespräch mit den Einrichtungen, um sie in die Landesförderung zu übernehmen. Außerdem wollen wir die Frauenhäuser auch qualitativ stärken. Deswegen werden wir zügig ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und das Förderprogramm Frauenhäuser ab dem Jahr 2023 um eine Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Kindern erweitern. Es ist auch ein ganz wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Wir werden Lücken bei den landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt schließen. Ja, man kann, wie Sie es tun, in der Pressemitteilung schreiben: Schwarz-Grün verschleiert Regierungsuntat. Das kann man machen. Nur frage ich, ob das vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade erläutert habe und wie diese Landesregierung es mit diesem Haushalt schafft, langfristig mehr Mittel zu sichern, als das noch 2020 der Fall war, noch so redlich ist. Ist es wirklich so gut, politische Punkte machen und Verunsicherung in der Landschaft schüren zu wollen, wenn klar ist, dass wir Planungssicherheit für die Frauenhilfeinfrastruktur in diesem Land gewährleisten? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich glaube, wir waren da in der gemeinsamen Debatte schon einmal weiter. Denn uns verbindet doch hier – das hat es schon immer getan – der gemeinsame Konsens beim Gewaltschutz gegen Frauen. Ich hoffe, dass wir an diesem Konsens weiterarbeiten können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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